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AN/0163/2019

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender Gebührenbescheide

FW Antrag nach § 3 25.02.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.04.2019, TOP 3.1

Freie Wähler Antrag nach § 3

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Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift Rat 14.02.2019

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Freie Wähler Antrag nach § 3

3284 Zeichen

im Rat der Stadt Köln 
 
 
  FWK Walter Wortmann  
  Rathaus Spanischer Bau,  
  Raum A 205 
  50667 Köln 
 
 
 
Tel. 0221 / 221-23840  
Fax 0221 / 221-28770  
E-Mail  Walter.Wortmann @stadt - 
 koeln.de  
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2019 
AN/0163/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.02.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
 
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender 
Gebührenbescheide 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Freien Wähler Köln bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung 
am 14.02.2019 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, sich 
bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 
(§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW), nach dem Vorbild der anderer Bundesländer einzu-
setzen. 
 
2. Köln verzichtet bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durch 
den Landtag auf eine Einziehung aktueller Gebührenbescheide sowie auf die weitere 
Bearbeitung geplanter Bescheide. Die entsprechende "Satzung der Stadt Köln über 
die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW“ ist deshalb auszu-
setzen. 
 
3. Die im laufenden Haushalt dafür eingestellten Gebühreneinnahmen werden neutrali-
siert und bei der Aufstellung der Planungen für die Jahre 2020 und später berücksich-
tigt.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Straßenausbaubeiträge, wie sie die Kommunalabgabegesetze vorschreiben, sind nicht nur 
eine teils existenzgefährdende, finanzielle Belastung für die Bürger, sondern im Sinne einer 
ausgewogenen Teilhabe der Bürger ungerecht. Die Folgen sind juristische Auseinander-
setzungen sowie langwierige, kosten- und arbeitszeittreibende Aufwendungen in der Verwal-
tung.  
 
Oft treffen bis zu 5-stellige Gebührenbescheide die betroffenen Eigentümer in einem exis-
tenzgefährdenden Maße. Überall in Deutschland regt sich inzwischen der Widerstand, wie 
z.B. das derzeit laufende Volksbegehren für die Abschaffung der Gebührenerhebungen 
zeigt. 
  
Dr. Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, rät den Kommu-
nen, Straßenausbaubeiträge vorerst nicht mehr einzuziehen, da man möglicherweise später 
einen doppelten Verwaltungsaufwand habe, wenn man das Geld den Bürgern wieder zu-
rückerstatten müsse. 
 
Viele Maßnahmen wurden entweder wegen Rechtseinsprüchen oder aufgrund fehlenden 
Personals noch gar nicht bearbeitet oder abgerechnet. Beispiel: Die Anwohner des Weißer 
Unterkölnweges z.B. befürchten saftige Nachzahlungen, zumal einst prognostizierte Kosten 
um etwa 111% überschritten wurden. Die Anwohner hatten zu keinem Zeitpunkt die Möglich-
keit, sich gegen die Kosteneskalation oder den Umfang der Bauten zu wehren oder gar ei-
nen Baustopp zu erwirken. Jetzt warten sie besorgt auf eine saftige Rechnung. Im Bezirk 
Rodenkirchen z.B. steht aktuell ein beitragspflichtiges Volumen von insgesamt rund 1,4 Mio. 
EUR zur Abrechnung an.  
 
Wir verweigern diese einseitige Form der Kostenabwälzung und fordern - schon lange - die 
Abschaffung dieses „Wegezolls“. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Walter Wortmann 
Ratsmitglied Freie Wähler Köln

Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift Rat 14.02.2019

2127 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 26.03.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 47. Sitzung des Rates  vom 14.02.2019  
öffentlich 
3.1.3 Antrag von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) betr. "Abschaffung der 
Straßenausbaubeiträge in NRW und Aussetzung bestehender Gebüh-
renbescheide" 
AN/0163/2019 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe 
BUNT 
AN/0220/2019 
 
Ursprungsantrag: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeiste-
rin, sich bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßen-
ausbaubeiträge (§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW), nach dem Vorbild der ande-
rer Bundesländer einzusetzen. 
2. Köln verzichtet bis zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 
durch den Landtag, auf eine Einziehung aktueller Gebührenbescheide sowie 
auf die weitere Bearbeitung geplanter Bescheide. Die entsprechende "Sat-
zung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 
2 KAG NRW“ ist deshalb auszusetzen. 
3. Die im laufenden Haushalt dafür eingestellten Gebühreneinnahmen werden 
neutralisiert und bei der Aufstellung der Planungen für die Jahre 2020 und 
später berücksichtigt. 
Änderungsantrag: 
Punkt 1 wird wie folgt ergänzt (Fettdruck): 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung und die Oberbürgermeisterin, sich 
bei der Landesregierung von NRW für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 
(§ 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW) nach dem Vorbild anderer Bundesländer einzuset-
zen. Damit die Finanzierung von Erneuerung und Ausbau kommunaler Straßen

auch künftig gesichert bleibt und nicht zulasten der Kommunen geht, sollen 
die bisher durch Straßenausbaubeiträge abgedeckten Kosten zukünftig vom 
Land übernommen werden. 
Die Beschlusspunkte 2 und 3 werden gestrichen. 
Verweisungsantrag 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in den zuständigen Fachausschuss (Finanzausschuss) verwiesen. 
__________ 
Anmerkung: 
Verweisung auf Antrag von RM Breite vor Eintritt in die Tagesordnung (s. Ziffer V, 
Seite 4).

Beratungsverlauf (2)

14.02.2019 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0163/2019
Typ
FW Antrag nach § 3
Datum
25.02.2019
Erstellt
01.02.2019 10:37