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V/0468/2016

Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße

Vorlagen 25.05.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 16.06.2016, TOP 2.1

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

19895 Zeichen

Anlage zur
Vorlage Nr. V/0468/2016

Der Oberbürgermeister 12.05.2016

Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 1/16

Betreff

Beschwerde von Anliegern im Bereich der nördlichen Dyckburgstraße betreffend
Verkehrssicherheit an der Dyckburgstraße

Vorbringen

Mit Schreiben vom 04.04.2016 (Anlage 1) reichen Anlieger im Bereich der nördlichen,
Dyckburgstraße eine Beschwerde nach $ 24 GO NRW zur Verkehrssicherheit an der
Dyckburgstraße ein.

Die Beschwerde richtet sich

1. gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 03.03.2016 in
nichtöffentlicher Sitzung (Ablehnung der Installation eines zweiten ‚stationären
Verkehrs-Displays im nördlichen Teil der Dyckburgstraße) und

2. gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der
Dyckburgstraße.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Schreiben der Beschwerdeführer vom
04.04.2016 Bezug genommen

Stellungnahme der Verwaltung

1.

Zum Beschwerdepunkt der nichtöffentlichen Beschlussfassung zur Ablehnung
der Installation eines zweiten stationären Verkehrs-Displays in der Sitzung der
Bezirksvertretung Ost am 03.03.2016

Allgemeine Informationen zum Thema Dialog-Displays:

Bei Dialog-Displays handelt.es sich weder um Verkehrszeichen noch um Verkehrs-
einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie können daher auch
nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

Die Bezirksvertretungen beantragen die Aufstellung eines Dialog-Displays. Daraufhin
wird seitens des. Tiefbauamtes ein mobiles Gerät unter Beteiligung der Bezirksvertre-
tung aufgestellt. Nach Auswertung der vom Display erfassten Messergebnisse wird

1

die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (ein Fachgremium bestehend aus Vertretern
der Fachämter, der Polizei und der Stadtwerke) um Abgabe einer Empfehlung gebe-
ten. Diese wird seitens der Straßenverkehrsbehörde in Form eines Berichtes an die
Bezirksvertretung weitergegeben.

Chronologie .zum Antrag auf Aufstellung von Dialog-Displays auf der nördlichen
Dyckburgstraße:

14.03.2013: Antrag der Bezirksvertretung/Bezirksverwaltung Münster-Ost
zur Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays auf Anregung von Herrn Ka-
thol

19.06.2013 — 29.09.2013: Aufstellung des mobilen Dialog-Displays in
Fahrtrichtung Havichhorster Mühle

10.03.2014: Berichtsvorlage des Ordnungsamtes zur Aufstellung eines
ortsfesten Dialog-Displays in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle. Nach
Auswertung der ‚Daten des mobilen Dialog-Displays konnte festgestellt
werden, dass das Gerät eine Reduzierung der v 85 (= 85 % aller Verkehrs-
teilnehmer fahren nicht schneller als...) von rund 7 km/h entfalten konnte.
Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen hat die Aufstellung empfohlen
13.03.2014 (Bekanntgabe in Sitzung): Antrag der CDU-Fraktion in der Be-
zirksvertretung Münster-Ost vom 05.03.2014 zur Aufstellung von Dialog-
Displays in beiden Fahrtrichtungen.

13.03.2014: Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost auf Aufstellung
von Dialog-Displays in beiden Fahrtrichtungen (öffentlicher Sitzungsteil)
17.06.2014: Mitteilung der Bezirksverwaltung, dass zur Beurteilung der
Verkehrssituation in Fahrtrichtung Sudmühlenstraße zunächst ein mobiles
Dialog-Display aufgestellt werden soll. Sofern die Messergebnisse die
Notwendigkeit der Aufstellung einer festen Anlage untermauern, soll dort
ein zweites Dialog-Display aufgestellt werden.

26.06.2014: Mitteilung der Bezirksverwaltung an Herrn Kathol zur vorge-

' nannten Vorgehensweise mit Hinweis auf die Kosten, die der Bezirksver-

tretung für die Aufstellung einer ortfesten Anlage entstehen,

28.02.2015 — 30.10.2015: Aufstellung ‘des mobilen Dialog-Displays in
Fahrtrichtung Sudmühlenstraße.

02.02.2016: .Nach Auswertung der Daten des mobilen Dialog-Displays
konnte festgestellt werden, dass mit dem Gerät eine Reduzierung der v 85
um lediglich 3 km/h erreicht werden konnte. Die Verkehrsmenge ist deut-
lich geringer als in der entgegengesetzten Fahrtrichtung.

Dennoch hat die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer ortsfesten
Anlage grundsätzlich empfohlen.

03.03.2016: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat sich in einem nichtöf-
fentlichen Sitzungsteil einvernehmlich gegen die Aufstellung des zweiten
Dialog-Displays ausgesprochen.

Beschwerdegegenstand ist diese nichtöffentliche Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ost in der Sitzung am 03.03.2016, die folgende „Vorgeschichte“ hat:

Die Bezirksvertretung Ost hatte in öffentlicher Sitzung am 13.03.2014 auf. der Grund-
lage eines CDU-Antrags beschlossen, auf der Dyckburgstraße je Fahrtrichtung ein
ortsfestes Dialogdisplay aufzustellen.

Daraufhin wurde zunächst in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle nach vorherigen
Messungen und Datenauswertungen sowie Beteiligung der Anwohnerschaft auf
Empfehlung des Ordnungsamtes ein festes Dialogdisplay in Höhe der Einfahrt „Alte
Baumschule" kurz vor dem Kinderspielplatz installiert. Dort entfaltet es eine ver-
kehrsberuhigende Wirkung von rund 7 %, was dem Schutz insbesondere der Nutzer
des Spielplatzes dient und insgesamt die dort gefahrene Geschwindigkeit senkt.

Der Standort für ein Dialogdisplay auf der gegenüberliegenden Straßenseite war län-
gere Zeit unklar, zumal ein solches Gerät bestimmte Bedingungen an seinen Stand-
ort erfordert, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Zur Absicherung der Standor-
tentscheidung wurde auch hier zunächst wieder für einen längeren Zeitraum ein mo-
biles Messgerät aufgestellt, um Daten zur gefahrenen Geschwindigkeit sowie zur
Verkehrsdichte zu erfassen. Die Auswertungen durch die Straßenverkehrsbehörde
ergaben, dass die verkehrsberuhigende Wirkung eines Dialogdisplays in Fahrtrich-
tung Sudmühlenstraße deutlich geringer ist (3%) als in der Gegenrichtung (7%).

In der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 03.03.2016 (nichtöffentlicher Teil) be-
stand daraufhin Einvernehmen, kein zweites festes Dialogdisplay an der Dyckburg-
straße aufzustellen und die eingesparten Mittel zugunsten eines Dialogdisplays an
der Gittruper Straße einzusetzen.

Die Beschlussfassung hätte in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen. Der Oberbür-
germeister ist daher verpflichtet, den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss
gem. 8 54 Abs. 3 i.V.m. & 37 Abs. 6 Satz 5 GO zu beanstanden,

2.
Zur Beschwerde gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrs-
verstöße an der Dyckburgstraße

In der Zeit zwischen Februar 2013 und Herbst 2014 wurde seitens der Anwohner-
schaft (u. a, Herr Kathol) immer wieder im Zuge von Ortsterminen, Telefonaten und
E-Mail-Korrespondenz auf die besondere Situation der nördlichen Dyckburgstraße
hinsichtlich des Durchfahrverbots hingewiesen. Herr Kathol hat zum gleichen Thema
bereits ein ausführliches Antwortschreiben des Oberbürgermeisters vom 30.04.2013
auf seine Anregung nach $ 24 GO NRW vom 20.02.2013 (Nr. 2013/0022) erhalten.

Die von den Beschwerdeführern beschriebenen widerrechtlichen Befahrungen der
nördlichen Dyckburgstraße finden täglich statt. Die Verkehrsteilnehmer nutzen diese
unzulässige Alternative, um den geschlossenen Bahnübergang zu umgehen.

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Anwohner mehrfach darüber informiert, dass es’
sich hierbei um Verstöße des fließenden Verkehrs handelt, Kontrollen des fließenden
Verkehrs fallen jedoch in die alleinige Zuständigkeit der Polizei. Die Polizei ist bereits
frühzeitig in die Diskussionen eingebunden worden und hatte im Jahre 2013 auch
einen eigenen Termin mit den Anwohnern. Im Zuge der o. g. Termine und der Kor-
respondenz wurden die Anwohner seitens der Straßenverkehrsbehörde zum Thema
Verkehrsverstöße immer darauf hingewiesen, dass es sich um eine sog. „Anlieger-
straße“ handelt. Das im Bereich der Einmündung der nördlichen Dyckburgstraße in
die Sudmühlenstraße angebrachte Verkehrszeichen 260 Straßenverkehrsordnung
(Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für

3

Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) wird durch das Zusatzzeichen
„Anlieger frei“ relativiert. Der Rechtsbegriff des Anliegers ist in der Rechtsprechung
sehr weit gefasst. Entsprechende Verwarnungen seitens der Polizei sind häufig nicht
gerichtsfest, Die Überwachung des Verbots gestaltet sich daher sehr schwierig. Die
Polizei und auch die Straßenverkehrsbehörde sprechen sich daher schon seit eini-
gen Jahren dafür aus, dass die Verkehrszeichenkombination aus Verbotszeichen

“und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei" nach Möglichkeit nicht mehr angeordnet wird.
Im vorliegenden Fall besteht jedoch keine andere Möglichkeit der Beschilderung, da
ansonsten auch die Anwohner die Straße nicht befahren dürften.

3, \
Zur Forderung nach weiteren Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

Neben den vorgenannten Hauptpunkten haben die Beschwerdeführer in ihrem
Schreiben mehrfach darauf verwiesen, dass zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaß-
nahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und
Ordnung zu unterbinden. _

Auf der nördlichen Dyckburgstraße wurden jedoch bereits umfangreiche Verkehrsbe-
ruhigungsmaßnahmen ergriffen:

- Tempo 30-Zone: Der Abschnitt der Dyckburgstraße zwischen Sudmühlen-
straße und Havichhorster Mühle ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

- Ab der Sudmühlenstraße ist zusätzlich das Verkehrszeichen 260 (Verbot

“ für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen
1020 bis 30 (Anlieger frei) vorhanden. -

- Freiburger Kegel kurz hinter der Einmündung in die Sudmühlenstraße
(Fahrtrichtung Havichhorster Mühle);

- Freiburger Kegel vor der Windbreede (Fahrtrichtung Sudmühlenstraße);

- 18.03.2013: Anordnung der Umkehrung der Vorfahrtrechte in Fahrtrichtung
'Sudmühlenstraße an drei Einmündungen (Im Windhoek, Windbreede, Pa-
rallelfahrbahn). Dies erfolgte in Abstimmung mit den Stadtwerken. Die Ver-
kehrszeichen wurden am 25.06.2013 aufgestellt. Seit dem gilt dort die in
Tempo 30-Zonen übliche Rechts-vor-Links-Regelung;

- 18.03.2013: Anordnung der Verlegung eines Freiburger Kegels von der
Windbreede zum Spielplatz auf Höhe des Anna-Schweppe-\WVeges (ausge-
führt am 25.06.2013). An der Windbreede ist der Freiburger Kegel nicht
mehr notwendig, weil der Fahrzeugverkehr dort durch die neue Vorfahrtre-
gelung ohnehin abbremsen muss. Daher wurde der Kegel zum Schutz des
Spielplatzes verlegt.

- Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle des Ordnungsamtes und
Verstärkung der Überwachungsdichte;

- Aufstellung eines mobilen und nach Beschluss der Bezirksvertretung eines
ortsfesten Dialog-Displays in Fahrtrichtung Havichhorster Mühle;

- Aufstellung eines mobilen Dialog-Displays in Fahrtrichtung Sudmühlen-
straße und Empfehlung zur Aufstellung einer ortsfesten Anlage.

Zur Beurteilung, ob auf einer Straße verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich
sind, wird in der Regel auch die Polizei um Stellungnahme und Vorlage der Unfallla-
ge gebeten,

Die Polizei berichtet, dass die nördliche Dyckburgstraße unfallunauffällig ist. Ende
2014 hat lediglich ein Einbiegeunfall zwischen einem PKW und einem Radfahrer
stattgefunden. Insofern besteht angesichts der bereits getroffenen Regelungen keine
zwingende Erforderlichkeit zur Ergreifung weiterer verkehrsberuhigender Maßnah-
men.

Bis unmittelbar vor Fertigstellung des Neubaugebietes südöstlich der Dyckburgstraße
war die Dyckburgstraße Vorfahrtstraße und die einmündenden Straße untergeordnet.
Im Straßenverlauf befanden sich zwei Betonkegel als verkehrsberuhigende Elemente
jeweils östlich der Einmündung der Ortsfahrbahn und östlich der Einmündung Wind-
breede.

Nach einem gemeinsamen Ortstermin im Februar 2014 mit Vertretern der Bezirksver-
tretung, der Verwaltung und Anwohnern, wurden folgende Maßnahmen zur Ver-
kehrsberuhigung umgesetzt:

- Versetzung eines Betonkegels zwischen Einmündung Anna-Schweppe-Weg
und Zugang Spielplatz

- Einrichtung der rechts vor links Regelung an den Einmündungen im Wind-
hoek, Windbreede und der Ortsfahrbahn.

Die Stichstraßen des Neubaugebietes wurden als verkehrsberuhigte Bereiche konzi-
piert, ausgebaut und ausgewiesen, Damit ist der ausfahrende Verkehr dem Verkehr
auf der Dyckburgstraße untergeordnet.

Zusätzliche bauliche Elemente, die zur Verkehrsberuhigung beitragen könnten, ge- .
stalten sich aufgrund des Busverkehrs und der vorhandenen Zufahrten und Einmün-
dungen schwierig.

Die Straßenverkehrsbehörde empfiehit weiterhin die Aufstellung des zweiten Dialog-
Displays, Hier bieten sich zwei Lösungswege an. Zum einen wird auf dem Brentano-
weg seit ca, drei Jahren ein von der Rettungsstiftung Jürgen Pegler e.V. gestiftetes
Dialog-Display eingesetzt. Die Auswertung des Gerätes hat ergeben, dass das Ge-
schwindigkeitsniveau auf dem Brentanoweg verhältnismäßig gering ist. Der Bezirks-
vertretung Münster-Ost könnte daher vorgeschlagen werden, dieses Gerät vom
Brentanoweg an die nördliche Dyckburgstraße zu verlegen. Hierzu wären Gespräche
mit den betroffenen Anliegern des Brentanoweges zu führen.

Zum anderen könnte die Bezirksvertretung Münster-Ost alternativ die zusätzliche
Beschaffung eines Dialog-Displays beschließen. Diese Lösung ist allerdings deutlich
teurer, .

Beschlussvorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, der Bezirksvertretung Müns-
ter-Ost'zu empfehlen:

Die Beschwerde gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich
der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße wird zurückgewie-
sen. .

Die Beschwerdekommission empfiehlt der Bezirksvertretung
Münster-Ost, die in ihrer nichtöffentlichen Sitzung am 03.03.2016
getroffene Entscheidung, kein zweites festes Dialogdisplay in der
Dyckburgstraße aufzustellen und die eingesparten Mittel zuguns-
ten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße einzusetzen, in
der öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut zu beschließen.

Gez.
Markus Lewe

Beschwerde Nr. 01/16

04. April 2016

und weitere Anlieger im Bereich der nördlichen Dyckburgstraße - siehe
Unterschriften

Stadt Münst .
Der Oberhürgsrmalstar ,

Eng: 08, APR. 2016
Autziaret Verwaliungsfühnung

Anden

Oberbürgermeister der Stadt Münster
Justiziariat Verwaltungsführung
Stadthaus 1

Klemensstr. 10

48143 Münster

Beschwerde gemäß $ 24 Gemeindeordnung NRW

. hler: 1. Beschwerde gegen Beschluss der Bezirksvertretung Ost der Stadt

Münster In der Sitzung am 3. März 2016 im nichtöffentlichen Teil
(Ablehnung der Installation eines zweiten stationären Verkehrs-Displays
Im nördlichen Teil der Dyckburgstr., Münster-Sudmühle) .

2. Beschwerde gegen die Untätigkeit. der Behörden hinsichtlich der
Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir Anlieger in der nördlichen Dyckburgstr, und aus der unmittelbaren Straßenumgebung
erheben Beschwerde nach & 24 Gemeindeordnung NRW.

Sachverhalt:

Bekanntermaßen engagleren wir Petenten uns seit Februar 2013 für Verkehrssicherheit
und Verkehrsberuhigung in der nördlichen Dyckburgstraße. Dies geschah In kleinen
Gesprächsrunden mit Politik, Verwaltung und Polizei sowie öffentlich über Femsehen und
Printmedien. In der Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 13, März 2014 wurde öffentlich
diese Verkehrsproblematik diskutiert und öffentlich entschieden, zwei ortsfeste
Dialogdisplays aufzustellen. Am 3. März 2016 hat die Bezirksvertretung Ost der Stadt
Münster In einem nichtöffentlichen Teil entschieden, dass kaln zweites Verkehrsdisplay
installiert wird.

Zu 1.) Obwohl es sich um eine öffentliche Sache (Verkehrssicherheit und
Verkehrsberuhigung in der Dyckburgstr.) handelt, wurde die Angelegenheit In
nichtöffentlicher Sitzung behandelt und entschieden. Wir erkennen keinen Grund für den
Ausschluss der Öffentlichkeit nach $ 7 Abs. 2 lit. a-k) der Geschäftsordnung für die
Bezirksvertretung. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung und somit

auch der Bezirksvertretersitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen
des Gemeinderechts. Er hat die Funktion, dern Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit
der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch
eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte
Kritik sowie eine Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat raspektive die
Bezirksveriretung der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu
beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und
Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen. Daher kann unseres
Erachtens die Öffentlichkeit auch gemäß 8 7 Absatz 3 GO nur dann ausgeschlossen
werden, wenn dies zum Wohl der Allgemeinheit geschieht. Derartige Gründe sind
vorliegend nicht ersichtlich, so dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit auch gemäß 8& 7 Abs,
3 GO nicht gerechifertigt werden kann. Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der
Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende
Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur Rechtswidrigkeit eines
Gemeinderatsbeschlusses." (BGH, Urteil vom 23.04.2015 - IILZR 195/14).

zu 2.) Der Inhalt der Entscheidung aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde von Frau
Groh, Bezirksvertretung Münster-Ost, per E-Mail am 15.3.2016 mitgeteilt „ Die
Auswertung der Daten des mobilen Dialogdisplays ergaben, dass es in Fahrtrichtung
Sudmühlenstraße nur eine geringe verkehrsberuhigende Wirkung erzielt. Aus diesem
Grund hat die Bezirks-vertretung Ost in ihrer Sitzung am 3. März einvernehmlich
beschlossen, aufgrund.der Aussagen zur verkehrsberuhigenden Wirkung eines Displays in
Fahrtrichtung Sudmühlen-straße keine feste Anlage dort zu installieren und stattdessen ein
entsprechendes Gerät in Gelmer einzusetzen. Weitere verkehrsberuhigende
Maßnahmen in der Dyckburgstraße sind derzeit nicht geplant.“

Eine entsetzliche, nicht zu fassende Aussage, insbesondere im Bereich des Spielplatzes
für gefährdete Kinder und Anwohner in der Dyckburgstaßellll

Zu den ureigenen Aufgaben des Oberbürgermeisters, der jeweiligen Bezirksvertretungen
und der Polizei gehört es, sich auch für die Einhaltung von Verkehrsvorschriften
einzusetzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz Dritter zu ergreifen, mithin die öffentliche
Sicherheit und Ordnung zu schützen.

Im Hinblick auf die Dyckburgstraße wurde schlichtweg entschieden den Auftrag zur
Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht wahrzunehmen und untätig zu
bleiben. Anders ist es nicht erklärlich, dass gleich mehrere Verkehrsverstöße auf einmal
geduldet werden und, wie in der Sitzung am 3. März 2016 entschieden wurde, nicht
unterbunden werden sollen. So verstoßen die hier durchfahrenden PKW zum einen gegen
das Anliegerverbot. Das Umfahren der Schranke stellt kein Anliegen im Sinne der Vorschrift
dar, die es den PKW-Fahrern gestatten würde, durch die Dyckburgstraße zu fahren.
Weiterhin fahren die PKWs regelmäßig erheblich zu schnell (2.T..50 — 70 km/h), so dass
auch ein Verstoß gegen das Geschwindigkeitsgebot zu bejahen ist. Abschließend
verstoßen zahlreiche PKW gegen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ an den Straßen Am
Windhoek, Windbreede und am vorderen Teil der Dyckburgstraße,

In diesem Zusammenhang weisen wir drauf hin, dass alleine in den drei neuen Straßen des
Neubaugebiets in Sudmühle, die direkt an den Spielplatz in der Dyckburgstraße angrenzen
mindestens 16 Kinder unter 10 Jahren wohnen. Es ist bekannt, dass kleine Kinder im

Straßenverkehr unerfahren sind und dessen Gefahren schlecht einschätzen können. Es ist.
somit absolut unerklärlich, dass hier ‚die Hände in den Schoß" gelegt werden und keine
verkehrsberuhigenden Maßnahmen eingeleitet werden.

Fazit:

Der rechtswidrige Beschluss ist aufzuheben und In einer neuen, öffentlichen Sitzung Ist
abermals darüber zu entscheiden, ob das zweite Dialogdisplay installiert werden soll.

Zudem Ist darüber zu entscheiden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen,

um Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Dyckburgstraße zu
unterbinden und eine Verkehrsberuhigung durchzusstzen.

Mit freundlichen Grüßen!

Beschlussvorlage

2528 Zeichen

V/0468/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW wegen Verkehrssicherheit an der 
Dyckburgstraße 
hier: Beschwerde Nr. 1/2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Die Beschwerde Nr. 01/2016 von Anliegern im nördlichen Berei ch der Dyckburgstra-
ße vom 04.04.2016 (Anlage)  gegen die Untätigkeit der Behörden hinsichtlich der 
Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße wird zurückgewiesen. 
 
2.  In der Dyckburgstraße wird kein zweites festes Dialogdisplay aufgestellt. Die eing e-
sparten Mittel werden zugunsten eines Dialogdisplays an der Gittruper Straße eing e-
setzt. 
 
 
Begründung 
 
Die Beschwerdeführer haben sich mit einer Beschwerde gem. § 24 GO NRW vom 
04.04.2016 (Anlage) an die Bezirksvertretung Münster-Ost gewandt. 
 
Die Beschwerdekommission hat die Beschwerde in ihrer Sitzung am 24.05.2016 vorber a-
ten. Sie empfiehlt der Bezirksvertretung Münster -Ost, 1. d ie Beschwerde gegen die Unt ä-
tigkeit der Behörden hinsichtlich der Verkehrsverstöße an der Dyckburgstraße zurückz u-
weisen und 2. die in der nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Ost am 
03.03.2016 getroffene Entscheidung, kein zweites festes Dialogdisplay in der Dyckbur g-
straße aufzustellen und die eingesparten Mittel zugunsten eines Dialogdisplays an der 
Gittruper Straße einzu setzen, in der öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut zu b e-
schließen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0468/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-6030 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0468/2016 
Grundlage der Beratung war die Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 1/16 nebst 
Anlage (Anlage zur Vorlage), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich 
Bezug genommen wird. 
 
Dem Beschwerdepunkt der Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung am 03.03.2016 ist 
dadurch bereits entsprochen worden, dass der Oberbürgermeister den Beschluss mit 
Schreiben vom 13.05.2016 beanstandet hat und der Bezirksvertretung Münster -Ost die 
Entscheidung über die Aufstellung eines zweiten festen Dialogdisplays an der Dyckbur g-
straße entsprechend der Regelung in § 54 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 6 Satz 5 GO NRW zu 
ihrer nächsten öffentlichen Sitzung am 16.06.2016 erneut vorzulegen ist. Dies geschieht  
zugleich im Rahmen dieser Vorlage zur Beschwerde Nr. 1/16. 
 
 
 
 
Gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Dyckburgstraße
  • Gittruper Straße
  • Sudmühlenstraße
  • Klemensstraße 10
  • Brentanoweg
  • Havichhorster Mühle 10
  • Anna-Schweppe-Weg
  • Alte Baumschule
  • Windbreede
  • Im Windhoek

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0468/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37