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2570/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 7 am 28.07.2025 (AN/1081/2025) betreffend "Steuereinnahmen in Porz"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2570/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 7 am 28.07.2025 (AN/1081/2025) betreffend "Steuereinnahmen in 
Porz" 
Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie hoch waren die Gesamtsteuereinnahmen, aufgelistet nach 
Gewerbesteuereinnahmen, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, 
Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer und Kulturförderabgabe bzw. 
Übernachtungssteuer für die Stadt Köln aus dem Stadtbezirk Porz in den Jahren 
2022, 2023 und 2024? 
 
2. Welche Investitionen und Ausgaben hat die Sadt Köln für den Stadtbezirk Porz in 
den Jahren 2022, 2023 und 2024 geleistet und in welcher finanzieller Höhe? 
(Aufstellung nach Investitionen und Ausgaben pro Jahr) 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur Frage 1: 
Die Stadtbezirke sind im Steuerveranlagungsverfahren der Stadt Köln nicht gesondert 
hinterlegt. 
Hintergrund dafür ist, dass nach dem Gesamtdeckungsprinzip alle Erträge des Haus-
halts zur Deckung sämtlicher Aufwendungen herangezogen werden müssen. 
Eine Zweckbindung des Steueraufkommens ist nicht zulässig, weder inhaltlich noch 
räumlich, so dass das Veranlagungsverfahren keine regionalen Bezüge umfasst, 
Um die vorliegende Anfrage dennoch zu beantworten, wurde die Postleitzahl in der 
Adresse des Steuerobjektes oder in der Adresse der steuerpflichtigen Person ausge-
wertet.  
Die Postleitzahlen 51143, 51145 und 51147 und 51149 liegen insgesamt im Stadtbe-
zirk Porz. Die Bereiche der Postleitzahl 51105 und der Postleitzahl 51107 erstrecken 
sich über die Stadtbezirke Porz und Kalk. Die Auswertungen dieser beiden Bereiche 
sind daher als gesonderte Tabellen ausgewiesen.

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2022 2023 2024
Grundsteuer 20.614.414,30 € 20.644.973,92 € 20.655.884,52 €
Vergnügungssteuer - Geldspielgeräte 1.060.796,11 € 1.464.217,61 € 1.510.442,57 €
Hundesteuer 652.270,00 € 676.227,00 € 689.453,00 €
Zweitwohnungssteuer 108.701,00 € 106.231,00 € 105.672,07 €
Übernachtungssteuer 399.774,72 € 588.167,84 € 1.208.977,38 €
Steuererträge PLZ 51143, 51145, 51147, 51149 (Porz)
 
 
2022 2023 2024
Grundsteuer 5.193.663,27 € 5.190.647,06 € 5.174.033,67 €
Vergnügungssteuer - Geldspielgeräte 739.066,41 € 940.106,86 € 915.259,86 €
Hundesteuer 155.690,00 € 158.110,00 € 158.139,00 €
Zweitwohnungssteuer 24.217,49 € 25.345,00 € 20.236,00 €
Übernachtungssteuer 53.500,71 € 79.982,84 € 84.460,47 €
Steuererträge PLZ 51105 (Stadtbezirke Porz und Kalk)
 
 
2022 2023 2024
Grundsteuer 4.553.757,13 € 4.555.598,69 € 4.549.843,67 €
Vergnügungssteuer - Geldspielgeräte 206.416,52 € 294.560,48 € 314.815,64 €
Hundesteuer 217.607,00 € 219.029,00 € 222.220,00 €
Zweitwohnungssteuer 25.296,00 € 24.246,00 € 19.917,00 €
Übernachtungssteuer 6.378,76 € 8.719,68 € 8.691,38 €
Steuererträge PLZ 51107 (Stadtbezirke Porz und Kalk)
 
 
Hinweise: 
Bei den Steuerarten Grundsteuer, Geldspielgerätesteuer, Zweitwohnungssteuer und 
Übernachtungssteuer liegen eindeutige Adressen der Steuerobjekte vor. Daher kann 
das Steueraufkommen auch für zurückliegende Jahre der jeweiligen Postleitzahl zu-
geordnet werden.   
Die Hundesteuerdaten enthalten die Adresse der steuerpflichtigen Person ohne 
Adresshistorie. Bei einer Auswertung kann stets nur auf die aktuelle Adresse abge-
stellt werden. Hat die steuerpflichtige Person zuvor in anderen Stadtbezirken gewohnt, 
kommt es zu Ungenauigkeiten der Auswertung. Je weiter die Auswertungen in die

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Vergangenheit zurückgehen, umso größer und statistisch relevanter werden die Ab-
weichungen. 
Bei der Gewerbesteuer ist eine aussagekräftige räumliche Statistik nicht möglich, da 
außer der Adresse des Verwaltungssitzes bzw. der Zentrale – oft außerhalb Kölns – 
keine weiteren Merkmale zu den örtlichen Lagen der Betriebsstätten in Köln gespei-
chert sind (Grundsatz der Datenminimierung). Die Konstellation bei den übrigen Ver-
gnügungssteuern (Tanzveranstaltungen, Vergnügungen sexueller Art, Filmvorführun-
gen mit pornografischen Inhalt) ist vergleichbar, so dass hier ebenfalls keine entspre-
chenden Auswertungen erstellt werden können.   
 
Zur Frage 2: 
Wie oben dargestellt dient das Steueraufkommen zur Deckung des gesamten Haus-
haltes (Gesamtdeckungsprinzip). Eine Zweckbindung ist nicht zulässig, weder inhalt-
lich noch regional.  
Die städtischen Finanzsysteme enthalten daher keine stadtbezirksbezogenen Infor-
mationen und Auswertungsmöglichkeiten zu den Ausgaben und Investitionen.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2570/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.08.2025
Erstellt
18.08.2025 11:21