AN/0163/2019
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender Gebührenbescheide
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Freie Wähler Antrag nach § 3
3284 Zeichen
im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2019 AN/0163/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender Gebührenbescheide Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Freien Wähler Köln bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.02.2019 zu setzen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, sich bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW), nach dem Vorbild der anderer Bundesländer einzu- setzen. 2. Köln verzichtet bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch den Landtag auf eine Einziehung aktueller Gebührenbescheide sowie auf die weitere Bearbeitung geplanter Bescheide. Die entsprechende "Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW“ ist deshalb auszu- setzen. 3. Die im laufenden Haushalt dafür eingestellten Gebühreneinnahmen werden neutrali- siert und bei der Aufstellung der Planungen für die Jahre 2020 und später berücksich- tigt. - 2 - Begründung: Straßenausbaubeiträge, wie sie die Kommunalabgabegesetze vorschreiben, sind nicht nur eine teils existenzgefährdende, finanzielle Belastung für die Bürger, sondern im Sinne einer ausgewogenen Teilhabe der Bürger ungerecht. Die Folgen sind juristische Auseinander- setzungen sowie langwierige, kosten- und arbeitszeittreibende Aufwendungen in der Verwal- tung. Oft treffen bis zu 5-stellige Gebührenbescheide die betroffenen Eigentümer in einem exis- tenzgefährdenden Maße. Überall in Deutschland regt sich inzwischen der Widerstand, wie z.B. das derzeit laufende Volksbegehren für die Abschaffung der Gebührenerhebungen zeigt. Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, rät den Kommu- nen, Straßenausbaubeiträge vorerst nicht mehr einzuziehen, da man möglicherweise später einen doppelten Verwaltungsaufwand habe, wenn man das Geld den Bürgern wieder zu- rückerstatten müsse. Viele Maßnahmen wurden entweder wegen Rechtseinsprüchen oder aufgrund fehlenden Personals noch gar nicht bearbeitet oder abgerechnet. Beispiel: Die Anwohner des Weißer Unterkölnweges z.B. befürchten saftige Nachzahlungen, zumal einst prognostizierte Kosten um etwa 111% überschritten wurden. Die Anwohner hatten zu keinem Zeitpunkt die Möglich- keit, sich gegen die Kosteneskalation oder den Umfang der Bauten zu wehren oder gar ei- nen Baustopp zu erwirken. Jetzt warten sie besorgt auf eine saftige Rechnung. Im Bezirk Rodenkirchen z.B. steht aktuell ein beitragspflichtiges Volumen von insgesamt rund 1,4 Mio. EUR zur Abrechnung an. Wir verweigern diese einseitige Form der Kostenabwälzung und fordern - schon lange - die Abschaffung dieses „Wegezolls“. Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Ratsmitglied Freie Wähler Köln
Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift Rat 14.02.2019
2127 Zeichen
Anlage 1 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 26.03.2019 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung des Rates vom 14.02.2019 öffentlich 3.1.3 Antrag von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) betr. "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender Gebüh- renbescheide" AN/0163/2019 Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe BUNT AN/0220/2019 Ursprungsantrag: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeiste- rin, sich bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßen- ausbaubeiträge (§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW), nach dem Vorbild der ande- rer Bundesländer einzusetzen. 2. Köln verzichtet bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch den Landtag, auf eine Einziehung aktueller Gebührenbescheide sowie auf die weitere Bearbeitung geplanter Bescheide. Die entsprechende "Sat- zung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW“ ist deshalb auszusetzen. 3. Die im laufenden Haushalt dafür eingestellten Gebühreneinnahmen werden neutralisiert und bei der Aufstellung der Planungen für die Jahre 2020 und später berücksichtigt. Änderungsantrag: Punkt 1 wird wie folgt ergänzt (Fettdruck): Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, sich bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW) nach dem Vorbild anderer Bundesländer einzuset- zen. Damit die Finanzierung von Erneuerung und Ausbau kommunaler Straßen auch künftig gesichert bleibt und nicht zulasten der Kommunen geht, sollen die bisher durch Straßenausbaubeiträge abgedeckten Kosten zukünftig vom Land übernommen werden. Die Beschlusspunkte 2 und 3 werden gestrichen. Verweisungsantrag Abstimmungsergebnis: Einstimmig in den zuständigen Fachausschuss (Finanzausschuss) verwiesen. __________ Anmerkung: Verweisung auf Antrag von RM Breite vor Eintritt in die Tagesordnung (s. Ziffer V, Seite 4).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0163/2019
- Typ
- FW Antrag nach § 3
- Datum
- 25.02.2019
- Erstellt
- 01.02.2019 10:37