Mandari Insight

AN/1602/2017

Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung

SPD Änderungsantrag nach § 13 07.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 07.11.2017, TOP 1.1.4

SPD Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

SPD Änderungsantrag nach § 13

3241 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 
 
AN/1602/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 
 
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 
3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 in die Ta-
gesordnung des Liegenschaftsausschusses am 07.11.2017 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert: 
 
1. Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 mindestens 30 
% der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 30 % im preisge-
dämpften Wohnungsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 und 40 % öffentlich 
geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der Mindestkaufpreis für die-
se Baufelder neu berechnet. Für die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke, auf denen 
der öffentlich geförderte bzw. preisgedämpfte Wohnungsbau errichtet werden soll, 
wird eine Rabattierung von 20 % des Verkehrswertes vorgenommen. 
 
2. Beim Baufeld 1 wird in der Bewertungsmatrix die Bepunktung des wohnungspoliti-
schem Kriteriums der zusätzlichen Wohnraumförderung auf 40 von 100 Punkten er-
höht, beim Baufeld 3 auf 50 von 100 Punkten. Im Gegenzug wird die Bepunktung des 
Preiswettbewerbs auf jeweils 10 von 100 Punkten heruntergesetzt. 
 
3. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014 sind beim preisgedämpften Woh-
nungsbau auf Baufeld 1 Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steige-
rungen der Bewilligungsmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zulässig.

- 2 - 
 
4. Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der Rhein-
Energie AG hingewiesen. 
  
 
Begründung: 
 
Der Antragstellerin liegen Erkenntnisse vor, dass der jeweils geforderte hohe Mindestkauf-
preis für die Baufelder 1 und 3 ein Hemmschuh für Bieter sein wird. Um insgesamt bezahlba-
ren Wohnraum zu ermöglichen und erhebliche Quersubventionierungen über den frei finan-
zierten Wohnungsbau auszuschließen, ist der Kaufpreis für diejenigen Grundstücke auf 20 % 
zu rabattieren, auf denen öffentlich geförderter oder preisgedämpfter Mietwohnungsbau er-
richtet werden sollen. Angesichts des verfolgten Zweckes ist eine Rabattierung haushalts-
rechtlich zulässig. 
 
Um das wesentliche Ziel des Mittels der Konzeptvergabe, preiswerten Wohnraum zu schaf-
fen, stärker hervorzuheben, ist zudem die Bewertung des wohnungspolitischen Kriteriums 
deutlich zu stärken und die des Preiskriteriums deutlich zu reduzieren. 
 
Im Sinne einer zusätzlichen ökologischen Komponente sind die Bieter auf das Wärmever-
sorgungsangebot der RheinEnergie AG hinzuweisen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.11.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1602/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.11.2017
Erstellt
07.11.2017 14:11