3017/2020
Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2779 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3017/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen hier:Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.12.2018; TOP 7.2.5 Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie kann erreicht werden, dass die ursprünglich bei Genehmigung des Supermarktes vorgeschrie- bene Zufahrt über die Gudrunstraße und Abfahrt über den Nibelungenweg, wieder eingehalten wird?“ Frage 2: „Welche weiteren Vorschläge gibt es vonseiten der Verwaltung, die Belastung des Nibelungenweges durch den LKW-Zulieferverkehr zu reduzieren?“ Antwort der Verwaltung (Fragen 1 und 2): Die Verwaltung wird den Betreiber des Supermarktes darauf hinweisen, dass die genannte Baumaß- nahme zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und die Andienung wieder auf den ursprünglichen Fahrtrouten erfolgen muss. Frage 3: „Ist die Befahrung des Kreisels für alle LKW-Größenklassen erlaubt?“ Frage 4: „Der Kreisel kann zwar mittig überfahren werden, aber die Kreuzung und Abbiegemöglichkeiten sind für diese Größenklasse nicht ausgelegt und führen zu erheblichen Gefährdungssituationen?“ Antwort der Verwaltung (Fragen 3 und 4): Bei dem betroffenen Kreisverkehr Schillingsrotter Straße/Nibelungenweg handelt es sich um einen Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 17,5 m. Entsprechend den Richtlinien ist die Kreismitte überfahrbar ausgebildet. Dies ist aufgrund der Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge wie z.B. Entsor- gungs- und Einsatzfahrzeuge notwendig. Ein Befahren mit Fahrzeugen dieser Größenklasse ist ge- mäß Richtlinie problemlos möglich. Für den im Zusammenhang mit der Neugestaltung Maternusplatz errichteten Kreisverkehr ist eine Bauklasse II berücksichtigt. Nach den aktuellen Regelwerken ent- spricht dies einer Belastungsklasse 10 und ist somit für Schwerverkehr ausreichend dimensioniert. Frage 5: „Gibt es Vergleichsmessungen zum Lärmschutz und den CO2-Emmissionen?“ Antwort der Verwaltung: Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat mitgeteilt, dass es keine Vergleichsmessungen zum Lärmschutz und den CO2-Emmissionen gibt. 2 Frage 6: „Wer kommt für die Schäden am Straßenbelag und der Kanalisation auf?“ Antwort der Verwaltung: Wie bereits unter 3. mitgeteilt, sind die betroffenen Straßen für Schwerverkehr ausreichend dimensio- niert. Daher sind keine außergewöhnlichen Schäden zu erwarten, welche über das übliche Maß hin- ausgehen. Sofern Schäden entstehen, werden sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Köln behoben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Gudrunstraße
- Nibelungenweg
- Schillingsrotter Straße
- Maternusplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 3017/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 15.10.2020 08:45