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Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz

Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG) AN/1347/2017 vom 21.09.2017

Stand: Am 21.09.2017 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.09.2017 AN/1347/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Köln bitten sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtent- wicklungsausschusses zu setzen. Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwi- schen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergas- se an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwartung, hier ein ge- mischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. 2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Gesamtlösung zu schaffen. 3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen ei- ner Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, da- für ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. 4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baum- assen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momentan ange- dachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Markt- konzept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist. - 2 - 5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebaulichen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektoni- sche Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durchzuführen. In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben:  Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdgeschoss- zone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ge- bäude eine abschottende Wirkung erzeugen.  Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt.  Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abge- lehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehinderte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben.  Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben.  Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitge- mäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten.  Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchs- tens adäquat zur Nutzung geschaffen werden.  Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahrradstraße Große Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden kann. 6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung eines Be- bauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzu- stellen, damit der Investor und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bau- vorhaben zu realisieren. 7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zu- sätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden. Begründung: Das geplante Projekt ist wahrscheinlich die größte Neubebauung bereits genutzter Blöcke in der Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg. Da es sich in Sichtweite der Welterbestätte Kölner Dom und des Rathauses befindet, bedarf es besonderer Sorgfalt was Nutzung, Planungskul- tur, Städtebau, Architektur und Bauausführung betrifft. Man darf optimistisch sein, dass dem bereits in Köln engagierten Investor dies bewusst ist und er die in ihn gesetzten Hoffnungen und oben genannten Erwartungen erfüllt. Was die künftige Nutzung angeht, so hat die Stadtverwaltung mit Recht früheren Ansinnen widersprochen, hier ein Einkaufszentrum zu errichten. Trotzdem wünscht man sich im Erd- geschoss hochwertige Einzelhandelsnutzungen, die den Bereich beleben und aufwerten. Auf zahlreichen Reisen genießen und bewundern die Kölnerinnen und Kölner moderne überdachte Märkte zur Deckung des täglichen Bedarfs und zum Verzehr der angebotenen - 3 - Lebensmittel am jeweiligen Verkaufsstand. Während dies in deutschen Städten wie Mün- chen und Stuttgart sowie zahllosen ausländischen Städten (anbei Beispiele aus Rotterdam, Barcelona und Lancaster) funktioniert, sind entsprechende Vorhaben in Köln bisher am ge- eigneten Standort gescheitert. Ein insoweit geeigneter Standort könnte mit diesen Blöcken gefunden sein. In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen. Begründung der Dringlichkeit: Die Pläne des Investors wurden erst nach Antragsschluss ausführlicher bekannt, so dass die Antragsfrist nicht eingehalten werden konnte. Der umfangreiche Planungsbedarf und der Wunsch des Investors, das Projekt zügig umzu- setzen, machen einen Dinglichkeitsantrag notwendig. Mit freundlichen Grüßen gez. Bernd Petelkau Kirsten Jahn Ralph Sterck Vorsitzender Vorsitzende Vorsitzender CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion Anlage: Beispiele für moderne Markthallen in Rotterdam, Barcelona und Lancaster
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  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1347/2017 Stand: 07.05.2025 Sachstandsbericht Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwischen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergasse an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwartung, hier ein gemischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. 2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Ge- samtlösung zu schaffen. 3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen ei- ner Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. 4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baum- assen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momentan ange- dachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Marktkon- zept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist. 5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebaulichen Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektonische Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situa- tion anpassen. An den Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im Stadt- entwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit be- ratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durch- zuführen. In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, er- folgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben:  Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdgeschoss- zone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ge- bäude eine abschottende Wirkung erzeugen.  Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt.  Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abge- lehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehinderte Blick auf die Südseite des Domes freizugeben. 2  Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu er- halten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben.  Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitge- mäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Da- bei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten.  Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchs- tens adäquat zur Nutzung geschaffen werden.  Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahrradstraße Große Sand- kaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden kann. 6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung eines Be- bauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzu- stellen, damit der Investor und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bauvor- haben zu realisieren. 7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zu- sätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Dringlichkeitsent- scheidung der Oberbürgermeisterin und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsaus- schusses beschlossen und genehmigt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Am 10.07.2023 beschloss der Hauptausschuss in einer Eilentscheidung den Bebauungsplan-Entwurf 67453/23, „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)“ in Köln-Altstadt/Nord als Satzung. Der Bebauungsplan sieht ein gemischtes Quartier vor, welches Büro, Hotel, Wohnen, Gastro- nomie und Gewerbe an einem Ort vereinbart. Im Zuge des Insolvenzverfahrens der GERCHGROUP ist das Gebiet in zwei Baufelder unter- teilt worden, dem „Baufeld Nord“ sowie dem „Baufeld Süd“. Auf der Parzelle 5 des Baufelds Süd soll ein Wohngebäude mit anteilig 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Einzel- handel im Erdgeschoss errichtet werden. Die Umsetzung beider Baufelder war Gegenstand vertraglicher Abstimmungen, welche den Gremien inhaltlich in Form von zwei Eckpunktpapie- ren vorgelegt wurden. Im Anschluss wurde die städtebaulichen Verträge mit der jeweiligen Vorhabenträgerin geschlossen. Nächste Schritte: Beide Bauvorhaben befinden sich aktuell in der Umsetzung. Die Grundsteinlegung für einen Teil des nördlichen Baufelds fand am 08.04.2025 statt. Im Weiteren stehen für die übrigen Parzellen der beiden Baufelder die Genehmigungen der Bauanträge gegenwärtig noch aus. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.
  • Neubebauung-Am-Hof-Anlage-Rotterdam

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Beratungsverlauf

  1. 21.09.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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