0125/2021
Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2020 hier: Bezirksvertretung Chorweiler
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Mitteilung BV
708 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0125/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 28.01.2021 Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2020 hier: Bezirksvertretung Chorweiler Nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln berichtet die Oberbürgermeisterin den Bezirksvertretungen einmal im Jahr über den Ausführungsstand der Be- schlüsse soweit die Beschlüsse auf Anträge zurückzuführen sind. Dementsprechend sind in der An- lage die entsprechenden Beschlüsse mit einem aktuellen Sachstand aufgeführt. Anlage
Anlage
63565 Zeichen
1
An alle
Bezirksvertreter
im Stadtbezirk Chorweiler
B e r i c h t
gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2020
Die folgende Auflistung enthält die bis einschließlich Dezember 2020 von der Bezirksvertretung 6 gefassten Beschlüsse, sofern sie
noch nicht erledigt sind.
Ausstehende Stellungnahmen werden nach Rücksprache mit den jeweils zuständigen Fachämtern laufend unverzüglich der
Bezirksvertretung 6 mitgeteilt.
(Sachstand zum 31.12.2020)
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
2
Dezernat: OB
Amt: Amt der
Oberbürgermeisterin
(01)
Interfraktionell 04.06.20
TOP 0
AN/0636/2020
Verzögerung beim Bau der
Leverkusener Brücke
Die Umsetzbarkeit und Ausgestaltung eines Runden Tisches wird – unter Berücksichtigung
der bereits bestehenden Kommunikationsmöglichkeiten und in Abstimmung mit der
Bauherreneigenschaft von „Die Autobahn GmbH“ – geprüft. Das Ergebnis wird der BV im
ersten Quartal 2021 mitgeteilt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
3
Dezernat: OB
Amt: Amt für
Integration und Vielfalt
(16)
Interfraktionell 16.05.19
TOP 2.2
0959/2019
Geänderter
Beschluss
Verbesserung der
Barrierefreiheit in den GAG-
Beständen in Chorweiler Mitte
Die BV hat die Vorlage in erweiterten Fassung beschlossen.
Die Umsetzung erfolgt nunmehr durch das Fachamt.
Der Sachstand ist daher unter TOP 8.3.1 i.d.S. am 20.08.20 unter dem Stadtplanungsamt
(61) abgebildet.
Interfraktionell 23.01.20
TOP 9.2.1
Ergänzter
Beschluss
Herstellung von
Barrierefreiheit auf Kölner
Gehwegen
Die Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
4
Dezernat: I
Amt: Amt für
Informations-
verarbeitung
(12)
CDU 17.05.18
TOP 8.3.3
AN/0684/2018
Kostenlose WLAN-Hotspots
an den S-Bahnhöfen im
Stadtbezirk Chorweiler
Zwischenzeitlich sind alle WLAN-Antennen in Betrieb.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
5
Dezernat: II
Stabsstelle für
Beteiligungssteuerung
und öffentliches
Finanz- und
Unternehmensrecht
(II-2)
Grüne 03.12.20
TOP 8.3.2
AN/1278/2020
Weitere Förderung durch die
Rheinische Netzgesellschaft
bei Auslaufen der EEG-
Förderung 31.12.2020
Die Verwaltung hat die RheinEnergie AG hierzu um Stellungnahme gebeten. Diese
antwortete am 27.11.2020 wie folgt:
„Die im Antrag erwähnten Kündigungsschreiben sind noch vor Veröffentlichung des
Regierungsentwurfs zum EEG 2021 seitens der Rheinischen NetzGesellschaft GmbH
(RNG) erstellt und vorsorglich an die betroffenen PV-Anlagenbetreiber versandt worden, so
dass in den Schreiben hier nur auf den bis dahin geltenden Rechtsrahmen abgestellt
werden konnte.
In der aktuell vorliegenden Fassung zum EEG 2021 ist vorgesehen, dass es für Post-EEG-
Anlagen die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des eingespeisten EEG-Stroms
durch den zuständigen Netzbetreiber geben soll. Eine Vergütung ist bis 2027 für kleine
Anlagen (< 100kW) und bis 2021 für große Anlagen (>100 kW) vorgesehen. Damit soll das
sogenannte „wilde Einspeisen" verhindert werden (d.h. Einspeisung, ohne Kenntnis des
Netzbetreibers, was negative Auswirkungen auf die Bilanzkreisbewirtschaftung der RNG
haben könnte).
Zurzeit sind einige Regelungen des Entwurfs des EEG 2021 noch in Diskussion. Eine
Verabschiedung ist nach unserer Einschätzung aber weiterhin im Dezember zu erwarten.
Inkrafttreten soll die Novelle zum 01.01.2021. Es wird nach heutigem Sachstand mit großer
Wahrscheinlichkeit eine Regelung bezüglich der im Antrag genannten Anlagen geben, da
der Gesetzgeber „wildes Einspeisen“ in jedem Fall unterbinden will.
Tatsächlich sind im Netz der RNG zunächst sehr wenige Anlagen betroffen. In 2021 fallen
Anlagen in der Größenordnung von 200 kW, bzw. ca. 80 Anlagen, aus der EEG-Förderung
und damit in den Bereich der erwähnten Regelung.“
Aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten Verabschiedung des EEG 2021 hat die
RheinEnergie AG auf Bitte der Verwaltung ihre Stellungnahme am 08.01.2021 wie folgt
ergänzt:
„Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 das EEG 2021 verabschiedet, welches am 18.
Dezember 2020 durch den Bundesrat bestätigt wurde. Am 01. Januar 2021 ist dieses
somit in Kraft getreten.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
6
In der ersten Stellungnahme wurde seitens RheinEnergie, auf Grundlage der seinerzeit
vorliegenden Entwurfsfassung, die Möglichkeit zur kaufmännischen Aufnahme des
eingespeisten EEG-Stroms für Post-EEG-Anlagen erwähnt. Diese Möglichkeit wurde durch
die Anschlussförderung im EEG 2021 wie beschrieben geschaffen.
Die betroffenen Anlagen (< 100 kW) wurden automatisch zum 01.01.2021 in die
Anschlussförderung überführt und die eingespeisten Mengen können weiterhin im
Netzbetreiber-EEG-Bilanzkreis geführt werden. Die Photovoltaikanlagenbetreiber können
weiterhin den erzeugten Strom einspeisen und erhalten eine gesetzliche Vergütung.
Ausgenommen von der Folgeregelung sind Erzeugungsanlagen mit einer installierten
Leistung > 100 kW, die keine Windenergieanlagen sind. Diese Anlagen mussten bis zum
18.12.2020 die Anmeldung in die sonstige Direktvermarktung nachweisen, um weiterhin
die Energie einspeisen zu können. Hier ist die Anmeldung von lediglich nur noch 2 Anlagen
ausstehend, bei denen die Rheinische NetzGesellschaft GmbH (RNG) bereits im
Austausch mit den Anlagenbetreibern steht, um auch diese in einen rechtssicheren
Einspeisestatus zu überführen.“
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
7
Dezernat: III
Amt: Amt für
Liegenschaften,
Vermessung und
Kataster
(23)
SPD 24.02.11
TOP 8.3.2
AN/0354/2011
Bau von Mietswohnungen in
Köln Merkenich,
Causemannstr.
Aktuell finden Gespräche mit einem renommierten sozialen Träger, der mit einem
erfahrenen Bauträger kooperiert, statt. Ziel ist die Realisierung eines sozialen Projekts
ergänzt um Wohnen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
8
Dezernat: III
Amt:
Bauverwaltungsamt
(62)
Interfraktionell 26.01.12
TOP 8.3.1
AN/2320/2011
08.03.12
TOP 8.1.1
0404/2012
08.03.12
TOP 9.2.1
4162/2011
Geänderter
Beschluss
06.02.14
TOP 10.2.2
Ausgestaltung des
Retentionsraumes Worringen
Hochwasserschutzkonzept Köln,
Planfeststellungsabschnitt 10
(PFA) – Retentionsraum
Worringer Bruch
Auch 2020 ist noch kein Planfeststellungsbeschluss ergangen, so dass es keinen neuen
Sachstand gibt. Sobald eine Entscheidung der Bezirksregierung Köln vorliegt, wird 62
eine entsprechende Mitteilung an die Bezirksvertretung fertigen.
Interfraktionell 14.12.17
TOP 9.2.1
3307/2017
Geänderter
Beschluss
Planfeststellungsverfahren für
den Umbau des
Autobahnkreuzes Köln-Nord
(BAB 1 / BAB 57) einschließlich
der notwendigen
Folgemaßnahmen an
Verkehrswegen und Anlagen
Dritter auf dem Gebiet der Stadt
Köln
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 07.01.2019 erlassen.
Hierüber und über den Inhalt des Beschlusses wurde die Bezirksvertretung Chorweiler
mit Mitteilung 0594/2019 informiert.
Der Beschluss ist damit erledigt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
9
Dezernat: III
Amt: Amt für Straßen
und Verkehrs-
entwicklung und Amt
für
Verkehrsmanagement
(66 und 64)
CDU 28.09.00
TOP 8.3.1
Verkehrsführung
Donatusstr./ Im
Gewerbegebiet Pesch –
Verkehrslenkung,
Verkehrsraum
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Verkehrsausschusses vom 10.09.2019 und der
Bezirksvertretung Chorweiler vom 27.06.2019 (Vorlagen-Nummer 2334/2018) erarbeitet die
Verwaltung derzeit die Planung für die signaltechnischen und notwendigen straßenbaulichen
Optimierungsmaßnahmen im Knotenpunkt Donatusstraße/Im Gewerbepark Pesch in Form
einer Vollsignalisierung.
CDU 07.12.00
TOP 8.3.9
Dorfplatzgestaltung
Longericher Str. in Pesch –
Verkehrsberuhigung u.
Verschönerung
Die Verwaltung wird den Beschluss ab dem III. Quartal 2021 inhaltlich bearbeiten.
SPD 14.02.02
TOP 8.3.8
Planungspriorität für Ausbau
Blumenbergsweg
Das Land hat die Priorität des Ausbauvorhabens hoch gestuft, so dass mit den ersten
Planungsüberlegungen begonnen werden kann, wenn eine Verwaltungsvereinbarung mit
dem Landesbetrieb abgeschlossen ist.
Interfraktionell 11.05.06
TOP 9.2.1
Ergänzender
Beschluss
Variantenuntersuchung für
einen Stadtbahnanschluss
nach Ossendorf, Esch,
Pesch, Auweiler
Ds.-Nr.: 1109/005
Die Stadtbahnmaßnahmen der Roadmap werden abgearbeitet. Diese
Variantenuntersuchung ist nicht Teil der aktuellen Roadmap. Es wird zudem auf den
Sachstand 2011-2013 verwiesen.
Interfraktionell 22.03.10
TOP 9.1.1
3561/2009
Geänderter
Beschluss
10.06.10
TOP 10.2.10
2199/2010
Bau eines gemeinsamen
Geh- und Radweges entlang
des Feldkasseler Weges in
Köln-Rheinkassel
Die aktuell durchgeführte Verkehrszählung (Januar 2020) belegt im Vergleich mit den Zahlen
aus dem Jahr 2008 einen Rückgang der DTV-Werte (durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke in Kfz/24h) um 28,8 %. Auf Grundlage dieser Zahlen und der Tatsache, dass
eine Fortführung der Geh- und Radwegverbindung zur Alte Römerstraße aufgrund der nicht
zur Verfügung stehenden Flächen nicht möglich ist, sieht die Verwaltung den Beschluss
als erledigt an.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
10
SPD 08.07.10
TOP 8.3.4
AN/1260/2010
06.09.12
TOP 8.1.1
2467/2012
20.12.12
TOP 8.1.2
4048/2012
Gefährliche
Verkehrssituation Pescher
Str.
Die Verwaltung wird den Beschluss ab dem II. Quartal 2022 inhaltlich bearbeiten.
CDU 04.11.10
TOP 8.3.3
AN/1894/2010
Einrichtung einer 30-km/h-
Zone in
Roggendorf/Thenhoven
Der Beschluss wird im Rahmen des aktuell in Bearbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens
berücksichtigt.
Interfraktionell 12.05.11
TOP 9.2.2
0213/2011
Geänderter
Beschluss
Einsparprogramm von
Lichtsignalanlagen durch
den Einsatz alternativer
Betriebsformen
Das Amt für Verkehrsmanagement hat die LSA-Nr. von 5-stellig auf 4-stellig umgestellt, was
hiermit in dem Bericht vollzogen wird.
Abgeschlossene Maßnahmen:
Die aufgeführten LSA sind umgebaut. Aus Sicht der Verwaltung sollten sie gestrichen
werden zur besseren Übersicht.
LSA-Nr. 6027 (Volkhovener Weg - K8/Freusburgweg/Am Eichelberg) LSA abgebaut.
LSA-Nr. 6038 (Hackhäuser Weg/Üdesheimer Weg/Schule) LSA abgebaut.
LSA-Nr. 6046 (Escher Str. Kappellenweg) LSA abgebaut.
LSA-Nr. 6029 (Neusser Landstraße/Oranjehofstraße) LSA abgebaut, Kreisverkehr
LSA-Nr. 6036 (Neusser Landstraße/Alte Neusser Landstraße) LSA erneuert, bleibt.
LSA-Nr. 0676 (Neusser Landstraße/Stallagsbergweg/Asternweg) LSA erneuert, bleibt
StraßenNRW
LSA-Nr. 0677 (Neusser Landstraße/Chrysanthemenweg) LSA erneuert, StraßenNRW
Maßnahmen die zurzeit bearbeitet werden:
Erstellung der Entwurfs und Ausführungsplanung:
LSA-Nr. 6025 (Volkhovener Weg/Stallagsweg)
LSA-Nr. 6044 (Mengenicher Str./Longericher Str.)
Erstellung der Machbarkeitsstudie/Konzepterstellung der Priorität 1, Fortführung alternative
Betriebsform:
LSA-Nr. 6033 (Alte Römer Str./Feldkasseler Weg)
LSA-Nr. 6034 (Neusser Landstr./Fühlingen Kirche)
LSA-Nr.6035 (Neusser Landstr./Roggendorfer Weg)
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
11
LSA-Nr. 6037 (Neusser Landstr./Dornstr.)
LSA-Nr. 6030 (Oranjehofstr./Parkplatz Ost, Gaststätte Otto)
LSA-Nr. 6026 (Volkhovener Weg/Johannes Albers Str.)
Noch nicht begonnen Maßnahmen:
untersucht der Priorität 4 Fortführung alternative Betriebsform, Überprüfung ab 2026
LSA-Nr. 6042 (Donatusstr./Robert-Koch-Str.)
LSA-Nr. 6043 (Donatusstr./Elisabethstr./Longericher Str.).
.
Grüne 21.07.11
TOP 8.3.4
AN/1419/2011
Fußgängerüberweg an der
Kreuzung Merianstr./Deliastr
in Köln-Weiler
Die Planung befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
CDU 15.12.11
TOP 8.3.6
AN/2160/2011
Zebrastreifen an der
Waldorfschule auf dem
Weichselring
Ausschreibung wird vorbereitet, geplanter Baubeginn frühestens im IV. Quartal 2021.
SPD 06.09.12
TOP 7.1.6
2645/2012
Neubau eines bimodalen
Containerterminals der HGK
auf dem ehemaligen Esso-
Gelände
Der Bauantrag Prologis wurde zurückgezogen. Der Baubeginn für die Sanierung und
Erweiterung der Geestemünder Str. zwischen Neusser Landstr. und Industriestr. ist laut
Zeitplan für Mitte 2021 vorgesehen.
CDU 08.11.12
TOP 8.3.1
AN/1718/2012
Befestigung der
Bushaltestelle Neißestraße
Siehe Beschluss vom 15.12.2011, 8.3.6 Zebrastreifen an der Waldorfschule auf dem
Weichselring.
CDU 20.03.14
TOP 8.3.2
AN/0345/2014
Ausbau und Anschluss
Blumenbergsweg
Siehe Beschluss vom 14.02.2002, TOP 8.3.8.
Grüne 18.12.14
TOP 8.3.4
AN/1757/2014
12.03.15
TOP 8.1.2
0302/2015
Mobilitätsberatungsstelle in
Chorweiler
Siehe Beschluss TOP 8.3.4 vom 21.06.18
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
12
CDU 18.12.14
TOP 8.3.6
AN/1748/2014
Ausbau Blumenbergsweg
und Anbindung an die A 57
Siehe Beschluss vom 14.02.2002, TOP 8.3.8
Interfraktionell 29.10.15
TOP 7.1.2
2972/2015
Barrierefreie Bushaltestelle
Seeberg
Die Haltestelle Seeberg liegt am Linienweg der Buslinie 122. Im 3. Nahverkehrsplan der
Stadt ist in Kapitel 8.3.2 der barrierefreie Ausbau von Haltestellen mittels einer
Prioritätenliste beschlossen worden. Die Haltestellen der Linie 122 sind gemäß Beschluss
auf Rang 18 geführt, sodass der Ausbau demnach nicht vor dem Jahr 2022 erfolgen wird.
Der Beschluss ist seitens der Verwaltung per Ratsbeschluss im Arbeitsprogramm
aufgenommen und im Sachstandsbericht damit erledigt.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über die Umsetzung informieren.
CDU 12.05.16
TOP 8.3.2
AN/0821/2016
Haltestelle der Buslinie 121
in Köln-Merkenich
barrierefrei umbauen
Im 3. Nahverkehrsplan der Stadt ist in Kapitel 8.3.2 der barrierefreie Ausbau von Haltestellen
mittels einer Prioritätenliste beschlossen worden. Die Haltestellen der Linie 121 sind gemäß
Beschluss auf Rang 11 geführt, sodass der Ausbau demnach nicht vor dem Jahr 2022
erfolgen wird.
Der Beschluss ist seitens der Verwaltung per Ratsbeschluss im Arbeitsprogramm
aufgenommen und im Sachstandsbericht damit erledigt.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über die Umsetzung informieren
Grüne 23.06.16
TOP 8.3.3
AN/1062/2016
Erneuerung
Fahrbahnpflaster Ludwig-
Gies-Str.
Eine detaillierte Schadensdokumentation sowie die Analyse der Schadensuraschen konnte
bisher nicht durchgeführt werden. Erst auf Grundlage dieser Ergebnisse kann ein
Sanierungskonzept für die Ludwig-Gies-Str. erstellt werden.
Aufgrund von anderen, priorisierten Maßnahmen wurde die Bearbeitung der Sanierung der
Ludwig-Gies-Str. derzeit zurückgestellt.
Grüne 26.01.17
TOP 8.3.3
AN/0034/2017
Erneuerung der Fahrbahn
Weilerweg in Volkhoven-
Weiler, Köln
Diese Maßnahme ist auf Grund anderer Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung
zunächst zurückgestellt worden.
Interfraktionell 08.06.17
TOP 9.2.2
1183/2017
Geänderter
Beschluss
Anbindung weiterer
Stadtteile an den ÖPNV-
Nachtverkehr an
Wochenende
Zu (a): Die Stadtbahnmaßnahmen der Roadmap werden abgearbeitet. Diese Verlängerung
ist nicht Teil der aktuellen Roadmap.
Zu (b): Prüfung ist in Bearbeitung.
Zu (c): siehe Vorlagen-Nr. 2553/2018; erledigt.
Zu (d): Prüfung ist in Bearbeitung.
Zu (e): Der Stadtteil Merkenich ist im Nachtverkehr bereits durch die Stadtbahnlinie 12
angebunden; erledigt.
Zu (f): Der Stadtteil Heimersdorf ist im Nachtverkehr bereits durch die Stadtbahnlinie 15
sowie am Haltepunkt Volkhovener Weg durch die S 11 angebunden; erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
13
Zu (g): Der Stadtteil Blumenberg sowie der Haltepunkt Chorweiler Nord sind im
Nachtverkehr bereits durch die S 11 angebunden; erledigt.
Allgemein:
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 werden weitere Angebotsausweitungen (z. B.
Erweiterung des 15-Minuten-Taktes bei Stadtbahnlinien täglich zwischen 23:00 und 24:00
Uhr) umgesetzt (siehe Vorlagen-Nr. 0479/2020).
Darüber hinaus wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB voraussichtlich bis
Mitte 2021 den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 (siehe Vorlagen-Nr.
1183/2017) bearbeiten und den politischen Gremien eine Stellungnahme zu den noch zu
prüfenden Beschlüssen zur Beratung vorlegen.
Interfraktionell 06.07.17
TOP 8.3.1
AN/0949/2017
01.02.18
TOP 8.1.1
0037/2018
14.03.19
TOP 9.2.1
2324/2018
Altrnativ-
beschluss
Straßenbeleuchtung „Am
Baggerfeld“, zwischen den
Orten Esch und Pesch
Sofern diese in der Straßenbaulast befindliche Strecke der Straßen NRW ausgebaut werden
sollte, ist in diesem Zusammenhang eine Natur- und Artenschutz verträgliche Beleuchtung
auf Realisierbarkeit zu prüfen. Zeitangaben zu einem Ausbau liegen derzeit nicht vor. In
Bearbeitung.
CDU 08.03.18
TOP 8.3.2
AN/0246/2018
13.09.18
TOP 8.1.1
2553/2018
Anbindung der Buslinie 120
an Langel
Siehe hierzu die Mitteilung 2553/2020.
Der Beschluss ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt.
CDU 17.05.18
TOP 8.3.4
AN/0685/2018
Fahrradwege an der Willi-
Suth-Allee anlegen
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung im Runden Tisch Radverkehr eine Konzeptidee für
eine parallele Radverkehrsführung zur Willi-Suth-Allee vorgestellt. Auf dieser Grundlage
erarbeitet die Verwaltung eine Vorentwurfsplanung, die der Bezirksvertretung nach
Abschluss in einem Runden Tisch vorgestellt wird.
Siehe auch Vorlagen Nr. 4028/2019.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
14
Interfraktionell 17.05.18
TOP 9.2.5
3776/2017
Geänderter
Beschluss
06.12.18
TOP 10.2.9
3893/2018
Baubeschluss für die
Generalinstandsetzung der
Industriestraße im Bereich
zwischen dem Parkplatz 7
(Fühlinger See) und
Oranjehofstraße mit
gleichzeitiger Umgestaltung
der Zufahrtsrampe
Oranjefofstraße /
Industriestraße
Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung. Fertigstellung soll bei gutem Wetter
im I. Quartal 2021 sein.
Interfraktionell 21.06.18
TOP 8.3.2
AN/0910/2018
Verbesserung der
Straßenbeleuchtung im
Bezirk Chorweiler
Die Arbeiten konnten Corona bedingt noch nicht ausgeführt werden. Sofern sich die
Situation im nächsten Jahr entspannen sollte, ist von einer voraussichtlichen Umsetzung im
1. Quartal 2021 auszugehen.
SPD 21.06.18
TOP 8.3.3
AN/0912/2018
16.05.19
TOPÖ 8.1.1
1031/2019
Tempo 30 am Baggerfeld
Erledigt – Nach Auswertung der Verkehrsuntersuchung und Abstimmung mit der Polizei
Köln sowie dem Straßenbaulastträger wird von einer Veränderung der Verkehrssituation
abgesehen.
Grüne 21.06.18
TOP 8.3.4
AN/0914/2018
1995/2018
Mobilitätsberatungsstelle
Chorweiler
Der Rat der Stadt Köln hat am 10.09.2020 eine Beschlussvorlage der Verwaltung geändert
beschlossen, welche die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im
Stadtgebiet vorsieht. Hierzu erarbeitet die Verwaltung zunächst ein Raumbuch und tritt in
Verhandlungen mit der SWK bezüglich des Betriebs der Mobilstationen ein (vgl. zu o. g.
Beschluss die Vorlagen-Nr. 2212/2020).
Ende 2020 wurden außerdem die Haltestellen Blumenberg S-Bahn sowie der Bf. Worringen
im Stadtbezirk Chorweiler als Mobilstationen ausgewiesen.
Interfraktionell 21.06.18
TOP 9.2.3
1094/2018
Geänderter
Beschluss
Umstellung des
Linienbusnetzes auf
alternative Antriebsformen
Mit Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1094/2018)
ist dieser Beschluss
erledigt. Das KVB Linienbusnetz wird bis ca. 2030 auf alternative Antriebsformen in Form
von batterieelektrischen Antrieben (inkl. Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur)
umgestellt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
15
Interfraktionell 24.01.19
TOP 9.1.3
4261/2018
Zusatz-
beschluss
Einbeziehung in die
Swinestraße in Köln-
Chorweiler
Die Einbeziehung in die Swinestraße wurde am 24.01.2019 von der Bezirksvertretung
Chorweiler beschlossen. Als Zusatzbeschluss hat die Bezirksvertretung Chorweiler die
Verwaltung gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen nur berechtigten Fahrzeugen
die Durchfahrt an dieser Stelle zu ermöglichen. Der Zusatzbeschluss wurde von 235/1 an
das hierfür zuständige Amt 662/1 zwecks Prüfung weitergeleitet.
-66- hat mitgeteilt, dass mit Fertigstellung des Neubaugebietes auf der Swinestraße die
Beschilderung vom Investor (Erschließungsplanung der GAG) angepasst wird. Ein Zeitraum
für die Umsetzung kann nicht mitgeteilt werden.
Interfraktionell 27.06.19
TOP 8.3.1
AN/0840/2019
20.08.20
TOP 8.1.2
0359/2020
Bahnhof Worringen Durch Mitteilung am 20.08.2020 (Vorlage-Nr. 0359/2020)
erl edigt.
CDU 23.01.20
TOP 8.3.1
AN/0008/2020
Sanierung des Radweges
vom Auweilerweg bis zur
Stadtgrenze
Die Sanierung vom ersten Abschnitt (ab Auweilerweg) wurde im III. Quartal 2020
abgeschlossen.
Der zweite Abschnitt (ab Stadtgrenze) befindet sich in Privateigentum. Die Verwaltung prüft
den Ankauf und die anschließende Sanierung des Weges.
SPD 23.01.20
TOP 8.3.2
AN/0007/2020
Die Aufstellung von zwei
Ruhebänken auf der
Nettesheimer Straße
Die Bänke wurden im Mai 2020 aufgestellt
– erledigt -
SPD 23.01.20
TOP 8.3.3
AN/0139/2020
On-Demand Angebot im
Stadtbezirk Chorweiler
Mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 ist dieser BV-Beschluss
erledigt .
Das OnDemand Angebot wird zunächst für vier Jahre als Pilotprojekt zum Fahrplanwechsel
am 13.12.2020 eingeführt. Das Gebiet Chorweiler ist nicht Teil des Pilotprojektes
(Gebietsauswahl vgl. Vorlagen-Nr. 1089/2020).
CDU 05.03.20
TOP 8.3.1
AN/0241/2020
Mehr P+R-Parkplätze im
Stadtbezirk Chorweiler
Die Verwaltung hat den Auftrag stadtweit Erweiterungspotenziale für P+R-sowie B+R-
Anlagen zu identifizieren. In diesem Rahmen wird auch der Stadtbezirk Chorweiler
untersucht werden. Zunächst wird die Verwaltung jedoch die Ergebnisse des NVR für ein
regionales P+R-Konzept abwarten, welches in Kürze erarbeitet werden wird.
CDU 04.06.20
TOP 8.3.1
AN/0632/2020
Umgestaltung der
Abbiegespur auf der
Merianstraße am Aqualand
Die Arbeiten haben am 17.11.2020 begonnen und sollen in der 49. KW abgeschlossen sein.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
16
Interfraktionell 04.06.20
TOP 9.2.5
0479/2020
Geänderter
Beschluss
Fahrplanwechsel 2020-
Angebotserweiterung im
Stadtbahn- und Busnetz
Siehe Sachstand zu Beschluss TOP 9.2.6 in der Sitzung am 4.6.2020.
Interfraktionell 04.06.20
TOP 9.2.6
0705/2020
Geänderter
Beschluss
Fahrplanwechsel 2020-
Taktverdichtung an
Samstagen im Stadtbahn-
und Busnetz
Mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 (Vorlagen-Nr. 0705/2020)
ist dieser Beschluss
erledigt.
Ergänzend zu Ziffer 4:
Die Verwaltung hatte zu diesem BV-Beschluss eine Stellungnahme vor o. g. Ratsbeschluss
abgegeben:
„Die Buslinie 126 wird derzeit ihrer geringen Nachfrage entsprechend an Sonntagen lediglich
in einem Stundentakt bedient. Mit den Maßnahmen dieser Vorlage [0705/2020] sowie den
Maßnahmen der Vorlage 0479/2020 sind die möglichen Mehrleistungen zum kommenden
Fahrplanwechsel [2020] ausgeschöpft. Für weitere Maßnahmen kann Fahrpersonal nicht in
ausreichender Menge gestellt werden, so dass eine Umsetzung dieser Maßnahme zum
nächsten Fahrplanwechsel nicht möglich ist.
Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit der KVB anhand aktueller Fahrgastzahlen die
Umsetzung des Vorschlags zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021
CDU 20.08.20
TOP 8.3.3
AN/0909/2020
Durchgehende
Asphaltierung der
Deichkronenwege von
Merkenich bis Worringen
Es stehen noch Rückmeldungen von der Bezirksregierung Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben aus.
Die beiden zuvor genannten Stellen sind in jedem Fall bei Arbeiten im Bereich der
Hochwasserschutzanlagen einzubinden.
Dort wird auch eine Entscheidung über die grundsätzliche Möglichkeit einer Asphaltierung
getroffen.
FDP 03.12.20
TOP 8.3.3
AN/1269/2020
Bruchstraße In Bearbeitung
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
17
Dez. III
Amt: Amt für Brücken
und Stadtbahnbau
(69)
Interfraktionell 05.10.17
TOP 10.2.2
2682/2017
Evaluierungsbericht zum
Strategiepapier für ein
ganzheitliches
Toilettenkonzept in Köln
Die Prüfung der AWB hat entlang des Wassererlebnispfades (beginnend im Kölner
Stadtgebiet bei Esch-Auweiler bis zum Endpunkt in Merkenich) keinen öffentlichen Bedarf
feststellen können. Zum einen verlaufen große Teile des Pfades in abgelegenen Gebieten
und zum anderen konnten auch an den Schnittpunkten in den Siedlungsbereichen nicht
ausreichend Passanten ermittelt werden, welche das Aufstellen von Mobiltoiletten
rechtfertigen würde. Eine erneute Betrachtung der Situation hat keine Änderung der
Sachlage ergeben.
Damit ist der Punkt erledigt.
SPD 14.03.19
TOP 8.3.3
AN/0276/2019
16.05.19
TOP 8.1.2
Sanierung des Daches am
Eingang City Center am
Londoner Platz
Die Überdachung im Eingangsbereich zur Stadtbahn- und S-Bahnhaltestelle ist im
Eigentum der Stadt Köln. Das Dach ist grundsätzlich sanierungsbedürftig. Die
Durchführung von Maßnahmen ist allerdings von der Fertigstellung der
Brandschutzmaßnahmen der DB AG abhängig. Im Rahmen der Genehmigung des
Brandschutzkonzeptes durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurden Anforderungen an
den Brandschutz des Dachtragwerks gestellt. Zwischenzeitlich konnten wesentliche
Fragestellungen des Brandschutzes geklärt werden. Auf Grund des schlechten Zustandes
des Daches ist nunmehr eine Generalsanierung mit Erneuerung der Dachhaut in
Vorbereitung. Die Umsetzung der Maßnahme soll 2022 erfolgen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
18
Dezernat: IV/2
Integrierte Jugendhilfe-
und
Schulentwicklungs-
planung
Interfraktionell 21.04.16
TOP 9.2.2
2872/2015
Geänderter
Beschluss
Weiterer bedarfsgerechter
Ausbau der
Kindertagesbetreuung für
unter 3-Jährige und für Kinder
im Alter von drei Jahren bis
zum Schuleintritt bis 2020/21
ff.
Die Verwaltung wird weiter regelmäßig über den Ausbaustand berichten, zuletzt mit dem
achtzehnten Statusbericht im Juni 2020 (Session 1325/2020).
Interfraktionell 21.06.18
TOP 8.3.1
AN/0908/2018
Initiative zur Schulentwicklung
im Bezirk Chorweiler
Durch Beschluss der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) als
Rahmenplanung durch den Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 erledigt.
Interfraktionell 15.11.18
TOP 9.2.10
3179/2018
Geänderter
Beschluss
24.01.19
TOP 10.2.8
0273/2019
14.03.19
TOP 10.2.1
0273/2019
Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung für
allgemeinbildende Schulen in
Köln 2018
Durch Beschluss der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) als
Rahmenplanung durch den Rat der Stadt Köln am 18.06.2020 erledigt .
Interfraktionell 23.01.20
TOP 10.2.4
4211/2019
Siebzehnter Statusbericht
zum Ausbau der
Kindertagebetreuung in Köln
Voraussichtlich im Juni 2021 wird die Verwaltung im nächsten Statusbericht über den
Ausbaustand der Kindertagesbetreuung berichten.
Interfraktionell 04.06.20
TOP 9.2.1
0418/2020
Geänderter
Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung
Köln 2020
Der Rat der Stadt Köln beschließt
1. die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ als Rahmenplanung, mit
der ein aktualisierter Gesamtüberblick über gegenwärtige und zukünftige
Herausforderungen (stark steigende Schüler*innenzahlen, Schulstruktur im Wandel, G9)
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
19
Beschluss sowie über Lösungsansätze zur bedarfsgerechten Gestaltung der Kölner Schullandschaft
allgemein bildender Schulen gegeben wird.
2. beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der realen
Schülerinnen- und Schülerzahlen und Beachtung und intensiven Prüfung der Beschlüsse
der Bezirksvertretungen im weiteren Dialog mit Schulen und Bezirksvertretungen
entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen vorzubereiten und als
Beschlussvorlagen bei gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien einzubringen.
3. beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Möglichkeit
eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Grenzen der
Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss.
Der Beschluss des Rates (Vorlage 0418/2020) erfolgte am 18.06.2020.
Für jede konkrete schulrechtliche Maßnahme, die auf Basis der
Schulentwicklungsplanung Köln 2020 entwickelt und den Gremien vorgelegt wird, ist ein
separater Beschluss erforderlich.
Damit ist dieser Beschluss erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
20
Dezernat: IV
Amt: Amt für
Schulentwicklung
(40)
CDU, SPD, Grüne 15.12.11
TOP 8.3.1
AN/2158/2011
Steuerungsgruppe Rheinische
Musikschule (RMS)
Trotz den Corona-Pandemie konnte die Auswertung des Angebotes der Rheinischen
Musikschule (RMS) in 2020 im Stadtbezirk Fortschritte erzielen. Bei der Ausweitung
konzentrierte sich die RMS u.a. auf Zielgruppen im Stadtbezirk Chorweiler im Rahmen
des Outreach-Konzeptes, das dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in einer
Mitteilung vom 09.09.2019 vorgestellt wurde. Im Rahmen dieses Konzeptes konnte die
erste Runde des kostenlosen musikalischen Angebots für Kindertagesstätten erfolgreich
abgeschlossen werden. Dabei wurden an acht städtischen Kindertagesstätten 576 Kinder
erreicht. Weitere Gespräche und Projekte an Grundschulen des Bezirks fielen der
Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen zum Opfer.
Insbesondere sämtliche Projekte mit Singen an Grundschulen („Singpause“) waren in
2020 leider nicht möglich. Im Bezirk konnte die Kooperation mit der Henry-Ford-
Realschule so vertieft werden, dass die RMS den „Standort Chorweiler“ mit Angeboten
für Instrumental- und Einzelunterrichte einrichten konnte. Die Beschränkungen der
Coronaschutzverordnungen verhindern aktuell das Präsentieren und Ausprobieren von
Instrumenten, die das musikalische Interesse von Kindern wecken. Mittelfristig soll der
Standort den Status einer Regionalschule erhalten. Durch die Förderungsoffensive des
Landes für Musikschulen 2021 ff. erhofft sich die RMS hier die entsprechenden
finanziellen Handlungsspielräume. Insgesamt konnten im Bezirk in 2020 über JeKits,
Outreach, Kooperationen und Bläserklassen- sowie Instrumentalunterrichte 809 Kinder
und Jugendliche erreicht werden.
Interfraktionell 09.03.17
TOP 9.2.3
4316/2016
Geänderter
Beschluss
Gute Schule 2020 –
Umsetzung des
Förderprogramms des Landes
NRW
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 03.04.2017 die Umsetzung des
Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
beschlossen.
In den Jahren 2017 bis 2020 wurden von der Stadt Köln Fördergelder in Höhe von jeweils
ca. 24,9 Millionen Euro abgerufen.
Die Fördergelder der Jahre 2017 bis 2019 sind bereits in voller Höhe verausgabt worden.
Für die Fördergelder des Jahres 2020 sind bereits Aufträge/Bestellungen oder
Vormerkungen in voller Höhe erfolgt.
Die Umsetzung der letzten Aufträge wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022
erfolgen, so dass alle Fördergelder fristgerecht verwendet werden.
Zu den Förderschwerpunkten gehören hierbei Maßnahmen zur Digitalisierung, Umbauten
und Sanierungen an Schulgebäuden, Renovierungen wie Bodenbelags- oder
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
21
Malerarbeiten, die Beschaffung von Möbeln, technischen Geräten und Lernmitteln sowie
Projekte zur Verbesserung, Aufwertung und Verschönerung von Schulhöfen.
CDU 30.11.17
TOP 7.2.1
AN/1732/2017
01.02.18
TOP 7.1.3
0032/2018
21.06.18
TOP 7.2.1
1777/2018
Entwicklung Förderschule
Soldiner Straße in Lindweiler
Für sechs Unterrichtsräume in Modulbauweise inklusive Sanitäranlagen werden aktuell
die Angebote im Zuge des Vergabeverfahrens geprüft. Es ist von einer Beauftragung im I.
Quartal 2021 auszugehen. Eine Fertigstellung ist für das IV. Quartal 2021 geplant. Somit
sollte der Raumnot an der FLE Soldiner Straße noch in diesem Jahr abgeholfen werden
können.
CDU 08.03.18
TOP 8.3.3
AN/0247/2018
Nutzung von Schulhöfen als
Spiel- und Aufenthaltsfläche
Ein entsprechendes Pilotprojekt, welches vorsieht in jedem Stadtbezirk einen Schulhof im
Modellversuch zu öffnen, ist zurzeit in Vorbereitung. Der Start des Pilotprojektes ist zum
Beginn des neuen Schuljahres avisiert
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
22
Dezernat: IV
Amt: Amt für Kinder,
Jugend und Familie
(51)
Grüne 07.12.00
TOP 8.3.14
Standorte für Jugendtreffs im
Stadtbezirk 6
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Frühjahr 2021 geplant. Auf dem Bolz- und
Basketballplatz Muldeweg in Chorweiler-Nord wird der Beschluss der „Jugendpartei im
Kölner-Norden“ beim Tag der Jugend im Rathaus vom 7.12.2017 umgesetzt. Hier
entsteht nach Beteiligung der Jugendlichen eine Aufenthaltsfläche für ältere Kinder und
Jugendliche. Ein solarbetriebenes Phono-Pult steht bereits, ein Chill-Pavillon wird noch
folgen. Die Maßnahme ist in der Umsetzung.
SPD 24.01.08
TOP 8.3.7
AN/0190/2008
Unterversorgung von
Spielplätzen in Volkhoven /
Weiler
Im Zuge des geplanten Neubaugebietes „Damiansweg“ w ird ein neuer öffentlicher
Spielplatz hergerichtet.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
SPD 20.08.09
TOP 8.3.4
AN/1273/2009
Einrichtung einer
Betreuungseinrichtung für
Jugendliche im Stadtteil Köln
Merkenich
Aus Sicht der Fachverwaltung ist in den kommenden Jahren keine Veränderung zu
erwarten (siehe auch Beschluss 30.11.17 TOP 8.3.1 „Freizeitangebote für Kinder in den
Rheindörfern“). Die Situation hat sich dem Grundsatz nach nicht verändert. Der Stadtteil
Merkenich liegt gemäß der Bedarfsanalyse im „Handlungsbedarf zur Schaffung von
Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 2017 bis 2021“ auf Rangplatz 37 von 86 Stadtteilen
Kölns. Damit hat der Stadtteil seit der letzten Untersuchung eine Verschlechterung von
Rang 55 auf Rang 37 erfahren. Dennoch kann Merkenich derzeit nicht vorrangig
berücksichtigt werden, da zunächst die Stadtteile der vorderen Rangplätze berücksichtigt
werden müssen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
CDU 30.11.17
TOP 8.3.2
AN/1650/2017
Naturspielplatz im Stadtbezirk
Chorweiler
Im Rahmen der 2018 durchgeführten Beteiligungen haben die Kinder und Jugendlichen
aus den Rheindörfern keinen Wunsch nach naturnahen Spielplätzen geäußert. Deren
Ideen und Wünsche wurden und werden auf die neu geplanten Maßnahmen, soweit
realisierbar, mit umgesetzt. Bei jeder Beteiligung werden die Kinder und Jugendliche
befragt, ob ein naturnaher Spielplatz gewünscht ist.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Interfraktionell 21.06.18
TOP 10.2.2
1346/2018
Fläche für eine
Kindertagestätte in der
Swinestraße in Köln-
Chorweiler
Das Liegenschaftsamt lässt derzeit Vermessungen ausführen um die Ausparzellierung
des Kitagrundstückes vornehmen zu können.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
23
Interfraktionell 19.09.19
TOP 9.2.2
2611/2019
Zusatz-
beschluss
Ausbau der
Jugendeinrichtung Unnauer
Weg 96a im Zuge der
Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes Köln-
Lindweiler; Projekt „Ausbau
des Sozialen Zentrums Lino-
Club e.V. zu einem
generationsübergreifenden
Bürgerhaus
(Mehrgenerationenhaus)“
Sowohl extensive Dachbegrünung als auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen
wurden in einem früheren Planungsstadium betrachtet und wegen der erheblichen
Mehrkosten verworfen. Zwischen der Stadt Köln und dem Lino-Club e.V. finden aktuell
weitere Gespräche statt.
Interfraktionell 20.08.20
TOP 8.3.2
AN/0911/2020
Hall of Fame Der Verein Outline e.V. möchte mit der Gestaltung der Fußgängerbrücke
Themsepromenade zwischen Chorweiler und Chorweiler Nord unter Einbeziehung von
BewohnerInnen eine Wohnumfeldverbesserung und Imageaufwertung des Bezirks
erreichen. Hierzu sollen Teilelemente langfristig gestaltet werden, aber auch
Wandelemente sollen immer wieder neu gestaltet werden können. Die Jugendförderung
unterstützt den Verein bei der Umsetzung, die beteiligten Ämter wie das Brückenamt
haben ihre Zustimmung signalisiert. Die Maßnahme soll in 2021 umgesetzt und von einer
Steuerungsgruppe, bestehend aus Bezirksbürgermeister, Bürgeramtsleitung,
Sozialraumkoordination, Jugendpflege und Outline e.V. begleitet werden.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
24
Dezernat: IV
Amt: Sportamt
(52 )
Interfraktionell 13.09.18
TOP 8.3.1
AN/1175/2018
14.03.19
TOP 8.1.2
0369/2019
23.01.20
4359/2019
W-LAN Ausbau auf der
Ruderinsel des Fühlinger See
Aktuell läuft die entsprechende Ausschreibung. Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
absehbar, wann die tatsächliche Umsetzung am See erfolgt. Über Neuigkeiten wird die
BV entsprechend informiert.
Interfraktionell 21.11.19
TOP 9.2.6
3762/2019
Geänderter
Beschluss
Sportanlage Martinusstraße,
Köln-Auweiler
hier: Generalsanierung der
Sportanlage mit Umbau der
Kampfbahn Typ C in ein
Kunstrasengroß- und –
kleinspielfeld mit
Angliederung einer 110 Meter
Laufbahn mit Sprunggrube
Die Baugenehmigung wurde am 28.04.2020 erteilt.
Die Submission innerhalb der Ausschreibung fand am 14.09.2020 statt.
Die Firma Strabag Sportstättenbau GmbH wurde am 21.10.2020 mit den
Sportplatzbauarbeiten beauftragt.
Mit den Bauarbeiten wurde am 08.12.2020 begonnen.
Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2021 vorgesehen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
25
Dezernat: V
Amt: Gesundheitsamt
(53)
SPD 14.03.19
TOP 8.3.2
AN/0075/2019
Facharztzentrum im
Stadtbezirk Chorweiler
Die alleinige Zuständigkeit liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Frage nach
dem Sachstand der Planungen bzw. der Zulassungsverfahren der Kassenärztlichen
Vereinigung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln. Es handelt sich um
eine Angelegenheit der Selbstverwaltung. Sie kann daher nicht beantwortet werden.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
26
Dezer nat: V
Amt: Amt für
Wohnungswesen
(56)
Interfraktionell 07.09.17
TOP 9.2.4
2267/2017
Geänderter
Beschluss
05.10.17
TOP 10.2.6
2974/2017
Neubau von Wohngebäuden
im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück
Causemannstraße 29-31,
50769 Köln-Merkenich und
Abbruch der bisherigen
Flüchtlingsunterkunft
Auf dem Grundstück Causemannstraße 29-31, 50769 Merkenich ist aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 der Abbruch der bisherigen Unterkunft für Geflüchtete
im Sommer 2019 erfolgt und das geräumte Grundstück ist im Anschluss vom Amt für
Wohnungswesen an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster übertragen
worden. Der Beschluss ist daher bezüglich des Amtes für Wohnungswesen
erledigt . Anfragen zur weiteren Verwendung des Grundstücks sind an das Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Dezernat III zu richten
Siehe Seite 6 des Berichtes
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Interfraktionell 17.05.18
TOP 9.2.2
0482/2018
Geänderter
Beschluss
Neubau eines Wohngebäudes
im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück
Langenbergstr. o.Nr., 50765
Köln-Blumenberg -
Planungsbeschluss
Das Projekt erhält die Hausnummer 24.
Der Rat hat am 14.05.2020 den Baubeschluss (0413/2019) gefasst.
Interfraktionell 15.11.18
TOP 9.2.4
2267/2017/1
Geänderter
Beschluss
Neubau eines Wohngebäudes
im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück
Causemannstraße 29-31,
50769 Köln-Merkenich und
Abbruch der bisherigen
Flüchtlingsunterkunft –
Anpassung des
Planungsauftrags
Siehe Sachstand zu TOP 9.2.4 i.d.S. am 07.09.2017
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
27
Dezernat: V
Amt: Umwelt- und
Verbraucherschutzamt
(57)
Interfraktionell 21.11.19
TOP 9.2.3
3657/2019
Zusatz-
beschluss
Stadtgrün naturnah
Grüne Infrastruktur
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat die Anregu ng der BV Chorweiler
aufgegriffen und wird im Stadtbezirk – im Rahmen de r Weiterentwicklung des
Umweltbildungskonzeptes – nach Partnern und Projekt en suchen. Darüber hinaus bietet
das städtische Förderprojekt Umweltbildung seit dem 1.10.2020 Umweltbildungsakteuren
weitere Möglichkeiten, vielfältige Umweltbildungsan gebote in den einzelnen Stadtteilen
vor Ort anzubieten und diese anteilig fördern zu la ssen. Ziel dieses Förderprogramms ist
es, über Umweltbildungsprojekte Menschen für ihre U mwelt und die Natur Kölns zu
sensibilisieren und zu begeistern. Es ist für Proje kte gedacht, die Natur und Umwelt
erlebbar machen, Zusammenhänge vermitteln und Zugan gsmöglichkeiten eröffnen.
Damit sollen die stadttypischen Tier- und Pflanzeng emeinschaften und ihre Lebensräume
geschätzt, geschützt und für die zukünftigen Genera tionen bewahrt werden.
(Informationen unter: www.stadt-koeln.de/foerderprogramm-umweltbildung )
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
28
Dezernat: VI
Amt: Amt für
Stadtentwicklung und
Statistik
(15)
Grüne
Grüne
Interfraktionell
10.05.12
TOP 8.3.4
AN/0613/2012
26.11.15
TOP 8.3.3
AN/1723/2015
12.05.16
TOP 8.1.1
1583/2016
11.05.17
TOP 9.1.3
0519/2017
Geänderter
Beschluss
Verkehrssicherheit am
Pingenweg
Gestaltung des Tunnels am
Pingenweg in Lindweiler
Baubeschluss für die
Umgestaltung des
Pingenweges und Sanierung /
Gestaltung der Brückenwände
Die Arbeiten zur Entwässerung und Umgestaltung des Pingenweges wurden im November
2020 abgeschlossen. Aufgrund der niedrigen Temperaturen folgen die Sanierungsarbeiten
und die künstlerische Gestaltung der Brückenwände im Frühjahr 2021.Fertigstellung ist im
Sommer 2021 vorgesehen.
Interfraktionell 23.11.17
TOP 9.2.2
3093/2017
Geänderter
Beschluss
Starke Veedel – Starkes Köln
Hier. Bedarfsfeststellung für
das Projekt 0.0.2
„Prozessbegleitende
Evaluation“ in elf
Sozialräumen
Mit der Durchführung wurde das Büro STADTRAUMKONZEPT GmbH beauftragt, das im
April 2020 mit der Evaluation im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“
begonnen hat. Der Abschlussbericht wird im April 2021 der BV zur Kenntnis gegeben.
Interfraktionell 08.03.18
TOP 9.2.3
2298/2017
Geänderter
Beschluss
Neue Flächen für den
Wohnungsbau im Bezirk
Chorweiler
Der Rat folgte der Empfehlung der Bezirksvertretung Chorweiler in seiner Sitzung am
03.05.2018 nicht und blieb inhaltlich bei der Beschlusslage vom 20.12.2016 zur
Flächenvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“.
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler hat sich damit erledigt.
Von einer Entwicklung der Fläche „östlich Blumenberg“ wurde im Verlauf der Planungen
zum Städtebauprojekt Kreuzfeld Abstand genommen.
Zu dem vom Rat ergänzten Prüfauftrag für die Flächen südlich von „Am Kutzpfädchen“ und
„Langeler Damm“ hat sich keine neue Sachlage ergeben. In diesen Bereichen sind zurzeit
keine Entwicklungen vorgesehen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
29
Interfraktionell 06.12.18
TOP 9.2.4
2788/2018
Geänderter
Beschluss
Beschluss des
fortgeschriebenen Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes f.
den Sozialraum Blumenberg,
Chorweiler und Seeberg-Nord
Der Rat (18.12.2018) hat die Beschlussvorlage ungeändert beschlossen. Es erfolgen
Vorarbeiten für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Interfraktionell 21.11.19
TOP 9.2.5
3588/2019
Zusatz-
beschluss
Entwicklung des neuen
Stadtteils Kreuzfeld
hier: Beschluss des Leitbildes
Kreuzfeld „Ein gutes Stück
Köln“
Der Beschluss durch den Rat erfolgte am 06.02.2020 einstimmig mit Änderungen.
Der Rat
1. nimmt das Leitbild Kreuzfeld „Ein gutes Stück Köln“ als Ergebnis des ersten
Verfahrensschrittes der Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld zur Kenntnis;
2. beschließt das Leitbild als Grundlage für die weitere Entwicklung des neuen Stadtteils
Kreuzfeld;
3. beauftragt die Verwaltung, das Leitbild beim nächsten Verfahrensschritt, dem
städtebaulichen Qualifizierungsverfahren, als Grundlage zu beachten.
und beschließt die Texterweiterung im Konzept zu folgenden Punkten:
- Ausbau und Anbindung des Blumenbergsweges an die A 57 vor Baubeginn von
Kreuzfeld
- Forderung an die Verwaltung, dass Gespräche hinsichtlich des Wegfalls von
Umfahrungen des Stadtbezirks Chorweiler durch die S-Bahn erfolgen müssen
- Planungen zum Bildungscampus
- Aktive Einbindung der Bezirksvertretung Chorweiler bei den weiteren Planungen
Interfraktionell 23.01.20
TOP 9.2.2
2887/2019
Ergänzter
Beschluss
Regionalplanüberarbeitung,
Modul III – Empfehlungen zur
Darstellung neuer
Siedlungsbereiche (ASB und
GIB) als Optionen zur
Weiterentwicklung der
wachsenden Stadt
Der Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wurde vom Rat am 18. Juni 2020 vorerst
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde zudem aufgefordert, die weiteren
Flächenvorschläge der Bezirksvertretungen der Bezirksregierung Köln (Verfahrensführerin
der Regionalplanüberarbeitung) vorzulegen. Auf Anfrage der Stadt Köln hat die
Bezirksregierung zurückgemeldet, dass sie im aktuell laufenden informellen Verfahren
keine weiteren Flächenvorschläge, die über das vom Regionalrat beschlossene
Plankonzept hinausgehen, berücksichtigen kann. Die Bezirksregierung Köln hat die Stadt
Köln daher aufgefordert, weitere Flächenvorschläge mit dem Beginn des formellen
Verfahrens - nach Neugründung des Regionalrats und Einbringung des weiterentwickelten
Plankonzepts (Planentwurf) durch die Bezirksregierung - einzureichen.
CDU 20.08.20
TOP 8.3.4
AN/0910/2020
Stadtbezirksperspektiven Im Auftrag an die Stadtver waltung wird vorgeschlagen, interaktive öffentliche
Veranstaltungen im Stadtbezirk Chorweiler durchzuführen, in denen Bürgerinnen und
Bürger Meinungen bzw. Anregungen zur zukünftigen Entwicklung ihres Stadtbezirks
formulieren können. Ein vergleichbares Format besteht bereits in Form der Stadtgespräche
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
30
der Oberbürgermeisterin, in dessen Rahmen Bürgerinnen und Bürger der Stadtbezirke
regelmäßig über Ihr Veedel diskutieren und Potenziale für die Entwicklung der Stadt und
ihrer Bezirke im Dialog aufzeigen und voranbringen können. Dabei werden diejenigen
"Zukunftsthemen" besprochen, die für den jeweiligen Stadtbezirk im Rahmen der
Dialogreihe "Kölner Perspektiven 2030" gewählt wurden. In Chorweiler fand das letzte
Stadtgespräch aufgrund der Corona-Pandemie allerdings nicht als Präsenzveranstaltung,
sondern sehr erfolgreich in digitalem Format statt, sodass Bürgerinnen und Bürger durch
Video-Livestreams informiert wurden und per Live-Chat Fragen stellen konnten. Solche
Veranstaltungen in Form von Präsens- oder Digitalformaten werden themenbezogen auch
weiterhin im Stadtbezirk Chorweiler stattfinden. Eine Organisation darüber hinausgehender
Veranstaltungen erübrigt sich, da sie erhebliche zeitliche und organisatorische Ressourcen
bei Fachämtern der Stadtverwaltung und des Bürgeramtes erfordern würden, jedoch nicht
weiter zielführend wären.
Die Verwaltung sieht diesen Beschluss daher als erledigt an.
Interfraktionell 03.12.20
TOP 8.3.4
AN/1414/2020
Aufwertung der Ortsteile der
Rheindörfer im Stadtteil
„Merkenich“
Die Umsetzung des Beschlusses wird geprüft. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik
wird der Bezirksvertretung Chorweiler über das Ergebnis der Prüfung und das weitere
Vorgehen berichten.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
31
Dezernat: VI
Amt:
Stadtplanungsamt
(61)
SPD 30.04.09
TOP 8.3.4
AN/0677/2009
Öffentlich geförderter
Wohnungsbau in der
Causemannstraße in Köln-
Merkenich
Für den Bereich des städt. Grundstücks mit dem Übergangsheim besteht der
Bebauungsplan Nr. 6654/03, der hier ein Mischgebiet mit überbaubaren
Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine I-II-geschossige Bauweise, GRZ 0,4 und
GFZ 0,8, festsetzt. Nach der Aufgabe und dem Abbruch des Übergangsheimes soll dort
nunmehr ein Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb und öffentlich geförderter Wohnungsbau
realisiert werden. Im Januar 2021 ist ein Termin zwischen dem Stadtplanungsamt, dem
Amt für Wohnungswesen und dem Bauaufsichtsamt avisiert, um die weiteren Schritte für
die Realisierung dieses Vorhabens zu vereinbaren.
CDU, SPD, Grüne 16.12.10
TOP 8.3.2
AN/2305/2010
Schaffung der
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine
Nachverdichtung in der
„Höfesiedlung“ in Köln-Seeberg
Für einen Teilbereich sind Grundstückseigentümer bei der Verwaltung vorstellig
geworden, um die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung auf mehreren
Hinterlandflächen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
abzustimmen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
SPD 09.03.17
TOP 8.3.2
AN/0285/2017
Keine Verlagerung des
städtischen Großmarktes nach
Lindweiler/Volkhoven/Weiler
Der Rat der Stadt Köln hat sich Mitte 2017 für den Standort Marsdorf für die Verlagerung
des Großmarktes/Frischezentrum entschieden.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Interfraktionell 11.05.17
TOP 8.3.1
AN/0660/2017
Umwidmung der Fläche des
alten Festplatzes am Friedhof
Weiler
Sobald Arbeitskapazitäten im Fachamt zur Verfügung stehen, wird eine Vorlage zur
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in den Stadtentwicklungsausschuss
eingebracht.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020
Interfraktionell 08.06.17
TOP 8.3.1
AN/0804/2017
Neue Flächen für den
Wohnungsbau im Bezirk
Chorweiler
Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 6 zur erneuten
Prüfung von Potentialflächen für den Wohnungsbau wurde in den Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses am 21.09. und 14.12.2017 zurückgestellt.
Zu den im Beschluss genannten Flächen FP 6.14, 6.15, 6.16, 6.17, 6.21 gibt es keinen
neuen Sachstand zum 31.12.2020.
Die Potenzialfläche 6.23 (westliche Blumenberg) ist TEIl des Untersuchungsraumes des
Städtebauprojektes Kreuzfeld und wird in die Überlegungen zur Entwicklung von
Kreuzfeld und Fortentwicklung von Blumenberg im Wettbewerblichen Dialog im
kommenden Jahr (2021) untersucht.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
32
Die Potenzialfläche 6.24 (Östliches Blumenberg) wird aufgrund ihrer Funktion als
Lebensraum und Naherholungsgebiet nicht mehr für eine Siedlungsentwicklung
vorgesehen.
Interfraktionell 05.10.17
TOP 9.2.1
2467/2017
Geänderter
Beschluss
Damiansweg in
KölnVolkhoven/Weiler;
Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes und zur
Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Damiansweg in Köln - Volkhoven/ Weiler – beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 22.08. bis 25.09.2017 stattgefunden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen
einer Abendveranstaltung am 14.03.2018.
Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 23.03.2018 eingereicht werden. Es sind 22
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.03.2018 bis zum 23.03.2018
sowie eine fristverspätete Stellungnahme nach dem 23.03.2018 eingegangen.
Daraufhin beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss mit seinem Beschluss vom
20.09.2018 die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß
der Stellungnahme der Verwaltung berücksichtigt worden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz
2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 einschließlich.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs mit
gestalterischen Festsetzungen wurde im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Die
Offenlage erfolgte in der Zeit vom 04.06.2020 bis 17.074.2020 einschließlich. Im Zeitraum
ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 28.01.2021 und zeitgleich im
Stadtentwicklungsausschuss sowie zur Ratssitzung am 04.02.2021 wird die
Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss vorliegen.
Interfraktionell 21.11.19
TOP 9.2.4
3536/2019
Zusatz-
beschluss
Beschluss über die Planung und
Durchführung eines
Wettbewerblichen
Dialogverfahrens gemäß § 119
Abs. (6) GWB und § 18 VgV
sowie der anschließenden
integrierten Planung zur
Entwicklung eines
städtebaulichen Masterplans auf
Grundlage des Leitbildes
Kreuzfeld – Ein gutes Stück Köln
Der Rat folgte den Empfehlungen der Bezirksvertretung Chorweiler und beschloss die
von der Bezirksvertretung Chorweiler geänderte Beschlussvorlage in seiner Sitzung vom
12.12.2019.
Im Jahr 2020 wurden mit Vergaben und Erstellung von Fachgutachten zu den Bereichen
Makroklima, Verkehr, Schallschutz, Artenschutz, FFH-Verträglichkeit, Erschütterung im
Umfeld der S-Bahn-Tunnels, archäologische Prospektion die Vorbereitungen des
Wettbewerblichen Dialogverfahrens durchgeführt.
Zur inhaltlichen Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerblichen Dialogs wurden
Fachworkshops mit Mitgliedern der Fachverwaltung und weitere externer Experten zu
den Themenfeldern des Leitbildes: Bildung, Gesundheit, Mobilität, Ökologie sowie
innovativen Wohnformen durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Workshops sind in die
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
33
sowie Beschluss über die
Beauftragung eines
verfahrensbegleitenden
Moderationsbüros und Beschluss
über die Vergabe von Gutachten
Vorbereitung der vorläufigen Aufgabenstellung zur Auslobung des Wettbewerblichen
Dialogs eingeflossen.
Darüber hinaus konnte von Seiten des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung die
Priorität des Ausbaus der Landesstraße „Blumenbergsweg“ erwirkt werden.
Anfang 2021 wird auch das verfahrensbegleitende Moderationsbüro zum
Wettbewerblichen Dialog und der Integrierten Planung beauftragt werden. Eine
Auswahlrunde fand Mitte Dezember 2020 statt. Ein gemeinsamer Termin mit dem
Moderationsbüro und der Bezirksvertretung Chorweiler zu den weiteren Schritten im
Wettbewerblichen Dialog ist für Januar 2021 avisiert. Der Termin wird gegenwärtig
abgestimmt.
Interfraktionell 04.06.20
TOP 9.2.8
1483/2020
Geänderter
Beschluss
Beschluss zur Änderung der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
während der COVID-19-
Pandemie
Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden während der Pandemie im Jahr 2020
verschiedene Öffentlichkeitsveranstaltungen in Bauleitplanverfahren veranstaltet.
Im Stadtbezirk Chorweiler fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens „Volkhovener Straße“ gemäß des Einleitungsbeschlusses
(0788/2018) vom 17.05.2018 statt.
Durch die geänderte Beschlussfassung vom 04.06.2020 konnte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Südlich Baptiststraße anders als
zunächst beschlossen in der neuen Form eines Aushang Plus durchgeführt werden.
Neben einer Bekanntmachung im Amtsblatt und in der Tageszeitung wurden hierzu
ergänzend zu einem Aushang des Planungskonzeptes im Stadthaus Deutz und im
Bezirksrathaus Chorweiler Flyer mit den Planungsinhalten an alle Haushalte in
Roggendorf/Thenhoven verteilt. Auf den Aushangplakaten und den Flyern wurde mit
Abdruck eines QR-Codes und der Internetadresse auf die Homepage zum
Bebauungsplanvorhaben hingewiesen. Auf der Projektseite der Stadtverwaltung Köln
waren neben dem Plakat, ein barrierefreier umfangreicher Erläuterungsbericht sowie drei
zusätzliche Erklärungskarten zum städtebaulichen Konzept, zum Verkehr und zu den
Grün- und Freiräumen abrufbar. Diese umfangreichen Informationen auf herkömmlichen,
wie digitalen Kanälen hat die große gewünschte Anstoßwirkung erzielt. Es gingen 156
fristgerechte und 8 verfristete Stellungnahmen ein. Allerdings fehlte zuweilen der
klassische Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern aus klassischen
Bürgerinformationsabenden. Vorteile der online-Informationen waren dahingegen, dass
diese jederzeit im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden konnten.
Gegenwärtig werden die verschiedenen Beteiligungsformate, wie der Video-Lifestream,
der auch im Zuge der Bürgerinformation zum Städtebauprojekt Kreuzfeld am 12.12.2020
durchgeführt wurde, vom Stadtplanungsamt evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation
werden in eine voraussichtlich weitere Beschlussvorlage zur Öffentlichkeitbeteiligung
während der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 einfließen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
34
Interfraktionell 20.08.20
TOP 8.3.1
AN/0896/2020
2487/2020
Rampe Liverpoolerplatz 5 Die Verwaltung prüft gegen wärtig die Umsetzung des Beschlusses, um insbesondere die
Belange des Verkehrs im öffentlichen Raum mit denen nach Barrierefreiem Zugang zu
den Wohnungen in Einklang zu bringen.
Interfraktionell 20.08.20
TOP 9.2.3
1284/2020
Geänderter
Beschluss
Beschluss über die Einleitung
eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener
Bebauungsplan); Arbeitstitel:
„Brombeergasse“ in Köln-
Worringen
Von Seiten der Bezirksvertretung wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung vor Ort mit
Anwesenheit aller Beteiligter und mit Beantwortung der noch offenen Fragen im
Planverfahren im Vorfeld eines Einleitungsbeschlusses gewünscht. Aufgrund der im
Spätsommer immer noch existierenden Kontaktbeschränkungen, an Ermangelung eines
entsprechend großen Versammlungsortes und der zweiten Welle der COVID-19
Pandemie im Herbst und Winter 2020/21 mit der abermaligen Verschärfung der
Kontaktbeschränkungen und dem Lockdown vor Weihnachten konnte bislang diesem
Wunsch von Seiten der Verwaltung und des Vorhabenträgers nicht entsprochen werden.
Damit wird sich der avisierte Einleitungsbeschluss, der auch für die
Grundstücksverhandlungen der Deutschen Reihenhaus mit den Grundstückseigentümern
von Bedeutung ist, zum gegenwärtigen Stand (31.12.2020) auf noch unabsehbare Zeit
verschieben.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
35
Dez. VI
Amt: Amt für
Landschaftspflege und
Grünflächen
(67)
CDU 27.11.08
TOP 8.3.1
AN/2240/2008
Ausweisung eines
geschützten Landschaftsteils
Die Fläche liegt im baulichen Außenbereich. Eine Unterschutzstellung als geschützter
Landschaftsbestandteil könnte nur durch den Landschaftsplan erfolgen. Dazu muss der
Landschaftsplan in einem förmlichen Verfahren geändert werden, in dem auch die
Bezirksvertretung beteiligt wird. Im Rahmen der am 18.12.2012 vom Rat beschlossenen
Fortschreibung des Landschaftsplans wird die Verwaltung eine Festsetzung der Fläche
als Geschützter Landschaftsbestandteil prüfen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2020.
CDU 08.07.10
TOP 8.3.5
AN/1264/2010
23.09.10
TOP 8.1.4
3767/2010
Historische Baudenkmäler auf
dem Friedhof in Esch
Die Arbeiten wurden in 2020 abgeschlossen.
Der Beschluss ist damit erledigt.
Interfraktionell 03.12.20
TOP 8.3.1
AN/1431/2020
Beweidung in den Worringer
Rheinauen
Die Beantwortung der Anfrage ist in Bearbeitung.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
36
Dez. VII
Amt: Kulturamt
(41)
Grüne 08.03.12
TOP 8.3.5
AN/0246/2012
Sanierung der Simultanhalle Im April 2020 hat der A usschuss Kunst und Kultur dem Vorschlag (Vorlage 4387/2019)
des Kulturamtes zugestimmt, den Ausbau und die Ertüchtigung des Volkhovener Wegs
209 – 211 per Konzeptvergabe zu vergeben. Die Konzeptvergabe wird derzeit erarbeitet.
Teil dieser Ausschreibung ist auch die Frage, wie ein Investor die Neuerrichtung einer
entsprechenden Ausstellungshalle umzusetzen gedenkt. Das Kulturamte ist in
Abstimmung mit Vertretern des Simultanhallen e.V..
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
37
Dez. VII
Amt: Amt für
Denkmalschutz und
Denkmalpflege
(48)
Interfraktionell 23.01.20
TOP 7.1.8
Aktueller Sachstand zu Haus
Fühlingen
Die Verwaltung teilt der Bezirksvertretung mit, dass es ihr rechtlich nicht möglich ist, dem
Wunsch des Petenten nachzukommen, die Eigentümerin zur Stellung eines Bauantrages
aufzufordern. Für die Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens sieht die
Verwaltung derzeit keine Veranlassung, weil aufgrund neuester Untersuchungen sich
ergeben hat, dass keine Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erkennbar ist. Die Voraussetzungskriterien für eine
Eintragung in die Denkmalliste liegen nicht mehr vor. Weder hinreichende Bedeutung
noch hinreichende Gründe für die Erhaltung und Nutzung im Sinne des DSchG NRW sind
gegeben. Die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung stark vorhandene und heute
noch weiter fortgeschrittene Reduzierung der ursprünglichen Bausubstanz der
ehemaligen Hofanlage ist nicht ausreichend aussagekräftig und deshalb nicht als
denkmalbegründend einzustufen. Daher ist beabsichtigt, das Objekt aus der Denkmalliste
der Stadt Köln zu löschen (§ 3 Abs. 4 DSchG NRW). Die Verwaltung hat das Verfahren
zur Löschung aus der Denkmalliste eingeleitet. Zurzeit befindet sich die Eigentümerin in
einem Insolvenzverfahren. Das Grundstück liegt gem. §35 BauGB im Außenbereich.
Derzeit ist demnach nur der Denkmalschutz des Gebäudes die Grundlage einer
möglichen Umnutzung/baulichen Sanierung. Nach Aufhebung des Denkmalschutzes ist
eine weitere Nutzung nicht mehr möglich. Baugenehmigungen könnten danach nicht
mehr erteilt werden, da die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. Das Objekt „Haus
Fühlingen“ wird immer wieder von Unbefugten widerrechtlich betreten. Vor allem handelt
es sich hier um Jugendliche und Anhänger der „Lost-Places“-Szene. Die Unbefugten
nehmen zum Betreten des Objektes einen enormen Aufwand auf sich und begehen dazu
auch Sachbeschädigungen. Sowohl die Verwaltung der Stadt Köln als auch die Polizei
führen, insbesondere am Wochenende, örtliche Kontrollen durch. Steht das Objekt an
einer einfach zugänglichen Stelle (z. B. Haupteingang) offen, besteht eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit. Dies wird insbesondere im baufälligen Zustand des Gebäudes
begründet, Individualrechtsgüter wie Leben und Gesundheit sind konkret gefährdet. Im
Zuge eines ordnungsrechtlichen Verfahrens wird der Eigentümer zu entsprechenden
Absicherungsmaßnahmen aufgefordert. Der aktuelle Eigentümer der Liegenschaft hat
den Grundbesitz durch Kaufvertrag vom 23.11.2012 vom damaligen Vertragspartner der
Stadt Köln erworben. In diesem Kaufvertrag hat er sämtliche Verpflichtungen und
Vereinbarungen des Veräußerers aus dem Kaufvertrag mit der Stadt Köln vom
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2020
38
30.11.2004 übernommen, insbesondere diejenigen, die zur Erhaltung des Denkmals
notwendig sind und sich verpflichtet, diese zu erfüllen und eventuellen Rechtsnachfolgern
ebenfalls aufzuerlegen. Dieser Verpflichtung ist der Eigentümer bis heute nicht
nachgekommen, obwohl er mehrfach dazu aufgefordert wurde. Die Verwaltung prüft
daher aus dieser Nichterfüllung der Restaurierungsverpflichtung resultierende
Sanktionsmöglichkeiten. Ein klassischer Rückerwerb des Grundbesitzes kommt nicht in
Betracht, da er mit Grundschulden in erheblicher Höhe belastet ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (48)
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Details
- Aktenzeichen
- 0125/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.01.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 11:40