2539/2019
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln-Mauenheim
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Mitteilung BV
3539 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/4 Vorlagen-Nummer 2539/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln- Mauenheim hier: Mündliche Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.07.2019, TOP 9.1.1 Herr Steinbach hat zu o. g. Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr.: 1204/2019) folgende Fragen an die Ver- waltung: Frage 1: „Wie ist es zu den Schäden gekommen?“ Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um alters- und nutzungsbedingte Schädigungen der Straße in Form von Flickstellen, Rissen, Unebenheiten und Absackungen. Zahlreiche teils sehr alte Flickstellen lassen erkennen, dass die Asphaltfläche in den letzten Jahrzehnten immer wieder für Arbeiten an den Versorgungsleitungen und den Hausanschlüssen aufgebrochen wurde. Dadurch wurde die Struktur der Asphaltfläche nach- haltig geschädigt. Da hier kein Gehweg für die Aufnahme von Versorgungsleitungen vorhanden ist, gehören diese Auf- brüche zur normalen Nutzung der Straße. Frage 2: „Was kostet die Spielplatzumrandung und muss diese nicht herausgerechnet werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Spielplatzumrandung ist aufgrund der geringen Breite nur als sogenanntes Schrammbord und nicht als eigene Teileinrichtung „Gehweg“ zu qualifizieren. Ein Schrammbord gehört straßenbaubei- tragsrechtlich zur Fahrbahn (bzw. hier der asphaltierten Mischverkehrsfläche) und insofern sind auch die Kosten für die Erneuerung der Spielplatzumrandung Teil des beitragsfähigen KAG-Aufwandes für die Erneuerung dieser Mischverkehrsfläche. Die Kosten für die Spielplatzumrandung werden derzeit mit ca. 13.000 € berechnet. Frage 3: 2 „Warum ist ein Neubau der Straße mit 45 cm Aushub notwendig?“ Antwort der Verwaltung: Die Dimensionierung des Oberbaus der Straße „Brunhildplatz“ erfolgt auf Grundlage der gültigen Richtlinien und Regelwerke des Straßenbaus. Die Dicke des Oberbaus ist so festzulegen, dass ein ausreichender Ermüdungswiderstand sowie aus- reichende Tragfähigkeit gegen Belastungen aus Verkehr und Witterung während der geplanten Nut- zungsdauer sowie eine ausreichende Frostsicherheit gewährleistet sind. Entsprechend den „Richtli- nien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12)“ ergibt sich somit eine Oberbaudicke von ca. 45 cm. Frage 4: „Welchen wirtschaftlichen Vorteil haben die Eigentümer?“ Antwort der Verwaltung: Den Anliegerinnen und Anliegern wird anstelle einer verschlissenen Straße eine auf viele Jahre hin- aus intakte Anlage zur Verfügung gestellt und hierdurch der Gebrauchswert der durch die Straße er- schlossenen Grundstücke gesteigert. Frage 5: „Wird die Verwaltung zur Begleichung der Kosten das Verursacherprinzip anwenden?“ Antwort der Verwaltung: Da die Verkehrsfläche alters- und nutzungsbedingte Schädigungen aufwies, war eine Straßensanie- rung durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vorgesehen. Im Zuge der Arbeitsvorbereitung wurden Versorgungsträger angefragt, ob Leitungsarbeiten notwen- dig werden. Hier stellten die Stadtentwässerungsbetriebe sowie die RheinEnergie AG einen Bedarf fest. Diese Arbeiten mussten vor der endgültigen Fahrbahnherstellung abgeschlossen sein, um neu- erliche Aufgrabungen in der neuen Verkehrsfläche zu vermeiden. Auch ohne die jüngsten Tätigkeiten der Versorgungsträger wäre die Straßensanierung notwendig geworden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Brunhildplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2539/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.08.2019
- Erstellt
- 22.07.2019 13:06