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Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten

Beschlussvorlage Ausschuss 3815/2019 vom 11.11.2019

Stand: Am 26.11.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 3815/2019 Freigabedatum 11.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: In Abänderung seines Beschlusses vom 17.09.2019 (1916/2019) beschließt der Ausschuss für Kunst- und Kultur die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geu- senfriedhof in Köln Lindenthal, Denkmalnummer 866. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsplan 2019 im Teilergeb- nisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für Restaurierungsarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses, Herwarthstr. 7, 50672 Köln, bewilligt. Die Evangelische Gemeinde Köln teilt mit Schreiben vom 11.10.2019 mit, dass diese Restaurierungsarbeiten nicht in die Denkmalförderung NRW 2019 aufgenommen wurden. Daher beantragt die Evangelische Gemeinde, dass der ursprünglich für diese Maßnahme vorgesehe- ne Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln, für eine Sonderbaumaßnahme zur Res- taurierung von Grabsteinen eingesetzt wird. Die nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 38.329,90 Euro. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen den geänderten Verwendungszweck keine Beden- ken. Die Verwaltung schlägt die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro für den geänderten Verwendungszweck vor. Der bereits in der Sitzung vom 17.09.2019 erfolgte Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses über weitere 5.000 Euro aus städtischen Mitteln für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geu- senfriedhof, Kerpener Str. o.Nr. 50931 Köln, bleibt unverändert.

Beratungsverlauf

  1. 26.11.2019

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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