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1465/2020

eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft; Zuführung zur Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4520 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1465/2020 
Freigabedatum 
02.07.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft; Zuführung zur Kapitalrücklage 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Eigenkapitalzuführung an die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln in Höhe von insgesamt 3.000.000 €. 
2. Die Deckung der Kapitalzuführung in Höhe von 3,0 Mio. € erfolgt über einen überplanmäßigen 
Mehrertrag bei den Finanzerträgen im Teilfinanzplan 1101, Teilplanzeile 19.  
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 27.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist die Ge-
währleistung der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterwartung nach Maßgabe der Abfall-
satzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
AWB übt diesbezüglich keine operativen Tätigkeiten aus. Die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Ent-
sorgungsträger bedient sich dazu der AWB (Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH) sowie der AVG 
(Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH). 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB nimmt u.a. die Aufgabe der Gebührenkalkulation und der 
Vorlage der Abfall- und Straßenreinigungsgebührensatzungen wahr.  
Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB ist es aufgrund der Regelungen der Eigenbetriebsver-
ordnung NRW (EigVO NRW) und des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) grundsätzlich 
möglich, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften 
bzw. andernfalls eine Anpassung der Gebührenkalkulation in den nachfolgenden Jahren vorzuneh-
men. In 2019 wurde vom Rat eine Eigenkapitalzuführung von 4,5 Mio. € beschlossen (3734/2019).  
Der Hauptausschuss hat am 07.04.2020 per Dringlichkeitsvorlage beschlossen, einen Vergleichsvor-
schlag des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) zu zwei Musterverfahren zu sog. nachsortierungs-

3 
bedingten Mehrgebühren anzunehmen (Vorlagen-Nr. 0993/2020). Dieser Vergleich führt dazu, dass 
die Stadt Köln die entsprechenden Gebühren in alle von der Mustervereinbarung umfassten Fällen in 
Höhe von insgesamt 2.927 Tsd. € für die Jahre 2013 bis 2020 zurückerstatten muss. Damit ist der 
Erstattungsbetrag niedriger als das vorläufig geschätzte Gebührenvolumen, von dem zum Zeitpunkt 
der Dringlichkeitsentscheidung auszugehen war. Der Rat hat die Entscheidung am 14.05.2020 ge-
nehmigt.  
Schon in der damaligen Vorlage ist darauf hingewiesen worden, dass in diesem Zusammenhang im 
Zuge der Jahresabschlussfeststellung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB mit einem De-
ckungserfordernis (Eigenkapitalzuführung) aus dem Haushalt zu rechnen ist, denn für die Erstattung 
kann kein gebührenkalkulatorischer Ausgleich gem. § 6 KAG NRW vorgenommen werden. 
Aufgrund der weiterhin negativen Eigenkapitalsituation kann vielmehr nur durch die Zuführung von 
Eigenkapital in Höhe von 3,0 Mio. € ein Ausgleich vorgenommen werden. Dadurch wird, wie von 
§ 10 Abs. 1 EigVO NRW gefordert, die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung gewährleistet. 
Der Rat befasst sich in gleicher Sitzung mit dem Jahresabschluss 2019 (Vorlagen-Nr. 1454/2020). 
 
Finanzierung 
Die Deckung der Kapitalzuführung in Höhe von 3,0 Mio. € erfolgt über einen überplanmäßigen Mehr-
ertrag bei den Finanzerträgen im Teilfinanzplan 1101, Teilplanzeile 19.

Beratungsverlauf (3)

27.08.2020 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1465/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.07.2020
Erstellt
15.05.2020 14:53