Parkplatzsituation aufgrund von Baustellen in Bayenthal
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1798/2019 vom 25.09.2019
Stand: Am 07.10.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1798/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Parkplatzsituation aufgrund von Baustellen in Bayenthal hier: Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019, TOP 7.1.2 Frau Aengenvoort bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: 1. „Welche Straßenbreite ist vorhanden und welche ist erforderlich für die Einrichtung von Motorrad- parkplätzen? Ein Bedarf besteht auf jeden Fall, weil genau dort regelmäßig ca. fünf Motorroller parken 2. Die Anfrage (AN/0235/2019) wurde hinsichtlich der Fahrradstellplätze noch nicht beantwortet. Frau Aengenvoort bittet dies nachzuholen; denn auch Fahrräder stehen dort immer auf dem Bürgersteig.“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Die Bonifazstraße bietet sich aufgrund zu geringer Breiten nicht für die Einrichtung von Fahrradstell- plätzen an. Sie besitzt einen Fahrbahnquerschnitt von 4 Metern bei teilweise Zweirichtungs- und teil- weise Einrichtungsverkehr. Mit Maßen unter einem Meter Breite sind dort die Nebenanlagen sehr schmal, bei Fußgängerbegegnungsverkehr muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes könnte durch die zusätzliche Einrichtung von Fahrradstellplätzen nicht mehr gewährleistet werden, dass Rettungsfahrzeuge diese Straßen sicher durchfahren können. Wegen der geringen Breite und den damit einhergehenden Platzproblemen sieht die Verwaltung dort keine Möglichkeit, Fahrradabstellplätze zu schaffen. Bei der Wielandstraße handelt es sich um eine derzeit nicht geöffnete Einbahnstraße mit teilweisem Kfz-Parken halb auf dem Gehweg. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4 Meter. Eine Sperrfläche im östli- chen Teil der Straße ist eingerichtet, um das Ausfahren aus den gegenüber gelegenen Ausfahrten zu ermöglichen. Dieser Bereich muss auch weiterhin freigehalten werden. Unmittelbar neben der Sperr- fläche wäre es möglich, 2 Haarnadelständer für Fahrräder zu installieren. Hierfür müsste 1 Pkw- Stellplatz entfallen. Möchte man weitere Fahrradständer aufstellen, müssen weitere Pkw-Stellplätze entfernt werden Zu 2. Motorradstellplätze werden nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet. Motorräder dürfen auf Kfz- Stellplätzen abgestellt werden, so dass für Motorräder grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Kfz gelten. Seitens der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) gibt es keine Vorgaben für Motor- radstellplätze. In den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) heißt es, dass sich die Abstellanlagen für Motorräder in der Regel auf freizuhaltende Flächen zum Aufbocken des Motor- 2 rades beschränken. Der Achsabstand von Motorrad zu Motorrad beträgt bei der Senkrechtaufstellung ca. 1,5 m und bei der Schrägaufstellung ca. 1,1 m.
Beratungsverlauf
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07.10.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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