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1935/2022

Prävention von sexualisierter Gewalt - Beantwortung der Anfrage AN/0822/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.06.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.10.2022, TOP 8.5.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4859 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I-3 
 
Vorlagen-Nummer  29.06.2022 
 1935/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.09.2022 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 06.09.2022 
Integrationsrat 20.09.2022 
Jugendhilfeausschuss 30.09.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
 
Prävention von sexualisierter Gewalt - Beantwortung der Anfrage AN/0822/2022 
Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt bitten mit der Anfrage AN/0822/2022 im Aus-
schuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern um Auskunft zu den folgenden Fragen: 
 
1. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Verwaltung derzeit - über das Projekt 
“Edelgard” hinaus - um den bestmöglichen Schutz aller Kölner*innen vor sexualisierter 
Gewalt im öffentlichen Raum zu gewährleisten? 
 
Seitens des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern sind derzeit keine weiteren 
Projekte neben EDELGARD geplant, da sich das Projekt EDELGARD nach wie vor im 
Wachstum befindet und umfassende personelle wie finanzielle Kapazitäten bindet.  
 
2. Welche Weiterbildungs- und Präventionsangebote fördert und initiiert die Stadt 
momentan speziell für Jungen und Männer, der queeren sowie der migrantischen 
Community? Bitte um Aufschlüsselung der Maßnahmen nach Zielgruppe und nach 
Geschlecht (m/w/d).  
 
 Die Fachstelle LSBTI fördert den offenen Treff baraka im rubicon e.V., der sich an  LSBTI-
Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte richtet. 
 
 Darüber hinaus gibt es keine expliziten – nur für die angefragte Zielgruppe gedachten – 
 Angebote. 
 
3. Wie viele Fälle von sexualisierter Gewalt sind bei der Stadt Köln als Arbeitgeberin seit 
2000 bekannt geworden und welche Maßnahmen wurden auf das Bekanntwerden hin 
getroffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht und Jahr. 
 
Die gewünschte aufgeschlüsselte statistische Bewertung kann mangels statistischer 
Auffächerung der arbeits- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen nicht geliefert werden. Es 
erfolgt derzeit noch keine Erfassung der Verfahren nach Inhalten. 
 
Im Zentralen Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden (ZeMAG), 
welches beim Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit seit 2020 geführt wird, wurde seit

2 
 
2020 ein Fall von sexualisierter Gewalt erfasst.  
 
4. Welche präventiven Maßnahmen ergreift und erarbeitet die Stadt Köln als Arbeitgeberin 
derzeit, um den bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz zu 
gewährleisten? 
 
Eine Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist im Intranet hinterlegt. 
Diese regelt das Verfahren bei sexueller Belästigung (Beschwerderecht der Belästigten, die 
Verantwortung der Vorgesetzten, Sanktionen und Maßnahmen). Zusätzlich finden sich Kon-
taktmöglichkeiten für Beratungsstellen für Mitarbeiter*innen in der Dienstvereinbarung wieder. 
Bei Kontaktaufnahme von betroffenen Mitarbeiter*innen gibt das Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern in einer ersten Hilfe hierzu Orientierung.  
Eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung ist gerade erfolgt, diese befindet sich aktuell im in-
ternen Abstimmungsprozess.  
 
Weitere präventive Maßnahmen fokussieren sich auf adäquate Schulungen.  
So bietet die Stadt Köln eine Veranstaltung zum Thema „Sexualisierte Gewalt – Sicher unter-
wegs“ an. Schwerpunktmäßig steht speziell die sexualisierte Gewalt im Fokus und es werden 
die damit einhergehenden Fragestellungen von Frauen und Mädchen berücksichtigt. Es wer-
den Themenfelder wie „Täter – Opfer – Bild“, Körpersprache, „Bauchgefühl“ und Angst als 
Warnsignal besprochen. Gemeinsam werden mögliche Reaktions- und Handlungsoptionen 
anhand von Beispielen erarbeitet. Weitere Themen sind u.a. Notwehr / Nothilfe, unterlassene 
Hilfeleistung, erlaubte Abwehrmittel sowie ein Exkurs ins Sexualstrafrecht (kurzer Überblick 
über das (neue) Sexualstrafrecht und aktuelle neue Phänomene. 
 
Zum Thema Eigenschutz wird das Seminar „Selbstbehauptung und Selbstverteidigung“ ange-
boten. Themen hierbei sind u.a.: Selbstschutzressourcen am jeweiligen Arbeitsplatz ergrün-
den, starke Körpersprache, Körperbild und Körperwahrnehmung, Grenzen setzen, innere 
Alarmanlage, Einsatz von Stimme, alltagsnahe Fallbeispiele sowie Selbstschutztechniken und 
einfache Verteidigungsgriffe. 
 
Daneben werden weitere Fortbildungsangebote oder Module zum Thema Gewaltpräventions-
training, Einsatztraining – Einsatztaktik und Eigensicherung, Selbstverteidigung und Selbstbe-
hauptung sowie Deeskalationstrainings angeboten. 
 
Neben Fortbildungsangeboten steht im Rahmen der Nachsorge das Mitarbeiter*innen-
Unterstützungsteam (MUT) sowie Psychologische Ersthelfer (PSU) zur Verfügung. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (5)

05.09.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.09.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2022 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1935/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.06.2022
Erstellt
07.06.2022 11:51