Mandari Insight

0780/2018

Detailuntersuchung des Grundwassers im Umfeld des Kalkbergs

Mitteilung Ausschuss 12.04.2018

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Anlage 1 - Übersichtsplan mit Messstellen

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Ansehen

Anlage 3 - Profilschnitt

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Ansehen

Anlage 2 - Belastungskarte für Cyanide

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Übersicht mögliche Eintragsquellen

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Ansehen

Anlage 5 - ordnungsbehördliche Schlussbewertung

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Ansehen

Anlage 1 - Übersichtsplan mit Messstellen

637 Zeichen

AnlageBearbeitungsdatum
Maßstab Lageplan 1 : 6.000
nicht für Vermessung geeignet
Titel
Projekt-Nr.
Projekt
Auftragnehmer
CONZEPT Umweltberatung GmbH
Solinger Str. 12
45481 Mülheim
www.conzept-gmbh.de
Auftraggeber
120.11.2017
Übersichtsplan 
mit Grundwassermessstellen
0359
Detailuntersuchung
Kalkberg 1
Abschlussbericht
N
GWM für Probennahme und GW-Standsmessung
sowie Datenloggerüberwachung von  
Januar 2015 bis Januar 2017 
(8 Stück), Stand Dez. 2016
Kartengrundlage: Stadt Köln, digitale DGK
1060 Grundwassermessstelle (GWM) für 
Probennahme und GW-Standsmessung
(19 Stück), Stand Dez. 2016
1059
weitere relevante Untersuchungspunkte

Anlage 3 - Profilschnitt

2145 Zeichen

AnlageBearbeitungsdatum
Maßstab der Höhe 1 : 250
Maßstab der Länge 1 : 3.000
nicht für Vermessung geeignet
Titel
Projekt-Nr.:
Projekt
Auftragnehmer
CONZEPT Umweltberatung GmbH
Solinger Str. 12
45481 Mülheim
www.conzept-gmbh.de
Auftraggeber
Detailuntersuchung 
 Kalkberg 1
Abschlussbericht
0359
Schematisierter Profilschnitt
A-A‘
20.11.2017 3
Ausschnitt DGK 5 in Lizenz Stadt Köln 1: 15.000
Anschüttung allgemein
Kalkschlamm, Faulschlamm, 
Ölschlamm, Salzschlacke, erbohrt
Niederterassensedimente
des Rheins (Pleistozän)
Hauptbodenart Schluff
Niederterrassensedimente
des Rheins (Pleistozän)
Hauptbodenart Sand
Niederterrassensedimente
des Rheins (Pleistozän)
Hauptbodenart Kies
Tertiäre Sedimente
des Miozäns
Braunkohle
Tertiäre Sedimente
des Oligozäns 
(Grafenberger Sand)
Hauptbodenart Sand
Tertiäre Sedimente
des Oligozäns
(Grafenberger Schichten)
Hauptbodenart Ton
(A)
(K)
(U)
(S)
(G)
(Bk)
(S)
(T)
Stratigrafische Einteilung des Untergrundes
im Untersuchungsraum
40,42 höchster und niedrigster dokumentierter
Grundwasserstand in m NHN
Geländeoberkante
Endteufe
5797  Messstellenbezeichnung
? Anschüttungsbasis unbekannt
Entnahmetiefe (Pumpe)
Beprobung Juni 2015
Entnahmetiefe (Pumpe)
tiefenhorizontierte  Beprobung
Oktober 2015
vermutete Lage und Ausdehnung der Becken
unterhalb des Kalkberges und der 
Schlinggruben/Absetzbecken
mit potenziellen Klärschlammvorkommen 
41,50
möglicher maximaler 
Grundwasserstand
gemäß [17]
m
NHN
84
82
80
60
58
56
54
52
50
48
46
44
42
40
38
36
34
32
30
28
26
24
22
20
18
16
0 m 735 m
Darstellung
verkürzt
m
NHN
84
82
80
60
58
56
54
52
50
48
46
44
42
40
38
36
34
32
30
28
26
24
22
20
18
16
(S)
(S)
(K)
28 m
(T)
(G)
? ?
(BK)
(S)
(S)
(S)
(S)
(A)
(A) ca. 13 - 15 m
(K)
(A)
(U)
(S)
5797
KBL 5 KBL 2
1059
Kalkberg I
Bo 1 und Bo 5 (1096) ca. 74,50 m NHN
Kalkberg II
Höhe  unbekannt
5798 1084 1081
S NSchnitt A-A‘
B 187278
GWM ST N1/1059
(alte Lage)
Bo 1
(U)
Ölschaden
vermutete Geländehöhe
 um 1925-1930
 Bo 5 (1096)
Ölgeruch
Ölgeruch
auffälliger
KW-Index
120 µg/l CN ges.
im Eluat
40 m 61 m 228 m43 m 40 m50 m 106 m93 m
5795
10 m10 m 26 m
40,42
alle Maße sind ca. Maße
36,50
41,50
N
A
A‘
RKS 2-2017
KRB 38
KRB 38a

Anlage 2 - Belastungskarte für Cyanide

1197 Zeichen

Messstellen 5791 und 5798: 
Die Konzentrationen wurden, 
abweichend vom Analysenbericht, 
aufgrund der bekannten örtlichen 
Belastungen aus den vorliegenden 
Zeitreihen getauscht. Es wird von 
einer Verwechslung ausgegangen.
Messstelle 1094:
Stark sedimenthaltiges Grundwasser. 
Die Probennahme wurde nach 15 
Minuten abgebrochen.
AnlageBearbeitungsdatum
Maßstab Lageplan 1 : 11.000
nicht für Vermessung geeignet
Titel
Projekt-Nr.
Projekt
Auftragnehmer
CONZEPT Umweltberatung GmbH
Solinger Str. 12
45481 Mülheim
www.conzept-gmbh.de
Auftraggeber
5 a - 223.11.2017
CN -Konzentrationenges.
im Grundwasser
03/2016 bis 06/2017
0359
Detailuntersuchung
Kalkberg 1
Abschlussbericht
N
1057
Grundwassermessstelle (GWM)
CN -Isokonzen:ges.
Kartengrundlage: Stadt Köln, digitale DGK
1189 Grundwassermessstelle (GWM) mit 
Datenlogger
Gehalt an 
CN [µg/l] ges. 
in den untersuchten Messstellen
< 5 µg/l
Gehalt an 
CN [µg/l]  ges. 
in den untersuchten Messstellen
unterhalb der Bestimmungsgrenze
CN -Konzentrationen: ges.
59 µg/l
Kalkberg I und Schlinggruben 
der ehemaligen Kläranlage Köln
ehemaliges CFK-Gelände
ehemaliges Stahlwerk, 
Waggon- und Räderfabrik
≥ 10 µg/l
≥ 50 µg/l
≥ 100 µg/l
≥ 150 µg/l
≥ 250 µg/l

Mitteilung Ausschuss

12575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 12.04.2018 
 0780/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 24.04.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 
Gesundheitsausschuss 08.05.2018 
Bauausschuss 28.05.2018 
 
Detailuntersuchung des Grundwassers im Umfeld des Kalkbergs 
Gefährdungsabschätzung aller Wirkungspfade zur Altlast Kalkberg 
1. Ausgangslage  
 
Der Kalkberg ist im „Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen“ als Altlast erfasst.  
Bei Grundwasseruntersuchungen im Rahmen der Ankaufverhandlungen wurden neben den bis dahin 
bekannten Grundwasserbelastungen durch Chlorid auch Belastungen durch Cyanide festgestellt. 
 
Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages für den Kalkberg hat die Stadt Köln auch die Übernahme 
sämtlicher Altlastenrisiken übernommen und sich insofern zur Durchführung einer Detailuntersuchung 
im Bereich der Werksdeponie der ehemaligen CFK verpflichtet.  
Für die Durchführung der Detailuntersuchung Grundwasser wurde das Gutachterbüro Conzept Um-
weltberatung GmbH am 17.12.2013 beauftragt.  
 
Die Untersuchungen sind mittlerweile abgeschlossen. Das Gutachten des Gutachterbüros liegt der 
Verwaltung seit dem 8.12.2017 vor. Es kann unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/feuerwehr/hubschrauber/altlast-kalkberg eingesehen werden. 
 
 
2. Untersuchungsumfang und Ergebnisse 
 
Zur Beurteilung der Grundwasserbelastung wurden 5 neue Grundwassermessstellen im An- und 
Abstrom sowie eine Messstelle im Zentrum der Altlast errichtet. Zur Überprüfung der Grundwasser-
qualität stand somit ein Netz von 27 Grundwassermessstellen zur Verfügung. Die Messstellen wurden 
über 3 Jahre vierteljährlich beprobt und auf die Parameter Cyanide (gesamt und leicht freisetzbar), 
Cadmium, Chlorid, Kupfer, Sulfat, Zink, Chrom, Kohlenwasserstoffindex und Ammonium untersucht. 8 
Messstellen wurden mit Datenloggern versehen, um den Gang der Grundwasserhöhen und damit die 
Grundwasserfließrichtungen bestimmen zu können. Ein Lageplan der beprobten Messstellen ist als 
Anlage 1 angefügt. 
 
Für das Umfeld des Kalkberges wurde eine überwiegend von Südost nach Nordwest gerichtete 
Grundwasserfließrichtung ermittelt, die zeitweise durch den starken Einfluss des Rheinwasserstandes 
in nordöstliche Richtung umgelenkt wird. 
Es wurden Wasserstände von 36,50 – 40,42 m NHN gemessen.

2 
 
Das Grundwasser ist im Wesentlichen durch Cyanide und Chlorid und an einzelnen Messstellen 
durch Sulfat belastet.  
 
Die Cyanidgehalte lagen mit max. 350 µg/l deutlich über dem Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) 
von 50 µg/l. Die ermittelte Grundwasserschadensfahne breitet sich nach Nordwesten aus und hatte 
2016 eine Ausdehnung von ca. 28ha. Gehalte an leicht freisetzbaren Cyaniden über dem GFS-Wert 
(10 µg/l) wurden nur zeitweise (zuletzt im Oktober 2016) und nur an wenigen Messstellen ermittelt. 
Der Maximalgehalt an leicht freisetzbaren Cyaniden lag bei 37 µg/l.  
Eine Belastungskarte für Cyanide für den Beprobungszeitraum 03/2016 bis 06/2017 ist als Anlage 2 
beigefügt. 
 
In einer zentral auf dem Kalkberg liegenden Messstelle wurden mit 10.500 mg/l die höchsten Chlo-
ridgehalte gemessen. In der Abstrommessstelle 1795 wurden außerhalb des Kalkberges mit 1220 
mg/l im Maximum ebenfalls Schadstoffgehalte deutlich über dem GFS-Wert (250 mg/l) gemessen. 
 
Die Sulfatgehalte lagen im weiteren Abstrom an wenigen Grundwassermessstellen mit max. 710 mg/l 
über dem GFS-Wert. Die Untersuchungen im direkten Umfeld des Kalkberges ergaben für Sulfat kei-
ne GFS-Wert-Überschreitungen. 
Für alle anderen Parameter insbesondere PAK, Kohlenwasserstoffindex und Ammonium lagen Über-
schreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes nur an einzelnen Messstellen und bei einzelnen 
Beprobungen vor. 
 
Die Ablagerungen unter dem Kalkberg reichen bis in eine Tiefe von ca. 40 m NHN und die Ablage-
rungen im Bereich der ehemaligen Schlinggruben südwestliches des Kalkberges bis in eine Tiefe von 
36 m NHN. Der Aufbau wird in der Anlage 3 anhand eines schematischen Profils verdeutlicht. 
 
Der Gutachter beschreibt 4 mögliche Quellen für die Cyanidbelastungen des Grundwassers (siehe 
Anlage 4): 
 Schlinggruben der ehem. städtischen Kläranlage (heutiges Gelände der MUSIC STORE 
professional GmbH) 
 Ablagerungen in ehemaligen Gruben unterhalb des Kalkberges 
 Ablagerungen im Bereich der Südostböschung des Kalkberges 
 Eisenhärterei der ehemaligen Waggonfabrik „van der Zypen“ 
 
 
Die Schadstofffrachten des Grundwassers wurden vom Gutachter mit 57 – 104g/d für Cyanide be-
rechnet. 
 
 
3. Bewertung der Ergebnisse durch die Untere Bodenschutzbehörde 
 
Aus den nur temporär und nur an einzelnen Grundwassermessstellen festgestellten erhöhten Gehal-
ten an PAK, Kohlenwasserstoffen oder Ammonium kann keine Gefährdung für das Grundwasser im 
Abstrom abgeleitet werden. 
 
 
Durch cyanid- und chloridhaltige Auffüllungsmaterialien im Untergrund besteht im Abstrom des Kalk-
berges eine Grundwasserbelastung, die durch nachhaltige und nicht unerhebliche Frachten gekenn-
zeichnet ist. Hierbei ergibt eine Frachtabschätzung eine Cyanidmenge von max. 104 g/d und eine 
Chloridmenge von max. 214 kg/d im Grundwasser.  
 
Die ehemaligen Schlinggruben südlich des Kalkberges tragen nur untergeordnet zu den Grundwas-
serbelastungen bei. Die Flächen dort sind fast vollständig versiegelt. Es erfolgt bereits eine Überwa-
chung des Grundwassers in diesem Bereich, die weiterhin aufrecht zu erhalten ist.  
 
Bei hohen Ständen kann das Grundwasser die Sohle der Ablagerungen im Untersuchungsgebiet er-
reichen. Insofern könnte auch durch eine vollständige Versiegelung des Kalkberges ein Austrag von 
Schadstoffen nicht völlig unterbunden werden.

3 
 
Der wesentliche Anteil der Belastungen hat ihren Ursprung in den ehemaligen Gruben unterhalb des 
Kalkberges. Dieser Bereich ist für technische Sanierungsmaßnahmen wegen der mächtigen Auffül-
lungen darüber nur äußerst schwer, bzw nicht erreichbar. Denkbare Sanierungs- oder Sicherungsme-
thoden wie 
 
 die Mobilisierung bzw. der Abbau von Cyaniden z. B. durch Lösungsvermittler inkl. einer hyd-
raulischen Abstromsicherung und einer Sanierungsanlage zur Abreinigung cyanidbelasteter 
Grundwässer 
 horizontale und vertikale Abdichtung des Schadenbereiches  
 dauerhaftes Absenken des Grundwasserspiegels,  
 
sind vorbehaltlich Ihrer technischen Machbarkeit wegen des immensen Aufwandes ökologisch und 
wirtschaftlich unverhältnismäßig. 
 
 
Um den Einfluss der Ablagerungen im Bereich der derzeit unversiegelten Südostböschung einschät-
zen zu können, wurde durch die Verwaltung nach der geltenden Arbeitshilfe der Länderarbeitsge-
meinschaft Boden eine Sickerwasserprognose erstellt. Für die bis dato unversiegelte Südböschung 
des Kalkberges ergab sich in einer worst-case-Betrachtung eine geschätzte Sickerwasserfracht für 
Cyanide von max. 1,9 g/d, was ca. 2 – 4 % der im Grundwasser ermittelten Gesamtfracht ausmacht. 
Für Chlorid wurde für den Bereich der Südböschung ebenfalls in einer worst-case-Betrachtung eine 
Sickerwasserfracht von max. 0,97 kg/d berechnet, was einem Anteil von ca. 0,5 – 1% an der ermittel-
ten Gesamtfracht im Grundwasser entspricht. Bei den Berechnungen wurde berücksichtigt, dass eine 
Deckschicht der Südböschung nicht durchgängig vorhanden ist.  
Aufgrund des sehr geringen Anteils an der Gesamtfracht und der technisch schwierigen Lage in un-
mittelbarer Nähe zur Stadtautobahn sind Maßnahmen zur Quellsanierung (z.B. Auskofferung oder 
Oberflächenabdichtung) nicht verhältnismäßig. 
 
Die Waggon-Fabrik „van der Zypen“ ist als mögliche Quelle eines Teils der Grundwasserbelastungen 
auszuschließen. Die Produktionshallen und Lagerflächen der Fabrik befanden sich ausweislich der 
historischen Luftbilder, Karten und Fabrikpläne außerhalb der Belastungsfahnen. Bei dem vom Gut-
achter vermuteten Quellbereich handelte es sich nur um mögliche Erweiterungsflächen der Fabrik. 
Diese Flächen wurden schon 1920 als Kleingartenanlage genutzt. Bodenuntersuchungen, die bis in 
den gewachsenen Boden reichen, ergaben ebenfalls keine Hinweise auf Bodenbelastungen. 
 
Zur Kontrolle ist das Grundwasser im Umfeld des Kalkberges zukünftig halbjährlich auf die Parameter 
Chlorid, Sulfat und Cyanide zu untersuchen. Alle 5 Jahre soll eine Untersuchung des Grundwassers 
auf alle in der Bundes-Bodenschutzverordnung zur Beurteilung des Wirkungspfad Boden-
Grundwasser beschriebenen Parameter mit Ausnahme der nicht relevanten Pflanzenschutzmittel 
erfolgen. 
 
 
4. Gefährdungsabschätzung aller Wirkungspfade gem. Bundes–Bodenschutz- und Altlasten-
verordnung  
 
Die Verwaltung hat den Abschluss der Grundwasseruntersuchungen zum Anlass genommen, eine 
Gefährdungsabschätzung für den gesamten Kalkberg nach den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- 
und Altlastenverordnung vorzunehmen. Eine Gefährdungsabschätzung hat insbesondere die Ausbrei-
tungsmöglichkeit von Schadstoffen in Boden, Gewässern und Luft sowie die Möglichkeit ihrer Auf-
nahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen zu bewerten. 
 
Durch die Haldenstabilisierung wird ein Großteil des Kalkberges durch eine mineralische Abdichtung 
(Westböschung), eine Kunststoffdichtungsbahn (Ost- und Nordböschung sowie Teile der Kuppe) ab-
gedichtet. Weitere Teile sind durch den Bau der Hubschrauberbetriebsstation ebenfalls abgedichtet. 
 
Wirkungspfad Boden-Mensch

4 
 
Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen der Haldenstabilisierung wie geplant abgeschlossen 
werden, ist der Belastungspfad Boden-Mensch für einen Großteil des Kalkberges (Ost-, Nord-, West-
böschung und Kuppe) unterbunden.  
 
Bis zum Abschluss der Maßnahmen zur Haldenstabilisierung sind jedoch Beeinträchtigungen über 
belastete Stäube nicht auszuschließen.  
Maßnahmen zur Vermeidung von Staubverwehungen werden bis zur Abdichtung der Flächen weiter-
hin betrieben, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten. 
 
Um Gefahren über den Belastungspfad Boden-Mensch im Bereich der Südböschung ausschließen zu 
können, hat die Verwaltung weitere Oberbodenuntersuchungen veranlasst. Sollten hierbei Prüfwert-
überschreitungen festgestellt werden, so können sich daraus ergebende Gefahren durch gezielte 
Maßnahmen wie die Herstellung eines dichten Bewuchses oder Betretungsverbote ausgeschlossen 
werden.  
 
Wirkungspfad Bodenluft-Mensch 
In keiner Bodenuntersuchung wurden Belastungen festgestellt, die Hinweise auf eine Gefährdung 
über den Belastungspfad Bodenluft geben. Somit ist eine Gefährdung auch für diesen Belastungspfad 
ausgeschlossen. 
 
Wirkungspfad Boden-Grundwasser 
Werden die Maßnahmen zur Haldenstabilisierung wie geplant abgeschlossen, wird durch die Versie-
gelung großer Bereiche des Kalkberges eine Verlagerung von Schadstoffen aus dem Kalkberg über 
den Sickerpfad in das Grundwasser sicher unterbunden. 
 
Eine Ausnahme bildet möglicherweise der mit einer Kunststoffdichtungsbahn (KDB) abgedeckte Teil 
der Kuppe. Hier wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Hubschrauberbetriebsstation Verände-
rungen an der Kuppenentwässerung vorgenommen. Die Entwässerung der Kalkbergkuppe ist inso-
fern auf ihre Funktionalität zu prüfen und im Bedarfsfall zu ertüchtigen. Die Verwaltung wird im Rah-
men der Maßnahmen zur Haldenstabilisierung auch für eine geordnete Entwässerung der Kalkberg-
kuppe sorgen. 
 
Im Bereich der Südböschung existieren chlorid- und cyanidhaltige Auffüllungsmaterialien. Der Ein-
fluss dieser Ablagerungen an der Gesamtschadstofffracht im Grundwasser im Abstrom des Kalkber-
ges ist jedoch sehr gering. Aus diesem Grund und der technisch schwierigen Lage in unmittelbarer 
Nähe zur Stadtautobahn sind Maßnahmen zur Quellsanierung (z.B. Auskofferung oder Oberflächen-
abdichtung) nicht verhältnismäßig. 
 
 
Zusammenfassend stellt die Verwaltung somit fest, dass vom Kalkberg unter der Voraussetzung, 
dass  
 
 die Maßnahmen zur Haldenstabilisierung wie geplant abgeschlossen werden, 
 je nach Ergebnis der Oberbodenuntersuchungen Betretungsverbote durch Einzäunung oder 
alternativ dichter Bewuchs im Bereich der Südböschung herzustellen ist,  
 bei Bedarf die Kuppenentwässerung ertüchtigt wird, sowie 
 weiterhin Grundwasserkontrollen stattfinden 
 
eine Gefährdung über die Wirkungspfade nach den Vorgaben des Bodenschutzrechtes nicht zu be-
fürchten ist.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Übersichtsplan mit Messstellen 
Anlage 2 – Belastungskarte für Cyanide 
Anlage 3 – Profilschnitt 
Anlage 4 – Übersicht mögliche Eintragsquellen 
Anlage 5 – ordnungsbehördliche Schlussbewertung

5 
 
Gez. Dr Rau

Anlage 4 - Übersicht mögliche Eintragsquellen

1343 Zeichen

AnlageBearbeitungsdatum
Maßstab Lageplan 1 : 5.000
nicht für Vermessung geeignet
Titel
Projekt-Nr.
Projekt
Auftragnehmer
CONZEPT Umweltberatung GmbH
Solinger Str. 12
45481 Mülheim
www.conzept-gmbh.de
Auftraggeber
727.11.2017
quelldifferenzierte Betrachtung 
des Untersuchungsraumes
0359
Detailuntersuchung 
Kalkberg 1
Abschlussbericht
N
1057
Grundwassermessstelle (GWM)
Kalkberg I, 
Bereich der Becken ca. 1925
(einschließlich Böschungen)
Schlinggruben/Becken der 
ehemaligen Kläranlage Köln ca. 1925
(Sohlbereich)
mögliche Quelltherme
Kartengrundlage: Stadt Köln, digitale DGK
mögliche Cyanidquelle Kalkberg I
1189 Grundwassermessstelle (GWM) mit 
Datenlogger
Kalkberg I, 
ehemaligen Kläranlage Köln
und ehemaliges Stahlwerk
Einwirkungsbereiche 
für CN  bei nordwestlich gerichteter ges
Grundwasserströmung:
mögliche Cyanidquelle Schlinggruben
der ehemaligen Kläranlage Köln
mögliche Cyanidquelle Stahlwerk,
Waggon- und Räderfabrik
Auffüllung/Härterei des ehemaligen 
Stahlwerkes,Waggon- und Räderfabrik 
(vermutetet Lage)
mögliche Cyanidquelle Kalkberg I
mögliche Cyanidquelle Schlinggruben
der ehemaligen Kläranlage Köln
mögliche Cyanidquelle Stahlwerk,
Waggon- und Räderfabrik
Hauptschadensbereich durch CN :ges
Außenbecken des Kalkberges I 
ca. 1925 (Sohlbereich)
ehemaliges Stahlwerk,
Waggon- und Räderfabrik 
ehem. Kläranlage
Kalkberg I

Anlage 5 - ordnungsbehördliche Schlussbewertung

9797 Zeichen

57 08.03.2018
573/1 Herr Gerhold
23737

Schlussbewertung zur Detailuntersuchungen der Altablagerung 80206 Kalkberg 1
Vorgang

Der Kalkberg ist im Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen unter der
Nummer 80206 erfasst.

In den Jahren 1999 bis 2004 wurde das Plateau des Kalkberges von der damaligen Ei-
gentümerin der GSE Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditge-
sellschaft modelliert und mit einer wasserschwerdurchlässigen Deckschicht abgedeckt.

Im Zuge von Ankaufsverhandlungen mit der Stadt Köln wurden weitere Grundwasserun-
tersuchungen durchgeführt. Dabei hat sich eine relevante Beaufschlagung des Grund-
wassers im Wesentlichen durch Cyanid und Chlorid ergeben. Um mögliche Quellen für
die Grundwasserbelastungen mit Cyaniden zu ermitteln und über die Notwendigkeit und
Durchführbarkeit von Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen entscheiden zu können,
waren weitere Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Die CONZEPT Umweltbera-
tung GmbH wurde im Dezember 2013 mit einer Detailuntersuchung des Grundwassers
im Umfeld des Kalkberges beauftragt. Herr Jansen als Geschäftsführer der Firma CON-
ZEPT ist ein gemäß Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für
Bodenschutz und Altlasten (SU-BodAV NRW) zertifizierter Gutachter.

Seit 2015 werden die Ost-, West- und Nord-Böschungen zur Stabilisierung des Kalkber-
ges neu modelliert und abgedichtet. Im Zusammenhang mit dem Bau der Hubschrau-
berbetriebsstation wurde die Kalkbergkuppe mit einer Kunststoffdichtungsbahn abge-
dichtet und Veränderungen an der Kuppenentwässerungssituation vorgenommen.

Verwendete Unterlagen

Abschlussbericht zur Detailuntersuchung Grundwasser im Umfeld der Altablagerung
Kalkberg1 in Köln, CONZEPT Umweltberatung GmbH, vom 06.10.2017

2. Zwischenbericht zur Detailuntersuchung Grundwasser im Umfeld der Altablagerung
Kalkberg1 in Köln, CONZEPT Umweltberatung GmbH, vom 04.04.2016

Zwischenbericht zur Detailuntersuchung Grundwasser im Umfeld der Altablagerung
Kalkberg1 in Köln, CONZEPT Umweltberatung GmbH, vom 03.07.2014

Kurzbericht zur Erkundung der Südböschung; CONZEPT Umweltberatung GmbH, vom
03.05.2017

28. Bericht: Geotechnische Erkundungen im Bereich des Loses 5; Grundlagenermittlung
für Standsicherheitsuntersuchungen; Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung
GbR vom 20.02.2018

Untersuchungsumfang

Zur Beurteilung der Grundwasserbelastung wurden 5 neue Grundwassermessstellen im
An- und Abstrom sowie eine Messstelle im Zentrum der Altlast errichtet. Zur Überprü-

12

nn

fung der Grundwasserqualität stand somit ein Netz von 27 Grundwassermessstellen zur
Verfügung. Die Messstellen wurden über 3 Jahre vierteljährlich beprobt und auf die Pa-
rameter Cyanide (gesamt und leicht freisetzbar), Cadmium, Chlorid, Kupfer, Sulfat, Zink,
Chrom, Kohlenwasserstoffindex und Ammonium untersucht. 8 Messstellen wurden mit
Datenloggern versehen, um den Gang der Grundwasserhöhen und damit die Grund-
wasserfließrichtungen bestimmen zu können.

Untersuchungsergebnisse

Der Gutachter beschreibt, dass die Ablagerungen unter dem Kalkberg bis in eine Tiefe
von ca. 40 m NHN und die Ablagerungen im Bereich der ehemaligen Schlinggruben
südwestliches des Kalkberges bis in eine Tiefe von 36 m NHN reichen.

Für das Umfeld des Kalkberges wurde eine überwiegend von Südost nach Nordwest ge-
‚fichtete Grundwasserfließrichtung ermittelt, die zeitweise durch den starken Einfluss des
Rheinwasserstandes in nordöstliche Richtung umgelenkt wird.

Es wurden Wasserstände von 36,50 — 40,42 m NHN gemessen. Bei hohen Ständen
kann das Grundwasser die Sohle der Ablagerungen im Untersuchungsgebiet erreichen.

Das Grundwasser ist im Wesentlichen durch Cyanide und Chlorid und an einzelnen
Messstellen durch Sulfat belastet.

Die Cyanidgehalte lagen mit max. 350 ug/l deutlich über dem Geringfügigkeitsschwel-
lenwert von 50 ug/l. Die ermittelte Grundwasserschadensfahne breitet sich nach Nordos-
ten aus und hatte 2016 eine Ausdehnung von ca. 28ha. Gehalte an leicht freisetzbaren
Cyaniden über dem GFS-Wert (10 ug/l) wurden nur zeitweise (zuletzt im Oktober 2016)
und nur an wenigen Messstellen ermittelt. Der Maximalgehalt an leicht freisetzbaren Cy-
aniden lag bei 37 ug/l.

In einer zentral auf dem Kalkberg liegenden Messstelle wurden mit 10.500 mg/l die
höchsten Chloridgehalte gemessen. In der Abstrommessstelle 1795 wurden außerhalb
des Kalkberges mit 1220 mg/l im Maximum ebenfalls Schadstoffgehalte deutlich über
dem GFS-Wert (250 mg/l) gemessen.

Die Sulfatgehalte lagen im weiteren Abstrom an wenigen Grundwassermessstellen mit
max. 710 mg/l über dem GFS-Wert. Die Untersuchungen im direkten Umfeld ergaben für
Sulfat keine Prüfwertüberschreitungen.

Für alle anderen Parameter insbesondere PAK, Kohlenwasserstoffindex und Ammonium
lagen Überschreitungen des Geringfügigkeitsschwellenwertes nur an einzelnen Mess-
stellen und bei einzelnen Beprobungen vor.

Der Gutachter beschreibt 4 mögliche Quellen für die Cyanidbelastungen des Grundwas-
sers:

e Schlinggruben der ehem. Städtischen Kläranlage (heutiges Gelände der MUSIC
STORE professional GmbH)

+ Ablagerungen in ehemaligen Gruben unterhalb des Kalkberges
e Ablagerungen in der Südostböschung des Kalkberges
+  Eisenhärterei der ehemaligen Waggonfabrik von der Zypen

Die Schadstofffrachten für Cyanide wurden vom Gutachter mit 57g/d — 104g/d berech-
net.

Bewertung der Ergebnisse

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Durch cyanid- und chloridhaltige Auffüllungsmaterialien im Untergrund des Kalkberges
besteht im Abstrom eine Grundwasserbelastung, die durch nachhaltige und nicht uner-
hebliche Frachten gekennzeichnet ist. Hierbei ergibt eine Frachtabschätzung im Grund-
wasser eine Cyanidmenge von max. 104 g/d und eine Chloridmenge von max. 214 kg/d.

Die ehemaligen Schlinggruben südlich des Kalkberges tragen nur untergeordnet zu den
Grundwasserbelastungen bei. Die Flächen dort sind fast vollständig versiegelt. Es erfolgt
bereits eine Überwachung des Grundwassers in diesem Bereich, die weiterhin aufrecht
zu erhalten ist.

Auch durch eine vollständige Versiegelung des Kalkberges könnte ein Austrag von
Schadstoffen nicht völlig unterbunden werden. Der wesentliche Anteil der Belastungen
hat Ihren Ursprung unterhalb des Kalkberges. Dieser Bereich ist für technische Sanie-
rungsmaßnahmen wegen der mächtigen Auffüllungen darüber nur äußerst schwer, bzw
nicht erreichbar. Denkbare Sanierungs- oder Sicherungsmethoden wie

e die Mobilisierung bzw. der Abbau von Cyaniden z. B. durch Lösungsvermittler
inkl. einer hydraulischen Abstromsicherung und einer Sanierungsanlage zur Ab-
reinigung cyanidbelasteter Grundwässer

e horizontale und vertikale Abdichtung des Schadenbereiches
e dauerhaftes Absenken des Grundwasserspiegels,

sind vorbehaltlich Ihrer technischen Machbarkeit wegen des immensen Aufwandes öko-
logisch und wirtschaftlich unverhältnismäßig.

Eine durch die Untere Bodenschutz Behörde nach der geltenden Arbeitshilfe der Län-
derarbeitsgemeinschaft Boden erstellte Sickerwasserprognose ergab für die bis dato un-
versiegelte Südböschung des Kalkberges in einer worst-case-Betrachtung eine ge-
schätzte Sickerwasserfracht für Cyanide von max. 1,9 g/d, was ca. 2-4 % der im
Grundwasser ermittelten Gesamtfracht ausmacht. Für Chlorid wurde für den Bereich der
Südböschung ebenfalls in einer worst-case-Betrachtung eine Sickerwasserfracht von
max. 0,97 kg/d berechnet, was einem Anteil von ca. 0,5 — 1% an der ermittelten Gesamt-
fracht im Grundwasser entspricht.

Bei den Berechnungen wurde berücksichtigt, dass eine Deckschicht der Südböschung
nicht durchgängig vorhanden ist. Eine Erneuerung der Abdeckung ist wegen der unmit-
telbar angrenzenden Stadtautobahn technisch schwierig. Sie würde nicht wesentlich zur
Reduzierung der Schadstofffrachten beitragen und ist somit aus Sicht des Grundwas-
serschutzes nicht erforderlich.

Grundwassernutzungen sind im Umfeld des Kalkberges nicht bekannt und in der an-
grenzenden Kleingartenanlage gemäß städtischer Gartenordnung verboten. Am Rand
der Schadstofffahne befindet sich ein Notbrunnen, dessen weitere Nutzbarkeit überprüft
werden muss.

Die Waggon-Fabrik van der Zypen ist als mögliche Quelle eines Teils der Grundwasser-
belastungen auszuschließen. Die Produktionshallen und Lagerflächen der Fabrik befan-
den sich ausweislich der historischen Luftbilder, Karten und Fabrikpläne außerhalb der
Belastungsfahnen. Bei dem vom Gutachter vermuteten Quellbereich handelte es sich
nur um mögliche Erweiterungsflächen der Fabrik. Diese Flächen wurden schon 1920 als
Kleingartenanlage genutzt. Bodenuntersuchungen, die bis in den gewachsenen Boden
reichen, ergaben ebenfalls keine Hinweise auf Bodenbelastungen.

Konsequenzen für das behördliche Handeln

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Die Fläche ist nach Abschluss der Haldenstabilisierung als Altlast unter dem Risikosta-
tus 6 (Altlast, ohne technische Sanierung mit dauerhaften Schutz, Beschränkungs- und
Überwachungsmaßnahmen) zu führen.

Die Entwässerung der Kalkbergkuppe ist auf ihre Funktionalität zu überprüfen und im
Bedarfsfall zu ertüchtigen.

Das Grundwassermonitoring ist halbjährlich weiterzuführen. Als Parameter sind mindes-
tens Chlorid, Sulfat, und Cyanide (gesamt und leicht freisetzbar) zu untersuchen. In das
Grundwassermonitoring sind zusätzlich neue Messstellen an der Kalk-Mülheimer-Str. zu
integrieren.

Alle 5 Jahre ist eine Kontrollanalyse an den im Zuge der Detailuntersuchung beprobten
Messstellen auf alle Parameter der BBodSchV (allerdings ohne Pflanzenschutzmittel)
durchzuführen.

Die Untersuchungsergebnisse sind zu dokumentieren und zu bewerten. Ein Handlungs-
konzept zum weiteren Vorgehen bei nachhaltig veränderten Grundwassermilieubedin-
gungen ist erst dann zu erstellen, wenn diese ermittelt werden. Das Handlungskonzept
ist auf die dann herrschende Schadstoffsituation abzustimmen.

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Beratungsverlauf (4)

24.04.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.05.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2018 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0780/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.04.2018
Erstellt
09.03.2018 12:29