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2402/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2018, TOP 8.1.1

Anlage 1.8.BV- Kalk_Gewerbe und Erschließung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.8.BV- Kalk_WoBau_neu

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1.8.BV- Kalk_Gewerbe und Erschließung

687 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 8
Finanzstelle         6601-1201-8-8008 (Erschließung Bezirk 8- Kalk)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Kalk Christian-Sünner-Straße Vollausbau 
gewerbe
§ 125 BauGB ja 250.000 *) *) *)
Merheim Abshofstraße Rüdigerstraße -
Ostmerheimer Straße
Vollausbau § 125 BauGB nein 760.000 100.000 660.000 0
Ostheim Gewerbegebiet 
Herkenrathweg
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 74439/02 nein 200.000 *) *) *)
100.000 660.000 *)Insgesamt: 
- Anlage 1.8.BV -

Anlage 2.8.BV- Kalk_WoBau_neu

692 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 8
Finanzstelle         6601-1201-8-8618 (Erschließung Kalk- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Brück Astrid-Lindgren-Allee Pohlstadtweg und Oberer 
Bruchweg
Restausbau 1.110.000 0 1.110.000 0
Brück Königsforststraße Otto-Unger-Weg und Peter-
Haagen-Straße
Restausbau W 807-004 200.000 0 0 200.000
Höhenberg Nürnberger Straße Regensburger Straße Restausbau W 804-002 120.000 0 0 120.000
0 1.110.000 320.000Insgesamt: 
- Anlage 2.8.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2402/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen 
mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die 
Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der Umset-
zung dieser Maßnahmen. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt.unbekannt 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   2.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung   100.000 €     660.000 €   0 € 
 
Wohnungsbau  0 €  1.110.000 €   320.000 € 
 
 
Insgesamt  100.000 €  1.770.000 €   320.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.

3 
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.8.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.8.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2402/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2018
Erstellt
03.08.2017 13:04