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1798/2019

Parkplatzsituation aufgrund von Baustellen in Bayenthal

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 25.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 7.1.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1798/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
 
Parkplatzsituation aufgrund von Baustellen in Bayenthal 
hier: Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
13.05.2019, TOP 7.1.2 
Frau Aengenvoort bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: 
 
1. „Welche Straßenbreite ist vorhanden und welche ist erforderlich für die Einrichtung von Motorrad-
parkplätzen? Ein Bedarf besteht auf jeden Fall, weil genau dort regelmäßig ca. fünf Motorroller parken  
 
2. Die Anfrage (AN/0235/2019) wurde hinsichtlich der Fahrradstellplätze noch nicht beantwortet. Frau 
Aengenvoort bittet dies nachzuholen; denn auch Fahrräder stehen dort immer auf dem Bürgersteig.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
 
Die Bonifazstraße bietet sich aufgrund zu geringer Breiten nicht für die Einrichtung von Fahrradstell-
plätzen an. Sie besitzt einen Fahrbahnquerschnitt von 4 Metern bei teilweise Zweirichtungs- und teil-
weise Einrichtungsverkehr. Mit Maßen unter einem Meter Breite sind dort die Nebenanlagen sehr 
schmal, bei Fußgängerbegegnungsverkehr muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Aufgrund 
des begrenzten Platzangebotes könnte durch die zusätzliche Einrichtung von Fahrradstellplätzen 
nicht mehr gewährleistet werden, dass Rettungsfahrzeuge diese Straßen sicher durchfahren können. 
Wegen der geringen Breite und den damit einhergehenden Platzproblemen sieht die Verwaltung dort 
keine Möglichkeit, Fahrradabstellplätze zu schaffen. 
 
Bei der Wielandstraße handelt es sich um eine derzeit nicht geöffnete Einbahnstraße mit teilweisem 
Kfz-Parken halb auf dem Gehweg. Die Restfahrbahnbreite beträgt 4 Meter. Eine Sperrfläche im östli-
chen Teil der Straße ist eingerichtet, um das Ausfahren aus den gegenüber gelegenen Ausfahrten zu 
ermöglichen. Dieser Bereich muss auch weiterhin freigehalten werden. Unmittelbar neben der Sperr-
fläche wäre es möglich, 2 Haarnadelständer für Fahrräder zu installieren. Hierfür müsste 1 Pkw-
Stellplatz entfallen. Möchte man weitere Fahrradständer aufstellen, müssen weitere Pkw-Stellplätze 
entfernt werden 
 
Zu 2. 
 
Motorradstellplätze werden nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet. Motorräder dürfen auf 
Kfz- Stellplätzen abgestellt werden, so dass für Motorräder grundsätzlich die gleichen Regeln wie für 
Kfz gelten. 
Seitens der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) gibt es keine Vorgaben für Motor-
radstellplätze. In den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) heißt es, dass sich 
die Abstellanlagen für Motorräder in der Regel auf freizuhaltende Flächen zum Aufbocken des Motor-

2 
 
rades beschränken. Der Achsabstand von Motorrad zu Motorrad beträgt bei der Senkrechtaufstellung 
ca. 1,5 m und bei der Schrägaufstellung ca. 1,1 m.

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1798/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
25.09.2019
Erstellt
21.05.2019 10:43