1429/2017
Erneuerung des Mischwasserkanals
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1429/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Erneuerung des Mischwasserkanals hier: Anfrage der Bezirksvertretung Innenstadt aus der Sitzung vom 16.03.2017, TOP 8.4 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Fragen: 1. „Obwohl die Anliegerinformation mitteilt, dass die Rheinenergie bereits im Vorfeld der Kanal- baumaßnahme die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen erneuert habe, bleibt es für die Anlieger unverständlich, warum die Straße nahezu 1 ½ Jahre, wahrscheinlich zwei Jahre, durch die Öffnungen beeinträchtigt ist. Wie erklärt die Verwaltung bzw. das Baustellenmanagement den Vorgang? 2. Wie findet der Lieferverkehr für den REWE Markt Deutzer Freiheit während der Maßnahme statt, der seine Warenannahme auf der Mathildenstraße hat? Ein bevorstehender Ortstermin soll die Dramatik auch für den REWE Markt nochmals verdeut- lichen. (03.04.2017)“ Antwort der Verwaltung: Für die Beantwortung der Anfrage hat die Verwaltung eine gemeinsame Stellungnahme der Stadt- entwässerungsbetriebe Köln (StEB) und der RheinEnergie eingeholt, welche als Antwort der beiden Fragen wie folgt lautet: Antwort zu Frage 1: „Der vorhandene Mischwasserkanal in der Mathildenstraße ist auf der gesamten Länge von ca.370 m so marode, dass er erneuert werden muss. Hierzu wird der Kanal in der gleichen Trasse in offener Bauweise ausgetauscht. Um die notwendigen Baugruben erstellen zu können müssen störende Gas- und Wasserleitungen der Rheinenergie vor Beginn der Kanalarbeiten aus dem Baufeld heraus gelegt werden. Sowohl die Kanal- als auch die Rohrumlegungsarbeiten können nur unter Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnittes durchgeführt werden. Wegen der sehr beengten Platzverhältnisse und der sehr unterschiedlichen Arbeitsabläufe können die Arbeiten der Rheinenergie und die der StEB nicht gemeinsam und gleichzeitig im jeweiligen Bau- abschnitt durchgeführt werden. Weiterhin ist ein gleichzeitiges Arbeiten in verschiedenen Bauab- schnitten aufgrund der Vorgaben der verkehrsanordnenden Behörde der Stadt Köln nicht möglich, da sonst die entsprechenden Verkehrsumleitungen nicht gewährleistet werden können und viele Anlie- gerparkplätze gleichzeitig wegfallen würden. Somit müssen die Arbeiten der Rheinenergie und der StEB Köln nacheinander durchgeführt werden. 2 Dies wurde den Anliegern auch von Anfang an durch eine entsprechende Anliegerinformation (verteilt durch die Rheinenergie), Presseinformation, Platzierung auf der Internet-Baustellenplattform der RheinEnergie sowie das gemeinsame Bauschild „Wir bauen für Köln“ mitgeteilt. Die Bauzeiten wurden im Vorfeld der Maßnahme bezüglich Ausschreibung, Vergabe und Beauftra- gung eng abgestimmt, um unnötige Stillstände zu vermeiden. Die Arbeiten der Rheinenergie wurden im Mai 2016 begonnen und sollten im Oktober 2016 enden. Aufgrund verschiedener nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten (nicht zuletzt häufig notwendiger Ar- beitsunterbrechungen wegen starken täglichen Zulieferverkehrs zu dem REWE – Markt sowie länge- rer Frostperioden) wurden diese Arbeiten erst im Februar 2017 abgeschlossen. Somit konnten die Kanalarbeiten erst im März 2017 beginnen. Bei Einhaltung der geplanten Bauzeit sollen diese vo- raussichtlich im Februar 2018 enden.“ Antwort zu Frage 2: Der REWE-Markt wird täglich von 15 bis 20 LKWs unterschiedlicher Größe beliefert. Eine Steuerung der Lieferzeiten ist nach Aussage des Marktleiters nicht möglich. Die Mathildenstraße (Einbahnstraße in nördliche Richtung/Ausfahrt zur Deutzer Freiheit) kann während der Baumaßnahme aufgrund der notwendigen Vollsperrung im jeweiligen Bauabschnitt nicht durchgehend befahren werden. Während der Arbeiten zwischen Deutzer Freiheit und Anlieferungspunkt REWE-Markt in der Mathildenstraße kann diese von Süden kommend angefahren werden. Allerdings müssen die LKWs dann rückwärts bis zur Adolphstraße zurücksetzen, um abfah- ren zu können. Eine Einfahrt in die Heribertusstraße ist wegen zu geringem Einfahrradius (Schlepp- kurve) nicht möglich. Diese Lösung funktioniert nur unter Einrichtung von Halte/bzw. Parkverbot in diesem Bereich und unter Zuhilfenahme von Einweisern/Lotsen beim Zurücksetzen. Gerade diese Situation führte bei der Durchführung der Rheinenergiearbeiten zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Stillstand bei den Bauarbeiten, da die Baustelle zu diesen Zeiten nicht angedient werden kann. Weiterhin kommt es häufig zum Aufstau von Lieferfahrzeugen im gesamten Zufahrtsbereich und den damit verbundenen Schwierigkeiten beim Abfahren der entladenen LKWs. Die StEB Köln prüfen zurzeit, diesen kritischen Bereich entgegen der Ausschreibung in einem unterirdischen Bauverfahren (Stollenbauweise) durchzuführen. Trotzdem kann die Mathildenstraße nicht durchgehend befahren werden, da auch bei der Stollenbauweise eine offene Baugrube am An- fang des Stollenbereichs notwendig ist. Der Anlieferpunkt des REWE-Marktes in der Mathildenstraße kann von der Deutzer Freiheit her angefahren werden. Hierzu müssen die Lieferfahrzeuge unter Zu- hilfenahme der gegenüberliegenden Düppelstraße rückwärts in die Mathildenstraße einfahren und können dann vorwärts auf die Deutzer Freiheit bzw. Düppelstraße abfahren. Alternativ wäre vorwärts einfahren und rückwärts ausfahren möglich. Durch die Sperrung dieses Bereichs für den öffentlichen Verkehr wären hier die Aufstellung von mehreren LKWs (Wartezone) sowie ein Abfahren an diesen vorbei möglich. Die Durchführung der Baumaßnahme ist zur Gewährleistung einer sicheren Ver- und Entsorgung und auch zur Beibehaltung der Standsicherheit der Kanäle dringend geboten und kann nicht verschoben werden. Wie die Erläuterungen zeigen wird versucht, die Beeinträchtigungen für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Auch wenn von den Baubeteiligten alle sinnvol- len Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen genutzt werden lassen sich diese leider nicht völlig vermeiden.“
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Mathildenstraße
- Adolphstraße
- Düppelstraße
- Deutzer Freiheit
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1429/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27