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Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen

CDU Anfrage nach § 4 AN/1439/2025 vom 03.12.2025

Stand: Am 26.01.2026 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • CDU Anfrage nach § 4

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    CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln +49 221 221 2597-0 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: AN/1439/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.12.2025 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen Sehr geehrter Herr Petelkau, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Aus- schusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) am 08.12.2025 aufzunehmen: Die Verwaltung wurde in der Sitzung des AVR am 03.02.2025 unter anderem beauftragt (AN/0183/2025), eine Satzung zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwa- gen im Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten. Der Mindesttarif sollte sich dabei am jeweils gülti- gen Taxitarif orientieren und mindestens dessen Höhe erreichen. Außerdem wurde eine Aus- weitung der Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit den zuständigen Behörden (Polizei, Zoll, Finanzamt, Personenbeförde- rungsgesetz) angeregt. Aus der Mitteilung (1795/2025) zur Sitzung des AVR am 23.05.2025 ging hervor, dass seit Jahresbeginn 2025 durch einen Datenabgleich ca. 100 illegale Mietwagen wegen Fäl- schungsmerkmalen von Genehmigungen aufgefallen sind, die bereits auf den Plattformen gesperrt wurden. Die Stadt Köln hat in der vorgenannten Mitteilung ebenfalls angekündigt, - 2 - den Ermittlungsdruck auf illegale Unternehmen hochzuhalten, und weitere Datenabgleiche durchzuführen. Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Notwendigkeit der Kontrolle von gesetzlichen Vor- schriften und fairen Arbeitsbedingungen der Branche, bitten wir die Verwaltung um Beant- wortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich einer Satzung zur Einführung von Mindestbeförde- rungsentgelten für Mietwagen im Kölner Stadtgebiet? 2. Werden die Anbieter von plattformgebundenen Mietwagen in regelmäßigen Abstän- den kontrolliert, um die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften (Mindestlohn, Sozialversicherung, Besteuerung, Personenbeförderungsgesetz) zu überprüfen? 3. Wann findet der nächste Datenabgleich statt? 4. Wurde die für Mietwagen bestehende Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte kontrolliert, und wenn, mit welchem Ergebnis? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2026

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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