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Talentschulen für Köln

Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) AN/1326/2018 vom 14.09.2018

Stand: Am 27.09.2018 im Ausschuss Schule und Weiterbildung ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.09.2018 AN/1326/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.09.2018 Talentschulen für Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 27.09.2018 zu setzen. Beschluss: Der Ausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf Basis des Wettbewerbs „60 Talentschulen in NRW“ interessierte Kölner Schulen bei der Bewerbung zu unterstützen und zu begleiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, in welchem sozial-räumlich benachteiligten Stadtteil und einer entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen in Köln sich drei Schulen mit Sekundarstufe I zur Talentschule entwickeln können. Dabei sind insbesondere die Zusammensetzung der Schülerschaft über die Verteilung der Schulform- empfehlungen der abgebenden Grundschulen, der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, die Wiederholerquote, die Ergebnisse der zentralen Prüfungen und die Schulabschlüsse und Übergänge in die Sekundarstufe II der in Frage kommenden Schulen darzustellen. Die Verwaltung soll die notwenigen Investitionen und Aufwände für die bauliche und digitale Infrastruktur (Gigabit-Netz, WLAN, Enderäte usw.) darstellen, die für die sich bewerbenden Kölner Schulen notwendig sind. Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, Kommu- nalinvestitionsfördergesetz, der Bildungspauschale und ggf. weiterer Förderprogramme sol- len genutzt werden. Ziel soll eine Bewerbung für mindestens jeweils eine Talentschule im Links- und Rechtrheini- schen Köln sowie einer Talentschule an einem Berufskolleg der Stadt Köln in Absprache mit - 2 - den entsprechenden Schulen für das Landesprogramm „60 Talentschulen in NRW“ sein. Ein Beschluss der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen ist vorab herbeizuführen. Begründung: Die Landesregierung hat den Wettbewerb für 60 Talentschulen in NRW ausgerufen. Die teilnehmenden Schulen werden mit einem Zuschlag in Höhe von 20% auf den Grundstel- lenbedarf mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. Der Zuschlag ist dabei so zu bemessen, dass neben den notwendigen zusätzlichen Lehrkräften beispielsweise auch zusätzliche Schulsozialarbeiter beschäftigt werden können. Außerdem erhalten die Schulen weitere Un- terstützung durch ein zusätzliches Fortbildungsbudget. Eine wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs ist geplant. Teilnehmende Schulen am Schulversuch „Talentschulen“ sind ausschließlich Schulen, die aufgrund ihrer sozial-räumlich benachteiligten Lage und einer entsprechend zusammen ge- setzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Im Mittelpunkt des Schulversuchs steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“ für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet die Fördersäule ein zusätzliches fachliches Angebot (im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung), ab Jahrgangsstufe 7 in einem weiter aufgefächerten Fächerspektrum, und verbindliche indi- viduelle Beratungselemente sowie Elemente der Berufsorientierung. Bewerber-Schulen ge- ben an, ob sie ihr Profil im MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung auf- bzw. aus- bauen werden und erstellen ein entsprechendes fachliches Umsetzungskonzept. Die ausgewählten Talentschulen sollen verstärkt die Netzwerke vor Ort nutzen und eng mit dem Schulträger, den umliegenden Schulen und den weiterführenden Bildungseinrichtungen kooperieren und sich mit den Schul- und Bildungspartnern vor Ort vernetzen. Talentschulen sollen die modernste Pädagogik, die dazugehörige personelle Ausstattung und die moderns- te digitale Infrastruktur erhalten. (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/FAQ_Talentschu len/FAQ_Talentschulen_1/index.html) Zeitplan Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfahlen: Bis 07. Dezember 2018: Einreichung der Anträge durch den Schulträger. Bis Ende Februar 2019: Auswahl der ersten Talentschulen (30). Schuljahr 2019/2020: Start der ersten Talentschulen. Schuljahr 2020/2021: Start der zweiten Talentschulen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz Jörg Frank Ulrich Breite CDU- Grüne- FDP- Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 27.09.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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