1200/2019
Grundstücksvergabe im Erbbaurecht - Baufeld 5/7, 3. Bauabschnitt Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen
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Beschlussvorlage Ausschuss
2968 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/21 Bre Sürther Feld Erbbau Vorlagen-Nummer 1200/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundstücksvergabe im Erbbaurecht - Baufeld 5/7, 3. Bauabschnitt Sürther Feld in Köln- Rodenkirchen Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 2932/2018 vom 27.11.2018 die Ausschreibung des Baufeldes 5/7 im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln- Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Genossenschaften und Bestandshalter im Rahmen eines Erbbaurechtes Flurstücke: 2064 und 1874 geplante Nutzung: Wohnen (50 % geförderte Wohneinheiten), mindestens 30 Wohneinheiten Größe: insgesamt 3.180 m² Erbbauzins: 1,75 % von 3.000.140 Euro= 52.502,45 Euro p.a. (Verkehrswert Stand 2018) Laufzeit: 60 – 99 Jahre Liegenschaftsausschuss 14.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Konzeptausschreibung des Baufeldes 5/7 ist erfolglos geblieben. Auf Nachfragen der Verwaltung teilten potenziellen Interessenten mit, dass sich aufgrund des hohen Kaufpreises in Kombination mit den konzeptionellen Vorgaben und den hohen Erschließungskosten kostengünstiger bzw. öffentlich geförderter Wohnraum dort nicht realisieren lasse. Eine nochmalige Ausschreibung im Konzeptver- fahren ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Das Risiko, dass eine neuerliche Konzeptaus- schreibung wieder erfolglos bliebe und weitere Zeit verloren ginge, ist zu groß. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Baufeld 5/7 entsprechend der Vorgaben aus der Mitteilung 0723/2019 im Rahmen eines Erbbaurechts auszuschreiben. Hierfür wird verpflichtend eine Quote von 50% öffentlich gefördertem Wohnungsbau festgesetzt, damit ein Erbbauzins in Höhe von 1,75 % an- geboten werden kann. Darüber hinaus sollen wohnungspolitische Kriterien bepunktet werden, um die Zuschlagserteilung ausloten zu können. Hierbei sind durch die Bietenden Angaben hinsichtlich der Quote an integrativen Wohnformen (rollstuhlgerecht, Wohngruppenplätze) und preisgedämpften Wohnungsbau (Regelung aus 2932/2018) zu machen. Die Quoten der Bietenden können schnell ver- glichen und bepunktet werden, ohne erneut eine Bewertungskommission zu bilden. Für die Berechnung des Erbbauzinses wird der Verkehrswert aus dem Beschluss 2932/2018 zu Grunde gelegt. Die Erwerberin oder der Erwerber wird verpflichtet, den Planungsentwurf dem Gestaltungsbeirat vor- zustellen, wodurch die städtebauliche Qualität gesichert wird. Die Rückäußerungsfrist für die Bieten- den soll zwei Monate ab Veröffentlichung der Verkaufsexposés betragen. In der Beschlussvorlage 0198/2019 wird für die erfolglose Ausschreibung der Baufelder 8 und 9 und für die neue Ausschreibung des Baufeldes 2/4 ein gemeinsamer Vergabevorschlag unterbreitet. Anlage Lageplan
Anlage 1 Stadtplan und Baufelder
8 Zeichen
Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1200/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.12.2019
- Erstellt
- 29.03.2019 10:16