1639/2019
Organisation und Finanzierung der Sozialpsychatrischen Zentren in Köln (AN/0645/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3715 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 10.05.2019 1639/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 14.05.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 Organisation und Finanzierung der Sozialpsychatrischen Zentren in Köln (AN/0645/2019) Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind mit allen nichtstädt ischen Trägern zwischenzeitlich Leistungsvereinbarungen abg e- schlossen? 2. Welche Auswirkungen haben die abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen auf die angebo- tenen Leistungen und sind schon Erfolge sichtbar bzw. messbar? 3. Wann und wie ist angedacht, die Dienste der SPZ für Porz, Rodenkirchen und Lindenthal vor Ort in den jeweiligen Stadtbezirken vorzuhalten? Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zu den Fragen 1 und 2: Die Verwaltung nimmt die Anfrage zum Anlass, zu dieser Thematik, grundsätzlich zu informieren. Die Realisierung von Leistungsvereinbarungen für den Bereich der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) konnte bislang nicht umgesetzt werden, weil sich in der Vergangenheit fachliche Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen sukzessive in eine r Weise auf das Aufgabenfeld ausgewirkt haben, dass eine grundsätzliche Neukonzeption erforderlich ist, um die Angebote der SPZ adäquat weiterzuentwickeln. Hierbei muss sowohl der Entwicklung der Häufigkeit und Komplexität psychischer Erkra nkungen als auch der veränderten Versorgungsstruktur, vor allem mit verkürzten stationären Behandlungszeiten und, als Folge, zunehmender, einzelfallabhängig komplexerer ambulanter Betreuung Rechnung ge- tragen werden. Auch sind die Arbeitsschutzanforderungen für diesen Tä tigkeitsbereich zu berück- sichtigen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, ist ein konkretes umsetzungsfähiges fachl i- ches Konzept unter Berücksichtigung der Finanzierung, Steuerungsparameter und einer leistungsbe- zogenen Mittelvergabe erforderlich. Mit der Erarbeitung der Grundlagen für ein solches Konzept wurde bereits begonnen, und die ersten Überlegungen hierzu wurden dem Gesundheitsausschuss am 19.03.2019 im Rahmen eines Vortrags der Verwaltung präsentiert. Die Fertigstellung des Konzepts i st für Ende 2019 vorgesehen und eine Vorstellung im Gesundheitsausschuss für Anfang 2020 geplant. Auf Basis dieses Konzepts werden dann bis Mitte 2020 weitere Kennzahlen zur Bedarfsschätzung erhoben, um die inhaltlichen, pers o- 2 nellen und strukturellen Voraussetzungen der SPZ anzupassen. Die Ergebnisse der Erhebung we r- den dem Gesundheitsausschuss spätestens im Herbst 2020 vorgestellt. Über weitere wesentliche Zwischenergebnisse, die für den Gesundheitsausschuss relevant sind, wird die Verwaltung davon unabhängig berichten. Auf der Grundlage des neu konzipierten Angebotes ist eine belastbare Anmeldung von Finanzmitteln erstmals für das Haushaltsjahr 2022(/23) und eine Umsetzung des Konzeptes dann ab 2022 vorg e- sehen. Während dieses laufenden Prozesses ersc heint es nicht sinnvoll, ohne ein belastbares neues Kon- zept das bestehende Verfahren der Mittelvergabe und der Angebote der SPZ zu ändern. Hier besteht die Gefahr, dass dies zu unkalkulierbaren Kosten sowie zu Verunsicherungen und ggf. Versorgungs- defiziten führt. Zu Frage 3: Über Art und Weise, Örtlichkeit, notwendige Finanzmittel und Zeitschiene der Vorhaltung der Sozial- psychiatrischen Dienste der SPZ für Porz, Rodenkirchen und Lindenthal wird im Rahmen der zuvor dargestellten Konzeptentwicklung entschieden werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1639/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2019
- Erstellt
- 08.05.2019 13:40