V/0385/2021
Jahresberichte 2020 Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters und Ombudsstelle für das Jobcenter
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Berichtsvorlage
13868 Zeichen
V/0385/2021
V/0385/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Jahresberichte 2020 Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters und Ombudsstelle für das
Jobcenter
Beratungsfolge
02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
I. Jahresbericht 2020 der Ombudsstelle für das Jobcenter
Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf
entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und –männern ihre Arbeit
aufgenommen. Mit dem Ausscheiden von Herrn Brosthaus 2017 trat 2018 Herr Viehoff -Heithorn
durch Beschluss des Ra tes der Stadt Münster die Nachfolge an. Zum 31.12.2020 ist Frau Brügge-
meyer auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Das Verfahren zur Nachbesetzung ist mittlerweile abge-
schlossen. Sobald der Verwaltung ein aktuelles Führungszeugnis der vorzuschlagenden neuen Om-
budsperson vorliegt, wird dem Rat der Stadt Münster eine Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. In
ihrer Tätigkeit übernimmt die Ombudsstelle eine wichtige Ergänzung zum bestehenden System im
Umgang mit Konflikten zwischen Kundinnen und Kunden sowie dem Jobcen ter. Durch ihre Unabhän-
gigkeit und ihre Sicht von außen gelingt es ihr, zwischen den beteiligten Akteuren zu vermitteln. Seit
Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0077/2015/1 vom 25.03.2015
die Ombudspersonen organisatorisch durc h eine Sachbearbeiterin (1 Vollzeitäquivalent) unterstützt.
Zum Stellenplan 2018 wurde eine Reduzierung der Planstelle für die Geschäftsstelle der Ombudsstel-
le von 1,0 auf 0,5 vom Rat beschlossen (V/0150/2017).
Mit dem Jahresbericht 2020 über die Arbeit d er Ombudsstelle für die Kundinnen und Kunden des
Jobcenters Münster wird der achte Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an die vorangegangenen Be-
richte an. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 41 Personen die Ombudsstelle für eine Beratung
aufgesucht. Häufig vertraten die Ratsuchenden weitere Personen, die zu ihrer Bedarfsgemeinschaft
zählten.
Jobcenter
20.05.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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Neben den regulären Sprechstunden wurden 15 Beratungen nach Vereinbarung an einem anderen
Termin durchgeführt. Von den 77 angemeldeten Ratsuchenden haben sich lediglich neun Ratsu-
chende abgemeldet. 27 Ratsuchende haben den Beratungstermin, ohne vorherige Absage, nicht
wahrgenommen. Die Inanspruchnahme der Ombudsstelle hat sich im Vergleich zum Vorjahr erheb-
lich verringert. Es wurden im Verhältnis zum Jahr 2019 nur 56,16 % Beratungstermine wahrgenom-
men. 10 von insgesamt 41 Beratungen fanden telefonisch statt. Auf Wunsch der Ombudspersonen
fanden im Frühling und Sommer 2020 auch wieder persönliche Beratungen statt.
Die Abnahme der wahrgenommenen Beratungstermine kann neben einer coronabedingten Vermin-
derung auch mit dem erleichterten Zugang zum SGB II zusammenhängen. 1
Als Konfliktschwerpunkte, die Anlass für ein en Kontakt zur Ombudsstelle waren, können folgende
Punkte festgehalten werden:
nicht zufriedenstellende Bescheide,
Verhalten und Beratungsqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
unbefriedigende Arbeitsabläufe und
mangelnde Erreichbarkeit
Die Ombudspersonen fungieren als unabhängige Beschwerdestelle und beraten die Ratsuchenden
lösungsorientiert. Sofern notwendig, wird im unmittelbaren Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern des Jobcenters, den Ratsuchenden und der jeweiligen Ombudsperson eine für alle Seiten
nachvollziehbare und akzeptable Lösung gefunden.
Positiv ist, dass nicht nur die Be schwerden über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters
rückgängig sind, sondern auch die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Jobcenters mit den Ombudspersonen gewachsen ist (v gl. Jahresbericht 2020 über die Arbeit der
Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster).
II. Jahresbericht 2020 Kund/-innenreaktionsmanagement (KRM) des Jobcenters
Das KRM ist zum 01.10.09 in der damaligen Arbeitsgemeinschaft Münster eingerichtet worden und
hat sich seitdem als wichtiges Mittel der Kund/ -innenorientierung und der Qualitätssteuerung im Job-
center etabliert.
1. Quantitative Auswertung
Während sich in den Jahren 2013 bis 2015 die Anzahl der Kund/ -innenreaktionen jeweils in einem
Bereich von rund 80 Reaktionen bewegte, konnte 2016 erstmals ein deutlicher Rückgang auf 64
Kund/-innenreaktionen verzeichnet werden. 2018 lag die absolute Zahl bei 57 und 2019 bei 47 Reak-
tionen. Im Jahr 2020 war mit 33 Kund/ -innenreaktionen ein erneuter Rückgang zu verzeichnen (siehe
Abbildung 1).
1 In den Sozialschutzpaketen 1 – 3 ist für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 unter anderem geregelt, dass bei den
Kosten der Unterkunft für die Dauer von 6 Monaten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen gelten. Im
Hinblick auf die Anrechnung von Vermögen wurde der Freibetrag erhöht. Beide Regelungen gelten für Anträge
bis zum 31.12.2021.
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Abbildung 1: Entwicklung Anzahl der Kund/-innenreaktionen 2010 - 2020
Dies mag überra schen, da es durch die Corona -Krise zeitweise zu einem Anstieg der Bedarfsge-
meinschaften und Leistungsberechtigten gekommen ist, theoretisch also ein höheres Potenzial für
Kund/-innenreaktionen bestanden hat. Zudem war 2020 durch die Coronakrise sowohl für die Kund/-
innen als auch für die Mitarbeitenden des Jobcenters ein besonderes Jahr mit vielen Belastungen und
Herausforderungen. Um diese aufzufangen und insbesondere die schnelle und unbürokratische Leis-
tungsgewährung für die Kund/ -innen sicherzustellen, hat das Jobcenter bereits frühzeitig im ersten
Lockdown ab März 2020 diverse Maßnahmen installiert. Hervorzuheben sind insbesondere die um-
fassende Versorgung der Bürger/-innen mit wichtigen Informationen (zum Beispiel über die Homepa-
ge des Jobcenters), di e gute Erreichbarkeit des Jobcenters und die proaktive Kontaktaufnahme zu
den Kund/-innen durch die Mitarbeitenden des Jobcenters. Ein Aspekt ist aber sicherlich auch darin
zu sehen, dass durch die Sozialschutzpakete ein erleichterter und für die Menschen besser durch-
schaubarer Zugang zu den Leistungen des SGB 2 besteht.
Auch die Zahl der Kund/ -innen, die sich an das Kund/ -innenreaktionsmanagement gewandt haben,
war – dem Trend der Anzahl der Kund/ -innenreaktionen folgend – entsprechend rückläufig. Für das
Jahr 2020 sind Reaktionen von 33 verschiedenen Kund/ -innen zu verzeichnen. Es hat also keine
Person mehr als eine Kund/ -innenreaktion beim Jobcenter eingebracht. Die Anliegen der Menschen,
die sich an das Kund/-innenreaktionsmanagement gewandt haben, konnten demnach direkt im ersten
Anlauf geklärt werden.
Gemessen an den jahresdurchschnittlichen 10.500 Bedarfsgemeinschaften mit etwa 20.300 Leis-
tungsberechtigten liegt die Anzahl der Kund/-innenreaktionen im Jahr 2020 weiterhin nur im Promille -
Bereich.
2. Qualitative Auswertung
Zwei Kund/-innenreaktion stammten von Arbeitgebenden. Alle anderen Reaktionen wurden von Leis-
tungsberechtigten eingebracht.
19 aller Reaktionen (58 Prozent) betrafen Fachaufgaben, zwölf (36 Prozent) das Verhalten von Mitar-
beitenden (davon eine Dienstaufsichtsbeschwerde) und zwei (6 Prozent) die Bearbeitungsdauer.
Insgesamt waren 15 aller Reaktionen (45 Prozent) nicht berechtigt. In einem Fall war die Kritik teil-
weise berechtigt. Insgesamt 17 der Reaktionen (52 Prozent) waren vollumfäng lich berechtigt, davon
waren 16 Lobe (48 Prozent aller Reaktionen). Diese bezogen sich neben der guten Arbeit und der
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Freundlichkeit der Mitarbeitenden des Jobcenters im persönlichen Umgang mit den Kundinnen und
Kunden insbesondere auf die gute telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters.
Anregungen im Sinne eines Verbesserungsvorschlags gab es nicht.
Eine der Reaktionen erreichte das Jobcenter als Petition über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).
Die Bearbeitungsdauer 2 einer Kund/ -innenreaktion betrug im Berichtszeitraum neun Kalendertage
und damit deutlich unter dem Wert der vergangenen Jahre (2018: 14 Tage, 2019: 16 Tage).
Die Verteilung der Reaktionen auf die einzelnen Bereiche kann der beigefügten statistischen Auswer-
tung entnommen werden. Auf eine ausführliche Darstellung im Einzelnen wird daher an dieser Stelle
verzichtet.
3. Statistische Auswertung KRM 2020:
Reaktionen nach Kund/-innentyp:
Kund/-innentyp Anzahl Prozent
Arbeitgebende 2 6
Arbeitnehmende 31 94
Reaktionen nach Geschlecht:
Geschlecht Anzahl Prozent
weiblich 13 39
männlich 20 61
Reaktionen nach Reaktionsarten:
Reaktionsart Anzahl Prozent
Lob 16 49
Anregungen 0 0
Fachaufsichtsbeschwerde 14 42
Dienstaufsichtsbeschwerde 1 3
Petition / Eingabe 1 3
Sonstiges 1 3
2 Bei der Berechnung der Bearbeitungsdauer wurden der Tag des Eingangs einer Reaktion bei der Stadt Müns-
ter sowie der Tag der Absendung des Antwortschreibens jeweils bei der Bes timmung der Bearbeitungsdauer
mitgezählt.
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Reaktionen nach betroffenen Bereichen
(Mehrfachnennung möglich):
Bereich Anzahl Prozent
Leistungsgewährung 22 67
Markt und Integration 6 18
Selbständige 6 18
Fachstelle Recht 1 3
Reaktionen nach Grund der Eingabe:
Grund Anzahl Prozent
Fachaufgaben 19 58
Verhalten von Mitarbeitenden 12 36
Bearbeitungsdauer 2 6
Sonstiges 0 0
Reaktionen nach Beurteilung:
Beurteilung Anzahl Prozent
Berechtigt 17 52
Teilweise berechtigt 1 3
Unberechtigt 15 45
III. Ergebnisse der Kund/-innenbefragungen (Messwellen 2020) des Jobcenters Münster
Das Jobcenter hat im Jahr 2020 erneut Kundenbefragungen veranlasst. Durch das beauftragte
Unternehmen wurden – wie in den Vorjahren - zwei Messwellen durchgeführt (2. und 4. Quartal
2020), wobei pro Messwelle zufällig ausgewählte Kundinnen und Kunden gebeten wurden,
verschiedene Aspekte mittels eines Schulnotensystems (Notenskala eins bis sechs) zu bewerten.
Das Einverständnis der Leistungsberechtigten zur Teilnahme an der Befragung und damit zur Weiter-
gabe der Kontaktdaten vom Jobcenter an das beauftragte Unternehmen wird seit Anfang 2021 mit
einem entsprechenden Dokument „Zustimmung zur Teilna hme an Kundenzufriedenheitsumfragen“
eingeholt, welches mit dem Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag für das Arbeitslosengeld 2 aus-
gehändigt beziehungsweise versandt wird.
Nachfolgend werden die Jahresergebnisse für das Jahr 2020 3 im Vergleich zu den Vorjahren
vorgestellt und erläutert.
3 Die Jahreswerte errechnen sich aus den beiden jeweils im Jahr durchgeführten Messwellen.
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a) Bereich Markt und Integration
In Abbildung 2 ist dargestellt, wie zufrieden die befragten Kundinnen und Kunden mit den Beratungs -
und Vermittlungstätigkeiten des Jobcenters im Arbeitsfeld Markt und Integration sind. Die
durchschnittlichen Bewertungen liegen hier allesamt im guten Bereich, zwischen 1,6 (Zufriedenheit
mit der Beratung zu den persönlichen Lebensumständen) und 2,3 (ausführliche Besprechung der
Chancen). Im Vergleich zu 2019, das über alle Fragestell ungen hinweg schlechtere Bewertungen
aufweist als das Jahr 2018, konnten mit Ausnahme der Zufriedenheit mit den Stellenangeboten des
Jobcenters zu allen Fragen wieder verbesserte oder gleichbleibende Werte erzielt werden.
Abbildung 2 – Ergebnisse Bereich Markt und Integration
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b) Bereich Leistungsgewährung
Innerhalb dieses Themenbereichs wurden die Kundinnen und Kunden zu ihrer Zufriedenheit zu den
verschiedenen Aspekten der Leistungsgewährung befragt. Auch hier bewegen sich die
durchschnittlichen Bewertungen mit einer Ausnahme im Bereich „gut“. Lediglich die Verständlichkeit der
Erklärung zu Bescheiden durch den/die Leistungssachbearbeiter/-in wurde wie bereits im Vorjahr als
befriedigend (3,0) eingestuft; im Jahr 2018 wurde dieser Aspekt mit einer durchschnittlichen Note von
1,6 wesentlich besser bewertet. Die Fragen zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe wurden 2020
mit 0,1 Prozentpunkten etwas weniger gut als im Vorjahr bewertet. Bei der Zufriedenheit mit der
Bearbeitungsdauer des Antrags war 2020 eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr um 0,3
Prozentpunkte zu verzeichnen (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3 – Ergebnisse Bereich Leistungsgewährung
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b) Mitarbeitende
Der Themenbereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die Befragten in einem Notenbereich
von 1,6 bis 2,2 und damit in allen Fragestellungen gut bewertet. Insgesamt fallen die Bewertungen
positiver aus als im Vorjahr. Hinsichtlich der Freundlichkeit sowohl der Leistungssachbearbeiter/ -
innen als auch der Jobcoaches ist eine verbesserte Bewertung auch im Vergleich zu 2018 zu
verzeichnen (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4 – Ergebnisse Mitarbeitende
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d) Ergebnisse Jobcenter insgesamt
Die durchschnittliche Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit dem Jobcenter insgesamt bewegt
sich 2020 zwischen den Noten 1,9 (Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen) und 2,5 (Zufrieden-
heit mit der telefonischen Erreichbarkeit), siehe Abbildung 5.
Abbildung 5 – Ergebnisse Jobcenter insgesamt
Die Gesamtnote von 2,2 (2019: 2,3; 2018: 2,2) zeigt ein hohes Maß an Akzeptanz und Zufriedenheit
mit der Arbeit des Jobcenters, die es aufrechtzuerhalten und in Teilbereichen noch auszubauen gilt.
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Jahresbericht 2020 der Ombudsstelle
Anlage A
1295 Zeichen
Anlage A zur V/0385/2021 Kurzüberblick Die Berichte der Ombudsstelle und des Kundenreaktionsmanagements geben zusammen mit den Ergebnissen der Kundenbefragungen einen Überblick über die Zufriedenheit der Leistungsbe- rechtigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Arbeit des Jobcenters im Allgemeinen sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist es, die politischen Gremien über die Zufriedenheit mit dem Jobcenter zu informieren und ggf. in einen Austausch zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit zu treten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nur mittelbare Relevanz
Ombudsstelle_Jahresbericht_2020
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1 Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster 1. Statistische Auswertung (s. Anlage: Auszählung 2020) Zur vorliegenden Dokumentation Der Dokumentationsbogen, der 2020 verwendet wurde, ist gleichgeblieben. Er ließ auch diesmal Mehrfachantworten zu. Anzahl der Beratungen und Ratsuchenden Übers Jahr wurden von uns 77 reguläre Sprechstunden angeboten, von Januar bis September jeweils donnerstags von 16 – 18 Uhr und ab Oktober von 14 – 16 Uhr sowie zweimal im Monat freitags von 10 – 12 Uhr. 15 Beratungen fanden nach Vereinbarung an anderen Terminen statt. Insgesamt nahmen 41 Ratsuchende, 23 Frauen, 15 Männer und 5 Bedarfsgemeinschaften unsere Beratung in Anspruch. Häufig vertraten die Ratsuchenden weitere Personen , die zu ihrer Bedarfsgemeinschaft zählten . Eine Ratsuchende kam wiederholt in die Sprechstunde. In einem Viertel der Fälle (10) fand eine telefonische Beratung durch die Ombudsleute von deren Z uhause aus statt. Für diese telefonischen Beratungen wurden von uns meist gesonderte Termine außerhalb der regulären Sprechsunden vereinbart. Diese telefonischen Beratungen gestalteten sich zudem in manchen Fällen außergewöhnlich schwierig: Zum einen musste oft mehrmals versucht werden, die Ratsuchenden zu erreichen, zum anderen erschwerten z. T. erhebliche sprachliche Verständigungsprobleme sowie d ie Tatsache, dass schriftliche Unterlagen nicht eingesehen werden konnten, für beide Seiten eine befriedigende Beratung. Insgesamt haben sich übers Jahr 77 Ratsuchende angemeldet, die meisten direkt telefonisch in der Geschäftsstelle, ein sehr geringer Teil (3) vermittelt über andere Einrichtungen. Von den Angemeldeten haben sich einige (9) wieder abgemeldet , erstaunlich viele von ihnen (27) jedoch kamen nicht in die Sprechstunde , ohne vorher abzusagen . In einem Fall wurde e in weiterer zusätzlicher Termin vereinbart. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Inanspruchnahme der Ombudsstelle erheblich verringert (halbiert). Ein Grund hierfür ist zweifellos, dass über längere Zeit nur eine telefonische Beratung möglich war oder zumindest erwünscht war. Offensichtlich hatte eine beachtenswert große Gruppe zwar vor, sich beraten zu lassen und sich deshalb angemeldet, ist dann aber doch weggeblieben bzw. hat nicht nochmal angerufen. Ob auch die „großzügigere“ Praxis des JC bei der Prüfung und Nachforderung von Unterlagen ein Grund hierfür war, ist schwer einzuschätzen. Aufgrund der selteneren diesbezüglichen Beschwerden ist zu vermuten , dass es dadurch in manchen Fällen zu einer zügigeren Bearbeitung und weniger aufwändigeren Bewilligung von Leistungen kam. Angesprochene Themen und Problembereiche Wie in den Vo rjahren überwog die Zahl der Ratsuchenden, die Beschwerden (29) formulierten, die Zahl der Ratsuchenden, die - oft zusätzlich - Anregungen (8) vortrugen. Die Mehrzahl der Beschwerden bezog sich wie in den Vorjahren auf die Abläufe im JC (26). Ein beachtlicher Teil der Ratsuchenden kritisierte jedoch auch die geltende Gesetzeslage (9). Einige berichteten über negative Erfahrungen mit anderen Einrichtungen (3). 2 Am häufigsten w urden Probleme im Zusammenhang mit laufenden Leistungen (36), thematisiert, entweder bei Hilfen zum Lebensunterhalt (18) oder ebenso häufig – auffällig mehr als in den Vorjahren – bei Problemen bei den Kosten oder beim Wechsel der Wohnung (18). Seltener als im Vorjahr wurden Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (9), angesprochen und wenn, dann zumeist von der Gruppe der 25 – 50-Jährigen (7). Probleme bezüglich einer beruflichen Eingliederung (5), hierzu zählen Maßnahmenmanagement (4) oder Eingliederungsvereinbarungen (1), wurden noch seltener als in den Vorjahren von den Ratsuchenden angesprochen. Die Vermittlung in Reha- Maßnahmen war nie Thema. Außergewöhnlich selten im Vergleich zu den letzten Vorjahren klagten die Ratsuchenden über Probleme mit bestimmten Stellen im JC (2) und keinmal über Probleme bei der Antragsannahme. Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einer (geplanten) Selbstständigkeit wurden zweimal angesprochen. Inhalt und Umfang der Beschwerden Das Zentrum der Beschwerden bilde n zum einen nach wie vor die Bescheide/ Entscheidungen (26) des JC. Diese waren für die Betreffenden häufig nicht verständlich (10), gingen von falschen Vorannahmen ( 8) aus oder ihnen lagen ihrer Ansicht nach fehlerhafte Berechnungen ( 6) zu Grunde. Dementsprechende wurden die Ergebnisse von beinah der Hälfte der Ratsuchenden als nicht akzeptabel (12) beurteilt oder die Bescheide wurden als Strafmaßnahmen empfunden (5). Zum anderen war das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (20) Gegenstand der Beschwerde, weil Informationen entweder unzureichend ( 6), nicht nachvollziehbar (5) oder widersprüchlich (2) waren. Erfreulich ist, dass sich der Anteil der Ratsuchenden, die sich über einen abwertenden oder unfreundlichen Umgangsstil (7) beschwert haben, verringert hat. Gleichwohl geht weiterhin ein beachtlicher Teil davon aus , dass ihnen Leistungen/Maßnahmen verweigert (8) wurden. Manche tadeln auch die mangelhafte Kooperation mit anderen Ämtern (3). Deutlich seltener im Vergleich zu den Vorjahren wurde die mangelnde Erreichbarkeit (7) der MA moniert, entweder im Zusammenhang mit der (zeitnahen) Gewährung von Leistungen (3) oder bei einem Wohnungswechsel ( 1) oder weil die Rückmeldung ausblieb , dass Unterlagen fehlen (1). Nur wenige Ratsuchende warteten vergeblich (2) auf eine Reaktion. Dass sie keinen Termin bekommen haben, dies war angesichts der veränderten Situation offensichtlich für niemanden ein Problem. Bei den seltener gewordenen Beschwerden über unbefriedigende Arbeitsabläufe (8) beschwerten sich die Ratsuchenden – leider immer noch - darüber, dass Unterlagen anscheinend verloren gegangen bzw. aktuell nicht auffindbar waren (3). Einige Ratsuchende monierten weiterhin, dass die Berechnungen zu lange dauerten (3) oder dass unklar war, welche Unterlagen noch beizubringen sind (2). Vereinzelt wurde gerügt, dass fehlende Unterlagen nicht zeitnah angemahnt ( 1), deren Eingang nicht bestätigt (1) oder mündliche Auskünfte nicht bestätigt (1) wurden. Ergänzend zu den im Dokumentationsbogen erfassten Beschwerden wurden zusätzlich noch folgende Punkte gesondert genannt: - Ungeklärte Vermögensverhältnisse - Geforderte Rückzahlung von Leistungen bzw. Überzahlungen - Leistungen gestrichen, ohne Krankenversicherung 3 - Infolge mangelnder Informationen keine Krankenversicherung - Drohender Verlust der Wohnung, weil gleichzeitig Alg I. und Alg II bezogen wird - Frühere Wohnung unzumutbar, jetzt geforderte Zuzahlung - Angst vor Wohnungsverlust, „wenn die Leistung nicht da“ - Außenstände, die JC nicht übernehmen will, Probleme mit Schreiben und Fristen - Wartezeiten Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen Ziel unserer Beratungen ist, den Ratsuchenden zuzuhören und mit ihnen zusammen das Problem bzw. nicht selten die Vielfalt der Probleme zu klären und sodann potentielle Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten zu sondieren. Die Ratsuchenden sollen in die Lage versetzt und motiviert werden, gemäß ihren Möglichkeiten sich selbst mit den zuständigen MA des JC auseinanderzusetzten und eine Lösung zu erreichen. Allerdings erwarten die Ratsuchenden in der Mehrzahl von den Ombudspersonen entsprechende Empfehlungen und Hilfestellungen. Am häufigsten dokumentiert w urde die Empfehlung, ein klärendes Gespräch mit dem/der zuständigen MA des JC (25) zu führen. In einigen Fällen wurde vereinbart, dass dieses Gespräch die Ratsuchenden allein (8) führen. In den meisten Fällen aber sollte zuerst die Ombudsperson ein Gespräch mit dem jeweiligen die MA führen (14). Dies geschah in manchen Fällen bereits während der Sprechstunde im Beisein der Ratsuchenden , bei den häufigen telefonischen Beratungen jedoch zwangsläufig danach. Bei einigen (meinst schwierigeren) Fällen wurde ein gemeinsames Gespräch (4) der Ratsuchenden mit MA im Beisein der Ombudsperson oder Mediation (6) vereinbart. Seltener im Vergleich zum Vorjahr wurde – vermutlich um Kontakte zu reduzieren - empfohlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen (6) oder einen Anwalt zu konsultieren ( 5). Dem gegenüber vergleichsweise häufig (bezogen auf die Zahl der Beratungen insgesamt) war das Ergebnis unserer Beratung, dass die Ratsuchende Widerspruch einlegen (5), eine offizielle Beschwerde ( 4) oder eine schriftliche Gegendarstellung (2) formulieren, einen Überprüfungsantrag stellen ( 3) oder Rechtsschutz beantragen (1). Insgesamt hat die Bereitschaft, solche formalen Beschwerdeformen oder Rechtsmittel zu wählen, zugenommen. Zusätzlich ausgewertet wurde, was die Ratsuchenden bereits unternommen haben, bevor sie in unsere S prechstunde kamen. Bei einzelnen hatte bereits zuvor ein klärendes Gespräch mit MA (1) JC oder eine Mediation ( 1) stattgefunden und e inige hatten zuvor eine Beratungsstelle aufgesucht (2) oder bereits einen Widerspruch eingereicht (2) oder einen Anwalt konsultiert (1). Insgesamt erfreulich ist, dass nicht nur die Beschwerden über die MA des JC (Umgangsstil, Information, Erreichbarkeit) und die Arbeitsabläufe dort weniger waren, sondern auch Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiter*innen des Jobcenters mit den Ombudsleuten gewachsen ist. Die Mitarbeiter*innen gaben zufriedenstellende Auskünfte am Telefon und das Bemühen, g emeinsam zu ü berlegen, wie die Situation der Betroffenen verbessert werd en kann, war groß. Bedauerlich ist, dass es nicht gelungen ist, uns überregional mit anderen Ombuds - oder vergleichbaren Stellen in anderen Kommunen zu vernetzten, wie bereits im AK der arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Fraktionen besprochen. Ziel eine s solche r Zusammenarbeit sollte – neben einem Erfahrungsaustausch wie in vorangegangenen Treffen 4 – insbesondere sein, auf aktuelle Diskussionen und Reformvorhaben u. a. in Hinblick auf einer Novellierung des SGB II Einfluss zu nehmen. Die Ratsuchenden hab en in diesem wie in vorangegangen Jahren vermehrt manche gesetzlichen Regelungen kritisiert, die für sie schwer nachvollziehbar und akzeptabel sind. So beschwerten bzw. ärgerten sie sich wiederholt über geltenden Vorgaben bezüglich der Anrechnung von Einko mmen (Nachzahlungen) aus vorangegangenen Zeiten, über wirklichkeitsferne Hürden beim Wohnungswechsel sowie über Regelsätze, die insbesondere unter den aktuellen „corona-bedingten“ Beschränkungen immer weniger den wirklichen Bedarf decken. Das wollen und sollten wir ernst nehmen. Dieser Bericht wurde erstellt im Januar 2021 von den Ombudspersonen: Alexandra Hippchen, Helmut Mair, Saeid Samar, Andreas Viehoff-Heithorn mit Unterstützung von Frau Dahlhaus, Frau Heep, Frau Tiggemann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0385/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 10.05.2021 10:33