V/0468/2016
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage
19895 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0468/2016 Der Oberbürgermeister 12.05.2016 Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 1/16 Betreff Beschwerde von Anliegern im Bereich der nördlichen Dyckburgstraße betreffend Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße Vorbringen Mit Schreiben vom 04.04.2016 (Anlage 1) reichen Anlieger im Bereich der nördlichen, Dyckburgstraße eine Beschwerde nach $ 24 GO NRW zur Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße ein. Die Beschwerde richtet sich 1. gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 03.03.2016 in nichtöffentlicher Sitzung (Ablehnung der Installation eines zweiten ‚stationären Verkehrs-Displays im nördlichen Teil der Dyckburgstraße) und 2. gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße. Wegen der Einzelheiten wird auf das Schreiben der Beschwerdeführer vom 04.04.2016 Bezug genommen Stellungnahme der Verwaltung 1. Zum Beschwerdepunkt der nichtöffentlichen Beschlussfassung zur Ablehnung der Installation eines zweiten stationären Verkehrs-Displays in der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 03.03.2016 Allgemeine Informationen zum Thema Dialog-Displays: Bei Dialog-Displays handelt.es sich weder um Verkehrszeichen noch um Verkehrs- einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie können daher auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die Bezirksvertretungen beantragen die Aufstellung eines Dialog-Displays. Daraufhin wird seitens des. Tiefbauamtes ein mobiles Gerät unter Beteiligung der Bezirksvertre- tung aufgestellt. Nach Auswertung der vom Display erfassten Messergebnisse wird 1 die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (ein Fachgremium bestehend aus Vertretern der Fachämter, der Polizei und der Stadtwerke) um Abgabe einer Empfehlung gebe- ten. Diese wird seitens der Straßenverkehrsbehörde in Form eines Berichtes an die Bezirksvertretung weitergegeben. Chronologie .zum Antrag auf Aufstellung von Dialog-Displays auf der nördlichen Dyckburgstraße: 14.03.2013: Antrag der Bezirksvertretung/Bezirksverwaltung Münster-Ost zur Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays auf Anregung von Herrn Ka- thol 19.06.2013 — 29.09.2013: Aufstellung des mobilen Dialog-Displays in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle 10.03.2014: Berichtsvorlage des Ordnungsamtes zur Aufstellung eines ortsfesten Dialog-Displays in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle. Nach Auswertung der ‚Daten des mobilen Dialog-Displays konnte festgestellt werden, dass das Gerät eine Reduzierung der v 85 (= 85 % aller Verkehrs- teilnehmer fahren nicht schneller als...) von rund 7 km/h entfalten konnte. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat die Aufstellung empfohlen 13.03.2014 (Bekanntgabe in Sitzung): Antrag der CDU-Fraktion in der Be- zirksvertretung Münster-Ost vom 05.03.2014 zur Aufstellung von Dialog- Displays in beiden Fahrtrichtungen. 13.03.2014: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost auf Aufstellung von Dialog-Displays in beiden Fahrtrichtungen (öffentlicher Sitzungsteil) 17.06.2014: Mitteilung der Bezirksverwaltung, dass zur Beurteilung der Verkehrssituation in Fahrtrichtung Sudmühlenstraße zunächst ein mobiles Dialog-Display aufgestellt werden soll. Sofern die Messergebnisse die Notwendigkeit der Aufstellung einer festen Anlage untermauern, soll dort ein zweites Dialog-Display aufgestellt werden. 26.06.2014: Mitteilung der Bezirksverwaltung an Herrn Kathol zur vorge- ' nannten Vorgehensweise mit Hinweis auf die Kosten, die der Bezirksver- tretung für die Aufstellung einer ortfesten Anlage entstehen, 28.02.2015 — 30.10.2015: Aufstellung ‘des mobilen Dialog-Displays in Fahrtrichtung Sudmühlenstraße. 02.02.2016: .Nach Auswertung der Daten des mobilen Dialog-Displays konnte festgestellt werden, dass mit dem Gerät eine Reduzierung der v 85 um lediglich 3 km/h erreicht werden konnte. Die Verkehrsmenge ist deut- lich geringer als in der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Dennoch hat die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer ortsfesten Anlage grundsätzlich empfohlen. 03.03.2016: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat sich in einem nichtöf- fentlichen Sitzungsteil einvernehmlich gegen die Aufstellung des zweiten Dialog-Displays ausgesprochen. Beschwerdegegenstand ist diese nichtöffentliche Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Ost in der Sitzung am 03.03.2016, die folgende „Vorgeschichte“ hat: Die Bezirksvertretung Ost hatte in öffentlicher Sitzung am 13.03.2014 auf. der Grund- lage eines CDU-Antrags beschlossen, auf der Dyckburgstraße je Fahrtrichtung ein ortsfestes Dialogdisplay aufzustellen. Daraufhin wurde zunächst in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle nach vorherigen Messungen und Datenauswertungen sowie Beteiligung der Anwohnerschaft auf Empfehlung des Ordnungsamtes ein festes Dialogdisplay in Höhe der Einfahrt „Alte Baumschule" kurz vor dem Kinderspielplatz installiert. Dort entfaltet es eine ver- kehrsberuhigende Wirkung von rund 7 %, was dem Schutz insbesondere der Nutzer des Spielplatzes dient und insgesamt die dort gefahrene Geschwindigkeit senkt. Der Standort für ein Dialogdisplay auf der gegenüberliegenden Straßenseite war län- gere Zeit unklar, zumal ein solches Gerät bestimmte Bedingungen an seinen Stand- ort erfordert, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Zur Absicherung der Standor- tentscheidung wurde auch hier zunächst wieder für einen längeren Zeitraum ein mo- biles Messgerät aufgestellt, um Daten zur gefahrenen Geschwindigkeit sowie zur Verkehrsdichte zu erfassen. Die Auswertungen durch die Straßenverkehrsbehörde ergaben, dass die verkehrsberuhigende Wirkung eines Dialogdisplays in Fahrtrich- tung Sudmühlenstraße deutlich geringer ist (3%) als in der Gegenrichtung (7%). In der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 03.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) be- stand daraufhin Einvernehmen, kein zweites festes Dialogdisplay an der Dyckburg- straße aufzustellen und die eingesparten Mittel zugunsten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße einzusetzen. Die Beschlussfassung hätte in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen. Der Oberbür- germeister ist daher verpflichtet, den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss gem. 8 54 Abs. 3 i.V.m. & 37 Abs. 6 Satz 5 GO zu beanstanden, 2. Zur Beschwerde gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrs- verstöße an der Dyckburgstraße In der Zeit zwischen Februar 2013 und Herbst 2014 wurde seitens der Anwohner- schaft (u. a, Herr Kathol) immer wieder im Zuge von Ortsterminen, Telefonaten und E-Mail-Korrespondenz auf die besondere Situation der nördlichen Dyckburgstraße hinsichtlich des Durchfahrverbots hingewiesen. Herr Kathol hat zum gleichen Thema bereits ein ausführliches Antwortschreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2013 auf seine Anregung nach $ 24 GO NRW vom 20.02.2013 (Nr. 2013/0022) erhalten. Die von den Beschwerdeführern beschriebenen widerrechtlichen Befahrungen der nördlichen Dyckburgstraße finden täglich statt. Die Verkehrsteilnehmer nutzen diese unzulässige Alternative, um den geschlossenen Bahnübergang zu umgehen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Anwohner mehrfach darüber informiert, dass es’ sich hierbei um Verstöße des fließenden Verkehrs handelt, Kontrollen des fließenden Verkehrs fallen jedoch in die alleinige Zuständigkeit der Polizei. Die Polizei ist bereits frühzeitig in die Diskussionen eingebunden worden und hatte im Jahre 2013 auch einen eigenen Termin mit den Anwohnern. Im Zuge der o. g. Termine und der Kor- respondenz wurden die Anwohner seitens der Straßenverkehrsbehörde zum Thema Verkehrsverstöße immer darauf hingewiesen, dass es sich um eine sog. „Anlieger- straße“ handelt. Das im Bereich der Einmündung der nördlichen Dyckburgstraße in die Sudmühlenstraße angebrachte Verkehrszeichen 260 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für 3 Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) wird durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ relativiert. Der Rechtsbegriff des Anliegers ist in der Rechtsprechung sehr weit gefasst. Entsprechende Verwarnungen seitens der Polizei sind häufig nicht gerichtsfest, Die Überwachung des Verbots gestaltet sich daher sehr schwierig. Die Polizei und auch die Straßenverkehrsbehörde sprechen sich daher schon seit eini- gen Jahren dafür aus, dass die Verkehrszeichenkombination aus Verbotszeichen “und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei" nach Möglichkeit nicht mehr angeordnet wird. Im vorliegenden Fall besteht jedoch keine andere Möglichkeit der Beschilderung, da ansonsten auch die Anwohner die Straße nicht befahren dürften. 3, \ Zur Forderung nach weiteren Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Neben den vorgenannten Hauptpunkten haben die Beschwerdeführer in ihrem Schreiben mehrfach darauf verwiesen, dass zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaß- nahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu unterbinden. _ Auf der nördlichen Dyckburgstraße wurden jedoch bereits umfangreiche Verkehrsbe- ruhigungsmaßnahmen ergriffen: - Tempo 30-Zone: Der Abschnitt der Dyckburgstraße zwischen Sudmühlen- straße und Havichhorster Mühle ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. - Ab der Sudmühlenstraße ist zusätzlich das Verkehrszeichen 260 (Verbot “ für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen 1020 bis 30 (Anlieger frei) vorhanden. - - Freiburger Kegel kurz hinter der Einmündung in die Sudmühlenstraße (Fahrtrichtung Havichhorster Mühle); - Freiburger Kegel vor der Windbreede (Fahrtrichtung Sudmühlenstraße); - 18.03.2013: Anordnung der Umkehrung der Vorfahrtrechte in Fahrtrichtung 'Sudmühlenstraße an drei Einmündungen (Im Windhoek, Windbreede, Pa- rallelfahrbahn). Dies erfolgte in Abstimmung mit den Stadtwerken. Die Ver- kehrszeichen wurden am 25.06.2013 aufgestellt. Seit dem gilt dort die in Tempo 30-Zonen übliche Rechts-vor-Links-Regelung; - 18.03.2013: Anordnung der Verlegung eines Freiburger Kegels von der Windbreede zum Spielplatz auf Höhe des Anna-Schweppe-\WVeges (ausge- führt am 25.06.2013). An der Windbreede ist der Freiburger Kegel nicht mehr notwendig, weil der Fahrzeugverkehr dort durch die neue Vorfahrtre- gelung ohnehin abbremsen muss. Daher wurde der Kegel zum Schutz des Spielplatzes verlegt. - Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle des Ordnungsamtes und Verstärkung der Überwachungsdichte; - Aufstellung eines mobilen und nach Beschluss der Bezirksvertretung eines ortsfesten Dialog-Displays in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle; - Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays in Fahrtrichtung Sudmühlen- straße und Empfehlung zur Aufstellung einer ortsfesten Anlage. Zur Beurteilung, ob auf einer Straße verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich sind, wird in der Regel auch die Polizei um Stellungnahme und Vorlage der Unfallla- ge gebeten, Die Polizei berichtet, dass die nördliche Dyckburgstraße unfallunauffällig ist. Ende 2014 hat lediglich ein Einbiegeunfall zwischen einem PKW und einem Radfahrer stattgefunden. Insofern besteht angesichts der bereits getroffenen Regelungen keine zwingende Erforderlichkeit zur Ergreifung weiterer verkehrsberuhigender Maßnah- men. Bis unmittelbar vor Fertigstellung des Neubaugebietes südöstlich der Dyckburgstraße war die Dyckburgstraße Vorfahrtstraße und die einmündenden Straße untergeordnet. Im Straßenverlauf befanden sich zwei Betonkegel als verkehrsberuhigende Elemente jeweils östlich der Einmündung der Ortsfahrbahn und östlich der Einmündung Wind- breede. Nach einem gemeinsamen Ortstermin im Februar 2014 mit Vertretern der Bezirksver- tretung, der Verwaltung und Anwohnern, wurden folgende Maßnahmen zur Ver- kehrsberuhigung umgesetzt: - Versetzung eines Betonkegels zwischen Einmündung Anna-Schweppe-Weg und Zugang Spielplatz - Einrichtung der rechts vor links Regelung an den Einmündungen im Wind- hoek, Windbreede und der Ortsfahrbahn. Die Stichstraßen des Neubaugebietes wurden als verkehrsberuhigte Bereiche konzi- piert, ausgebaut und ausgewiesen, Damit ist der ausfahrende Verkehr dem Verkehr auf der Dyckburgstraße untergeordnet. Zusätzliche bauliche Elemente, die zur Verkehrsberuhigung beitragen könnten, ge- . stalten sich aufgrund des Busverkehrs und der vorhandenen Zufahrten und Einmün- dungen schwierig. Die Straßenverkehrsbehörde empfiehit weiterhin die Aufstellung des zweiten Dialog- Displays, Hier bieten sich zwei Lösungswege an. Zum einen wird auf dem Brentano- weg seit ca, drei Jahren ein von der Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.V. gestiftetes Dialog-Display eingesetzt. Die Auswertung des Gerätes hat ergeben, dass das Ge- schwindigkeitsniveau auf dem Brentanoweg verhältnismäßig gering ist. Der Bezirks- vertretung Münster-Ost könnte daher vorgeschlagen werden, dieses Gerät vom Brentanoweg an die nördliche Dyckburgstraße zu verlegen. Hierzu wären Gespräche mit den betroffenen Anliegern des Brentanoweges zu führen. Zum anderen könnte die Bezirksvertretung Münster-Ost alternativ die zusätzliche Beschaffung eines Dialog-Displays beschließen. Diese Lösung ist allerdings deutlich teurer, . Beschlussvorschlag der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, der Bezirksvertretung Müns- ter-Ost'zu empfehlen: Die Beschwerde gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße wird zurückgewie- sen. . Die Beschwerdekommission empfiehlt der Bezirksvertretung Münster-Ost, die in ihrer nichtöffentlichen Sitzung am 03.03.2016 getroffene Entscheidung, kein zweites festes Dialogdisplay in der Dyckburgstraße aufzustellen und die eingesparten Mittel zuguns- ten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße einzusetzen, in der öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut zu beschließen. Gez. Markus Lewe Beschwerde Nr. 01/16 04. April 2016 und weitere Anlieger im Bereich der nördlichen Dyckburgstraße - siehe Unterschriften Stadt Münst . Der Oberhürgsrmalstar , Eng: 08, APR. 2016 Autziaret Verwaliungsfühnung Anden Oberbürgermeister der Stadt Münster Justiziariat Verwaltungsführung Stadthaus 1 Klemensstr. 10 48143 Münster Beschwerde gemäß $ 24 Gemeindeordnung NRW . hler: 1. Beschwerde gegen Beschluss der Bezirksvertretung Ost der Stadt Münster In der Sitzung am 3. März 2016 im nichtöffentlichen Teil (Ablehnung der Installation eines zweiten stationären Verkehrs-Displays Im nördlichen Teil der Dyckburgstr., Münster-Sudmühle) . 2. Beschwerde gegen die Untätigkeit. der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße Sehr geehrte Damen und Herren, wir Anlieger in der nördlichen Dyckburgstr, und aus der unmittelbaren Straßenumgebung erheben Beschwerde nach & 24 Gemeindeordnung NRW. Sachverhalt: Bekanntermaßen engagleren wir Petenten uns seit Februar 2013 für Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in der nördlichen Dyckburgstraße. Dies geschah In kleinen Gesprächsrunden mit Politik, Verwaltung und Polizei sowie öffentlich über Femsehen und Printmedien. In der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 13, März 2014 wurde öffentlich diese Verkehrsproblematik diskutiert und öffentlich entschieden, zwei ortsfeste Dialogdisplays aufzustellen. Am 3. März 2016 hat die Bezirksvertretung Ost der Stadt Münster In einem nichtöffentlichen Teil entschieden, dass kaln zweites Verkehrsdisplay installiert wird. Zu 1.) Obwohl es sich um eine öffentliche Sache (Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in der Dyckburgstr.) handelt, wurde die Angelegenheit In nichtöffentlicher Sitzung behandelt und entschieden. Wir erkennen keinen Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit nach $ 7 Abs. 2 lit. a-k) der Geschäftsordnung für die Bezirksvertretung. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung und somit auch der Bezirksvertretersitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er hat die Funktion, dern Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie eine Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat raspektive die Bezirksveriretung der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen. Daher kann unseres Erachtens die Öffentlichkeit auch gemäß 8 7 Absatz 3 GO nur dann ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohl der Allgemeinheit geschieht. Derartige Gründe sind vorliegend nicht ersichtlich, so dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit auch gemäß 8& 7 Abs, 3 GO nicht gerechifertigt werden kann. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses." (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - IILZR 195/14). zu 2.) Der Inhalt der Entscheidung aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde von Frau Groh, Bezirksvertretung Münster-Ost, per E-Mail am 15.3.2016 mitgeteilt „ Die Auswertung der Daten des mobilen Dialogdisplays ergaben, dass es in Fahrtrichtung Sudmühlenstraße nur eine geringe verkehrsberuhigende Wirkung erzielt. Aus diesem Grund hat die Bezirks-vertretung Ost in ihrer Sitzung am 3. März einvernehmlich beschlossen, aufgrund.der Aussagen zur verkehrsberuhigenden Wirkung eines Displays in Fahrtrichtung Sudmühlen-straße keine feste Anlage dort zu installieren und stattdessen ein entsprechendes Gerät in Gelmer einzusetzen. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Dyckburgstraße sind derzeit nicht geplant.“ Eine entsetzliche, nicht zu fassende Aussage, insbesondere im Bereich des Spielplatzes für gefährdete Kinder und Anwohner in der Dyckburgstaßellll Zu den ureigenen Aufgaben des Oberbürgermeisters, der jeweiligen Bezirksvertretungen und der Polizei gehört es, sich auch für die Einhaltung von Verkehrsvorschriften einzusetzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz Dritter zu ergreifen, mithin die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Im Hinblick auf die Dyckburgstraße wurde schlichtweg entschieden den Auftrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht wahrzunehmen und untätig zu bleiben. Anders ist es nicht erklärlich, dass gleich mehrere Verkehrsverstöße auf einmal geduldet werden und, wie in der Sitzung am 3. März 2016 entschieden wurde, nicht unterbunden werden sollen. So verstoßen die hier durchfahrenden PKW zum einen gegen das Anliegerverbot. Das Umfahren der Schranke stellt kein Anliegen im Sinne der Vorschrift dar, die es den PKW-Fahrern gestatten würde, durch die Dyckburgstraße zu fahren. Weiterhin fahren die PKWs regelmäßig erheblich zu schnell (2.T..50 — 70 km/h), so dass auch ein Verstoß gegen das Geschwindigkeitsgebot zu bejahen ist. Abschließend verstoßen zahlreiche PKW gegen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ an den Straßen Am Windhoek, Windbreede und am vorderen Teil der Dyckburgstraße, In diesem Zusammenhang weisen wir drauf hin, dass alleine in den drei neuen Straßen des Neubaugebiets in Sudmühle, die direkt an den Spielplatz in der Dyckburgstraße angrenzen mindestens 16 Kinder unter 10 Jahren wohnen. Es ist bekannt, dass kleine Kinder im Straßenverkehr unerfahren sind und dessen Gefahren schlecht einschätzen können. Es ist. somit absolut unerklärlich, dass hier ‚die Hände in den Schoß" gelegt werden und keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen eingeleitet werden. Fazit: Der rechtswidrige Beschluss ist aufzuheben und In einer neuen, öffentlichen Sitzung Ist abermals darüber zu entscheiden, ob das zweite Dialogdisplay installiert werden soll. Zudem Ist darüber zu entscheiden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Dyckburgstraße zu unterbinden und eine Verkehrsberuhigung durchzusstzen. Mit freundlichen Grüßen!
Beschlussvorlage
2528 Zeichen
V/0468/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße hier: Beschwerde Nr. 1/2016 Beratungsfolge 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Beschwerde Nr. 01/2016 von Anliegern im nördlichen Berei ch der Dyckburgstra- ße vom 04.04.2016 (Anlage) gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße wird zurückgewiesen. 2. In der Dyckburgstraße wird kein zweites festes Dialogdisplay aufgestellt. Die eing e- sparten Mittel werden zugunsten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße eing e- setzt. Begründung Die Beschwerdeführer haben sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 04.04.2016 (Anlage) an die Bezirksvertretung Münster-Ost gewandt. Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 24.05.2016 vorber a- ten. Sie empfiehlt der Bezirksvertretung Münster -Ost, 1. d ie Beschwerde gegen die Unt ä- tigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße zurückz u- weisen und 2. die in der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Ost am 03.03.2016 getroffene Entscheidung, kein zweites festes Dialogdisplay in der Dyckbur g- straße aufzustellen und die eingesparten Mittel zugunsten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße einzu setzen, in der öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut zu b e- schließen. Vorlagen-Nr.: V/0468/2016 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-6030 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0468/2016 Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 1/16 nebst Anlage (Anlage zur Vorlage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich Bezug genommen wird. Dem Beschwerdepunkt der Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung am 03.03.2016 ist dadurch bereits entsprochen worden, dass der Oberbürgermeister den Beschluss mit Schreiben vom 13.05.2016 beanstandet hat und der Bezirksvertretung Münster -Ost die Entscheidung über die Aufstellung eines zweiten festen Dialogdisplays an der Dyckbur g- straße entsprechend der Regelung in § 54 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 6 Satz 5 GO NRW zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut vorzulegen ist. Dies geschieht zugleich im Rahmen dieser Vorlage zur Beschwerde Nr. 1/16. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Dyckburgstraße
- Gittruper Straße
- Sudmühlenstraße
- Klemensstraße 10
- Brentanoweg
- Havichhorster Mühle 10
- Anna-Schweppe-Weg
- Alte Baumschule
- Windbreede
- Im Windhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0468/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37