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AN/2348/2021

Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, hier: Einstellungsbeschluss, (Vorlagen-Nr.: 2831/2021; TOP 9.2.3)

Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG) 06.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.11.2021, TOP 9.2.3.1

Änderungsantrag (FDP BV2)

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Änderungsantrag (FDP BV2)

4534 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2348/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
 
Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, hier: Einstellungsbeschluss, 
(Vorlagen-Nr.: 2831/2021; TOP 9.2.3) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die FDP-Fraktion bittet den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2831/2021, 
auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 08.11.2021, dort 
TOP 9.2.3, zu setzen: 
 
1.  
Der Rat beauftragt die Ver waltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer 
Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück 
Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln -Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, 
einzustellen. Die Gesamtkoste n bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.  
 
2.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 
21 a-c, 50996 Köln -Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben 
undazurückzubauen.  
 
3.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem 
Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a -c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, 
Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln -Weiden zu 
verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft 
wiederazuaerrichten.  
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen 
Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu rea lisieren. Die Planung und Errichtung der 
neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen 
an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu 
vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der 
Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €. Gleichzeitig 
werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen 
neuen Außenanlagen vorbehaltlich de s Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 
330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620 -1004-3-
5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben 
 
4. 
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit der vierte Gebäudekörper 
zeitnah einer anderweitigen Nutzung  zu Wohnzwecken zugeführt werden kann , um 
diesen nicht fachgerecht entsorgen zu lassen. Dazu möge die Verwaltung den Kontakt 
zum Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität zu 
Köln aufnehmen.  
 
Begründung: 
 
Ergänzend zu der Begründung aus der Beschlussvorlage der Verwaltung wird der 
eigenständig beantragte Punkt 4. damit begründet , dass diverse Studenten und 
Studentinnen an den Kölner Hochschulen über keine ausreichende Unterkunft verfügen. 
Neben weiten An - und Abfahrtswegen aus dem Kölner Umland wurden Studierende 
vorrangig aus anderen Bundesländern oder dem Ausland in einer Notsc hlafstelle 
untergebracht. Die aktuell mit der Unterstützung des Asta, des Rektorats der Universität zu 
Köln und der Stadt Köln an der Neusser Landstraße eingerichtete Notschlafstelle ist dabei 
nur zeitlich begrenzt geöffnet. Folglich besteht somit auch unverändert ein starker Druck für 
die Studierenden auf einem insgesamt hochpreisigen Kölner Wohnungsmarkt. Zur 
Vermeidung von Obdachlosigkeit von Studentinnen und Studenten möge die Verwaltung 
daher mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) und dem Rektorat der Universität 
zu Köln Kontakt aufnehmen, um dort abzuklären, inwieweit der funktionstüchtige vierte 
Gebäudekörper für die Unterbringung von Studierenden genutzt werden kann.       
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Wolters                gez. Nies

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Potsdamer Straße 1b
  • Industriestraße 161
  • Neusser Landstraße
  • Weißdornweg 21
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
AN/2348/2021
Typ
Änderungsantrag BV2 (FDP/KSG)
Datum
06.11.2021
Erstellt
06.11.2021 13:17