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AN/0064/2017

Erweiterung des Einzugsbereichs der S-Bahn Haltestelle Köln-Müngersdorf/Technologiepark

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.02.2017, TOP 8.1.1

Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke, Rolf Kremers/ FWK

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Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke, Rolf Kremers/ FWK

2085 Zeichen

CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
SPD-Fraktion 
Lothar Müller / Die Linke  
Rolf Kremers / FWK 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Köln 15.01 2017  
 
 
Sehr geehrte Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung zu einer Erweiterung des 
Einzugsbereichs der S-Bahn Haltestelle Köln-Müngersdorf/Technologiepark, der für 
die Richtzahlliste für Autostellplätze mit gutem ÖPNV-Anschluss als Maßstab gilt.  
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal wiederholt ihren Beschluss die Karte der 
Einzugsbereiche nach den heutigen Kenntnissen von Umwelt und Mobilitätsverhalten 
zu überarbeiten und den zuständigen Gremien vorzulegen.    
 
Begründung.  
 
Im Umfeld der S-Bahn-Haltestelle gibt es Pläne für weitere Bebauung. Der 
Einzugsbereich der hochwertigen S-Bahn-Haltestelle mit einem 10 Minuten Takt in 
der Hauptverkehrszeit durch zwei S-Bahnlinien (ab 2024 verbessert sich der Takt 
durch eine dritte S-Bahnlinie) ist viel zu knapp bemessen. Angesichts der Bedeutung 
dieser Haltestelle und den drei Buslinien der KVB ist eine aktuelle Erweiterung des 
Radius vorzunehmen. Eine Anpassung der Prozentzahlen an das heutige 
Mobilitätsverhalten (mehr ÖPNV/Rad) ist für die Stellplatzberechnung der PKWs 
vorzunehmen.   
Es bleibt jedem Vorhabenträger/Investor selber überlassen (Kann-Bestimmung), ob 
er die Richtwerte anwendet oder die Autostellplätze baut. Aktuell hat der 
Vorhabenträger aber gar keine Möglichkeit der Anwendung.  
 
gez Horst Nettesheim                    gez Claudia Pinl                gez Friedhelm Hilgers     
CDU-Fraktion                Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      SPD-Fraktion   
 
gez. Lothar Müller/ Die Linke   gez Rolf Kremers / FWK

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0064/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27