0862/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Spielplatz und Grünzug Otto-Gerig-Straße, Aktenzeichen 183/25
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0862/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Spielplatz und Grünzug Otto-Gerig- Straße, Aktenzeichen 183/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 12. Dezember 2025 18:22 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 12.12.2025 18:22:25 an Sie geschickt Anliegen: Anregung nach § 24 GO NRW – Spielplatz und Grünzug Otto-Gerig-Straße (besondere akustische Situation, Im Hasental 14) Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung 1, hiermit mache ich von meinem Recht nach § 24 Gemeindeordnung NRW Gebrauch und richte folgende Anregung an Sie. Ich wohne in der Straße Im Hasental 14 in Deutz. Mein Wohnhaus grenzt unmittelbar an den Grünzug Otto-Gerig-Straße, dessen Sanierung und Neugestaltung einschließlich des Spielplatzes auf Grundlage der Beschlussvorlage Nr. 2758/2022 beschlossen wurde. Grundsätzlich begrüße ich die Verbesserung des Spiel- und Freizeitangebots für Kinder und Familien im Stadtteil. Gleichzeitig möchte ich auf eine besondere örtliche Situation hinweisen, die aus Sicht der direkten Anwohnerschaft bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Grünzug liegt in einem sehr eng bebauten Wohnquartier, das von mehrgeschossigen Häusern umschlossen ist. Bereits während der derzeit laufenden Bauarbeiten zeigt sich ein ausgeprägter Schallreflexions- bzw. Echoeffekt zwischen den Hausfassaden. Geräusche werden stark verstärkt und sind selbst bei geschlossenen Fenstern in den angrenzenden Wohnungen deutlich und teilweise wortverständlich wahrnehmbar. Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, dass insbesondere der geplante „Gartentreff“ mit Sitzgelegenheiten in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung Im Hasental zu einer erheblichen und dauerhaften Lärm- und Aufenthaltsbelastung führen könnte, vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden. Ich rege daher an, dass die Bezirksvertretung 1 die Verwaltung bittet, unter Berücksichtigung dieser besonderen akustischen Situation folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: Optimierung der Anordnung der Sitz- und Aufenthaltsbereiche im Gartentreff, um die direkte Schallübertragung auf die Wohnhäuser Im Hasental zu reduzieren. Verstärkte, schallbrechende Bepflanzung (Hecken, Sträucher, Bäume) zwischen Aufenthaltsflächen und Wohnbebauung. Klare und sichtbar beschilderte Nutzungszeiten des Spiel- und Aufenthaltsbereichs, insbesondere zum Schutz der Abend- und Nachtruhe. Überprüfung der Situation nach Inbetriebnahme und ggf. Nachsteuerung durch die Verwaltung, sollte sich die befürchtete Lärmbelastung bestätigen. Ziel dieser Anregung ist es ausdrücklich nicht, die Maßnahme grundsätzlich infrage zu stellen, sondern durch eine angepasste Gestaltung den besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und eine gute Nachbarschaft zwischen Spiel- und Wohnnutzung sicherzustellen. Ich bitte darum, diese Anregung in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung 1 zu behandeln und mir das Ergebnis mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/3 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 183/25 10.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– Spielplatz und Grünzug Otto-Gerig-Straße Aktenzeichen 183/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.12.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für Kinder, Jugend und Familie wird Folgendes mitgeteilt: „In allen Planungen wird das Umfeld analysiert und entsprechend mitberücksichtigt, somit ist gutes Miteinander zwischen Anwohner*innen und Spielplatzbesucher*innen der Verwaltung ein großes Anliegen. Der Neugestaltung der Grünfläche Otto Gerig Straße mit dem zentralen Spielbereich in der Mitte wertet den kleinen Parkbereich erheblich auf, fördert die Begegnung der Menschen und trägt zur Lebens- und Aufenthaltsqualität bei. Jahrelang wurde dieser Bereich illegal als „Hundewiese“ genutzt und bot keine Aufent- haltsqualität. Auch die Spielgeräte mussten damals aufgrund der fehlenden Verkehrs- sicherheit abgebaut werden und somit konnten die Kinder diese Fläche nicht richtig nutzen. Im Rahmen der Baumaßnahmen bleibt das Gehölz und der Grünstreifen weitestge- hend bestehen. Es werden nur kranke oder tote Gehölze entnommen. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden sogar weitere Ergänzungspflanzungen noch hinzugefügt. Die Sitzmöglichkeiten dienen der Aufenthaltsqualität, müssen gut erreichbar sein, dür- fen keine Zufahrten zur Pflege und Wartung behindern und müssen eine soziale Kon- trolle/Beaufsichtigung der spielenden Kinder bestmöglich gewährleisten. Nach diesen Kriterien werden die Bankstandorte ausgerichtet. Aufgrund der engen Bebauung be- findet sich jeder Bankstandort auf der Fläche in der Nähe der dichten Wohnbebauung. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 Ein Spielplatz ohne Bänke ist nicht möglich und gehört zum regulären Ausstattungs- gegenstand. Eine Optimierung ist also nicht möglich. In NRW ist Kinderlärm von Spielplätzen grundsätzlich als sozialadäquat und muss weitgehend geduldet werden, da es sich um eine privilegierte Geräuschquelle handelt (§ 22 BImSchG). Generell gilt aber auf den öffentlichen Spielplatzflächen die Kölner Stadtordnung und somit auch gewisse Ruhezeiten. Darüber hinaus gibt es für den Spielplatz noch ein- mal besondere Regeln zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, z.B. ein Alkohol- und Rauchverbot. Das wirkt einer missbräuchlichen Nutzung erheblich entgegen. Da die Fläche zuvor bereits ein Spielplatz gewesen ist, hat sich an der Nutzungsart nichts geändert. Eine spezielle Ausweisung dieser Nutzungszeiten ist auf den rund 750 Spielplatzflächen der Stadt Köln bisher nicht vorgesehen. Bestimmte Spielplätze mit einer besonderen Situation werden bereits vom Ordnungs- amt regelmäßig angefahren. Bei Flächen mit einer erhöhten Ruhestörung kann das Ordnungsamt engmaschigere Kontrollen durchführen, um Präsenz zu zeigen und so die Ruhezeiten durchsetzen. Sobald der Spielplatz in Betrieb ist, wird sich zeigen, ob es zu erhöhten Störungen der Nachtruhe oder missbräuchlichen Nutzung kommt. Auf den Verdacht hin können aufgrund der personellen Ressourcen leider keine engma- schigeren Kontrollen erfolgen. Hierzu können wir gerne im Kontakt bleiben. Außerhalb der Kontrollen können Sie aber auch anonym eine Ruhestörung unter den bestehenden Kontaktmöglichkeiten melden: Ansprechpartner*innen bei Lärmbeschwerden - Stadt Köln Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die ehrenamtliche Spielplatzpatenschaft für den Spielplatz Otto Gerig Straße zu übernehmen. Das können auch mehrere Personen sein. Spielplatzpat*innen gesucht! - Stadt Köln Hier können Sie sich aktiv für den Spielplatz einbringen und ggf. Schäden oder Van- dalismus melden, aber auch Spielplatzfeste für ein soziales Miteinander organisieren. Solch ein Ehrenamt ist ein wichtiger Baustein, um gemeinsam mit der Verwaltung ei- ner „Fehlentwicklung“ aktiv entgegenzusteuern. Der neugestalte Grünzug wird viel Aufenthaltsqualität im Freien für die kleinen und großen Anwohner*innen vor der eigenen Haustür bringen und dient als sozialer Treff- punkt im Rahmen der Kölner Stadtordnung.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herr , unter der Telefon- nummer: 0221/221- oder per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Seite 3/3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Otto-Gerig-Straße
- Im Hasental 14
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Details
- Aktenzeichen
- 0862/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.03.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 08:21