V/0526/2021
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK): Kanalpromenade -
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Anlage A
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Anlage A zur V/0526/2021 Kurzüberblick Auf der Kanalpromenade ist eine adaptive Straßenbeleuchtung im Abschnitt 5 in Betrieb und auf den anderen Abschnitten aktuell im Bau. Die adaptive Beleuchtung soll einerseits den Nutzern des Radweges eine ausreichende Ausleuchtung des Weges sicherstellen und zum anderen soll der negative Einfluss der künstlichen Beleuchtung auf die Tierwelt und deren Lebensräume mini- mal gehalten werden. Auf Grundlage der durchgeführten Artenschutzgutachten wird zunächst eine Abschaltzeit für bestimmte Monate notwendig. Da international noch keine Studien zur adaptiven Beleuchtung und deren Auswirkungen auf Fledermäuse vorliegen, ist eine Zusammenarbeit ab März 2022 mit dem führenden deutschen Leibniz-Institut auf dem Gebiet "Fledermäuse und Licht" geplant. Ggf. können auf Grundlage dieser Pilotstudie die Einschaltzeiten und Dimmnivieaus noch verändert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Abschaltung der adaptiven Beleuchtung für bestimmte Monate ge- plant. Diese kann durch weitergehende Untersuchungen mit Hilfe des Leibniz-Institutes noch verändert werden. Ein Ergebnis zur Pilotstudie wird März 2023 vorliegen. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen.
Anlage 1_Übersicht_Schaltzeiten_Kanalpromenade
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Beleuchtung abgeschaltet Einschaltung (Vorgabe UNB) Schaltzeiten Straßenbeleuchtung Kanalpromenade Anlage 1 zur V/0526/2021
Anlage_4_Visualisierung_Abschnitt_1
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Anlage 4 zur V/0526/2021 Abschnitt 1: Wilhelmshavenufer bis Gittruper Straße/Gelmer Brücke Abbildung 1: Bestand Abbildung 2: Visualisierung
Anlage_3_Übersichtslageplan_Bauabschnitte_Kanalpromenade
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Anlage 3 zur V/0526/2021 Übersichtslageplan Bauabschnitte Kanalpromenade
Anlage_5_Visualisierung_Abschnitt_4
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Anlage 5 zur V/0526/2021 Abschnitt 4: Asphaltmischwerk bis Ballonstartplatz Abbildung 1: Bestand Abbildung 2: Visualisierung
Anlage_6_Visualisierung_Abschnitt_6
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Anlage 6 zur V/0526/2021 Abschnitt 4: Osttor bis Stadtgrenze Senden Abbildung 1: Bestand Abbildung 2: Visualisierung
Anlage 2_Pilotstudie Leibniz Institut
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Entwicklung eines Fledermaus freundlichen adaptiven Beleuchtungskonzepts für Fahrradwege Christian C. Voigt1, Franz Hölker2 1Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Alfred-Kowalke-Str. 17, 10315 Berlin 2Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Müggelseedamm 310, 12587 Berlin Fledermäuse sind als obligat nachtaktive Säugetiere besonders von künstlichem Licht bei Nacht betroffen. Bis auf wenige Arten, die mitunter opportun an Lichtquellen nach Insekten jagen, reagieren die meisten Fledermausarten sensibel auf die Beleuchtung ihres Lebensraums (Voigt et al. 2018). Besonders die Entwicklung von kostengünstigen LED Lichtquellen führt zu einer erhöhten Installation von Leuchtkörpern im Außenbereich, so dass potenziell Strukturen und Lebensräume davon betroffen sind, die vormals unbeleuchtet waren . Dazu zählen zum Beispiel lokal und regional bedeutsame Fahrradwege, die unter Maßgabe einer Reduzierung des Autoverkehrs gezielt gefördert werden. Im konkreten Projekt ist geplant, ein adaptives Lichtmanagement entlang eines Radwegs parallel zum Dortmund-Ems Kanal zu etablieren, um einerseits den Nutzern des Radwegs eine ausreichende Ausleuchtung der Fahrbahnstrecke zu gewährleisten, und zum anderen d en negativen Einfluss der künstlichen Beleuchtung auf die lokalen Tiere und Lebensräume minimal zu halten. Im Rahmen einer Pilotstudie soll geprüft werden, wie Fledermäuse auf das An - und Abschalten der LED Beleu chtung (warm-weiß, 2700 K) reagieren. Hierzu soll das An/Abschalt-Ereignis in zwei Varianten (stufenförmig und sanfter Anstieg bzw. Abfall, d.h. sigmoidal) experimentell variiert werden. Als Antwortverhalten der Fledermäuse wird oberhalb der Beleuchtungsquelle eine automatische akustische Erfassung der Fledermausaktivität mit Hilfe eines Ultraschalldetektors durchgeführt werden. Diese akustische Erfassung soll der Identifizierung der anwesenden Fledermausarten basierend auf den artspezifischen Rufcharakteristika dienen. Darüber hinaus soll die dreidimensionale Flugbahn der Fledermäuse erfasst werden, um so das Antwortverhalten der Fledermäuse (Vergrämung, neutrale Antwort, oder Anlockung) auf das An/Abschaltereignis der Beleuchtungsquelle zu quantifizieren. Die dreidimensionale Flugbahnverfolgung erfo lgt über eine wärmebildgestützte synchronisierte Videoaufnahme mit anschließender kalibrierter Verortung der Flugposition der Fledermaus in Bezug zur Leuchtquelle. Die Auswertung des Antwortverhaltens soll artspezifisch durchgeführt werden, um die Antwortv ariabilität der häufigen lokalen Fledermausarten zu differenzieren. Da die sich die Perspektive fliegender Fledermäuse grundlegend von der Perspektive und der üblichen menschzentrierten lichttechnischen Lichtmessung am Boden unterscheidet, wird eine drohne ngestützte radiometrische Messung entlang der Flugrouten durchgeführt, um eine Aussage zur Lichtbelastung treffen zu können. Dies soll helfen , die Lichtsteuerung und –verteilung optimal anzupassen. Abschließend soll eine Bewertung erfolgen, in welchem Umfang ein adaptives Management mit einer stufenweisen oder sigmoidalen An/Abschaltung aus naturschutzfachlicher Sicht für die lokale Fledermausartengemeinschaft von Vorteil ist. Referenz Voigt, C. C., Azam, C., Dekker, J., Ferguson, J., Fritze, M., Gazaryan, S., ... & Zagmajster, M. (2018). Guidelines for consideration of bats in lighting projects. UNEP/EUROBATS. Publikation series #8.
Beschlussvorlage
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V/0526/2021 V/0526/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK): Kanalpromenade - Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand - Beschluss zu den Schaltzeiten der adaptiven Straßenbeleuchtung Beratungsfolge 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Bericht zum aktuellen Umset- zungsstand zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Schaltzeiten der adaptiven Straßenbeleuchtung für die Kanalpromenade der Ab- schnitte 1,4,5 und 6 werden gemäß der Anlage 1 beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Mobilität und Tiefbau 23.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0526/2021 Begründung: zu 1: Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand: Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 hat der Rat am 03.07.2019 einstimmig beschlossen, den ein- seitigen fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am DEK mit der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes (im Folgenden: WSA) zu vereinbaren und mit den entsprechenden Planungen zu beginnen. Auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau die Pla- nungen aufgenommen und bereits mehrere Baubeschlüsse eingeholt (s.u.). Zunächst wurden vom WSA 50 % an Zuwendungsmitteln in Aussicht gestellt, die in der Vorlage V/0498/2019 aufgeführt sind. In den u.g. Baubeschlüssen ist bereits die aktualisierte Förderquote von 90 % berücksichtigt worden, so dass die Stadt Münster lediglich nur noch 10 % der Kosten für den Ausbau der Betriebswege trägt. Für die adaptive Beleuchtung erhält die Stadt Münster 50% an Zu- wendungsmitteln vom Bund. Das beschlossene 11 Mio Euro Projekt (mit einem ambitionierten Terminplan von der Grundsatzent- scheidung, Ausbauplanung, Förderung, Genehmigungsverfahren WSA und dem Bau erster Abschnit- te) liegt trotz der vielseitigen Herausforderungen im Zeit- und Kostenplan und soll 2023 fertig gestellt werden. Hintergrund: Bereits heute nutzen viele Radfahrende den Weg entlang des Dortmund-Ems-Kanals als Freizeit- und Tourismusroute. Der Weg ist jedoch in einigen Abschnitten sehr eng, an vielen Stellen besteht der Weg nur aus Splitt und Schotter oder es häufen sich Schlaglöcher und Pfützen. Nun soll er zur Ka- nalpromenade als Alltagsradroute auch für pendelnde Berufstätige oder Studierende attraktiver wer- den, indem sie auf bis zu 4 Meter verbreitert und asphaltiert wird. So lässt sich auf einer 27 Kilometer langen Strecke eine durchgängige, attraktive und ampelfreie Fahrradroute von Stadtgrenze zu Stadt- grenze realisieren. Eine Übersicht der Bauabschnitte ist in Anlage 3 aufgeführt. Auf einen solchen Ausbau haben sich die Stadt Münster und die Wasser - und Schifffahrtsdirektion des Bundes verständigt. Um den Bau kümmert sich die Stadt Münster, während die Finanzierung des Großprojektes zum überwiegenden Anteil durch den Bund erfolgt. Die komfortable und sichere Route entlang des Kanals soll hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie echte Mobilitätsvorteile bietet: sicherer durch adaptive Beleuchtung und ebene Oberfläche Begegnungs- u. Überholverkehr durch Verbreiterung möglich kreuzungs- u. ampelfrei verbindet Innenstadt, weitere Stadtteile und wichtige Arbeitsplatzschwerpunkte verläuft auf etablierter Route geringer Rollwiderstand weniger Pfützen durch Asphalt verfolgt gleiche Standards wie Velorouten Tangentialverbindung in Verknüpfung zu Radialverbindungen der Velorouten Regionale Verknüpfung mit angrenzenden Kreisen Steinfurt und Coesfeld Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade - 3 - V/0526/2021 Folgende Planungsbereiche sind in der Vorlage V/0498/2019 beschlossen worden: Abschnitt 1 Gelmer Brücke bis Wilhelmshavenufer Abschnitt 2 Warendorfer Straße Brücke bis zur Eulerstraße (Stadtstrecke mit dem Kanalaus- bau) Abschnitt 3 Eulerstraße bis zum Asphaltmischwerk Abschnitt 4 Asphaltmischwerk bis Ballonstartplatz Abschnitt 5 Ballonstartplatz bis zum Osttor (Test adaptive Beleuchtung) Abschnitt 6 Osttor bis zur Stadtgrenze Senden Nachfolgend werden der aktuelle Bearbeitungsstand und die nächsten Schritte der einzelnen Bauab- schnitte dargelegt. Abschnitt 1: Gelmer Brücke bis Wilhelmshavenufer Der Baubeschluss für den Bauabschnitt von der Gelmer Brücke bis zum Wilhelmshavenufer erfolgte mit den Vorlagen D/0027/2020 + V/0446/2020 am 16.06.2020. Bearbeitungsstand: Die Arbeiten für die Straßenbeleuchtung sind im Dezember 2020 gestartet, 70 % der Kabelarbeiten sind bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Die Stadtnetze Münster verlegen im Bereich Rü- genufer Leerrohre zur Breitbandversorgung mit, so dass hierdurch die Bauzeit für die Straßenbe- leuchtung um 3 Monate verlängert wird. Eine Verlegung nach dem Bau der Straßenbeleuchtung hätte eine erneute Öffnung der Straße Rügenufer bedeutet, daher sind für den o.g. Abschnitt die Synergieeffekte genutzt worden. Das WSA hat dem Amt für Mobilität und Tiefbau die Genehmigung zum fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am 04.03.2021 erteilt. Die Straße Wilhelmshaven- ufer wird in diesem Zuge Ende 2022 nach den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen ausge- baut. Geplanter Prozess ab August 2021: Stadtnetze Münster Breitbandverlegung Ausschreibung Wegebau September 2021 Wegebau ab Herbst 2021 Geplante Freigabe Sommer 2022 Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-1 Abschnitt 2: Wilhelmshavenufer bis zur Eulerstraße Wegen der Nähe zur Innenstadt und zu den Stadthäfen handelt es sich bei diesem Abschnitt sicher- lich um einen der meist genutzten Abschnitte der Kanalpromenade: Neben den Radfahrenden sind hier in den Sommermonaten auch viele Naherholungssuchende und Badegäste anzutreffen. Die Kanalpromenade wird hier erst dann ausgebaut, wenn die geplante Verbreiterung des Dort- mund-Ems-Kanals selbst erfolgt. Münsteranerinnen und Münsteranern ist bekannt, dass dies ein langer Prozess ist. Nichtsdestotrotz plant die Stadt Münster bereits, wie die Radverkehrsführung künftig aussehen kann. In Abstimmung mit der Bauherrin, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes, ist der Baustart hier für 2023 vorgesehen. - 4 - V/0526/2021 Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-2 Abschnitt 3: Eulerstraße bis zum Asphaltmischwerk Dieser Abschnitt führt nicht direkt am Kanal entlang, sondern durch das Gewerbegebiet im Bereich Euler Straße/Loddenheide. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich am Kanal das Asphalt- und Betonmischwerk befindet. Aufgrund des für den Betriebsablauf notwendigen Hafenbetriebs (u.a. Be- und Endladung von Schiffen) ist die Weiterfahrt am Kanal hier nicht möglich. Der Bau- und Planungsbeschluss erfolgte mit der Vorlage V/0587/2020 am 26.08.20: Baubeschluss für den Geh- und Radweg entlang der Loddenheide auf vier Meter zu verbrei- tern. Planungsbeschluss für die Eulerstraße, einen vier Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radweg als Fortsetzung der Kanalpromenade zu planen, der in beiden Richtungen von Rad- fahrern genutzt werden kann. Geplanter Prozess für den Bereich des Radweges entlang der Loddenheide ab August 2021: Geplanter Baubeginn Wegebau ab September 2021 Geplante Freigabe Winter 2021 Im Bereich von der Loddenheide bis zum Kanal, der zwischen dem Asphaltmischwerk und einem Lagerplatz liegt, finden aktuell noch Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer statt, sobald diese abgeschlossen sind, beginnt auch hier der Ausbau des Weges. Zum Zeitplan kann zurzeit aufgrund von Verhandlungen noch keine Auskunft erteilt werden. Der Baubeschluss für die Eulerstraße ist für Sommer 2022 vorgesehen. Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-3 Abschnitt 4: Asphaltmischwerk bis Ballonstartplatz Der Baubeschluss erfolgte mit der Vorlage V/0609/2020 am 18.08.20. Zusätzlich ist folgender Prüf- auftrag eingebracht worden: „Die Verwaltung prüft unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen und naturschutzfachlichen Belange, welche Modifikationen der vorliegenden Ausbauplanung vorge- nommen werden können, damit die kanalseitige Hecke zwischen der Straße Vahlbusch und der Umgehungsbahn erhalten werden kann. Geprüft wird insbesondere eine Verlegung der Route in den Bereich der Baumreihe zwischen dem aktuellen Radweg und dem Industriegebiet. Dabei ist unter Beteiligung der Naturschutzverbände abzuwägen, ob eine Fällung der Baumreihe zum Indust- riegebiet hin gegenüber der Rodung der kanalseitigen Hecke nicht möglicherweise den geringeren Eingriff in den Naturhaushalt darstellt“ In Zusammenarbeit mit dem NABU und dem BUND ist dieser Prüfauftrag mit verschiedenen Vor- schlägen zur Wegeführung in Abhängigkeit des Gehölzbestandes diskutiert und abschließend fest- gelegt worden. Damit konnten die Planungen fortgesetzt und im Februar 2021 an den WSA zur Prü- fung übergeben werden. Geplanter Prozess ab August 2021: Genehmigung vom WSA ist der Stadt Münster für Ende August 2021 in Aussicht gestellt - 5 - V/0526/2021 Ausschreibung Wegebau Herbst 2021 Wegebau ab Frühjahr 2022 Geplante Freigabe Sommer 2023 Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-4 Abschnitt 5: Ballonstartplatz bis zum Osttor Dieser Abschnitt fungiert als Teststrecke. Hier hat die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster bereits Ende 2019 die intelligente Beleuchtung installiert. Um erste Einschät- zungen der Nutzerinnen und Nutzer zu erfragen, führte das Amt für Mobilität und Tiefbau mit wis- senschaftlicher Unterstützung der FH Münster Anfang 2020 vor Ort und online eine Befragung durch. An der Umfrage habe sich 459 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Zentrale Ergebnisse sind, dass rund ein Viertel der Befragten die Kanalpromenade aufgrund der neuen Beleuchtung häufiger im Dunkeln nutzen wollen. Außerdem konnte durch das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer die Dimmung / Beleuchtungsstärke so angepasst werden, dass nun noch weniger „Licht“ im Standby Modus vorhanden ist. Mit der Vorlage V/0241/2020/1 ist der Beschluss gefasst worden, die heutige Fahrradstraße zwi- schen Einmündung Vahlbusch und Osttor in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umzuwidmen und damit für den Kfz-Verkehr zu sperren. Dies wird durch die Installation von Sperrpfosten unter- stützt. Mit dieser Maßnahme kann dem steigenden Radfahraufkommen gerecht werden, sodass dieser sicher und komfortabel auf der Kanalpromenade vorankommt. Die verkehrsrechtliche und bauliche Umsetzung ist für Herbst 2021 geplant. Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-5 Abschnitt 6: Osttor bis Stadtgrenze Senden Der Baubeschluss erfolgte mit der Vorlage V/0995/2019 am 19.11.19. Bearbeitungsstand: Mit den Arbeiten der Straßenbeleuchtung ist im Juli 2020 begonnen worden, aktuell sind 95 % der Tiefbauarbeiten fertiggestellt. Das WSA hat dem Amt für Mobilität und Tiefbau die Genehmigung zum fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege am 04.03.2021 erteilt. Zwischen der Börgerbrücke und der Autobahnbrücke A1 befindet sich ein ca. 330 m langer Weg im Privateigentum. Hier laufen aktuell noch Gespräche mit dem Eigentümer. Bei erfolgreichem Abschluss wird dieser Bereich ausgebaut. Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt der Bestand erhalten. Nächste Schritte ab August 2021 geplant: Geplanter Baubeginn Wegebau ab September 2021 Infotag am 09.09.2021 für die interessierte Bürgerschaft Geplante Freigabe Sommer 2022 Weitere Informationen unter: https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade/abschnitt-6 - 6 - V/0526/2021 Baukommunikation: Da die aktuell durchgeführten und kurz bevorstehenden Bauarbeiten ein hohes Maß an Aufmerksam- keit erzeugen und unweigerlich zu Einschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer führen, startet das Amt für Mobilität und Tiefbau nun mit einer aufsuchenden Baukommunikation über verschiedenste Kanäle. Für die Kanalpromenade sind eigens Baustellenschilder und Banner designt worden, die neben den relevanten Bauinformationen mit einem sehr positiven Motiv spielen, dass dieses besondere Fahr- radprojekt für Münster illustriert. Neben den vor Ort eingesetzten Medien sind mit Beginn des Wege- baus im Sommer auch Formate wie Infoveranstaltungen vor Ort (wie z. B. ein öffentlicher Infotag am 09.09.2021 in Bauabschnitt 6) und Corona-konform durchgeführte Baustellenführungen geplant. Ein Informationsfilm befindet sich zurzeit in der Erstellung, hier wird das Bauprojekt informativ begleitet. Darüber hinaus informiert der Internetauftritt des Amtes über das Projekt Kanalpromenade und be- richtet in der Rubrik „Aktuelle Baumaßnahmen“ fortlaufend über den Stand der Bauarbeiten. In Er- gänzung zur klassischen Pressearbeit sowie Informationen über die städtischen Social-Media-Kanäle sollen sich die Bürgerinnen und Bürger so fortlaufend über Hintergründe des Bauprojektes sowie temporären Wegesperrungen informieren können. Zu Punkt 2: Beschluss Schaltzeiten adaptive Straßenbeleuchtung Abschnitt 1, 2, 4, 5 und 6: Für die Bauabschnitte 5 und 6 der Kanalpromenade sind im Jahr 2020 von Anfang März bis Ende September durch die Büros öKon GmbH und Hamann & Schulte faunistische Untersuchungen zu den Artengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden, um eine Nutzung der Kanalpromenade im Einklang mit dem Artenschutz zu ermöglichen . Unter https://www.stadt- muenster.de/kanalpromenade-05 und https://www.stadt-muenster.de/kanalpromenade-06 stehen die entsprechenden Gutachten zum Download bereit. Die Beleuchtung im Abschnitt 5 war zum Zeitpunkt der Untersuchungen bereits vollständig instal- liert. Um die Beeinträchtigungen der Beleuchtung auf die Artengruppen zu untersuchen, wurde ein Beleuchtungskonzept mit Phasen, in denen die Beleuchtung an - und abgeschaltet war, angewen- det. Im Ergebnis sind die Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass in den Wintermonaten mit den langen Dunkelzeiten (Oktober bis März) und Fledermäusen im Winterquartier keine Einschrän- kungen verbunden sind. In den Sommermonaten mit einer Einschaltung der Beleuchtung ca. 1 h vor Sonnenaufgang keine erheblichen Bee inträchtigungen für die im Gebiet vorkommenden Fleder- mausarten zu erwarten sind. Für Abschnitt 5 werden Beleuchtungszeiten je Monat/Woche von 04:30 Uhr bis 06:30 Uhr vorgeschlagen, in Abschnitt 6 variieren die vorgeschlagenen Startzeiten für die Beleuchtung je Monat/Woche von 04:30 bis 05:00 Uhr. Nach Vorgabe der unteren Naturschutzbehörde sind demnach derzeit zur Vermeidung artenschutz- rechtlicher Verbotstatbestände die in der Anlage 1 dargestellten Abschaltzeiten für den Zeitraum vom 01.04.- 30.09. anzuwenden. - 7 - V/0526/2021 Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf die Abschnitte 1, 2 und 4 übertragen. Auf Grundlage einer Strukturkartierung kann später ggf. eine Anpassung der Abschaltzeiten in Abhängigkeit von der artenschutzrechtlichen Bedeutsamkeit und der praktischen Umsetzbarkeit erfolgen. Der Abschnitt 1 ist nochmals gesondert zu betrachten, da dieser u.a. entlang des Vogelschutzgebietes (VSG) und FFH-Gebietes „Rieselfelder“ verläuft. Die Abschaltzeiten haben grundsätzlich nach den o.g. Vorgaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu erfolgen. In Abstimmung mit der Biologi- schen Station Rieselfelder sowie mit dem NABU ist aufgrund der hohen Sensibilität ggf. noch eine Anpassung erforderlich. Geplantes Forschungsprojekt des Deutschen Leibnitz-Instituts Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat die Parameter der Lichttechnik nach dem neuesten Stand der Technik, dem empfohlenen EUROBATS No. 8 (Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Beleuchtungsprojekten) für die Planung, gewählt. Der EUROBATS und auch die o.g. Gutachten beziehen sich bei den Quellenangaben immer noch auf konventionelle („ununterbrochene“) Beleuch- tung, da bislang noch keine wissenschaftlichen Studien zur adaptiven Beleuchtung und deren Aus- wirkungen auf Fledermäuse vorliegen. Aus diesem Grund plant das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Zusammenarbeit mit den führenden deutschen Leibniz-Instituten auf dem Gebiet "Fledermäuse und Licht" (IZW und IGB) ab März 2022 (s. Anlage 2). Es soll geprüft werden, wie Fledermäuse auf das An - und Abschalten der LED - Beleuchtung (warm-weiß, 2700 K) reagieren. Hierzu soll das An/Abschalt -Ereignis in zwei Varianten (stufenförmig und sanfter Anstieg bzw. Abfall), experimentell variiert werden. Auf Grundlage dieser Pilotstudie werden die Einschaltzeiten und das Dimm-Niveau noch verändert. Die Kosten sollen zu 100% vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ge- fördert werden. Eine Bewilligung ist in Aussicht gestellt worden, liegt aber aktuell noch nicht vor. Adaptive Straßenbeleuchtungsprojekte in anderen Städten Das Amt für Mobilität und Tiefbau steht außerdem mit zahlreichen Städten in Kontakt (u. a. Dortmund, Zürich, Rostock) in denen ebenfalls erste Projekte zur adaptiven Straßenbeleuchtung in Betrieb ge- nommen wurden. Auch die Stadt Kelsterbach gilt als Best-Practice Beispiel für eine adaptive Beleuch- tung: Hier soll der Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt (35 km) auf gesamter Länge adaptiv beleuch- tet werden. In sensiblen Waldbereichen kommt dort, wie auch in Münster, die seltene Wasserfleder- maus vor. Um den Schutz dieser Tiere zu unterstützen, ist im ersten Schritt die Abschaltung von 0:00 Uhr bis 05:00 Uhr umgesetzt worden. Nach Fertigstellung de s Radschnellweges wird weiterhin ein Monitoring der Fledermausaktivität stattfinden, um die Auswirkungen der adaptiven Beleuchtung auf die Fledermäuse bewerten zu können. Der Austausch mit den Akteuren ist ein wichtiger Baustein der Stadt Münster für eine qualitätsvolle Umsetzung der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat - 8 - V/0526/2021 Anlagen: Anlage 1 Übersicht Schaltzeiten Kanalpromenade Anlage 2 Pilotstudie Leibniz Institut Anlage 3 Übersichtslageplan Bauabschnitte Anlage 4 Visualisierung Abschnitt 1 Anlage 5 Visualisierung Abschnitt 4 Anlage 6 Visualisierung Abschnitt 6
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Gittruper Straße
- Warendorfer Straße
- Eulerstraße
- Wilhelmshavenufer
- Kanalpromenade 3v
- Loddenheide
- Rügenufer
- Vahlbusch
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0526/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 24.06.2021 08:51