2612/2020
Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln 2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 31.08.2020 2612/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Köln 2019 Die SPD-Fraktion bittet mit der Anfrage AN/0821/2020 um Auskunft zu den Zahlen des öffentlich ge- förderten Wohnungsbaus 2019. 1.) Wie hoch war die Zahl der fertiggestellten öffentlich geförderten Wohnungen 2019? 2.) Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen sind 2019 aus der Bindung gefallen? 3.) Wie hoch ist die Anzahl der modernisierten Wohnungen unter den fertiggestellten öffentlich geförderten Wohnungen? 4.) Wie viele Wohnungen - aufgeteilt nach frei finanziert und öffentlich gefördert - sind 2019 nie- dergelegt/abgerissen worden? 5.) Wie stellen sich die stadtbezirksbezogenen Bilanzen der Fragestellungen zu 1. bis 4. dar? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Siehe folgende Aufstellung: Stadtbezirk 1 SB 2 SB 3 SB 4 SB 5 SB 6 SB 7 SB 8 SB 9 Gesamt 0 0 152 270 15 0 89 97 133 756 zu 2.) Im Jahr 2019 sind 394 öffentlich geförderten Wohnungen aus der Bindung gefallen. zu 3.) Siehe folgende Aufstellung: Stadtbezirk 1 SB 2 SB 3 SB 4 SB 5 SB 6 SB 7 SB 8 SB 9 Gesamt 0 0 0 0 0 0 0 72 0 72 zu 4.) Die Anzahl der abgegangenen Wohnungen ergibt sich aus der Differenzrechnung des Woh- nungsbestandes unter Hinzunahme der Fertigstellungen. Die Zahl der abgegangenen Wohnungen für 2019 für die Gesamtstadt und auf Stadtbezirks- ebene ist entsprechend dieser Berechnung in der Anlage dargestellt. Eine Differenzierung nach öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen ist nicht möglich. 2 Abgänge an geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten haben zwei Seiten. Der Abbruch freifinanzierter Wohneinheiten ist baurechtlich zu genehmigen. Daneben ist die Genehmigung nach der Wohnraumschutzsatzung von der Wohnungsaufsicht zu erteilen. Der Abbruch geförderter Wohnungen ist nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW (WFNG NRW) durch die Bestandsverwaltung/Ahndung des Amtes für Woh- nungswesen zu genehmigen. Im Jahr 2019 wurden von der Wohnungsaufsicht Genehmigungen zum Abbruch für 234 Wohneinheiten erteilt. Die Genehmigungen enthalten immer eine Auflage, innerhalb einer be- stimmten Frist, den Abbruch vorzunehmen und den Ersatzwohnraum zu erstellen. Wenn für 2019 eine Genehmigung zum Abbruch erteilt wurde, heißt das nicht zwingend, dass der Ab- bruch auch 2019 vorgenommen wurde. Erst nach Ablauf der Frist wird geprüft, ob der Ab- bruch erfolgt ist und ob der Ersatzwohnraum im Rohbau erstellt wurde. zu 5.) Siehe Antwort zu Fragestellung 4.) bzw. Anlage. Stadtbezirksbezogene Abbruchgenehmigungen (Wohneinheiten) siehe folgende Aufstellung: Stadtbezirk 1 SB 2 SB 3 SB 4 SB 5 SB 6 SB 7 SB 8 SB 9 Gesamt 7 7 66 33 7 3 2 108 1 234 Gez. Dr. Rau
Wohnungsbau_in_Köln
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Wohnungsbau in Köln Wohnungs- bestand Fertiggestellte Wohnungen Wohnungsabgänge Wohnungs- bestand 2018 2019 2019 2019 Innenstadt 81.906 140 18 82.028 Rodenkirchen 56.832 213 62 56.983 Lindenthal 83.545 380 73 83.852 Ehrenfeld 56.801 237 50 56.988 Nippes 61.360 204 26 61.538 Chorweiler 35.449 95 42 35.502 Porz 54.032 266 12 54.286 Kalk 57.138 160 11 57.287 Mülheim 74.453 480 252 74.681 Köln 561.516 2.175 546 563.145 Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadtbezirk/ Stadt Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2612/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 08:34