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3406/2022

Gebühren AWB Keupstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.10.2022, TOP 7.2.8.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3406/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 
 
Gebühren AWB Keupstraße 
Von der AfD in der BV Mülheim wurde eine Anfrage zu den Straßenreinigungsgebühren in der Keup-
straße gestellt. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
1. Gibt es ein besonderes Straßenreinigungskonzept, welches sich um die stark belasteten 
Straßen intensiver kümmert? 
 
Die Straßenreinigungssatzung sieht je nach Belastung der einzelnen Straßen unterschiedliche 
Reinigungsintervalle vor. Die Intervalle können zwischen 1x wöchentlicher bis zu 16 x wöchentli-
cher Reinigung variieren. Hierdurch lassen sich in der Regel alle Belastungsszenarien abdecken. 
 
 
2. Kann unter Umständen ein Verursacher-Prinzip zur Vermeidung von Kosten zu Lasten der 
Grundbesitzer etabliert werden? 
 
Die Straßenreinigungssatzung sieht kein derartiges Verursacherprinzip vor. Die Kosten der Reini-
gung in Köln werden zum großen Teil über Gebühren finanziert, d.h. die Gebührenzahlenden er-
halten einen entsprechenden Bescheid. Um die Belastung der Gebührenzahlenden zu mindern, 
und den Umstand Rechnung zu tragen, dass es Straßen bzw. Bereiche mit höherem Reinigungs-
aufkommen gibt, wird ein Teil der Kosten aus Haushaltsmitteln bestritten. 
 
Dies ist u.a. auch dadurch begründet, dass Straßen wie die Keupstraße (und auch die angrenzen-
den Straßen) nicht nur von den Anwohnern, sondern auch von Besuchern der Einkaufsstraße, Be-
suchern der in unmittelbarer Nähe befindlichen Veranstaltungshallen auf der Schanzenstraße so-
wie Touristen genutzt werden. 
 
 
3. Gibt es Zeiträume, vielleicht auch wiederkehrender Art, wo im Jahr eine deutliche Änderung 
der Verhältnisse ablesbar ist? 
 
Es konnten bisher keine Schwankungen bzw. Spitzen im Bereich der Keupstraße festgestellt wer-
den. Das Abfallaufkommen ist über das Jahr als konstant zu bezeichnen. 
 
 
4. Gibt es aussagekräftige Erhebungen, wie hoch der Anteil der Eigentümer ist, die auch 
selbst in dieser Gegend wohnen? 
 
Hierzu liegen uns leider keine Informationen vor.

2 
 
 
 
5. Wie häufig werden die Routinedienste erfüllt? 
 
Die Keupstraße wird im Bereich zwischen Clevischer Ring und Schanzenstraße 6 x wöchentlich 
und im Bereich zwischen Schanzenstraße und Bergisch Gladbacher Straße 7 x wöchentlich gerei-
nigt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit über die Internetseite der AWB (www.awbkoeln.de) die 
Reinigungsverpflichtungen (Anlieger, AWB) und die Reinigungshäufigkeit aller Straßen in Köln ein-
zusehen (Strassenreinigungssatzung-2022-Bezirk9.pdf (awbkoeln.de). Darüber hinaus erfolgt wie 
im gesamten Stadtbezirk die Beseitigung von illegal abgelagerten Müllmengen im Rahmen der „Er-
fassung von illegalen Müllablagerungen“ als Bestandteil des Grundvertrages Abfall. 
 
 
6. Ist seitens der Verwaltung hier eine besondere Problemlage erkannt worden? 
 
Da es sich bei der Keupstraße um eine stark frequentierte Geschäftsstraße handelt, gibt es wie in 
vergleichbaren Bereichen ebenfalls von Zeit zu Zeit Beschwerden. Eine „besonderen Problemlage“ 
können wir nicht erkennen.

Beratungsverlauf (1)

17.10.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3406/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.10.2022
Erstellt
14.10.2022 09:06