AN/1602/2017
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung
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SPD Änderungsantrag nach § 13
3241 Zeichen
An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.11.2017 AN/1602/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 07.11.2017 Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 in die Ta- gesordnung des Liegenschaftsausschusses am 07.11.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert: 1. Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 mindestens 30 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 30 % im preisge- dämpften Wohnungsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 und 40 % öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der Mindestkaufpreis für die- se Baufelder neu berechnet. Für die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke, auf denen der öffentlich geförderte bzw. preisgedämpfte Wohnungsbau errichtet werden soll, wird eine Rabattierung von 20 % des Verkehrswertes vorgenommen. 2. Beim Baufeld 1 wird in der Bewertungsmatrix die Bepunktung des wohnungspoliti- schem Kriteriums der zusätzlichen Wohnraumförderung auf 40 von 100 Punkten er- höht, beim Baufeld 3 auf 50 von 100 Punkten. Im Gegenzug wird die Bepunktung des Preiswettbewerbs auf jeweils 10 von 100 Punkten heruntergesetzt. 3. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014 sind beim preisgedämpften Woh- nungsbau auf Baufeld 1 Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steige- rungen der Bewilligungsmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zulässig. - 2 - 4. Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der Rhein- Energie AG hingewiesen. Begründung: Der Antragstellerin liegen Erkenntnisse vor, dass der jeweils geforderte hohe Mindestkauf- preis für die Baufelder 1 und 3 ein Hemmschuh für Bieter sein wird. Um insgesamt bezahlba- ren Wohnraum zu ermöglichen und erhebliche Quersubventionierungen über den frei finan- zierten Wohnungsbau auszuschließen, ist der Kaufpreis für diejenigen Grundstücke auf 20 % zu rabattieren, auf denen öffentlich geförderter oder preisgedämpfter Mietwohnungsbau er- richtet werden sollen. Angesichts des verfolgten Zweckes ist eine Rabattierung haushalts- rechtlich zulässig. Um das wesentliche Ziel des Mittels der Konzeptvergabe, preiswerten Wohnraum zu schaf- fen, stärker hervorzuheben, ist zudem die Bewertung des wohnungspolitischen Kriteriums deutlich zu stärken und die des Preiskriteriums deutlich zu reduzieren. Im Sinne einer zusätzlichen ökologischen Komponente sind die Bieter auf das Wärmever- sorgungsangebot der RheinEnergie AG hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1602/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 07.11.2017
- Erstellt
- 07.11.2017 14:11