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Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, hier: Einstellungsbeschluss, (Vorlagen-Nr.: 2831/2021; TOP 9.2.3)

Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG) AN/2348/2021 vom 06.11.2021

Stand: Am 08.11.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag (FDP BV2)

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    Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2348/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, hier: Einstellungsbeschluss, (Vorlagen-Nr.: 2831/2021; TOP 9.2.3) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2831/2021, auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021, dort TOP 9.2.3, zu setzen: 1. Der Rat beauftragt die Ver waltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln -Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkoste n bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln -Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben undazurückzubauen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a -c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln -Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wiederazuaerrichten. in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu rea lisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich de s Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620 -1004-3- 5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben 4. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper zeitnah einer anderweitigen Nutzung zu Wohnzwecken zugeführt werden kann , um diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln aufnehmen. Begründung: Ergänzend zu der Begründung aus der Beschlussvorlage der Verwaltung wird der eigenständig beantragte Punkt 4. damit begründet , dass diverse Studenten und Studentinnen an den Kölner Hochschulen über keine ausreichende Unterkunft verfügen. Neben weiten An - und Abfahrtswegen aus dem Kölner Umland wurden Studierende vorrangig aus anderen Bundesländern oder dem Ausland in einer Notsc hlafstelle untergebracht. Die aktuell mit der Unterstützung des Asta, des Rektorats der Universität zu Köln und der Stadt Köln an der Neusser Landstraße eingerichtete Notschlafstelle ist dabei nur zeitlich begrenzt geöffnet. Folglich besteht somit auch unverändert ein starker Druck für die Studierenden auf einem insgesamt hochpreisigen Kölner Wohnungsmarkt. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Studentinnen und Studenten möge die Verwaltung daher mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu Köln Kontakt aufnehmen, um dort abzuklären, inwieweit der funktionstüchtige vierte Gebäudekörper für die Unterbringung von Studierenden genutzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies

Beratungsverlauf

  1. 08.11.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.3.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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