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2186/2025

Nutzung Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule und Förderschule Soldiner Str. 68 in Lindweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1453 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2186/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
 
Nutzung Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule und Förderschule Soldiner Str. 68 in 
Lindweiler 
Per Anfrage wendet sich die CDU-Fraktion der BV 6 mit folgenden Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Wann kann  der Schulhof zur vollständigen Nutzung freigegeben werden? 
 
2. Können beide Schulen die Gesamtfläche nutzen, oder wird hier eine Teilung 
(räumlich/zeitlich) vorgenommen? 
 
Die Verwaltung beantwortet dies wie folgt: 
 
Zu 1) Die geplante Maßnahme wurde durch die Gebäudewirtschaft umgesetzt. 
Die Unfallkasse NRW hat jedoch Mängel aufgezeigt, welche vor der Freigabe beseitigt wer-
den müssen. Die Behebung der Mängel wurde beauftragt und teilweise bereits umgesetzt, so-
dass Teile des Schulhofes bereits freigegeben werden konnten. Weitere Arbeiten müssen je-
doch noch erfolgen. Sobald diese Arbeiten ebenfalls abgeschlossen sind, kann die Abnahme 
der Unfallkasse NRW erfolgen und der komplette Schulhof im Nachgang freigegeben werden. 
Ziel ist es, die Umsetzung noch in den Ferien vorzunehmen und die Abnahme früh im Schul-
jahr 2025/2026 durchzuführen.  
 
Zu 2) Hier sind mehrere Varianten denkbar. Die Verwaltung macht den Schulen hierzu keine 
Vorgabe, begleitet die Schulleitungen aber bei der Organisation der Schulhofnutzung.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2186/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.08.2025
Erstellt
01.07.2025 11:08