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AN/1347/2017

Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz

Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG) 21.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 21.09.2017, TOP 3.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (FDP)

6546 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.09.2017 
 
AN/1347/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 
 
Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Köln bitten sie, 
folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtent-
wicklungsausschusses zu setzen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwi-
schen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergas-
se an die Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwartung, hier ein ge-
mischtes und urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via 
Culturalis bildet und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. 
 
2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block 
noch fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene 
Gesamtlösung zu schaffen.  
 
3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen ei-
ner Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, da-
für ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. 
 
4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baum-
assen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momentan ange-
dachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. 
Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt 
werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Markt-
konzept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist.

- 2 - 
 
5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebaulichen 
Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektoni-
sche Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen 
Situation anpassen. An den Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im 
Stadtentwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt 
mit beratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft 
durchzuführen. 
 
In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, 
erfolgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben: 
 Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdgeschoss-
zone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ge-
bäude eine abschottende Wirkung erzeugen.  
 Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt. 
 Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abge-
lehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehinderte Blick auf 
die Südseite des Domes freizugeben. 
 Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu 
erhalten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben. 
 Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitge-
mäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. 
Dabei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten. 
 Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchs-
tens adäquat zur Nutzung geschaffen werden. 
 Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit 
die im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahrradstraße Große 
Sandkaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden kann. 
 
6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. 
Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzu-
stellen, damit der Investor und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bau-
vorhaben zu realisieren. 
 
7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der 
Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zu-
sätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden. 
 
Begründung: 
 
Das geplante Projekt ist wahrscheinlich die größte Neubebauung bereits genutzter Blöcke in 
der Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg. Da es sich in Sichtweite der Welterbestätte Kölner 
Dom und des Rathauses befindet, bedarf es besonderer Sorgfalt was Nutzung, Planungskul-
tur, Städtebau, Architektur und Bauausführung betrifft. Man darf optimistisch sein, dass dem 
bereits in Köln engagierten Investor dies bewusst ist und er die in ihn gesetzten Hoffnungen 
und oben genannten Erwartungen erfüllt. 
 
Was die künftige Nutzung angeht, so hat die Stadtverwaltung mit Recht früheren Ansinnen 
widersprochen, hier ein Einkaufszentrum zu errichten. Trotzdem wünscht man sich im Erd-
geschoss hochwertige Einzelhandelsnutzungen, die den Bereich beleben und aufwerten. 
 
Auf zahlreichen Reisen genießen und bewundern die Kölnerinnen und Kölner moderne 
überdachte Märkte zur Deckung des täglichen Bedarfs und zum Verzehr der angebotenen

- 3 - 
 
Lebensmittel am jeweiligen Verkaufsstand. Während dies in deutschen Städten wie Mün-
chen und Stuttgart sowie zahllosen ausländischen Städten (anbei Beispiele aus Rotterdam, 
Barcelona und Lancaster) funktioniert, sind entsprechende Vorhaben in Köln bisher am ge-
eigneten Standort gescheitert. Ein insoweit geeigneter Standort könnte mit diesen Blöcken 
gefunden sein. 
In diesem Sinne bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Pläne des Investors wurden erst nach Antragsschluss ausführlicher bekannt, so dass die 
Antragsfrist nicht eingehalten werden konnte. 
Der umfangreiche Planungsbedarf und der Wunsch des Investors, das Projekt zügig umzu-
setzen, machen einen Dinglichkeitsantrag notwendig. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Bernd Petelkau  Kirsten Jahn    Ralph Sterck 
Vorsitzender   Vorsitzende    Vorsitzender 
CDU-Fraktion   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion 
 
 
 
Anlage: Beispiele für moderne Markthallen in Rotterdam, Barcelona und Lancaster

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

5545 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1347/2017
Stand: 07.05.2025 
Sachstandsbericht  
Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz 
Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Eigentümerwechsel der Blöcke zwischen 
Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Marspfortengasse und Sporergasse an die 
Gerchgroup zur Kenntnis und verbindet damit die Erwartung, hier ein gemischtes und 
urbanes Quartier zu schaffen, das einen würdigen Eingang für die Via Culturalis bildet 
und den Hinterhofcharakter östlich der Hohe Straße beseitigt. 
 
2. Im Sinne einer Gesamtquartierentwicklung sollen die beiden im nördlichen Block noch 
fehlenden Grundstücke in das Projekt integriert werden, um eine angemessene Ge-
samtlösung zu schaffen.  
 
3. Die Stadt Köln soll die Liegenschaft ihres Kundenzentrums Innenstadt im Rahmen ei-
ner Gesamtentwicklung parallel entwickeln. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, dafür 
ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. 
 
4. Eine städtebauliche Studie wird vom Investor erstellt, in der die Verteilung der Baum-
assen überprüft und die Höhenentwicklung dargestellt wird. Der momentan ange-
dachte Nutzungsmix von Hotel, Wohnen, Büro und Handel wird ausdrücklich begrüßt. 
Die detaillierte Verortung der Nutzungen soll in der städtebaulichen Studie dargestellt 
werden. Diese soll auch prüfen, inwieweit in einem der Blöcke ein modernes Marktkon-
zept mit kleinen Lebensmittel- und Gastronomieständen zu realisieren ist. 
 
5. Um das Bauvorhaben angemessen zu qualifizieren, wird nach der städtebaulichen 
Studie mindestens ein Architekturwettbewerb ausgelobt. Die gesamte architektonische 
Gestaltung muss sich der umgebenden städtebaulichen und architektonischen Situa-
tion anpassen. An den Wettbewerben sind die stimmberechtigten Fraktionen im Stadt-
entwicklungsausschuss mit Stimmrecht sowie die Bezirksvertretung Innenstadt mit be-
ratenden Stimmen zu beteiligen. Es ist eine breite Beteiligung der Bürgerschaft durch-
zuführen. 
 
In Anlehnung an die Eckpunkte, die städtischerseits bereits erarbeitet worden sind, er-
folgt die Neubebauung unter folgenden Maßgaben: 
 Bei Neubauten bzw. Umnutzungen ist eine offene Nutzung der Erdgeschoss-
zone straßenseitig vorzusehen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ge-
bäude eine abschottende Wirkung erzeugen.  
 Eine Überbauung der Großen Budengasse wird abgelehnt. 
 Auskragungen wie am bisherigen Parkhaus Unter Goldschmied werden abge-
lehnt. Vielmehr sind die Fluchtlinie einzuhalten und der ungehinderte Blick auf 
die Südseite des Domes freizugeben.

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 Der Laurenzplatz und der Karl-Küpper-Platz sind in ihrer jetzigen Größe zu er-
halten. Für letzteren ist ein Gestaltungswettbewerb auszuloben. 
 Für die denkmalgeschützte Arkade am heutigen Senatshotel ist eine zeitge-
mäße Neuinterpretation des Motivs zu finden, die den Angstraum beseitigt. Da-
bei ist der Denkmalschutz angemessen zu beachten. 
 Oberirdische Parkhäuser werden abgelehnt. Tiefgaragenplätze sollen höchs-
tens adäquat zur Nutzung geschaffen werden. 
 Die Erschließung der vorhandenen Tiefgaragen soll optimiert werden, damit die 
im Radverkehrskonzept Innenstadt ausgewiesene Fahrradstraße Große Sand-
kaul-Marspfortengasse und Sporergasse umgesetzt werden kann. 
 
6. Die Stadtverwaltung wird ausgefordert zu prüfen, inwieweit die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes und der Abschluss städtebaulicher Verträge möglich sind, um die o.g. 
Ziele zu erreichen. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, die Instrumentarien darzu-
stellen, damit der Investor und der Entwickler verpflichtet werden können, das Bauvor-
haben zu realisieren. 
 
7. Parallel soll auf die Eigentümer der Parzellen jenseits der Marspforten- und der 
Sporergasse zugegangen werden, um Maßnahmen zu initiieren, diesen Bereich zu-
sätzlich aufzuwerten und ein adäquates Vis-à-Vis für die neue Bebauung zu bilden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Dringlichkeitsent-
scheidung der Oberbürgermeisterin und eines (Rats-)Mitglieds des Stadtentwicklungsaus-
schusses beschlossen und genehmigt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Am 10.07.2023 
beschloss der Hauptausschuss in einer Eilentscheidung den Bebauungsplan-Entwurf 
67453/23, „Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)“ in Köln-Altstadt/Nord als Satzung. 
Der Bebauungsplan sieht ein gemischtes Quartier vor, welches Büro, Hotel, Wohnen, Gastro-
nomie und Gewerbe an einem Ort vereinbart. 
Im Zuge des Insolvenzverfahrens der GERCHGROUP ist das Gebiet in zwei Baufelder unter-
teilt worden, dem „Baufeld Nord“ sowie dem „Baufeld Süd“. Auf der Parzelle 5 des Baufelds 
Süd soll ein Wohngebäude mit anteilig 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau mit Einzel-
handel im Erdgeschoss errichtet werden. Die Umsetzung beider Baufelder war Gegenstand 
vertraglicher Abstimmungen, welche den Gremien inhaltlich in Form von zwei Eckpunktpapie-
ren vorgelegt wurden. Im Anschluss wurde die städtebaulichen Verträge mit der jeweiligen 
Vorhabenträgerin geschlossen. 
Nächste Schritte: 
Beide Bauvorhaben befinden sich aktuell in der Umsetzung. Die Grundsteinlegung für einen 
Teil des nördlichen Baufelds fand am 08.04.2025 statt. Im Weiteren stehen für die übrigen 
Parzellen der beiden Baufelder die Genehmigungen der Bauanträge gegenwärtig noch aus. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.

Neubebauung-Am-Hof-Anlage-Rotterdam

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Beratungsverlauf (1)

21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Marspfortengasse
  • Hohe Straße
  • Sporergasse
  • Laurenzplatz
  • Am Hof
  • Große Sandkaul
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/1347/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (FDP/KSG)
Datum
21.09.2017
Erstellt
20.09.2017 16:15