V/0101/2022
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster - Sachstandsbericht 2020/2021
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V_0101_2022_Anlage_2_NRW_15-Punkte-Papier
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15-Punkte-Offensive zur Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen Mit dem bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetz wird NRW seiner Vorreiterrolle im Bereich der Klimaanpassung gerecht. Mit dem verabschiedeten Gesetz stellt die Landesregierung die Weichen dafür, unser Bundesland auf das sich verändernde Klima vorzubereiten. In diesem Zuge bringt das MULNV mit einer 15-Punkte-Offensive konkrete Projekte und Maßnahmen auf den Weg, um die gemeinsame Herausforderung eines klimaresilienten Umbaus im Land zu bewältigen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen und Projekte werden insbesondere Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dazu befähigt, NRW klimasicher zu machen. Anlage 2 zur Vorlage XXXXXXXX UMSETZUNG VON KLIMAANPASSUNG FÖRDERN 1. Kommunikations-, Vernetzungs- und strukturbildende Maßnahmen zum Wissenstransfer, Kompetenzaufbau und Qualitätsmanagement bei verschiedenen Akteuren im Bereich der Klimaanpassung Kommunen können einen großen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gleichz eitig von einer klimaangepassten Stadtentwicklung profitieren. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Landesregierung in § 5 zur Unterstützung der öffentlichen Stellen bei dieser Aufgabe durch passende Förderprogramme. Mit der Förderung der Durchführun g eines Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens unterstützt das MULNV Städte, Gemeinden und Kreise in NRW dabei, Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel durch die Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung auf - und dort, wo bere its Aktivitäten vorhanden sind, diese auszubauen. Bisher konnten 25 Kommunen von dieser Förderung profitieren, weitere 8 -10 Kommunen haben bereits ihr Interesse bekundet. Diese und weitere sollen in Zukunft finanzielle Unterstützung für den Aufbau eines Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystems erhalten. Außerdem sollen ab Herbst 2021 Maßnahmen zum Wissenstransfer und Kompetenzaufbau in Kommunen gefördert werden. So sollen di e breite Kommunikation von Best -Practice-Beispielen und der interkommunale Austausch von Erfahrungen verstärkt und damit das Thema Klimaanpassung breiter verankert werden. 2. Konzeption, Entwicklung und Vorbereitung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen Aufrufe der nächsten EFRE Förderperiode 2021 -2027 zielen darauf ab, die Erstellung informeller Pläne und Konzepte zu fördern, um jeweils lokal geeignete Strategien und Maßnahmen in Kommunen zu identifizieren. In diesem Rahmen wird das MULNV voraussichtlich ab Herbst 2021 Kommunen bei der Konzeption, Entwicklung und Umsetzungsvorbereitung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Dazu zählen bspw. Klimaanpassungskonzepte, Hitzeaktionspläne, Starkregengefahrenanalysen (bzw. Fließwege- und Muldenmodellierungen), Handlungskonzepte Klima, etc. 3. Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung Neben Plänen und Konzepten werden auch verstärkt investive Maßnahmen gefördert, die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Dazu zäh len insbesondere Maßnahmen zum Sc hutz vor Überhitzung und Dürre/ Trockenheit, zur Schaffung von Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch -Prozesse, zur Schaffung von Niederschlagszwischenspeichern (wie z.B. Zisternen und Straßenmul den) sowie zum Rückhalt und schadfreien Ableiten von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen. D ie starke Resonanz auf d as Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 12 Mio. EUR zeigt deutlich den Bedarf einer finanziellen Unterstützung in diesem Bereich von Seiten der Städte, Gemeinden und Kreise. Daher zielen sowohl ein kommender Projektaufruf im Rahmen von REACT -EU mit einem Fördervolumen von ca. 10 Mio. EUR als auch Aufrufe der nächsten EFRE -Förderperiode 2021-2027 darauf ab, konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Gefördert werden sowohl investive als auch konzeptionelle Maßnahmen (siehe 1 und 2.), die der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. 4. Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruktur Das Klimaanpassungsgesetz NRW weist dem Schutz und dem Ausbau der Grünen Infrastruktur im § 4 Absatz 5 besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung setzt sich daher zukünftig noch stärker für die Schaffung, den Erhalt, die Wiederherstellung und die Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur ein. Im Rahmen des REACT EU – Programmes werden in der jetzigen EFRE -Förderperiode für diesen Zweck bis Ende 2022 weitere 20 Mio. Euro durch die EU zur Verfügung gestellt. So können schwerpunktmäßig natur- basierte Lösungen zur Steigerung der Biodiversität sowie zur Erhöhung der psychischen und physischen Gesundheit, die wohn- und arbeitsortnahes sowie touristisches Naturerleben und deren Erschließung ermöglichen, gefördert werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur nächsten Förderperiode (2021 -2027) setzt sich das MULNV erneut für die Förderung der grünen Infrastruktur ein. Im neuen Operationellen Programm NRW (OP NRW) ist das Thema be reits fest verankert. Der Start eines Förderaufrufes „Grüne Infrastruktur“ ist für Anfang 2022 vorgesehen. 5. Wiederbewaldung von Schadflächen In den vergangenen drei Jahren sind gut 70.000 Hektar Wald durch Stürme, Dürre und Borkenkäferbefall so stark geschädigt worden, dass eine aktive Wiederbewaldung erforderlich ist. Ziel dieser Wiederbewaldung ist es , sowohl eine nachhaltige Rohstoffversorgung wiederaufzubauen, als auch die Senkenfunktion des Waldes möglichst rasch wiederherzustellen und zu stärken. Glei chzeitig zielt die Wiederbewaldung im Privat - und Kommunalwald auf die Klimaanpassung des Wal des ab. Das MULNV unterstützt dies mit breiten Förderangeboten. Allein 2021 stehen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufgabe der Wiederbewaldung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. 6. Förderung der Infrastruktur für die Bewässerung in Landwirtschaft und Gartenbau Die Trockenjahre 2018 – 2020 haben in der Landwirtschaft und im Gartenbau die Notwendigkeit der Bewässerung insbesondere von Kulturen des Obst - und Gemüsebaus sowie von Kartoffeln verdeutlicht. Gleiches gilt regional für die Frostschutzberegnung im Obstbau. Dort, wo lokal keine ausreichenden Möglichkeiten zur Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser bestehen und das Wasserdargebots insge samt ausreichend ist, bedarf es gezielter Investitionen zum Bau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser. Das MULNV fördert solche überbetrieblichen, gemeinschaftlichen Einrichtungen im Rahm en der Bewässerungsrichtlinie. Die Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasser- und Bodenverbände. KNOW-HOW ERHÖHEN 7. Veröffentlichung des Klimafolgen – und Anpassungsmonitoring NRW Die Folgen des Klimawandels auf Natur, Umwelt und Gesellschaft dar zustellen und Anpassungsprozesse und deren Fortschritte zu ermitteln – das ist das Ziel des Klimafolgen- und An passungsmonitoring NRW (KFAM). Das vom LANUV im Auftrag des MULNV erarbeitete Monitoring baut das seit 2011 bestehenden Klimafol genmonitoring au s und ermittelt Aussagen zu allen 16 Handlungsfeldern des Klimaschutzplans (Teil Anpassung), wie z.B. Tourismus, Energiewirtschaft, Katastrophenvorsorge oder Stadtentwicklung. Im Herbst 2021 sollen neben einer ausführlichen Beschreibung der Klimaentwicklung die Ergebnisse des KFAM im Rahmen des LANUV -Klimaberichts veröffentlicht werden. Das Indikatorenset wird langfristig vom LANUV gepflegt, d.h. aktualisiert und fortentwickelt. D amit we rden die Monitoring-Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes nach § 9 erfüllt und gleichzeitig die Grundlagen geschaffen, um die Weiterentwicklung von Anpassungspolitiken gezielt steuern zu können. NETZWERKE SCHAFFEN 8. Einberufung des „Beirates Klimaanpassung NRW“ Das Ziel, Nordrhein-Westfalen klimasicher zu machen, ist nur mit einer koordinierten, engen Zusammenarbeit mit einer breit aufgestellten Gruppe von Expertinnen und Experten aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden zu er reichen. Daher sieht das neue Klimaanpassungsgesetz in § 11 die Einrichtung eines Beirats zur Klimaanpassung vor. In der zweiten Jahreshälfte wird das MULNV einen Beirat einberufen, der die Klimaanpassungspolitik hier im Land fortan beratend begleiten wird. 9. Kompetenznetzwerk Klimaanpassung für Unternehmen Unternehmen können von Klimaauswirkungen wie Hitzewellen, Starkregenereignissen oder Dürrephasen direkt oder indirekt selbst betroffen sein. Sie können aber auch durch neue Produkte, Technologien und Dienstleistungen nachhaltige Lösungen für die entstehenden bzw. sich verstärkenden Klimaauswirkungen anbieten und als Teil einer Klimaanpassungswirtschaft neue Geschäftsmodelle entwickeln. Ab Jahresende 2021 wird mit dem „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“ eine zentrale Anlaufstelle für die Privatwirtschaft zur Verfügung stehen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei dieser langfristigen Herausforderung sensibilisiert, vernetzt und unterstützt. Damit trägt die Landesregierung zu ihrer im § 4 Absatz 2 des Klimaanpassungsgesetzes formulierten Aufgabe bei, Maßnahmen und geeignete Unterstützungsstrukturen zur Klimaanpassung umzusetzen und zu fördern. NRW-STRATEGIEN ENTWICKELN 10. Start des Prozesses zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie Auf Basis der Ergebnisse des Klimafolgen - und Anpassungsmonitoring NRW und unter Einbindung des Beirates Klimaanpassung NRW wird das MULNV in Kooperation mit anderen Ressorts die Hauptpfeiler als Eckpunkte der NRW-Klimaanpassungsstrategie skizzieren und damit die Grundlage für den Beteiligungsprozess schaffen, dessen Ziel die Verabschiedung einer Klimaanpassungsstrategie nach § 8 des Klimaanpassungsgesetzes ist. 11. Praxisleitfaden Klimaresilienz-Check für Kommunen Planungen und Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind möglichst zukunftssicher auszurichten. Die bestehenden und zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels sollten daher in Abwägungsprozesse angemessen einbezogen werden. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet aus diesem Grund in § 6 alle Träger öffentlicher Aufgaben , Klimafolgen zu berücksichtigen, auch bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien. Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung dieses Berücksich tigungsgebotes wird ein Leitfaden erarbeitet , der insbesondere Kommunen eine Hilfestellung zur Integration von Klimaanpassung ins Alltagsgeschäft bietet. Mit einem solchen Klimaresilienz -Check wird die Erfüllung des Gesetzes in besonderem Maße erleichtert. 12. Konzept Grüne Infrastruktur NRW Auf Basis der Erfahrungen mit der Erarbeitung einer Strategie zur grünen Infrastruktur im Ruhrgebiet plant das MULNV ein entsprechendes landesweites Konzept in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts zu erarbeiten. Es soll für NRW das strategisch geplante Netzwerk der grünen Infrastruktur und seine Leistungen sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum definieren, einen Rahmen für seine Weiterentwicklung geben und Prioritäten setzen. Mithilfe eines solchen Landesrahme ns wird es einfacher, Funktionen für grüne Infrastruktur aufgrund ihrer wesentlichen Leistungen, auch im Bereich der Klimaanpassung, in bestimmten Gebieten gezielt zu entwickeln und so insgesamt eine zukunftsorientierte Flächennutzung zu unterstützen. 13. Überarbeitung des Waldbaukonzepts Der Aufbau klimastabiler Wälder ist für die Aufrechterhaltung der Senkenfunktion der Wälder und der nachhaltigen Nutzung des Rohstoffs Holz zur Erreichung der Klimaschutzziele von entscheidender Bedeutung. Das Waldbaukonze pt, das diesen Aufbau konkreter beschreibt und steuert, ist Teil der Klimaanpassung sstrategie für den Wald der Landesregierung. Eine periodische Weiterentwickelung des Konzepts entsprechend den sich verändernden Wissens- und Datengrundlagen ist Daueraufgabe einer konsequenten Daseinsvorsorge. So ist gerade auch vor dem Hintergrund der Extremerfahrungen der letzten drei Jahre, was Hitze, Trockenheit und Schädlingsbefall betrifft, die Überarbeitung des Waldbaukonzepts zwingend erforderlich, sie soll bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Mit dem Konzept wird der in § 4 Absatz 4 des Klimaanpassungsgesetzes festgeschriebenen Aufgabe der Landesregierung Rechnung getragen, neben der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie auch weitere spezifis che Konzeptionen zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu erstellen. 14. Konzeption zu langanhaltenden Trockenphasen Vor dem Hintergrund eines erwartungsgemäß zukünftig erhöhten Wasserbedarfes und damit verbundenen höheren Entnahmen erarbeitet das MULNV eine gesamtheitliche Konzeption zum Umgang mit langhaltenden Trockenphasen. Dazu wird die vorhandene Kenntnis- und Datenlage bezogen auf Grun d- und Oberflächenwasser eingehend geprüft, um Defizite der Datenlage zu erkennen, bestehende Probleme und Nu tzungskonkurrenzen (regional) zu identifizieren und mögliche (regionale) Lösungsansätze und Maßnahmenoptionen zu entwickeln. Dies geschieht dialogisch in Gesprächen mit allen Betroffenen. Bei der Prüfung der Datenlage werden sowohl vorhandene Erkenntnisse aus jahrzehntelangen Beobachtungen und Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland einbezogen wie auch neue Erkenntnisse und Modellierungen vorgenommen. Die Konzeption trägt ebenfalls der Verpflichtung aus § 4 Absatz 4 des Klimaanpassungsgesetzes Rechnung. BÜRGERINNEN UND BÜRGER ALS KLIMASICHERE PARTNERINNEN UND PARTNER GEWINNEN 15. Verbraucherzentrale NRW als Wegbegleiter und Multiplikator: Das Klimaanpassungsgesetz ruft in § 7 alle Bürgerinnen und Bürger d azu auf, zu einem klimaresilienten Nordrhein -Westfalen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizutragen. Mit verbrauchergerechter, gezielter Information, Aufschließung sowie Beratung zu klimasensiblen Themen kann die Motivation zu klimasicherem Handeln i m Alltag unterstützt und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu Eigeninitiative und Eigenvorsorge gestärkt werden. Dabei gilt es, Hemmschwellen abzubauen und den aktiven Bürgerbeteiligungsprozess vor Ort voranzubringen. Die Verbraucherzentrale NRW setzt mit dem neuen Landesprojekt „Mehr Grün am Haus – Spür das bessere Klima“ einen Schwerpunkt im Bereich Vorsorge und Schutz gegen die negativen Folgen des Klimawandels und stellt den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zur Verfügung, damit sie anhand der Entsiegelung von Schottergärten sowie Dach- und Fassadenbegrünung einen eigenen Beitrag für mehr Klimaresilienz leisten können. Klimabezogene Themenbereiche wie Hitze, Starkregen, Absicherung von Versicherungsschäden, Flächenentsiegelung, D ach- und Fassadenbegrünung sowie Urban Gardening werden auch über die Energieberaterinnen und -berater der VZ NRW in Verbindung mit Gebäudedämmung, Hitzeschutz und ökologischen Baumaterialien aufgegriffen.
Berichtsvorlage
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V/0101/2022 V/0101/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster - Sachstandsbericht 2020/2021 Beratungsfolge 29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Anlass Mit dem Beschluss des Handlungskonzeptes Klimaanpassung 2030 (Vorlagen V/0799/2019 und V/0799/2019/1) hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, regelmäßig alle zwei Jahre einen Sachstandsbericht zum Klimafolgenmonitoring sowie zur Umsetzung des Handlungskonzeptes vorzulegen. Der vorliegende Bericht beschreibt die Entwicklung von T emperatur und Niederschlag sowie von Extremwettereignissen über die Jahre 2020 und 2021. Darüber hinaus werden Änderungen des rechtlichen und des finanziellen Rahmens für das Thema Klimafolgenanpassung vorgestellt, um im Folgenden einen Überblick zum Stand der Umsetzung der 48 Maßnahmen für die Jahre 2020 und 2021 zu geben. 1. Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse Eine der Kernaufgaben des Monitorings ist die Beobachtung der tatsächlich eintretenden Klimaveränderungen im Münsteraner Stadtgebiet. Im Fokus sind dabei vor allem Veränderungen der T emperatur,sowie der Niederschlagsmenge und -intensität im jahreszeitlichen Wechsel. 2020 war das wärmste Jahr seit Beginn der amtlichen Messungen für Münster und damit noch wärmer, als die bisherigen Rekordjahre 2018 und 2019. Das Niederschlagsdefizit hat sich zudem in 2020 und 2021 weiter verschärft. Die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre bestätigen die rasante globale Klimaerwärmung, mit der Folge, dass es zu warm und zu trocken ist im Vergleich zum langjährigen Mittel. Auch führen Extremwetterereignisse, wie der Schneesturm im Januar 2021 oder die Starkregenereignisse im Sommer 2021, den Trend von häufiger und intensiver auftretenden Wetterextremen fort. Eine detailliertere Darstellung zum Klimafolgenmonitoring wird in Anlage 1 gegeben. Dezernat VI/Koordinierungsstelle für Klima und Energie/KLENKO 02.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Scherer/ Herr Muddemann T elefon:492-7154/-7157 SchererI@stadt- muenster.de/ MuddemannV@stadt- muenster.de - 6 - V/0101/2022 2. Änderungen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Klimafolgenanpassung Gesetzlicher Rahmen Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat zum 1. Juli 2021 das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz (KlAnG NRW) beschlossen. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Zur Umsetzung des Gesetzes und zur Unterstützung von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen hat das Umweltministerium eine 15-Punkte-Offensive (s. Anlage 2) mit vielfältigen Maßnahmen formuliert. Für Kommunen bzw. Verwaltungen von besonderer Bedeutung ist die Verpflichtung, fortan Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen (§ 6 Berücksichtigungsgebot). Finanzieller Rahmen Die starke Resonanz auf die in den letzten zwei Jahren vom Land NRW aufgelegten Förderprogramme für Maßnahmen der Klimaanpassung, wie etwa das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“, zeigen deutlich den Bedarf einer finanziellen Unterstützung für Städte und Gemeinden. Kommende Projektaufrufe im Rahmen der nächsten EFRE-Förderperiode 2021- 2027 zielen darauf ab, konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Laut Land NRW sollen sowohl investive als auch konzeptionelle Maßnahmen gefördert werden. Im Rahmen des REACT EU – Programmes werden zum Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruktur bis Ende 2022 weitere 20 Mio. Euro durch die EU zur Verfügung gestellt. Mit Neustrukturierung der Städtebauförderung sind seit 2021 Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung mit den drei T eilprogrammenLebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Dies kann in den Fördergebieten u.a. durch Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, und des Regenwasserrückhalts umgesetzt werden. Als Voraussetzung für eine Antragstellung zur Städtebauförderung erarbeitet die Verwaltung aktuell integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (InSEK) für Berg Fidel sowie für die Innenstadt. Der Antrag zur Städtebauförderung für den Stadtteil Coerde liegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit zur Prüfung vor. Die Stadt Münster hat die Möglichkeiten verschiedener Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung für die Jahre 2020 und 2021 ausführlich genutzt: - Personalstelle Klimaanpassung (2018 - 2021) - DAS Kommunales Leuchtturmprojekt – "Management multiklimatischer Belastungen in öffentlichen Stadträumen in Bremen und Münster" (MultiKlima) (2019 – 2021) - European Climate Adaptation Award (ECA) (2020 – 2024) - Grüne Infrastruktur: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit – Waldfriedhof Lauheide (u.a. Bewässerungsfahrzeuge) (2021) - Wohnraumförderung: Begrünung von Fassaden an Gebäuden der Wohn + Stadtbau GmbH (2021) - KommunalerKlimaschutz.NRW: „Nachhaltig wachsen: Münster aktiv klimagerecht gestalten" - Wassersensible Stadtentwicklung Oxford-Quartier (2019 - 2022) - INTERREG V – Projekt „Wasserrobuste Städte” (2018 - 2022) - Renaturierungsmaßnahmen an städtischen Gewässern (fortlaufend) Die Verwaltung sowie die T ochterunternehmenwerden sich weiterhin aktiv bemühen, Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen zu akquirieren. 3. Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 – Stand der Umsetzungen Das Controlling hat die Aufgabe, den Umsetzungsstand der im Handlungskonzept der Stadt Münster genannten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dies umfasst auch die Bewertung und Analyse bereits realisierter Projekte und Maßnahmen hinsichtlich ihres Zielerreichungsgrades bzw. ihres Erfolges. - 6 - V/0101/2022 Neben dem 2-jährlichen Sachstandsbericht, werden die städtischen Klimaanpassungsaktivitäten auch im Rahmen des European Climate Adaptation Awards (ECA) für die Jahre 2020 – 2024 analysiert und bei Bedarf nachgesteuert (V/0149/2020). Der ECA ist ein bundesweit etabliertes Monitoring und Controlling Instrument zur kommunalen Klimaanpassung. Der aktuelle Sachstand zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für die Jahre 2020/2021 ist in einer Übersicht mit Erläuterungen zu allen Maßnahmen zusammengestellt (s. Anlage 3). Insgesamt ist die Umsetzung der Maßnahmen auf einem guten Weg und eine Vielzahl an Maßnahmen ist in den vier Schwerpunktbereichen des Handlungskonzepts (Vorsorge zu Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm) sowie in den übergeordneten Themenbereichen in Angriff genommen, fortgeschrieben und weiterentwickelt worden. Positiv herauszustellen ist, dass die Gelegenheitsfenster durch Sanierungsmaßnahmen an städtischen Grünflächen, Freiräumen, Entwässerungsstrukturen, sowie Gebäuden zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Bestand häufiger genutzt wurden. Das extreme Starkregenereignis im Juli 2021, das in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalz zu immensen Schäden und T odesfällen führte, und das auch in Münster Keller überfluten ließ, führte uns erneut vor Augen, dass eine Starkregenkatastrophe wie 2014 jederzeit möglich ist. Nachdem Münster 2014 auf zahlreiche Unterstützung aus dem gesamten Bundesgebiet setzen konnte, war es diesmal an Münster, durch das Senden von erfahrenen Mitarbeitenden der Feuerwehr, der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und des städtischen Kanalbetriebs, in den Überflutungsgebieten Nordrhein-Westfalens Hilfe zu leisten. Verzögerungen Das Gesundheits- und Veterinäramt musste durch die außerordentliche Arbeitsbelastung in der Corona-Pandemie den Beginn der Maßnahmenumsetzung nach hinten verschieben. Außerdem konnte die für diese Aufgabe neu geschaffene halbe Stelle noch nicht besetzt werden. Eine Verzögerung der Maßnahmenumsetzung entstand zum T eil auch durch unzureichende IT Ausstattung, wie beispielsweise bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten (s. A5a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen). Auch das Fehlen eines zeitgemäßen digitalen Baummanagementsystems, das nun aufgebaut werden soll, in Kombination mit zu geringen personellen und finanziellen Ressourcen, ist Grund für Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen (s. A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes; H5b - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen). Wirkungsanalyse Eine eigene quantitative Bewertung von Indikatoren zur Wirkung der Maßnahmenumsetzung ist derzeit nicht vorgesehen, sondern wird über die städtischen Umweltdaten abgedeckt, die verschiedene Indikatoren, wie etwa „Bauliche Eingriffe in das Grünsystem“, “Öffentliche Grünflächen je Einwohner“, „Flächen für Siedlung und Verkehr“ quantitativ beschreiben. Für die nächste Fortschreibung der Umweltdaten ist zudem vorgesehen, Indikatoren zu Klimawandel und Klimaanpassung zu prüfen und ggf. aufzunehmen. Stattdessen erfolgt eine eigene qualitative Beschreibung und Bewertung der Maßnahmenumsetzung für den ersten Berichtszyklus zum Handlungskonzept Klimaanpassung. Stellvertretend sind folgende Maßnahmen zu nennen: A5a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Zum Überflutungsschutz wurde eine Vielzahl an Maßnahmen durchgeführt. An der Kanalstraße, als Bereich der 2014 besonders vom Starkregen betroffen war, wurde beispielsweise der Bau eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbeltstraße und die Vergrößerung der Regenwasserkanalisation fertiggestellt. Zusammen mit der 1,3 km langen renaturierten Aa und dem zuvor errichteten Deich ergibt sich an dieser Stelle ein wirksamer Überflutungsschutz für die angrenzenden Siedlungsbereiche. S2a - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum - 6 - V/0101/2022 Als Antwort auf die Herausforderungen einer wachsenden Stadt im Klimawandel wurden im Rahmen der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) weitere wichtige Weichen für eine klimaangepasste und wassersensible Stadt gelegt. Zu den Leitlinien des Konzepts gehören unter anderem die risikoarme Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, die multifunktionale Nutzung von Flächen, wie etwa öffentliche Grünflächen, und die Verbesserung des Mikroklimas. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist es, den natürlichen Wasserkreislauf so wenig wie möglich zu beeinflussen. Für die Bewältigung dieser Pflichtaufgaben im Geltungsbereich der 7. Fortschreibung von 2021 – 2026 entstehen Kosten in Höhe von rund 356 Mio. €. Diese werden über Gebühren sowie Zuwendungen des Landes finanziert. A8a - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess Planungsrelevante Aspekte der Klimaanpassung wurden in den vergangenen Jahren bereits verstärkt in das operative Geschäft der verbindlichen Bauleitplanung aufgenommen, sowohl in Wettbewerbsverfahren als auch in Bebauungsplänen. Für die Entwicklungsflächen Busso-Peus- Straße und Steinfurter Straße wurde zudem eine Klimaanalyse als Planungsgrundlage durchgeführt. Ein Klimawandelcheck für die Bauleitplanung wird derzeit erarbeitet. H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils Viele öffentliche Grünflächen werden aktuell und in den kommenden Jahren saniert oder neugeplant. Exemplarisch dafür steht die Sanierung des Südparks. Im ersten der fünf Bauabschnitte wurden 2020 u.a. anstelle des maroden Wasserbeckens Fontänenfelder mit Wasserparcours eingebaut, die Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten mit dem Element Wasser bieten. Das Angebot für eine angenehme Abkühlung an heißen Sommertagen wurde von vielen Kinder, aber auch Erwachsenen, sehr gut angenommen. Der Gesamtplanung vorausgegangen war ein breit angelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren. H8b - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude Die städtischen Gebäudeleitlinien wurden grundlegend überarbeitet und an das Ziel der Klimaneutralität 2030 sowie hinsichtlich einer besseren Klimavorsorge angepasst. Mit Beschluss der aktualisierten Gebäudeleitlinien 2020 (V/0388/2020) gelten damit verbindliche Kriterien zum sommerlichen Wärmeschutz für alle städtischen Gebäude, sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die zulässigen Übertemperaturgradstunden wurden auf 450 festgelegt, was einer Reduzierung um 10 % der gem. Norm festgelegten Übertemperaturgradstunden entspricht. H9 - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern und schwach geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. Mit Beschluss V/0541/2021/1 soll zudem die Begrünung von Dachflächen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung sowie weiterer Erhaltungssatzungen erleichtert werden. Darüber hinaus wurde das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude zum 01.07.2021 um den Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). Als Grundlage für niedrigschwellige Beratungsangebote wurde bereits im Frühjahr 2020 das Gründachkataster der Stadt Münster veröffentlicht (www.gruendachkataster-muenster.de). Die Umweltberatung informiert zu ersten Schritten auf dem Weg zum eigenen Gründach sowie zur städtischen Förderung. A2 - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 2020 und 2021 wurden, im Rahmen dessen, was unter den jeweiligen Corona-Bedingungen möglich war, Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herzstück der Kampagnen war das mobile Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, am Harsewinkelplatz und Bült. Begleitend dazu wurde an Infoständen zu den Auswirkungen des Klimawandels in Münster informiert mit Tipps zur individuellen Anpassung. Vorträge, u.a. zu Gründächern und klimarobusten Gebäuden, sowie ein Klima-Spaziergang im Südviertel rundeten das Angebot ab. - 6 - V/0101/2022 Der Internetauftritt unter www.klima.muenster.de wurde laufend aktualisiert und um Informationen zur Starkregenvorsorge und zum sommerlichen Wärmeschutz erweitert. Weitere Herausforderungen In Anbetracht des rasch fortschreitenden menschengemachten Klimawandels (s. Anlage 1) ist eine Fortführung der Maßnahmenumsetzung bis hin zu einer deutlichen Intensivierung der städtischen Aktivitäten sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimaanpassung notwendig. Folgende Ansätze sind dabei verstärkt zu berücksichtigen: - Integrale Zusammenarbeit: Aufgrund der Tragweite und Komplexität des Themas Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf die Infrastruktur, auf die städtische Natur, sowie auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine stärkere Vernetzung innerhalb der städtischen Fachbereiche und T ochtergesellschaftenerforderlich. - Entwicklung von Standards für eine klimaangepasste und wassersensible Stadtplanung: neben Planungsstandards in der Bauleitplanung und einer frühzeitigen Einbindung in städtebauliche Wettbewerbe und Entwurfswettbewerbe, sind vor allem Standards und Instrumente für den unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) zu entwickeln. Verwaltungsseitig wird derzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung begrünter Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden kann (vgl. V/0531/2020). - Stadt als Vorbild bei städtischen Gebäuden und Flächen: bei der Vielzahl an baulichen Tätigkeiten in der Stadt, auch im unbeplanten Innenbereich, ist es Aufgabe der Stadt Maßstäbe zu setzen hinsichtlich einer klimaangepassten baulichen Entwicklung und Sanierung von Gebäuden und Flächen. - Erhalt gesunder und vitaler Bäume: die allgegenwärtigen Klimaveränderungen, bei gleichzeitiger Zunahme des Nutzungsdruckes und einer erhöhten Anforderung an Qualität und Umfang von Baumkontrollen der rund 318.000 Bäume (> 3 m Höhe) auf städtischen Liegenschaften, erfordern ein zeitgemäßes digitales Baummanagementsystem sowie ein Stadtbaumkonzept. Dafür müssen die finanziellen und personellen Ressourcen bei Grünplanung und -unterhaltung den aktuellen und zukünftigen Bedarfen angepasst werden. Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren Der Sachstand zum Handlungskonzept Klimaanpassung veranschaulicht, dass für eine erfolgreiche Maßnahmenumsetzung zum T eil wesentliche Grundlagendaten zur Entscheidungsfindung bislang fehlen bzw. eine grundlegende Aktualisierung erforderlich ist. Dies betrifft etwa die Erstellung eines Baumkatasters mit Erfassung von wesentlichen Parametern zur Vitalität und Standorteigenschaften von Bäumen als Grundlage für Planung (z.B. klimaresiliente Bäume) und Unterhaltung (u.a. Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Bewässerung) (s. Maßnahmen A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes; H5b - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen; T4 - Anpassung der Grünflächen). Die in den kommenden zwei Jahren geplante Fortschreibung der Stadtklimaanalyse von 1992, der Aufbau eines stadtweiten Messdatenmanagementsystems u.a. für klimatische, hydrologische und hydraulische Parameter (als T eil einer urbanen Datenplattform im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“, vgl. V/0075/2021) sowie die Erstellung einer validen Starkregengefahren- und risikokarte dienen zukünftig als Grundlage für Bebauungspläne, integrierte Stadtentwicklungskonzepte, sowie Sanierungsmaßnahmen (s. Maßnahmen A1c - Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter; A1d - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen; A5a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen; S2 – Wassersensible Stadtentwicklung). Zur Hitze- und Starkregenvorsorge sind für 2022 und 2023 zwei grundlegende maßnahmenübergreifende (Handlungs-)Konzepte für die Stadt Münster geplant: Der Hitzeaktionsplan, sowie das Katastrophenschutzkonzept. Der Hitzeaktionsplan soll federführend vom Gesundheits- und Veterinäramt unter Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zum Schutz vor hitzebedingten T odesfällen und Krankheiten (s. Maßnahme H2a - Information und - 6 - V/0101/2022 Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen) erarbeitet werden. Mit dem Katastrophenschutzkonzept sollen, aufbauend auf den Inhalten des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanes, sowie bestehenden Katastrophenschutzplänen, ergänzende Regelungen zum Schutz der Bevölkerung gegenüber Katastrophen, etwa durch Unwetterereignisse, geschaffen werden. Das Konzept greift dabei unterschiedliche Maßnahmen des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 auf (s. Maßnahmen A3 - Warn- und Informationssystem; A1e - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen; A5c - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen; T1b - Trinkwassernotbrunnen; S6 - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall). Ein weiterer Schwerpunkt soll eine klimaangepasste, wassersensible Stadtentwicklung bei (Bauleit- )Planungsprozessen, sowie Gebieten der Städtebauförderung (InSEKs Coerde, Innenstadt und Berg Fidel) sein. Dies bedeutet eine integrale Planung aus Elementen der Grün- und Freiraumplanung sowie der Niederschlagsentwässerung und -nutzung (s. Maßnahmen A8 - Klimaanpassung im Planungsprozess; H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils; H11 - Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie; S2 - Wassersensible Stadtentwicklung; S4 - Gewässerrenaturierung). Fazit Das im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 ist in den ersten zwei Jahren nach Beschlussfassung erfolgreich in die Umsetzung gebracht worden und hat sich als inhaltliche und finanzielle Basis für die kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster bewährt. Es bietet einen guten Rahmen und gewährt gleichzeitig die notwendige Flexibilität, um die Aktivitäten stetig weiterzuentwickeln und sie an sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen zu können. Als Monitoring und Controlling Instrument wird der European Climate Adaptation Award (ECA) im Jahr 2022 die Maßnahmen auf Basis des Sachstandsberichts prüfen und ggf. Anpassungen bzw. Optimierungen dazu vorschlagen. Es lässt sich festhalten, dass Münster seit Beschluss des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 seine Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel verstetigt und zum T eildeutlich intensiviert hat. Neben Klimaschutz wurde auch Klimaanpassung als übergreifendes Thema angenommen. Mit dem Wechsel der Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) zum Dezernat VI wird der ämterübergreifenden, koordinierenden Tätigkeit der Klenko auch organisatorisch Rechnung getragen. Zudem zeigt die langjährige, vorsorgende Grün- und Freiraumplanung in Münster ihre Wirkung in Anbetracht der vielfältigen Bautätigkeiten. Auch wurden wichtige Lehren aus dem Starkregenereignis 2014 gezogen und eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse Anlage 2: 15-Punkte-Offensive zur Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen Anlage 3: Sachstandsbericht 2020/2021 zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030
V_0101_2022_Anlage_3_Maßnahmensteckbriefe
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Anlage 3 zur Vorlage V/0101/2022 Sachstandsbericht 2020/2021 zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (Stand 09/ 2021) Inhalt Allgemein ................................ ................................ ................................ .............................. 3 A1a) - Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ ................................ ....... 3 A1b) - Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung ........ 4 A1c) - Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen 5 A1d) - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen ................................ .............. 6 A1e) - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen ................................ ... 7 A2 - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ ................................ ....................... 8 A3 - Warn- und Informationssystem ................................ ................................ ..............10 A4 - Interkommunale Abstimmung ................................ ................................ ................12 A5a) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen ..........................13 A5b) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet ................................ ..............15 A5c) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen .............................17 A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes ................................ ....18 A7a) - Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes ................................ ...................20 A7b) - Schutz vor Waldbränden ................................ ................................ .......................21 A8a) - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess ........22 A8b) - Klimawandelcheck in der Bauleitplanung ................................ .............................. 24 A8c) - Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm ................................ .............................. 25 Hitze ................................ ................................ ................................ ................................ .....26 H1 - Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude ................................ ..26 H2a) - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen .............................27 H2b) - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung ..28 H3 - Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse ................................ ..............29 H4 - Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen ................................ ................................ ................................ .............30 H5a) - Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen ................................ ..............31 H5b) - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen ................................ .....32 H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils ................................ ..................33 H7 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen ................................ .......................35 H8a) - Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden ................................ ...........37 H8b) - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude ................................ ......................38 H9 - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung ................................ ...........................39 H10 - Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen................................ .......41 H11 - Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie ................................ .......................42 H12 - Sanierung des Aasees ................................ ................................ ..........................43 Trockenheit ................................ ................................ ................................ ..........................45 T1a) - Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts ........................45 T1b) - Trinkwassernotbrunnen ................................ ................................ .........................46 T2 - Niederschlags- und Brauchwasserkonzept ................................ ............................47 T3 - Trockenrisse und Klimafunktion von Böden ................................ ...........................48 T4 - Anpassung der Grünflächen ................................ ................................ ..................49 T5 - Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume................................ ................51 Starkregen ................................ ................................ ................................ ............................52 S1 - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln ................................ ...............52 S2a) - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum ................................ ................................ ................................ .54 S2b) - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen ................................ .56 S2c) - Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen ..........58 S2d) - Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit über- fluteten Freiraumflächen ................................ ................................ .......................59 S3 - Überflutungsangepasste Bauweisen ................................ ................................ .....60 S4 - Gewässerrenaturierung ................................ ................................ .........................62 S5 - Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege ................................ ..........64 S6 - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall ................................ .......................65 Sturm ................................ ................................ ................................ ................................ ...66 W1 - Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden ................................ ................................ ................................ ............66 3 Allgemein A1a) - Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner - Zielsetzung der Maßnahme Aufgabe ist die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit weiteren Aufgaben, wie: - verwaltungsinterner Austausch - Öffentlichkeitsarbeit - Netzwerkarbeit - Monitoring und Controlling: Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. Monitoringbericht zu erstellen. Beschreibung der Maßnahme Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen wurden 1 1/2 Personalstellen zum 3. Quartal 2018 eingerichtet (1 Stelle gefördert durch das BMU, 1/2 Personalstelle dauerhaft). Seit August 2020 sind beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Die 1 1/2 Personalstellen „Klimawandelanpassung / -management“ koordinieren die gesamtstädtischen Klimaanpassungsaktivitäten. Begleitet werden sie durch ein stadtinternes Klima-Team, dass 3-4-mal pro Jahr zusammenkommt, sich hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung austauscht und vernetzt. Zudem werden Fokusthemen wie bspw. Klimaanpassung im Planungsprozess, Fördermittelberatung, Monitoring etc. gemeinsam beraten. Die Stadt Münster nimmt seit 2020 am European Climate Adaptation Award (ECA) teil (V/0149/2020). Der ECA ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für Kommunen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Land NRW fördert die Teilnahme am ECA. Koordiniert wird der ECA durch die Klenko in Begleitung eines externen Büros. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 4 Allgemein A1b) - Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner beteiligte Ämter Zielsetzung der Maßnahme Vergabe von externen Gutachten und begleitenden Untersuchungen im Rahmen der Koordinierung der Maßnahmenumsetzungen Beschreibung der Maßnahme Die Managementstellen sind maßgeblich für die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur Klimaanpassung der Stadt Münster. Als Evaluierungsgrundlage und ggf. zur Nachsteuerung von Maßnahmenumsetzungen, sollen begleitende Untersuchungen durchgeführt werden. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Im kommunalen Leuchtturmprojekt „Management multiklimatischer Belastungen in öffentlichen Stadträumen“ (MultiKlima), das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziell gefördert wurde (2019-2021), haben die Projektpartner GEO-NET Umweltconsulting, MUST Städtebau und Deutsches Institut für Urbanistik in einem gemeinsamen Entwurfsprozess mit den Partnerstädten Bremen und Münster jeweils zwei stadträumliche Studien zur multiklimatischen Optimierung von Bestandsräumen erarbeitet (am Bült/Bahnhof). Dieser Prozess basierte auf stadtklimatischen Modellierungen und einem im Projekt entwickelten Maßnahmenkatalog mit klimawirksamen Entwurfselementen. Außerdem wurden stadtklimatische Daten in einem gesamtstädtischen Kataster erfasst sowie ergänzende Windkomfort- und Sturmanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Planverfahrens für das Wissensquartier eine Klimaanalyse in Auftrag gegeben, mit dem Ziel Planungshinweise zu geben und potentielle Wirkungen einer zukünftigen Bebauung darzustellen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 5 Allgemein A1c) - Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Lanuv, DWD, AG Klimatologie WWU, Stabsstelle Smart City Zielsetzung der Maßnahme Beobachtung tatsächlich eintretender Klimaveränderungen im Münsteraner Stadtgebiet; Messgrößen sind u.a. Temperatur, Niederschlaghöhe und -intensität, Globalstrahlung, Windrichtung und - geschwindigkeit. Beschreibung der Maßnahme Durch die Analyse bestehender Klimastationen bietet sich eine fortlaufende Erfassung und Auswertung der maßgeblichen Parameter im Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung eigener Messstationen z.B. am Aasee ist (perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Es findet eine fortlaufende Analyse und Bewertung stadtklimatischer Parameter (u.a. Temperatur, Niederschlag, etc.) statt. Hierzu werden externe Daten (u.a. DWD, LANUV, WWU, etc.) herangezogen. Ergänzend dazu ist in Kooperation mit der Stabsstelle Smart City und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, sowie dem Amt für Mobilität und Tiefbau ein stadtklimatisches stadtweites Monitoringsystem in Planung. Die Datenerfassung unterstützt eine Vielzahl an Maßnahmen (s. 1b), d), e); A2; A3; etc.). An ausgewählten Stationen soll zudem die Bodenfeuchte an Baumstandorten erfasst werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in Maßnahme T4. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 6 Allgemein A1d) - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner AG Klimatologie WWU, Stabsstelle Smart City Zielsetzung der Maßnahme Die Fortschreibung der räumlichen stadtklimatischen Analysen durch Kalibrierung bzw. Validierung der vorliegenden Modelle sowie die Erstellung einer Klimafunktionskarte. Beschreibung der Maßnahme Die Anforderungen an räumliche Planungen sind aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen und es bedarf einer aktuellen und detaillierten stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür müssen in regelmäßigen Abständen neue Messungen sowie Kalibrierungen und Validierungen der vorhandenen Modelle anhand der Messdaten durchgeführt werden. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Im Rahmen des Forschungsprojekts Multiklima wurden verschiedene stadtklimatische Analysen anhand von Modellierungen mit dem Modell Fitnah 3D sowie ASMUS zu Windkomfort und Sturmgefahr für das gesamte Stadtgebiet, sowie zu mikroklimatischen Betrachtungen (PET – Physiologische Äquivalente Temperatur) an Bült und Bahnhofsumfeld durchgeführt (s. Maßnahme A1b). Ein Klimagutachten inkl. einer Modellierung der klimatischen Ausgangslager wurde für den Planungsprozess Wissensquartier durchgeführt. Mit der Stabsstelle Smart City sind zudem mobile stadtklimatische Messungen geplant (u.a. Temperatur, Luftdruck, rel. Luftfeuchte, UV-Strahlung) (s. Maßnahme A1c). Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Eine gesamtstädtische Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im gesamten Stadtgebiet ist für 2022 geplant. 7 Allgemein A1e) - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, betroffene Dienststellen Zielsetzung der Maßnahme Konzeption zur systematischen Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen, mit standardisierter Dokumentation, Auswertung und Bewertung. Beschreibung der Maßnahme Die systematische Erfassung von Extremereignissen ermöglicht die Analyse von Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher Ausprägung. Eine Evaluierung und evtl. Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen werden dadurch zielgerichtet ermöglicht. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen Bericht des Umsetzungsstandes siehe a. A3 Die Schnittmenge der beiden Maßnahmen werden derzeit geprüft, v.a. hinsichtlich des Katastrophenschutzplans, der Kommunikation als einen wesentlichen Baustein beinhaltet. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 8 Allgemein A2 - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Kommunikation, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Gesundheits- und Veterinäramt, weitere Akteure außerhalb der Stadtverwaltung Zielsetzung der Maßnahme Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel über mögliche Folgen und Auswirkungen sowie Anpassungserfordernisse und -maßnahmen in der Stadt Münster zu informieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Bewusstseinsbildung sowie einer Aktivierung der Bevölkerung (breite Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.), von Schulen und Vereinen sowie anderen Institutionen zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Anpassungserfordernisse. Dazu gehören bspw. die bereits heute üblichen Hinweise zur Verhaltensvorsorge bei Hitze, zum Selbstschutz und zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen und Überflutungen, sowie Sturm oder auch (zukünftig) gegenüber neuen Krankheitserregern. Die Sensibilisierung hinsichtlich der Wirksamkeit von privaten Grünflächen für das Stadtklima, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Beschreibung der Maßnahme Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt Münster betreffen alle Bereiche des städtischen Lebens. Daher ist eine strukturierte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich. Hierbei werden Synergien aus dem Bereich Klimaschutz genutzt. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 10.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes 2020 und 2021 wurden Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herzstück der Kampagnen war das Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, an Harsewinkelplatz und Bült. Begleitend dazu gab es Infostände mit Infobroschüren und -Flyern zu Klimaanpassung. Darüber hinaus wurden Vorträge (u.a. zu Gründach, klimarobuste Gebäude) sowie ein Klima-Spaziergang im Südviertelangeboten. Das Informations- und Beratungsangebot wurde um eine Broschüre inkl. Flyer zu Klimawandel und Tipps zur Anpassung, sowie um das Gründachkataster und weitere Informationen zur Starkregenvorsorge und zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Inte rnetseite www.klima.muenster.de erweitert. Die kostenfreien Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger über die Umwelt-, Energie-, und Rückstauberatung der Stadt Münster wurden in den vergangenen zwei Jahren im Hinblick auf Dachbegrünungen, sommerlichen Wärmeschutz, sowie zur Starkregenvorsorge zunehmend angefragt. 9 Allgemein A2 - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 10 Allgemein A3 - Warn- und Informationssystem Maßnahmenträger Feuerwehr Kooperationspartner Personal- und Organisationsamt, Klenko, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt – Datenverarbeitung und Statistik, Amt für Kommunikation, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Gesundheits- und Veterinäramt, DWD, citeq Zielsetzung der Maßnahme Erarbeitung und Einführung eines zielgruppenorientierten sowie ereignisabhängigen Warn- und Informationssystems. Ein wesentliches Ziel hierbei ist die Etablierung einer einheitlichen Ämter-Informations- und Austauschplattform zur Verwendung im Katastrophenschutzmanagement für die Ämter des Krisenstabes. (Technische) Schnittstellen sind bspw.: - Starkregen: FEWIS, Freiwilligen Einsatzmanagement, Informationskanäle Bürgerschaft (s.a. S 1) - Hochwasser: Weiterentwicklung der Hochwasserwarnung im Stadtgebiet (s.a. A2) - Hitzewarnung als Bestandteil des Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a)) - Sturm - Trockenheit (s.a. T 1a)) - Aasee 24h-Messstation mit Interventionsmanagement (s.a. H 12) - Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet Beschreibung der Maßnahme Ein effizientes Warn- und Informationssystem ermöglicht den städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine gezieltere Wahl von angemessenen Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen Extremwetterereignissen. Inhalte und Bausteine des Warn- und Informationssystems sind im Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- und zielgruppenspezifisch zu erarbeiten. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen Bericht des Umsetzungsstandes 1. Grundzüge zum Warnkonzept wurden begonnen (Aufbau von Warnsirenen) 2. Bund/Länder haben begonnen aufgrund der Ereignisse im Ahrtal (2021) eine Neubewertung der Warnsysteme durchzuführen. 3. Ziel ist es, die Thematik im Rahmen der KatS-Planung im Jahr 2023 mit aufzunehmen (Vorlage V/0583/2021/1) Schnittstellen des Warn- und Informationssystem zu Kommunikationsmedien, wie beispielsweise die Senioren- und Gesundheits-App "Gut versorgt in Münster" sind zu prüfen. 11 Allgemein A3 - Warn- und Informationssystem Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 1. Covid-Pandemie 2. Betrieb des Impfzentrums 3. diverse Großeinsatzlagen 4. unbesetzte Planstellen Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Einführung standardisierter Bundes- / Landesvorgaben - standardisierte Rechtsnormen - Besetzung offener Planstellen Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 12 Allgemein A4 - Interkommunale Abstimmung Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Stadtplanungsamt, Stadtregion Münster, Bezirksregierung Münster, Nachbarkommunen, Nachbarkreise Zielsetzung der Maßnahme Regionales Akteursnetzwerk zur Klimawandelanpassung Beschreibung der Maßnahme Eine Abstimmung zu Informationen und Erfahrungen bei Vorsorge- und Anpassungsstrategien in regionalen Akteursnetzwerken ist empfehlenswert. Hier sollen die vorhandenen Strukturen der Stadtregion Münster genutzt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 1.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Im Rahmen bestehender regionaler Akteursnetzwerke beteiligt sich die Stadt Münster aktiv an einem Erfahrungsaustausch zu kommunaler Klimaanpassung. Dies geschieht sowohl über ein von der Energieagentur NRW initiiertes regionales Netzwerk zu Klimaanpassung aus kommunalen Akteuren der Region Münsterland, sowie über die Arbeitsgruppe Klimaschutz der Stadtregion Münster. Mit Abwicklung der Energieagentur NRW zu Dezember 2021, findet der interkommunale Austausch auf Landesebene vor allem über die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW statt. Hierfür wurde das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durch das Land NRW beauftragt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 13 Allgemein A5a) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Feuerwehr, Stadtplanungsamt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Überprüfung und Sicherung des gesamten Stadtgebietes (städtische Infrastrukturen, Gebäude etc.) gegenüber den Folgen des Klimawandels mit flächenspezifischer Herangehensweise Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Beschreibung der Maßnahme Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung und Sanierungskonzeption für Gebäude und Anlagen kritischer städtischer Infrastrukturen gegenüber den Folgen des Klimawandels (Starkregen, Hitze & Trockenheit) ist erforderlich. Untersuchungsgegenstand ist das gesamte Stadtgebiet mit dem Ziel die kritischen Bereiche zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter Bereiche werden Erfahrungen aus bereits aufgetretenen Starkregen oder Hitzeperioden und die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 6 "Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten werden zu einer Starkregenrisikokarte zusammengeführt. Erkenntnisse hieraus fließen in die Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. Kanalaufweitung, Pumpwerk Kanalstraße etc.). Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können nicht ohne zusätzliches Personal geleistet werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Eine Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet ist in der Aufstellung (ca. 10%). Mit aktueller Rechnerausstattung: Rechenzeit 54 Tage plus 7 Tage Vorbereitung und Modellaufbau, geschätzte Rechenläufe bis zur Veröffentlichung und Nutzung 10-15. Daraus resultierend muss im Nachgang die Risikoanalyse und das Handlungskonzept erstellt werden. 14 Allgemein A5a) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Die Starkregengefahrenkarte dient als Grundlage zur weiteren Bewertung und Aufstellung des Arbeitsprogramms in der hydraulischen Betrachtung. Daraus ergeben sich detaillierte gekoppelte Berechnungen. Das Gutachten Loddenbach ist fertiggestellt und Beginn der Sanierungsplanung. Fertigstellung der Überflutungsschutz-Maßnahmen an der Kanalstraße angrenzend zur renaturierten Aa mit Bau eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbeltstraße und Vergrößerung der Regenwasserkanalisation. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Mangelhafte IT Ausstattung, die 2020 beantragte Software Jabron wurde bis heute nicht erhalten. Dadurch wurden schleppende und teure Simulationen der Gewässer durch Ingenieurbüros erforderlich. Hinzukommt, dass der Zeitaufwand durch den Vergabeprozess extrem hoch ist. - Erforderliches und beantragtes Personal wurde nicht zur Verfügung gestellt. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? IT-Ausstattung (Hard- und Software), Personalzuwächse Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 15 Allgemein A5b) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Überprüfung der Auswirkungen und Ausmaße des Klimawandels und anderen Risiken auf die bestehenden technischen Anlagen und den Personaleinsatz des Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische Herangehensweise). Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Beschreibung der Maßnahme Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im Sinne einer Risikobetrachtung behandelt werden. Hierzu sollen risikobehaftete Bereiche erkannt, Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur Risikominimierung erarbeitet werden. Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen gewonnen werden, können für die generelle Erhaltung und den Neubau im Weiteren angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie hitzebeständige Straßenaufbauten (siehe H7). Die Belange anderer Ämter hinsichtlich städtischer Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die geschätzten Investitionskosten beziehen sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen des Amtes 66. Eine genaue Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des Projektes bestimmt werden. Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind nur mit zusätzlichem Personal möglich. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung 16 Allgemein A5b) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet Bericht des Umsetzungsstandes Es wurden Gespräche geführt, um die Vorgehensweise einer Begutachtung voranzubringen. Die Beauftragung des Gutachtens wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und der personellen Ressourcen verschoben (siehe hierzu Faktoren einer Verzögerung). Im Herbst 2021 wurden die Gespräche wiederaufgenommen. Im Mai 2021 wurde ein Workshop zum Thema Klimaresiliente Infrastruktur im Amt für Mobilität und Tiefbau unter Beteiligung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) durchgeführt. Dieser Workshop soll im Winter 2021/2022 fortgeführt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für das Projekt A5b. Die Abteilungen 5 Bau, Verkehrs-, Erhaltungsmanagement und 6 Betrieb Stadtentwässerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau sind außerdem dabei, ein Risikomanagement aufzubauen. Diese Inhalte werden in das Projekt gespiegelt. Außerdem ist u.a. die Starkregengefahrenkarte wie unter Punkt A5 a) beschrieben eine Grundlage für die vollständige Bearbeitung des Projektes. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Neben den unter A5a aufgeführten Punkten konnte aufgrund der Coronasituation das Projekt nicht so bearbeitet werden wie vorgesehen. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur konnten von externen Gutachtern nicht besichtigt werden, eine reine Bearbeitung der Inhalte durch Onlineformate wurde als nicht zielführend angesehen. Ebenfalls führten personelle Engpässe dazu, dass das Projekt nicht wie veranschlagt bzw. bearbeitet werden konnte. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? siehe A5 a) Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 17 Allgemein A5c) - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen Maßnahmenträger Feuerwehr Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, Versorgungs- unternehmen, Anlagenbetreiber, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste Zielsetzung der Maßnahme Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen (bspw. Krankenhäuser, Stromversorgung) gegenüber den Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. (KRITIS: Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Katastrophenschutzes) Beschreibung der Maßnahme Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft schwer vorhersehbar sind. Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung zur allg. Planung der Feuerwehr für die Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im Katastrophenfall. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen Bericht des Umsetzungsstandes Wird im Rahmen der KatS-Planung betrachtet (s. V/0583/2021/1) Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme siehe A3, siehe A5a) 18 Allgemein A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Bevölkerung, Landwirte Zielsetzung der Maßnahme Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Beschreibung der Maßnahme Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen Grün und im Straßenraum sollte erhöht werden, um frühzeitig Baumschäden zu erkennen, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Sturmschäden zu minimieren. Eine Anpassung soll auf Grundlage der Klimaartenmatrix für Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt werden. Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit sonstigen Nutzungsanforderungen (z.B. Leitungsbau, Sanierung/Neubau Verkehrsflächen). Ein Optimierungsprogramm für städtische Baumscheiben ist zu entwickeln. Die Neuanpflanzung von Bäumen im innerstädtischen Bereich ist weitgehend ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein angemessenes Maß an Neuanpflanzungen hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. Mindeststandards für Baumscheiben. Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. H 6). Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Die Einrichtung einer Stelle (0,5) sowie deren Besetzung zum 01.12.2021 zur Erstellung eines Stadtbaumkonzeptes ist bereits erfolgt. Aufgrund der Tragweite und Komplexität des Themas Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf den städtischen Baumbestand müssen mit den zuständigen Stellen (u.a. Stadtplanung, Amt für Mobilität und Tiefbau) sowie Einrichtungen (z.B. Stadtnetze Münster) und ausführenden Firmen weitere intensive Abstimmungsgespräche erfolgen, um die aktuellen und grundsätzlichen Aufgabenstellungen möglichst zeitnah zu lösen! Die bereits erfolgende Pflanzung von "Klimabaumarten" bzw. eine Optimierung der Standortbedingungen für heimische Baumarten muss intensiviert und mit den notwendigen Personalkapazitäten bzw. finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Eine Erhöhung der Prüfbegehungen ist aktuell aufgrund der vorhandenen Personalkapazität und zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie des fehlenden mobilen digitalen Baumkatasters nicht ansatzweise umsetzbar bzw. zielführend. Der Erhalt gesunder und vitaler Bäume muss bei privaten und insbesondere bei öffentlichen Baumaßnahmen ein deutlich höherer Stellenwert erhalten. 19 Allgemein A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Zunächst bedarf es zur Entwicklung von konkreten Entwicklungszielen der Implementierung eines zeitgemäßen digitalen Baummanagementsystems. Hierauf erfolgt die Erarbeitung eines Stadtbaumkonzeptes. Dieses muss eine übergeordnete Zielformulierung bzw. die Festlegung eines stadtweiten Baumleitbildes beinhalten. Dafür müssen die finanziellen und personellen Ressourcen den aktuellen und zukünftigen Bedarfen angepasst werden. Ergänzend ist die Entwicklung eines arten-spezifischen Pflegekonzepts zum Erhalt vorgeschädigter Baumbestände sowie die Anpassung des Jungbaumpflegekonzepts erforderlich. Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Die Vermehrung des privaten und öffentlichen Baumbestandes zur Kühlung, Beschattung und Befeuchtung des urbanen Raumes / Baumstandorte bzw. Grünflächen muss Vorrang vor der Versiegelung neuer Flächen haben. Verbesserte Baumstandorte/geeignete Baumscheiben müssen in der Planungsphase von Baumaßnahmen frühzeitig berücksichtigt bzw. festgesetzt werden (Tiefengrundanschluss, hohes Wasseraufnahmevermögen in Regenzeiten und hohem Wasser- speicherungsvermögen für Trockenzeiten, hohes Luftvolumen). Es ist erforderlich , die zunehmend vorkommenden Baumbeschädigungen und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Baumvitalität durch eine bessere und effizientere Steuerung, Abstimmung und Betreuung von Bäumen bei öffentlichen und privaten Tief- und Hochbaumaßnahmen zu vermeiden/reduzieren. 20 Allgemein A7a) - Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW ; Waldbesitzer Zielsetzung der Maßnahme Entwicklung eines klimaresilienten Forstbestands mit Pflanzung von Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten und Schutz vor Schädlingen Beschreibung der Maßnahme Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der Stadt Münster bzw. der Stadtwerke Münster GmbH ist durch die Neupflanzung von trockenheits- und hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 90iger Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung und ist fortzuführen und zu intensivieren. In den Privatwäldern sollte dies weiterhin Aufgabe der Forstbehörden sein. Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer ist Aufgabe des Regionalforstamtes Münsterland bzw. freiberuflicher Consulter Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Daueraufgabe Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 21 Allgemein A7b) - Schutz vor Waldbränden Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Feuerwehr, Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW, Waldbesitzer Zielsetzung der Maßnahme Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden durch angepasste Waldstrukturen und Verbesserung der Einsatzfähigkeit Einsatzkräfte. Beschreibung der Maßnahme Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine Daueraufgabe. Hier gilt es angepasste Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ Feuerwehr benötigte Wege und Schneisen befahrbar/ offen zu halten. Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr vorgehalten und muss erhalten bleiben. Schulungen und Übungen für Einsatzkräfte müssen forciert werden. Luftunterstützung mit Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim Land gesehen. Entwicklungen europäischer Waldbrandprojekte sind zu beobachten. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Das Freihalten der für Feuerwehrfahrzeuge befahrbaren Waldwege erfolgt auf den Flächen der Stadtwerke in der Hohen Ward in Abstimmung mit dem städtischen Forstbetrieb. Eine Karte zu diesen Wegen liegt vor. Zwischen der Feuerwehr und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit haben Abstimmungsgespräche stattgefunden. Bei der Feuerwehr steht die Anpassung von Spezialisierung / Ausbildung / technischer Ausstattung im Fokus. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 22 Allgemein A8a) - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt Zielsetzung der Maßnahme Erarbeitung einer Konzeption gemäß Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie die Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden. Beschreibung der Maßnahme Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der Konzeption sind bspw. die Aufnahme, Prüfung und Gewichtung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in allen weiteren Planungen; sowie die erhöhte Transparenz im Rahmen der Abwägungen. Ergebnisse der Konzeption sollen in den Maßnahmen A8 b) und c) mitberücksichtigt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 5.000 € durch die Förderung des BMU. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes In einem Werkstattgespräch der stadtinternen Arbeitsgruppe Klimaanpassung wurden erste Ideen aus der Planungspraxis diskutiert und dokumentiert. Im Herbst 2020 wurde zur gemeinsamen Erarbeitung einer städtischen Konzeption für zukünftige Planungen ein moderierter hybrider Workshop durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Vorlage zum Antrag Klimagerechte Bauleitplanung (Antrag an den Rat A-R/0036/2020). Die Beschlussvorlage wird vom Amt für Stadtplanung für das 2. Halbjahr 2022 vorgesehen. Für die Bauleitplanung ist die inhaltliche Thematik bereits in das operative Geschäft aufgenommen. Wohingegen im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) nach wie vor deutlicher Handlungsbedarf besteht. Neben Klimaschutz wird auch Klimaanpassung jeweils in die Antragstellung für die INSEK‘s Coerde, Berg Fidel, sowie Innenstadt, als neue Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung einbezogen Als wichtige Arbeitsgrundlage für die klimaangepasste Entwicklung der neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen wird eine gesamtstädtische Klimaanalyse für dringend notwendig erachtet (s.a. Maßnahme A1d). Als Vorstudie zur Gesamtstädtischen Analyse ist die Klimaanalyse in den Plangebieten Busso-Peus-Straße und westlich Steinfurter Str. durchgeführt worden. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - 23 Allgemein A8a) - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 24 Allgemein A8b) - Klimawandelcheck in der Bauleitplanung Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt Zielsetzung der Maßnahme Bei der Aufstellung oder Änderung von verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte Fragestellungen und Standards für eine Klimaanpassung zu berücksichtigen. Beschreibung der Maßnahme Bei der Aufstellung und / oder Änderung von Bauleitplänen sind die Aspekte der Klimaanpassung in einem obligatorischen „Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, abzuarbeiten und die entsprechenden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen in den Bauleitplänen darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Siehe A8 a) Im Rahmen der Bauleitplanung für vier große Wohngebiete in Münster wurde Ende 2019 bereits ein erster Entwurf eines Klimwandelchecks für die Bauleitplanung in den Planungsprozess eingebracht. Dieser wird mittlerweile bei allen größeren Planungsvorhaben von Seiten des Stadtplanungsamts im Planungsprozess berücksichtigt. Die Belange der Klimawandelanpassung sind gemäß den Grundsätzen des Baugesetzbuches bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der jeweiligen Umweltberichte/-protokolle. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 25 Allgemein A8c) - Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, weitere Ämter Zielsetzung der Maßnahme Überprüfen der Flächen des Baulandprogramms bzw. der vorbereitenden Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller klimarelevanter Restriktionen Beschreibung der Maßnahme Die Implementierung der Klimaanpassung in die Bauleitplanung ist gesetzlicher Auftrag. Im Rahmen der Vorbereitung der langfristigen Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungsflächenkonzepte) werden alle potenziellen - auch klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und untersucht und im Rahmen der Abwägung entschieden. Beteiligung findet bspw. über Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. statt. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Wird im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 und des Baulandprogramms. berücksichtigt. In Verbindung mit Maßnahme A1d) ist zukünftig eine Fortschreibung vorgesehen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 26 Hitze H1 - Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude Maßnahmenträger Amt für Immobilienmanagement Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, BLB Zielsetzung der Maßnahme Bautechnischen Maßnahmen zur Hitzevorsorge für städtische Gebäude (Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, Verwaltungsgebäude etc.) Beschreibung der Maßnahme Der sommerliche Wärmeschutz dient einer verbesserten Hitzevorsorge städtischer Gebäude. Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) nicht den Anforderungen gem. DIN 4108-2 da es zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine definierten Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben hat. Mittlerweile hat es von einer Vielzahl der Einrichtungen Beschwerden wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt für alle Gebäude die rechnerische Überprüfung gem. DIN 4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 Ingenieurstelle). Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist anhand einer Bewertungsmatrix eine Gewichtung vorzunehmen um Gebäude, die einen dringenden Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem Hochbau zu steuern. Priorität / Handlungszeitraum hoch / mittelfristig Aktueller Status sonstiges (z.B. verschoben, inhaltlich angepasst, neu) Bericht des Umsetzungsstandes Es sind keine Personalkapazitäten und keine Finanzmittel für eine flächendeckende rechnerische Überprüfung vorhanden; Einzelfallprüfung bei Problemen Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Personal Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 27 Hitze H2a) - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt Kooperationspartner Amt für Kommunikation, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Klenko, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, IHK, Handwerks-kammer, Landwirtschafts- kammer, Ärzte, Apotheken Zielsetzung der Maßnahme Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans als Grundlage des Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen. Beschreibung der Maßnahme Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit insbesondere in sozialen und medizinischen Einrichtungen sowie sensibler Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan aufzustellen. Für verschiedene Institutionen ist ein Musternotfallplan zu erarbeiten, der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und Grundschulen zur Unterstützung bei der Erstellung von Hitzenotfallplänen zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin sind Informationen zur Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze sowie zu baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu forcieren. Bei Neu- /Umbau von Gebäuden ist im Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz zu prüfen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen Bericht des Umsetzungsstandes Entfällt Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Außerordentliche Arbeitsbelastung durch Corona-Pandemie. 0,5 Personalstelle, sowie 18.500€ im Zusammenhang mit Stellenbedarf fehlten (s. V/0799/2019/1 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, Anlage 4, Pkt. Kosten, Projektkosten und laufende Kosten) Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Schaffung einer 0,5 Personalstelle + 18.500 € Sachmittel/Jahr (s. Pkt. Kosten, Projektkosten und laufende Kosten) Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Anfang 2022 soll eine 0,5 Personalstelle zur Maßnahmenumsetzung in der Abteilung Umwelthygiene im Gesundheits- und Veterinäramt geschaffen werden (s. V/0696/2021). Die Maßnahmenumsetzung wird allerdings weiterhin stark durch die Corona-Pandemie geprägt sein. 28 Hitze H2b) - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung Maßnahmenträger Personal- und Organisationsamt - Arbeits- und Gesundheitsschutz Kooperationspartner Betriebsmedizin, alle städtischen Ämter Zielsetzung der Maßnahme Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung/ für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie in sonstigen öffentlichen Einrichtungen Beschreibung der Maßnahme Grundsätzlich gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Für städtische Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, daher sind hier persönliche Maßnahmen der Verhaltensvorsorge nötig. Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen (Verhaltensvorsorge und Gestaltung der Arbeitszeiten). Es entstehen zusätzlich ca. 20.000 € Kosten pro Jahr für die Getränkeversorgung (Leitungswasser) Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Das Personal- und Organisationsamt veröffentlicht regelmäßig Hinweise und Verhaltensregel bei drohender Sommerhitze für alle Mitarbeitenden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztinnen stehen für entsprechende Beratungen zur Verfügung. Das Thema wird auch im Jour Fix Arbeits- und Gesundheitsschutz behandelt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung keine Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme S. a. Maßnahme H2a) - 29 Hitze H3 - Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse Maßnahmenträger Stadtwerke Münster Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, RVM Zielsetzung der Maßnahme Anpassung des ÖPNV an zunehmend intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von Fahrgästen und Fahrzeugführern. Beschreibung der Maßnahme Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im Stadtbusverkehr sind bereits heute fast alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor dem Hintergrund der weitergehenden Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden alle heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken Münster im Hinblick auf die Beschattungssituation überprüft und bewertet (bzgl. der Batterieladeinfrastruktur und der Aufenthaltsqualität des Personals). Die Bedarfe einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch Baumpflanzungen werden anschließend mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. Die Begrünung der Wartehallendächer wird von der Betreiberfirma geprüft. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Seitens der Stadtwerke Münster GmbH ist diese Maßnahme abgeschlossen: - Alle Fahrzeuge die im Stadtbusverkehr zum Einsatz kommen, sind mit einer Klimaanlage ausgerüstet. - Bis 2029 soll die Elektrifizierung der Busflotte der Stadtwerke abgeschlossen sein. - Seitens der Stadtwerke wurde die Beschattungssituation der Endhaltestellen überprüft und das Ergebnis bzw. die daraus abgeleiteten Be darfe mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. - Im Rahmen des Stadtwerbevertrages (Dezernat VI/ Amt 23, Vertrag läuft bis 12/2023) (die aktuellen Wartehallen sind nicht geeignet, Auskunft nach Prüfung durch den Konzessionsnehmer) wird auch das Thema "Wartehallen / Begrünung" thematisiert. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Ein politischer Antrag zur Begrünung von Wartehallen wird aktuell geprüft. 30 Hitze H4 - Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt (Initiator) Kooperationspartner Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Stadtwerke Münster - Trinkwasserversorgung, IHK, Wirtschaftsförderung GmbH, Einzelhandelsverband, Gastronomieverband, Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, freie Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliche Netzwerke in den Stadtteilen Zielsetzung der Maßnahme Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen bei andauernder Hitze Beschreibung der Maßnahme Zur Sicherung ausreichender Trinkwasserversorgung sind verschiedene Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft eingerichtet werden, wie z.B.: - Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und ein Netzwerk aufbauen (Sozialverbände und Quartiersmanagement). - Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, Hotels) von Trinkwasser anwerben (bspw. refill Münster). - Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen/- Spendern anwerben. - An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie z.B. Lamberti sowie in Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten. - Auf der städtischen Homepage eine Übersicht mit allen öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen Bericht des Umsetzungsstandes Es wurde bisher nicht an der Umsetzung gearbeitet. Auch hier bedingt durch Zeit- /Personalmangel, verschärft durch die Corona-Pandemie. Die Bereitstellung von Trinkwasser (refill) ist Bestandteil des Handlungskonzepts "Mobilität im Alter stärken" (Umsetzung folgt). Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 31 Hitze H5a) - Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Krankenhäuser, Krankenkassen Zielsetzung der Maßnahme Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit neuen Krankheitsbildern, vor allem durch die Einwanderung von Krankheitserregern und Schädlingen für Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet. Neben direkten Erkrankungen der Bevölkerung infolge des Klimawandels (Hitzeerkrankungen) sollten auch sekundäre Krankheitsbilder infolge von Insekten, Pilzen, etc. durch ein Monitoringsystem erfasst werden. Beschreibung der Maßnahme Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue Krankheitserreger, krankheits- oder allergieverursachende Pflanzen, sowie die Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken und Labore stellen eine wichtige Ergänzung zum Gesundheitsschutz dar und sollten daher umgesetzt werden. Ferner müssen Vorsorgeempfehlungen zu neuen Krankheitsbildern über Informationsangebote und Pressemitteilungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status noch nicht begonnen, z.T. bereits in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Ein Bericht entfällt z. Z.. Im Hinblick auf die Gefährdung der Bevölkerung, z.B. durch den Eichenprozessionsspinner, gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und Veterinäramt und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Informationsblatt) Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Voraussetzung für Bearbeitung ist die Schaffung der o.g. 0,5 Personalstelle (s. H2). Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Schaffung einer 0,5 Personalstelle (s. H2) + 1.000 € Sachmittel/Jahr Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 32 Hitze H5b) - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Gesundheits- und Veterinäramt, Baum- und Waldbesitzer, Landwirtschaftskammer Zielsetzung der Maßnahme Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit der Einwanderung und räumlichen Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen gerechnet. Es erfolgt ein Monitoring zum räumlichen und zeitlichen Auftreten von Schädlingen an Pflanzen, sowie dem Auftreten von allergienverursachender Flora und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und Eichenprozessionsspinner). Beschreibung der Maßnahme Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, dass die heimische Natur zunehmend unter neuen Schadorganismen infolge des Klimawandels zu leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Hier bedarf es neben dem Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eichenprozessionsspinner (EPS)). Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Wegen des noch in der Umsetzung befindlichen digitalen Baumkatasters, konnte ein Montoringsystem noch nicht etabliert werden und findet aktuell im Rahmen der Baumkontrollen statt. Zu verschiedenen Schadfaktoren wurde die Öffentlichkeitsarbeit ausgeweitet (EPS, Borkenkäfer, Russrindenerkrankung, etc.). Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen wurde intensiviert Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Fehlende Fortbildungsmittel; Probleme bei der Einführung des mobilen Baumdatenerfassungssystems PitMobile. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Eine Beschleunigung der Maßnahmen zur Einführung und Umsetzung des digitalen, mobilen Baumkatasters. Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Ein Monitoring zum Auftreten von allergieverursachender Flora zum Riesenbärenklau bzw. zur Aufrechten Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) erfolgt. Die Meldungen zum EPS bzw. die Bekämpfungsorte werden dokumentiert 33 Hitze H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanagement Zielsetzung der Maßnahme Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils mit Optimierung und Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen Bereich. Beschreibung der Maßnahme Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit ihren durch Grünzüge und Grünringe gekennzeichneten Grundprinzipien ein unverzichtbares Fundament dar. Dies gilt es vorrangig zu sichern. Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und Vertiefungen können sich insbesondere in den durch besondere städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten Bereichen ergeben. Die Fortschreibung der Grundordnung kann durch weitere Fragestellungen thematisch ergänzt werden. Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die Einführung neuer, das innerstädtische Grün fördernder Instrumente, z.B. Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für neue Baugebiete Standards für eine ausreichende Begrünung zu definieren. z.B. Stadtteilparks bei größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von Grünelementen und Wasser in Form von Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu fördern (bspw. Südpark Sanierung) Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Mit Beschluss des Rates zu V/0639/2021 – „Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes für das Kinderbachtal im Kontext der Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der Steinfurter Straße sowie der Einbindung in die städtische Grünordnung Münster“, wurden zum einen die Grundzüge der Grünordnung durch den Rat bestätigt und zum anderen teilräumliche Qualifizierungen vorgesehen. Dabei spielt die Anpassung an den Klimawandel eine herausgehobene Rolle. Im Rahmen der Entwicklung anstehender neuer Baugebiete (z.B. Nienberge-Feldstiege) wird durch die Qualifizierung von Grünflächen bereits in den städtebaulichen Wettbewerben der Belang der Klimawandelanpassung intensiv mitgedacht und konsequent in die Bauleitplanung eingebracht. Verwaltungsseitig wird zurzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung begrünter Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden soll. (vgl. V/0531/2020). Der Südpark, Bremer Platz, Park Berg Fidel, sowie Hamann Platz sind Beispiele für Sanierungsvorhaben von Grün- und Freiräumen mit hohen Grün- und Aufenthaltsqualitäten, sowie Verschattungselementen, Wasserspiel und Trinkwasserspendern. 34 Hitze H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 35 Hitze H7 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / Begrünung von Stellplätzen Beschreibung der Maßnahme Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von Verkehrsflächen sind Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und - speicherfähigkeit und einer höheren Durchlässigkeit (dies vor allem auf Park- und Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von Farbgebung und Material sind hellere Oberflächen, bspw. durch Beimischungen in bituminösen Fahrbahndecken zu schaffen, da sie weniger Hitze speichern. Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind stärker zu begrünen. Die Begrünung von Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten dabei Vorbildcharakter aufweisen. Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur Anwendung von and eren Materialien wird im Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die Qualitätsstandards angepasst werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Priorität / Handlungszeitraum mittel / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Das Amt für Mobilität und Tiefbau erarbeitet ein "Handbuch Wohnbebauung" mit Vorgaben und Wünschen des Amtes im Prozess der Wohnbaulandentwicklung. Im Erarbeitungsprozess werden eine Evaluierung der bisherigen Vorgaben zu Straßenbreiten und -ausstattungen durchgeführt sowie Änderungen der bisherigen Vorgaben angestrebt. Dieses Projekt befindet sich noch in der Phase der Grundlagenermittlung, die einerseits aus einem Zusammentragen der aktuellen Wünsche und Forderungen seitens des Amtes besteht, andererseits bereits Informationen von externen Quellen zusammenträgt. Diese sind beispielsweise der bereits in A5b genannte Workshop des difu oder das Forschungsprojekt der Blue-Green-Streets. Das Forschungsprojekt blue-green-streets wurde bereits amtsintern im Qualitätszirkel Straßenbau diskutiert und vorgestellt. Auch die Umsetzung von Baumrigolen ist aktuell Bestandteil dieser Diskussion. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - 36 Hitze H7 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 37 Hitze H8a) - Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Bauordnungsamt, Amt für Immobilienmanagement, Architektenkammer NRW Zielsetzung der Maßnahme Information und Beratung zur Hitzevorsorge durch Optimierung von Gebäuden bei Neubau Beschreibung der Maßnahme Die Beratung privater Bauherren muss die klimarelevanten Aspekte der baulichen Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung in den Beratungsangeboten berücksichtigen, bspw. die Anordnung der Gebäudekörper, Verschattungselemente, Baumaterialien, Farbgestaltung, etc. Dazu ist die Erstellung eines Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt. Priorität / Handlungszeitraum mittel / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Es wurden verschiedene Onlinevorträge durchgeführt, u. a. mit der Verbraucherzentrale NRW zu klimarobusten Gebäuden, sowie mit dem Bundesverband GebäudeGrün zu Dachbegrünungen. Die Umwelt- und Energieberatung informiert zudem kostenfrei zum sommerlichen Wärmeschutz und zum städtischen Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude. 2020 wurde eine Broschüre für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht mit Informationen und Tipps zu Klimaanpassung. Diese enthält bezogen auf die vier Leitthemen Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm Empfehlungen sowohl für eine bauliche Vorsorge, als auch für eine Verhaltensvorsorge. Inhalte daraus sind auch auf der städtischen Homepage zu Klimaanpassung (www.stadt- muenster.de/klima/klimaanpassung/tipps) aufgeführt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 38 Hitze H8b) - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude Maßnahmenträger Amt für Immobilienmanagement Kooperationspartner Bauordnungsamt Zielsetzung der Maßnahme Gestaltung städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich der baulichen Hitzevorsorge. Beschreibung der Maßnahme Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische nachhaltige Planung, die den Energie-/ Stromverbrauch für Kühlsysteme auf ein Minimum reduziert, umzusetzen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status vollständig erbracht/ abgeschlossen ggf. in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Münster will bis 2030 klimaneutral werden. Das Amt für Immobilienmanagement hat hierzu die bestehenden Gebäudeleitlinien grundlegend überarbeitet und an das Ziel der Klimaneutralität 2030 sowie an die Klimavorsorge angepasst. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gibt es damit verbindliche Kriterien für alle, die am Bau städtischer Gebäude beteiligt sind. Die aktualisierten Gebäudeleitlinien finden seit 2020 Anwendung. Gem. Gebäudeleitlinien 2020 (V/0388/2020) wurde Folgendes beschlossen: Um den Klimawandel und die ansteigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu berücksichtigen, ist eine Unterschreitung der gem. Norm festgelegten 500 Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 39 Hitze H9 - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Maßnahmenträger Klenko Kooperationspartner Bauordnungsamt, Amt für Kommunikation, Amt für Mobilität und Tiefbau, Wirtschaftsförderung GmbH Zielsetzung der Maßnahme Erarbeitung einer strategischen Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden (s.a. H 6 und S 2a). Beschreibung der Maßnahme Eine strategische Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden ist zu erarbeiten, die die Elemente des "Fördern und Forderns" aufgreift, um die Realisierung im Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und den Begrünungen von öffentlichen Gebäuden mit Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu prüfen und anzustreben. Das Förderprogramm könnte um einen Förderschwerpunkt "Grün in Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen sind in Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu verankern. Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern und schwach geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. Mit Beschluss V/0541/2021/1 soll zudem die Begrünung von Dachflächen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung sowie weiterer Erhaltungssatzungen erleichtert werden. Für öffentliche Gebäude gilt neben der Vorgabe einer PV-Anlage ein Prüfauftrag zur Begrünung von Dächern über die Gebäudeleitlinien der Stadt (V/0388/2020). Allerdings bedarf es vor allem weiterer städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter. Das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude wurde zum 01.07.2021 um den Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). Eine erste Bewertung der Fördermaßnahme ist für Ende 2021 vorgesehen. Im Frühjahr 2020 wurde das Gründachkataster der Stadt Münster veröffentlicht (www.gruendachkataster-muenster.de). Die Umweltberatung informiert zu ersten Schritten auf dem Weg zum eigenen Gründach inkl. städt. Förderung. Verschiedene Vorträge zusammen mit dem BundesverbandGebäudeGrün (BuGG) wurden 2021 durchgeführt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Es bedarf vor allem weiterer städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich einer Begrünung von Dach und Fassade, sowie weiteren Elementen einer blau-grünen Infrastruktur. 40 Hitze H9 - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 41 Hitze H10 - Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Stadtplanungsamt Zielsetzung der Maßnahme Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen von Bebauung, höheren und dichteren Vegetationsstrukturen mit evtl. vertiefender Betrachtung (anhand von Modellen) Beschreibung der Maßnahme Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt basiert nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im Hinblick auf den Klimawandel ist dieses System weiterhin zu verfolgen und muss vor funktionalen Einschränkungen bewahrt werden. Die Grünordnung bietet hierfür den Rahmen. Verluste sind das Ergebnis einer anderen Priorisierung in der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Hinsichtlich der Grünordnung wurden mit Beschluss zu V/0639/2021 die Grundzüge der Grünordnung durch den Rat bestätigt. Dabei spielt die klimatische Funktion der Grünringe und Grünzüge eine herausragende Rolle. Im Zuge klimatisch relevanter Planungen (z.B. Urbane Wissensquartiere Steinfurter Straße /Busso- Peus-Straße) werden eigens beauftragte klimatologische Gutachten zur Optimierung der Planung herangezogen. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wird die Grünordnung als wertgebender Beurteilungsmaßstab herangezogen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 42 Hitze H11 - Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanagement, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, Klenko Zielsetzung der Maßnahme Die Stadt Münster hat mit der Festlegung des Raumfunktionalen Konzepts und der Grünordnung bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in der Stadt geleistet. Zurzeit steht die Stadt vor der Herausforderung, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die Entwicklungsperspektiven und -ziele der künftigen Siedlungsstruktur sollten sich dabei auch an den stadtklimatischen Rahmenbedingungen orientieren. Zukünftige Fragestellung: Wieviel Freiraum und wieviel öffentliche Grünfläche benötigt ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet? Wo sind die Grenzen der Verdichtung? Beschreibung der Maßnahme Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt werden, wie mit Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Klimawandels in Zukunft strategisch umgegangen werden soll. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Klenko. Priorität / Handlungszeitraum hoch / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Verwaltungsseitig ist derzeit eine Vorlage zum Ratsantrag (A-R/0036/2020) der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Vorbereitung. Dieser befasst sich umfassend mit der Frage der klimagerechten Bauleitplanung (s. Maßnahme A8b). Die Qualifizierung von Grünflächen wird bereits in den städtebaulichen Wettbewerben als Belang der Klimawandelanpassung intensiv mitgedacht und konsequent in die Bauleitplanung eingebracht. Verwaltungsseitig wird zurzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung begrünter Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden soll. (vgl. V/0531/2020) (s. a. Maßnahme H6). Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 43 Hitze H12 - Sanierung des Aasees Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Immobilienmanagement Zielsetzung der Maßnahme Unter Einbeziehung der klimatischen Fragestellungen ist dringend ein Konzept für eine Sanierung des Aasees zu entwickeln. Beschreibung der Maßnahme Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch Prof. Dr. Dr. Borchardt aufgestellt. Das Gutachten besteht aus einer Ursachenanalyse und einem Konzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und wird bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr werden aktuell bereits (baulich) umgesetzt bzw. sind fertig gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in der Planung. Je nach Maßnahme sind die notwendigen Kosten und Personalkapazitäten zu berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts. Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions-management ist der Maßnahme A3 zugeordnet. Darüber hinaus werden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bei sportlichen Aktivitäten auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von Geruchsproblemen. Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser-bewirtschaftungsanlagen im städt. Einzugsgebiet) werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Aufgrund der langen Erkrankung von Prof. Dr. Borchardt haben sich Verzögerungen in der Erstellung des Abschlussgutachtens ergeben. Das Gutachten wird voraussichtlich im Herbst 2021 fertiggestellt und vorgestellt. Messkonzept, Belüftung/ Umwälzung & fischerbiologische Maßnahmen sind bereits umgesetzt und werden weitergeführt. Weitere Maßnahmen aus dem Handlungskonzept von Prof. Dr. Dr. Borchardt (u.a. ökologische Aufwertung der Uferbereiche) werden in den Folgejahren sukzessive umgesetzt und kontinuierlich angepasst & verbessert. Zu A3: An 2 Standorten stehen 24h-Messstationen zur Überwachung des Seezustandes, welche mittels LoRaWAN an ein internes Dashboard übertragen werden. Zusätzlich werden einige Parameter über das Smart-City-Dashboard (https://dashboard.smartcity.ms/) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Konzepte zur Regenwasserbehandlung sind in der Bearbeitung und in die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen. 44 Hitze H12 - Sanierung des Aasees Ggf. Faktoren für eine Verzögerung keine Verzögerung, Stellen sind besetzt. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Zu "Gesundheitsvorsorge": eine hygienische Bewertung von Geruchsproblemen erfolgt im Rahmen des Aaseesanierung aktuell nicht geregelt. Die Überwachung der Gehalte an Cyanobakterien findet unabhängig von sportlichen Aktivitäten regelmäßig vor Ort statt (AG 66/67). Bei vorliegenden Verdachtsfällen erhöhter Bakterienkonzentrationen erfolgt eine Information des Gesundheitsamtes durch die AG und Abstimmung zwecks Laboranalysen und Öffentlichkeitswarnung. 45 Trockenheit T1a) - Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Feuerwehr, Amt für Kommunikation, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftsförderung, Handwerkskammer Zielsetzung der Maßnahme Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird über das Wasserversorgungskonzept sichergestellt. Beschreibung der Maßnahme Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Trinkwasserversorgung sind im Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses ist gemäß Landeswassergesetz alle 6 Jahre fortzuschreiben. Es beinhaltet kurzfristige und langfristige Maßnahmen der dezentralen und öffentlichen Trinkwasserversorgung. Von besonderer klimarelevanter Bedeutung sind dabei die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasster Bauweisen von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. Das städtische Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem Hintergrund des Klimawandels auszuwerten und ggf. anzupassen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Der Berichtszyklus für das Wasserversorgungskonzept endet 2024. Die Maßnahmenumsetzung wird jährlich abgefragt, insbesondere zum Dipolkonzept der Stadtwerke Münster GmbH. Grundwassermonitoring: Die Grundwassermessdaten der regelmäßig gemessenen Grundwassermessstellen werden zurzeit aufbereitet, um das Messstellennetz als Datengrundlage vorzubereiten. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 46 Trockenheit T1b) - Trinkwassernotbrunnen Maßnahmenträger Feuerwehr Kooperationspartner Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Vervollständigung der Versorgung durch Trinkwassernotbrunnen mit flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der Sicherung der Qualität und Fördermenge. Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. Eine Konzeption in welchem Rahmen eine Versorgung über Trinkwassernotbrunnen notwendig ist, ist zu entwickeln. Die Versorgungsdichte ist sukzessive zu erhöhen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes 1. seit 2021 sind Trinkwassernotbrunnen Aspekt des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes in der Entwicklungs- / Flächennutzungsplanung der Stadt Münster 2. Eine ganzheitliche Bewertung bzw. finanzielle Bemessung findet im Rahmen der KatS -Planung 2023 statt 3. Die BezReg MS plant ein konstituierendes Gremium zur KatS-Planung 4. Es wird eine Kooperation mit dem Konzessionsnehmer für die Trinkwasserversorgung angestrebt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 47 Trockenheit T2 - Niederschlags- und Brauchwasserkonzept Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer, IHK Zielsetzung der Maßnahme Konzept zur Erschließung alternativer Wasserquellen für die Beregnung/ Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen und Gärten, und zu Spül- und Reinigungszwecken in Haushalten und Gewerbe oder für die Kühlung. Beschreibung der Maßnahme Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. Ohne ausreichendes Wasserdargebot können Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung entfalten. Ein Zusammenspiel von Grün- und Entwässerungsplanung kann sinnvoll sein, um nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch in Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch die Niederschlags- und Brauchwassernutzung in Haushalten, Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt. Priorität / Handlungszeitraum mittel / langfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Erste konzeptionelle Überlegungen wurden vorgenommen und die Interessen einzelner Akteure im Konzern Stadt Münster untersucht. Eine Analyse der Möglichkeiten des Einsatzes von Brauchwasser bzw. Betriebswasser sowie weiterer Wassersbezugsquellen für die Wasserversorgung von Grünstrukturen werden dabei betrachtet. Im Rahmen der Niederschlagsentwässerung im bebautem Stadtgebiet sowie innerhalb der neu zu planenden und geplanten Baugebiete sind die Chancen und Risiken für eine Regenwassernutzung zu beschreiben und zu bewerten. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 48 Trockenheit T3 - Trockenrisse und Klimafunktion von Böden Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Konzept zur Klimafunktion von Böden und Information zu Trockenrissen in Münster. Funktionsfähige Böden können insbesondere wegen ihrer Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung bestimmter Folgen des Klimawandels beitragen, wie des im Sommer zunehmenden Hitzestaueffekts in urbanen Räumen. Durch Zurückhaltung von Niederschlagswasser in der Fläche vermindern sie die Auswirkungen veränderter Niederschlagsmengen und jahreszeitlicher Verteilung auf den Wasserhaushalt von Grundwasser und Oberflächengewässern. Beschreibung der Maßnahme Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet zu erhalten und funktionale Einschränkungen zu vermeiden und zu mindern sind, ist konzeptionell zu erarbeiten. Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes sind verstärkt in den zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten. In Münster betrifft dies Bereiche mit Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung hinsichtlich der Gefahr von verstärkten Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise zur Anpassung des vorhandenen und ggf. neuen Gebäudebestandes sind zu erarbeiten. Priorität / Handlungszeitraum hoch / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Die Zusammenarbeit mit der WWU Münster Landschaftsökologie zum Thema Boden wird zurzeit intensiviert. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Studienprojektes erarbeitet. Das Thema "Boden und Klimaanpassung“ (Klimafunktion von Böden z.B. Bodenkühlleistung usw.) soll für zwei ausgewählte zukünftige Baugebiete näher betrachtet werden. Es sollen vorliegende Daten- und Karten ausgewertet werden. Beispielsweise ist die Erstellung einer Kühlleistungskarte und die Erarbeitung eines Katalogs mit Maßnahmen zum Klima- und Bodenschutz geplant. Ziel ist es, die gewonnenen Erkenntnisse in die bauleitplanerische Abwägung einzustellen und für Vorhaben im gesamten Stadtgebiet anzuwenden. Der Einsatz von Fördermitteln ist noch zu prüfen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 49 T4 - Anpassung der Grünflächen Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Sportamt Zielsetzung der Maßnahme Städtisches Grün durch Pflege und Gestaltung vor Trockenheit schützen Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns an Trockenheit durch Pflege und Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Eine Bewässerung von Grünanlagen in Trockenzeiten zur Sicherung der klimawirksamen Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen möglich. - Die Bemühungen bei den Versuchen und der Auswahl von Baumarten, die langfristig Erfolg versprechen, sind fortzuführen. - Durch Versuchspflanzungen können entsprechende Erfahrungen gesammelt werden. - Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung der Grünflächen bietet sich an, wenn diese in anstehende Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird. - Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei künftigen Pflanzungen berücksichtigt werden. - Gräften und Teiche sind gegenüber Austrocknung und verstärktem Algenwachstum zu prüfen und anzupassen Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Bei der Neuplanung und sukzessiven Sanierung von öffentlichen Grünflächen und bei der Planung von Baumanpflanzungen werden Aspekte der Klimawandelanpassung stets einbezogen. Dies erfolgt bei Pflanzungen hinsichtlich der Auswahl angepasster Pflanzen sowie der Bereitstellung geeigneter Standorte. Im Aufgabenbereich der Grünflächenunterhaltung wurde eine Stelle zur dauerhaften Erarbeitung und Fortschreibung von anlagenspezifischen Konzepten zur langfristigen Instandhaltung von städtischem Grün geschaffen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Beschränkte personelle Kapazitäten Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Aufbau eines digitalen Grünflächenkatasters, Bereitstellung der Daten auf mobilen Endgeräten, Personelle Aufstockung zur fachgerechten Pflege und Entwicklung der Flächen 50 T4 - Anpassung der Grünflächen Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Eine Digitalisierung aller Flächen ist vorzunehmen. Z.Zt. Ist der Datenbestand nur teilweise vorhanden. Es muss grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Definition der Grünflächen, Bestandteile und deren Funktion durchgeführt werden um langfristige Konzepte zu entwickeln. Zur Zeit werden die Grünflächen im Zuge von Einzelfallprüfungen angepasst und entwickelt. 51 Trockenheit T5 - Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere Naturschutzbehörde Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere Wassersbehörde; Bezirksregierung Münster; Landwirte; LANUV NRW Zielsetzung der Maßnahme Stärkung des Biotopverbundsystems Beschreibung der Maßnahme Lebensräume klimasensibler Tierarten mit besonderem Handlungsbedarf sollten identifiziert und langfristig über Schutzgebietsausweisungen gesichert werden. Um die Vielzahl der zu betrachtenden Arten einzuschränken, soll der Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder dem Biotopverbundsystem vorkommen, sind sie als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, für die die Stadt Münster eine besondere Verantwortung trägt. Zur Beobachtung der Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept für festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten erarbeitet und umgesetzt werden, das durch zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Die Umsetzung erfolgt im Rahmen folgender Projekte: - Kiebitzschutzkonzept - Biodiversitätsmonitoring in Zusammenarbeit mit dem NABU für repräsentative Arten (Bioindikatoren) - Ökologische Verbesserung der Gewässer im Stadtpark Wienburg - Ökologische Verbesserung Teiche Haus Dyckburg (in Vorbereitung)" Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 52 Starkregen S1 - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln Maßnahmenträger Feuerwehr Kooperationspartner Personal- und Organisationsamt, THW, DLRG, HiORGs, WF BASF, Land NRW (IdF) etc. Zielsetzung der Maßnahme Anpassung der Einsatzpläne und (technischen) Ausrüstung der Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Beschreibung der Maßnahme Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die Umsetzung der Teilmaßnahmen gegenüber Extremwetterereignissen zu optimieren: - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW und DLRG werd en über Leitstelle eingebunden, - Entwicklung eines Konzepts zur Wiederherstellung des Feuerwehrvorbehaltsnetzes, - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten, - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich sowie anschließende Disposition, - Schulungen und Übungen z. B. Sandsackverbau, - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte (z.B. Sicherung des eigenen Wohnraumes in prognostiven Überflutungsbereichen), - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr, - Redundante Schutzkleidung für langanhaltende Einsätze Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende Kosten zu Sandsacklogistik, Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im Logistiklager und für die Erweiterung des Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist zu erweitern und auf 2020 festzulegen. Kernfunktion des Logistiklagers ist die Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes 1. Die Alarm- und Aufbauorganisation der Feuerwehr wurde fortgeschrieben. Die Führungsorganisation sowie spezialisierte KatS-Einheiten eingeschlossen. 2. Konzepte des Landes NRW zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe werden im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung, Brandschutzbedarfsplanung und KatS-Planung mit eingeschlossen. 3. Zukünftige Ausrichtungen des Betriebes und der Ausstattung / Beschaffung werden auch unter dem Aspekt "Klima" betrachtet. 4. Förderung von Wohnraum für angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ist bereits in Umsetzung. 5. Es wurde ein Fortbildungsschwerpunkt "Klima" erkannt und wird amtsintern umgesetzt. 53 Starkregen S1 - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Materielle und monetäre Bedarfe werden im Rahmen der anstehenden Brandschutzbedarfsplanung beschrieben. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 1. Errichtung eines Logistiklagers ist seit 15 Jahren ausstehend 2. Kompensation einer stetigen personellen Unterdeckung. Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 54 Starkregen S2a) - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Wasser- und Bodenverbände Zielsetzung der Maßnahme Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum durch Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Beschreibung der Maßnahme Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden Maßnahmen zur Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken in einen neuen Standard überführt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Zusammen mit dem Bebauungsplan wird das Entwässerungskonzept aufgestellt. Mittlerweile sind Mitarbeitende des Amts für Mobilität und Tiefbau obligatorische Teilnehmende bei der Betreuung städtebaulicher Werkstattverfahren. So wird gewährleistet, dass die wassersensible Entwässerung Teil des städtebaulichen Konzeptes ist. Hierzu müssen frühzeitig die Auswirkungen von Starkregen auf die Fläche und angrenzende Bebauung aufwendig simuliert werden und Gewässergutachten beauftragt werden. Der naturnahe Wasserhaushalt der Flächen wird als Grundlage und Planungsziel in die städtebaulichen Werkstattverfahren integriert. Die zusätzlichen Personalaufwendungen wurden durch Verschiebung der Schwerpunktsetzung in der Abteilung vorerst gelöst. Für innerstädtische Nachverdichtungen, Gewerbegebiete und Änderung der Verkehrsräume fehlen noch die planerischen Ansätze. Diese sollen kurzfristig geplant werden. Analog der Region der Emscher sollen Maßnahmen umgesetzt werden unter dem Motto "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)". Als Antwort auf die Herausforderungen einer wachsenden Stadt im Klimawandel wurden im Rahmen der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) weitere wichtige Weichen für eine klimaangepasste und wassersensible Stadt gelegt. Zu den Leitlinien des Konzepts gehören unter anderem die risikoarme Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, die multifunktionale Nutzung von Flächen wie etwa öffentliche Grünflächen und die Verbesserung des Mikroklimas. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist es, den natürlichen Wasserkreislauf so wenig wie möglich zu beeinflussen. Bis 2026 stehen zur Erreichung dieser Ziele insgesamt 356 Mio. Euro für Investitionen bereit. 55 Starkregen S2a) - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Gewässergutachten müssen durch Ingenieurbüros umgesetzt werden, da die erforderliche Software nicht bereitgestellt wird (siehe Punkt A5 a). Dadurch zeitliche Verzögerungen und hohe Kosten. Kein Personalzuwachs wie beantragt. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? IT-Ausstattung (siehe A5a), die beantragte Personalstelle wurde nicht bewilligt. Für innerstädtische Nachverdichtungen, Gewerbegebiete und Änderung der Verkehrsräume fehlen noch die planerischen Ansätze. Diese sollen kurzfristig erarbeitet werden (evtl. in Kombination mit Maßnahme H6). Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Der gesamte Prozess wurde ins Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen. Analog der Region der Emscher sollen Maßnahmen umgesetzt werden unter dem Motto "Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)". 56 Starkregen S2b) - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt Zielsetzung der Maßnahme Das Prinzip der „multifunktionalen Flächennutzung“ sieht vor, dass Freiflächen mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. B. öffentliche Parkplätze, Sportanlagen, Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt geflutet werden. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Beschreibung der Maßnahme In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine gemeinsame Vorgehensweise für die Stadt Münster abzustimmen und als Standard festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist insbesondere vor dem Hintergrund der geringen (Frei-)Flächenverfügbarkeit unabdingbar. Hierbei sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale Flächen in Münster unbedingt erfüllen müssen, damit diese realisiert werden. Ein Kriterium könnte z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche Nutzungsinteressen und auch Nutzungskonflikte auftreten können, ist eine frühzeitige koordinierende Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren notwendig (städtebaulicher Wettbewerb, Entwurfsphase Bebauungsplan, Bauleitplanung). Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. Priorität / Handlungszeitraum hoch / mittelfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Multifunktionale Flächen werden in ersten Pilotprojekten in den neuen Baugebieten bereits geplant. Als Beispiel kann hier Albachten Ost und Kirschgarten genannt werden (multifunktionale Nutzung durch Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und Amt für Mobilität und Tiefbau). Es zeigt sich, dass der erhöhte Abstimmungsbedarf einen Mehraufwand bedeutet. Aktuell wird dieser Mehraufwand kompensiert über die Schwerpunktverschiebung im Amt für Mobilität und Tiefbau. Die untere Wasserbehörde gibt fachliche Hinweise und Stellungnahmen und ist im Rahmen von Verfahren nach § 57 WHG beteiligt. Die Prüfung und Umsetzung in Einzelvorhaben ist schon erfolgt. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung Gesamtstädtische Abstimmung zur Kostenträgerschaft, Betrieb und Unterhaltung muss getroffen werden. Personalstellen wurden nicht bewilligt. 57 Starkregen S2b) - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Personalstellen Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 58 Starkregen S2c) - Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Stadtplanungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Zielsetzung der Maßnahme Freihaltung von Notwasserwegen bei der Siedlungsentwicklung und Entwicklung von Notwasserwegen im Siedlungsbestand. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Beschreibung der Maßnahme Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen umgesetzt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in öffentlichen Grünflächen. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes In Neubaugebieten werden Notwasserwege bereits umgesetzt. Für den Bestand ist die Starkregengefahrenkarte Grundlage für Notwasserwege (Umsetzungsstand zur Starkregengefahrenkarte siehe Punkt A5 a). Die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gibt fachliche Hinweise und Stellungnahmen. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung siehe A5 a) Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? siehe A5 a) Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 59 Starkregen S2d) - Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanagement, Landwirtschafts-kammer, Wasser- und Bodenverbände Zielsetzung der Maßnahme Prüfung potenziell überfluteter Freiraumbereiche im Hinblick auf die Rückhaltung von Starkregen und potenzielle Gefahren und Verbesserung von Retention im Freiraum. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Beschreibung der Maßnahme Auenbereiche sind wieder zu aktivieren beziehungsweise es ist zu prüfen, ob bei den überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt werden können. Eine strategische Planung bzw. deren Umsetzung ist vor dem Hintergrund geringer Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können diese Aspekte ggf. mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Eine Prüfung zu Vorsorgemaßnahmen von überfluteten Freiraumflächen erfolgt bei Flächen entlang von Gewässern durch die Untere Wasserbehörde im Amt für Grün, Umwelt und Nachhaltigkeit im Rahmen der Gewässerausbauverfahren. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Die Akzeptanz aller Handlungsakteure, Maßnahmenplaner und Maßnahmenträger sollte erhöht werden. Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Die Aktivierung und Anbindung von Auenräumen kann auch im Rahmen des naturnahen Gewässerausbaus erfolgen. Grundsätzlich sollten dabei die gewässernahen Flächen als Entwicklungskorridore von anderer Nutzung freigehalten werden. 60 Starkregen S3 - Überflutungsangepasste Bauweisen Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Feuerwehr, Klenko, Handwerkskammer, Wasser- und Bodenverbände, lokale Medien, Schulen, Vereine, Verbände, VHS, Versicherungen, Kreditinstitute Zielsetzung der Maßnahme Beratung und Bereitstellung von Informationsmaterialien und (ortsspezifischen) Empfehlungen für Architekten, Handwerker, Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer Gebäude an Starkregenereignisse. Beschreibung der Maßnahme In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkregenereignisse regelmäßig schwere Überflutungen mit erheblichen Schäden in der Stadt Münster verursacht. Einen vollständigen Schutz für solche Extremwetterereignisse gibt es nicht. Zur Verbesserung des Eigenschutzes in gefährdeten Bereichen sind persönliche Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind bestehende Beratungsangebote zu intensivieren und Informationsmaterialien zu erweitern, wie z.B.: - Infomaterial zur Rückstausicherung, - Überflutungsnachweise nach DIN 1986, - Hinweise zur überflutungsangepassten Bauweise erfolgen im Rahmen der Bauantragsbearbeitung. Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 sind zu integrieren. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Bereits seit vielen Jahren besteht das Angebot einer kostenlosen Beratung durch die im Amt für Mobilität und Tiefbau angesiedelte Fachstelle für Haus- und Grundstückentwässerung zu Rückstau und zur Überflutungsvorsorge. Das Beratungsangebot wurde insbesondere auch nach den Starkregenereignissen im Sommer 2021 rege genutzt: In rund 150 Terminen bekamen Hausbesitzende seitdem eine individuelle Beratung und hilfreiche Tipps vor Ort. Die Starkregengefahrenkarte, welche sich aktuell in Erarbeitung befindet, wird eine wesentliche Grundlage für die weitere Bewertung des Starkregenrisikos sein (siehe Punkt A5 a). Im Rahmen von Baugenehmigungs -, Bauleitplan - und anderen Verfahren gibt die untere Wasserbehörde fachliche Hinweise und Stellungnahmen (Gefahren - und Risikokarten gemäß § 74 WHG). Weiterhin wurde durch die Klenko eine Broschüre für Bürgerinnen und Bürger mit Informationen und Tipps zu Klimaanpassung erstellt. Diese enthält unter anderem auch Empfehlungen für eine überflutungsangepasste Bauweise, die zuvor mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau abgestimmt wurden. Inhalte daraus sind auch auf der städtischen Homepage zu Klimaanpassung (www.stadt- muenster.de/klima/klimaanpassung/starkregenvorsorge) aufgeführt. 61 Starkregen S3 - Überflutungsangepasste Bauweisen Ggf. Faktoren für eine Verzögerung siehe A5 a) Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? siehe A5 a) Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 62 Starkregen S4 - Gewässerrenaturierung Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanagement, Wasser- und Bodenverbände, Bezirksregierung Münster – Obere Wasserbehörde Zielsetzung der Maßnahme Neben der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerauen dient die Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz sowie dem Hochwasserrückhalt (insbesondere in festgesetzten Überschwemmungsgebieten). Renaturierte Auen verfügen über eine hohe Retentionskapazität, die auf der Speicherung des Wassers an sich und der Verlangsamung des Hochwasserabflusses basiert. Rechtliche Grundlagen bestehen durch die Wasserrahmenrichtlinie, sowie die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie." Beschreibung der Maßnahme Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster zur Renaturierung der Fließgewässer sind weiter zu forcieren. Darüber hinaus ist eine Verzahnung von Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der FFH- Gebietsmanagementplanung sinnvoll. Die Stellen wurden bereits durch den Verwaltungsvorstand bestätigt und im Stellenplan eingestellt. Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch Fördermittel / Drittmittel sind ggf. zu berücksichtigen. Eine finanzielle Zuordnung dieser Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Im Zuge der Maßnahmenübersichten erfolgte bereits die Zusammenstellung möglicher Strahlursprünge und Trittsteine und ein Abgleich mit Eigentumsverhältnissen. Daraus erwachsen je nach Flächenverfügbarkeit neue Maßnahmen. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben: - Münstersche Aa - Innenstadt - zurzeit und fast fertig: Erstellung Handlungskonzept, statische Untersuchung Ufermauern, Sanierungskonzept - Werse - die Planung zur Fischaufstiegsanlage Wehr Sudmühle ist beauftragt - Ökologische Verbesserungen diverser Gewässer sind aktuell in Planung (Vornholtgraben, Piepenbach, Münstersche Aa in Sprakel, Kinderbach nordöstlich Steinfurter Straße, Kinderbach östlich Grevener Straße, Werse nördlich Sudmühlenstrasse) oder mittelfristig angedacht (z.B. Kannenbach, Münstersche Aa nördlich Roxeler Strasse, Münstersche Aa südlich A1) - Hydraulische Nachweisführung und Renaturierung diverser Gewässer im Zuge von B-Plänen (Kannenbach, Hunnebecke, Erdelbach, Juffernbach) 63 Starkregen S4 - Gewässerrenaturierung Die Maßnahmen nach Verpflichtung der WRRL und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurden gemeldet. Zusätzlich werden ökologische Hochwasserbetrachtungen auch für kleinere Gewässer außerhalb der Regelwerke, im Rahmen von Baugebietsentwicklung durchgeführt (integraler Ansatz). Die Zielerreichung der Anforderung der WRRL für das Jahr 2027 ist aufgrund der Personalausstattung und Finanzausstattung unrealistisch. Die IT Ausstattung (insbesondere die Beschaffung der Software Jabron) zur Gewässersimulation bremst dieses Maßnahmenpaket aktuell stark ein. Die Umgestaltung der Münsterschen Aa im Bereich der Westerholtschen Wiese und parallel zur Kanalstraße sind abgeschlossen. Bei der Bearbeitung treten jedoch Verzögerungen aufgrund der vorhandenen IT Ausstattung auf. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Die beantragten Stellen wurden nicht zur Verfügung gestellt. - Es zeichnet sich ab, dass die potentiell in Aussicht gestellte Landesförderung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. - IT Ausstattung: Die 2020 beantragte Software Jabron wurde bis heute nicht erhalten. Dadurch wurden schleppende und teure Simulationen der Gewässer durch Ingenieurbüros erforderlich. Hinzukommt, dass der Zeitaufwand durch den Vergabeprozess extrem hoch ist. Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? IT-Ausstattung, Personal, Finanzierung Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme Zuständige Wasser- und Bodenverbände haben sich nur rudimentär in den Prozess eingebracht. 64 Starkregen S5 - Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege Maßnahmenträger Feuerwehr Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Rettungs-dienste, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt, Polizei Zielsetzung der Maßnahme Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege (Beiplan V4 zum FNP 2004) im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen oder fehlende Befahrbarkeit nach Stürmen. Hierzu zählen folgende Aspekte: - Sicherung des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes durch ausreichende Fahrbahnbreiten und die bestehenden Anforderungen der Feuerwehr. - Aufnahme von Störungspunkten im Straßennetz, - Anpassungsmaßnahmen und Festlegung von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste, - Abbildung für die Fachämter (Vermessungs - und Katasteramt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt), das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr sowie für die Polizei. - Datenbeschickung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, Nutzung gleichzeitig für tägliche Störungsmeldungen (Baustellen mit Umleitungen im Stadtverkehr). Beschreibung der Maßnahme Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des Versorgungsnetzes der Rettungswege sind Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungshöhe zu planen bzw. alternative Routen festzulegen, insbesondere im Bereich der besonders überflutungsgefährdeten Unterführungen. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes 1. Der massive Schneefall im Februar 2021 zeigt erneut die Notwendigkeit freier Verkehrswege 2. Die Vorhaltung eines Feuerwehrvorbehaltstraßennetzes ist alternativlos. 3. Die anstehenden Bedarfsplanungen bewerten eine infrastrukturelle Anpassung des gesamten Gefahrenabwehrsystems. Dies schließt die KatS-Planung mit ein. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 65 Starkregen S6 - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall Maßnahmenträger Stadtwerke Münster Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr Zielsetzung der Maßnahme Entwicklung und Einführung von Notfallregeln für den Busverkehr bei Starkregenereignissen Beschreibung der Maßnahme Notfallregeln im Busverkehr werden im Starkregenfall durch die Stadtwerke Münster aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der Leitstelle angeordnet. Die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen bei derart außergewöhnlichen Einwirkungen in den Fahrbetrieb konnte seitens der Stadtwerke Münster mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen Kyrill oder Friederike erfolgreich unter Beweis gestellt werden. Für derartige klimabedingte Ereignisse sollen zukünftig Reservedienste sowohl für den Fahrdienst wie auch für die Leitstelle Münster vorgehalten werden. Priorität / Handlungszeitraum hoch / kurzfristig Aktueller Status vollständig erbracht/ abgeschlossen Bericht des Umsetzungsstandes Bei vorhergesagten bzw. absehbaren Extremwetterlagen wird die Leitstelle der Stadtwerke heute schon personell verstärkt. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? - Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme - 66 Sturm W1 - Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Kooperationspartner Stadtplanungsamt, Amt für Immobilienmanagement, Feuerwehr, Forstverbände, Innenministerium (Gefahrenabwehrkarte Wald, Informationssystem Gefahrenabwehr) Zielsetzung der Maßnahme Prüfung der Einhaltung von Schutzabständen oder anderer Vorsorgemaßnahmen in Bauleitplanverfahren, bei Baugenehmigungen sowie für kritische Infrastruktur unter Berücksichtigung des Waldzustandes und seiner voraussichtlichen Entwicklung, der Gebäudeart und -nutzung sowie der Hauptwindrichtung Beschreibung der Maßnahme Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung von Schutzabständen zwischen Wald - und Forstflächen oder größeren Baumbeständen und empfindlichen Nutzungen. Sofern im Rahmen der Planung von neuen Baugebieten/Gebäuden der Abstandsraum zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen und Spielflächen) sinnvoll überplant wird, sind nur geringe Investitionen zur Verkehrssicherung erfor derlich. Die bestehenden Konflikte können teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust gelöst werden (Beseitigung der "Altlasten“). Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände sollten zudem bereits auf der Ebene des FNP angehalten bzw. umgesetzt werden. Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, da häufig Gesamtflächen vermarktet werden. Rechtliche Vorgaben sind durch das Forstgesetz gegeben. Priorität / Handlungszeitraum mittel / kurzfristig Aktueller Status in der Umsetzung Bericht des Umsetzungsstandes Beteiligung des Regionalforstamtes (als Unterer Forstbehörde) bei allen Bauprojekten am Wald (auch bei Nachverdichtungen) bzw. des städtischen Forstbetriebs/der städtischen Baumpflege im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bei städtischen Waldflächen bzw. Baumbeständen (auch bei Nachverdichtungen). Diese erfolgt bisher nicht bei allen Projekten. Ggf. Faktoren für eine Verzögerung - Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? Intensivere Vorprüfung durch das Stadtplanungsamt/Bauordnungsamt im Hinblick auf die Betroffenheit von Baum- und Waldbeständen Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme -
V_0101_2022_Anlage_1_Klimafolgenmonitoring
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Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse Inhalt 1 Erläuterungen zu Datengrundlagen und -analysen ................................ ......................... 2 2 Klimatische Einordnung der Jahre 2020 und 2021 ................................ ......................... 2 3 Klimaveränderung in Münster der Jahre 1892 bis 2021 ................................ .................. 5 4 Zeitreihen Klimatologischer Kenntage der Jahre 1990 bis 2021 ................................ ..... 6 Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 2 1 Erläuterungen zu Datengrundlagen und -analysen Gemäß den Empfehlungen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ist es üblich, zur Erfassung des Klimas und seiner Änderungen Mittelwerte über einen Zeitraum von 30 Jahren zu bilden, um den Einfluss der natürlichen Variabilität aus der statistischen Bet rachtung des Klimas auszuklammern. Generell sollen Klimareferenzperioden (auch Klimanormalperioden) ermöglichen, den aktuellen Witterungszustand sowohl zum gegenwärtigen Klimazustands einer Region, als auch zur langfristigen Entwicklung des Klimas in der Region in Beziehung zu setzen. Für die Bewertung langfristiger Klimaentwicklung wird die WMO -Referenzperiode 1961-1990 verwendet, da dieser Zeitraum nur zum Teil von der aktuell zu beobachteten beschleunigten Erwärmung betroffen ist. Für Aufgaben des zeitnahen Klimamonitorings, wie z. B. monatliche und sa isonale oder jährliche Anomalien diagramme, die nicht auf die Überwachung des längerfristigen Klimawandels ausgerichtet sind, werden die Klimanormalperioden alle zehn Jahre aktualisiert. Für die aktuelle Betrachtung wird die Referenzperiode 1991-2020 eingesetzt. Die Auswertung der Witterungs - und Klimadaten bezieht sich auf die amtliche Wetterstation des Deutschen Wetterdiensts (DWD) für Münster. Aufgrund der Auflösung der DWD Wetterstation 1991 in Münster, die zuletzt beim Naturkundemuseum in Münster verortet war, und der Neuaufstellung der DWD Wetterstation 1989 am Flughafen Münster/Osnabrück ergeben sich Brüche in den Zeitreihen für Temperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer. Durch eine Überschneidung der Messungen an den Standorten in Münster und am Flughafen Münster/Osnabrück wird mit deutlicher graphischer Abgrenzung der zwei Zeitreihen eine Trendanalyse von 1892 bis 2021 ermöglicht. Die DWD Daten sind unter folgendem Link verfügbar: https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/observations_germany/ . Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) gibt zudem auf folgender Seite eine Übersicht zum Klimafolgenmonitoring NRW mit Berichten, Datensätzen sowie Kartenanwendungen: https://www.klimafolgenmonitoring.nrw.de/ . 2 Klimatische Einordnung der Jahre 2020 und 2021 Überblick zu den wichtigsten Beobachtungen: - Die Lufttemperatur ist in Münster deutlich angestiegen, sowohl im Gesamtjahresverlauf als auch in den einzelnen Monaten - Schwankungen in der Jahresmitteltemperatur wie zwischen 2020 und 2021 veranschaulichen die natürliche klimatische Variabilität in einer sich beschleunigenden globalen Erhitzung. - 2020 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen für Münster. - 13 der vergangenen 20 Jahre zählen zu den 20 wärmsten Jahren seit Aufzeichnungsbeginn. - Im Vergleich der Zeiträume 1961 - 1990 und 1991 - 2020 hat die Jahresmitteltemperatur um 1 Grad Celsius zugenommen. - Eis- und Frosttage werden in Münster deutlich seltener. - 2020 verzeichnete die meisten Tropennächte seit Beginn der Messungen. - Münster war 2020 und 2021 durch verschiedene Starkregenereignisse betroffen, wie z.B. am 14.07.2021, als bis zu 47 mm Niederschlag in 3,5 Stunden gemessen wurden. - Ein Kälteeinbruch im Februar 2021 brachte 7 Eistage in Folge sowie ca. 40 cm Schnee. Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 3 Die Jahresmitteltemperatur lag 2020 in Münster mit 11,5 Grad Celsius über den bisherigen Rekordjahren 2018 und 2014 (11,4 °C) und 2019 (11,3 °C). Allerdings war 2020 nicht geprägt durch langanhaltende Hitzeperioden. Stattdessen waren bis auf Mai und Juli alle Monate zu warm, im Verg leich zur Klimanormalperiode 199 1-2020, insbesondere die Wintermonate Januar und Februar (Abb. 1). Mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,2 °C war das Jahr 2021 deutlich kühler als die vorangegangenen Jahre, die zuvor nacheinander die Temperaturrekorde im Jahresmittel eingenommen ha tten. Allerdings zeigen sich extreme Temperatursprünge: Während April und Mai 2021 im Vergleich zur Klimanormalperiode 1991- 2020 um bis zu 3,2 °C kälter waren, war der Juni 2021 über 3 Grad zu warm. Die Jahre 2020 und 2021 waren im Vergleich zum langjährigen Mittel von 1991 bis 2020 zu trocken, das bedeutet, dass sich das Niederschlagsdefizi t der vergangenen Jahre weiter verschärfte (Abb. 2). Mit 705 mm fielen 84 % (2020) bzw. 87 % (2021) der vieljährigen mittleren Jahressummen von 1991-2020. Dies bedeutet ein Defizit von 145 mm in 2020 bzw. 99 mm in 2021 gegenüber der Bezugsperiode . Das Niederschlagsdefizit sind über den gesamten Jahresverlauf zu beobachten. Der niederschlagsreiche Februar mit über 150 % des Niederschlags im Vergleich zur vieljährigen mittleren Monatssumme von 1991-2020 und der stellenweise zu gewässerseitigen Überflu tungen führte, konnte das folgende extreme Niederschlagsdefizit in April und Mai nicht ausgleichen. Die Sonnenscheindauer für die Jahre 2020 und 2021 variierte (Abb. 3). Während 2020 über das Jahr ein Plus von 14 % im Vergleich zum Langjährigen Mittel von 1991 – 2020 verzeichnete, hatte 2021 im Jahresmittel 5 % weniger Sonnenscheinstunden als der langjährige MitteI. In den Monaten Januar und Dezember wurde das Sonnenscheinsoll mit jeweils 40% und mehr deutlich verfehlt. In 2020 war vor allem der April und der November mit bis zu 60 % Sonnenscheinüberschuss deutlich sonnenscheinreicher als der langjährige Mittel. Abb. 1: Temperaturanomalie für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 2020 bis 2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) -4 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abweichungen vom langjährigen Mittel [K] Temperaturanomalie 2020 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 4 Abb. 2: Niederschlagsanomalie für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 2020 bis 2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) Abb. 3: Anomalie der Sonnenscheindauer für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 2020 bis 2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) -100 -50 0 50 100 150 200 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abweichungen vom langjährigen Mittel [%] Niederschlagsanomalie 2020 2021 -60 -40 -20 0 20 40 60 80 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abweichungen vom langjährigen Mittel [%] Anomalie der Sonnenscheindauer 2020 2021 Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 5 3 Klimaveränderung in Münster der Jahre 1892 bis 2021 Für die gesamte Zeitreihe (1892-2021) ergibt sich ein Temperaturanstieg von 1,6 K (Abb. 4). Hinsichtlich des Niederschlags setzt sich der Trend einer Abnahme der mittleren Jahressumme fort (Abb. 5) . 13 der letzten 14 Jahre waren zu trocken im Vergleich zum langjährigen Mittel von 1961 - 1990. Mit 1787 Sonnenstunden in 2020 setzt sich der Trend von sonnenscheinreicheren Jahren fort (Abb. 6). Abb. 4: Zeitreihen der Anomalie der Temperatur (1892 – 2021) in Bezug zur Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 - 1989 in Münster und 1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) Abb. 5: Zeitreihen der Anomalie des Niederschlags (1892 - 2021) in Bezug zur Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 - 1989 in Münster und 1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) -2 -1,5 -1 -0,5 0 0,5 1 1,5 2 2,5 1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 Temperaturabweichung [K] Temperaturanomalie Wechsel der DWD Messstationen 1989/ 1990 -60 -40 -20 0 20 40 1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 Niederschlagsabweichung [%] Niederschlagsanomalie Wechsel der DWD Messstationen 1989/ 1990 vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 775 mm vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 9,2 °C linearer Trend 1892 - 2020: +1,6 K Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 6 Abb. 6: Zeitreihe der Anomalie der Sonnenscheindauer (1892 - 2021) in Bezug zur Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 -1989 in Münster und 1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) 4 Zeitreihen Klimatologischer Kenntage der Jahre 1990 bis 2021 Trotz des verzeichneten historischen Wärmerekords über die Jahresmitteltem peratur für das Jahr 2020 ( Abb. 4) weisen die Jahre 2020 und 2021 im Hinblick auf die Wärme bedingten Kenntage mit 40 bzw. 33 Sommertagen (Tage mit Tmax ≥ 25 °C) und 12 bzw. 4 heißen Tagen (Tage mit Tmax ≥ 30 °C) auf durchschnittliche Sommer hin (s. Abb. 6). Die Kälte bedingten Kenntage liegen mit keinem Eistag (Tage mit Tmax < 0 °C) in 2020 und 7 Eistagen in 2021 sowie 33 Frosttage (Tage mit Tmin < 0 °C) in 2020 und 50 Frosttagen in 2021 unter den langjährigen Mitteln von 1991 bis 2020 (Abb. 8). Bei den Niederschlagskenntagen zeigt sich, dass nicht nur die Jahr esniederschlagsmenge abnimmt (Abb. 5), sondern auch die Tage mit N iederschlagssummen von mind. 10 mm bzw. mind. 20 mm (2020: 13 Tage ≥ 10 mm und 3 Tage ≥ 20 mm Niederschlag; 2021: 11 Tage ≥ 10 mm und 2 Tage ≥ 20 mm Niederschlag) (Abb. 9). Die Zahl der Niederschlagstage nimmt zwar weiterhin ab, dennoch sind intensive Starkregenereignisse zu verzeichnen , wie bspw. am 14.07.2021 als bis zu 47 mm innerhalb 3,5 Stunden fielen und die Feuerwehr zu über 70 Einsätzen gerufen wurde, wie etwa Keller leer zu pumpen. In Erinnerung bleibt auch der Kälteeinbruch im Februar 2021 mit starken langanhaltenden Niederschlägen in Form von Schnee. Für die Erfassung von Extremniederschlägen genügt es i. d. R. nicht, Stationsdaten zu analysieren. Da insbesondere konvektive Niederschlä ge sehr kleinräumig s ein können , besteht je nach Dichte der Niederschlagsstationen die Gefahr, dass Starkregenzellen mit Punktmessungen nicht zutreffend (oder gar nicht) er fasst werden. Hier schaffen radargemessene Nie derschlagsdaten Abhilfe . Sie zeigen die räumliche Niederschlagsverteilung. Daten für Radargebundene Erfassungen des DWDs liegen nur bis einschließlich 2020 vor (s. CatRaRE des DWD). Ein Monitoringsystem für Unwetterereignisse in Münster soll im Rahmen des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 erarbeitet werden (s. Maßnahmen A1e - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen; A3 - Warn- und Informationssystem). -30 -20 -10 0 10 20 30 40 1948 1958 1968 1978 1988 1998 2008 2018 Anomalie der Sonnenscheindauer [%] Anomalie der Sonnenscheindauer Wechsel der DWD Messstationen 1989/ 1990 vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 1526,3 h Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 7 Abb. 6: Zeitreihen der Sommertage (Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C) und der Heißen Tage (Maximum der Lufttemperatur ≥ 30 °C) von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) Abb. 7: Zeitreihe der Tropennächte (Minimum der Lufttemperatur ≥ 20 °C) von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Anzahl der Tage [d] Anzahl Sommertage und Heiße Tage Anzahl Sommertage Anzahl Heiße Tage 0 1 2 3Anzahl der Tage [d] Anzahl Tropennächte Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 8 Abb. 8: Zeitreihen der Frosttage (Minimum der Lufttemperatur ≤ 0 °C) und der Eistage (Maximum der Lufttemperatur ≤ 0 °C) (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) Abb. 9: Zeitreihen der Tage mit Niederschlag ≥ 10 mm und Tage mit Niederschlag ≥ 20 mm von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 0 20 40 60 80 100 120 Anzahl der Tage [d] Anzahl Frosttage und Eistage Anzahl Frosttage Anzahl Eistage 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anzahl der Tage [d] Tage mit Niederschlag ≥ 10 mm und ≥ 20 mm Anzahl Tage RS >=10 mm Anzahl Tage RS >=20 mm Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 9 Abb. 14: Zeitreihe der Tage mit einer Schneedecke ≥ 1 cm von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 0 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl der Tage [d] Tage mit Schneedecke ≥ 1 cm
Anlage A
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Anlage A zur V/0101/2022 Kurzüberblick Sachstandsbericht 2020/2021 zur Umsetzung des Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das T eilziellautet, die Herausforderungen des Klimawandels in der Stadt anzunehmen und mit der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aktiv entgegenzutreten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Beschlussvorlage V/0799/2019 inkl. V/0799/2019/E1 soll das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster die Grundlagen für die zukünftige Klimaanpassungsstrategie der Stadt zur Kenntnis genommen und damit auch die städtischen Zielsetzungen für eine resiliente Stadt bekräftigt. Klimaschutz und Klimaanpassung wirken als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Bereiche und haben daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Kanalstraße
- Steinfurter Straße
- Busso-Peus-Straße
- Grevener Straße
- Sudmühlenstraße
- Roxeler Straße
- Harsewinkelplatz
- Bremer Platz
- Wibbeltstraße
- Kirschgarten
- Feldstiege
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0101/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 07.02.2022 10:16