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2173/2018

Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus; 225. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim; Offenlage

Mitteilung Ausschuss 09.07.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 17.2

Anlage 2 aktuelle Darstellung Flächennutzungsplan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 Begründung

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zu Anlage 4 -Urkunde--

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Anlage 3 geplante Darstellung Flächennutzungsplan

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Anlage 1 Änderungsbereich

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Anlage 2 aktuelle Darstellung Flächennutzungsplan

262 Zeichen

W
W
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
225. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
Legende
Änderungsbereich
Dauerkleingärten
Grünfläche
Spielplatz
Umspannwerk
Wohnbaufläche
Grünfläche
Fläche für Bahnanlagen
1:2.500M.:
0 50 10025
Meter

Mitteilung Ausschuss

2260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/1 grie ma 
Vorlagen-Nummer  09.07.2018 
 2173/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 
 
225. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim 
Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
hier: Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 
§ 4 Absatz 2 BauGB 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.04.2013 wurde der Beschluss über die 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Nummer 72498/02 Arbeitstitel: "Sigwinstraße in Köln-
Höhenhaus", sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 BauGB gefasst. Mit diesem Beschluss verbunden war die Einleitung der Änderung der 
Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB. 
 
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung 
des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, im gesamten Geltungsbereich die bestehende Darstel-
lung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Beitrag zur 
dringend benötigten Schaffung von Wohnbauland in zentraler, siedlungsstrukturell integrierter Lage 
geleistet werden. 
 
 
Verfahrensverlauf 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan fand statt am 20.02.2014 um 19.00 
Uhr in der Förderschule Thymianweg in Köln-Höhenhaus. 
 
Zudem fand ebenfalls zum Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 
20.02.2014 bis 28.02.2014 statt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. 
 
Der nächste Verfahrensschritt für den Flächennutzungsplan ist die einmonatige Offenlage der beab-
sichtigten Planänderung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
lange nach § 4 Absatz 2 BauGB. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Änderungsbereich 
Anlage 2 aktuelle Darstellung Flächennutzungsplan 
Anlage 3 geplante Darstellung Flächennutzungsplan 
Anlage 4 Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit 
§ 2 Absatz 4 BauGB

Anlage 4 Begründung

53513 Zeichen

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A N L A G E  4  
611-1grie(2173-2018)ma1 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur 225. 
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Mülheim; 
Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
hier: Änderung der Darstellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" 
  
 
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
 
Die Stadt Köln gehört zu den Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Um der ansässigen und 
der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. 
 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder-
lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre 
Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. 
 
Das Plangebiet an der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich inte-
griert, verfügt über eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn, Bus) und eignet sich damit 
für die Entwicklung einer maßvoll verdichteten Wohnbebauung. Aufgrund der Nutzungsgeschichte 
als Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach 
Schließung der Deponie der natürlichen Sukzession überlassen. Im Flächennutzungsplan (FNP) 
ist das Plangebiet daher als Grünfläche dargestellt. 
 
Mit der Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen. 
 
Das dem im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 zu-
grundeliegende städtebauliche Konzept sieht im Änderungsbereich des FNP drei Häuserzeilen mit 
insgesamt 16 Wohneinheiten und einer Gemeinschaftsstellplatzanlage unmittelbar an der Zufahrt 
zur Sigwinstraße vor. Die Planung erfüllt damit die Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungsbau-
politik, indem sie eine innerstädtische Fläche für die Schaffung von Wohnraum nutzt. Dabei soll 
familiengerechter Wohnraum zur Miete entstehen. 
 
Die geplante Wohnnutzung fügt sich in das bestehende Nutzungsspektrum des Quartiers an der 
Sigwinstraße ein, das angrenzend an das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) dargestellt ist. 
 
 
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet 
 
Das Plangebiet liegt im südlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus und umfasst eine Flächengröße 
von ca. 3.800 m². Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird durch die Wohnbebauung am Tor-
ringer Weg im Nordosten, die Sigwinstraße im Süden, die Wohnbebauung an der Lindelaufstraße 
im Westen und eine Sukzessionsfläche im Nordwesten begrenzt. 
 
Der Änderungsbereich stellt sich aktuell als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor 
ausgekiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Das Plangebiet wird über die 
Sigwinstraße erschlossen. Das Gebiet liegt in circa 350 m Fußwegentfernung zur S-Bahn-
Haltestelle Holweide der S-Bahnlinie 11 (Bergisch-Gladbach – Düsseldorf über Köln Hauptbahn-
hof). Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Haltestelle Jasminweg der Buslinie 155 (Mülheim

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Berliner Straße – Stammheim Bonhoefferstraße). Das Gebiet verfügt damit über eine gute Er-
schließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
 
3. Verfahrensablauf 
(zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Parallelverfahren) 
 
Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sigwinstraße in Köln-
Höhenhaus wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.04.2013 gefasst. 
 
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 
BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 20.02.2014, sowie die frühzeitige Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 
 
Aufgrund eines Wechsels des Vorhabenträgers wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt. 
Die Hohr Immobilien GmbH wird nunmehr als neue Vorhabenträgerin die Planung weiterführen. 
 
Am 15.12.2016 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss der Beschluss zum Rücklauf der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Vorgabenbeschluss für die Erarbeitung des Planentwurfs. 
Der Vorgabenbeschluss wurde wie folgt ergänzt: 
Der in dem Bereich zu errichtende Fußweg soll qualitativ hochwertig ausgestaltet werden. Weiter 
soll die Verwaltung prüfen, ob die ausgewiesenen vier Besucherstellplätze an anderer Stelle plat-
ziert werden können. 
 
 
4. Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Das gesamte Plangebiet ist im FNP als Grünfläche dargestellt. 
 
 
5. Berücksichtigung anderer Planungen 
 
5.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für den Ände-
rungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Änderung des FNP entspricht damit 
den Zielen der Regionalplanung. 
 
5.2 Landschaftsplan 
 
Das gesamte Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 27 
"Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Entwicklungs-
ziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festgesetzt. 
 
Gemäß § 20 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten die widersprechenden Festset-
zungen des Landschaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft, wenn der Trä-
ger der Landschaftsplanung der entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan nicht wider-
sprochen hat. 
 
5.3 Altlasten 
 
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich auf Grundstücken einer ehemaligen Kiesgrube/ 
Deponie. Die Altablagerung wird mit der Nummer 90603 nachrichtlich im Altlastenkataster der 
Stadt Köln geführt.

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Der Änderungsbereich befindet sich außerdem im Nahbereich (Sicherheitszone von 100 Meter) 
um eine Altablagerung, die mit der Nr. 90606 nachrichtlich im Altlastenkataster der Stadt Köln ge-
führt wird und innerhalb der Gasmigrationen aus der Altablagerung heraus möglich sind. 
 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, welcher durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, wird 
darauf hingewiesen, dass die Böden des Plangebietes erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen 
belastet sind. 
 
Im Hinblick auf eine mögliche Überbauung wurden in den Jahren 2012 – 2015 dementsprechend 
Untersuchungen zur Erkundung von Auffüllungsmächtigkeiten und Auffüllungsinhaltsstoffen, einer 
möglichen Deponiegasbildung sowie zum Schadstoffpotential der oberflächennahen Bodenschich-
ten im Bereich des geplanten Grünstreifens im östlichen Bereich durchgeführt [Dr. Tillmanns & 
Partner GmbH, Bergheim, 2012]. Die ehemalige Kiesgrube/Deponie ist mit Bodenaushub, (Haus-) 
Müll, Schlacken und Aschen, stellenweise bis zum Grundwasserniveau verfüllt. Boden, Bodenluft 
und das Grundwasser wurden im Zusammenhang mit der Aufstellung des derzeit geltenden Be-
bauungsplanes Nr. 72499/05 untersucht. Im Zentralbereich der Deponie wurde ein vergleichsweise 
hoher Methangehalt (CH 4) von bis zu 25-Volumen-% festgestellt. Nach nutzungsbezogener  
Sicherung/Sanierung wird die Altablagerung nachrichtlich im Kataster geführt. Natürliche Böden 
sind im Plangebiet aufgrund der Vornutzung als Deponie nicht mehr vorhanden. 
 
Die Bodenuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Wohnbebauung unter Einhaltung fol-
gender Empfehlungen im Plangebiet möglich ist: 
 
Im geplanten Grünbereich liegen unauffällige Schadstoffgehalte im Oberboden vor. Unter der An-
nahme, dass hier keine weiteren Erdbewegungen stattfinden ist hier kein weiterer Handlungsbe-
darf erkennbar. Für die zu überbauenden Flächen ist aufgrund der zu erwartenden Erdbewegun-
gen ein Bodenauftrag von 0,5 m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte nach BBodSchV) einzupla-
nen. 
 
Im Untersuchungsgebiet findet derzeit noch ein vorzugsweise aerober sowie nachgeordnet anae-
rober Restabbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe statt. Diesbezüglich wird empfohlen, bei wei-
teren Planungen auf eine Unterkellerung zu verzichten. 
 
Es sind mögliche Setzungen durch den Abbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe zu berücksich-
tigen. 
 
Durchdringungspunkte von Ver- und Entsorgungsleitungen in die Bauwerke sind gasdicht auszu-
führen sowie Möglichkeiten zur passiven Entgasung herzustellen. 
 
Es ist bei Arbeiten in Gräben, Gruben oder Schächten für eine ausreichende Durchlüftung zu sor-
gen (s. auch Schreiben der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom 16.08.2016, Aus-
kunft Bodenverunreinigung). 
 
Die vorgenannten Empfehlungen werden durch die Planung beachtet. 
 
Hinweise auf Bodendenkmale liegen aufgrund der Vornutzung, siehe oben, nicht vor. 
 
5.4 Wasserschutzzone 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes "Hö-
henhaus". Jegliche Vorhaben in diesem Gebiet dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen 
Schutzfestsetzungen nicht entgegenstehen. Andernfalls ist eine wasserrechtliche Genehmigung 
einzuholen. Des Weiteren ist der Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzzone III, III 
A und III B zu beachten. 
 
Das Vorhaben, welches durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, steht den wasserrechtlichen 
Schutzfestsetzungen nicht entgegen.

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5.5 Bebauungsplan 
 
Der derzeit für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 72499/05, der im Jahr 1999 rechtskräf-
tig wurde, setzt für den Geltungsbereich der FNP-Änderung eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung "Parkanlage" fest. Der Großteil dieses Bereichs ist zudem als Fläche für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Ent-
sprechend der Maßnahme M 2 der textlichen Festsetzungen soll diese Fläche der freien Sukzessi-
on überlassen werden. 
 
 
6 Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
 
6.1 Bestehende Nutzungen 
 
Das Plangebiet stellt sich als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausgekiest 
und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbestände 
unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mittlerem 
Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im FNP ist 
das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. 
 
Im Nordwesten des Plangebietes befinden sich weitere Sukzessionsflächen der vorgenannten Art. 
 
Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat-
teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an. 
 
Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- 
und Doppelhäusern. 
 
Unmittelbar südlich des Plangebietes liegt die Sigwinstraße. Südöstlich der Sigwinstraße schließt 
ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. 
 
6.2 Beabsichtigte Darstellung 
 
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung 
des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, im gesamten Geltungsbereich die bestehende Dar-
stellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Bei-
trag zur dringend benötigten Schaffung von Wohnbauland in zentraler, siedlungsstrukturell inte-
grierter Lage geleistet werden. 
 
6.3 Städtebauliche Vorgaben 
 
Für das Plangebiet liegt bereits ein städtebauliches Konzept vor, welches mit dem im Parallelver-
fahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 umgesetzt wird. 
 
Dieses sieht drei Häuserzeilen vor, die sich um zwei Wohnwege gruppieren. Zwei der Hauszeilen 
bestehen aus fünf Häusern und die nördliche Hauszeile aus sechs Häusern. Damit verfolgt die 
jetzige Vorhabenträgerin ein Konzept, welches insgesamt 16 Wohneinheiten im Plangebiet ermög-
licht. Hinsichtlich der geplanten Geschossigkeit und der Dachform orientiert sich die vorgesehene 
Bebauung an der Bestandsbebauung der Umgebung. Die notwendigen Stellplätze sind in einer 
Gemeinschaftsanlage unmittelbar an der Zufahrt zur Sigwinstraße vorgesehen. Die Wohnwege 
können dadurch vom Autoverkehr freigehalten werden. Jedes Haus verfügt über einen eigenen 
Garten. Das Planungskonzept beinhaltet östlich der Wohnbebauung eine 15 m breite öffentliche 
Grünfläche. Diese Grünfläche ist Bestandteil des geplanten Grünzuges zwischen Sigwinstraße und 
Hülsenweg als Verlängerung des rechtsrheinischen Grünzuges von der Merheimer Heide über 
Holweide/Isenburg bis zum Hülsenweg/Weidenbruch und entspricht der Darstellung des aktuellen 
FNP. Daher umfasst die FNP-Änderung diesen Bereich nicht. Die Wohnsiedlung wird zur Sigwin-

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straße, zu den angrenzenden Baugrundstücken und Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und 
Laubhecken eingegrünt. 
 
6.4 Verkehr und technische Infrastruktur 
6.4.1 Verkehrserschließung 
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt in circa 350 m Fußwegentfernung zur S-Bahn-
Haltestelle Holweide der S-Bahnlinie 11 (Bergisch-Gladbach – Düsseldorf über Köln Hauptbahn-
hof). Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Haltestelle Jasminweg der Buslinie 155 (Mülheim 
Berliner Straße – Stammheim Bonhoefferstraße). Das Gebiet verfügt damit über eine gute Er-
schließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
Das Änderungsgebiet grenzt unmittelbar an die Sigwinstraße, die den Charakter einer Wohnsam-
melstraße hat. Sie ist im Trennprofil mit beidseitigen Gehwegen sowie einem Längsparkstreifen/ 
Baumreihe auf der nördlichen Straßenseite ausgebaut. 
 
Wasser- und Energieversorgung 
Die erforderlichen Versorgungsleitungen für Wasser, Gas und Elektrizität sind in der Sigwinstraße 
vorhanden. Die geplante Wohnbebauung wird von dort aus erschlossen. 
 
6.4.2 Abwasserentsorgung 
In der angrenzenden Sigwinstraße ist ein Mischwasserkanal vorhanden. Die Querschnitte sind 
ausreichend, um das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohnge-
biet aufzunehmen. 
 
 
7. Umweltbericht 
 
7.1 Einleitung 
 
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB für die Belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse dieser 
Prüfung sind im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
 
Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan für 
das Plangebiet aufgestellt. Für diesen wurden ebenfalls die Auswirkungen auf die Umwelt unter-
sucht und in einem Umweltbericht dargestellt. Da die Planungen unterschiedliche Regelungstiefen 
aufweisen, unterscheiden sich die Umweltberichte in ihrem Detaillierungsgrad. 
 
7.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der FNP-Änderung 
Ziel der Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche ist die Schaffung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung auf einer erschlossenen in-
nerstädtischen Fläche. 
 
Für nähere Erläuterungen zu den Zielen der Planung siehe Punkt 1. "Anlass, Ziel und Zweck der 
Planung" des städtebaulichen Teils der Begründung. 
 
7.1.2 Beschreibung Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das Plangebiet stellt sich heute als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausge-
kiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbe-
stände unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mitt-
lerem Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im 
FNP ist das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. Im Nordwesten des Plangebietes 
befinden sich weitere Sukzessionsflächen der vorgenannten Art.

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Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat-
teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an. 
 
Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- 
und Doppelhäusern. 
 
Im Süden grenzt die Sigwinstraße an das Plangebiet. Südöstlich der Sigwinstraße schließt ein 
Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. 
 
7.1.3 Beschreibung Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung) 
Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde die ca. 0,5 ha große Sukzessionsfläche 
entlang der Sigwinstraße bestehen bleiben. Die städtebaulich integrierte Fläche mit sehr guter 
ÖPNV-Anbindung würde dann weiterhin unbebaut bleiben und nicht in eine Wohnbaufläche um-
gewandelt werden. 
 
7.1.4 Beschreibung Planänderung 
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung 
des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, im gesamten Geltungsbereich die bestehende Dar-
stellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Bei-
trag zur dringend benötigten Schaffung von Wohnbauland in zentraler, siedlungsstrukturell inte-
grierter Lage geleistet werden. 
 
7.2 Bedarf an Grund und Boden/Fläche 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung 
 ha % ha % ha 
Grünfläche 0,38 100 0 0 -0,38 
Wohnbaufläche 0 0 0,38 0 +0,38 
Gesamt 0,38 100 0,38 100 // 
 
7.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We-
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla-
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – 
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden-
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung 
sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die 
Geruchsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswasserge-
setz Nordrhein-Westfalen (LNG NW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalte-
plan. 
 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwar-
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

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7.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Änderungen des Flächennutzungsplanes. Geprüft wird, 
welche dauerhaften Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf die Umweltbelan-
ge entstehen können und welche Einflüsse aus der Umgebung dauerhaft auf die geplanten Nut-
zungen im Geltungsbereich wirken können. Hierzu werden regelmäßig bzw. dauerhaft anzuneh-
mende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und nicht vorher-
sehbare Ereignisse. 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen-
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
 
7.5 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete: Im Umkreis 
von 2 km um das Plangebiet befinden sich keine solchen Gebiete. 
 Eingriff/Ausgleich: Ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant wird im 
Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bear-
beitet. Es erfolgt ein vollständiger Ausgleich des Eingriffs durch die geplante Wohnbebau-
ung. 
 Boden: Die natürlichen Bodenverhältnisse im Änderungsbereich sind aufgrund der Vornut-
zung als Kiesgrube/Deponie bereits nachhaltig gestört und können durch das Vorhaben nicht 
beeinträchtigt werden. 
 Oberflächengewässer: Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden oder ge-
plant. Der Rhein liegt in ca. 2,7 km Entfernung zum Plangebiet. Die nächsten offenen Ge-
wässer sind der Höhenfelder See und der Heide-Teich in ca. 1,7 km Entfernung. 
 Abwasser: Ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht relevant. Wird im 
Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ge-
prüft. 
 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Innerhalb einer Wohnbaufläche sind 
keine emittierenden Gewerbebetriebe zulässig. Die durch die zusätzliche Wohnbaufläche 
hervorgerufene verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung ist unerheblich. 
 Luftschadstoffe – Immissionen: Im Änderungsbereich und in der näheren Umgebung sind 
keine emittierenden Gewerbebetriebe vorhanden. Genaueres wird im Rahmen des im Paral-
lelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geprüft. 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung 
nicht relevant. Wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes geprüft. 
 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerech-
ter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Zurzeit sind im Plangebiet keine über das in einem 
Siedlungsbereich übliche Maß hinausgehenden Geruchs- oder Lichtimmissionen vorhanden. 
Durch die FNP-Änderung sind aufgrund der geringen Gebietsgröße keine erheblichen zu-
sätzlichen Geruchs-, Licht-, Strahlungs- oder Wärmeemissionen zu erwarten. 
 Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes: Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III A 
des Wasserschutzgebietes "Höhenhaus". Die Vorgaben der Wasserschutzzone werden auf 
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geprüft. 
 Lärm: Im Plangebiet und in der näheren Umgebung sind keine emittierenden Gewerbebe-
triebe vorhanden. Durch die Sigwinstraße sowie die nordwestlich des Plangebiets verlaufen-
de Bahntrasse werden insbesondere im Nachtzeitraum die für eine Wohnbaufläche gelten-
den Grenzwerte geringfügig überschritten. Gegebenenfalls notwendige Schallschutzmaß-
nahmen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geprüft.  
 Erschütterungen: Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind nicht bekannt und werden 
auch nicht erwartet.

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 Gefahrenschutz/Risiken: Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Hochwassergefahrenzo-
ne oder eines Sicherheitsabstandes eines Störfallbetriebes. Die Starkregengefährdung ist im 
Änderungsbereich überwiegend gering. Eine mögliche Gefährdung durch Methan-
Ausgasungen aufgrund der Vornutzung als Kiesgrube/Deponie wird im Kapitel 5.5.5.1 Altlas-
ten bewertet. 
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet sind keine Hinweise auf die Existenz von Kul-
tur- oder Sachgütern bekannt. 
 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen: Eine erhebliche Verstärkung der Umweltauswir-
kungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind 
durch die FNP-Änderung nicht zu erwarten. 
 
7.6 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 
7.6.1 Natur und Landschaft 
7.6.1.1 Landschaftsplan 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, g BauGB) 
Das oberste Ziel des Landschaftsplanes ist der bewusstere Umgang mit dem noch vorhandenen 
Freiraum und den noch vorhandenen naturnahen Landschaftsresten, die entsprechend dem Ge-
setzesauftrag gerade in besiedelten Bereichen in besonderem Maße zu schützen, zu pflegen und 
zu entwickeln sind. Darunter stehen als gleichrangige Schutzziele nebeneinander: 
 als Ziel 1 die Verhinderung weiterer Schäden an Natur und Landschaft, insbesondere auch 
durch steuernde Schutzfestsetzungen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die 
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und 
 als Ziel 2 die Sicherung der Freiräume zur Wiederherstellung der geschädigten Landschaft 
und damit der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 
Der gesamte Änderungsbereich ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 
27 "Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Entwick-
lungsziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festge-
setzt. 
 
Folgende Schutzzwecke führten zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes: 
 zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesonde-
re durch Sicherung reich strukturierter Landschaftsräume als Lebensraum gefährdeter Pflan-
zen und Tiere, naturnah entwickelter Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Grünver-
bindungen 
 wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zur Sicherung des ländli-
chen Charakters der Landschaft im Übergangsbereich zum Wald 
 wegen der besonderen Bedeutung für die stille und die aktive Erholung 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche widerspricht der Darstellung des Änderungs-
bereiches als Landschaftsschutzgebiet. 
 
Gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz treten die widersprechenden Festsetzungen des Land-
schaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft, wenn der Träger der Land-
schaftsplanung der entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 
Der FNP wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (vgl. Kapitel 
3.2). 
 
Das Entwicklungsziel und die Schutzzwecke des gesamten Landschaftsschutzgebietes werden 
durch die geplante FNP-Änderung auf einer Fläche von ca. 3.800 m², die weniger als 1 % der ge-
samten Größe des Landschaftsschutzgebietes ausmacht, nicht erheblich beeinträchtigt.

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7.6.1.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet stellt sich als Sukzessionsfläche dar, die durch ein Mosaik krautiger Fluren (Ru-
deral- und Grasfluren), verbuschter Bereiche sowie höherer Baumbestände und durchgewachse-
nen Sträucher bestimmt wird.  
 
Während sich zur Sigwinstraße hin dichte Brombeerfluren ausgeprägt haben, wird das dahinterlie-
gende Plangebiet durch Bäume mittleren Alters (z.B. Gewöhnliche Robinien, Vogel-Kirsche, Spit-
zahorn, Grau-Pappel, Sandbirke) bestimmt. Die Strauchschicht ist von Einzelsträuchern, wie Ge-
meiner Hasel und Eingriffligen Weißdorn geprägt. In der Krautschicht finden sich Arten, wie Brom-
beere, Brennnessel, Moos, etc. In der südlichen Ecke zu den Gärten der Wohnbebauung zur Lin-
delaufstraße hin prägen Robinien den Baumbestand. In den schattig-feuchten Bereichen haben 
sich verschiedene krautige Pflanzen etabliert. Nicht standorttypische Arten wie Bärlauch und inva-
sive Arten wie der Bambus sind aus den anliegenden Gärten bzw. durch Gartenabfälle in die Be-
stände eingewandert. Im hinteren, nordöstlichen Teil der Fläche prägen Offenflächen aus Gräsern 
und Kräutern den Vegetationsbestand. Einzeln und truppweise stocken Gehölze wie Feldahorn, 
Zweigriffliger Weißdorn, Blutroter Hartriege, Rosen und einzelne Apfelbäume auf der Fläche. Ge-
genüber den Gärten des Torringer Weges haben sich ebenfalls dichte Brombeergebüsche ausge-
breitet. Diese werden von einer großkronigen Gemeinen Esche überstellt. Einige dieser Bäume 
fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. 
 
Im Nordwesten des Plangebietes befinden sich weitere Sukzessionsflächen mit ähnlicher Pflan-
zenstruktur wie im Plangebiet. Zusammen mit dem Plangebiet hat die gesamte Sukzessionsfläche 
zwischen der Sigwinstraße und dem Hülsenweg eine Größe von ca. 5,1 ha. 
 
Südöstlich erstreckt sich eine öffentliche Grünfläche, die als Parkanlage gestaltet ist und eine Ver-
bindung zur S-Bahnhaltestelle schafft. 
 
Das Plangebiet fungiert als Bindeglied zwischen den nördlich und südlich angrenzenden Biotopflä-
chen des rechtsrheinischen Grünzuges, der von der Merheimer Heide mit kleineren Unterbrechun-
gen über Holweide/Isenburg bis zum Hülsenweg/Weidenbruch führt. 
Prognose (Planung): 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einem Verlust der vorhandenen Ve-
getationsstrukturen durch Versiegelung, Umwandlung und Inanspruchnahme von Fläche. Im Ände-
rungsbereich entfallen die vorhandenen Biotoptypen vollständig und werden in versiegelte Fläche 
oder geringwertigere Biotoptypen umgewandelt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun-
gen: 
Innerhalb des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden ver-
schiedene Durchgrünungsmaßnahmen innerhalb der Wohnbaufläche festgesetzt. Zusätzlich wird 
eine externe Pflanzmaßnahme im Zuge der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB festgelegt und umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die 
Umwandlung einer Ackerfläche in eine Grünlandbrache im Bezirk Mülheim. 
Bewertung: 
Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 5,1 ha großen Sukzessionsfläche zwischen der Sigwin-
straße und dem Hülsenweg außerhalb des Änderungsbereiches bleibt bestehen. Im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung werden im Plangebiet Begrünungsmaßnahmen und externe Pflanz-
maßnahmen auf einer Ackerfläche im Bezirk Mülheim, die einen funktionalen Ausgleich ermögli-
chen, festgesetzt. Die Änderung des FNP hat somit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Pflanzen.

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7.6.1.3 Tiere 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landesnaturschutzgesetz NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Im August 2013 wurde eine faunistische Erhebung (Artenschutzprüfung, Stufe I) im Änderungsbe-
reich durchgeführt. Es erfolgten dazu im Frühjahr des Jahres 2012 und im Juli 2013 zwei Gelän-
debegehungen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Plangebiet planungsrelevante 
Arten (Reptilien, Fledermäuse, Vögel) beherbergt. Daher wurde von März bis August 2014 eine 
vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) mit den in der Tabelle aufgeführten Ergebnissen durchge-
führt: 
Es bedeuten: + = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs 
der Flora Fauna Habitat Richtlinie, RL = Rote Liste Niederrheinische Bucht: 3 = gefährdet, V = 
Vorwarnliste. 
 
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des 
Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
FFH RL 
Amsel Brutvogel -   
Blaumeise möglicher Brutvogel -   
Buchfink Brutvogel -   
Buntspecht Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Eichelhäher Nahrungsgast und 
möglicher Brutvogel 
-   
Elster Brutvogel -   
Fitis Nahrungsgast und 
Durchzügler 
-   
Gartengrasmücke Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Gelbspötter Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Grünfink Brutvogel -   
Grünspecht Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Habicht überfliegend +   
Hausrotschwanz Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Haussperling Ruheplatz von 3-4 
Individuen; Nah-
rungsgast und Brut-
vogel Umgebung 
-   
Heckenbraunelle Brutvogel -   
Kohlmeise möglicher Brutvogel -   
Mauersegler überfliegend -   
Mäusebussard überfliegend +   
Mönchsgrasmücke Brutvogel -   
Rabenkrähe Nahrungsgast und 
möglicher Brutvogel 
-   
Ringeltaube Brutvogel -   
Rotkehlchen Brutvogel -

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Singdrossel Nahrungsgast -   
Sumpfrohrsänger Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
   
Zaunkönig Brutvogel -   
Zilpzalp Brutvogel -   
 
Fledermausarten 
Zwergfledermaus Jagdraum und Flug-
route  
+   
 
Es wurden im Plangebiet mit Ausnahme der Zwergfledermaus (Jagdraum oder Flugroute) keine 
planungsrelevanten Arten kartiert. Sommer- oder Winterquartiere der Zwergfledermaus wurden 
nicht nachgewiesen und werden nicht erwartet. Der Mäusebussard und der Habicht konnten im 
Überflug beobachtet werden. 
Prognose (Planung): 
Die FNP-Änderung ermöglicht die Umnutzung und großflächige Inanspruchnahme des Eingriffsge-
bietes, wodurch es zur Rodung von Bäumen und gewachsenen Gehölzstruktur kommt. Die Struk-
turen stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden Tierarten dar, der mit der Überprä-
gung des Plangebietes zerstört wird. 
 
Da die planungsrelevante Zwergfledermaus das Plangebiet lediglich als Jagdraum nutzt und in der 
unmittelbaren Umgebung größere und gleich strukturierte Flächen vorhanden sind, ist von keiner 
Beeinträchtigung auszugehen. 
 
Für den planungsrelevanten Mäusebussard und Habicht sind ebenfalls keine Beeinträchtigungen 
zu erwarten, da das Plangebiet nur überflogen wurde. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen: 
Die Darstellung der Eingriffe und deren Ausgleich werden im Rahmen des im Parallelverfahren 
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans dargelegt. Artenschutzrechtliche Verbotstatbe-
stände gem. § 44 BNatSchG sind dort auszuschließen. 
Bewertung: 
Die FNP-Änderung bereitet ein Vorhaben vor, das eine Betroffenheit für die heute vorhandenen 
Arten verursacht. Jedoch handelt es sich bei den im Änderungsbereich anzutreffenden Vogelarten 
vor allem um sogenannte "Allerweltsarten". Eine Gefährdung der lokalen Population dieser häufig 
und ungefährdeten Arten durch die FNP-Änderung ist nicht zu erwarten. Die nördliche, gleich 
strukturierte Sukzessionsfläche ist um ein Vielfaches größer als der Änderungsbereich und bietet 
ausreichende Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten in unmittelbarer Umgebung, die als Aus-
weichquartiere fungieren können. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG 
sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Aufnahme von Vermeidungsmaßnah-
men auszuschließen. 
 
7.6.2 Landschaft/Ortsbild 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 , a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, BNatSchG, DSchG 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet ist im öffentlichen Raum nur von der Sigwinstraße aus wahrnehmbar und stellt sich 
als zugewachsene Gehölzfläche dar. Das grüne Erscheinungsbild und der unbebaute Charakter 
werden besonders durch dichte Gehölze geprägt. Der Sichthorizont ist aufgrund des Gehölzbe-
standes relativ gering. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen 
Einzel-, Doppel und Reihenhäusern mit Satteldächern und ausgebauten Dachgeschossen geprägt.

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Prognose (Planung): 
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung werden die Sukzessionsbiotope innerhalb des Plange-
bietes in eine Wohnbaufläche überprägt. Dies führt zu einer Änderung des Landschafts- und Orts-
bildes. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen: 
Maßnahmen, die zu einem Einfügen der Wohnwohnbaufläche in das vorhandene Ortsbild führen, 
sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen. 
Bewertung: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einer Veränderung des Landschafts- 
und Ortsbildes. Eine Minderung der Auswirkungen bzw. ein Einfügen der geplanten Bebauung in 
die aus Wohnbebauung geprägte Umgebung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
sicherzustellen. 
 
7.6.3 Wasser 
(§ 1 Absatz 6 Nr. 7, a BauGB) 
7.6.3.1 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes: WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Grundwasserkörpers "Niederung des Rheins" (27_25). Der 
Grundwasserkörper ist als Poren-Grundwasserleitertyp klassifiziert und besitzt eine hohe Durch-
lässigkeit und eine sehr gute Ergiebigkeit. Die unmittelbar am Plangebiet liegende Grundwasser-
standsmessstelle 073928719 (RGW Köln Hö 056) an der Sigwinstraße gibt einen durchschnittli-
chen Wasserstand von 37,78 m NHN an. Der höchste Grundwasserstand wurde im Zeitraum 
2005-2017 bei rund 38,5 m NHN gemessen. 
 
Das Plangebiet liegt im Bereich der (pleistozänen) Rheinniederterrasse mit den sandigkiesigen 
Schichten, die den Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstockwerk bilden. 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes "Höhen-
haus". Jegliche Vorhaben in diesem Gebiet dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen Schutz-
festsetzungen nicht entgegenstehen. Das Versickern von Niederschlagswassern von Dachflächen 
von Wohngebäuden ist, mit Ausnahme über Sickerschächten, innerhalb der Wasserschutzzone 
zulässig.  
 
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sol-
len Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation oh-
ne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. Allerdings dürfen was-
serrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange 
entgegenstehen. Zudem darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund 
der Vornutzung des Plangebietes als Deponie ist eine ortsnahe Versickerung daher nicht möglich.  
Prognose (Planung): 
Durch die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche wird eine Versiegelung des derzeit 
unversiegelten Plangebietes ermöglicht. Dadurch gehen potentielle Versickerungsflächen verloren 
und damit einhergehend kommt es zu einer zusätzlichen Verringerung des Grundwasserdarge-
bots. Mit der Teilversiegelung des Plangebietes wird jedoch zugleich eine örtliche Auswaschung 
von schädlichen Stoffen aus den mit Altlasten belasteten Böden verhindert.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen: 
Mögliche Maßnahmen zur Minderung der Einschränkung der Grundwasserneubildung durch die 
teilweise Versiegelung sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen. 
 
Die Lage des Plangebietes in einem Wasserschutzgebiet ist auf der Ebene der verbindlichen Bau-
leitplanung zu berücksichtigen. 
Bewertung: 
Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Grundwasser sind unerheblich, da im Plangebiet 
aufgrund der Bodenvorbelastungen keine natürlichen Verhältnisse vorliegen. 
 
Die Vorgaben der Wasserschutzzone sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu be-
rücksichtigen. 
 
7.6.4 Klima und Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
7.6.4.1 Klima, Kaltluft/Ventilation  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes: BauGB, Umgang mit Klimawandelfolgen (Wärmebelastung) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Der Änderungsbereich ist gemäß der Klimafunktionskarte der Stadt Köln als "Freilandklima II" aus-
gewiesen. Das Freilandlima weist einen ungestörten, ausgeprägten Tagesgang von Temperaturen 
und Feuchte auf, ist windoffen und hat eine Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftproduktion. Das 
Plangebiet fungiert als Luftschneise zwischen den größeren Freiflächen südlich der S-Bahn-
haltestelle "Köln-Holweide" und nördlich des Plangebietes. 
 
In der Planungshinweiskarte über die zukünftige Wärmebelastung im Kölner Stadtgebiet liegt das 
Plangebiet innerhalb der Klasse 3 belastete Siedlungsfläche.  
Prognose (Planung): 
Mit der Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche erfährt das Plangebiet eine teilweise 
Überbauung. Der Flächenanteil (Vegetationsstrukturen), der klimatische Ausgleichfunktionen wie 
z.B. Kaltluftproduktion, Luftaustausch übernehmen kann, reduziert sich. Die Bedeutung des Plan-
gebietes als Luftschneise bleibt im Wesentlichen erhalten, da nicht die gesamte Grünfläche ent-
lang der Sigwinstraße geändert wird und damit ein Luftaustausch zwischen den angrenzenden 
größeren Freiflächen bestehen bleibt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen: 
Zum Ausgleich der durch die Umsetzung der Wohnbebauung verlorengehenden kleinklimatischen 
Funktion setzt der im Parallelverfahren befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan verschie-
dene Pflanzmaßnahmen fest. 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung gehen Flächen für die Kaltluftproduktion verloren. Aufgrund der im Ver-
hältnis zu den in der Umgebung verbleibenden Freiflächen untergeordneten Größe des Plangebie-
tes hat die FNP-Änderung allerdings nur geringe Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung. Ebenso 
wird sich die FNP-Änderung auf die für das Plangebiet und die Umgebung prognostizierte zukünf-
tige Wärmebelastung nicht wesentlich auswirken. Die Bedeutung des Plangebietes als Luftschnei-
se bleibt im Wesentlichen erhalten.

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7.6.5 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, c BauGB) 
7.6.5.1 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes: BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforderungen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich auf Grundstücken einer ehemaligen Kiesgrube/ 
Deponie. Die Altablagerung wird mit der Nummer 90603 nachrichtlich im Altlastenkataster der 
Stadt Köln geführt. Das Gelände wurde ausgekiest und aufgefüllt. Die Auffüllmächtigkeiten variie-
ren zwischen 8,0 m im südöstlichen Bereich bis mehr als 15 m im nordwestlichen Bereich. Die Auf-
füllungen bestehen im Wesentlichen aus inerten Auffüllungen wie Bodenaushub und Bauschutt, 
nachgeordnet Aschen und Schlacken sowie lokal Dachpappenresten und Hausmüllbestandteilen. 
 
Der Änderungsbereich befindet sich außerdem im Nahbereich (Sicherheitszone von 100 Meter) 
um eine Altablagerung, die mit der Nr. 90606 nachrichtlich im Altlastenkataster der Stadt Köln ge-
führt wird. 
Prognose (Planung): 
Im Hinblick auf eine mögliche Überbauung wurden dementsprechend Untersuchungen zur Erkun-
dung von Auffüllungsmächtigkeiten und Auffüllungsinhaltsstoffen, einer möglichen Deponiegasbil-
dung sowie zum Schadstoffpotential der oberflächennahen Bodenschichten im Plangebiet durch-
geführt. 
 
Das Gutachten kommt zu den folgenden Empfehlungen: 
 Im geplanten Grünbereich liegen unauffällige Schadstoffgehalte im Oberboden vor. Unter der 
Annahme, dass hier keine weiteren Erdbewegungen stattfinden ist hier kein weiterer Hand-
lungsbedarf erkennbar. Für die zu überbauenden Flächen ist aufgrund der zu erwartenden 
Erdbewegungen ein Bodenauftrag von 0,5 m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte nach 
BBodSchV) einzuplanen. 
 
 Im Untersuchungsgebiet findet derzeit noch ein vorzugsweise aerober sowie nachgeordnet 
anaerober Restabbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe statt. Diesbezüglich wird empfoh-
len, bei weiteren Planungen auf eine Unterkellerung zu verzichten. Ferner sind mögliche 
Setzungen durch den Abbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe zu berücksichtigen. Durch-
dringungspunkte von Ver- und Entsorgungsleitungen in die Bauwerke sind gasdicht auszu-
führen sowie Möglichkeiten zur passiven Entgasung herzustellen. Ferner ist bei Arbeiten in 
Gräben, Gruben oder Schächten für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen: 
Die Darstellungen des Plangebietes im Altlastenkataster sowie die gutachterlichen Empfehlungen 
und fachbehördlichen Auflagen zur geplanten Wohnbebauung im Plangebiet sind auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
Bewertung: 
Eine Wohnnutzung ist trotz der vorhandenen Altlasten im Plangebiet unter Berücksichtigung von 
Maßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umsetzbar. Unter Berücksichtigung der 
gutachterlich empfohlenen Maßnahmen ist eine Gefährdung durch Methan-Ausgasungen in den 
geplanten Wohngebäuden nicht gegeben. Die Versiegelung einer solchen Altlastenfläche ist aus 
Gründen des Bodenschutzes der Versiegelung natürlicher Böden an anderer Stelle vorzuziehen. 
 
7.6.6 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder-
lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre

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Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. Das Plangebiet an 
der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich integriert und verfügt über 
eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als Deponiestandort 
wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach Schließung der Deponie 
der natürlichen Sukzession überlassen. Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde die 
ca. 0,38 ha große Sukzessionsfläche bestehen bleiben. Um die dringend benötigten Wohnbauflä-
chen für die ansässige und die neu hinzukommende Bevölkerung auszuweisen, müssten möglich-
erweise unbebaute Flächen im Außenbereich erschlossen werden. Dies hätte möglicherweise er-
hebliche Umweltbeeinträchtigungen zur Folge. 
 
7.7 Zusätzliche Angaben 
7.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
Bei der Erhebung der Daten sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. An technischen Verfahren 
wurden zur Untersuchung der Bodenverfüllungen Rammkernsondierungen sowie Laboruntersu-
chungen von Oberbodenproben und Bodenluftmessungen durchgeführt. 
 
7.7.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen  
(Monitoring) 
Die geänderte Flächenausweisung wird nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens in das 
Siedlungsflächen-Monitoring der Bezirksregierung Köln eingestellt. 
 
7.7.3 Zusammenfassung 
Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange: 
 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete 
 Biologische Vielfalt 
 Eingriff/Ausgleich 
 Boden 
 Oberflächengewässer 
 Abwasser 
 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
 Luftschadstoffe – Immissionen 
 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
 Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
 Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissions-
schutzrechtes 
 Lärm 
 Erschütterungen 
 Kultur- und sonstige Sachgüter 
 Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 
 
Durch die Planung betroffene Umweltbelange: 
Landschaftsplan: 
Der gesamte Änderungsbereich ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 
27 "Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Ent-
wicklungsziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – 
festgesetzt. Mit Inkrafttreten der FNP- Änderung treten die widersprechenden Festsetzungen des 
Landschaftsplanes außer Kraft. 
Pflanzen: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einem Verlust der vorhandenen Ve-
getationsstrukturen durch Versiegelung, Umwandlung und Inanspruchnahme von Fläche. Im Ände-

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rungsbereich entfallen die vorhandenen Biotoptypen vollständig und werden in versiegelte Fläche 
oder geringwertigere Biotoptypen umgewandelt. Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 5,1 ha 
großen Sukzessionsfläche zwischen der Sigwinstraße und dem Hülsenweg außerhalb des Ände-
rungsbereiches bleibt jedoch bestehen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden im 
Plangebiet Begrünungsmaßnahmen und externe Pflanzmaßnahmen auf einer Ackerfläche im Be-
zirk Mülheim, die einen funktionalen Ausgleich ermöglichen, festgesetzt. Die Änderung des FNP 
hat somit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. 
Tiere: 
Die FNP-Änderung bereitet ein Vorhaben vor, das eine Betroffenheit für die heute vorhandenen 
Arten verursacht. Jedoch handelt es sich bei den im Änderungsbereich anzutreffenden Vogelarten 
vor allem um sogenannte "Allerweltsarten". Eine Gefährdung der lokalen Population dieser häufig 
und ungefährdeten Arten durch die FNP-Änderung ist nicht zu erwarten. Die nördliche, gleich 
strukturierte Sukzessionsfläche ist um ein Vielfaches größer als der Änderungsbereich und bietet 
ausreichende Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten in unmittelbarer Umgebung, die als Aus-
weichquartiere fungieren können. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG 
sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Aufnahme von Vermeidungsmaßnah-
men auszuschließen. 
Landschaft/Ortsbild: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einer Veränderung des Landschafts- 
und Ortsbildes. Eine Minderung der Auswirkungen bzw. ein Einfügen der geplanten Bebauung in 
die aus Wohnbebauung geprägte Umgebung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
sicherzustellen. 
Grundwasser: 
Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Grundwasser sind unerheblich, da im Plangebiet 
aufgrund der Bodenvorbelastungen keine natürlichen Verhältnisse vorliegen. Mit der Teilversiege-
lung des Plangebietes wird eine örtliche Auswaschung von schädlichen Stoffen aus den mit Altlas-
ten belasteten Böden verhindert. 
Klima, Kaltluft/Ventilation: 
Es gehen durch die FNP-Änderung Flächen für die Kaltluftproduktion verloren. Aufgrund der im 
Verhältnis zu den in der Umgebung verbleibenden Freiflächen untergeordneten Größe des Ände-
rungsbereiches hat das Vorhaben allerdings nur geringe Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung. 
Die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzten Pflanzmaßnahmen gleichen die 
verlorengehende kleinklimatische Funktion teilweise aus. Die Bedeutung des Plangebietes als 
Luftschneise bleibt im Wesentlichen erhalten. 
Altlasten: 
Eine Wohnnutzung ist trotz der vorhandenen Altlasten im Plangebiet unter Berücksichtigung von 
Maßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umsetzbar. Unter Berücksichtigung der 
gutachterlich empfohlenen Maßnahmen ist eine Gefährdung durch Methan-Ausgasungen in den 
geplanten Wohngebäuden nicht gegeben. Die Versiegelung einer solchen Altlastenfläche ist aus 
Gründen des Bodenschutzes der Versiegelung natürlicher Böden an anderer Stelle vorzuziehen. 
 
7.7.4 Referenzliste der Quellen 
Zusätzlich zu den bei der Stadt Köln vorhandenen Umweltinformationen und der Auswertung von 
Stellungnahmen aus der Dienststellen- und Behördenbeteiligung wurden für die Erstellung des 
Umweltberichtes folgende Grundlagen herangezogen: 
 Büro für Artenschutz und Avifaunistik: Artenschutzprüfung Stufe II: Vertiefende Prüfung, 
Stadt Köln – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72498/2 "Sigwinstraße" in Köln-
Höhenhaus, Köln, 24.11.2014. 
 Calles o de Brabant Landschaftsarchitekten: Artenschutzrechtliche (Vor)Prüfung – ASP – 
Stufe 1, Köln, 01.08.2013.

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 Dr. Tillmanns & Partner GmbH: Orientierende Bodenluft- und Bodenuntersuchungen im Hin-
blick auf die geplante Bebauung Sigwinstraße 105 a-k in Köln (B-Plan Nr. 72499/05); Berg-
heim, 07.03.2012. 
 Dr. Tillmanns & Partner GmbH: VEP Sigwinstraße in 51061 Köln; baugrundtechnische Un-
tersuchungen und Gründungsempfehlungen, Bergheim, 08.10.2013; 
 Elsbroek Ingenieure: Auswertung von Berichten und Informationen über Bodenverunreini-
gungen auf dem Grundstück Sigwinstraße 105 a-k, Düsseldorf, 21.08.2015. 
 Elsbroek Ingenieure: Orientierende Boden- und Bodenluftuntersuchung Grundstück Sigwin-
straße 105 a-k, Düsseldorf, 27.11.2015. 
 Geologisches Landesamt NRW: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen – Blatt L 5108 Köln-
Mühlheim, Maßstab 1:50.000, Krefeld, 1980. 
 Geologisches Dienst NRW: Auszug aus dem Informationssystem BK50 NW, Karte der 
schutzwürdigen Böden, Maßstab 1:50.000, Krefeld, 2006. 
 Ingenieurbüro für Freiraum- und Landschaftsplanung Ingrid Rietmann: Landschaftspflegeri-
scher Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren "Sigwinstraße in 
Köln-Höhenhaus (Nr. 72498/2)", Königswinter, 19.12.2017. 
 Labor Dr. Rabe Hygiene Consult: Ermittlung der Luftqualität in Köln mit Flechten als Bioindi-
katoren, Essen, 05.12.2001. 
 Land NRW: Geoportal NRW, abgerufen über http://www.geoportal.nrw, Stand: August 2017, 
Geschäftsstelle IMA GDI. NRW c/o Bezirksregierung Köln. 
 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: ELWAS-WEB, 
abgerufen über http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#, Stand: August 2017. 
 Stadt Köln: Klimafunktionskarte M 1:150.000, Datengrundlage: Prof. Kuttler et. Al. Universität 
Essen, Klimatologische Untersuchung Köln 1997. 
 Stadt Köln: Schallimmissionspläne der Stadt Köln, Köln 2005/2008. 
 Stadt Köln: Landschaftsplan der Stadt Köln vom 18.04.1991, zuletzt geändert am 13.04.2011 
 Stadt Köln (mit LANUV und DWD): Klimawandelgerechte Metropole Köln, Köln, 2013. 
 
 
8. Auswirkungen der FNP-Änderung 
 
Mit der FNP-Änderung können in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Regionalplanes  
Wohneinheiten mobilisiert werden, ohne durch die Verdichtung negative Folgen auf die örtlichen 
Wohn- oder Umweltverhältnisse nach sich zu ziehen. 
 
Geplant sind 16 zweigeschossige Reihenhäuser in verdichteter Bauweise als Einfamilienhäuser 
zur Miete. 
 
Bei Umsetzung der beabsichtigten Nutzung wird der aktuelle Flächenbewuchs der Sukzessionsflä-
che komplett entfernt, was einen ausgleichspflichtigen Eingriff darstellt. 
 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP: 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künftige FNP-Darstellung Änderung 
 ha % ha % ha 
Grünfläche 0,38 100 0 0 -0,38 
Wohnbaufläche 0 0 0,38 0 +0,38 
Gesamt 0,38 100 0,38 100 //

zu Anlage 4 -Urkunde--

53872 Zeichen

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Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)  
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur 225. 
Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk Mülheim; 
Arbeitstitel: Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus 
hier: Änderung der Darstellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" 
  
 
1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
 
Die Stadt Köln gehört zu den Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. Um der ansässigen und 
der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklung. 
 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder- 
lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre 
Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. 
 
Das Plangebiet an der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich inte- 
griert, verfügt über eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn, Bus) und eignet sich damit 
für die Entwicklung einer maßvoll verdichteten Wohnbebauung. Aufgrund der Nutzungsgeschichte 
als Deponiestandort wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach 
Schließung der Deponie der natürlichen Sukzession überlassen. Im Flächennutzungsplan (FNP) 
ist das Plangebiet daher als Grünfläche dargestellt. 
 
Mit der Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung geschaffen. 
 
Das dem im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 zu- 
grundeliegende städtebauliche Konzept sieht im Änderungsbereich des FNP drei Häuserzeilen mit 
insgesamt 16 Wohneinheiten und einer Gemeinschaftsstellplatzanlage unmittelbar an der Zufahrt 
zur Sigwinstraße vor. Die Planung erfüllt damit die Ziele und Leitlinien der Kölner Wohnungsbau- 
politik, indem sie eine innerstädtische Fläche für die Schaffung von Wohnraum nutzt. Dabei soll 
familiengerechter Wohnraum zur Miete entstehen. 
 
Die geplante Wohnnutzung fügt sich in das bestehende Nutzungsspektrum des Quartiers an der 
Sigwinstraße ein, das angrenzend an das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) dargestellt ist. 
 
 
2. Erläuterungen zum Planungsgebiet 
 
Das Plangebiet liegt im südlichen Teil des Stadtteils Höhenhaus und umfasst eine Flächengröße 
von ca. 3.800 m². Der Geltungsbereich der FNP-Änderung wird durch die Wohnbebauung am Tor- 
ringer Weg im Nordosten, die Sigwinstraße im Süden, die Wohnbebauung an der Lindelaufstraße 
im Westen und eine Sukzessionsfläche im Nordwesten begrenzt. 
 
Der Änderungsbereich stellt sich aktuell als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor 
ausgekiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Das Plangebiet wird über die 
Sigwinstraße erschlossen. Das Gebiet liegt in circa 350 m Fußwegentfernung zur S-Bahn-
Haltestelle Holweide der S-Bahnlinie 11 (Bergisch-Gladbach – Düsseldorf über Köln Hauptbahn- 
hof). Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Haltestelle Jasminweg der Buslinie 155 (Mülheim

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Berliner Straße – Stammheim Bonhoefferstraße). Das Gebiet verfügt damit über eine gute Er- 
schließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
 
3. Verfahrensablauf 
(zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Parallelverfahren) 
 
Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sigwinstraße in Köln-
Höhenhaus wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.04.2013 gefasst. 
 
Auf dieser Grundlage erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 
BauGB in Form einer Abendveranstaltung am 20.02.2014, sowie die frühzeitige Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 
 
Aufgrund eines Wechsels des Vorhabenträgers wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt. 
Die Hohr Immobilien GmbH wird nunmehr als neue Vorhabenträgerin die Planung weiterführen. 
 
Am 15.12.2016 erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss der Beschluss zum Rücklauf der frühzeiti- 
gen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Vorgabenbeschluss für die Erarbeitung des Planentwurfs. 
Der Vorgabenbeschluss wurde wie folgt ergänzt: 
Der in dem Bereich zu errichtende Fußweg soll qualitativ hochwertig ausgestaltet werden. Weiter 
soll die Verwaltung prüfen, ob die ausgewiesenen vier Besucherstellplätze an anderer Stelle plat- 
ziert werden können. 
 
 
4. Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP) 
 
Das gesamte Plangebiet ist im FNP als Grünfläche dargestellt. 
 
 
5. Berücksichtigung anderer Planungen 
 
5.1 Regionalplan 
 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für den Ände- 
rungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die Änderung des FNP entspricht damit 
den Zielen der Regionalplanung. 
 
5.2 Landschaftsplan 
 
Das gesamte Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 27 
"Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Entwicklungs- 
ziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festgesetzt. 
 
Gemäß § 20 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) treten die widersprechenden Festset- 
zungen des Landschaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes außer Kraft, wenn der Trä- 
ger der Landschaftsplanung der entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan nicht wider- 
sprochen hat. 
 
5.3 Altlasten 
 
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich auf Grundstücken einer ehemaligen Kiesgrube/ 
Deponie. Die Altablagerung wird mit der Nummer 90603 nachrichtlich im Altlastenkataster der 
Stadt Köln geführt.

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Der Änderungsbereich befindet sich außerdem im Nahbereich (Sicherheitszone von 100 Meter) 
um eine Altablagerung, die mit der Nr. 90606 nachrichtlich im Altlastenkataster der Stadt Köln ge- 
führt wird und innerhalb der Gasmigrationen aus der Altablagerung heraus möglich sind. 
 
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan, welcher durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, wird 
darauf hingewiesen, dass die Böden des Plangebietes erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen 
belastet sind. 
 
Im Hinblick auf eine mögliche Überbauung wurden in den Jahren 2012 – 2015 dementsprechend 
Untersuchungen zur Erkundung von Auffüllungsmächtigkeiten und Auffüllungsinhaltsstoffen, einer 
möglichen Deponiegasbildung sowie zum Schadstoffpotential der oberflächennahen Bodenschich- 
ten im Bereich des geplanten Grünstreifens im östlichen Bereich durchgeführt [Dr. Tillmanns & 
Partner GmbH, Bergheim, 2012]. Die ehemalige Kiesgrube/Deponie ist mit Bodenaushub, (Haus-) 
Müll, Schlacken und Aschen, stellenweise bis zum Grundwasserniveau verfüllt. Boden, Bodenluft 
und das Grundwasser wurden im Zusammenhang mit der Aufstellung des derzeit geltenden Be- 
bauungsplanes Nr. 72499/05 untersucht. Im Zentralbereich der Deponie wurde ein vergleichsweise 
hoher Methangehalt (CH 4) von bis zu 25-Volumen-% festgestellt. Nach nutzungsbezogener  
Sicherung/Sanierung wird die Altablagerung nachrichtlich im Kataster geführt. Natürliche Böden 
sind im Plangebiet aufgrund der Vornutzung als Deponie nicht mehr vorhanden. 
 
Die Bodenuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Wohnbebauung unter Einhaltung fol- 
gender Empfehlungen im Plangebiet möglich ist: 
 
Im geplanten Grünbereich liegen unauffällige Schadstoffgehalte im Oberboden vor. Unter der An- 
nahme, dass hier keine weiteren Erdbewegungen stattfinden ist hier kein weiterer Handlungsbe- 
darf erkennbar. Für die zu überbauenden Flächen ist aufgrund der zu erwartenden Erdbewegun- 
gen ein Bodenauftrag von 0,5 m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte nach BBodSchV) einzupla- 
nen. 
 
Im Untersuchungsgebiet findet derzeit noch ein vorzugsweise aerober sowie nachgeordnet anae- 
rober Restabbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe statt. Diesbezüglich wird empfohlen, bei wei- 
teren Planungen auf eine Unterkellerung zu verzichten. 
 
Es sind mögliche Setzungen durch den Abbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe zu berücksich- 
tigen. 
 
Durchdringungspunkte von Ver- und Entsorgungsleitungen in die Bauwerke sind gasdicht auszu- 
führen sowie Möglichkeiten zur passiven Entgasung herzustellen. 
 
Es ist bei Arbeiten in Gräben, Gruben oder Schächten für eine ausreichende Durchlüftung zu sor- 
gen (s. auch Schreiben der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom 16.08.2016, Aus- 
kunft Bodenverunreinigung). 
 
Die vorgenannten Empfehlungen werden durch die Planung beachtet. 
 
Hinweise auf Bodendenkmale liegen aufgrund der Vornutzung, siehe oben, nicht vor. 
 
5.4 Wasserschutzzone 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes "Hö- 
henhaus". Jegliche Vorhaben in diesem Gebiet dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen 
Schutzfestsetzungen nicht entgegenstehen. Andernfalls ist eine wasserrechtliche Genehmigung 
einzuholen. Des Weiteren ist der Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzzone III, III 
A und III B zu beachten. 
 
Das Vorhaben, welches durch die FNP-Änderung vorbereitet wird, steht den wasserrechtlichen 
Schutzfestsetzungen nicht entgegen.

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5.5 Bebauungsplan 
 
Der derzeit für das Plangebiet geltende Bebauungsplan Nr. 72499/05, der im Jahr 1999 rechtskräf- 
tig wurde, setzt für den Geltungsbereich der FNP-Änderung eine öffentliche Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung "Parkanlage" fest. Der Großteil dieses Bereichs ist zudem als Fläche für Maß- 
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Ent- 
sprechend der Maßnahme M 2 der textlichen Festsetzungen soll diese Fläche der freien Sukzessi- 
on überlassen werden. 
 
 
6 Änderungsgebiet im Flächennutzungsplan (FNP) 
 
6.1 Bestehende Nutzungen 
 
Das Plangebiet stellt sich als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausgekiest 
und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbestände 
unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mittlerem 
Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im FNP ist 
das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. 
 
Im Nordwesten des Plangebietes befinden sich weitere Sukzessionsflächen der vorgenannten Art. 
 
Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat- 
teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an. 
 
Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- 
und Doppelhäusern. 
 
Unmittelbar südlich des Plangebietes liegt die Sigwinstraße. Südöstlich der Sigwinstraße schließt 
ein Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. 
 
6.2 Beabsichtigte Darstellung 
 
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung 
des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, im gesamten Geltungsbereich die bestehende Dar- 
stellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Bei- 
trag zur dringend benötigten Schaffung von Wohnbauland in zentraler, siedlungsstrukturell inte- 
grierter Lage geleistet werden. 
 
6.3 Städtebauliche Vorgaben 
 
Für das Plangebiet liegt bereits ein städtebauliches Konzept vor, welches mit dem im Parallelver- 
fahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72498/02 umgesetzt wird. 
 
Dieses sieht drei Häuserzeilen vor, die sich um zwei Wohnwege gruppieren. Zwei der Hauszeilen 
bestehen aus fünf Häusern und die nördliche Hauszeile aus sechs Häusern. Damit verfolgt die 
jetzige Vorhabenträgerin ein Konzept, welches insgesamt 16 Wohneinheiten im Plangebiet ermög- 
licht. Hinsichtlich der geplanten Geschossigkeit und der Dachform orientiert sich die vorgesehene 
Bebauung an der Bestandsbebauung der Umgebung. Die notwendigen Stellplätze sind in einer 
Gemeinschaftsanlage unmittelbar an der Zufahrt zur Sigwinstraße vorgesehen. Die Wohnwege 
können dadurch vom Autoverkehr freigehalten werden. Jedes Haus verfügt über einen eigenen 
Garten. Das Planungskonzept beinhaltet östlich der Wohnbebauung eine 15 m breite öffentliche 
Grünfläche. Diese Grünfläche ist Bestandteil des geplanten Grünzuges zwischen Sigwinstraße und 
Hülsenweg als Verlängerung des rechtsrheinischen Grünzuges von der Merheimer Heide über 
Holweide/Isenburg bis zum Hülsenweg/Weidenbruch und entspricht der Darstellung des aktuellen 
FNP. Daher umfasst die FNP-Änderung diesen Bereich nicht. Die Wohnsiedlung wird zur Sigwin-

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straße, zu den angrenzenden Baugrundstücken und Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und 
Laubhecken eingegrünt. 
 
6.4 Verkehr und technische Infrastruktur 
6.4.1 Verkehrserschließung 
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt in circa 350 m Fußwegentfernung zur S-Bahn-
Haltestelle Holweide der S-Bahnlinie 11 (Bergisch-Gladbach – Düsseldorf über Köln Hauptbahn- 
hof). Unmittelbar am Plangebiet befindet sich die Haltestelle Jasminweg der Buslinie 155 (Mülheim 
Berliner Straße – Stammheim Bonhoefferstraße). Das Gebiet verfügt damit über eine gute Er- 
schließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 
 
Das Änderungsgebiet grenzt unmittelbar an die Sigwinstraße, die den Charakter einer Wohnsam- 
melstraße hat. Sie ist im Trennprofil mit beidseitigen Gehwegen sowie einem Längsparkstreifen/ 
Baumreihe auf der nördlichen Straßenseite ausgebaut. 
 
Wasser- und Energieversorgung 
Die erforderlichen Versorgungsleitungen für Wasser, Gas und Elektrizität sind in der Sigwinstraße 
vorhanden. Die geplante Wohnbebauung wird von dort aus erschlossen. 
 
6.4.2 Abwasserentsorgung 
In der angrenzenden Sigwinstraße ist ein Mischwasserkanal vorhanden. Die Querschnitte sind 
ausreichend, um das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohnge- 
biet aufzunehmen. 
 
 
7. Umweltbericht 
 
7.1 Einleitung 
 
Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB für die Belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse dieser 
Prüfung sind im vorliegenden Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 
 
Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan für 
das Plangebiet aufgestellt. Für diesen wurden ebenfalls die Auswirkungen auf die Umwelt unter- 
sucht und in einem Umweltbericht dargestellt. Da die Planungen unterschiedliche Regelungstiefen 
aufweisen, unterscheiden sich die Umweltberichte in ihrem Detaillierungsgrad. 
 
7.1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der FNP-Änderung 
Ziel der Änderung der FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche ist die Schaffung der planungs- 
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung auf einer erschlossenen in- 
nerstädtischen Fläche. 
 
Für nähere Erläuterungen zu den Zielen der Planung siehe Punkt 1. "Anlass, Ziel und Zweck der 
Planung" des städtebaulichen Teils der Begründung. 
 
7.1.2 Beschreibung Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das Plangebiet stellt sich heute als eine Sukzessionsfläche dar. Das Gelände wurde zuvor ausge- 
kiest und mit Hausmüll, Bauschutt und anderen Stoffen verfüllt. Die Fläche weist Vegetationsbe- 
stände unterschiedlicher Art und Qualität auf. Es sind Baum- und Strauchbestände mit bis zu mitt- 
lerem Baumholz, dichte Brombeergebüsche sowie Gras- und Hochstaudenfluren vorhanden. Im 
FNP ist das Plangebiet entsprechend als Grünfläche dargestellt. Im Nordwesten des Plangebietes 
befinden sich weitere Sukzessionsflächen der vorgenannten Art.

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Westlich grenzt eine Wohnbebauung aus zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern mit Sat- 
teldächern und ausgebauten Dachgeschossen an. 
 
Nordöstlich und südlich befindet sich eine Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen Einzel- 
und Doppelhäusern. 
 
Im Süden grenzt die Sigwinstraße an das Plangebiet. Südöstlich der Sigwinstraße schließt ein 
Grünzug an, der mit Baumbestand und Scherrasenflächen gestaltet ist. 
 
7.1.3 Beschreibung Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung) 
Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde die ca. 0,5 ha große Sukzessionsfläche 
entlang der Sigwinstraße bestehen bleiben. Die städtebaulich integrierte Fläche mit sehr guter 
ÖPNV-Anbindung würde dann weiterhin unbebaut bleiben und nicht in eine Wohnbaufläche um- 
gewandelt werden. 
 
7.1.4 Beschreibung Planänderung 
Das im Geltungsbereich der FNP-Änderung geplante Wohnbaugebiet ist nicht aus der Darstellung 
des FNP entwickelt. Es ist daher beabsichtigt, im gesamten Geltungsbereich die bestehende Dar- 
stellung "Grünfläche" in "Wohnbaufläche" zu ändern. Mit der FNP-Änderung kann damit ein Bei- 
trag zur dringend benötigten Schaffung von Wohnbauland in zentraler, siedlungsstrukturell inte- 
grierter Lage geleistet werden. 
 
7.2 Bedarf an Grund und Boden/Fläche 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künft ige FNP-Darstellung Änderung 
 ha % ha % ha 
Grünfläche 0,38 100 0 0 -0,38 
Wohnbaufläche 0 0 0,38 0 +0,38 
Gesamt 0,38 100 0,38 100 // 
 
7.3 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes 
 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, 
Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweiligen 
Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im We- 
sentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhaltepla- 
nung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – 
Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Boden- 
schutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung 
sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die 
Geruchsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswasserge- 
setz Nordrhein-Westfalen (LNG NW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalte- 
plan. 
 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln 
berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewertung der 
einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-
Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwar- 
ten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt.

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7.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkung en 
 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie- 
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Änderungen des Flächennutzungsplanes. Geprüft wird, 
welche dauerhaften Auswirkungen durch die Umsetzung der FNP-Änderung auf die Umweltbelan- 
ge entstehen können und welche Einflüsse aus der Umgebung dauerhaft auf die geplanten Nut- 
zungen im Geltungsbereich wirken können. Hierzu werden regelmäßig bzw. dauerhaft anzuneh- 
mende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch vorübergehende, außergewöhnliche und nicht vorher- 
sehbare Ereignisse. 
 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwen- 
det, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
 
7.5 Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelang e 
 
− Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäisc he Vogelschutzgebiete: Im Umkreis 
von 2 km um das Plangebiet befinden sich keine solchen Gebiete. 
− Eingriff/Ausgleich: Ist auf der Ebene der vorberei tenden Bauleitplanung nicht relevant wird im 
Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bear- 
beitet. Es erfolgt ein vollständiger Ausgleich des Eingriffs durch die geplante Wohnbebau- 
ung. 
− Boden: Die natürlichen Bodenverhältnisse im Änderu ngsbereich sind aufgrund der Vornut- 
zung als Kiesgrube/Deponie bereits nachhaltig gestört und können durch das Vorhaben nicht 
beeinträchtigt werden. 
− Oberflächengewässer: Im Plangebiet sind keine Ober flächengewässer vorhanden oder ge- 
plant. Der Rhein liegt in ca. 2,7 km Entfernung zum Plangebiet. Die nächsten offenen Ge- 
wässer sind der Höhenfelder See und der Heide-Teich in ca. 1,7 km Entfernung. 
− Abwasser: Ist auf der Ebene der vorbereitenden Bau leitplanung nicht relevant. Wird im 
Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ge- 
prüft. 
− Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Innerhalb einer Wohnbaufläche sind 
keine emittierenden Gewerbebetriebe zulässig. Die durch die zusätzliche Wohnbaufläche 
hervorgerufene verkehrsbedingte Luftschadstoffbelastung ist unerheblich. 
− Luftschadstoffe – Immissionen: Im Änderungsbereich  und in der näheren Umgebung sind 
keine emittierenden Gewerbebetriebe vorhanden. Genaueres wird im Rahmen des im Paral- 
lelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geprüft. 
− Erneuerbare Energien/Energieeffizienz: Ist auf der  Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung 
nicht relevant. Wird im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes geprüft. 
− Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Ger üche, Strahlung, Wärme), sachgerech- 
ter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Zurzeit sind im Plangebiet keine über das in einem 
Siedlungsbereich übliche Maß hinausgehenden Geruchs- oder Lichtimmissionen vorhanden. 
Durch die FNP-Änderung sind aufgrund der geringen Gebietsgröße keine erheblichen zu- 
sätzlichen Geruchs-, Licht-, Strahlungs- oder Wärmeemissionen zu erwarten. 
− Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesonder e des Wasser-, Abfall-, Immissions- 
schutzrechtes: Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III A 
des Wasserschutzgebietes "Höhenhaus". Die Vorgaben der Wasserschutzzone werden auf 
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geprüft. 
− Lärm: Im Plangebiet und in der näheren Umgebung si nd keine emittierenden Gewerbebe- 
triebe vorhanden. Durch die Sigwinstraße sowie die nordwestlich des Plangebiets verlaufen- 
de Bahntrasse werden insbesondere im Nachtzeitraum die für eine Wohnbaufläche gelten- 
den Grenzwerte geringfügig überschritten. Gegebenenfalls notwendige Schallschutzmaß- 
nahmen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geprüft.  
− Erschütterungen: Beeinträchtigungen durch Erschütt erungen sind nicht bekannt und werden 
auch nicht erwartet.

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− Gefahrenschutz/Risiken: Das Plangebiet liegt nicht  innerhalb einer Hochwassergefahrenzo- 
ne oder eines Sicherheitsabstandes eines Störfallbetriebes. Die Starkregengefährdung ist im 
Änderungsbereich überwiegend gering. Eine mögliche Gefährdung durch Methan-
Ausgasungen aufgrund der Vornutzung als Kiesgrube/Deponie wird im Kapitel 5.5.5.1 Altlas- 
ten bewertet. 
− Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet sind  keine Hinweise auf die Existenz von Kul- 
tur- oder Sachgütern bekannt. 
− Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen: Eine erheblic he Verstärkung der Umweltauswir- 
kungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind 
durch die FNP-Änderung nicht zu erwarten. 
 
7.6 Durch die Planung betroffene Umweltbelange 
 
7.6.1 Natur und Landschaft 
7.6.1.1 Landschaftsplan 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, g BauGB) 
Das oberste Ziel des Landschaftsplanes ist der bewusstere Umgang mit dem noch vorhandenen 
Freiraum und den noch vorhandenen naturnahen Landschaftsresten, die entsprechend dem Ge- 
setzesauftrag gerade in besiedelten Bereichen in besonderem Maße zu schützen, zu pflegen und 
zu entwickeln sind. Darunter stehen als gleichrangige Schutzziele nebeneinander: 
− als Ziel 1 die Verhinderung weiterer Schäden an Na tur und Landschaft, insbesondere auch 
durch steuernde Schutzfestsetzungen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die 
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und 
− als Ziel 2 die Sicherung der Freiräume zur Wiederh erstellung der geschädigten Landschaft 
und damit der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 
Der gesamte Änderungsbereich ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 
27 "Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Entwick- 
lungsziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – festge- 
setzt. 
 
Folgende Schutzzwecke führten zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes: 
− zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbesonde- 
re durch Sicherung reich strukturierter Landschaftsräume als Lebensraum gefährdeter Pflan- 
zen und Tiere, naturnah entwickelter Waldbereiche und stadtklimatisch wertvoller Grünver- 
bindungen 
− wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes zur Sicherung des ländli- 
chen Charakters der Landschaft im Übergangsbereich zum Wald 
− wegen der besonderen Bedeutung für die stille und die aktive Erholung 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche widerspricht der Darstellung des Änderungs- 
bereiches als Landschaftsschutzgebiet. 
 
Gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz treten die widersprechenden Festsetzungen des Land- 
schaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft, wenn der Träger der Land- 
schaftsplanung der entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 
Der FNP wird daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert (vgl. Kapitel 
3.2). 
 
Das Entwicklungsziel und die Schutzzwecke des gesamten Landschaftsschutzgebietes werden 
durch die geplante FNP-Änderung auf einer Fläche von ca. 3.800 m², die weniger als 1 % der ge- 
samten Größe des Landschaftsschutzgebietes ausmacht, nicht erheblich beeinträchtigt.

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7.6.1.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, Baumschutzsatzung Stadt Köln 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet stellt sich als Sukzessionsfläche dar, die durch ein Mosaik krautiger Fluren (Ru- 
deral- und Grasfluren), verbuschter Bereiche sowie höherer Baumbestände und durchgewachse- 
nen Sträucher bestimmt wird.  
 
Während sich zur Sigwinstraße hin dichte Brombeerfluren ausgeprägt haben, wird das dahinterlie- 
gende Plangebiet durch Bäume mittleren Alters (z.B. Gewöhnliche Robinien, Vogel-Kirsche, Spit- 
zahorn, Grau-Pappel, Sandbirke) bestimmt. Die Strauchschicht ist von Einzelsträuchern, wie Ge- 
meiner Hasel und Eingriffligen Weißdorn geprägt. In der Krautschicht finden sich Arten, wie Brom- 
beere, Brennnessel, Moos, etc. In der südlichen Ecke zu den Gärten der Wohnbebauung zur Lin- 
delaufstraße hin prägen Robinien den Baumbestand. In den schattig-feuchten Bereichen haben 
sich verschiedene krautige Pflanzen etabliert. Nicht standorttypische Arten wie Bärlauch und inva- 
sive Arten wie der Bambus sind aus den anliegenden Gärten bzw. durch Gartenabfälle in die Be- 
stände eingewandert. Im hinteren, nordöstlichen Teil der Fläche prägen Offenflächen aus Gräsern 
und Kräutern den Vegetationsbestand. Einzeln und truppweise stocken Gehölze wie Feldahorn, 
Zweigriffliger Weißdorn, Blutroter Hartriege, Rosen und einzelne Apfelbäume auf der Fläche. Ge- 
genüber den Gärten des Torringer Weges haben sich ebenfalls dichte Brombeergebüsche ausge- 
breitet. Diese werden von einer großkronigen Gemeinen Esche überstellt. Einige dieser Bäume 
fallen unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. 
 
Im Nordwesten des Plangebietes befinden sich weitere Sukzessionsflächen mit ähnlicher Pflan- 
zenstruktur wie im Plangebiet. Zusammen mit dem Plangebiet hat die gesamte Sukzessionsfläche 
zwischen der Sigwinstraße und dem Hülsenweg eine Größe von ca. 5,1 ha. 
 
Südöstlich erstreckt sich eine öffentliche Grünfläche, die als Parkanlage gestaltet ist und eine Ver- 
bindung zur S-Bahnhaltestelle schafft. 
 
Das Plangebiet fungiert als Bindeglied zwischen den nördlich und südlich angrenzenden Biotopflä- 
chen des rechtsrheinischen Grünzuges, der von der Merheimer Heide mit kleineren Unterbrechun- 
gen über Holweide/Isenburg bis zum Hülsenweg/Weidenbruch führt. 
Prognose (Planung): 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einem Verlust der vorhandenen Ve- 
getationsstrukturen durch Versiegelung, Umwandlung und Inanspruchnahme von Fläche. Im Ände- 
rungsbereich entfallen die vorhandenen Biotoptypen vollständig und werden in versiegelte Fläche 
oder geringwertigere Biotoptypen umgewandelt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswirkun- 
gen: 
Innerhalb des im Parallelverfahren befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden ver- 
schiedene Durchgrünungsmaßnahmen innerhalb der Wohnbaufläche festgesetzt. Zusätzlich wird 
eine externe Pflanzmaßnahme im Zuge der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- 
lung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB festgelegt und umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die 
Umwandlung einer Ackerfläche in eine Grünlandbrache im Bezirk Mülheim. 
Bewertung: 
Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 5,1 ha großen Sukzessionsfläche zwischen der Sigwin- 
straße und dem Hülsenweg außerhalb des Änderungsbereiches bleibt bestehen. Im Rahmen der 
verbindlichen Bauleitplanung werden im Plangebiet Begrünungsmaßnahmen und externe Pflanz- 
maßnahmen auf einer Ackerfläche im Bezirk Mülheim, die einen funktionalen Ausgleich ermögli- 
chen, festgesetzt. Die Änderung des FNP hat somit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen 
auf das Schutzgut Pflanzen.

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7.6.1.3 Tiere 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, Landesnaturschutzges etz NRW 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Im August 2013 wurde eine faunistische Erhebung (Artenschutzprüfung, Stufe I) im Änderungsbe- 
reich durchgeführt. Es erfolgten dazu im Frühjahr des Jahres 2012 und im Juli 2013 zwei Gelän- 
debegehungen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Plangebiet planungsrelevante 
Arten (Reptilien, Fledermäuse, Vögel) beherbergt. Daher wurde von März bis August 2014 eine 
vertiefende Artenschutzprüfung (ASP II) mit den in der Tabelle aufgeführten Ergebnissen durchge- 
führt: 
Es bedeuten: + = planungsrelevant und – = besonders geschützte Arten, FFH  = Art des Anhangs 
der Flora Fauna Habitat Richtlinie, RL  = Rote Liste Niederrheinische Bucht: 3 = gefährdet, V = 
Vorwarnliste. 
 
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des 
Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
FFH RL 
Amsel Brutvogel -   
Blaumeise möglicher Brutvogel -   
Buchfink Brutvogel -   
Buntspecht Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Eichelhäher Nahrungsgast und 
möglicher Brutvogel 
-   
Elster Brutvogel -   
Fitis Nahrungsgast und 
Durchzügler 
-   
Gartengrasmücke Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Gelbspötter Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Grünfink Brutvogel -   
Grünspecht Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Habicht überfliegend +   
Hausrotschwanz Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
-   
Haussperling Ruheplatz von 3-4 
Individuen; Nah- 
rungsgast und Brut- 
vogel Umgebung 
-   
Heckenbraunelle Brutvogel -   
Kohlmeise möglicher Brutvogel -   
Mauersegler überfliegend -   
Mäusebussard überfliegend +   
Mönchsgrasmücke Brutvogel -   
Rabenkrähe Nahrungsgast und 
möglicher Brutvogel 
-   
Ringeltaube Brutvogel -   
Rotkehlchen Brutvogel -

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Singdrossel Nahrungsgast -   
Sumpfrohrsänger Nahrungsgast und 
Brutvogel Umgebung 
   
Zaunkönig Brutvogel -   
Zilpzalp Brutvogel -   
 
Fledermausarten 
Zwergfledermaus Jagdraum und Flug- 
route  
+   
 
Es wurden im Plangebiet mit Ausnahme der Zwergfledermaus (Jagdraum oder Flugroute) keine 
planungsrelevanten Arten kartiert. Sommer- oder Winterquartiere der Zwergfledermaus wurden 
nicht nachgewiesen und werden nicht erwartet. Der Mäusebussard und der Habicht konnten im 
Überflug beobachtet werden. 
Prognose (Planung): 
Die FNP-Änderung ermöglicht die Umnutzung und großflächige Inanspruchnahme des Eingriffsge- 
bietes, wodurch es zur Rodung von Bäumen und gewachsenen Gehölzstruktur kommt. Die Struk- 
turen stellen in Teilbereichen Lebensraum von wildlebenden Tierarten dar, der mit der Überprä- 
gung des Plangebietes zerstört wird. 
 
Da die planungsrelevante Zwergfledermaus das Plangebiet lediglich als Jagdraum nutzt und in der 
unmittelbaren Umgebung größere und gleich strukturierte Flächen vorhanden sind, ist von keiner 
Beeinträchtigung auszugehen. 
 
Für den planungsrelevanten Mäusebussard und Habicht sind ebenfalls keine Beeinträchtigungen 
zu erwarten, da das Plangebiet nur überflogen wurde. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir- 
kungen: 
Die Darstellung der Eingriffe und deren Ausgleich werden im Rahmen des im Parallelverfahren 
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans dargelegt. Artenschutzrechtliche Verbotstatbe- 
stände gem. § 44 BNatSchG sind dort auszuschließen. 
Bewertung: 
Die FNP-Änderung bereitet ein Vorhaben vor, das eine Betroffenheit für die heute vorhandenen 
Arten verursacht. Jedoch handelt es sich bei den im Änderungsbereich anzutreffenden Vogelarten 
vor allem um sogenannte "Allerweltsarten". Eine Gefährdung der lokalen Population dieser häufig 
und ungefährdeten Arten durch die FNP-Änderung ist nicht zu erwarten. Die nördliche, gleich 
strukturierte Sukzessionsfläche ist um ein Vielfaches größer als der Änderungsbereich und bietet 
ausreichende Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten in unmittelbarer Umgebung, die als Aus- 
weichquartiere fungieren können. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG 
sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Aufnahme von Vermeidungsmaßnah- 
men auszuschließen. 
 
7.6.2 Landschaft/Ortsbild 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 , a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, BNatSchG, DSchG 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet ist im öffentlichen Raum nur von der Sigwinstraße aus wahrnehmbar und stellt sich 
als zugewachsene Gehölzfläche dar. Das grüne Erscheinungsbild und der unbebaute Charakter 
werden besonders durch dichte Gehölze geprägt. Der Sichthorizont ist aufgrund des Gehölzbe- 
standes relativ gering. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung aus ein- bis zweigeschossigen 
Einzel-, Doppel und Reihenhäusern mit Satteldächern und ausgebauten Dachgeschossen geprägt.

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Prognose (Planung): 
Durch die Umsetzung der FNP-Änderung werden die Sukzessionsbiotope innerhalb des Plange- 
bietes in eine Wohnbaufläche überprägt. Dies führt zu einer Änderung des Landschafts- und Orts- 
bildes. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir- 
kungen: 
Maßnahmen, die zu einem Einfügen der Wohnwohnbaufläche in das vorhandene Ortsbild führen, 
sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen. 
Bewertung: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einer Veränderung des Landschafts- 
und Ortsbildes. Eine Minderung der Auswirkungen bzw. ein Einfügen der geplanten Bebauung in 
die aus Wohnbebauung geprägte Umgebung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
sicherzustellen. 
 
7.6.3 Wasser 
(§ 1 Absatz 6 Nr. 7, a BauGB) 
7.6.3.1 Grundwasser 
Ziele des Umweltschutzes:  WHG, LWG NRW, ggf. Wasserschutzzonen-Verordnung  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Grundwasserkörpers "Niederung des Rheins" (27_25). Der 
Grundwasserkörper ist als Poren-Grundwasserleitertyp klassifiziert und besitzt eine hohe Durch- 
lässigkeit und eine sehr gute Ergiebigkeit. Die unmittelbar am Plangebiet liegende Grundwasser- 
standsmessstelle 073928719 (RGW Köln Hö 056) an der Sigwinstraße gibt einen durchschnittli- 
chen Wasserstand von 37,78 m NHN an. Der höchste Grundwasserstand wurde im Zeitraum 
2005-2017 bei rund 38,5 m NHN gemessen. 
 
Das Plangebiet liegt im Bereich der (pleistozänen) Rheinniederterrasse mit den sandigkiesigen 
Schichten, die den Grundwasserleiter für das obere freie Grundwasserstockwerk bilden. 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III A des Wasserschutzgebietes "Höhen- 
haus". Jegliche Vorhaben in diesem Gebiet dürfen den entsprechenden wasserrechtlichen Schutz- 
festsetzungen nicht entgegenstehen. Das Versickern von Niederschlagswassern von Dachflächen 
von Wohngebäuden ist, mit Ausnahme über Sickerschächten, innerhalb der Wasserschutzzone 
zulässig.  
 
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sol- 
len Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation oh- 
ne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. Allerdings dürfen was- 
serrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange 
entgegenstehen. Zudem darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund 
der Vornutzung des Plangebietes als Deponie ist eine ortsnahe Versickerung daher nicht möglich.  
Prognose (Planung): 
Durch die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche wird eine Versiegelung des derzeit 
unversiegelten Plangebietes ermöglicht. Dadurch gehen potentielle Versickerungsflächen verloren 
und damit einhergehend kommt es zu einer zusätzlichen Verringerung des Grundwasserdarge- 
bots. Mit der Teilversiegelung des Plangebietes wird jedoch zugleich eine örtliche Auswaschung 
von schädlichen Stoffen aus den mit Altlasten belasteten Böden verhindert.

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Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir- 
kungen: 
Mögliche Maßnahmen zur Minderung der Einschränkung der Grundwasserneubildung durch die 
teilweise Versiegelung sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen. 
 
Die Lage des Plangebietes in einem Wasserschutzgebiet ist auf der Ebene der verbindlichen Bau- 
leitplanung zu berücksichtigen. 
Bewertung: 
Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Grundwasser sind unerheblich, da im Plangebiet 
aufgrund der Bodenvorbelastungen keine natürlichen Verhältnisse vorliegen. 
 
Die Vorgaben der Wasserschutzzone sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu be- 
rücksichtigen. 
 
7.6.4 Klima und Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
7.6.4.1 Klima, Kaltluft/Ventilation  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, a BauGB) 
Ziele des Umweltschutzes:  BauGB, Umgang mit Klimawandelfolgen (Wärmebelastun g) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Der Änderungsbereich ist gemäß der Klimafunktionskarte der Stadt Köln als "Freilandklima II" aus- 
gewiesen. Das Freilandlima weist einen ungestörten, ausgeprägten Tagesgang von Temperaturen 
und Feuchte auf, ist windoffen und hat eine Bedeutung für die Frisch- und Kaltluftproduktion. Das 
Plangebiet fungiert als Luftschneise zwischen den größeren Freiflächen südlich der S-Bahn-
haltestelle "Köln-Holweide" und nördlich des Plangebietes. 
 
In der Planungshinweiskarte über die zukünftige Wärmebelastung im Kölner Stadtgebiet liegt das 
Plangebiet innerhalb der Klasse 3 belastete Siedlungsfläche.  
Prognose (Planung): 
Mit der Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche erfährt das Plangebiet eine teilweise 
Überbauung. Der Flächenanteil (Vegetationsstrukturen), der klimatische Ausgleichfunktionen wie 
z.B. Kaltluftproduktion, Luftaustausch übernehmen kann, reduziert sich. Die Bedeutung des Plan- 
gebietes als Luftschneise bleibt im Wesentlichen erhalten, da nicht die gesamte Grünfläche ent- 
lang der Sigwinstraße geändert wird und damit ein Luftaustausch zwischen den angrenzenden 
größeren Freiflächen bestehen bleibt. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir- 
kungen: 
Zum Ausgleich der durch die Umsetzung der Wohnbebauung verlorengehenden kleinklimatischen 
Funktion setzt der im Parallelverfahren befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan verschie- 
dene Pflanzmaßnahmen fest. 
Bewertung: 
Durch die FNP-Änderung gehen Flächen für die Kaltluftproduktion verloren. Aufgrund der im Ver- 
hältnis zu den in der Umgebung verbleibenden Freiflächen untergeordneten Größe des Plangebie- 
tes hat die FNP-Änderung allerdings nur geringe Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung. Ebenso 
wird sich die FNP-Änderung auf die für das Plangebiet und die Umgebung prognostizierte zukünf- 
tige Wärmebelastung nicht wesentlich auswirken. Die Bedeutung des Plangebietes als Luftschnei- 
se bleibt im Wesentlichen erhalten.

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7.6.5 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7, c BauGB) 
7.6.5.1 Altlasten 
Ziele des Umweltschutzes:  BBodSchG, BBodSchV, LAWA-Richtlinie, LAGA-Anforder ungen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) und Nullvariante (Nichtdurchführung der Planung): 
Der gesamte Änderungsbereich befindet sich auf Grundstücken einer ehemaligen Kiesgrube/ 
Deponie. Die Altablagerung wird mit der Nummer 90603 nachrichtlich im Altlastenkataster der 
Stadt Köln geführt. Das Gelände wurde ausgekiest und aufgefüllt. Die Auffüllmächtigkeiten variie- 
ren zwischen 8,0 m im südöstlichen Bereich bis mehr als 15 m im nordwestlichen Bereich. Die Auf- 
füllungen bestehen im Wesentlichen aus inerten Auffüllungen wie Bodenaushub und Bauschutt, 
nachgeordnet Aschen und Schlacken sowie lokal Dachpappenresten und Hausmüllbestandteilen. 
 
Der Änderungsbereich befindet sich außerdem im Nahbereich (Sicherheitszone von 100 Meter) 
um eine Altablagerung, die mit der Nr. 90606 nachrichtlich im Altlastenkataster der Stadt Köln ge- 
führt wird. 
Prognose (Planung): 
Im Hinblick auf eine mögliche Überbauung wurden dementsprechend Untersuchungen zur Erkun- 
dung von Auffüllungsmächtigkeiten und Auffüllungsinhaltsstoffen, einer möglichen Deponiegasbil- 
dung sowie zum Schadstoffpotential der oberflächennahen Bodenschichten im Plangebiet durch- 
geführt 
. 
 
Das Gutachten kommt zu den folgenden Empfehlungen: 
− Im geplanten Grünbereich liegen unauffällige Schad stoffgehalte im Oberboden vor. Unter der 
Annahme, dass hier keine weiteren Erdbewegungen stattfinden ist hier kein weiterer Hand- 
lungsbedarf erkennbar. Für die zu überbauenden Flächen ist aufgrund der zu erwartenden 
Erdbewegungen ein Bodenauftrag von 0,5 m unbelastetem Boden (Vorsorgewerte nach 
BBodSchV) einzuplanen. 
 
− Im Untersuchungsgebiet findet derzeit noch ein vor zugsweise aerober sowie nachgeordnet 
anaerober Restabbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe statt. Diesbezüglich wird empfoh- 
len, bei weiteren Planungen auf eine Unterkellerung zu verzichten. Ferner sind mögliche 
Setzungen durch den Abbau organischer Auffüllungsinhaltsstoffe zu berücksichtigen. Durch- 
dringungspunkte von Ver- und Entsorgungsleitungen in die Bauwerke sind gasdicht auszu- 
führen sowie Möglichkeiten zur passiven Entgasung herzustellen. Ferner ist bei Arbeiten in 
Gräben, Gruben oder Schächten für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir- 
kungen: 
Die Darstellungen des Plangebietes im Altlastenkataster sowie die gutachterlichen Empfehlungen 
und fachbehördlichen Auflagen zur geplanten Wohnbebauung im Plangebiet sind auf der Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
Bewertung: 
Eine Wohnnutzung ist trotz der vorhandenen Altlasten im Plangebiet unter Berücksichtigung von 
Maßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umsetzbar. Unter Berücksichtigung der 
gutachterlich empfohlenen Maßnahmen ist eine Gefährdung durch Methan-Ausgasungen in den 
geplanten Wohngebäuden nicht gegeben. Die Versiegelung einer solchen Altlastenfläche ist aus 
Gründen des Bodenschutzes der Versiegelung natürlicher Böden an anderer Stelle vorzuziehen. 
 
7.6.6 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
Aufgrund des erheblichen Wohnraumbedarfs im Kölner Stadtgebiet ist es städtebaulich erforder- 
lich, bereits erschlossene, jedoch bisher unbebaute Flächen innerhalb bebauter Gebiete auf ihre

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Nutzbarkeit für den Wohnungsbau zu prüfen und wenn möglich zu bebauen. Das Plangebiet an 
der Sigwinstraße ist eine solche Fläche. Der Standort ist städtebaulich integriert und verfügt über 
eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Aufgrund der Nutzungsgeschichte als Deponiestandort 
wurde die Fläche bisher nicht als Bauland ausgewiesen, sondern nach Schließung der Deponie 
der natürlichen Sukzession überlassen. Bei einer Nichtdurchführung der FNP-Änderung würde die 
ca. 0,38 ha große Sukzessionsfläche bestehen bleiben. Um die dringend benötigten Wohnbauflä- 
chen für die ansässige und die neu hinzukommende Bevölkerung auszuweisen, müssten möglich- 
erweise unbebaute Flächen im Außenbereich erschlossen werden. Dies hätte möglicherweise er- 
hebliche Umweltbeeinträchtigungen zur Folge. 
 
7.7 Zusätzliche Angaben 
7.7.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
Bei der Erhebung der Daten sind keine Schwierigkeiten aufgetreten. An technischen Verfahren 
wurden zur Untersuchung der Bodenverfüllungen Rammkernsondierungen sowie Laboruntersu- 
chungen von Oberbodenproben und Bodenluftmessungen durchgeführt. 
 
7.7.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen  
(Monitoring) 
Die geänderte Flächenausweisung wird nach Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens in das 
Siedlungsflächen-Monitoring der Bezirksregierung Köln eingestellt. 
 
7.7.3 Zusammenfassung 
Nicht durch die Planung betroffene Umweltbelange: 
− Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäisc he Vogelschutzgebiete 
− Biologische Vielfalt 
− Eingriff/Ausgleich 
− Boden 
− Oberflächengewässer 
− Abwasser 
− Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
− Luftschadstoffe – Immissionen 
− Erneuerbare Energien/Energieeffizienz 
− Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbes ondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
− Darstellungen von sonstige Fachplänen, insbesonder e des Wasser-, Abfall-, Immissions- 
schutzrechtes 
− Lärm 
− Erschütterungen 
− Kultur- und sonstige Sachgüter 
− Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen 
 
Durch die Planung betroffene Umweltbelange: 
Landschaftsplan: 
Der gesamte Änderungsbereich ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet 
27 "Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche" mit dem Ent-
wicklungsziel 1 – Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft – 
festgesetzt. Mit Inkrafttreten der FNP- Änderung treten die widersprechenden Festsetzungen des 
Landschaftsplanes außer Kraft. 
Pflanzen: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einem Verlust der vorhandenen Ve- 
getationsstrukturen durch Versiegelung, Umwandlung und Inanspruchnahme von Fläche. Im Ände-

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rungsbereich entfallen die vorhandenen Biotoptypen vollständig und werden in versiegelte Fläche 
oder geringwertigere Biotoptypen umgewandelt. Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 5,1 ha 
großen Sukzessionsfläche zwischen der Sigwinstraße und dem Hülsenweg außerhalb des Ände- 
rungsbereiches bleibt jedoch bestehen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden im 
Plangebiet Begrünungsmaßnahmen und externe Pflanzmaßnahmen auf einer Ackerfläche im Be- 
zirk Mülheim, die einen funktionalen Ausgleich ermöglichen, festgesetzt. Die Änderung des FNP 
hat somit keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. 
Tiere: 
Die FNP-Änderung bereitet ein Vorhaben vor, das eine Betroffenheit für die heute vorhandenen 
Arten verursacht. Jedoch handelt es sich bei den im Änderungsbereich anzutreffenden Vogelarten 
vor allem um sogenannte "Allerweltsarten". Eine Gefährdung der lokalen Population dieser häufig 
und ungefährdeten Arten durch die FNP-Änderung ist nicht zu erwarten. Die nördliche, gleich 
strukturierte Sukzessionsfläche ist um ein Vielfaches größer als der Änderungsbereich und bietet 
ausreichende Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten in unmittelbarer Umgebung, die als Aus- 
weichquartiere fungieren können. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG 
sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Aufnahme von Vermeidungsmaßnah- 
men auszuschließen. 
Landschaft/Ortsbild: 
Die Änderung der Grünfläche in eine Wohnbaufläche führt zu einer Veränderung des Landschafts- 
und Ortsbildes. Eine Minderung der Auswirkungen bzw. ein Einfügen der geplanten Bebauung in 
die aus Wohnbebauung geprägte Umgebung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
sicherzustellen. 
Grundwasser: 
Die Auswirkungen der FNP-Änderung auf das Grundwasser sind unerheblich, da im Plangebiet 
aufgrund der Bodenvorbelastungen keine natürlichen Verhältnisse vorliegen. Mit der Teilversiege- 
lung des Plangebietes wird eine örtliche Auswaschung von schädlichen Stoffen aus den mit Altlas- 
ten belasteten Böden verhindert. 
Klima, Kaltluft/Ventilation: 
Es gehen durch die FNP-Änderung Flächen für die Kaltluftproduktion verloren. Aufgrund der im 
Verhältnis zu den in der Umgebung verbleibenden Freiflächen untergeordneten Größe des Ände- 
rungsbereiches hat das Vorhaben allerdings nur geringe Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung. 
Die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzten Pflanzmaßnahmen gleichen die 
verlorengehende kleinklimatische Funktion teilweise aus. Die Bedeutung des Plangebietes als 
Luftschneise bleibt im Wesentlichen erhalten. 
Altlasten: 
Eine Wohnnutzung ist trotz der vorhandenen Altlasten im Plangebiet unter Berücksichtigung von 
Maßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umsetzbar. Unter Berücksichtigung der 
gutachterlich empfohlenen Maßnahmen ist eine Gefährdung durch Methan-Ausgasungen in den 
geplanten Wohngebäuden nicht gegeben. Die Versiegelung einer solchen Altlastenfläche ist aus 
Gründen des Bodenschutzes der Versiegelung natürlicher Böden an anderer Stelle vorzuziehen. 
 
7.7.4 Referenzliste der Quellen 
Zusätzlich zu den bei der Stadt Köln vorhandenen Umweltinformationen und der Auswertung von 
Stellungnahmen aus der Dienststellen- und Behördenbeteiligung wurden für die Erstellung des 
Umweltberichtes folgende Grundlagen herangezogen: 
− Büro für Artenschutz und Avifaunistik: Artenschutz prüfung Stufe II: Vertiefende Prüfung, 
Stadt Köln – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72498/2 "Sigwinstraße" in Köln-
Höhenhaus, Köln, 24.11.2014. 
− Calles o de Brabant Landschaftsarchitekten: Artens chutzrechtliche (Vor)Prüfung – ASP – 
Stufe 1, Köln, 01.08.2013.

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− Dr. Tillmanns & Partner GmbH: Orientierende Bodenl uft- und Bodenuntersuchungen im Hin- 
blick auf die geplante Bebauung Sigwinstraße 105 a-k in Köln (B-Plan Nr. 72499/05); Berg- 
heim, 07.03.2012. 
− Dr. Tillmanns & Partner GmbH: VEP Sigwinstraße in 51061 Köln; baugrundtechnische Un- 
tersuchungen und Gründungsempfehlungen, Bergheim, 08.10.2013; 
− Elsbroek Ingenieure: Auswertung von Berichten und Informationen über Bodenverunreini- 
gungen auf dem Grundstück Sigwinstraße 105 a-k, Düsseldorf, 21.08.2015. 
− Elsbroek Ingenieure: Orientierende Boden- und Bode nluftuntersuchung Grundstück Sigwin- 
straße 105 a-k, Düsseldorf, 27.11.2015. 
− Geologisches Landesamt NRW: Bodenkarte von Nordrhe in-Westfalen – Blatt L 5108 Köln-
Mühlheim, Maßstab 1:50.000, Krefeld, 1980. 
− Geologisches Dienst NRW: Auszug aus dem Informatio nssystem BK50 NW, Karte der 
schutzwürdigen Böden, Maßstab 1:50.000, Krefeld, 2006. 
− Ingenieurbüro für Freiraum- und Landschaftsplanung  Ingrid Rietmann: Landschaftspflegeri- 
scher Fachbeitrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren "Sigwinstraße in 
Köln-Höhenhaus (Nr. 72498/2)", Königswinter, 19.12.2017. 
− Labor Dr. Rabe Hygiene Consult: Ermittlung der Luf tqualität in Köln mit Flechten als Bioindi- 
katoren, Essen, 05.12.2001. 
− Land NRW: Geoportal NRW, abgerufen über http://www .geoportal.nrw, Stand: August 2017, 
Geschäftsstelle IMA GDI. NRW c/o Bezirksregierung Köln. 
− Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und  Verbraucherschutz NRW: ELWAS-WEB, 
abgerufen über http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf#, Stand: August 2017. 
− Stadt Köln: Klimafunktionskarte M 1:150.000, Daten grundlage: Prof. Kuttler et. Al. Universität 
Essen, Klimatologische Untersuchung Köln 1997. 
− Stadt Köln: Schallimmissionspläne der Stadt Köln, Köln 2005/2008. 
− Stadt Köln: Landschaftsplan der Stadt Köln vom 18. 04.1991, zuletzt geändert am 13.04.2011 
− Stadt Köln (mit LANUV und DWD): Klimawandelgerecht e Metropole Köln, Köln, 2013. 
 
 
8. Auswirkungen der FNP-Änderung 
Mit der FNP-Änderung können in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Regionalplanes  
Wohneinheiten mobilisiert werden, ohne durch die Verdichtung negative Folgen auf die örtlichen 
Wohn- oder Umweltverhältnisse nach sich zu ziehen. 
Geplant sind 16 zweigeschossige Reihenhäuser in verdichteter Bauweise als Einfamilienhäuser 
zur Miete. 
Bei Umsetzung der beabsichtigten Nutzung wird der aktuelle Flächenbewuchs der Sukzessionsflä- 
che komplett entfernt, was einen ausgleichspflichtigen Eingriff darstellt. 
Es ergeben sich folgende flächenmäßige Veränderungen in der Darstellung des FNP: 
Art der Darstellung bisherige FNP-Darstellung künft ige FNP-Darstellung Änderung 
 ha % ha % ha 
Grünfläche 0,38 100 0 0 -0,38 
Wohnbaufläche 0 0 0,38 0 +0,38 
Gesamt 0,38 100 0,38 100 // 
 
Die 225. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetz- 
buch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
Beigeordneter

Anlage 3 geplante Darstellung Flächennutzungsplan

266 Zeichen

W
W
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
225. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
Legende
Änderungsbereich
Dauerkleingärten
Grünfläche
Spielplatz
Umspannwerk
Wohnbaufläche
Grünfläche
Fläche für Bahnanlagen
1:2.500M.:
0 50 10025
Meter

Anlage 1 Änderungsbereich

357 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
225. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Sigwinstraße in Köln-Höhenhaus
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:

Beratungsverlauf (2)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Sigwinstraße 105a
  • Lindelaufstraße
  • Berliner Straße
  • Hülsenweg
  • Bonhoefferstraße
  • Merheimer Heide
  • Thymianweg
  • Straße 10
  • Jasminweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2173/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.07.2018
Erstellt
26.06.2018 09:37