V/0616/2018
Sanierung des Schulhofes und der öffentlichen Spielfläche der Martin-Luther-Schule -Planungs- und Baubeschluss-
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Beschlussvorlage
13141 Zeichen
V/0616/2018
V/0616/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Sanierung des Schulhofes und der öffentlichen Spielfläche an der Martin-Luther-Schule
-Planungs- und Baubeschluss-
Beratungsfolge
04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Schulhof und der öffentliche Spielplatz an der Martin-Luther-Schule werden nach dem
Entwurf des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Plan S 51/2) saniert.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Fortschritt der Gesamtmaßnahme abhängig
von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zur Schulhofsanierung ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301
Zeile 13 Aufwendung für Sach - und
Dienstleistungen
2020ff 5.500 €
Zeile 14 Bilanzielle
Abschreibungen
2019ff 3.000 €
Summe aller Aufwendungen/Saldo 8.500 €
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
23.08.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wagner
Telefon: 492-6732
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de
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V/0616/2018
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Investitionsmaßnahme 7100 Sanierung von Spielplätzen
BV-Mitte
Auszahlungen 2018 45.000 €
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0720 Sanierung Schulaußenanl a-
gen
Auszahlungen 2018 69.000 €
2019 100.000 €
2020 120.000 €
Summe aller Auszahlungen/Saldo 334.000 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für die in 2018 vorgesehenen Maßnahmen
sind im Haushaltsplan 2018 veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus s-
ausführung der weiteren Maßnahmen unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen
bereitstellt.
Sanierung des Schulhofes und des öffentlichen Spielplatzes an der Martin-Luther-Schule
(siehe Plan S 51/2)
Der Schulhof der Martin -Luther-Schule ist in einem sehr schlechten Gesamtzustand. Der Asphal t-
belag ist porös und rissig. Er wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Baumaßnahmen in
Teilen zerschnitten. Zudem haben die Bäume mit ihr en Wurzeln den Asphalt angehoben, so dass
zahlreiche Stolperstellen entstanden sind. Auch die Entwässerung ist nur noch in Teilen funktion s-
fähig. Zahlreiche Ausstattungsgegenstände wie Bänke und Abfalleimer sind defekt. Auch die
Spielgeräte, des auch als öffentlichen Spielplatz genutzten Schulhofes, sind abgängig oder wurden
in den letzten Jahren abgebaut und nicht ersetzt.
Bereits 2015 wurde ein Sanierungsplan erarbeitet und vorgestellt (siehe V/0622/2015), der jedoch
zurückgestellt wurde, da man erst die Machbarkeitsstudien zu Schulerweiterungen im Kreuzviertel
abgewartet werden sollten (siehe Vorlage V/0420/2016 Handlungsb edarfe zur Erweiterung von
Schulgebäuden auf Grund der demographischen Entwicklung und der Beschulung von Flüch t-
lingskindern bis 2020/21, siehe Mitteilung vom 11.05.2016 an die Bezirksvertretung Münster-Mitte).
Das Verfahren ist nun abgeschlossen und das E rgebnis besagt, dass die Martin -Luther-Schule
nicht erweitert werden soll (siehe Vorlage V/0845/2017/1. Ziffer 4.).
Im Vorfeld der damaligen Planung erarbeiteten im März 2015 die Kinder der Martin -Luther-Schule
zusammen mit dem Schülerparlament eine Liste mit Vorschlägen für die Gestaltung der Schulhof -
und Spielflächen und übergaben diese bei einem Besuch durch Vertreter des Amtes für Grünfl ä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit und des Kinderbüros vom Amt für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien an die Planer.
Hauptwunsch war eine Verbesserung der Ballspielfläche auf dem Schulhof. Neben einem Ersatz
für das alte Tor wurde auch ein Zweites gewünscht. Zum Verstecken wurden Weidentipis und Höh-
len genannt. An neuen Spielgeräten wurden ein Trampolin, eine Rutsche, ein weiteres Schaukel-
angebot und eine Seilbahn vorgeschlagen.
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Im wieder aufgenommenen Dialog mit der neuen Schulleitung und veränderten Elternschaft erga-
ben sich neue Anregungen und Wünsche an die Funktion und Gestaltung des Schulhofes, sodass
der Schulhof nun unter der Berücksichtigung der Wünsche der Kinder neu überplant wurde.
Die Sanierung des Schulhofes und des öffentlichen Spielplatzes an der Martin -Luther-Schule soll
in mehreren Teilabschnitten erfolgen. Die Teilabschnitte wurden hinsichtlich einer sinn vollen Bau-
abwicklung und unter Berücksichtigung einer Finanzierung über mehrere Jahre gebildet.
Im ersten Bauabschnitt sollen Teilflächen entsiegelt, bestehende Sandflächen vergrößert, eine
neue große Sandspielfläche unterhalb der bestehenden Bäume errichtet und zahlreiche Spiel- und
Bewegungsangebote geschaffen werden.
Zur Schaffung der neuen großen Sandfläche unterhalb der bestehenden Bäume muss der Asphalt
und das improvisierte Ballspielfeld beseitigt und die vorhandene Korbnestschaukel (7) in die nör d-
liche Sandspielfläche östlich der bereits bestehenden Seilnetzpyramide (10) versetzt werden. Eine
neue Doppelschaukel (1) in der großen Sandfläche soll das bestehende Schaukelangebot ergä n-
zen. Als neues Bewegungsangebot sollen ein Hangel -Kletter-Podest (3), ein Kletterwirbel (4) und
ein 6-fach Reck (5) aufgestellt werden. Diese Spielgeräte können von vielen Kindern gleichzeitig
sehr aktiv genutzt werden und sollen den Kindern das spielerische Erlernen von Bewegungsabläu-
fen und motorischen Fähigkeiten erleich tern. Aber auch der vorhandene Barren (6) und ein weit e-
res bestehendes 2-fach Reck (2) finden wieder Platz in der großen Sandfläche. Die Sandfläche ist
teilweise mit Findlingen eingefasst, die als Sitz - und Balanciermöglichkeit dienen können. Die kle i-
ne Sandfläche im Norden soll vergrößert, mit Spielsand aufgefüllt und durch ein Sandspielgerät
(Podesthöhe 0,95 m und 1,20 m) mit Sandrohr, Rinne, Schüsseln, Sandaufzügen und einem
Schwenkkran ergänzt werden. Entlang der nördlichen Mauer ist ein Holzpodest (9) geplant, das
sowohl als Spielebene als auch als Sitzgelegenheit genutzt werden kann.
Die Kosten für den ersten Teilabschnitt betragen ca. 114.000,00 €. Aufgrund langer Lieferzeiten
der Spielgerätehersteller ist eine kurzfristig e Ausschreibung und Beauftr agung notwendig, damit
die Maßnahme in den Osterferien 2019 durchgeführt werden kann.
Im zweiten Bauabschnitt wird vor allem die große Asphaltfläche durch Pflaster in verschiedenen
Formaten und Verlegerichtungen ersetzt, Beete geschaffen und das Kanal - und Entwässerungs-
system erneuert.
Ein Baum wird zugunsten einer zentralen Schulhoffläche gefällt und durch eine Neupflanzung (12)
nördlich der Treppenanlage im ersten Bauabschnitt und zwei weiteren Neupflanzungen in folge n-
den Bauabschnitten ersetzt. Die best ehende Baumscheibe (12) südlich der Treppenanlage wird
erweitert, der Kellerabgang mit einer Hecke eingefasst und beide Baumscheiben mit Bodend e-
ckern und Solitärsträuchern aufgewertet. Teilweise werden die Beete mit Sitzmauern ergänzt. Die
Beete dienen zur Abgrenzung der Kellerabgänge und zur Strukturierung des Schulhofes. Die gr o-
ße Asphaltfläche wird durch eine zentrale Pflasterfläche aus hellgrauem Betonsteinpflaster
(30/20/8) im 1/3 Reihenverband ersetzt, an die umlaufend eine Pflasterfläche aus kleinfor matige-
rem Rechteckpflaster (20/10/8) angrenzt. Diese wird entlang der Gebäudefassade und der San d-
flächen verlegt. Getrennt werden die unterschiedlichen Beläge durch eine umlaufende Entwäss e-
rungsrinne. Die große Pflasterfläche kann als multifunktionaler Bewegungsraum und als Veranstal-
tungsfläche genutzt werden. Insgesamt ist der Höhenverlauf der Pflasterbereiche entlang der
Sandflächen so geplant, dass diese in die Sandflächen entwässern und damit das Problem, dass
sich der Sand auf dem ganzen Schulhof verte ilt, minimiert wird. Dennoch ist vor der Treppenanl a-
ge ein passgenauer Abtrittrost (14) geplant, um die Verschmutzung innerhalb des Gebäudes noch
weiter zu reduzieren. Der nördliche Gebäudeeingang wird unabhängig von der Treppenanlage
noch mit einem anthrazitfarbenem Pflaster (30/20/8 im 1/3 Reihenverband) betont.
Die vorhandenen Tischtennisplatten (11) werden südlich der Treppenanlage, südlich der kleinen
Sandspielfläche und nördlich des zukünftigen Spielfeldes versetzt. Die vorhandenen Tisch-Bank-
Kombinationen sollen zur großen Sandfläche versetzt werden. Der Standort kann aber der jeweili-
gen Jahreszeit und Witterung angepasst werden, da diese nicht ortsfest eingebaut werden sollen.
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Im Bereich der Baumscheiben und Beete sind teilweise Sitzmauern (12) geplant, die als Zuschau-
erraum im Bereich der Tischtennisplatte und der zukünftigen Balancierstrecke entlang der Fassade
dienen können.
Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt betragen ca. 100.000,00 €. Es ist anvisiert , in Abhängig-
keit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, den zweiten Bauabschnitt im Sommer 2019
durchzuführen.
Der dritte Bauabschnitt beinhaltet unter anderem die Schaffung des sehnlichst gewünschten Bal l-
spielfeldes mit Zaunanlage und zwei Bolzplatztoren (20) und die Errichtung von Spielgeräte ent-
lang der Gebäudefassade. Zurzeit spielen die Kinder auf einem improvisierten Ballspielfeld auf der
Asphaltfläche mit einem Handballtor ohne Netz. Dieses Spielfeld entfällt bereits im ersten Baua b-
schnitt ohne Ersatz. Das neue Ballspielfeld so ll nun am neuen Standort als Kunstrasenfläche au s-
gebildet werden, damit das Spielfeld witterungsunabhängig genutzt werden kann. Es werden zwei
neue Bolzplatztore aufgestellt. Die umlaufende Zaunanlage mit einer Toranlage als einzige E r-
reichbarkeit der Fläche ermöglicht das Abschließen der Ballspielanlage außerhalb der Schul - bzw.
OGS-Zeiten. Aufgrund der veränderten Höhenlage ist die Schaffung des Ballspielfeldes zu einem
früheren Zeitpunkt nicht möglich. Dies wurde frühzeitig mit der Schulleitung kommuniziert. Proviso-
risch können die Kinder die neu gepflasterte Fläche entlang der Fassade zwischen den Beeten als
Ballspielfeld nutzen.
Auch der Wunsch der Kinder nach einem Trampolin auf dem Schulhof wird erfüllt. Südlich des
Ballspielfeldes soll ein 3 -fach B odentrampolin (25) mit umlaufenden Fallschutzplatten errichtet
werden. Die vorhandenen Sitzblöcke (15 und 24) werden zu der Tischtennisplatte (11) und dem
Trampolin (25) versetzt und können als Wartebereich oder Zuschauerbank genutzt werden.
Um dem Wunsch nach Versteckmöglichkeiten und Weidentipis entgegen zu kommen, ist östlich
des Spielfeldes ein Heckengarten (21) geplant. Gleichzeitig ermöglicht der Heckengarten die I n-
tegration des bestehenden Freilufttheaters (23). Im Bereich der nördlichen Ecke des Bal lspielfel-
des soll die Hecke zur besseren Abgrenzung zu den Nachbarn 3,00 m hoch werden, im weiteren
Verlauf jedoch nur noch 1,20 m betragen, um einerseits für die Pausenaufsicht die Einsehbarkeit
im begrenzten Maße zu gewährleisten und zum anderen bei den Kindern dennoch den Eindruck
eines Versteckes zu erreichen.
Am nördlichen und südlichen Gebäudeeingang sollen zwei Lümmelplateaus (16) errichtet werden.
Diese können zu Rollenspielen einladen und als Sitzgelegenheit dienen.
Südlich der bestehenden Baumscheibe soll eine Balancierstrecke (15) - bestehend aus einem Ba-
lanciertau, einer Kettenwackelbrücke und einer Slackline - installiert werden. Die Fallhöhen sind so
gering, dass auf einen Fallschutz verzichtet werden kann. So dient dieser Bereich vor allem z um
Erlernen von motorischen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise. Auf dem Schulhof sollen
Hüpfkästchen (18) aufgemalt werden, die das Bewegungsangebot mit einfachen Mitteln weiter
ergänzen.
Um den südlichen Gebäudeeingang attraktiver zu gestalten, ist hier ein Beet mit einem Baum, Soli-
tärsträuchern, Bodendeckern, Findlingen und Sitzmauern (19) geplant. Zusätzlich wird der Eingang
durch die Verwendung eines anthrazitfarbenen Betonsteinpflasters 30/20/8 im 1/3 Reihenverband
betont. Auch hier soll ein pa ssgenauer Abtrittrost (26) den Schmutzeintrag in das Gebäude min i-
mieren. Am südlichen Eingang soll der Basketballkorb (28) bestehen bleiben. Der Schulhof wird
komplett mit neuen Abfalleimern mit Deckeln (23) ausgestattet. Es ist geplant, den südlichen Z u-
gang zum Schulhof mit einer Toranlage (29) zu versehen, um den Beginn bzw. das Ende des
Schulhofbereiches deutlicher zu kennzeichnen.
Die Kosten für den dritten Bauabschnitt betragen ca. 120.000,00 €. Es ist anvisiert, in Abhängigkeit
von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, den dritten Bauabschnitt im Sommer 2020 durch-
zuführen.
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Mit der oben beschriebenen Umgestaltung erhält der neue Schulhof eine kleinräumigere Glied e-
rung bei gleichzeitiger Beibehaltung einer großen multifunktionalen Veranstaltungsfläche und
zeitgemäßer Spiel- und Bewegungsangebote.
I.V.
Gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
• Anlage A zur Vorlage
• Plan S 51/2
Anlage A
3271 Zeichen
Anlage A zur V/0616/2018 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Sanierung der Schulhoffläche und des Spielplatzes an der Martin- Luther-Schule im Kreuzviertel der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage beinhaltet die Sanierung bestehender und die Schaffung neuer Spielangebote, die Erneuerung der befestigten Flächen, die Schaffung einer zentralen Schulhoffläche und einer Ball- spielfläche. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Zudem wird das Ziel „Wir werden Müns- ter zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreund- lichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Äm- ter und Einrichtungen) soll unter Berücksichtigung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ Das Teilziel lautet: „Schulhofsanierung der Martin-Luther-Schule“. Das Projekt befindet sich in der Planungs- und Ausführungsphase. Die Zielerreichung ist nach Fertigstellung voraussichtlich im Sommer 2020 erfolgt. Die Kosten für die Errichtung der Freianlagen betragen 334.000 €, die im Haushalts- und Investi- tionsplan teilweise bereitgestellt sind. Finanzierung Schulhof Produktgruppe: Nr. 0301 Leistungen für Schulen / Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Finanzierung Spielplatz Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Schule Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Pflichtigkeitsgrad Spielplatz Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich mit ihrer Grünordnung verpflichtet entsprechende Grün-, Spiel- und Freizeitflächen für die Bevölkerung vorzuhalten. Die regelmäßige Sanierung von Spielplätzen dient auch dem Erhalt der Verkehrssicherungspflicht. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Sanierung des Schulhofs erfolgt barrierefrei. Die Spielangebote auf dem Schulhof sind so- wohl für Mädchen als auch für Jungen interessant. Bei der Auswahl verwendeter Produkte wird auf eine langfristige Lebensdauer geachtet. Der zu erhaltende Baumbestand, sowie die neuen Bäume, sorgen für ein angenehmes Mikroklima auf dem Schulgelände.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0616/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37