V/0289/2010
Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates
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Beschlussvorlage
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V/0289/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Vorschlag des Integrationsrates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates Beratungsfolge 21.04.2010 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Rat soll folgende Anregung vorgelegt werden: 1. Der Rat möge beschließen, dem Integrationsrat die Möglichkeit einzuräumen, für die Aus- schüsse sachkundige Einwohner/innen zur Wahl durch den Rat vorzuschlagen, bei denen damit zu rechnen ist, dass deren Beratungsgegenstände Bezug zur Integration von Men- schen mit Migrationsvorgeschichte haben können. Dies sind folgende Ausschüsse: • Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung • Ausschuss für Gleichstellung • Kulturausschuss • Ausschuss für Schule und Weiterbildung • Sportausschuss • Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 2. Für den Fall, dass der Rat die Anregung zu 1) aufgreift, schlägt der Integrationsrat folgende Personen zur Entsendung in die betreffenden Ausschüsse vor: Ausschuss Mitglieder: Stellvertretung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Ausschuss für Soziales, Ge- sundheit und Arbeitsförde- rung Vorlagen-Nr.: V/0289/2010 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0289/2010 Ausschuss für Gleichstellung Kulturausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung Sportausschuss Ausschuss für Kinder, Ju- gendliche und Familien 3. Der Rat wird gebeten, dem Integrationsrat die Möglichkeit einzuräumen, Mitglieder in die Kommunale Gesundheitskonferenz, in den Beirat Soziale Stadt Kinderhaus und in die Pfle- gekonferenz zu entsenden. 4. Für den Fall, dass der Rat die Anregung zu 3) aufgreift, schlägt der Integrationsrat folgende Personen zur Entsendung in die Gremien vor: Gremium Mitglieder: Stellvertretung: Kommunale Gesundheits- konferenz Beirat Soziale Stadt Kinderhaus Pflegekonferenz Begründung: I. Ausgangslage Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können allen vom Rat gebildeten Ausschüssen, mit Ausnahme der Pflichtausschüsse nach § 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW), volljährige sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme ange- hören. Auf dieser Grundlage hat der Rat in der abgelaufenen Ratsperiode und erneut in der laufen- den Ratsperiode dem Ausländerbeirat die Möglichkeit eingeräumt, für die Ausschüsse sach- kundige Einwohner/innen zur Wahl durch den Rat vorzuschlagen, in denen damit zu rechnen ist, dass bei der Beratung von einzelnen Tagesordnungspunkten auch ausländerspezifische Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Für folgende Ausschüsse wurde ein Vorschlagsrecht eingeräumt: • Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft • Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung • Ausschuss für Gleichstellung • Kulturausschuss • Ausschuss für Schule und Weiterbildung • Sportausschuss • Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Hierdurch wurde das Ziel verfolgt, eine engere Einbeziehung der Arbeit des Ausländerbeirates in die Ausschussarbeit zu ermöglichen, da zum einen in den Sitzungen des Ausländerbeirates - 3 - V/0289/2010 über aktuelle Ausschussthemen berichtet werden und zum anderen die ausländerspezifischen Aspekte stärker in die Ausschussarbeit einbezogen werden konnte. In dieser Wahlperiode hat der Rat folgende Ausschüsse gebildet: 1. Pflichtausschüsse: a. Hauptausschuss b. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften c. Rechnungsprüfungsausschuss 2. Sondergesetzliche Ausschüsse a. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 3. Freiwillige Ausschüsse a. Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft b. Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen c. Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung d. Ausschuss für Schule und Weiterbildung e. Ausschuss für Gleichstellung f. Kulturausschuss g. Sportausschuss h. Vergabeausschuss II . Entsendungsverfahren Rechtliche Ausgangssituation Nach § 27 Abs. 8 GO NRW kann sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Ge- meinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des In- tegrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen. Der Beschluss des Rates zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates vom 09.12.2009 war befristet bis zur Konstituierung des Integrationsrates. Hier- durch sollte dem neu strukturierten und neubesetzten Gremium die Möglichkeit gegeben wer- den, auf der Grundlage seiner eigenen Aufgabenstellung auch unter Berücksichtigung der Re- gelung in § 27 Abs. 8 GO NRW über die Frage der Notwendigkeit der Entsendung von sach- kundigen Einwohnern/innen in Ausschüsse des Rates neu zu beraten und zu entscheiden. Kommt der Integrationsrat zu der Entscheidung, dass es bei der alten Konstellation bleiben soll, ist eine einsprechende Anregung des Integrationsrates an den Rat erforderlich. Im Rah- men dieser Anregung können dann zum einen die Ausschüsse und zum anderen die Perso- nen benannt werden, die dann durch die entsprechenden Beschlüsse des Rates zu sachkun- digen Einwohner/innen des jeweiligen Ausschusses werden. Beschlussverfahren im Integrationsrat Für die Beschlüsse, d ie sich auf die grundsätzliche Frage der Anregung zur Entsendung von sachkundigen Einwohnern/innen beziehen (Beschlussvorschlag zu 1), findet § 50 Abs. 1 GO NRW Anwendung. Nach dieser Vorschrift werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst. - 4 - V/0289/2010 Für die Beschlüsse, die sich gegebenenfalls auf die personellen Vorschläge beziehen (Be- schlussvorschlag zu 2), findet § 50 Abs. 2 Anwendung, da hier Personen gewählt werden, die dem Rat zur Entsendung vorgeschlagen werden. Nach § 50 Abs. 2 werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stim- men. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Beschlussfassung im Rat Auf der Grundlage der Anregung des Integrationsrates ist dann gegebenenfalls eine Be- schlussfassung des Rates erforderlich. Neben der Festlegung der Zahl der sachkundigen Einwohner/innen in den Ausschüssen ist dann möglicherweise auch die Entsendung von sachkundigen Einwohner/innen vorzunehmen. Hierfür findet § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. Nach dieser Vorschrift ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme ei- nes einheitlichen Wahlvorschlages, auf den sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Aus- schüsse geeinigt haben, ausreichend. Die Wahl erfolgt – sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und es wird in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Quotenverfahren nach Ha- re/Niemeyer). Auf dieser Grundlage wurden vom Rat in seiner Sitzung am 09.12.2009 auf Vorschlag des Ausländerbeirates befristet bis zur Konstituierung des Integrationsrates folgende sachkundige Einwohner in Ausschüsse entsandt: Ausschuss Mitglieder: Stellvertretung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Dr. Georgios Tsakalidis c/o A. Nauss Warendorfer Str. 34 48145 Münster Deler Saber Lublin-Ring 8 48147 Münster Ausschuss für Soziales, Ge- sundheit und Arbeitsförde- rung Alexandra Vasia Rothenburg 45 48143 Münster4 Dimitri Arssenis Eichhornweg 4 48157 Münster Ausschuss für Gleichstellung Frau Hatice Yesilyaprak Elbestr. 4 48145 Münster Türkian Yüsbasi Von-der-Tinnen-Str. 2 48145 Münster Kulturausschuss Chigozie Ernest Onu Mierendorffstr. 16 48151 Münster Miriam-Mercedes Becker- Merino Steinfurter Str. 134 48149 Münster - 5 - V/0289/2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Dimitris Arssenis Eichhornweg 4 48157 Münster Deler Saber Lublin-Ring 8 48147 Münster Sportausschuss Antonio Machado da Silva Hanns-Rott-Weg 50 48167 Münster Ahmet Yesilyaprak Elbestraße 4 48145 Münster Ausschuss für Kinder, Ju- gendliche und Familien Spyridon-Paul Marinos Heerdestr. 19 48149 Münster (nach § 4 Abs. 3 Buchstabe i der Satzung für das Jugend- amt der Stadt Münster) Ismet Keles Josef-Beckmann-Str. 3 48159 Münster a. Zu Ziffer 3 und 4 des Beschlussvorschlages In der abgelaufenen Wahlperiode wurde sowohl in die Kommunale Gesundheitskonferenz, in den Beirat Soziale Stadt Kinderhaus als auch in die Pflegekonferenz jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des Ausländerbeirates entsandt. Die Verwaltung schlägt daher vor, auch dem Integ- rationsrat ein entsprechendes Vorschlagsrecht/Benennungsrecht einzuräumen. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Warendorfer Straße 34
- Elbestraße 4
- Mierendorffstraße 16
- Steinfurter Straße 134
- Heerdestraße 19
- Josef-Beckmann-Straße 3
- Eichhornweg 4
- Hanns-Rott-Weg 50
- Von-der-Tinnen-Straße 2
- Kinderhaus
- Rothenburg 45
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0289/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37