AN/1357/2024
ÄA zu Top 10.12 (2560/2024) Anpassung Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen einschließlich Neufassung des Betreuungsvertrages und Konzipierung einer Entgeltordnung
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion Volt-Fraktion Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2024 AN/1357/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 01.10.2024 ÄA zu Top 10.12 (2560/2024) Anpassung Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen einschließlich Neufassung des Betreuungsvertrages und Konzipierung einer Entgeltordnung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.12 (2560/2024) auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 01.10.2024 zu setzen: Beschlussvorlage 2560/2024 wird wie folgt ergänzt: 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit externen Partnern und Stiftun- gen die Einrichtung eines Fonds zu prüfen, der sowohl städtische als auch freie Trä- ger von Kindertageseinrichtungen unterstützt. Der Fonds soll dazu dienen, die Kosten zu kompensieren, die entstehen, wenn Kinder in den Einrichtungen Mahlzeiten erhal- ten, obwohl diese nicht durch die Eltern gebucht wurden oder bezahlt werden konn- ten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein Kind ohne Essen bleibt und die be- troffenen Kitas die finanziellen Belastungen in der ohnehin angespannten Situation nicht alleine tragen müssen. Begründung: In vielen Kindertageseinrichtungen, sowohl bei freien als auch städtischen Trägern, erhalten Kinder eine Verpflegung, auch wenn ihre Eltern die Kosten daf ür nicht tragen können oder keine Buchung vorgenommen haben. Dies führt dazu, dass die Einrichtungen auf den Kosten sitzen bleiben, was in der aktuell finanziell angespannten Lage zu einer zusätzlichen Belastung führt. Es ist zwar üblich, bei Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungen wie Ratenzahlun- gen zu finden oder in manchen Fällen sogar Rückstände auszubuchen, doch stellt sich die Frage, ob dies dauerhaft von den Einrichtungen erwartet werden kann. Ein Fonds würde die Einrichtungen finanziell entlasten und sicherstellen, dass sie auch in schwierigen Situationen - 2 - die Verpflegung der Kinder gewährleisten können, ohne den administrativen und finanziellen Aufwand selbst tragen zu müssen. Damit wird verhindert, dass Kinder aus sozial benachteilig- ten Familien von der Verpflegung ausgeschlossen werden, und gleichzeitig erhalten die Ein- richtungen die notwendige Unterstützung zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Lucas Sickmöller SPD- Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1357/2024
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 01.10.2024
- Erstellt
- 01.10.2024 11:43