Mandari Insight

1429/2017

Erneuerung des Mischwasserkanals

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.05.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 6.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

6225 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1429/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Erneuerung des Mischwasserkanals 
hier: Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt  aus der Sitzung vom 16.03.2017, TOP 8.4 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen: 
 
1. „Obwohl die Anliegerinformation mitteilt, dass die Rheinenergie bereits im Vorfeld der Kanal-
baumaßnahme die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen erneuert habe, bleibt es für die 
Anlieger unverständlich, warum die Straße nahezu 1 ½ Jahre, wahrscheinlich zwei Jahre, 
durch die Öffnungen beeinträchtigt ist. 
Wie erklärt die Verwaltung bzw. das Baustellenmanagement den Vorgang? 
 
2. Wie findet der Lieferverkehr für den REWE Markt Deutzer Freiheit während der Maßnahme 
statt, der seine Warenannahme auf der Mathildenstraße hat? 
Ein bevorstehender Ortstermin soll die Dramatik auch für den REWE Markt nochmals verdeut-
lichen. (03.04.2017)“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die Beantwortung der Anfrage hat die Verwaltung eine gemeinsame Stellungnahme der Stadt-
entwässerungsbetriebe Köln (StEB) und der RheinEnergie eingeholt, welche als Antwort der beiden 
Fragen wie folgt lautet: 
 
Antwort zu Frage 1:  
 
„Der vorhandene Mischwasserkanal in der Mathildenstraße ist auf der gesamten Länge von ca.370 m 
so marode, dass er erneuert werden muss. Hierzu wird der Kanal in der gleichen Trasse in offener 
Bauweise ausgetauscht. Um die notwendigen Baugruben erstellen zu können müssen störende Gas- 
und Wasserleitungen der Rheinenergie vor Beginn der Kanalarbeiten aus dem Baufeld heraus gelegt 
werden. Sowohl die Kanal- als auch die Rohrumlegungsarbeiten können nur unter Vollsperrung des 
jeweiligen Bauabschnittes durchgeführt werden. 
 
Wegen der sehr beengten Platzverhältnisse und der sehr unterschiedlichen Arbeitsabläufe können 
die Arbeiten der Rheinenergie und die der StEB nicht gemeinsam und gleichzeitig im jeweiligen Bau-
abschnitt durchgeführt werden. Weiterhin ist ein gleichzeitiges Arbeiten in verschiedenen Bauab-
schnitten aufgrund der Vorgaben der verkehrsanordnenden Behörde der Stadt Köln nicht möglich, da 
sonst die entsprechenden Verkehrsumleitungen nicht gewährleistet werden können und viele Anlie-
gerparkplätze gleichzeitig wegfallen würden. 
 
Somit müssen die Arbeiten der Rheinenergie und der StEB Köln nacheinander durchgeführt werden.

2 
 
Dies wurde den Anliegern auch von Anfang an durch eine entsprechende Anliegerinformation (verteilt 
durch die Rheinenergie), Presseinformation, Platzierung auf der Internet-Baustellenplattform der 
RheinEnergie sowie das gemeinsame Bauschild „Wir bauen für Köln“ mitgeteilt. 
 
Die Bauzeiten wurden im Vorfeld der Maßnahme bezüglich Ausschreibung, Vergabe und Beauftra-
gung eng abgestimmt, um unnötige Stillstände zu vermeiden. 
 
Die Arbeiten der Rheinenergie wurden im Mai 2016 begonnen und sollten im Oktober 2016 enden. 
Aufgrund verschiedener nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten (nicht zuletzt häufig notwendiger Ar-
beitsunterbrechungen wegen starken täglichen Zulieferverkehrs zu dem REWE – Markt sowie länge-
rer Frostperioden) wurden diese Arbeiten erst im Februar 2017 abgeschlossen. Somit konnten die 
Kanalarbeiten erst im März 2017 beginnen. Bei Einhaltung der geplanten Bauzeit sollen diese vo-
raussichtlich im Februar 2018 enden.“ 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Der REWE-Markt wird täglich von 15 bis 20 LKWs unterschiedlicher Größe beliefert. Eine 
Steuerung der Lieferzeiten ist nach Aussage des Marktleiters nicht möglich. 
 
Die Mathildenstraße (Einbahnstraße in nördliche Richtung/Ausfahrt zur Deutzer Freiheit) kann 
während der Baumaßnahme aufgrund der notwendigen Vollsperrung im jeweiligen Bauabschnitt 
nicht durchgehend befahren werden. Während der Arbeiten zwischen Deutzer Freiheit und 
Anlieferungspunkt REWE-Markt in der Mathildenstraße kann diese von Süden kommend angefahren 
werden. Allerdings müssen die LKWs dann rückwärts bis zur Adolphstraße zurücksetzen, um abfah-
ren zu können. Eine Einfahrt in die Heribertusstraße ist wegen zu geringem Einfahrradius (Schlepp-
kurve) nicht möglich. 
 
Diese Lösung funktioniert nur unter Einrichtung von Halte/bzw. Parkverbot in diesem Bereich und 
unter Zuhilfenahme von Einweisern/Lotsen beim Zurücksetzen. Gerade diese Situation führte bei der 
Durchführung der Rheinenergiearbeiten zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Stillstand bei 
den Bauarbeiten, da die Baustelle zu diesen Zeiten nicht angedient werden kann. Weiterhin kommt es 
häufig zum Aufstau von Lieferfahrzeugen im gesamten Zufahrtsbereich und den damit verbundenen 
Schwierigkeiten beim Abfahren der entladenen LKWs. 
 
Die StEB Köln prüfen zurzeit, diesen kritischen Bereich entgegen der Ausschreibung in einem 
unterirdischen Bauverfahren (Stollenbauweise) durchzuführen. Trotzdem kann die Mathildenstraße 
nicht durchgehend befahren werden, da auch bei der Stollenbauweise eine offene Baugrube am An-
fang des Stollenbereichs notwendig ist. Der Anlieferpunkt des REWE-Marktes in der Mathildenstraße 
kann von der Deutzer Freiheit her angefahren werden. Hierzu müssen die Lieferfahrzeuge unter Zu-
hilfenahme der gegenüberliegenden Düppelstraße rückwärts in die Mathildenstraße einfahren und 
können dann vorwärts auf die Deutzer Freiheit bzw. Düppelstraße abfahren. Alternativ wäre vorwärts 
einfahren und rückwärts ausfahren möglich. Durch die Sperrung dieses Bereichs für den öffentlichen 
Verkehr wären hier die Aufstellung von mehreren LKWs (Wartezone) sowie ein Abfahren an diesen 
vorbei möglich. 
 
Die Durchführung der Baumaßnahme ist zur Gewährleistung einer sicheren Ver- und Entsorgung und 
auch zur Beibehaltung der Standsicherheit der Kanäle dringend geboten und kann nicht verschoben 
werden. Wie die Erläuterungen zeigen wird versucht, die Beeinträchtigungen für die Anwohner und 
Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Auch wenn von den Baubeteiligten alle sinnvol-
len Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen genutzt werden lassen sich diese leider 
nicht völlig vermeiden.“

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mathildenstraße
  • Adolphstraße
  • Düppelstraße
  • Deutzer Freiheit
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1429/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27