3192/2019
Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der "Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln“ zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 12.09.2019
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Mitteilung BV
3670 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 3192/2019 Freigabedatum 11.09.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Eingabe für Einwohnerfragestunde – gemäß § 39 der "Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln„ zur 38. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 12.09.2019 TOP 1.2 3159/2019 Einwohnerfrage im Rahmen der Einwohnerfragestunde am 12.9.2019 in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk Beschlussvorlage 2643/2019 "Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel "Hallen Kalk“ Beim Werkstattgespräch Hallen Kalk am 2. Juli 2019 wurde in mehreren Redebeiträgen eingefordert die Bürgerbeteiligung zur Neubebauung des Areals "Hallen Kalk“ ernst zu nehmen und fortzuführen. - Inwieweit wurden diese Anregungen der beteiligten Bürgerinnen und Bürger in die Beschluss- vorlage aufgenommen? - Wie verträgt sich eine Bürgerbeteiligung mit dem „beschleunigten Verfahren“, von dem in der Beschlussvorlage die Rede ist? - Wie soll das anvisierte „Wohnzimmer von Kalk“ (Halle 71) zu einem solchen für alle Kalkerin- nen und Kalker werden, wenn sie ab jetzt keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr haben? - Welches Konzept verfolgen Sie um auch die Menschen zu beteiligen, die in diesem Stadtteil keine Lobby und keine Stimme haben? Stellungnahme der Verwaltung Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Sicherung der der im Rahmen des städtebaulichen Werkstattverfahrens seit 2017 entwickelten Ziele und umfasst mit seinem Geltungsbereich primär die zukünftigen Grünflächen, das vorgeschlagene Neubaufeld und die Gemeinbedarfsnutzungen Die umfassende Darlegung des Planungsverfahrens und Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeits- beteiligung erfolgt mit separater Vorlage zur Beschlussfassung des „Integrierten Plans“ Hallen Kalk 2 als Abschluss des städtebaulichen Werkstattverfahrens. Dem Aufstellungsbeschluss für eine Teilfläche ging eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung seit 2017 im Rahmen des Werkstattverfahrens voraus. Diese war innerhalb der 3 Jahre mit einer Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen wesentlich umfangreicher als eine Beteiligung im Bebauungsplanverfah- ren. Die letzte Beteiligungsveranstaltung fand mit dem Werkstattgespräch am 2.7.2019 statt. Der Auf- stellungsbeschluss steht in der direkten Fortführung des Werkstattverfahrens. Eine eigenständige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren wäre entweder rein formeller Natur oder würde den gesam- ten bisherigen Beteiligungsprozess in Frage stellen. Das Bebauungsplanverfahren schließt keine weiteren Beteiligungsverfahren aus, sondern stellt nur eine formelle Komponente zur Erlangung des für die Umsetzung der Werkstattergebnisse erforderli- chen Planungsrechts dar. Mit dem Aufstellungsbeschluss erfolgt kein zwingender Abschluss weiterer Beteiligungsverfahren und -formen zu einzelnen inhaltlichen Aspekten der Planung und Gesamtkon- zeption. Nach der Entwicklung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption wird in den nächsten Jahren die Pla- nung in unterschiedlichen Bereichen vertieft werden. In diesem Zusammenhang ist von weiteren Be- teiligungsverfahren auszugehen. Hierbei wird, wie auch in bisherigen Verfahren versucht eine mög- lichst breite Öffentlichkeit zu erreichen. Durch die Einbindung vielfältiger Akteure aus der Stadtgesell- schaft, der politischen Gremien vor Ort und öffentlichen Veranstaltung im Plangebiet wurde und wird versucht möglichst vielen Interessen gerecht zu werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3192/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 11.09.2019 09:54