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AN/1326/2018

Talentschulen für Köln

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) 14.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.09.2018, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)

4826 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.09.2018 
 
AN/1326/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.09.2018 
 
Talentschulen für Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 27.09.2018 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf Basis des Wettbewerbs „60 Talentschulen in 
NRW“ interessierte Kölner Schulen bei der Bewerbung zu unterstützen und zu begleiten. 
 
Hierbei ist zu berücksichtigen, in welchem sozial-räumlich benachteiligten Stadtteil und einer 
entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen in 
Köln sich drei Schulen mit Sekundarstufe I zur Talentschule entwickeln können. Dabei sind 
insbesondere die Zusammensetzung der Schülerschaft über die Verteilung der Schulform-
empfehlungen der abgebenden Grundschulen, der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit 
Zuwanderungsgeschichte, die Wiederholerquote, die Ergebnisse der zentralen Prüfungen 
und die Schulabschlüsse und Übergänge in die Sekundarstufe II der in Frage kommenden 
Schulen darzustellen.  
 
Die Verwaltung soll die notwenigen Investitionen und Aufwände für die bauliche und digitale 
Infrastruktur (Gigabit-Netz, WLAN, Enderäte usw.) darstellen, die für die sich bewerbenden 
Kölner Schulen notwendig sind. Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, Kommu-
nalinvestitionsfördergesetz, der Bildungspauschale und ggf. weiterer Förderprogramme sol-
len genutzt werden. 
 
Ziel soll eine Bewerbung für mindestens jeweils eine Talentschule im Links- und Rechtrheini-
schen Köln sowie einer Talentschule an einem Berufskolleg der Stadt Köln in Absprache mit

- 2 - 
 
den entsprechenden Schulen für das Landesprogramm „60 Talentschulen in NRW“ sein. Ein 
Beschluss der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen ist vorab herbeizuführen. 
 
Begründung: 
 
Die Landesregierung hat den Wettbewerb für 60 Talentschulen in NRW ausgerufen. 
Die teilnehmenden Schulen werden mit einem Zuschlag in Höhe von 20% auf den Grundstel-
lenbedarf mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. Der Zuschlag ist dabei so zu bemessen, 
dass neben den notwendigen zusätzlichen Lehrkräften beispielsweise auch zusätzliche 
Schulsozialarbeiter beschäftigt werden können. Außerdem erhalten die Schulen weitere Un-
terstützung durch ein zusätzliches Fortbildungsbudget. Eine wissenschaftliche Begleitung 
des Schulversuchs ist geplant. 
 
Teilnehmende Schulen am Schulversuch „Talentschulen“ sind ausschließlich Schulen, die 
aufgrund ihrer sozial-räumlich benachteiligten Lage und einer entsprechend zusammen ge-
setzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. 
 
Im Mittelpunkt des Schulversuchs steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“ für alle 
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet die Fördersäule 
ein zusätzliches fachliches Angebot (im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung), 
ab Jahrgangsstufe 7 in einem weiter aufgefächerten Fächerspektrum, und verbindliche indi-
viduelle Beratungselemente sowie Elemente der Berufsorientierung. Bewerber-Schulen ge-
ben an, ob sie ihr Profil im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung auf- bzw. aus-
bauen werden und erstellen ein entsprechendes fachliches Umsetzungskonzept.  
 
Die ausgewählten Talentschulen sollen verstärkt die Netzwerke vor Ort nutzen und eng mit 
dem Schulträger, den umliegenden Schulen und den weiterführenden Bildungseinrichtungen 
kooperieren und sich mit den Schul- und Bildungspartnern vor Ort vernetzen. Talentschulen 
sollen die modernste Pädagogik, die dazugehörige personelle Ausstattung und die moderns-
te digitale Infrastruktur erhalten.  
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/FAQ_Talentschu
len/FAQ_Talentschulen_1/index.html) 
 
Zeitplan Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfahlen:  
Bis 07. Dezember 2018: Einreichung der Anträge durch den Schulträger. 
Bis Ende Februar 2019: Auswahl der ersten Talentschulen (30). 
Schuljahr 2019/2020: Start der ersten Talentschulen. 
Schuljahr 2020/2021: Start der zweiten Talentschulen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Niklas Kienitz   Jörg Frank   Ulrich Breite 
CDU-    Grüne-    FDP- 
Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1326/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG)
Datum
14.09.2018
Erstellt
14.09.2018 11:38