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Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2018- Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstücks in Köln-Lövenich (AN/0121/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0424/2018 vom 22.02.2018

Stand: Am 12.03.2018 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 230/3-3 Vorlagen-Nummer 0424/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018 Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.01.2018- Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstücks in Köln-Lövenich (AN/0121/2018) Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal hat folgende Anfrage gestellt: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die Verwaltung, den aktuellen Sachstand zur Stellungnahme der Verwaltung mitzuteilen (4156/2016 vom 12.12.2016). Antwort der Verwaltung: Wie in der angesprochenen Stellungnahme der Verwaltung für die Sitzung am 12.12.2016 dargestellt, entspricht es langjähriger Praxis, bürgerschaftliches Engagement in allen Aktionsfeldern zu unterstüt- zen, die im Einflussbereich bzw. in der Verfügungsmacht der Stadt Köln stehen. Letzteres betrifft auch und insbesondere die Zurverfügungstellung städtischer Grundstücke. Beispielhaft sei hier an die Überlassung von Grundstücken zum Bau von Sportstätten durch Dritte, die Vergabe von historischen Gebäuden in Erbpacht z.B. an Karnevalsvereine sowie die Überlassung von Liegenschaften für kultu- relle Nutzungen erwähnt. Die Verwaltung begrüßt daher nach wie vor die Initiative der Bezirksvertretung Lindenthal und hat daran anknüpfend Gespräche mit den Lövenicher Traditionsvereinen, vertreten durch Herrn Alexand- er Ommer, aufgenommen. Als Zwischenstand kann mitgeteilt werden, dass ein geeignetes, städtisches Grundstück im Gewer- begebiet Zusestr. in Köln-Lövenich identifiziert werden konnte. Es handelt sich dabei um eine ca. 1.400 m² große Teilfläche eines insgesamt 37.000 m² großen Gewerbegrundstücks. Es gibt jedoch Abstimmungsbedarf bezüglich der Platzierung von Baukörpern auf dem Grundstück, da sich in Teilbereichen Spuren (Bodenverfärbungen und -verdichtungen) vorgeschichtlicher Kreis- grabenanlagen befinden. Diese sind als archäologische Schutzfläche dauerhaft vor Bodeneingriffen zu schützen. Daher wird derzeit geprüft, ob ein anderer Teil des Grundstücks für eine Nutzung durch die Lövenicher Traditionsvereine zur Verfügung gestellt werden kann. Anlage
  • Anlage 1

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    RCEMISCH ( ; GERMANISCHES MUSEUM Archäologische Bodendenkmalpflege Roncalliplatz 4 ‚50667 köln Anlage 1 F8 2015.025 - Zusestr. o. Nr, Sachverhaltsermittlung Gesamtplan Sim 3208 _ Tnsemene _ esine An [EGE 1 aaa, LEGENDE DI Grundstück” " ‚Archäologische Schutzflache (ea 1400 m)

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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