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BV9/103/2025

Erschließung des Gebietes Nördlich Wimpfener Straße über die Münchener Straße - Anfrage von Herrn Dr. Laugs; SPD und Herrn Nicolin; FDP

Anfrage 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 26.09.2025, TOP 5.1

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BV9/103/2025 
  
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 05.05.2025 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
in der Bezirksvertretung 9 
 
 
 
An den  
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirkes 9 
Herrn Dr. Graf 
 
 
 
Anfrage 
zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 16.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Erschließung des Gebietes Nördlich Wimpfener Straße über die Münchener 
Straße                     - Anfrage von Herrn Dr. Laugs; SPD und Herrn Nicolin; FDP 
Anfrage:  
1. Welche baulichen Gründe sprechen gegen eine Erschließung der Quartiers-
garage des Gebietes Nördlich Wimpfener Straße über die Münchener Straße? 
 
2. Welche verkehrsrechtlichen Gründe sprechen gegen eine solche Erschließung? 
 
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssten geändert werden, um eine 
solche Erschließung realisieren zu können, und wer könnte diese ändern?  
 
Begründung: 
Die Planungen für das Gebiet Nördlich Wimpfener Straße machen Fortschritte. 
Im Februar 2025 hat die Verwaltung in der Bezirksvertretung 9 das Ergebnis des 
Gutachterverfahrens präsentiert und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer 
öffentlichen Versammlung ist in Vorbereitung. Gleichzeitig gibt es sowohl in der 
Nachbarschaft als auch in der Politik weiterhin Diskussionen über die 
Geschossigkeit, die Anzahl der Wohneinheiten und besonders die Erschließung. 
 
In der Bezirksvertretung 9 wurde im Zuge der Beratungen wiederholt die Frage 
gestellt, ob eine Erschließung von der Münchener Straße aus möglich ist.  
Eine direkte Zufahrt von der Münchener Straße in die Quartiersgarage könnten 
sowohl die Kappeler Straße als auch Wimpfener Straße und Hospitalstraße 
deutlich vom MIV in das Gebiet entlasten; auch wenn ein Anschluss nur in eine 
Fahrtrichtung der Münchener Straße möglich sein könnte. Ein solcher einseitiger 
Anschluss wurde im Stadtbezirk 9 beispielsweise in Itter-Nord an die Straße Im 
Besental eingerichtet. Auf die Nachfragen aus der Bezirksvertretung hat die 
Verwaltung geantwortet, dass das Gebiet Nördlich Wimpfener Straße nicht über 
die Münchener Straße erschlossen werden kann.

Seite 2

Antwort

4738 Zeichen

TOP 5.1             BV9/103/2025 
Sitzung der BV 9 am 26.09.2025 
Anfrage von Herrn Dr. Laugs, SPD und Herrn Nicolin, FDP 
Erschließung Nördlich Wimpfener Straße 
 
 
Frage 1:  
Welche baulichen Gründe sprechen gegen eine Erschließung der Quartiersgarage des 
Gebietes Nördlich Wimpfener Straße über die Münchener Straße? 
 
Antwort zur Frage 1:  
Die Münchener Straße ist aufgrund ihres Querschnitts und verkehrlichen Bedeutung 
in die Autobahnklasse EKA3 (Stadtautobahn) einzustufen. Bei Autobahnen sind die 
Aus- und Einfädelungsstreifen ca. 150 bis 250m lang. Der Abschnitt zwischen den 
bestehenden Aus- und Einfädelungsstreifen ist ca. 580m lang. Einen Mindestabstand 
zwischen Anschlusspunkten gibt es für EKA3 nicht.  
Im Bereich der geplanten Erschließung befinden sich sowohl vor als auch hinter dem 
Erschließungsbereich Ingenieurbauwerke, die nicht baulich verändert werden 
können. Dabei handelt es sich um die Wanne Münchener Straße, die Straßenbrücke 
Kappeler Straße, die Fußgängerbrücke Hospitalstraße sowie eine 
Verkehrsschilderbrücke.  
Die Wanne Münchener Straße liegt westlich der geplanten Maßnahme und könnte – 
je nach Ausdehnung der geplanten Verzögerungsspur – nicht verbreitert werden. 
Hieraus ergeben sich die baulichen Einschränkungen. 
Die nutzbare Abschnittslänge verringert sich daher auf ca. 350m. Die beschränkte 
Länge des Bereiches erscheint ohne genaue Prüfung aus geometrischer Sicht für die 
erforderlichen Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen knapp, zumal dadurch 
auch die Lage der Anschlussstelle in das Gebiet eingeschränkt wird, was starke 
Auswirkungen auf die Gestaltung des Baufeldes hat. 
Auf eine Standspur müsste dann in diesem Abschnitt verzichtet werden und die Lage 
der Zufahrt wäre durch die Ausfahrt D-Benrath nicht sehr variabel. Eine seinerzeit 
von der BV9 gewünschte Anschlussstelle an die Karl-Hohmann-Straße wäre dann 
allerdings nach erster Einschätzung nicht mehr möglich.  
Ein Anschluss von der Münchener Straße (ohne eine weitere Anbindung an das 
Wohngebiet, welche aufgrund steigender Durchfahrten in das Wohngebiet nicht 
empfohlen wird) würde unabdingbar zu Umwegefahrten führen, da lediglich die 
Verbindungen "rechts rein" und "rechts raus" von der Fahrtrichtung Osten auf der 
Münchener Straße realisierbar wäre.  
Somit sind Umwegefahrten über die nächstgelegenen Anschlussstellen nicht zu 
vermeiden. Grundsätzlich ergibt sich zudem eine schlechte Erreichbarkeit der 
Tiefgarage, vor allem, wenn man aus dem Stadtgebiet und den Wohnstraßen kommt. 
Es müsste genauer betrachtet und geprüft werden, inwieweit eine Durchbrechung 
des bestehenden Schallschutzwalls Auswirkungen auf die Wirkung und die zulässige 
Bebauung im Wohngebiet hat.  
Die oben genannten Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen die 
Erschließung der Quartiersgarage von der Münchener Straße aus.

Frage 2:  
Welche verkehrsrechtlichen Gründe sprechen gegen eine solche Erschließung? 
 
Antwort zur Frage 2: 
Es handelt sich bei der Münchener Straße um eine Hauptverkehrsstraße mit 
regionaler zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion, die grundsätzlich anbaufrei 
zu halten ist.  
Eine so kleinteilige Erschließung, wie eine Quartiersgarage/Tiefgarage, widerspricht 
dem autobahnähnlichen Charakter und der Funktion der Münchener Straße und ist 
im Hinblick auf die Netzhierarchie aus verkehrsplanerischer/strategischer Sicht nicht 
zu empfehlen. 
Gemäß der Richtlinie für Integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) gilt, dass beim 
Übergang von Straßen außerhalb bebauter Gebiete zu Straßen innerhalb bebauter 
Gebiete die Kategorien aufeinander abgestimmt werden müssen. Dies trifft bei einer 
grundsätzlich anbaufreien Hauptverkehrsstraße mit Anschluss an eine 
Quartiersgarage/Tiefgarage nicht zu.  
Zudem würde ein Anschluss die Leistungsfähigkeit der Münchener Straße 
beeinflussen. 
 
Frage 3:  
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssten geändert werden, um eine solche 
Erschließung realisieren zu können, und wer könnte diese ändern? 
 
Antwort zur Frage 3: 
Auf Basis des aktuellen Status der Münchener Straße als außerörtliche, anbaufreie 
Straße müsste ein plangleicher Knotenpunkt geplant und dann gebaut werden.  
Ansonsten müsste die Kategorie der Straße von einer Außerorts- zu einer Innerorts-
Lage geändert werden. Hierzu müssten sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Folgen 
geklärt werden, einschließlich Parkmöglichkeiten, zulässiger Höchstgeschwindigkeit 
sowie weiterer Konsequenzen. Eine Änderung der Kategorie der Straße zu einer 
angebauten innerörtlichen Hauptverkehrsstraße ist somit in der Praxis nicht 
realisierbar.  
Aus Sicht der Verwaltung kann eine Erschließung „Nördlich Wimpfener Straße“ aus 
den oben genannten Gründen nicht empfohlen werden.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 5.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: schriftlich beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/103/2025
Typ
Anfrage
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 12:13