V/0104/2018
Verlängerung des Rechtsabbiegerfahrstreifens Wolbecker Straße / Andreas-Hofer-Straße
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Berichtsvorlage
3158 Zeichen
V/0104/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verlängerung des Rechtsabbiegerfahrstreifens Wolbecker Straße / Andreas-Hofer-Straße Beratungsfolge 20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Seit Sommer 2015 wird der Rechtsabbiegeverkehr der Wolbecker Straße in die Andreas -Hofer- Straße signaltechnisch getrennt von den Radfahrern und Fußgängern geführt. Diese Steuerungs- form wurde aufgrund eines schwerwiegenden Unfalles im Frühjahr 2015 aufgestellt. Damit wurde es möglich für die Radfahrer und Fußgänger größtmögliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten, allerdings auch mit dem Nachteil einer geringeren Leistungsfähigkeit in der Fahrbeziehung der Rechtsabbieger. Insbesondere in der morgendliche n Hauptverkehrszeit zeigt sich, das der nur ca. 30 m lange Rechtsabbiegefahrstreifen nicht alle ankommenden Kfz aufnehmen kann. In der Folge kommt es zur Verkehrsstockung in Richtung Innenstadt fahrend. Mit signaltechnischen Mitteln kann die Leistungsfähigkeit in der Rechtsabbiegerbeziehung und damit das Staurisiko bis in den Geradeausfahrstreifen nur zulasten der Fahrbeziehung der Radfahrer in Richtung Inne n- stadt gesteigert werden. Eine Verschlechterung dieser bedeutsamen Radfahrbeziehung ist aber für die Verwaltung nicht vertretbar. Ab 2019 erfolgt der Baubeginn zum Neubau der Brücke über den Dortmund -Ems-Kanal (DEK) einschließlich der beidseitig anschließenden Straßenrampen. Für die provisorische Verkehrsfü h- rung während der Erneuerung der Straßenbrücke über den DEK wird die Rampe neu modelliert. Daraus ergibt sich die Möglichkeit nach Beendigung der provisorischen Verkehrsführung auf der verbreiterten Rampe mit vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand die Länge des Recht s- abbiegefahrstreifens mehr al s zu verdoppeln. Das Wasser - und Schifffahrtsamt (WSA) Rheine hat seine Bereitschaft erklärt die Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens in die Ausbaupla- nung aufzunehmen. Auf dem dann 67 m langen Fahrstreifen können sich 11 Kfz aufstellen und der Verkehr Richtung Innenstadt kann ohne Behinderungen daran vorbeifahren. Diese Maßna h- me wird sich positiv auf die Verkehrsabwicklung der Wolbecker Straße auswirken. Die verhältnismäßig geringen Mehrkosten für die Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens werden in den von der Stadt Münster zu zahlenden Ablösebetrag mit einfließen, der gemäß A b- Vorlagen-Nr.: V/0104/2018 Auskunft erteilt: Herr Runge Ruf: 492 61 86 E-Mail: Runge@stadt-muenster.de Datum: 01.02.2018 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0104/2018 lösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) für den Vorteilsaugleich zukünftiger Erha l- tungsaufwände nach Schlussrechnung Gesamtbaumaßnahme durch das WSA Rheine ermittelt wird. Der genaue Mehrkostenanteil an dem zu zahlenden Ablösebeitrag kann derzeit nicht bezi f- fert werden. i. V. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Bestand und Planung Rechtsabbiegefahrstreifen Wolbecker Straße/Andreas - Hofer-Straße
Anlage 1 zur Vorlage
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Anlage 1 zur Vorlage V/104/2018 Bestand: Luftbild 2014 Planung: Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Wolbecker Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0104/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37