3857/2019
Stellplatzschlüssel bei aktuellen Wohnungsbauvorhaben
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3468 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 21.11.2019 3857/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Stellplatzschlüssel bei aktuellen Wohnungsbauvorhaben Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2019 unter TOP 5.2.1 eine Anfrage gestellt, deren Beantwortung auch dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden soll (AN/1379/2019). Frage 1.: Wird in der Verwaltung eine Übersicht über die erteilten Baugenehmigungen für Wohnungsbauvorha- ben (Geschosswohnungsbau) geführt, aus der ersichtlich ist, mit welchem Stellplatzschlüssel die Wohngebäude genehmigt wurden? Vorausgesetzt, die Verwaltung hat den erforderlichen Überblick über genehmigte Vorhaben, bitten wir um Auflistung der seit 1.1.2018 genehmigten Vorhaben im Ge- schosswohnungsbau mit dem jeweiligen Stellplatzschlüssel. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung führt keine Übersicht, aus der der Stellplatzschlüssel einzelner Baugenehmigungen für Wohnungsbau abzulesen wäre. Die Verwaltung plant in Zukunft eine verbesserte Fachanwendungssoftware einzuführen, welche ggf. eine Auswertung nach Vorhabeninhalten differenziert vornehmen könnte. Frage 2.: Soweit von dem in der Kölner Verwaltungspraxis üblicherweise angewandten Stellplatzschlüssel (ein Stellplatz pro Wohneinheit) abgewichen wurde: was waren im Einzelnen die Gründe, den Stellplatz- schlüssel zu erhöhen oder zu reduzieren? Antwort der Verwaltung: Eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Reduzierungen des Stellplatzschlüssels erfolgten aufgrund der ÖPNV-Reduzierungskarte. In einzel- nen größeren Wohnungsbauentwicklungen konnten durch komplexe Mobilitätskonzepte, unterstützt durch städtebauliche Verträge, weitere Reduzierungen begründet werden. 2 Frage 3.: Wie wird die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Reduzierung des Stellplatz- schlüssels geführt haben, kontrolliert? Wir bitten um entsprechende Informationen zu Bauvorhaben, die in den letzten beiden Kalenderjahren abgeschlossen wurden. Antwort der Verwaltung: Besondere Maßnahmen zur Reduzierung des Stellplatzbedarfs werden bisher nur im Rahmen von Mobilitätskonzepten vorgesehen. Diese werden mit der jeweiligen Bauherrnschaft durch städtebauli- che Verträge gesichert, in denen sich die Bauherrnschaft zur Umsetzung der Maßnahmen verpflich- tet. Für die langfristige Kontrolle der Bereitstellung besonderer Maßnahmen eines Mobilitätskonzep- tes soll im Rahmen der Stellplatzsatzung ein Weg gefunden werden. Dies ist derzeit Gegenstand der verwaltungsinternen Abstimmungen zum Satzungsentwurf. Frage 4: Wann wird die Verwaltung den Entwurf einer städtischen Stellplatzsatzung vorlegen, der nach Dar- stellung der Verwaltung im ersten Quartal 2019 in die politische Beratung eingebracht werden sollte (Vergleiche 4017/2018 vom 06.12.2018)? Antwort der Verwaltung: Die Fachverwaltung hat einen Entwurf für die Stellplatzsatzung unter Beteiligung aller betroffenen Dienststellen gefertigt, der sich momentan in der Endabstimmung befindet. Die entsprechende Be- schlussvorlage wird nach Abschluss der Abstimmung in eine der nächsten Sitzungsläufe in die politi- sche Beratung eingebracht. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3857/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 05.11.2019 17:35