Mandari Insight

3017/2020

Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 7.3.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2779 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3017/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Verkehrsregelung am Nibelungenweg in Rodenkirchen 
hier:Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 17.12.2018; 
TOP 7.2.5 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Wie kann erreicht werden, dass die ursprünglich bei Genehmigung des Supermarktes vorgeschrie-
bene Zufahrt über die Gudrunstraße und Abfahrt über den Nibelungenweg, wieder eingehalten wird?“ 
 
Frage 2: 
„Welche weiteren Vorschläge gibt es vonseiten der Verwaltung, die Belastung des Nibelungenweges 
durch den LKW-Zulieferverkehr zu reduzieren?“ 
 
Antwort der Verwaltung (Fragen 1 und 2): 
Die Verwaltung wird den Betreiber des Supermarktes darauf hinweisen, dass die genannte Baumaß-
nahme zwischenzeitlich abgeschlossen wurde und die Andienung wieder auf den ursprünglichen 
Fahrtrouten erfolgen muss. 
 
 
Frage 3: 
„Ist die Befahrung des Kreisels für alle LKW-Größenklassen erlaubt?“ 
 
Frage 4: 
„Der Kreisel kann zwar mittig überfahren werden, aber die Kreuzung und Abbiegemöglichkeiten sind 
für diese Größenklasse nicht ausgelegt und führen zu erheblichen Gefährdungssituationen?“ 
 
Antwort der Verwaltung (Fragen 3 und 4): 
Bei dem betroffenen Kreisverkehr Schillingsrotter Straße/Nibelungenweg handelt es sich um einen 
Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 17,5 m. Entsprechend den Richtlinien ist die Kreismitte 
überfahrbar ausgebildet. Dies ist aufgrund der Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge wie z.B. Entsor-
gungs- und Einsatzfahrzeuge notwendig. Ein Befahren mit Fahrzeugen dieser Größenklasse ist ge-
mäß Richtlinie problemlos möglich. Für den im Zusammenhang mit der Neugestaltung Maternusplatz 
errichteten Kreisverkehr ist eine Bauklasse II berücksichtigt. Nach den aktuellen Regelwerken ent-
spricht dies einer Belastungsklasse 10 und ist somit für Schwerverkehr ausreichend dimensioniert. 
 
Frage 5: 
„Gibt es Vergleichsmessungen zum Lärmschutz und den CO2-Emmissionen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat mitgeteilt, dass es keine Vergleichsmessungen zum 
Lärmschutz und den CO2-Emmissionen gibt.

2 
 
 
Frage 6: 
„Wer kommt für die Schäden am Straßenbelag und der Kanalisation auf?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie bereits unter 3. mitgeteilt, sind die betroffenen Straßen für Schwerverkehr ausreichend dimensio-
niert. Daher sind keine außergewöhnlichen Schäden zu erwarten, welche über das übliche Maß hin-
ausgehen. Sofern Schäden entstehen, werden sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch 
die Stadt Köln behoben.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gudrunstraße
  • Nibelungenweg
  • Schillingsrotter Straße
  • Maternusplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3017/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2020
Erstellt
15.10.2020 08:45