Mandari Insight

V/0289/2010

Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates

Vorlagen 12.04.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.04.2010, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10012 Zeichen

V/0289/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in 
Ausschüsse des Rates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.04.2010 Integrationsrat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Rat soll folgende Anregung vorgelegt werden: 
 
1. Der Rat möge beschließen, dem Integrationsrat die Möglichkeit einzuräumen, für die Aus-
schüsse sachkundige Einwohner/innen zur Wahl durch den Rat vorzuschlagen, bei denen 
damit zu rechnen ist, dass deren Beratungsgegenstände Bezug zur Integration von Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte haben können. Dies sind folgende Ausschüsse: 
 
• Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
• Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
• Ausschuss für Gleichstellung 
• Kulturausschuss 
• Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
• Sportausschuss 
• Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
2. Für den Fall, dass der Rat die Anregung zu 1) aufgreift, schlägt der Integrationsrat folgende 
Personen zur Entsendung in die betreffenden Ausschüsse vor: 
 
 
 Ausschuss  Mitglieder: Stellvertretung: 
 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft 
 
 
 
Ausschuss für Soziales, Ge-
sundheit und Arbeitsförde-
rung 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0289/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0289/2010 
Ausschuss für Gleichstellung 
 
  
Kulturausschuss 
 
  
Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
  
Sportausschuss 
 
  
Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien  
  
 
3. Der Rat wird gebeten, dem Integrationsrat die Möglichkeit einzuräumen, Mitglieder in die 
Kommunale Gesundheitskonferenz, in den Beirat Soziale Stadt Kinderhaus und in die Pfle-
gekonferenz zu entsenden.  
 
4. Für den Fall, dass der Rat die Anregung zu 3) aufgreift, schlägt der Integrationsrat folgende 
Personen zur Entsendung in die Gremien vor:  
 
 Gremium Mitglieder: Stellvertretung: 
 
Kommunale Gesundheits-
konferenz 
 
 
 
Beirat Soziale Stadt  
Kinderhaus 
  
Pflegekonferenz 
 
  
 
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können allen vom Rat gebildeten Ausschüssen, mit Ausnahme 
der Pflichtausschüsse nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW), volljährige sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme ange-
hören.  
 
Auf dieser Grundlage hat der Rat in der abgelaufenen Ratsperiode und erneut in der laufen-
den Ratsperiode dem Ausländerbeirat die Möglichkeit eingeräumt, für die Ausschüsse sach-
kundige Einwohner/innen zur Wahl durch den Rat vorzuschlagen, in denen damit zu rechnen 
ist, dass bei der Beratung von einzelnen Tagesordnungspunkten auch ausländerspezifische 
Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Für folgende Ausschüsse wurde ein Vorschlagsrecht 
eingeräumt: 
 
• Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
• Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
• Ausschuss für Gleichstellung 
• Kulturausschuss 
• Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
• Sportausschuss 
• Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Hierdurch wurde das Ziel verfolgt, eine engere Einbeziehung der Arbeit des Ausländerbeirates 
in die Ausschussarbeit zu ermöglichen, da zum einen in den Sitzungen des Ausländerbeirates

- 3 - 
V/0289/2010 
über aktuelle Ausschussthemen berichtet werden und zum anderen die ausländerspezifischen 
Aspekte stärker in die Ausschussarbeit einbezogen werden konnte.  
 
 
In dieser Wahlperiode hat der Rat folgende Ausschüsse gebildet: 
 
1. Pflichtausschüsse: 
a. Hauptausschuss 
b. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften  
c. Rechnungsprüfungsausschuss 
 
2. Sondergesetzliche Ausschüsse 
a. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
3. Freiwillige Ausschüsse  
a. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft  
b. Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen  
c. Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung  
d. Ausschuss für Schule und Weiterbildung  
e. Ausschuss für Gleichstellung  
f. Kulturausschuss  
g. Sportausschuss  
h. Vergabeausschuss 
 
 
II . Entsendungsverfahren 
 
Rechtliche Ausgangssituation 
 
Nach § 27 Abs. 8 GO NRW kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Ge-
meinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme 
dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen.  Der Vorsitzende des In-
tegrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der 
Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu 
das Wort zu erteilen.  
 
Der Beschluss des Rates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse 
des Rates vom 09.12.2009 war befristet bis zur Konstituierung des Integrationsrates. Hier-
durch sollte dem neu strukturierten und neubesetzten Gremium die Möglichkeit gegeben wer-
den, auf der Grundlage seiner eigenen Aufgabenstellung auch unter Berücksichtigung der Re-
gelung in § 27 Abs. 8 GO NRW über die Frage der Notwendigkeit der Entsendung von sach-
kundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates neu zu beraten und zu entscheiden.  
 
Kommt der Integrationsrat zu der Entscheidung, dass es bei der alten Konstellation bleiben 
soll, ist eine einsprechende Anregung des Integrationsrates an den Rat erforderlich. Im Rah-
men dieser Anregung können dann zum einen die Ausschüsse und zum anderen die Perso-
nen benannt werden, die dann durch die entsprechenden Beschlüsse des Rates zu sachkun-
digen Einwohner/innen des jeweiligen Ausschusses werden.  
 
Beschlussverfahren im Integrationsrat 
 
Für die Beschlüsse, d
ie sich auf die grundsätzliche Frage der Anregung zur Entsendung von 
sachkundigen Einwohnern/innen beziehen (Beschlussvorschlag zu 1), findet § 50 Abs. 1 GO 
NRW Anwendung. Nach dieser Vorschrift werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst.

- 4 - 
V/0289/2010 
Für die Beschlüsse, die sich gegebenenfalls auf die personellen Vorschläge beziehen (Be-
schlussvorschlag zu 2), findet § 50 Abs. 2 Anwendung, da hier Personen gewählt werden, die 
dem Rat zur Entsendung vorgeschlagen werden. Nach § 50 Abs. 2 werden Wahlen, wenn das 
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand  widerspricht, durch offene Abstimmung, 
sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die 
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stim-
men. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, 
welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt 
ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit 
entscheidet das Los.  
 
Beschlussfassung im Rat 
 
 Auf der Grundlage der Anregung 
des Integrationsrates ist dann gegebenenfalls eine Be-
schlussfassung des Rates erforderlich.   
 
 Neben der Festlegung der Zahl der sachkundigen Einwohner/innen in den Ausschüssen ist 
dann möglicherweise auch die Entsendung von sachkundigen Einwohner/innen vorzunehmen. 
Hierfür findet  § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. 
 
Nach dieser Vorschrift ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme ei-
nes einheitlichen Wahlvorschlages, auf den sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Aus-
schüsse geeinigt haben, ausreichend.  
 
Die Wahl erfolgt – sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt – nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl und es wird in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Quotenverfahren nach Ha-
re/Niemeyer).  
 
Auf dieser Grundlage wurden vom Rat in seiner Sitzung am 09.12.2009 auf Vorschlag des 
Ausländerbeirates befristet bis zur Konstituierung des Integrationsrates folgende sachkundige 
Einwohner in Ausschüsse entsandt: 
 
 
 Ausschuss  Mitglieder: Stellvertretung: 
 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft 
Dr. Georgios Tsakalidis 
c/o A. Nauss 
Warendorfer Str. 34 
48145 Münster 
 
Deler Saber 
Lublin-Ring 8 
48147 Münster 
 
Ausschuss für Soziales, Ge-
sundheit und Arbeitsförde-
rung 
Alexandra Vasia 
Rothenburg 45 
48143 Münster4 
 
Dimitri Arssenis 
Eichhornweg 4 
48157 Münster 
Ausschuss für Gleichstellung Frau Hatice Yesilyaprak 
Elbestr. 4 
48145 Münster 
 
Türkian Yüsbasi 
Von-der-Tinnen-Str. 2 
48145 Münster 
Kulturausschuss Chigozie Ernest Onu 
Mierendorffstr. 16 
48151 Münster 
 
Miriam-Mercedes Becker-
Merino 
Steinfurter Str. 134 
48149 Münster

- 5 - 
V/0289/2010 
Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung 
Dimitris Arssenis 
Eichhornweg 4 
48157 Münster 
 
Deler Saber 
Lublin-Ring 8 
48147 Münster 
 
Sportausschuss Antonio Machado da Silva 
Hanns-Rott-Weg 50 
48167 Münster 
 
Ahmet Yesilyaprak 
Elbestraße 4 
48145 Münster 
 
Ausschuss für Kinder, Ju-
gendliche und Familien  
Spyridon-Paul Marinos 
Heerdestr. 19 
48149 Münster 
(nach § 4 Abs. 3 Buchstabe i 
der Satzung für das Jugend-
amt der Stadt Münster) 
 
Ismet Keles 
Josef-Beckmann-Str. 3 
48159 Münster 
 
 
a. Zu Ziffer 3 und 4 des Beschlussvorschlages 
 
In der abgelaufenen Wahlperiode wurde sowohl in die Kommunale Gesundheitskonferenz, in 
den Beirat Soziale Stadt Kinderhaus als auch in die Pflegekonferenz jeweils ein Mitglied auf 
Vorschlag des Ausländerbeirates entsandt. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch dem Integ-
rationsrat ein entsprechendes Vorschlagsrecht/Benennungsrecht einzuräumen.  
 
 
Hinweis:  
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten. 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

21.04.2010 Integrationsrat
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Warendorfer Straße 34
  • Elbestraße 4
  • Mierendorffstraße 16
  • Steinfurter Straße 134
  • Heerdestraße 19
  • Josef-Beckmann-Straße 3
  • Eichhornweg 4
  • Hanns-Rott-Weg 50
  • Von-der-Tinnen-Straße 2
  • Kinderhaus
  • Rothenburg 45

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0289/2010
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37