AN/1060/2019
Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms !
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SPD Anfrage nach § 4
3484 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.07.2019 AN/1060/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 05.08.2019 Planungssicherheit für die Sportvereine – Sicherung des Kunstrasenprogramms ! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Haupt- ausschusses zu nehmen: Die öffentliche Diskussion über die erwartete EU-Richtlinie, nach der ab 2022 die Verwendung von Gummi-Granulat auf Kunstrasenplätzen nicht mehr erlaubt sein soll, verunsichert derzeit die Kölner Sportvereine. In Köln haben Rat und Sportausschuss in 2016 bzw. 2017 beschlossen, das Kunstrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzuschreiben und in den Jahren 2018, 2019 und 2020 weitere neun Sportplätze zusätzlich zu den bereits beschlossenen 15 Plätzen in einer festgelegten Rangfolge zu moder- nisieren und in Kunstrasenplätze umzuwandeln. In seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat den Klimanotstand für Köln ausge- rufen und damit alle Bauprojekte, die sich kritisch auf die Umwelt auswirken können, auf den Prüfstand gestellt. Die Umsetzung der in Rede stehenden EU-Richtlinie könnte den Sportvereinen beim Ausbau ihrer Anlage zum Kunstrasenplatz Maßgaben auferlegen, die den bestehenden Finanzrahmen der Einzelmaßnahmen deutlich übersteigt. Sportver- eine, die teilweise seit Jahren auf die angekündigte Umwandlung ihres Sportplat- zes warten, sollten nicht mit einer möglichen neuen Rechtslage im Unklaren ge- lassen werden oder sogar um die avisierten Fördermittel fürchten müssen. Die SPD-Fraktion bittet daher um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Konsequenzen drohen bei Umsetzung der EU-Richtlinie für das Kölner Kunstrasenplatz-Programm? 2. Wie lässt sich ein rechtskonformer Ausbau von Kunstrasenplätzen mit den Kölner Vorgaben aus dem Ratsbeschluss zum Klimanotstand vereinbaren? - 2 - 3. Welche Erfahrungen liegen der Verwaltung mit alternativen Materialien wie Kork o.ä. vor, nachdem auf einigen Kunstrasenplätzen die Granulatschicht bereits ausgetauscht wurde? Welche Kosten sind bei einem Austausch auf weiteren Plätzen zu erwarten? 4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die weiteren Maßnahmen auf der vom Sportausschuss beschlossenen Prioritätenliste umgeplant und auf umweltverträglichere Materialien umgestellt werden? In welchem zeitli- chen Rahmen soll eine solche Umplanung erfolgen und welche Mehrkosten sind hierfür zu erwarten? 5. Ist der Finanzrahmen für das Gesamtprogramm trotz zu erwartender Mehrkosten auskömmlich, um alle Sportanlagen auf der Prioritätenliste wie beschlossen zu Kunstrasenplätzen umzubauen, oder werden aufgrund der neuen Erkenntnisse zusätzliche Mittel zum Doppelhaushalt 2020/21 benö- tigt? Es muss sichergestellt sein, dass alle Vereine auf der Prioritätenliste Planungssicherheit haben und keine Maßnahme aus Kostengründen weg- bricht. Die Beantwortung soll auch dem Sportausschuss, Umweltausschuss und Finanz- ausschuss zur jeweils nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1060/2019
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 25.07.2019
- Erstellt
- 25.07.2019 11:58