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3815/2019

Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten

Beschlussvorlage Ausschuss 11.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.11.2019, TOP 4.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2133 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 3815/2019 
Freigabedatum  11.11.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
In Abänderung seines Beschlusses vom 17.09.2019 (1916/2019) beschließt der Ausschuss für Kunst- 
und Kultur die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 
10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geu-
senfriedhof in Köln Lindenthal, Denkmalnummer 866. 
 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsplan 2019 im Teilergeb-
nisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 
- Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 einen Zuschuss in Höhe 
von 5.000 Euro für Restaurierungsarbeiten an der Fassade des Gemeindehauses, Herwarthstr. 7, 
50672 Köln, bewilligt. 
Die Evangelische Gemeinde Köln teilt mit Schreiben vom 11.10.2019 mit, dass diese 
Restaurierungsarbeiten nicht in die Denkmalförderung NRW 2019 aufgenommen wurden. 
Daher beantragt die Evangelische Gemeinde, dass der ursprünglich für diese Maßnahme vorgesehe-
ne Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln, für eine Sonderbaumaßnahme zur Res-
taurierung von Grabsteinen eingesetzt wird. 
Die nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 38.329,90 Euro. 
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen den geänderten Verwendungszweck keine Beden-
ken. 
 
Die Verwaltung schlägt die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 5.000 Euro für den geänderten 
Verwendungszweck vor. 
 
Der bereits in der Sitzung vom 17.09.2019 erfolgte Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses 
über weitere 5.000 Euro aus städtischen Mitteln für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geu-
senfriedhof, Kerpener Str. o.Nr. 50931 Köln, bleibt unverändert.

Beratungsverlauf (1)

26.11.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3815/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.11.2019
Erstellt
31.10.2019 12:56