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AN/1357/2024

ÄA zu Top 10.12 (2560/2024) Anpassung Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen einschließlich Neufassung des Betreuungsvertrages und Konzipierung einer Entgeltordnung

Gem. Änderungsantrag (SPD) 01.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 01.10.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

2765 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2024 
 
AN/1357/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 01.10.2024 
 
ÄA zu Top 10.12 (2560/2024) Anpassung Verpflegungspauschale für die Mahlzeiten in 
städtischen Kindertageseinrichtungen einschließlich Neufassung des 
Betreuungsvertrages und Konzipierung einer Entgeltordnung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 10.12 (2560/2024) auf die 
Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 01.10.2024 zu setzen: 
 
 
Beschlussvorlage 2560/2024 wird wie folgt ergänzt: 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit externen Partnern und Stiftun-
gen die Einrichtung eines Fonds zu prüfen, der sowohl städtische als auch freie Trä-
ger von Kindertageseinrichtungen unterstützt. Der Fonds soll dazu dienen, die Kosten 
zu kompensieren, die entstehen, wenn Kinder in den Einrichtungen Mahlzeiten erhal-
ten, obwohl diese nicht durch die Eltern gebucht wurden oder bezahlt werden konn-
ten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass kein Kind ohne Essen bleibt und die be-
troffenen Kitas die finanziellen Belastungen in der ohnehin angespannten Situation 
nicht alleine tragen müssen. 
 
 
Begründung: 
In vielen Kindertageseinrichtungen, sowohl bei freien als auch städtischen Trägern, erhalten 
Kinder eine Verpflegung, auch wenn ihre Eltern die Kosten daf ür nicht tragen können oder 
keine Buchung vorgenommen haben. Dies führt dazu, dass die Einrichtungen auf den Kosten 
sitzen bleiben, was in der aktuell finanziell angespannten Lage zu einer zusätzlichen Belastung 
führt. Es ist zwar üblich, bei Zahlungsschwierigkeiten individuelle Lösungen wie Ratenzahlun-
gen zu finden oder in manchen Fällen sogar Rückstände auszubuchen, doch stellt sich die 
Frage, ob dies dauerhaft von den Einrichtungen erwartet werden kann. Ein Fonds würde die 
Einrichtungen finanziell entlasten und sicherstellen, dass sie auch in schwierigen Situationen

- 2 - 
 
die Verpflegung der Kinder gewährleisten können, ohne den administrativen und finanziellen 
Aufwand selbst tragen zu müssen. Damit wird verhindert, dass Kinder aus sozial benachteilig-
ten Familien von der Verpflegung ausgeschlossen werden, und gleichzeitig erhalten die Ein-
richtungen die notwendige Unterstützung zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt    gez. Lucas Sickmöller 
SPD- Fraktionsgeschäftsführer   Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.10.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1357/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
01.10.2024
Erstellt
01.10.2024 11:43