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V/0389/2014

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 03.06.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 25.06.2014, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2177 Zeichen

V/0389/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen ist 
eingegangen: 
 
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit 
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht weite-
rer Gremien bleibt unberührt.) 
2014-00080 Die Bezirksvertretung Münster -Ost wird 
gebeten, sich für die Einrichtung eines 
Zebrastreifens an der Handorfer 
Straße/Gildenstraße einzusetzen. 
Bezirksvertretung Münster-Ost  
 
 
 
Erläuterungen zum Verfahren: 
 
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) 
hat jeder das Recht, sich mit Anregungen an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden. Ein 
Petent hat also das Recht, dass sich der Rat oder die Bezirksvertretung selbst mit seiner Anr e-
gung befasst. Die Zuständigkeiten anderer Gemeindeorgane bleiben jedoch unberührt (§ 24 Abs. 
1 Satz 2  GO NRW). Daraus folgt, dass die Bezirksvertretung Anre gungen, die in die Entsche i-
dungszuständigkeit des Rates, eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters fallen, an die 
zuständige Stelle weiterzugeben hat. Dabei ist die Weitergabe mit einer Empfehlung für die En t-
scheidung möglich, eine verbindliche Weisung für die zu treffende Entscheidung darf die Bezirks-
vertretung aber nicht geben.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0389/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Dautzenberg 
Ruf: 
492-3365 
E-Mail: 
Dautzenberg@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.06.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0389/2014 
 
Entsprechend dieser Ausführungen werden an eine Bezirksvertretung gerichtete Anregungen 
gemäß § 24 GO NRW, die mindestens 5 volle Tage vor dem Sitzungstag beim Bezirksbürge r-
meister/bei der Bezirksbürgermeisterin eingehen, der Bezirksvertretung gemäß § 6 Absatz 4 der 
Hauptsatzung der Stadt Münster in der nächsten Sitzung im Rahmen einer Vorlage unter Angabe 
der festgelegten Zuständigkeiten bekannt gegeben. 
 
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.06.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Handorfer Straße
  • Gildenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0389/2014
Typ
Vorlagen
Datum
03.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37