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1011/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion "Verkauf des Hauses Hauptstraße 352, 51134 Köln"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2024, TOP 9.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6394 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1 - Ci 
Vorlagen-Nummer 
 1011/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion "Verkauf des Hauses Hauptstraße 352, 
51134 Köln" 
Die SPD-Fraktion in der BV 7 bittet die Verwaltung, um Beantwortung der nachfolgenden An-
frage (AN/157/2024) in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.02.2024: 
 
Verkauf des Hauses Hauptstraße 352, 51143 Köln 
 
Die GAG hatte zugesagt, dass sie das Gebäude, das zum einmaligen und prägenden 
Jugendstil-Ensemble rund um die Lukaskirche gehört, instandsetzen wird. In der 
Vorlage 1883/2019 wurde dies wie folgt beschrieben: “Es sollen 68 öffentlich 
geförderte Wohnungen in bis zu IV-geschossigen Gebäudekörpern (mit 
Staffelgeschoss, inklusive Denkmal) und eine Sozialimmobilie entstehen.” Die 
Bezirksvertretung Porz hat dies akzeptiert im Nachgang zum Vortrag der GAG vom 
22.01.2019. 
 
Offenbar sieht sich die GAG nicht mehr an diese Verpflichtung gebunden. Es existieren 
Bestrebungen, diese Immobilie zu verkaufen, nachdem alle anderen Gebäude fertig 
gestellt worden sind. Daher bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung um 
Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1.  Was ist über den Hintergrund bekannt, dass das Gebäude jetzt angesichts einer 
Anzeige zum Verkauf steht? 
2.  Hat die Kölner Stadtverwaltung die Verpflichtung zum Erhalt des Gebäudes 
rechtssicher übertragen? 
3.  Wie ist das weitere Vorgehen aus Sicht der Stadt und des Denkmalschutzes? 
4.  Wie stellt die Verwaltung sicher, dass dieses Baudenkmal nicht privatisiert und 
anschließend aufgrund fehlender Instandhaltung abgerissen wird und damit für 
die Bürgerinnen und Bürger unwiederbringlich verloren geht? 
5.  Ist dem NS-Dokumentationszentrum der Vorgang um den Verkauf des Hauses 
eines ehemaligen jüdischen Metzgers in Porz bekannt und wie verhält es sich 
dazu? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion AN/157/2024 wie folgt: 
 
Zu 1.  Mit Kaufvertrag von 04.11.2019 (Urk.-Nr.: 1676/2019 W) hat die GAG Immobilien AG 
(GAG) das Grundstück Hauptstraße / Poststraße von der Stadt Köln zwecks Durchfüh-
rung einer Abriss-Neubaumaßnahme erworben. Bestandteil des Grundstückes ist auch

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das Baudenkmal Hauptstraße 352, welches bei der Kaufpreisfindung mit einem ent-
sprechenden Kaufpreisabschlag für die Sanierung berücksichtigt wurde. 
 
 Die GAG teilt der Stadtverwaltung mit Schreibe vom 02.11.2023 mit, dass die Ergeb-
niskennzahlen des Gesamtprojekts sich auf Grund der in den letzten Jahren rapide ge-
stiegenen Baukosten und der zunehmenden Komplexität der Denkmalsanierung bei 
vertiefter Untersuchung derart negativ entwickelt haben, dass die Gesamtmaßnahme 
die Belastungen aus der Denkmalsanierung nicht mehr kompensieren kann. Die auf 
Grundlage der Ausführungsplanung erwarteten Kosten der Denkmalsanierung sind ge-
genüber der Einschätzung zum Zeitpunkt des Grunderwerbs sehr deutlich gestiegen. 
Das Gesamtvorhaben ist nicht mehr wirtschaftlich. 
 
 Weiter teilt die GAG mit, dass sie einen entsprechenden Antrag auf Löschung des Ob-
jektes aus der Denkmalliste stellen wird. Parallel zu dem Löschungsantrag soll ein An-
trag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Beseitigung des Baudenk-
mals wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Erhaltung gestellt werden. 
 
 Bezüglich dieses Erlaubnisantrages ist der Eigentümer nach der Rechtsprechung ver-
pflichtet, sich um eine Veräußerung des Objektes zu einem angemessenen Preis zu 
bemühen. Denkbar ist, dass sich noch ein neuer Eigentümer findet, der bereit ist, das 
Objekt zu erhalten, auch wenn eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, wie z. B. bei 
einem reinen Liebhaberobjekt. Von daher ist es erforderlich, dass parallel zu der Aus-
arbeitung des Erlaubnisantrages das Objekt zusätzlich zum Verkauf angeboten wird 
und vor allem diese Veräußerungsbemühungen auch dokumentiert werden. 
 
 
Zu 2. Das Haus Hauptstraße 352 sollte zunächst denkmalpflegerisch saniert und umgenutzt 
werden. Im Lauf der Planung wurden erhebliche Mängel im Inneren des Gebäudes, 
hier vor allem im Keller des Hauses, festgestellt. Da diese nicht mehr zu sanieren wa-
ren, wurde von Seiten des Amtes für Denkmalpflege die Zusage an die GAG gemacht, 
nur die beiden Straßenfassaden zu erhalten und in einen Neubau zu integrieren, der 
hinter der historischen Fassade errichtet werden sollte - (ähnlich der Lösung, die zur-
zeit mit der Fassade des Domhotels durchführt wird). An dem auf die beiden histori-
schen Fassaden an der Hauptstraße reduzierten Erhalt wollte das Amt festhalten, da 
sie eine besondere städtebauliche Wirkung und Identität für diesen Ort besitzen. 
 
 Eine entsprechende Verpflichtung zum vom Stadtkonservator geforderten Erhalt des 
Gebäudes und zum Umgang mit Veränderungs- und Modernisierungsmaßnahmen 
auch bei ganzer oder teilweiser Weiterveräußerung des Grundbesitzes wurde im Kauf-
vertrag mit der GAG vom 04.11.2019 in geeigneter Form berücksichtigt. 
 
 
Zu 3. Mit dem Erwerb eines Denkmals übernimmt ein Eigentümer auch die gesetzliche Er-
haltungspflicht für dieses Kulturgut. Einen methodisch herbeigeführten langen Leer-
stand darf nicht zum Verlust des Denkmals führen und wäre somit rechtswidrig. 
 
Nach wie vor besteht also die rechtliche Erhaltungspflicht für den Eigentümer. Sollte 
ein Erhalt bzw. die Integration der Fassade in einen Neubau für einen Eigentümer wirt-
schaftlich unzumutbar sein, muss er dies in Form eines detaillierten wirtschaftlichen 
Nachweises bei der Denkmalbehörde vorlegen, um einen Abriss zu begründen. 
 
 
Zu 4. Eine Privatisierung des Denkmals kann denkmalrechtlich nicht verhindert werden. Die 
Erhaltungspflicht würde im Rahmen einer Veräußerung auf den neuen Eigentümer 
übergehen. 
 
 
Zu 5. Dem NS-Dokumentationszentrum ist der Vorgang um den Verkauf des Hauses Haupt-
straße 352 nicht bekannt. Dem NS-Dokumentationszentrum liegen zudem bisher keine

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Erkenntnisse dazu vor, dass sich das genannte Haus ehemals in Besitz eines jüdi-
schen Metzgers befand.  
 
Grundsätzlich ist aus Sicht des NS-Dokumentationszentrums im Einzelfall und in Ab-
stimmung mit den heutigen Besitzer*innen zu entscheiden, wie ein aufgrund antisemiti-
scher Verfolgung erfolgter Besitzwechsel in der NS-Zeit kenntlich gemacht werden 
kann.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1011/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.05.2024
Erstellt
14.03.2024 10:27