Mandari Insight

2689/2020

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2020; betr. Grünausgleichmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.09.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.09.2020, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2689/2020 
Freigabedatum am 27.08.2020  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 
 
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 19.08.2020;  
betr. Grünausgleichmaßnahmen aus städtebaulichen Verträgen in Köln-Neubrück 
Anfragetext: 
In den letzten Jahren wurde u. a. im Stadtbezirk Kalk eine Vielzahl von Wohnungsbauprojekten um-
gesetzt und weitgehend abgeschlossen. Weitere neue Maßnahmen stehen an. Leider drängt sich bei 
den gleichzeitig erforderlichen und verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen oftmals der Eindruck auf, 
dass die bisherigen Regelungen in städtebaulichen Verträgen es den Vorhabenträgern ermöglichen, 
diese Maßnahmen trotz weitgehender Baufortschritte bis zur endgültigen Fertigstellung auch der letz-
ten Bauabschnitte hinauszuzögern. Als Beispiel kann hier das Gelände der Merheimer Gärten und die 
Ausgleichsfläche des ehemaligen Madaus-Gartenbaugeländes am Neubrücker Ring in Neubrück die-
nen. Hier tut sich seit Jahren nichts, obwohl die Merheimer Gärten weitgehend fertiggestellt sind. Die 
Bevölkerung hat aber aus Sicht der CDU-Fraktion einen Anspruch darauf, dass bei einem Baufort-
schritt von mindestens 50 % mit den Ausgleichsmaßnahmen begonnen wird. 
 
Die CDU-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Anfrage: 
1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sehen die vertraglichen Regelungen bezüglich des Neubau-
gebietes Merheimer Gärten im Gebiet der ehemaligen Baumschule Madaus am Neubrücker 
Ring genau vor? 
2. Wann ist mit einem Beginn und einem Abschluss der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu 
rechnen?  
3. Welche Flächen sind für die Maßnahmen konkret benannt? 
4. Wieso wurde die von der Bezirksvertretung Kalk in ihrer Sitzung am 22.06.2017 beschlossene 
Anregung an den Stadtentwicklungsausschuss zur Neuregelung des Zeitpunktes für den Beginn 
der Grünausgleichsmaßnahmen in städtebaulichen Verträgen mit Vorhabenträgern, bei künfti-
gen städtebaulichen Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit Vorhabenträgern sicherzustel-
len, dass mit den festgelegten Ausgleichsmaßnahmen spätestens nach einem Baufortschritt von 
50 % begonnen und diese sodann zeitnah abgeschlossen werden müssen, wobei diese Aus-
gleichsmaßnahmen möglichst im gleichen Stadtbezirk erfolgen sollen, bis heute nicht dem zu-
ständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben? 
5. Wie ist der Sachstand zu einer möglichen Änderung der vertraglichen Praxis? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu 1.  
Am 20.05.2003 wurde zwischen Stadt und GBA Projektentwicklung GmbH und Rotonda achtzehn ein 
"städtebaulicher Vertrag gemäß § 1 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Durchführung von 
Maßnahmen nach §§ 11, 1a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Plangeltungsbereich des Be-

2 
 
bauungsplanes Nr. 74459/07, Arbeitstitel "Madausstraße" sowie für eine externe Fläche in Köln-
Neubrück und über die Konfliktlage Hubschrauberlandeplatz/Luftverkehrslärm" geschlossen.  
 
Folgende externe Ausgleichsmaßnahmen sind in Neubrück vorgesehen: 
6, 7  Streuobstwiese mit insgesamt 16.800m² 
8,9  Baumhecke mit insgesamt 3.080m² 
10, 11, 12 Feldgehölze mit insgesamt 12.130m² 
 
 
Zu 2. 
Spätestens 12 Monate nach Fertigstellung der Wohnbebauung auf den Flächen WA1 und WA2, der 
Mischbebauung auf den Flächen MI2 und MI3 und der Gewerbebebauung auf den Flächen GE1. 
 
 
Zu 3. 
Gemarkung Langenbrück, Flur 71, Flurstück 3996. Die genaue Verortung ergibt sich aus dem Grün-
ordnungsplan – Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan "Madaus-Gelände" Stand 
22.04.2003. Die unter 1. genannten Maßnahmen sind wie folgt verteilt: 
6 Teilfläche westlich Rather Kirchweg 
7  Teilfläche östlich Neubrücker Ring, nördlich vorhandener Bestandsbebauung (ehem. Be-
triebsgebäude) 
8  östlich Neubrücker Ring gegenüber Robert-Schumann-Str. 
9  nördlich Hüttenweg 
10  östlich Neubrücker Ring südlich vorhandener Bestandsbebauung (ehem. Betriebsgebäude) 
11, 12 östlich Neubrücker Ring nördlich Hüttenweg, gegenüber Käthe-Schlechter-Str. 
 
 
Zu 4. 
Der städtebauliche Vertrag stammt aus der Anfangsphase entsprechender vertraglicher Regelungen 
zur Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen. Eine Regelung, welche die Vertragserfüllung 
an Bedingungen knüpft, die einseitig vom Vorhabenträger zu beeinflussen sind, werden von der Ver-
waltung nicht mehr angewendet. Als Plansicherungsmaßnahmen kommen zwischenzeitlich stan-
dardmäßig in städtebaulichen Verträgen zu Bebauungsplänen und Durchführungsverträgen bei Vor-
haben- und Erschließungsplänen in Kombination verschiedene Regelungen zum Einsatz: 
 
- Feste Fristen, bezogen auf Rechtskraft des Bebauungsplans, Zeitpunkt der Bauantragstellung 
und gegebenenfalls Fertigstellung 
- Bürgschaften, über diese wird die Verwaltung in die Lage versetzt, die Maßnahmen bei Ausfall 
des Vorhabenträgers selber durchzuführen 
- Vertragsstrafen, hiermit werden vereinbarte Fristen bewehrt 
- Grunddienstbarkeiten, zur Sicherung der Betretungsrechte zur gegebenenfalls erforderlichen 
Umsetzung durch die Verwaltung 
 
Zu 5. 
Siehe 4.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2689/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.09.2020
Erstellt
26.08.2020 08:31