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AN/1439/2025

Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen

CDU Anfrage nach § 4 03.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 26.01.2026, TOP 6.1

CDU Anfrage nach § 4

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CDU Anfrage nach § 4

2839 Zeichen

CDU -Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanisch er Bau – 50667 Köln  
 
CDU - Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau 
50667 Köln 
 
+49 221 221 2597-0 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:  
 
AN/1439/2025 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 08.12.2025 
 
Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) am 
08.12.2025 aufzunehmen: 
 
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des AVR am 03.02.2025 unter anderem beauftragt 
(AN/0183/2025), eine Satzung zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwa-
gen im Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten. Der Mindesttarif sollte sich dabei am jeweils gülti-
gen Taxitarif orientieren und mindestens dessen Höhe erreichen. Außerdem wurde eine Aus-
weitung der Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zur Bekämpfung der 
Schwarzarbeit mit den zuständigen Behörden (Polizei, Zoll, Finanzamt, Personenbeförde-
rungsgesetz) angeregt. 
 
Aus der Mitteilung (1795/2025) zur Sitzung des AVR am 23.05.2025 ging hervor, dass seit 
Jahresbeginn 2025 durch einen Datenabgleich ca. 100 illegale Mietwagen wegen Fäl-
schungsmerkmalen von Genehmigungen aufgefallen sind, die bereits auf den Plattformen 
gesperrt wurden. Die Stadt Köln hat in der vorgenannten Mitteilung ebenfalls angekündigt,

- 2 - 
den Ermittlungsdruck auf illegale Unternehmen hochzuhalten, und weitere Datenabgleiche 
durchzuführen. 
 
Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Notwendigkeit der Kontrolle von gesetzlichen Vor-
schriften und fairen Arbeitsbedingungen der Branche, bitten wir die Verwaltung um Beant-
wortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich einer Satzung zur Einführung von Mindestbeförde-
rungsentgelten für Mietwagen im Kölner Stadtgebiet? 
2. Werden die Anbieter von plattformgebundenen Mietwagen in regelmäßigen Abstän-
den kontrolliert, um die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften (Mindestlohn, 
Sozialversicherung, Besteuerung, Personenbeförderungsgesetz) zu überprüfen? 
3. Wann findet der nächste Datenabgleich statt? 
4. Wurde die für Mietwagen bestehende Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte kontrolliert, 
und wenn, mit welchem Ergebnis? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1439/2025
Typ
CDU Anfrage nach § 4
Datum
03.12.2025
Erstellt
03.12.2025 14:54