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V/0101/2022

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster - Sachstandsbericht 2020/2021

Vorlagen 02.02.2022

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V_0101_2022_Anlage_2_NRW_15-Punkte-Papier

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Ansehen

Berichtsvorlage

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V_0101_2022_Anlage_3_Maßnahmensteckbriefe

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V_0101_2022_Anlage_1_Klimafolgenmonitoring

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Anlage A

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V_0101_2022_Anlage_2_NRW_15-Punkte-Papier

15173 Zeichen

15-Punkte-Offensive  
zur Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen 
 
 
Mit dem bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetz wird NRW seiner Vorreiterrolle im Bereich 
der Klimaanpassung gerecht. Mit dem verabschiedeten Gesetz stellt die Landesregierung die 
Weichen dafür, unser Bundesland auf das sich verändernde  Klima vorzubereiten. In diesem 
Zuge bringt das MULNV mit einer 15-Punkte-Offensive konkrete Projekte und Maßnahmen auf 
den Weg, um die gemeinsame Herausforderung  eines klimaresilienten Umbaus im Land zu 
bewältigen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen und Projekte werden insbesondere Kommunen, 
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dazu befähigt, NRW klimasicher zu machen. 
 
  
Anlage 2 zur Vorlage XXXXXXXX

UMSETZUNG VON KLIMAANPASSUNG FÖRDERN 
 
1. Kommunikations-, Vernetzungs- und strukturbildende Maßnahmen zum Wissenstransfer, 
Kompetenzaufbau und Qualitätsmanagement bei verschiedenen Akteuren im Bereich der 
Klimaanpassung   
Kommunen können einen großen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gleichz eitig von 
einer klimaangepassten Stadtentwicklung profitieren. Das Klimaanpassungsgesetz 
verpflichtet die Landesregierung in § 5 zur Unterstützung der öffentlichen Stellen bei dieser 
Aufgabe durch passende Förderprogramme. Mit der Förderung der Durchführun g eines 
Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens unterstützt das  MULNV Städte, 
Gemeinden und Kreise in NRW dabei, Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel durch die 
Schaffung optimierter Strukturen in der Kommunalverwaltung auf - und dort, wo bere its 
Aktivitäten vorhanden sind, diese auszubauen. Bisher konnten 25 Kommunen von dieser 
Förderung profitieren, weitere 8 -10 Kommunen haben bereits ihr Interesse bekundet. Diese 
und weitere sollen in Zukunft finanzielle Unterstützung für den Aufbau eines 
Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystems erhalten. Außerdem sollen ab Herbst 2021 
Maßnahmen zum Wissenstransfer und Kompetenzaufbau in Kommunen gefördert werden. So 
sollen di e breite Kommunikation von Best -Practice-Beispielen und der interkommunale 
Austausch von Erfahrungen verstärkt und damit das Thema Klimaanpassung breiter verankert 
werden.  
 
2. Konzeption, Entwicklung und Vorbereitung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen 
Aufrufe der nächsten EFRE Förderperiode 2021 -2027 zielen darauf ab, die Erstellung  
informeller Pläne und Konzepte zu fördern, um jeweils lokal geeignete Strategien und 
Maßnahmen in Kommunen zu identifizieren. In diesem Rahmen wird das MULNV  
voraussichtlich ab Herbst 2021 Kommunen bei der Konzeption, Entwicklung und 
Umsetzungsvorbereitung geeigneter Klimaanpassungsmaßnahmen  unterstützen. Dazu 
zählen bspw. Klimaanpassungskonzepte, Hitzeaktionspläne, Starkregengefahrenanalysen 
(bzw. Fließwege- und Muldenmodellierungen), Handlungskonzepte Klima, etc.  
 
3. Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung 
Neben Plänen und Konzepten werden auch verstärkt investive Maßnahmen gefördert, die der 
Klimaanpassung und somit einer verbesserten Risikoprävention gegenüber 
Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. Dazu zäh len insbesondere 
Maßnahmen zum Sc hutz vor Überhitzung und Dürre/ Trockenheit, zur Schaffung von 
Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch -Prozesse, zur

Schaffung von Niederschlagszwischenspeichern (wie z.B. Zisternen und Straßenmul den) 
sowie zum Rückhalt und schadfreien Ableiten von Niederschlagswasser bei 
Starkregenereignissen. D ie starke Resonanz auf d as Sonderprogramm „Klimaresilienz in 
Kommunen“ mit einem Fördervolumen von 12 Mio. EUR zeigt deutlich den Bedarf einer 
finanziellen Unterstützung in diesem Bereich von Seiten der Städte, Gemeinden und Kreise. 
Daher zielen sowohl ein kommender Projektaufruf im Rahmen von REACT -EU mit einem 
Fördervolumen von ca. 10 Mio. EUR als auch Aufrufe der nächsten EFRE -Förderperiode 
2021-2027 darauf ab, konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen. 
Gefördert werden sowohl investive als auch konzeptionelle Maßnahmen (siehe 1 und 2.), die 
der Klimaanpassung und somit einer verbesserten Risikoprävention gegenüber 
Klimawandelfolgen auf lokaler und regionaler Ebene dienen. 
 
4. Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruktur 
Das Klimaanpassungsgesetz NRW weist dem Schutz und dem Ausbau der Grünen 
Infrastruktur im § 4 Absatz 5 besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung setzt sich daher 
zukünftig noch stärker für die Schaffung, den Erhalt, die Wiederherstellung und die 
Verbesserung von Elementen der Grünen Infrastruktur ein. Im Rahmen des REACT EU – 
Programmes werden in der jetzigen EFRE -Förderperiode für diesen Zweck bis Ende 2022 
weitere 20 Mio. Euro durch die EU zur Verfügung gestellt. So können schwerpunktmäßig natur-
basierte Lösungen zur Steigerung der Biodiversität sowie zur Erhöhung der psychischen und 
physischen Gesundheit, die wohn- und arbeitsortnahes sowie touristisches Naturerleben und 
deren Erschließung ermöglichen, gefördert werden.  
Im Rahmen der Vorbereitungen zur nächsten Förderperiode (2021 -2027) setzt sich  das 
MULNV erneut für die Förderung der grünen Infrastruktur ein. Im neuen Operationellen 
Programm NRW (OP NRW) ist das Thema be reits fest verankert. Der Start eines 
Förderaufrufes „Grüne Infrastruktur“ ist für Anfang 2022 vorgesehen. 
 
5. Wiederbewaldung von Schadflächen 
In den vergangenen drei Jahren sind gut 70.000 Hektar Wald durch Stürme, Dürre und 
Borkenkäferbefall so stark geschädigt worden, dass eine aktive Wiederbewaldung erforderlich 
ist. Ziel dieser Wiederbewaldung ist es , sowohl eine nachhaltige Rohstoffversorgung 
wiederaufzubauen, als auch  die Senkenfunktion des Waldes möglichst rasch 
wiederherzustellen und zu stärken. Glei chzeitig zielt die Wiederbewaldung im Privat - und 
Kommunalwald auf die Klimaanpassung des Wal des ab. Das MULNV unterstützt dies mit 
breiten Förderangeboten. Allein 2021 stehen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung.  Die 
Aufgabe der Wiederbewaldung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

6. Förderung der Infrastruktur für die Bewässerung in Landwirtschaft und Gartenbau 
Die Trockenjahre 2018 – 2020 haben in der Landwirtschaft und im Gartenbau die 
Notwendigkeit der Bewässerung insbesondere von Kulturen des Obst - und Gemüsebaus 
sowie von Kartoffeln verdeutlicht. Gleiches gilt regional für die Frostschutzberegnung im 
Obstbau. Dort, wo lokal keine ausreichenden Möglichkeiten zur Wasserentnahme aus Grund- 
oder Oberflächenwasser bestehen  und das Wasserdargebots insge samt ausreichend ist,  
bedarf es gezielter Investitionen zum Bau und zur Erweiterung von überbetrieblichen 
Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser. Das MULNV fördert 
solche überbetrieblichen, gemeinschaftlichen Einrichtungen im Rahm en der 
Bewässerungsrichtlinie. Die Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts 
einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasser- und Bodenverbände. 
 
 
KNOW-HOW ERHÖHEN 
 
7. Veröffentlichung des Klimafolgen – und Anpassungsmonitoring NRW 
Die Folgen des Klimawandels auf Natur, Umwelt und Gesellschaft dar zustellen und 
Anpassungsprozesse und deren Fortschritte zu ermitteln – das ist das Ziel des Klimafolgen- 
und An passungsmonitoring NRW (KFAM). Das vom LANUV im Auftrag des MULNV 
erarbeitete Monitoring baut das seit 2011 bestehenden Klimafol genmonitoring au s und 
ermittelt Aussagen zu allen 16 Handlungsfeldern des Klimaschutzplans (Teil Anpassung), wie 
z.B. Tourismus, Energiewirtschaft, Katastrophenvorsorge oder Stadtentwicklung. Im Herbst 
2021 sollen neben einer ausführlichen Beschreibung der Klimaentwicklung die Ergebnisse des 
KFAM im Rahmen des LANUV -Klimaberichts veröffentlicht werden. Das Indikatorenset wird 
langfristig vom LANUV gepflegt, d.h. aktualisiert und fortentwickelt. D amit we rden die 
Monitoring-Vorgaben des  Klimaanpassungsgesetzes nach § 9 erfüllt und gleichzeitig die 
Grundlagen geschaffen, um die Weiterentwicklung von Anpassungspolitiken gezielt steuern 
zu können.  
 
 
NETZWERKE SCHAFFEN 
8. Einberufung des „Beirates Klimaanpassung NRW“ 
Das Ziel, Nordrhein-Westfalen klimasicher zu machen, ist nur mit einer koordinierten, engen 
Zusammenarbeit mit  einer breit aufgestellten Gruppe von Expertinnen und Experten aus 
Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden zu er reichen. Daher sieht das neue

Klimaanpassungsgesetz in § 11 die Einrichtung eines Beirats zur Klimaanpassung vor.  In der 
zweiten Jahreshälfte wird das MULNV einen Beirat einberufen, der die Klimaanpassungspolitik 
hier im Land fortan beratend begleiten wird. 
 
9. Kompetenznetzwerk Klimaanpassung für Unternehmen 
Unternehmen können von Klimaauswirkungen wie Hitzewellen, Starkregenereignissen oder 
Dürrephasen direkt oder indirekt selbst betroffen sein. Sie können aber auch durch neue 
Produkte, Technologien und Dienstleistungen nachhaltige Lösungen für die entstehenden 
bzw. sich verstärkenden Klimaauswirkungen anbieten und als Teil einer 
Klimaanpassungswirtschaft neue Geschäftsmodelle entwickeln. Ab Jahresende 2021 wird mit 
dem „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“ eine zentrale Anlaufstelle für die Privatwirtschaft 
zur Verfügung stehen, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei dieser 
langfristigen Herausforderung sensibilisiert, vernetzt und unterstützt.  Damit trägt die 
Landesregierung zu ihrer im § 4 Absatz 2 des Klimaanpassungsgesetzes formulierten Aufgabe 
bei, Maßnahmen und geeignete Unterstützungsstrukturen zur Klimaanpassung umzusetzen 
und zu fördern. 
 
 
NRW-STRATEGIEN ENTWICKELN 
 
10. Start des Prozesses zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie 
Auf Basis der Ergebnisse des Klimafolgen - und Anpassungsmonitoring NRW und unter 
Einbindung des Beirates Klimaanpassung NRW wird das MULNV in Kooperation mit anderen 
Ressorts die Hauptpfeiler als Eckpunkte der NRW-Klimaanpassungsstrategie skizzieren und 
damit die Grundlage für den Beteiligungsprozess schaffen, dessen Ziel die Verabschiedung 
einer Klimaanpassungsstrategie nach § 8 des Klimaanpassungsgesetzes ist. 
 
11. Praxisleitfaden Klimaresilienz-Check für Kommunen 
Planungen und Entscheidungen, die heute getroffen werden, sind möglichst zukunftssicher 
auszurichten. Die bestehenden und zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels sollten 
daher in Abwägungsprozesse angemessen einbezogen werden. Das Klimaanpassungsgesetz 
verpflichtet aus diesem Grund in § 6 alle Träger öffentlicher Aufgaben , Klimafolgen zu 
berücksichtigen, auch bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien. 
Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung dieses Berücksich tigungsgebotes wird ein 
Leitfaden erarbeitet , der insbesondere Kommunen eine Hilfestellung zur Integration von

Klimaanpassung ins Alltagsgeschäft bietet. Mit einem solchen Klimaresilienz -Check wird die 
Erfüllung des Gesetzes in besonderem Maße erleichtert. 
 
12. Konzept Grüne Infrastruktur NRW 
Auf Basis der Erfahrungen mit der Erarbeitung einer Strategie zur grünen Infrastruktur im 
Ruhrgebiet plant das MULNV ein entsprechendes landesweites Konzept in Zusammenarbeit 
mit den anderen Ressorts zu erarbeiten. Es soll  für NRW das strategisch geplante Netzwerk 
der grünen Infrastruktur und seine Leistungen sowohl im ländlichen als auch im städtischen 
Raum definieren, einen Rahmen für seine Weiterentwicklung geben und Prioritäten setzen. 
Mithilfe eines solchen Landesrahme ns wird es einfacher, Funktionen für grüne Infrastruktur 
aufgrund ihrer wesentlichen Leistungen, auch im Bereich der Klimaanpassung, in bestimmten 
Gebieten gezielt zu entwickeln und so insgesamt eine zukunftsorientierte Flächennutzung zu 
unterstützen. 
 
13. Überarbeitung des Waldbaukonzepts 
Der Aufbau klimastabiler Wälder ist für die Aufrechterhaltung der Senkenfunktion der Wälder 
und der nachhaltigen Nutzung des Rohstoffs Holz zur Erreichung der Klimaschutzziele von 
entscheidender Bedeutung. Das Waldbaukonze pt, das diesen Aufbau konkreter beschreibt 
und steuert, ist Teil der Klimaanpassung sstrategie für den Wald der Landesregierung. Eine 
periodische Weiterentwickelung des Konzepts entsprechend den sich verändernden Wissens- 
und Datengrundlagen ist Daueraufgabe einer konsequenten Daseinsvorsorge. So ist gerade 
auch vor dem Hintergrund der Extremerfahrungen der letzten drei Jahre, was Hitze, 
Trockenheit und Schädlingsbefall betrifft, die Überarbeitung des Waldbaukonzepts zwingend 
erforderlich, sie soll bis zum Jahresende 2021 abgeschlossen sein. Mit dem Konzept wird der 
in § 4 Absatz 4 des Klimaanpassungsgesetzes festgeschriebenen Aufgabe der 
Landesregierung Rechnung getragen, neben der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie 
auch weitere spezifis che Konzeptionen zum Umgang mit den Auswirkungen des 
Klimawandels zu erstellen. 
 
14. Konzeption zu langanhaltenden Trockenphasen 
Vor dem Hintergrund eines erwartungsgemäß zukünftig erhöhten Wasserbedarfes und damit 
verbundenen höheren Entnahmen erarbeitet das MULNV eine gesamtheitliche Konzeption 
zum Umgang mit langhaltenden Trockenphasen. Dazu wird die vorhandene Kenntnis- und 
Datenlage bezogen auf Grun d- und Oberflächenwasser eingehend geprüft, um Defizite der 
Datenlage zu erkennen, bestehende Probleme und Nu tzungskonkurrenzen (regional) zu

identifizieren und mögliche (regionale) Lösungsansätze und Maßnahmenoptionen zu 
entwickeln. Dies geschieht dialogisch in Gesprächen mit allen Betroffenen. 
Bei der Prüfung der Datenlage werden sowohl vorhandene Erkenntnisse aus jahrzehntelangen 
Beobachtungen und Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland einbezogen 
wie auch neue Erkenntnisse und Modellierungen vorgenommen.  Die Konzeption trägt 
ebenfalls der Verpflichtung aus § 4 Absatz 4 des Klimaanpassungsgesetzes Rechnung. 
 
 
BÜRGERINNEN UND BÜRGER ALS KLIMASICHERE PARTNERINNEN UND PARTNER 
GEWINNEN 
 
15. Verbraucherzentrale NRW als Wegbegleiter und Multiplikator: 
Das Klimaanpassungsgesetz ruft in § 7 alle Bürgerinnen und Bürger d azu auf, zu einem 
klimaresilienten Nordrhein -Westfalen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beizutragen. Mit 
verbrauchergerechter, gezielter Information, Aufschließung sowie Beratung zu klimasensiblen 
Themen kann die Motivation zu klimasicherem Handeln i m Alltag unterstützt und die 
Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu Eigeninitiative und Eigenvorsorge gestärkt 
werden. Dabei gilt es, Hemmschwellen abzubauen und den aktiven 
Bürgerbeteiligungsprozess vor Ort voranzubringen.  
Die Verbraucherzentrale NRW  setzt mit dem neuen Landesprojekt „Mehr Grün am Haus – 
Spür das bessere Klima“ einen Schwerpunkt im Bereich Vorsorge und Schutz gegen die 
negativen Folgen des Klimawandels und stellt den Verbraucherinnen und Verbrauchern 
Informationen zur Verfügung, damit  sie anhand der Entsiegelung von Schottergärten sowie 
Dach- und Fassadenbegrünung einen eigenen Beitrag für mehr Klimaresilienz leisten können. 
Klimabezogene Themenbereiche wie Hitze, Starkregen, Absicherung von 
Versicherungsschäden, Flächenentsiegelung, D ach- und Fassadenbegrünung sowie Urban 
Gardening werden auch über die Energieberaterinnen und -berater der VZ NRW in Verbindung 
mit Gebäudedämmung, Hitzeschutz und ökologischen Baumaterialien aufgegriffen.

Berichtsvorlage

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V/0101/2022
V/0101/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster - Sachstandsbericht 2020/2021
Beratungsfolge
29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
Bericht:
Anlass
Mit dem Beschluss des Handlungskonzeptes Klimaanpassung 2030 (Vorlagen V/0799/2019 und
V/0799/2019/1) hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung beauftragt, regelmäßig alle zwei Jahre
einen Sachstandsbericht zum Klimafolgenmonitoring sowie zur Umsetzung des Handlungskonzeptes
vorzulegen.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Entwicklung von T emperatur und Niederschlag sowie von
Extremwettereignissen über die Jahre 2020 und 2021. Darüber hinaus werden Änderungen des
rechtlichen und des finanziellen Rahmens für das Thema Klimafolgenanpassung vorgestellt, um im
Folgenden einen Überblick zum Stand der Umsetzung der 48 Maßnahmen für die Jahre 2020 und
2021 zu geben.
1. Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse
Eine der Kernaufgaben des Monitorings ist die Beobachtung der tatsächlich eintretenden
Klimaveränderungen im Münsteraner Stadtgebiet. Im Fokus sind dabei vor allem Veränderungen der
T emperatur,sowie der Niederschlagsmenge und -intensität im jahreszeitlichen Wechsel.
2020 war das wärmste Jahr seit Beginn der amtlichen Messungen für Münster und damit noch
wärmer, als die bisherigen Rekordjahre 2018 und 2019. Das Niederschlagsdefizit hat sich zudem in
2020 und 2021 weiter verschärft. Die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahre bestätigen die
rasante globale Klimaerwärmung, mit der Folge, dass es zu warm und zu trocken ist im Vergleich zum
langjährigen Mittel. Auch führen Extremwetterereignisse, wie der Schneesturm im Januar 2021 oder
die Starkregenereignisse im Sommer 2021, den Trend von häufiger und intensiver auftretenden
Wetterextremen fort. Eine detailliertere Darstellung zum Klimafolgenmonitoring wird in Anlage 1
gegeben.
Dezernat
VI/Koordinierungsstelle für
Klima und Energie/KLENKO
02.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Scherer/ Herr
Muddemann
T elefon:492-7154/-7157
SchererI@stadt-
muenster.de/
MuddemannV@stadt-
muenster.de

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V/0101/2022
2. Änderungen der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die
Klimafolgenanpassung
Gesetzlicher Rahmen
Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat zum 1. Juli 2021 das bundesweit erste eigenständige
Klimaanpassungsgesetz (KlAnG NRW) beschlossen. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung
das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Zur Umsetzung des
Gesetzes und zur Unterstützung von Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen hat
das Umweltministerium eine 15-Punkte-Offensive (s. Anlage 2) mit vielfältigen Maßnahmen formuliert.
Für Kommunen bzw. Verwaltungen von besonderer Bedeutung ist die Verpflichtung, fortan
Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen (§ 6
Berücksichtigungsgebot).
Finanzieller Rahmen
Die starke Resonanz auf die in den letzten zwei Jahren vom Land NRW aufgelegten
Förderprogramme für Maßnahmen der Klimaanpassung, wie etwa das Sonderprogramm
„Klimaresilienz in Kommunen“, zeigen deutlich den Bedarf einer finanziellen Unterstützung für Städte
und Gemeinden. Kommende Projektaufrufe im Rahmen der nächsten EFRE-Förderperiode 2021-
2027 zielen darauf ab, konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Laut
Land NRW sollen sowohl investive als auch konzeptionelle Maßnahmen gefördert werden. Im
Rahmen des REACT EU – Programmes werden zum Schutz und Ausbau der Grünen Infrastruktur bis
Ende 2022 weitere 20 Mio. Euro durch die EU zur Verfügung gestellt.
Mit Neustrukturierung der Städtebauförderung sind seit 2021 Maßnahmen zu Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der
Städtebauförderung mit den drei T eilprogrammenLebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, sowie
Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Dies kann in den Fördergebieten u.a. durch Maßnahmen zur
Verbesserung der grünen Infrastruktur, und des Regenwasserrückhalts umgesetzt werden. Als
Voraussetzung für eine Antragstellung zur Städtebauförderung erarbeitet die Verwaltung aktuell
integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (InSEK) für Berg Fidel sowie für die Innenstadt. Der
Antrag zur Städtebauförderung für den Stadtteil Coerde liegt dem Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit zur Prüfung vor.
Die Stadt Münster hat die Möglichkeiten verschiedener Fördermaßnahmen zur Klimaanpassung für
die Jahre 2020 und 2021 ausführlich genutzt:
- Personalstelle Klimaanpassung (2018 - 2021)
- DAS Kommunales Leuchtturmprojekt – "Management multiklimatischer Belastungen in
öffentlichen Stadträumen in Bremen und Münster" (MultiKlima) (2019 – 2021)
- European Climate Adaptation Award (ECA) (2020 – 2024)
- Grüne Infrastruktur: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit – Waldfriedhof Lauheide
(u.a. Bewässerungsfahrzeuge) (2021)
- Wohnraumförderung: Begrünung von Fassaden an Gebäuden der Wohn + Stadtbau GmbH
(2021)
- KommunalerKlimaschutz.NRW: „Nachhaltig wachsen: Münster aktiv klimagerecht gestalten" -
Wassersensible Stadtentwicklung Oxford-Quartier (2019 - 2022)
- INTERREG V – Projekt „Wasserrobuste Städte” (2018 - 2022)
- Renaturierungsmaßnahmen an städtischen Gewässern (fortlaufend)
Die Verwaltung sowie die T ochterunternehmenwerden sich weiterhin aktiv bemühen, Fördermittel für
die Umsetzung der Maßnahmen zu akquirieren.
3. Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 – Stand der Umsetzungen
Das Controlling hat die Aufgabe, den Umsetzungsstand der im Handlungskonzept der Stadt Münster
genannten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dies umfasst auch die Bewertung und
Analyse bereits realisierter Projekte und Maßnahmen hinsichtlich ihres Zielerreichungsgrades bzw.
ihres Erfolges.

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Neben dem 2-jährlichen Sachstandsbericht, werden die städtischen Klimaanpassungsaktivitäten auch
im Rahmen des European Climate Adaptation Awards (ECA) für die Jahre 2020 – 2024 analysiert und
bei Bedarf nachgesteuert (V/0149/2020). Der ECA ist ein bundesweit etabliertes Monitoring und
Controlling Instrument zur kommunalen Klimaanpassung.
Der aktuelle Sachstand zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für die Jahre 2020/2021 ist in
einer Übersicht mit Erläuterungen zu allen Maßnahmen zusammengestellt (s. Anlage 3). Insgesamt
ist die Umsetzung der Maßnahmen auf einem guten Weg und eine Vielzahl an Maßnahmen ist in den
vier Schwerpunktbereichen des Handlungskonzepts (Vorsorge zu Hitze, Trockenheit, Starkregen und
Sturm) sowie in den übergeordneten Themenbereichen in Angriff genommen, fortgeschrieben und
weiterentwickelt worden. Positiv herauszustellen ist, dass die Gelegenheitsfenster durch
Sanierungsmaßnahmen an städtischen Grünflächen, Freiräumen, Entwässerungsstrukturen, sowie
Gebäuden zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Bestand häufiger genutzt wurden.
Das extreme Starkregenereignis im Juli 2021, das in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens und
Rheinland-Pfalz zu immensen Schäden und T odesfällen führte, und das auch in Münster Keller
überfluten ließ, führte uns erneut vor Augen, dass eine Starkregenkatastrophe wie 2014 jederzeit
möglich ist. Nachdem Münster 2014 auf zahlreiche Unterstützung aus dem gesamten Bundesgebiet
setzen konnte, war es diesmal an Münster, durch das Senden von erfahrenen Mitarbeitenden der
Feuerwehr, der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und des städtischen Kanalbetriebs, in den
Überflutungsgebieten Nordrhein-Westfalens Hilfe zu leisten.
Verzögerungen
Das Gesundheits- und Veterinäramt musste durch die außerordentliche Arbeitsbelastung in der
Corona-Pandemie den Beginn der Maßnahmenumsetzung nach hinten verschieben. Außerdem
konnte die für diese Aufgabe neu geschaffene halbe Stelle noch nicht besetzt werden.
Eine Verzögerung der Maßnahmenumsetzung entstand zum T eil auch durch unzureichende IT
Ausstattung, wie beispielsweise bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten (s. A5a - Schutz und
Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen). Auch das Fehlen eines zeitgemäßen digitalen
Baummanagementsystems, das nun aufgebaut werden soll, in Kombination mit zu geringen
personellen und finanziellen Ressourcen, ist Grund für Verzögerungen bei der Umsetzung von
Maßnahmen (s. A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes; H5b - Beobachtung
und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen).
Wirkungsanalyse
Eine eigene quantitative Bewertung von Indikatoren zur Wirkung der Maßnahmenumsetzung ist
derzeit nicht vorgesehen, sondern wird über die städtischen Umweltdaten abgedeckt, die
verschiedene Indikatoren, wie etwa „Bauliche Eingriffe in das Grünsystem“, “Öffentliche Grünflächen
je Einwohner“, „Flächen für Siedlung und Verkehr“ quantitativ beschreiben. Für die nächste
Fortschreibung der Umweltdaten ist zudem vorgesehen, Indikatoren zu Klimawandel und
Klimaanpassung zu prüfen und ggf. aufzunehmen.
Stattdessen erfolgt eine eigene qualitative Beschreibung und Bewertung der Maßnahmenumsetzung
für den ersten Berichtszyklus zum Handlungskonzept Klimaanpassung. Stellvertretend sind folgende
Maßnahmen zu nennen:
 A5a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen
Zum Überflutungsschutz wurde eine Vielzahl an Maßnahmen durchgeführt. An der Kanalstraße,
als Bereich der 2014 besonders vom Starkregen betroffen war, wurde beispielsweise der Bau
eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbeltstraße und die Vergrößerung der
Regenwasserkanalisation fertiggestellt. Zusammen mit der 1,3 km langen renaturierten Aa und
dem zuvor errichteten Deich ergibt sich an dieser Stelle ein wirksamer Überflutungsschutz für die
angrenzenden Siedlungsbereiche.
 S2a - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im
Siedlungsraum

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V/0101/2022
Als Antwort auf die Herausforderungen einer wachsenden Stadt im Klimawandel wurden im
Rahmen der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) weitere wichtige
Weichen für eine klimaangepasste und wassersensible Stadt gelegt. Zu den Leitlinien des
Konzepts gehören unter anderem die risikoarme Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, die
multifunktionale Nutzung von Flächen, wie etwa öffentliche Grünflächen, und die Verbesserung
des Mikroklimas. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist es, den natürlichen Wasserkreislauf so
wenig wie möglich zu beeinflussen. Für die Bewältigung dieser Pflichtaufgaben im
Geltungsbereich der 7. Fortschreibung von 2021 – 2026 entstehen Kosten in Höhe von rund 356
Mio. €. Diese werden über Gebühren sowie Zuwendungen des Landes finanziert.
 A8a - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess
Planungsrelevante Aspekte der Klimaanpassung wurden in den vergangenen Jahren bereits
verstärkt in das operative Geschäft der verbindlichen Bauleitplanung aufgenommen, sowohl in
Wettbewerbsverfahren als auch in Bebauungsplänen. Für die Entwicklungsflächen Busso-Peus-
Straße und Steinfurter Straße wurde zudem eine Klimaanalyse als Planungsgrundlage
durchgeführt. Ein Klimawandelcheck für die Bauleitplanung wird derzeit erarbeitet.
 H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
Viele öffentliche Grünflächen werden aktuell und in den kommenden Jahren saniert oder
neugeplant. Exemplarisch dafür steht die Sanierung des Südparks. Im ersten der fünf
Bauabschnitte wurden 2020 u.a. anstelle des maroden Wasserbeckens Fontänenfelder mit
Wasserparcours eingebaut, die Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten mit dem Element Wasser
bieten. Das Angebot für eine angenehme Abkühlung an heißen Sommertagen wurde von vielen
Kinder, aber auch Erwachsenen, sehr gut angenommen. Der Gesamtplanung vorausgegangen
war ein breit angelegtes Bürgerbeteiligungsverfahren.
 H8b - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude
Die städtischen Gebäudeleitlinien wurden grundlegend überarbeitet und an das Ziel der
Klimaneutralität 2030 sowie hinsichtlich einer besseren Klimavorsorge angepasst. Mit Beschluss
der aktualisierten Gebäudeleitlinien 2020 (V/0388/2020) gelten damit verbindliche Kriterien zum
sommerlichen Wärmeschutz für alle städtischen Gebäude, sowohl für Neubau- als auch für
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die zulässigen Übertemperaturgradstunden wurden auf
450 festgelegt, was einer Reduzierung um 10 % der gem. Norm festgelegten
Übertemperaturgradstunden entspricht.
 H9 - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern und schwach
geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. Mit Beschluss
V/0541/2021/1 soll zudem die Begrünung von Dachflächen im Geltungsbereich der
Altstadtsatzung sowie weiterer Erhaltungssatzungen erleichtert werden. Darüber hinaus wurde
das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude zum 01.07.2021 um den
Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). Als Grundlage für niedrigschwellige
Beratungsangebote wurde bereits im Frühjahr 2020 das Gründachkataster der Stadt Münster
veröffentlicht (www.gruendachkataster-muenster.de). Die Umweltberatung informiert zu ersten
Schritten auf dem Weg zum eigenen Gründach sowie zur städtischen Förderung.
 A2 - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“
2020 und 2021 wurden, im Rahmen dessen, was unter den jeweiligen Corona-Bedingungen
möglich war, Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herzstück der
Kampagnen war das mobile Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, am Harsewinkelplatz
und Bült. Begleitend dazu wurde an Infoständen zu den Auswirkungen des Klimawandels in
Münster informiert mit Tipps zur individuellen Anpassung. Vorträge, u.a. zu Gründächern und
klimarobusten Gebäuden, sowie ein Klima-Spaziergang im Südviertel rundeten das Angebot ab.

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V/0101/2022
Der Internetauftritt unter www.klima.muenster.de wurde laufend aktualisiert und um Informationen
zur Starkregenvorsorge und zum sommerlichen Wärmeschutz erweitert.
Weitere Herausforderungen
In Anbetracht des rasch fortschreitenden menschengemachten Klimawandels (s. Anlage 1) ist eine
Fortführung der Maßnahmenumsetzung bis hin zu einer deutlichen Intensivierung der städtischen
Aktivitäten sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimaanpassung notwendig. Folgende Ansätze
sind dabei verstärkt zu berücksichtigen:
- Integrale Zusammenarbeit: Aufgrund der Tragweite und Komplexität des Themas
Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf die Infrastruktur, auf die städtische Natur, sowie auf
die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine stärkere Vernetzung innerhalb der
städtischen Fachbereiche und T ochtergesellschaftenerforderlich.
- Entwicklung von Standards für eine klimaangepasste und wassersensible Stadtplanung:
neben Planungsstandards in der Bauleitplanung und einer frühzeitigen Einbindung in
städtebauliche Wettbewerbe und Entwurfswettbewerbe, sind vor allem Standards und
Instrumente für den unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) zu entwickeln. Verwaltungsseitig
wird derzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung begrünter Flächen in
Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden kann (vgl. V/0531/2020).
- Stadt als Vorbild bei städtischen Gebäuden und Flächen: bei der Vielzahl an baulichen
Tätigkeiten in der Stadt, auch im unbeplanten Innenbereich, ist es Aufgabe der Stadt
Maßstäbe zu setzen hinsichtlich einer klimaangepassten baulichen Entwicklung und
Sanierung von Gebäuden und Flächen.
- Erhalt gesunder und vitaler Bäume: die allgegenwärtigen Klimaveränderungen, bei
gleichzeitiger Zunahme des Nutzungsdruckes und einer erhöhten Anforderung an Qualität und
Umfang von Baumkontrollen der rund 318.000 Bäume (> 3 m Höhe) auf städtischen
Liegenschaften, erfordern ein zeitgemäßes digitales Baummanagementsystem sowie ein
Stadtbaumkonzept. Dafür müssen die finanziellen und personellen Ressourcen bei
Grünplanung und -unterhaltung den aktuellen und zukünftigen Bedarfen angepasst werden.
Wichtige geplante Projekte in den nächsten zwei Jahren
Der Sachstand zum Handlungskonzept Klimaanpassung veranschaulicht, dass für eine erfolgreiche
Maßnahmenumsetzung zum T eil wesentliche Grundlagendaten zur Entscheidungsfindung bislang
fehlen bzw. eine grundlegende Aktualisierung erforderlich ist.
Dies betrifft etwa die Erstellung eines Baumkatasters mit Erfassung von wesentlichen Parametern zur
Vitalität und Standorteigenschaften von Bäumen als Grundlage für Planung (z.B. klimaresiliente
Bäume) und Unterhaltung (u.a. Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
Bewässerung) (s. Maßnahmen A6 - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes; H5b -
Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen; T4 - Anpassung der Grünflächen).
Die in den kommenden zwei Jahren geplante Fortschreibung der Stadtklimaanalyse von 1992, der
Aufbau eines stadtweiten Messdatenmanagementsystems u.a. für klimatische, hydrologische und
hydraulische Parameter (als T eil einer urbanen Datenplattform im Rahmen des Förderprogramms
„Modellprojekte Smart Cities“, vgl. V/0075/2021) sowie die Erstellung einer validen
Starkregengefahren- und risikokarte dienen zukünftig als Grundlage für Bebauungspläne, integrierte
Stadtentwicklungskonzepte, sowie Sanierungsmaßnahmen (s. Maßnahmen A1c - Aktualisierung und
Bewertung wesentlicher Parameter; A1d - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen; A5a -
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen; S2 – Wassersensible
Stadtentwicklung).
Zur Hitze- und Starkregenvorsorge sind für 2022 und 2023 zwei grundlegende
maßnahmenübergreifende (Handlungs-)Konzepte für die Stadt Münster geplant: Der
Hitzeaktionsplan, sowie das Katastrophenschutzkonzept. Der Hitzeaktionsplan soll federführend vom
Gesundheits- und Veterinäramt unter Berücksichtigung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen
zum Schutz vor hitzebedingten T odesfällen und Krankheiten (s. Maßnahme H2a - Information und

- 6 -
V/0101/2022
Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible
Bevölkerungsgruppen) erarbeitet werden. Mit dem Katastrophenschutzkonzept sollen, aufbauend auf
den Inhalten des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanes, sowie bestehenden
Katastrophenschutzplänen, ergänzende Regelungen zum Schutz der Bevölkerung gegenüber
Katastrophen, etwa durch Unwetterereignisse, geschaffen werden. Das Konzept greift dabei
unterschiedliche Maßnahmen des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 auf (s. Maßnahmen A3
- Warn- und Informationssystem; A1e - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen;
A5c - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen; T1b - Trinkwassernotbrunnen;
S6 - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall).
Ein weiterer Schwerpunkt soll eine klimaangepasste, wassersensible Stadtentwicklung bei (Bauleit-
)Planungsprozessen, sowie Gebieten der Städtebauförderung (InSEKs Coerde, Innenstadt und Berg
Fidel) sein. Dies bedeutet eine integrale Planung aus Elementen der Grün- und Freiraumplanung
sowie der Niederschlagsentwässerung und -nutzung (s. Maßnahmen A8 - Klimaanpassung im
Planungsprozess; H6 - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils; H11 - Gesamtstädtische
Nachverdichtungsstrategie; S2 - Wassersensible Stadtentwicklung; S4 - Gewässerrenaturierung).
Fazit
Das im Jahr 2019 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete Handlungskonzept Klimaanpassung
2030 ist in den ersten zwei Jahren nach Beschlussfassung erfolgreich in die Umsetzung gebracht
worden und hat sich als inhaltliche und finanzielle Basis für die kommunalen
Klimaanpassungsaktivitäten der Stadt Münster bewährt. Es bietet einen guten Rahmen und gewährt
gleichzeitig die notwendige Flexibilität, um die Aktivitäten stetig weiterzuentwickeln und sie an sich
ändernde Rahmenbedingungen anpassen zu können.
Als Monitoring und Controlling Instrument wird der European Climate Adaptation Award (ECA) im Jahr
2022 die Maßnahmen auf Basis des Sachstandsberichts prüfen und ggf. Anpassungen bzw.
Optimierungen dazu vorschlagen.
Es lässt sich festhalten, dass Münster seit Beschluss des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030
seine Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel verstetigt und zum T eildeutlich intensiviert hat.
Neben Klimaschutz wurde auch Klimaanpassung als übergreifendes Thema angenommen. Mit dem
Wechsel der Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) zum Dezernat VI wird der
ämterübergreifenden, koordinierenden Tätigkeit der Klenko auch organisatorisch Rechnung getragen.
Zudem zeigt die langjährige, vorsorgende Grün- und Freiraumplanung in Münster ihre Wirkung in
Anbetracht der vielfältigen Bautätigkeiten. Auch wurden wichtige Lehren aus dem Starkregenereignis
2014 gezogen und eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage 1: Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse
Anlage 2: 15-Punkte-Offensive zur Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen
Anlage 3: Sachstandsbericht 2020/2021 zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030

V_0101_2022_Anlage_3_Maßnahmensteckbriefe

115949 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0101/2022 
Sachstandsbericht 2020/2021 zum Handlungskonzept Klimaanpassung 2030  
(Stand 09/ 2021) 
Inhalt 
Allgemein ................................ ................................ ................................ ..............................  3 
A1a)  - Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ ................................ ....... 3 
A1b)  - Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung ........ 4 
A1c)  - Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, 
Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen 5 
A1d)  - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen ................................ .............. 6 
A1e)  - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen ................................ ... 7 
A2     - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ ................................ ....................... 8 
A3     - Warn- und Informationssystem ................................ ................................ ..............10 
A4     - Interkommunale Abstimmung ................................ ................................ ................12 
A5a)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen ..........................13 
A5b)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in      
Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet ................................ ..............15 
A5c)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen .............................17 
A6     - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes ................................ ....18 
A7a)  - Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes ................................ ...................20 
A7b)  - Schutz vor Waldbränden ................................ ................................ .......................21 
A8a)  - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess ........22 
A8b)  - Klimawandelcheck in der Bauleitplanung ................................ .............................. 24 
A8c)  - Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm ................................ .............................. 25 
Hitze ................................ ................................ ................................ ................................ .....26 
H1     - Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude ................................ ..26 
H2a)  - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische 
Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen .............................27 
H2b)  - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung ..28 
H3     - Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse ................................ ..............29 
H4     - Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere 
Menschen ................................ ................................ ................................ .............30 
H5a)  - Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen ................................ ..............31 
H5b)  - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen ................................ .....32 
H6     - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils ................................ ..................33 
H7     - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen ................................ .......................35 
H8a)  - Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden ................................ ...........37 
H8b)  - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude ................................ ......................38 
H9     - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung ................................ ...........................39 
H10   - Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen................................ .......41 
H11   - Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie ................................ .......................42 
H12   - Sanierung des Aasees ................................ ................................ ..........................43

Trockenheit ................................ ................................ ................................ ..........................45 
T1a)  - Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts ........................45 
T1b)  - Trinkwassernotbrunnen ................................ ................................ .........................46 
T2     - Niederschlags- und Brauchwasserkonzept ................................ ............................47 
T3     - Trockenrisse und Klimafunktion von Böden ................................ ...........................48 
T4     - Anpassung der Grünflächen ................................ ................................ ..................49 
T5     - Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume................................ ................51 
Starkregen ................................ ................................ ................................ ............................52 
S1     - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln ................................ ...............52 
S2a)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts       
im Siedlungsraum ................................ ................................ ................................ .54 
S2b)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen ................................ .56 
S2c)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen ..........58 
S2d)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit über- 
fluteten Freiraumflächen ................................ ................................ .......................59 
S3     - Überflutungsangepasste Bauweisen ................................ ................................ .....60 
S4     - Gewässerrenaturierung ................................ ................................ .........................62 
S5     - Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege ................................ ..........64 
S6     - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall ................................ .......................65 
Sturm ................................ ................................ ................................ ................................ ...66 
W1    - Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber 
Gebäuden ................................ ................................ ................................ ............66

3 
 
Allgemein 
A1a)  - Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner  -  
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Aufgabe ist die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der 
gesamtstädtischen Anstrengungen mit weiteren Aufgaben, wie: 
- verwaltungsinterner Austausch 
- Öffentlichkeitsarbeit 
- Netzwerkarbeit 
- Monitoring und Controlling: Es wird empfohlen, in regelmäßigen 
Abständen (ca. alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. 
Monitoringbericht zu erstellen. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen wurden 1 1/2 
Personalstellen zum 3. Quartal 2018 eingerichtet (1 Stelle gefördert 
durch das BMU, 1/2 Personalstelle dauerhaft). Seit August 2020 sind 
beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Die 1 1/2 Personalstellen „Klimawandelanpassung / -management“ koordinieren die 
gesamtstädtischen Klimaanpassungsaktivitäten. Begleitet werden sie durch ein stadtinternes 
Klima-Team, dass 3-4-mal pro Jahr zusammenkommt, sich hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung 
austauscht und vernetzt. Zudem werden Fokusthemen wie bspw. Klimaanpassung im 
Planungsprozess, Fördermittelberatung, Monitoring etc. gemeinsam beraten. 
Die Stadt Münster nimmt seit 2020 am European Climate Adaptation Award (ECA) teil 
(V/0149/2020). Der ECA ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für 
Kommunen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Land NRW fördert die Teilnahme 
am ECA. Koordiniert wird der ECA durch die Klenko in Begleitung eines externen Büros.  
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

4 
 
Allgemein 
A1b)  - Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner beteiligte Ämter 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Vergabe von externen Gutachten und begleitenden Untersuchungen im 
Rahmen der Koordinierung der Maßnahmenumsetzungen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Managementstellen sind maßgeblich für die dauerhafte und 
institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen 
mit Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur Klimaanpassung der Stadt 
Münster. Als Evaluierungsgrundlage und ggf. zur Nachsteuerung von 
Maßnahmenumsetzungen, sollen begleitende Untersuchungen 
durchgeführt werden. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Im kommunalen Leuchtturmprojekt „Management multiklimatischer Belastungen in öffentlichen 
Stadträumen“ (MultiKlima), das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare 
Sicherheit finanziell gefördert wurde (2019-2021), haben die Projektpartner GEO-NET 
Umweltconsulting, MUST Städtebau und Deutsches Institut für Urbanistik in einem gemeinsamen 
Entwurfsprozess mit den Partnerstädten Bremen und Münster jeweils zwei stadträumliche 
Studien zur multiklimatischen Optimierung von Bestandsräumen erarbeitet (am Bült/Bahnhof). 
Dieser Prozess basierte auf stadtklimatischen Modellierungen und einem im Projekt entwickelten 
Maßnahmenkatalog mit klimawirksamen Entwurfselementen. Außerdem wurden stadtklimatische 
Daten in einem gesamtstädtischen Kataster erfasst sowie ergänzende Windkomfort- und 
Sturmanalysen durchgeführt.  
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Planverfahrens für das Wissensquartier eine Klimaanalyse 
in Auftrag gegeben, mit dem Ziel Planungshinweise zu geben und potentielle Wirkungen einer 
zukünftigen Bebauung darzustellen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

5 
 
Allgemein 
A1c)  - Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, 
etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Lanuv, DWD, AG Klimatologie WWU, 
Stabsstelle Smart City 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Beobachtung tatsächlich eintretender Klimaveränderungen im 
Münsteraner Stadtgebiet; Messgrößen sind u.a. Temperatur, 
Niederschlaghöhe und -intensität, Globalstrahlung, Windrichtung und -
geschwindigkeit.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Durch die Analyse bestehender Klimastationen bietet sich eine 
fortlaufende Erfassung und Auswertung der maßgeblichen Parameter im 
Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung eigener Messstationen 
z.B. am Aasee ist (perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der 
Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Es findet eine fortlaufende Analyse und Bewertung stadtklimatischer Parameter (u.a. Temperatur, 
Niederschlag, etc.) statt. Hierzu werden externe Daten (u.a. DWD, LANUV, WWU, etc.) 
herangezogen.  
Ergänzend dazu ist in Kooperation mit der Stabsstelle Smart City und dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit, sowie dem Amt für Mobilität und Tiefbau ein stadtklimatisches 
stadtweites Monitoringsystem in Planung. Die Datenerfassung unterstützt eine Vielzahl an 
Maßnahmen (s. 1b), d), e); A2; A3; etc.). An ausgewählten Stationen soll zudem die Bodenfeuchte 
an Baumstandorten erfasst werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in Maßnahme T4. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

6 
 
Allgemein 
A1d)  - Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner AG Klimatologie WWU, Stabsstelle Smart City 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Die Fortschreibung der räumlichen stadtklimatischen Analysen durch 
Kalibrierung bzw. Validierung der vorliegenden Modelle sowie die 
Erstellung einer Klimafunktionskarte. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Anforderungen an räumliche Planungen sind aufgrund der Folgen 
des Klimawandels gestiegen und es bedarf einer aktuellen und 
detaillierten stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür müssen in 
regelmäßigen Abständen neue Messungen sowie Kalibrierungen und 
Validierungen der vorhandenen Modelle anhand der Messdaten 
durchgeführt werden.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Im Rahmen des Forschungsprojekts Multiklima wurden verschiedene stadtklimatische Analysen 
anhand von Modellierungen mit dem Modell Fitnah 3D sowie ASMUS zu Windkomfort und 
Sturmgefahr für das gesamte Stadtgebiet, sowie zu mikroklimatischen Betrachtungen (PET – 
Physiologische Äquivalente Temperatur) an Bült und Bahnhofsumfeld durchgeführt (s. Maßnahme 
A1b).  
Ein Klimagutachten inkl. einer Modellierung der klimatischen Ausgangslager wurde für den 
Planungsprozess Wissensquartier durchgeführt.  
Mit der Stabsstelle Smart City sind zudem mobile stadtklimatische Messungen geplant (u.a. 
Temperatur, Luftdruck, rel. Luftfeuchte, UV-Strahlung) (s. Maßnahme A1c). 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Eine gesamtstädtische Klimaanalyse als Grundlage für Planungen im gesamten Stadtgebiet ist für 
2022 geplant.

7 
 
Allgemein 
A1e)  - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, betroffene Dienststellen 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Konzeption zur systematischen Erfassung der Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen, mit standardisierter Dokumentation, 
Auswertung und Bewertung.   
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die systematische Erfassung von Extremereignissen ermöglicht die 
Analyse von Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher Ausprägung. 
Eine Evaluierung und evtl. Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen 
werden dadurch zielgerichtet ermöglicht. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen 
Bericht des Umsetzungsstandes 
siehe a. A3  
Die Schnittmenge der beiden Maßnahmen werden derzeit geprüft, v.a. hinsichtlich des 
Katastrophenschutzplans, der Kommunikation als einen wesentlichen Baustein beinhaltet. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

8 
 
Allgemein 
A2  - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Amt für Kommunikation, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, 
Feuerwehr, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Gesundheits- und Veterinäramt, weitere Akteure außerhalb der 
Stadtverwaltung 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel über mögliche Folgen und 
Auswirkungen sowie Anpassungserfordernisse und -maßnahmen in der 
Stadt Münster zu informieren. 
Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Bewusstseinsbildung sowie einer 
Aktivierung der Bevölkerung (breite Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.), 
von Schulen und Vereinen sowie anderen Institutionen zur Mitwirkung bei 
der Umsetzung der Anpassungserfordernisse. Dazu gehören bspw. die 
bereits heute üblichen Hinweise zur Verhaltensvorsorge bei Hitze, zum 
Selbstschutz und zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen und  
Überflutungen, sowie Sturm oder auch (zukünftig) gegenüber neuen 
Krankheitserregern. Die Sensibilisierung hinsichtlich der Wirksamkeit von 
privaten Grünflächen für das Stadtklima, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt Münster betreffen alle 
Bereiche des städtischen Lebens. Daher ist eine strukturierte und 
umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich. Hierbei werden 
Synergien aus dem Bereich Klimaschutz genutzt. 
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine Finanzierung von 10.000 €/Jahr  
durch die Förderung des BMU. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
2020 und 2021 wurden Kampagnen zu Klimaanpassung in Münster durchgeführt. Herzstück der 
Kampagnen war das Grüne Zimmer, eine begrünte Sitzgelegenheit, an Harsewinkelplatz und Bült. 
Begleitend dazu gab es Infostände mit Infobroschüren und -Flyern zu Klimaanpassung. Darüber 
hinaus wurden Vorträge (u.a. zu Gründach, klimarobuste Gebäude) sowie ein Klima-Spaziergang 
im Südviertelangeboten.  
Das Informations- und Beratungsangebot wurde um eine Broschüre inkl. Flyer zu Klimawandel und 
Tipps zur Anpassung, sowie um das Gründachkataster und weitere Informationen zur 
Starkregenvorsorge und zum sommerlichen Wärmeschutz auf der Inte rnetseite 
www.klima.muenster.de erweitert. 
Die kostenfreien Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger über die Umwelt-, Energie-, und 
Rückstauberatung der Stadt Münster wurden in den vergangenen zwei Jahren im Hinblick auf 
Dachbegrünungen, sommerlichen Wärmeschutz, sowie zur Starkregenvorsorge zunehmend 
angefragt.

9 
 
Allgemein 
A2  - Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

10 
 
Allgemein 
A3  - Warn- und Informationssystem 
Maßnahmenträger Feuerwehr 
Kooperationspartner 
Personal- und Organisationsamt, Klenko, Amt für Mobilität und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt – Datenverarbeitung und Statistik, Amt für 
Kommunikation, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Sportamt, Gesundheits- und Veterinäramt, DWD, citeq 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Erarbeitung und Einführung eines zielgruppenorientierten sowie 
ereignisabhängigen Warn- und Informationssystems. 
Ein wesentliches Ziel hierbei ist die Etablierung einer einheitlichen 
Ämter-Informations- und Austauschplattform zur Verwendung im 
Katastrophenschutzmanagement für die Ämter des Krisenstabes.  
(Technische) Schnittstellen sind bspw.:  
- Starkregen: FEWIS, Freiwilligen Einsatzmanagement, 
Informationskanäle Bürgerschaft (s.a. S 1) 
- Hochwasser: Weiterentwicklung der Hochwasserwarnung im 
Stadtgebiet (s.a. A2) 
- Hitzewarnung als Bestandteil des Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a)) 
- Sturm 
- Trockenheit (s.a. T 1a)) 
- Aasee 24h-Messstation mit Interventionsmanagement (s.a. H 12) 
- Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Ein effizientes Warn- und Informationssystem ermöglicht den 
städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, 
Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine gezieltere Wahl von 
angemessenen Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen 
Extremwetterereignissen. Inhalte und Bausteine des Warn- und 
Informationssystems sind im Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- 
und zielgruppenspezifisch zu erarbeiten.  
Priorität / 
Handlungszeitraum hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen  
Bericht des Umsetzungsstandes 
1. Grundzüge zum Warnkonzept wurden begonnen (Aufbau von Warnsirenen)  
2. Bund/Länder haben begonnen aufgrund der Ereignisse im Ahrtal (2021) eine Neubewertung der 
Warnsysteme durchzuführen. 
3. Ziel ist es, die Thematik im Rahmen der KatS-Planung im Jahr 2023 mit aufzunehmen (Vorlage 
V/0583/2021/1) 
Schnittstellen des Warn- und Informationssystem zu Kommunikationsmedien, wie beispielsweise 
die Senioren- und Gesundheits-App "Gut versorgt in Münster" sind zu prüfen.

11 
 
Allgemein 
A3  - Warn- und Informationssystem 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
1. Covid-Pandemie 
2. Betrieb des Impfzentrums 
3. diverse Großeinsatzlagen 
4. unbesetzte Planstellen 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
- Einführung standardisierter Bundes- / Landesvorgaben 
- standardisierte Rechtsnormen 
- Besetzung offener Planstellen  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

12 
 
Allgemein 
A4  - Interkommunale Abstimmung 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Stadtplanungsamt, Stadtregion Münster, Bezirksregierung Münster, 
Nachbarkommunen, Nachbarkreise 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Regionales Akteursnetzwerk zur Klimawandelanpassung 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Eine Abstimmung zu Informationen und Erfahrungen bei Vorsorge- und 
Anpassungsstrategien in regionalen Akteursnetzwerken ist 
empfehlenswert. 
Hier sollen die vorhandenen Strukturen der Stadtregion Münster genutzt 
werden.  
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine Finanzierung von 1.000 €/Jahr  
durch die Förderung des BMU. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Im Rahmen bestehender regionaler Akteursnetzwerke beteiligt sich die Stadt Münster aktiv an 
einem Erfahrungsaustausch zu kommunaler Klimaanpassung. Dies geschieht sowohl über ein von 
der Energieagentur NRW initiiertes regionales Netzwerk zu Klimaanpassung aus kommunalen 
Akteuren der Region Münsterland, sowie über die Arbeitsgruppe Klimaschutz der Stadtregion 
Münster. 
Mit Abwicklung der Energieagentur NRW zu Dezember 2021, findet der interkommunale 
Austausch auf Landesebene vor allem über die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW 
statt. Hierfür wurde das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) durch das Land NRW beauftragt. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

13 
 
Allgemein 
A5a)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Feuerwehr, Stadtplanungsamt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Überprüfung und Sicherung des gesamten Stadtgebietes (städtische 
Infrastrukturen, Gebäude etc.)  gegenüber den Folgen des Klimawandels 
mit flächenspezifischer Herangehensweise 
Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden 
Risiken 
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit 
Infrastrukturanlagen erstellen 
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung und 
Sanierungskonzeption für Gebäude und Anlagen kritischer städtischer 
Infrastrukturen gegenüber den Folgen des Klimawandels (Starkregen, 
Hitze & Trockenheit) ist erforderlich. 
Untersuchungsgegenstand ist das gesamte Stadtgebiet mit dem Ziel die 
kritischen Bereiche zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter 
Bereiche werden Erfahrungen aus bereits aufgetretenen Starkregen oder 
Hitzeperioden und die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 6 
"Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. Die Ergebnisse der 
einzelnen Gutachten werden zu einer Starkregenrisikokarte 
zusammengeführt. Erkenntnisse hieraus fließen in die 
Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. Kanalaufweitung, 
Pumpwerk Kanalstraße etc.). 
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können nicht ohne 
zusätzliches Personal geleistet werden. 
Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und 
HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung 
dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht möglich. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Eine Starkregengefahrenkarte für das gesamte Stadtgebiet ist in der Aufstellung (ca. 10%). Mit 
aktueller Rechnerausstattung: Rechenzeit 54 Tage plus 7 Tage Vorbereitung und Modellaufbau, 
geschätzte Rechenläufe bis zur Veröffentlichung und Nutzung 10-15. Daraus resultierend muss im 
Nachgang die Risikoanalyse und das Handlungskonzept erstellt werden.

14 
 
Allgemein 
A5a)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen 
Die Starkregengefahrenkarte dient als Grundlage zur weiteren Bewertung und Aufstellung des 
Arbeitsprogramms in der hydraulischen Betrachtung. Daraus ergeben sich detaillierte gekoppelte 
Berechnungen. Das Gutachten Loddenbach ist fertiggestellt und Beginn der Sanierungsplanung. 
Fertigstellung der Überflutungsschutz-Maßnahmen an der Kanalstraße angrenzend zur 
renaturierten Aa mit Bau eines Regenwasserpumpwerks im Kreuzungsbereich Wibbeltstraße und 
Vergrößerung der Regenwasserkanalisation. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
- Mangelhafte IT Ausstattung, die 2020 beantragte Software Jabron wurde bis heute nicht 
erhalten. Dadurch wurden schleppende und teure Simulationen der Gewässer durch 
Ingenieurbüros erforderlich. Hinzukommt, dass der Zeitaufwand durch den Vergabeprozess 
extrem hoch ist.  
- Erforderliches und beantragtes Personal wurde nicht zur Verfügung gestellt. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
IT-Ausstattung (Hard- und Software), Personalzuwächse 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

15 
 
Allgemein 
A5b)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau befindet  
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Überprüfung der Auswirkungen und Ausmaße des Klimawandels und 
anderen Risiken auf die bestehenden technischen Anlagen und den 
Personaleinsatz des Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, 
Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische Herangehensweise). 
Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden 
Risiken 
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit 
Infrastrukturanlagen erstellen 
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im Sinne einer 
Risikobetrachtung behandelt werden. Hierzu sollen risikobehaftete 
Bereiche erkannt, Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur 
Risikominimierung erarbeitet werden. 
Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen gewonnen werden, 
können für die generelle Erhaltung und den Neubau im Weiteren 
angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie hitzebeständige 
Straßenaufbauten (siehe H7). Die Belange anderer Ämter hinsichtlich 
städtischer Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die geschätzten 
Investitionskosten beziehen sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der 
Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen des Amtes 66. Eine 
genaue Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des Projektes 
bestimmt werden. 
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind nur mit zusätzlichem 
Personal möglich. 
Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und 
HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung 
dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht möglich. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung

16 
 
Allgemein 
A5b)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau befindet  
Bericht des Umsetzungsstandes 
Es wurden Gespräche geführt, um die Vorgehensweise einer Begutachtung voranzubringen. Die 
Beauftragung des Gutachtens wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie und der personellen 
Ressourcen verschoben (siehe hierzu Faktoren einer Verzögerung). Im Herbst 2021 wurden die 
Gespräche wiederaufgenommen. 
Im Mai 2021 wurde ein Workshop zum Thema Klimaresiliente Infrastruktur im Amt für Mobilität 
und Tiefbau unter Beteiligung des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) durchgeführt. Dieser 
Workshop soll im Winter 2021/2022 fortgeführt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für 
das Projekt A5b.   
Die Abteilungen 5 Bau, Verkehrs-, Erhaltungsmanagement und 6 Betrieb Stadtentwässerung des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau  sind außerdem dabei, ein Risikomanagement aufzubauen. Diese 
Inhalte werden in das Projekt gespiegelt.  
Außerdem ist u.a. die Starkregengefahrenkarte wie unter Punkt A5 a) beschrieben eine Grundlage 
für die vollständige Bearbeitung des Projektes. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Neben den unter A5a aufgeführten Punkten konnte aufgrund der Coronasituation das Projekt 
nicht so bearbeitet werden wie vorgesehen. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur konnten von 
externen Gutachtern nicht besichtigt werden, eine reine Bearbeitung der Inhalte durch 
Onlineformate wurde als nicht zielführend angesehen. 
Ebenfalls führten personelle Engpässe dazu, dass das Projekt nicht wie veranschlagt bzw. 
bearbeitet werden konnte. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
siehe A5 a) 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

17 
 
Allgemein 
A5c)  - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen 
Maßnahmenträger Feuerwehr 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, Versorgungs-
unternehmen, Anlagenbetreiber, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, 
Rettungsdienste 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer 
Infrastrukturen (bspw. Krankenhäuser, Stromversorgung) gegenüber den 
Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. (KRITIS: 
Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Katastrophenschutzes) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen an den Schutz kritischer 
Infrastrukturen ist eine Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da 
Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft schwer vorhersehbar 
sind. 
Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung zur allg. Planung der 
Feuerwehr für die Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im 
Katastrophenfall. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Wird im Rahmen der KatS-Planung betrachtet (s. V/0583/2021/1) 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
siehe A3, siehe A5a)

18 
 
Allgemein 
A6  - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Bevölkerung, Landwirte 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes gegenüber den 
Auswirkungen des Klimawandels. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen Grün und im 
Straßenraum sollte erhöht werden, um frühzeitig Baumschäden zu 
erkennen, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Sturmschäden 
zu minimieren. Eine Anpassung soll auf Grundlage der Klimaartenmatrix 
für Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt werden. 
Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit sonstigen 
Nutzungsanforderungen (z.B. Leitungsbau, Sanierung/Neubau 
Verkehrsflächen). Ein Optimierungsprogramm für städtische 
Baumscheiben ist zu entwickeln.  
Die Neuanpflanzung von Bäumen im innerstädtischen Bereich ist 
weitgehend ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein angemessenes 
Maß an Neuanpflanzungen hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum 
könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. Mindeststandards für 
Baumscheiben. Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. H 6). 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Die Einrichtung einer Stelle (0,5) sowie deren Besetzung zum 01.12.2021 zur Erstellung eines 
Stadtbaumkonzeptes ist bereits erfolgt. Aufgrund der Tragweite und Komplexität des Themas 
Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf den städtischen Baumbestand müssen mit den 
zuständigen Stellen (u.a. Stadtplanung, Amt für Mobilität und Tiefbau) sowie Einrichtungen (z.B. 
Stadtnetze Münster) und ausführenden Firmen weitere intensive Abstimmungsgespräche 
erfolgen, um die aktuellen und grundsätzlichen Aufgabenstellungen möglichst zeitnah zu lösen! 
Die bereits erfolgende Pflanzung von "Klimabaumarten" bzw. eine Optimierung der 
Standortbedingungen für heimische Baumarten muss intensiviert und mit den notwendigen 
Personalkapazitäten bzw. finanziellen Mitteln ausgestattet werden.  
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Eine Erhöhung der Prüfbegehungen ist aktuell aufgrund der vorhandenen Personalkapazität und 
zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie des fehlenden mobilen digitalen Baumkatasters nicht 
ansatzweise umsetzbar bzw. zielführend. Der Erhalt gesunder und vitaler Bäume muss bei 
privaten und insbesondere bei öffentlichen Baumaßnahmen ein deutlich höherer Stellenwert 
erhalten.

19 
 
Allgemein 
A6  - Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Zunächst bedarf es zur Entwicklung von konkreten Entwicklungszielen der Implementierung eines 
zeitgemäßen digitalen Baummanagementsystems. Hierauf erfolgt die Erarbeitung eines 
Stadtbaumkonzeptes. Dieses muss eine übergeordnete Zielformulierung bzw. die Festlegung eines 
stadtweiten Baumleitbildes beinhalten. Dafür müssen die finanziellen und personellen Ressourcen 
den aktuellen und zukünftigen Bedarfen angepasst werden. Ergänzend ist die Entwicklung eines 
arten-spezifischen Pflegekonzepts zum Erhalt vorgeschädigter Baumbestände sowie die 
Anpassung des Jungbaumpflegekonzepts erforderlich. 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Die Vermehrung des privaten und öffentlichen Baumbestandes zur Kühlung, Beschattung und 
Befeuchtung des urbanen Raumes / Baumstandorte bzw. Grünflächen muss Vorrang vor der 
Versiegelung neuer Flächen haben. Verbesserte Baumstandorte/geeignete Baumscheiben müssen 
in der Planungsphase von Baumaßnahmen frühzeitig berücksichtigt bzw. festgesetzt werden 
(Tiefengrundanschluss, hohes Wasseraufnahmevermögen in Regenzeiten und hohem Wasser-
speicherungsvermögen für Trockenzeiten, hohes Luftvolumen). Es ist erforderlich , die zunehmend 
vorkommenden Baumbeschädigungen und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen 
auf die Baumvitalität durch eine bessere und effizientere Steuerung, Abstimmung und Betreuung 
von Bäumen bei öffentlichen und privaten Tief- und Hochbaumaßnahmen zu 
vermeiden/reduzieren.

20 
 
Allgemein 
A7a)  - Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW ; 
Waldbesitzer 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Entwicklung eines klimaresilienten Forstbestands mit Pflanzung von 
Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten und Schutz vor Schädlingen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der Stadt Münster bzw. 
der Stadtwerke Münster GmbH ist durch die Neupflanzung von 
trockenheits- und hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 90iger 
Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung und ist fortzuführen und zu 
intensivieren. In den Privatwäldern sollte dies weiterhin Aufgabe der 
Forstbehörden sein. 
Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer ist Aufgabe des 
Regionalforstamtes Münsterland bzw. freiberuflicher Consulter  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Daueraufgabe 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

21 
 
Allgemein 
A7b)  - Schutz vor Waldbränden 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Feuerwehr, Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und 
Holz NRW, Waldbesitzer 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden durch angepasste 
Waldstrukturen und Verbesserung der Einsatzfähigkeit Einsatzkräfte. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine Daueraufgabe. Hier gilt es 
angepasste Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ Feuerwehr 
benötigte Wege und Schneisen befahrbar/ offen zu halten. 
Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr vorgehalten und muss 
erhalten bleiben. Schulungen und Übungen für Einsatzkräfte müssen 
forciert werden. Luftunterstützung mit 
Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim Land gesehen. 
Entwicklungen europäischer Waldbrandprojekte sind zu beobachten. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Das Freihalten der für Feuerwehrfahrzeuge befahrbaren Waldwege erfolgt auf den Flächen der 
Stadtwerke in der Hohen Ward in Abstimmung mit dem städtischen Forstbetrieb. Eine Karte zu 
diesen Wegen liegt vor. 
Zwischen der Feuerwehr und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit haben 
Abstimmungsgespräche stattgefunden. 
Bei der Feuerwehr steht die Anpassung von Spezialisierung / Ausbildung / technischer Ausstattung 
im Fokus. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

22 
 
Allgemein 
A8a)  - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und 
Tiefbau, Stadtplanungsamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Erarbeitung einer Konzeption gemäß Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie 
die Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen 
Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der Konzeption sind bspw. die 
Aufnahme, Prüfung und Gewichtung von Klimaschutz- und 
Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in allen weiteren 
Planungen; sowie die erhöhte Transparenz im Rahmen der Abwägungen. 
Ergebnisse der Konzeption sollen in den Maßnahmen A8 b) und c) 
mitberücksichtigt werden. 
Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 5.000 € durch 
die Förderung des BMU. 
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko in 
Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
In einem Werkstattgespräch der stadtinternen Arbeitsgruppe Klimaanpassung wurden erste Ideen 
aus der Planungspraxis diskutiert und dokumentiert. Im Herbst 2020 wurde zur gemeinsamen 
Erarbeitung einer städtischen Konzeption für zukünftige Planungen ein moderierter hybrider 
Workshop durchgeführt. 
Die Ergebnisse fließen in die Vorlage zum Antrag Klimagerechte Bauleitplanung (Antrag an den Rat 
A-R/0036/2020). Die Beschlussvorlage wird vom Amt für Stadtplanung für das 2. Halbjahr 2022 
vorgesehen. Für die Bauleitplanung ist die inhaltliche Thematik bereits in das operative Geschäft 
aufgenommen. Wohingegen im unbeplanten Innenbereich (§34 BauGB) nach wie vor deutlicher 
Handlungsbedarf besteht. 
Neben Klimaschutz wird auch Klimaanpassung jeweils in die Antragstellung für die INSEK‘s Coerde, 
Berg Fidel, sowie Innenstadt, als neue Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung 
einbezogen 
Als wichtige Arbeitsgrundlage für die klimaangepasste Entwicklung der neuen Wohnbau- und 
Gewerbeflächen wird eine gesamtstädtische Klimaanalyse für dringend notwendig erachtet (s.a. 
Maßnahme A1d). Als Vorstudie zur Gesamtstädtischen Analyse ist die Klimaanalyse in den 
Plangebieten Busso-Peus-Straße und westlich Steinfurter Str. durchgeführt worden. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -

23 
 
Allgemein 
A8a)  - Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

24 
 
Allgemein 
A8b)  - Klimawandelcheck in der Bauleitplanung 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und 
Tiefbau, Stadtplanungsamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Bei der Aufstellung oder Änderung von verbindlichen Bauleitplänen sind 
bestimmte Fragestellungen und Standards für eine Klimaanpassung zu 
berücksichtigen.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Bei der Aufstellung und / oder Änderung von Bauleitplänen sind die 
Aspekte der Klimaanpassung in einem obligatorischen 
„Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, abzuarbeiten und die 
entsprechenden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen in den 
Bauleitplänen darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der Konzeption 
aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko in 
Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Siehe A8 a) 
Im Rahmen der Bauleitplanung für vier große Wohngebiete in Münster wurde Ende 2019 bereits 
ein erster Entwurf eines Klimwandelchecks für die Bauleitplanung in den Planungsprozess 
eingebracht. Dieser wird mittlerweile bei allen größeren Planungsvorhaben von Seiten des 
Stadtplanungsamts im Planungsprozess berücksichtigt. 
Die Belange der Klimawandelanpassung sind gemäß den Grundsätzen des Baugesetzbuches bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der 
jeweiligen Umweltberichte/-protokolle. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

25 
 
Allgemein 
A8c)  - Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, weitere Ämter 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Überprüfen der Flächen des Baulandprogramms bzw. der 
vorbereitenden Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller klimarelevanter 
Restriktionen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Implementierung der Klimaanpassung in die Bauleitplanung ist 
gesetzlicher Auftrag. Im Rahmen der Vorbereitung der langfristigen 
Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungsflächenkonzepte) werden 
alle potenziellen - auch klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und 
untersucht und im Rahmen der Abwägung entschieden. Beteiligung 
findet bspw. über Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. statt. 
Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko und dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Wird im Rahmen der Planungswerkstatt 2030 und des Baulandprogramms. berücksichtigt. In 
Verbindung mit Maßnahme A1d) ist zukünftig eine Fortschreibung vorgesehen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

26 
 
Hitze 
H1  - Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude 
Maßnahmenträger Amt für Immobilienmanagement 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Schule und 
Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
Sportamt, BLB 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Bautechnischen Maßnahmen zur Hitzevorsorge für städtische Gebäude 
(Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, Verwaltungsgebäude etc.) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Der sommerliche Wärmeschutz dient einer verbesserten Hitzevorsorge 
städtischer Gebäude. Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen 
Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) nicht den Anforderungen 
gem. DIN 4108-2 da es zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine 
definierten Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben 
hat. Mittlerweile hat es von einer Vielzahl der Einrichtungen 
Beschwerden wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus diesem 
Grund soll in einem ersten Schritt für alle Gebäude die rechnerische 
Überprüfung gem. DIN 4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 
Ingenieurstelle). 
Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist anhand einer 
Bewertungsmatrix eine Gewichtung vorzunehmen um Gebäude, die 
einen dringenden Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und die 
zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem 
Hochbau zu steuern. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / mittelfristig  
Aktueller Status  sonstiges (z.B. verschoben, inhaltlich angepasst, neu) 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Es sind keine Personalkapazitäten und keine Finanzmittel für eine flächendeckende rechnerische 
Überprüfung vorhanden; Einzelfallprüfung bei Problemen 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Personal 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

27 
 
Hitze 
H2a)  - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische 
Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen 
Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt 
Kooperationspartner 
Amt für Kommunikation, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Klenko, Pflege- und 
Betreuungseinrichtungen, IHK, Handwerks-kammer, Landwirtschafts-
kammer, Ärzte, Apotheken  
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans als Grundlage des 
Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische 
Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit 
insbesondere in sozialen und medizinischen Einrichtungen sowie 
sensibler Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan 
aufzustellen. Für verschiedene Institutionen ist ein Musternotfallplan zu 
erarbeiten, der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und Grundschulen 
zur Unterstützung bei der Erstellung von Hitzenotfallplänen zur 
Verfügung gestellt werden kann.  
Weiterhin sind Informationen zur Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze 
sowie zu baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu forcieren. Bei Neu-
/Umbau von Gebäuden ist im Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen 
Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz zu prüfen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Entfällt 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Außerordentliche Arbeitsbelastung durch Corona-Pandemie. 
0,5 Personalstelle, sowie 18.500€ im Zusammenhang mit Stellenbedarf fehlten (s. V/0799/2019/1 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030, Anlage 4, Pkt. Kosten, Projektkosten und laufende 
Kosten) 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Schaffung einer 0,5 Personalstelle + 18.500 € Sachmittel/Jahr (s. Pkt. Kosten, Projektkosten und 
laufende Kosten) 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Anfang 2022 soll eine 0,5 Personalstelle zur Maßnahmenumsetzung in der Abteilung 
Umwelthygiene im Gesundheits- und Veterinäramt geschaffen werden (s. V/0696/2021). Die 
Maßnahmenumsetzung wird allerdings weiterhin stark durch die Corona-Pandemie geprägt sein.

28 
 
Hitze 
H2b)  - Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung 
Maßnahmenträger Personal- und Organisationsamt - Arbeits- und Gesundheitsschutz 
Kooperationspartner Betriebsmedizin, alle städtischen Ämter 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung/ für 
die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie in sonstigen öffentlichen 
Einrichtungen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Grundsätzlich gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Für 
städtische Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der 
Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, daher sind hier 
persönliche Maßnahmen der Verhaltensvorsorge nötig.  
Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle städtischen 
Außendienstmitarbeiter sind zu treffen (Verhaltensvorsorge und 
Gestaltung der Arbeitszeiten).  
Es entstehen zusätzlich ca. 20.000 € Kosten pro Jahr für die 
Getränkeversorgung (Leitungswasser) 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Das Personal- und Organisationsamt veröffentlicht regelmäßig Hinweise und Verhaltensregel bei 
drohender Sommerhitze für alle Mitarbeitenden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die 
Betriebsärztinnen stehen für entsprechende Beratungen zur Verfügung. Das Thema wird auch im 
Jour Fix Arbeits- und Gesundheitsschutz behandelt. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
keine 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
S. a. Maßnahme H2a) -

29 
 
Hitze 
H3  - Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse 
Maßnahmenträger Stadtwerke Münster 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, RVM 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Anpassung des ÖPNV an zunehmend intensivere Hitzeereignisse zum 
Schutz von Fahrgästen und Fahrzeugführern. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im Stadtbusverkehr sind 
bereits heute fast alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor 
dem Hintergrund der weitergehenden Elektrifizierung der Stadtbusflotte 
werden alle heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken Münster im 
Hinblick auf die Beschattungssituation überprüft und bewertet (bzgl. der 
Batterieladeinfrastruktur und der Aufenthaltsqualität des Personals). Die 
Bedarfe einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch 
Baumpflanzungen werden anschließend mit dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt.  
Die Begrünung der Wartehallendächer wird von der Betreiberfirma 
geprüft.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Seitens der Stadtwerke Münster GmbH ist diese Maßnahme abgeschlossen: 
- Alle Fahrzeuge die im Stadtbusverkehr zum Einsatz kommen, sind mit einer Klimaanlage 
ausgerüstet. 
- Bis 2029 soll die Elektrifizierung der Busflotte der Stadtwerke abgeschlossen sein. 
- Seitens der Stadtwerke wurde die Beschattungssituation der Endhaltestellen überprüft und das 
Ergebnis bzw. die daraus abgeleiteten Be darfe mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit abgestimmt.  
- Im Rahmen des Stadtwerbevertrages (Dezernat VI/ Amt 23, Vertrag läuft bis 12/2023) (die 
aktuellen Wartehallen sind nicht geeignet, Auskunft nach Prüfung durch den Konzessionsnehmer) 
wird auch das Thema "Wartehallen / Begrünung" thematisiert. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Ein politischer Antrag zur Begrünung von Wartehallen wird aktuell geprüft.

30 
 
Hitze 
H4  - Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen 
Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt (Initiator) 
Kooperationspartner 
Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, Sportamt, Stadtwerke Münster - 
Trinkwasserversorgung, IHK, Wirtschaftsförderung GmbH, 
Einzelhandelsverband, Gastronomieverband, Ärzte, Apotheken, 
Pflegedienste, freie Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliche Netzwerke in 
den Stadtteilen 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und 
ältere Menschen bei andauernder Hitze  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Zur Sicherung ausreichender Trinkwasserversorgung sind verschiedene 
Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft eingerichtet werden, wie 
z.B.: 
- Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und ein Netzwerk aufbauen 
(Sozialverbände und Quartiersmanagement).  
- Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, Hotels) von 
Trinkwasser anwerben (bspw. refill Münster).  
- Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen/-
Spendern anwerben.  
- An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie z.B. Lamberti sowie 
in Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer 
Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten.  
- Auf der städtischen Homepage eine Übersicht mit allen öffentlich 
zugänglichen Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Es wurde bisher nicht an der Umsetzung gearbeitet. Auch hier bedingt durch Zeit-
/Personalmangel, verschärft durch die Corona-Pandemie.  
Die Bereitstellung von Trinkwasser (refill) ist Bestandteil des Handlungskonzepts "Mobilität im 
Alter stärken" (Umsetzung folgt). 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

31 
 
Hitze 
H5a)  - Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen 
Maßnahmenträger Gesundheits- und Veterinäramt 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Krankenhäuser, 
Krankenkassen 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit neuen Krankheitsbildern, 
vor allem durch die Einwanderung von Krankheitserregern und 
Schädlingen für Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet. Neben 
direkten Erkrankungen der Bevölkerung infolge des Klimawandels 
(Hitzeerkrankungen) sollten auch sekundäre Krankheitsbilder infolge von 
Insekten, Pilzen,  etc. durch ein Monitoringsystem erfasst werden. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue Krankheitserreger, 
krankheits- oder allergieverursachende Pflanzen, sowie die 
Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken und Labore stellen eine 
wichtige Ergänzung zum Gesundheitsschutz dar und sollten daher 
umgesetzt werden.  Ferner müssen Vorsorgeempfehlungen zu neuen 
Krankheitsbildern über Informationsangebote und Pressemitteilungen 
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.   
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  noch nicht begonnen, z.T. bereits in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Ein Bericht entfällt z. Z.. 
Im Hinblick auf die Gefährdung der Bevölkerung, z.B. durch den Eichenprozessionsspinner, gibt es 
eine Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und Veterinäramt und dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Informationsblatt) 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Voraussetzung für Bearbeitung ist die Schaffung der o.g. 0,5 Personalstelle (s. H2). 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Schaffung einer 0,5 Personalstelle (s. H2) + 1.000 € Sachmittel/Jahr 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme

32 
 
Hitze 
H5b)  - Beobachtung und Bekämpfung Schädlinge und Pflanzen 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Gesundheits- und Veterinäramt, Baum- und Waldbesitzer, 
Landwirtschaftskammer 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit der Einwanderung und 
räumlichen Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen gerechnet. Es 
erfolgt ein Monitoring zum räumlichen und zeitlichen Auftreten von 
Schädlingen an Pflanzen, sowie dem Auftreten von 
allergienverursachender Flora und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und 
Eichenprozessionsspinner). 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, dass die heimische Natur 
zunehmend unter neuen Schadorganismen infolge des Klimawandels zu 
leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Hier 
bedarf es neben dem Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen 
auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. 
Eichenprozessionsspinner (EPS)). 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Wegen des noch in der Umsetzung befindlichen digitalen Baumkatasters, konnte ein 
Montoringsystem noch nicht etabliert werden und findet aktuell im Rahmen der Baumkontrollen 
statt. Zu verschiedenen Schadfaktoren wurde die Öffentlichkeitsarbeit ausgeweitet (EPS, 
Borkenkäfer, Russrindenerkrankung, etc.). Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen wurde 
intensiviert 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Fehlende Fortbildungsmittel; Probleme bei der Einführung des mobilen 
Baumdatenerfassungssystems PitMobile. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Eine Beschleunigung der Maßnahmen zur Einführung und Umsetzung des digitalen, mobilen 
Baumkatasters. 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Ein Monitoring zum Auftreten von allergieverursachender Flora zum Riesenbärenklau bzw. zur 
Aufrechten Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) erfolgt. Die Meldungen zum EPS bzw. die 
Bekämpfungsorte werden dokumentiert

33 
 
Hitze 
H6  - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für 
Immobilienmanagement 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils mit Optimierung und 
Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen Bereich. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die Stadt Münster, sowie im 
Zeichen von Wachstum und Flächenknappheit stellt die Grünordnung 
mit ihren durch Grünzüge und Grünringe gekennzeichneten 
Grundprinzipien ein unverzichtbares Fundament dar. Dies gilt es 
vorrangig zu sichern. 
Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und Vertiefungen können sich 
insbesondere in den durch besondere städtebauliche 
Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten Bereichen ergeben. Die 
Fortschreibung der Grundordnung kann durch weitere Fragestellungen 
thematisch ergänzt werden. 
Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die Einführung neuer, das 
innerstädtische Grün fördernder Instrumente, z.B. 
Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für neue Baugebiete 
Standards für eine ausreichende Begrünung zu definieren. z.B. 
Stadtteilparks bei größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische 
Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von  Grünelementen und 
Wasser in Form von Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu fördern 
(bspw. Südpark Sanierung) 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Mit Beschluss des Rates zu V/0639/2021 – „Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes für 
das Kinderbachtal im Kontext der Quartiersentwicklungen an der Busso-Peus-Straße und an der 
Steinfurter Straße sowie der Einbindung in die städtische Grünordnung Münster“, wurden zum 
einen die Grundzüge der Grünordnung durch den Rat bestätigt und zum anderen teilräumliche 
Qualifizierungen vorgesehen. Dabei spielt die Anpassung an den Klimawandel eine 
herausgehobene Rolle. 
Im Rahmen der Entwicklung anstehender neuer Baugebiete (z.B. Nienberge-Feldstiege) wird durch 
die Qualifizierung von Grünflächen bereits in den städtebaulichen Wettbewerben der Belang der 
Klimawandelanpassung intensiv mitgedacht und konsequent in die Bauleitplanung eingebracht. 
Verwaltungsseitig wird zurzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung 
begrünter Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden soll. (vgl. 
V/0531/2020). 
Der Südpark, Bremer Platz, Park Berg Fidel, sowie Hamann Platz sind Beispiele für 
Sanierungsvorhaben von Grün- und Freiräumen mit hohen Grün- und Aufenthaltsqualitäten, 
sowie Verschattungselementen, Wasserspiel und Trinkwasserspendern.

34 
 
Hitze 
H6  - Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

35 
 
Hitze 
H7  - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / Begrünung von Stellplätzen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte auf das unbedingt 
erforderliche Maß begrenzt werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. 
Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von Verkehrsflächen sind 
Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und -
speicherfähigkeit und einer höheren Durchlässigkeit (dies vor allem auf 
Park- und Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von Farbgebung 
und Material sind hellere Oberflächen, bspw. durch Beimischungen in 
bituminösen Fahrbahndecken zu schaffen, da sie weniger Hitze 
speichern. 
Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind stärker zu begrünen. Die 
Begrünung von Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten dabei 
Vorbildcharakter aufweisen. 
Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur Anwendung von and eren 
Materialien wird im Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die 
Qualitätsstandards angepasst werden.  
Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser 
Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau erarbeitet ein "Handbuch Wohnbebauung" mit Vorgaben und 
Wünschen des Amtes im Prozess der Wohnbaulandentwicklung. Im Erarbeitungsprozess werden 
eine Evaluierung der bisherigen Vorgaben zu Straßenbreiten und -ausstattungen durchgeführt 
sowie Änderungen der bisherigen Vorgaben angestrebt. Dieses Projekt befindet sich noch in der 
Phase der Grundlagenermittlung, die einerseits aus einem Zusammentragen der aktuellen 
Wünsche und Forderungen seitens des Amtes besteht, andererseits bereits Informationen von 
externen Quellen zusammenträgt. Diese sind beispielsweise der bereits in A5b genannte 
Workshop des difu oder das Forschungsprojekt der Blue-Green-Streets.  
Das Forschungsprojekt blue-green-streets wurde bereits amtsintern im Qualitätszirkel Straßenbau 
diskutiert und vorgestellt. Auch die Umsetzung von Baumrigolen ist aktuell Bestandteil dieser 
Diskussion. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -

36 
 
Hitze 
H7  - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

37 
 
Hitze 
H8a)  - Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Bauordnungsamt, Amt für Immobilienmanagement, Architektenkammer 
NRW 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Information und Beratung zur Hitzevorsorge durch Optimierung von 
Gebäuden bei Neubau   
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Beratung privater Bauherren muss die klimarelevanten Aspekte der 
baulichen Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung in den 
Beratungsangeboten berücksichtigen, bspw. die Anordnung der 
Gebäudekörper, Verschattungselemente, Baumaterialien, 
Farbgestaltung, etc. Dazu ist die Erstellung eines Gestaltungs- / 
Maßnahmenhandbuches, ggf. auch in Zusammenarbeit mit der 
Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung der 
Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der 
Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Klenko des Amts für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem 
Bauordnungsamt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Es wurden verschiedene Onlinevorträge durchgeführt, u. a. mit der Verbraucherzentrale NRW zu 
klimarobusten Gebäuden, sowie mit dem Bundesverband GebäudeGrün zu Dachbegrünungen. Die 
Umwelt- und Energieberatung informiert zudem kostenfrei zum sommerlichen Wärmeschutz und 
zum städtischen Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude. 2020 wurde eine Broschüre für 
Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht mit Informationen und Tipps zu Klimaanpassung. Diese 
enthält bezogen auf die vier Leitthemen Hitze, Trockenheit, Starkregen und Sturm Empfehlungen 
sowohl für eine bauliche Vorsorge, als auch für eine Verhaltensvorsorge. Inhalte daraus sind auch 
auf der städtischen Homepage zu Klimaanpassung (www.stadt-
muenster.de/klima/klimaanpassung/tipps) aufgeführt. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

38 
 
Hitze 
H8b)  - Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude 
Maßnahmenträger Amt für Immobilienmanagement 
Kooperationspartner Bauordnungsamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Gestaltung städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich der 
baulichen Hitzevorsorge. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die Problematik des 
sommerlichen Wärmeschutzes mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische 
nachhaltige Planung, die den Energie-/ Stromverbrauch für Kühlsysteme 
auf ein Minimum reduziert, umzusetzen. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  vollständig erbracht/ abgeschlossen ggf. in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Münster will bis 2030 klimaneutral werden. Das Amt für Immobilienmanagement hat hierzu die 
bestehenden Gebäudeleitlinien grundlegend überarbeitet und an das Ziel der Klimaneutralität 
2030 sowie an die Klimavorsorge angepasst. Sowohl für Neubau- als auch für Umbau- und 
Sanierungsmaßnahmen gibt es damit verbindliche Kriterien für alle, die am Bau städtischer 
Gebäude beteiligt sind. Die aktualisierten Gebäudeleitlinien finden seit 2020 Anwendung. 
Gem. Gebäudeleitlinien 2020 (V/0388/2020) wurde Folgendes beschlossen: 
Um den Klimawandel und die ansteigenden Temperaturen in den letzten Sommern zu 
berücksichtigen, ist eine Unterschreitung der gem. Norm festgelegten 500 
Übertemperaturgradstunden um 10 % auf einen Wert von 450 anzustreben. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

39 
 
Hitze 
H9  - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung 
Maßnahmenträger Klenko 
Kooperationspartner 
Bauordnungsamt, Amt für Kommunikation, Amt für Mobilität und 
Tiefbau, Wirtschaftsförderung GmbH 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Erarbeitung einer strategischen Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen 
an Gebäuden (s.a. H 6 und S 2a).  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Eine strategische Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden 
ist zu erarbeiten, die die Elemente des "Fördern und Forderns" aufgreift, 
um die Realisierung im Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der 
zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und den Begrünungen von 
öffentlichen Gebäuden mit Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger 
Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu prüfen und 
anzustreben. Das Förderprogramm könnte um einen Förderschwerpunkt 
"Grün in Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen sind in 
Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu verankern. 
Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Durch Beschluss des Rates (V/0531/2020) ist die Begrünung von Flachdächern und schwach 
geneigten Dächern bei neuen Bebauungsplänen nunmehr verpflichtend. Mit Beschluss 
V/0541/2021/1 soll zudem die Begrünung von Dachflächen im Geltungsbereich der 
Altstadtsatzung sowie weiterer Erhaltungssatzungen erleichtert werden. 
Für öffentliche Gebäude gilt neben der Vorgabe einer PV-Anlage ein Prüfauftrag zur Begrünung 
von Dächern über die Gebäudeleitlinien der Stadt (V/0388/2020). Allerdings bedarf es vor allem 
weiterer städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter. 
Das städtische Förderprogramm Klimafreundliche Gebäude wurde zum 01.07.2021 um den 
Förderbaustein Dachbegrünung erweitert (V/0443/2021). Eine erste Bewertung der 
Fördermaßnahme ist für Ende 2021 vorgesehen. 
Im Frühjahr 2020 wurde das Gründachkataster der Stadt Münster veröffentlicht 
(www.gruendachkataster-muenster.de). Die Umweltberatung informiert zu ersten Schritten auf 
dem Weg zum eigenen Gründach inkl. städt. Förderung. 
Verschiedene Vorträge zusammen mit dem BundesverbandGebäudeGrün (BuGG) wurden 2021 
durchgeführt. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Es bedarf vor allem weiterer städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich einer 
Begrünung von Dach und Fassade, sowie weiteren Elementen einer blau-grünen Infrastruktur.

40 
 
Hitze 
H9  - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

41 
 
Hitze 
H10  - Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner Stadtplanungsamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen von Bebauung, 
höheren und dichteren Vegetationsstrukturen mit evtl. vertiefender 
Betrachtung (anhand von Modellen) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird dem Siedlungsraum 
kühle bzw. unbelastete Luft zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt 
basiert nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im Hinblick auf den 
Klimawandel ist dieses System weiterhin zu verfolgen und muss vor 
funktionalen Einschränkungen bewahrt werden. Die Grünordnung bietet 
hierfür den Rahmen. Verluste sind das Ergebnis einer anderen 
Priorisierung in der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Hinsichtlich der Grünordnung wurden mit Beschluss zu V/0639/2021 die Grundzüge der 
Grünordnung durch den Rat bestätigt. Dabei spielt die klimatische Funktion der Grünringe und 
Grünzüge eine herausragende Rolle. 
Im Zuge klimatisch relevanter Planungen (z.B. Urbane Wissensquartiere Steinfurter Straße /Busso-
Peus-Straße) werden eigens beauftragte klimatologische Gutachten zur Optimierung der Planung 
herangezogen. 
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung wird die Grünordnung als wertgebender 
Beurteilungsmaßstab herangezogen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

42 
 
Hitze 
H11  - Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit  
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für 
Immobilienmanagement, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt, Klenko  
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Die Stadt Münster hat mit der Festlegung des Raumfunktionalen 
Konzepts und der Grünordnung bereits einen wesentlichen Beitrag zur 
Erhaltung des Klimakomforts in der Stadt geleistet. Zurzeit steht die 
Stadt vor der Herausforderung, Wohnraum für die wachsende 
Bevölkerung zu schaffen. Die Entwicklungsperspektiven und -ziele der 
künftigen Siedlungsstruktur sollten sich dabei auch an den 
stadtklimatischen Rahmenbedingungen orientieren. Zukünftige 
Fragestellung: Wieviel Freiraum und wieviel öffentliche Grünfläche 
benötigt ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet? Wo sind die 
Grenzen der Verdichtung? 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt werden, wie mit 
Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Klimawandels in Zukunft 
strategisch umgegangen werden soll.  
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt und der Klenko. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Verwaltungsseitig ist derzeit eine Vorlage zum Ratsantrag (A-R/0036/2020) der Ratsfraktion 
Bündnis 90/Die Grünen in Vorbereitung. Dieser befasst sich umfassend mit der Frage der 
klimagerechten Bauleitplanung (s. Maßnahme A8b). 
Die Qualifizierung von Grünflächen wird bereits in den städtebaulichen Wettbewerben als Belang 
der Klimawandelanpassung intensiv mitgedacht und konsequent in die Bauleitplanung 
eingebracht. 
Verwaltungsseitig wird zurzeit geprüft, mit welchen Mitteln einer weiteren Verringerung 
begrünter Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten entgegengewirkt werden soll. (vgl. 
V/0531/2020) (s. a. Maßnahme H6). 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

43 
 
Hitze 
H12  - Sanierung des Aasees 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Gesundheits- und 
Veterinäramt, Amt für Immobilienmanagement 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Unter Einbeziehung der klimatischen Fragestellungen ist dringend ein 
Konzept für eine Sanierung des Aasees zu entwickeln.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch Prof. Dr. Dr. Borchardt 
aufgestellt. Das Gutachten besteht aus einer Ursachenanalyse und einem 
Konzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und wird bis zum 
Ende des Jahres 2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen Maßnahmen 
zur akuten Gefahrenabwehr werden aktuell bereits (baulich) umgesetzt 
bzw. sind fertig gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in der 
Planung. Je nach Maßnahme sind die notwendigen Kosten und 
Personalkapazitäten zu berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen 
das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts.  
Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions-management ist der 
Maßnahme A3 zugeordnet. 
Darüber hinaus werden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bei 
sportlichen Aktivitäten auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien 
gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von Geruchsproblemen. 
Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser-bewirtschaftungsanlagen im 
städt. Einzugsgebiet) werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und 
HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung 
dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht möglich. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Aufgrund der langen Erkrankung von Prof. Dr. Borchardt haben sich Verzögerungen in der 
Erstellung des Abschlussgutachtens ergeben. Das Gutachten wird voraussichtlich im Herbst 2021 
fertiggestellt und vorgestellt. Messkonzept, Belüftung/ Umwälzung & fischerbiologische 
Maßnahmen sind bereits umgesetzt und werden weitergeführt. Weitere Maßnahmen aus dem 
Handlungskonzept von Prof. Dr. Dr. Borchardt (u.a. ökologische Aufwertung der Uferbereiche) 
werden in den Folgejahren sukzessive umgesetzt und kontinuierlich angepasst & verbessert.  
Zu A3: An 2 Standorten stehen 24h-Messstationen zur Überwachung des Seezustandes, welche 
mittels LoRaWAN an ein internes Dashboard übertragen werden. Zusätzlich werden einige 
Parameter über das Smart-City-Dashboard (https://dashboard.smartcity.ms/) der Öffentlichkeit 
zur Verfügung gestellt. Konzepte zur Regenwasserbehandlung sind in der Bearbeitung und in die 
7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes aufgenommen.

44 
 
Hitze 
H12  - Sanierung des Aasees 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
keine Verzögerung, Stellen sind besetzt. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Zu "Gesundheitsvorsorge": eine hygienische Bewertung von Geruchsproblemen erfolgt im 
Rahmen des Aaseesanierung aktuell nicht geregelt. Die Überwachung der Gehalte an 
Cyanobakterien findet unabhängig von sportlichen Aktivitäten regelmäßig vor Ort statt (AG 
66/67). Bei vorliegenden Verdachtsfällen erhöhter Bakterienkonzentrationen erfolgt eine 
Information des Gesundheitsamtes durch die AG und Abstimmung zwecks Laboranalysen und 
Öffentlichkeitswarnung.

45 
 
Trockenheit 
T1a)  - Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Feuerwehr, Amt 
für Kommunikation, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftsförderung, 
Handwerkskammer 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird über das 
Wasserversorgungskonzept sichergestellt. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Trinkwasserversorgung 
sind im Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses ist gemäß 
Landeswassergesetz alle 6 Jahre fortzuschreiben. Es beinhaltet 
kurzfristige und langfristige Maßnahmen der dezentralen und 
öffentlichen Trinkwasserversorgung. Von besonderer klimarelevanter 
Bedeutung sind dabei die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke 
Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasster Bauweisen 
von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. Das 
städtische Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem Hintergrund des 
Klimawandels auszuwerten und ggf. anzupassen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Der Berichtszyklus für das Wasserversorgungskonzept endet 2024. Die Maßnahmenumsetzung 
wird jährlich abgefragt, insbesondere zum Dipolkonzept der Stadtwerke Münster GmbH.  
Grundwassermonitoring: Die Grundwassermessdaten der regelmäßig gemessenen 
Grundwassermessstellen werden zurzeit aufbereitet, um das Messstellennetz als Datengrundlage 
vorzubereiten.  
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

46 
 
Trockenheit 
T1b)  - Trinkwassernotbrunnen  
Maßnahmenträger Feuerwehr 
Kooperationspartner 
Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Vervollständigung der Versorgung durch Trinkwassernotbrunnen mit 
flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der Sicherung der Qualität und 
Fördermenge.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl 
an Trinkwassernotbrunnen. Eine Konzeption in welchem Rahmen eine 
Versorgung über Trinkwassernotbrunnen notwendig ist, ist zu 
entwickeln. Die Versorgungsdichte ist sukzessive zu erhöhen.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
1. seit 2021 sind Trinkwassernotbrunnen Aspekt des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes in 
der Entwicklungs- / Flächennutzungsplanung der Stadt Münster 
2. Eine ganzheitliche Bewertung bzw. finanzielle Bemessung findet im Rahmen der KatS -Planung 
2023 statt 
3. Die BezReg MS plant ein konstituierendes Gremium zur KatS-Planung 
4. Es wird eine Kooperation mit dem Konzessionsnehmer für die Trinkwasserversorgung 
angestrebt.  
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

47 
 
Trockenheit 
T2  - Niederschlags- und Brauchwasserkonzept 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, 
Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer, IHK 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Konzept zur Erschließung alternativer Wasserquellen für die Beregnung/ 
Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen und Gärten, und zu Spül- 
und Reinigungszwecken in Haushalten und Gewerbe oder für die 
Kühlung.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben Einfluss auf die 
Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. Ohne ausreichendes Wasserdargebot 
können Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung entfalten. 
Ein Zusammenspiel von Grün- und Entwässerungsplanung kann sinnvoll 
sein, um nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch in 
Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das 
auch die Niederschlags- und Brauchwassernutzung in Haushalten, 
Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / langfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Erste konzeptionelle Überlegungen wurden vorgenommen und die Interessen einzelner Akteure 
im Konzern Stadt Münster untersucht. Eine Analyse der Möglichkeiten des Einsatzes von 
Brauchwasser bzw. Betriebswasser sowie weiterer Wassersbezugsquellen für die 
Wasserversorgung von Grünstrukturen werden dabei betrachtet. Im Rahmen der 
Niederschlagsentwässerung im bebautem Stadtgebiet sowie innerhalb der neu zu planenden und 
geplanten Baugebiete sind die Chancen und Risiken für eine Regenwassernutzung zu beschreiben 
und zu bewerten. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

48 
 
Trockenheit 
T3  - Trockenrisse und Klimafunktion von Böden   
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Konzept zur Klimafunktion von Böden und Information zu Trockenrissen 
in Münster. Funktionsfähige Böden können insbesondere wegen ihrer 
Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung bestimmter Folgen des 
Klimawandels beitragen, wie des im Sommer zunehmenden 
Hitzestaueffekts in urbanen Räumen. Durch Zurückhaltung von 
Niederschlagswasser in der Fläche vermindern sie die Auswirkungen 
veränderter Niederschlagsmengen und jahreszeitlicher Verteilung auf 
den Wasserhaushalt von Grundwasser und Oberflächengewässern. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet zu erhalten und 
funktionale Einschränkungen zu vermeiden und zu mindern sind, ist 
konzeptionell zu erarbeiten.  
Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes sind verstärkt 
in den zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten. In Münster betrifft 
dies Bereiche mit Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im Rahmen 
einer vertiefenden Untersuchung hinsichtlich der Gefahr von verstärkten 
Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise zur Anpassung des 
vorhandenen und ggf. neuen Gebäudebestandes sind zu erarbeiten.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Die Zusammenarbeit mit der WWU Münster Landschaftsökologie zum Thema Boden wird zurzeit 
intensiviert. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Studienprojektes erarbeitet. Das Thema 
"Boden und Klimaanpassung“ (Klimafunktion von Böden z.B. Bodenkühlleistung usw.) soll für zwei 
ausgewählte zukünftige Baugebiete näher betrachtet werden. Es sollen vorliegende Daten- und 
Karten ausgewertet werden. Beispielsweise ist die Erstellung einer Kühlleistungskarte und die 
Erarbeitung eines Katalogs mit Maßnahmen zum Klima- und Bodenschutz geplant. Ziel ist es, die 
gewonnenen Erkenntnisse in die bauleitplanerische Abwägung einzustellen und für Vorhaben im 
gesamten Stadtgebiet anzuwenden. Der Einsatz von Fördermitteln ist noch zu prüfen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

49 
 
T4  - Anpassung der Grünflächen 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Sportamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Städtisches Grün durch Pflege und Gestaltung vor Trockenheit schützen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns an Trockenheit durch 
Pflege und Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: 
- Eine Bewässerung von Grünanlagen in Trockenzeiten zur Sicherung der 
klimawirksamen Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von 
Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen möglich. 
- Die Bemühungen bei den Versuchen und der Auswahl von Baumarten, 
die langfristig Erfolg versprechen, sind fortzuführen. 
- Durch Versuchspflanzungen können entsprechende Erfahrungen 
gesammelt werden. 
- Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung der Grünflächen bietet 
sich an, wenn diese in anstehende Sanierungs- oder 
Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird. 
- Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei künftigen Pflanzungen 
berücksichtigt werden. 
- Gräften und Teiche sind gegenüber Austrocknung und verstärktem 
Algenwachstum zu prüfen und anzupassen 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Bei der Neuplanung und sukzessiven Sanierung von öffentlichen Grünflächen und bei der Planung 
von Baumanpflanzungen werden Aspekte der Klimawandelanpassung stets einbezogen. Dies 
erfolgt bei Pflanzungen hinsichtlich der Auswahl angepasster Pflanzen sowie der Bereitstellung 
geeigneter Standorte.  
Im Aufgabenbereich der Grünflächenunterhaltung wurde eine Stelle zur dauerhaften Erarbeitung 
und Fortschreibung von anlagenspezifischen Konzepten zur langfristigen Instandhaltung von 
städtischem Grün geschaffen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Beschränkte personelle Kapazitäten  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Aufbau eines digitalen Grünflächenkatasters, Bereitstellung der Daten auf mobilen Endgeräten, 
Personelle Aufstockung zur fachgerechten Pflege und Entwicklung der Flächen

50 
 
T4  - Anpassung der Grünflächen 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Eine Digitalisierung aller Flächen ist vorzunehmen. Z.Zt. Ist der Datenbestand nur teilweise 
vorhanden. Es muss grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Definition der Grünflächen, 
Bestandteile und deren Funktion durchgeführt werden um langfristige Konzepte zu entwickeln. 
Zur Zeit werden die Grünflächen im Zuge von Einzelfallprüfungen angepasst und entwickelt.

51 
 
Trockenheit 
T5  - Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere 
Naturschutzbehörde 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere 
Wassersbehörde;  Bezirksregierung Münster; Landwirte; LANUV NRW 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Stärkung des Biotopverbundsystems 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Lebensräume klimasensibler Tierarten mit besonderem Handlungsbedarf 
sollten identifiziert und langfristig über Schutzgebietsausweisungen 
gesichert werden. Um die Vielzahl der zu betrachtenden Arten 
einzuschränken, soll der Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV 
NRW als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese Arten in bereits 
vorhandenen Schutzgebieten oder dem Biotopverbundsystem 
vorkommen, sind sie als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, für 
die die Stadt Münster eine besondere Verantwortung trägt. Zur 
Beobachtung der Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept für 
festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten erarbeitet und umgesetzt 
werden, das durch zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen folgender Projekte: 
- Kiebitzschutzkonzept 
- Biodiversitätsmonitoring in Zusammenarbeit mit dem NABU für repräsentative Arten 
(Bioindikatoren) 
- Ökologische Verbesserung der Gewässer im Stadtpark Wienburg 
- Ökologische Verbesserung Teiche Haus Dyckburg (in Vorbereitung)" 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

52 
 
Starkregen 
S1  - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln 
Maßnahmenträger Feuerwehr 
Kooperationspartner 
Personal- und Organisationsamt, THW, DLRG, HiORGs, WF BASF, Land 
NRW (IdF) etc. 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Anpassung der Einsatzpläne und (technischen) Ausrüstung der 
Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der Folgen des 
Klimawandels. 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die Umsetzung der 
Teilmaßnahmen gegenüber Extremwetterereignissen zu optimieren: 
 - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW und DLRG werd en über 
Leitstelle eingebunden, 
 - Entwicklung eines Konzepts zur Wiederherstellung des 
Feuerwehrvorbehaltsnetzes,  
 - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten,  
 - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich sowie anschließende 
Disposition,  
 - Schulungen und Übungen z. B. Sandsackverbau,  
 - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte (z.B. Sicherung des eigenen 
Wohnraumes in prognostiven Überflutungsbereichen), 
 - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr, 
 - Redundante Schutzkleidung für langanhaltende Einsätze 
Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende Kosten zu 
Sandsacklogistik, Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im Logistiklager und 
für die Erweiterung des Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz 
für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist zu erweitern und auf 
2020 festzulegen. Kernfunktion des Logistiklagers ist die 
Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
1. Die Alarm- und Aufbauorganisation der Feuerwehr wurde fortgeschrieben. Die 
Führungsorganisation sowie spezialisierte KatS-Einheiten eingeschlossen. 
2. Konzepte des Landes NRW zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe werden im Rahmen der 
Rettungsdienstbedarfsplanung, Brandschutzbedarfsplanung und KatS-Planung mit eingeschlossen. 
3. Zukünftige Ausrichtungen des Betriebes und der Ausstattung / Beschaffung werden auch unter 
dem Aspekt "Klima" betrachtet. 
4. Förderung von Wohnraum für angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ist bereits in Umsetzung. 
5. Es wurde ein Fortbildungsschwerpunkt "Klima" erkannt und wird amtsintern umgesetzt.

53 
 
Starkregen 
S1  - Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Materielle und monetäre Bedarfe werden im Rahmen der anstehenden 
Brandschutzbedarfsplanung beschrieben. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
1. Errichtung eines Logistiklagers ist seit 15 Jahren ausstehend 
2. Kompensation einer stetigen personellen Unterdeckung. 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

54 
 
Starkregen  
S2a)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, 
Wasser- und Bodenverbände 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum durch 
Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von 
Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden 
und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme der wassersensiblen 
Stadtentwicklung) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden Maßnahmen zur Retention, 
Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie 
bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und 
Regenrückhaltebecken in einen neuen Standard überführt. Durch 
detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine 
Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern.  
Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der 
jeweiligen Bedarfe. 
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet 
werden. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Zusammen mit dem Bebauungsplan wird das Entwässerungskonzept aufgestellt. Mittlerweile sind 
Mitarbeitende des Amts für Mobilität und Tiefbau obligatorische Teilnehmende bei der Betreuung 
städtebaulicher Werkstattverfahren. So wird gewährleistet, dass die wassersensible Entwässerung 
Teil des städtebaulichen Konzeptes ist. Hierzu müssen frühzeitig die Auswirkungen von Starkregen 
auf die Fläche und angrenzende Bebauung aufwendig simuliert werden und Gewässergutachten 
beauftragt werden. Der naturnahe Wasserhaushalt der Flächen wird als Grundlage und 
Planungsziel in die städtebaulichen Werkstattverfahren integriert. Die zusätzlichen 
Personalaufwendungen wurden durch Verschiebung der Schwerpunktsetzung in der Abteilung 
vorerst gelöst. Für innerstädtische Nachverdichtungen, Gewerbegebiete und Änderung der 
Verkehrsräume fehlen noch die planerischen Ansätze. Diese sollen kurzfristig geplant werden. 
Analog der Region der Emscher sollen Maßnahmen umgesetzt werden unter dem Motto 
"Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)".   
Als Antwort auf die Herausforderungen einer wachsenden Stadt im Klimawandel wurden im 
Rahmen der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) weitere wichtige 
Weichen für eine klimaangepasste und wassersensible Stadt gelegt. Zu den Leitlinien des Konzepts 
gehören unter anderem die risikoarme Ableitung extremer Oberflächenabflüsse, die 
multifunktionale Nutzung von Flächen wie etwa öffentliche Grünflächen und die Verbesserung des 
Mikroklimas. Übergeordnetes Ziel der Maßnahmen ist es, den natürlichen Wasserkreislauf so 
wenig wie möglich zu beeinflussen. Bis 2026 stehen zur Erreichung dieser Ziele insgesamt 356 
Mio. Euro für Investitionen bereit.

55 
 
Starkregen  
S2a)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Gewässergutachten müssen durch Ingenieurbüros umgesetzt werden, da die erforderliche 
Software nicht bereitgestellt wird (siehe Punkt A5 a). Dadurch zeitliche Verzögerungen und hohe 
Kosten. Kein Personalzuwachs wie beantragt. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
IT-Ausstattung (siehe A5a), die beantragte Personalstelle wurde nicht bewilligt. 
Für innerstädtische Nachverdichtungen, Gewerbegebiete und Änderung der Verkehrsräume 
fehlen noch die planerischen Ansätze. Diese sollen kurzfristig erarbeitet werden (evtl. in 
Kombination mit Maßnahme H6). 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Der gesamte Prozess wurde ins Abwasserbeseitigungskonzept aufgenommen. 
Analog der Region der Emscher sollen Maßnahmen umgesetzt werden unter dem Motto 
"Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)".

56 
 
Starkregen 
S2b)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Das Prinzip der „multifunktionalen Flächennutzung“ sieht vor, dass 
Freiflächen mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. B. öffentliche 
Parkplätze, Sportanlagen, Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines 
Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt geflutet werden. 
(Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine gemeinsame 
Vorgehensweise für die Stadt Münster abzustimmen und als Standard 
festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist insbesondere vor dem 
Hintergrund der geringen (Frei-)Flächenverfügbarkeit unabdingbar. 
Hierbei sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale Flächen in 
Münster unbedingt erfüllen müssen, damit diese realisiert werden. Ein 
Kriterium könnte z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche 
überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche Nutzungsinteressen 
und auch Nutzungskonflikte auftreten können, ist eine frühzeitige 
koordinierende Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren 
notwendig (städtebaulicher Wettbewerb, Entwurfsphase 
Bebauungsplan, Bauleitplanung). Durch detaillierte Berechnungen ergibt 
sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über 
Abwassergebühren und Steuern.  
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet 
werden. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / mittelfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Multifunktionale Flächen werden in ersten Pilotprojekten in den neuen Baugebieten bereits 
geplant. Als Beispiel kann hier Albachten Ost und Kirschgarten genannt werden (multifunktionale 
Nutzung durch Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und Amt für Mobilität und 
Tiefbau). Es zeigt sich, dass der erhöhte Abstimmungsbedarf einen Mehraufwand bedeutet. 
Aktuell wird dieser Mehraufwand kompensiert über die Schwerpunktverschiebung im Amt für 
Mobilität und Tiefbau. 
Die untere Wasserbehörde gibt fachliche Hinweise und Stellungnahmen und ist im Rahmen von 
Verfahren nach § 57 WHG beteiligt. Die Prüfung und Umsetzung in Einzelvorhaben ist schon 
erfolgt. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
Gesamtstädtische Abstimmung zur Kostenträgerschaft, Betrieb und Unterhaltung muss getroffen 
werden. Personalstellen wurden nicht bewilligt.

57 
 
Starkregen 
S2b)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Personalstellen  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

58 
 
Starkregen 
S2c)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner Stadtplanungsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Freihaltung von Notwasserwegen bei der Siedlungsentwicklung und 
Entwicklung von Notwasserwegen im Siedlungsbestand. (Teilmaßnahme 
der wassersensiblen Stadtentwicklung) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen umgesetzt. Durch 
detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine 
Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern.  
Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in öffentlichen 
Grünflächen. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte 
Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. 
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet 
werden. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
In Neubaugebieten werden Notwasserwege bereits umgesetzt. Für den Bestand ist die 
Starkregengefahrenkarte Grundlage für Notwasserwege (Umsetzungsstand zur 
Starkregengefahrenkarte siehe Punkt A5 a).  
Die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gibt fachliche 
Hinweise und Stellungnahmen. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
siehe A5 a) 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
siehe A5 a) 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

59 
 
Starkregen 
S2d)  - Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten 
Freiraumflächen 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanagement, 
Landwirtschafts-kammer, Wasser- und Bodenverbände 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Prüfung potenziell überfluteter Freiraumbereiche im Hinblick auf die 
Rückhaltung von Starkregen und potenzielle Gefahren und Verbesserung 
von Retention im Freiraum. (Teilmaßnahme der wassersensiblen 
Stadtentwicklung) 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Auenbereiche sind wieder zu aktivieren beziehungsweise es ist zu 
prüfen, ob bei den überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt werden 
können. Eine strategische Planung bzw. deren Umsetzung ist vor dem 
Hintergrund geringer Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. 
Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können diese Aspekte ggf. 
mitberücksichtigt werden.  
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Eine Prüfung zu Vorsorgemaßnahmen von überfluteten Freiraumflächen erfolgt bei Flächen 
entlang von Gewässern durch die Untere Wasserbehörde im Amt für Grün, Umwelt und 
Nachhaltigkeit im Rahmen der Gewässerausbauverfahren. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Die Akzeptanz aller Handlungsakteure, Maßnahmenplaner und Maßnahmenträger sollte erhöht 
werden. 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Die Aktivierung und Anbindung von Auenräumen kann auch im Rahmen des naturnahen 
Gewässerausbaus erfolgen. Grundsätzlich sollten dabei die gewässernahen Flächen als 
Entwicklungskorridore von anderer Nutzung freigehalten werden.

60 
 
Starkregen 
S3  - Überflutungsangepasste Bauweisen 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, 
Feuerwehr, Klenko, Handwerkskammer, Wasser- und Bodenverbände, 
lokale Medien, Schulen, Vereine, Verbände, VHS, Versicherungen, 
Kreditinstitute 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Beratung und Bereitstellung von Informationsmaterialien und 
(ortsspezifischen) Empfehlungen für Architekten, Handwerker, 
Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und Gebäudenutzer zur 
Anpassung ihrer Gebäude an Starkregenereignisse.  
Beschreibung der 
Maßnahme 
In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende 
Starkregenereignisse regelmäßig schwere Überflutungen mit erheblichen 
Schäden in der Stadt Münster verursacht. Einen vollständigen Schutz für 
solche Extremwetterereignisse gibt es nicht. Zur Verbesserung des 
Eigenschutzes in gefährdeten Bereichen sind persönliche 
Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind bestehende 
Beratungsangebote zu intensivieren und Informationsmaterialien zu 
erweitern, wie z.B.: 
- Infomaterial zur Rückstausicherung,  
 - Überflutungsnachweise nach DIN 1986,  
 - Hinweise zur überflutungsangepassten Bauweise erfolgen im Rahmen 
der Bauantragsbearbeitung.  
Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 sind zu integrieren. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Bereits seit vielen Jahren besteht das Angebot einer kostenlosen Beratung durch die im Amt für 
Mobilität und Tiefbau angesiedelte Fachstelle für Haus- und Grundstückentwässerung zu Rückstau 
und zur Überflutungsvorsorge. Das Beratungsangebot wurde insbesondere auch nach den 
Starkregenereignissen im Sommer 2021 rege genutzt: In rund 150 Terminen bekamen 
Hausbesitzende seitdem eine individuelle Beratung und hilfreiche Tipps vor Ort. Die 
Starkregengefahrenkarte, welche sich aktuell in Erarbeitung befindet, wird eine wesentliche 
Grundlage für die weitere Bewertung des Starkregenrisikos sein (siehe Punkt A5 a). 
Im Rahmen von Baugenehmigungs -, Bauleitplan - und anderen Verfahren gibt die untere 
Wasserbehörde fachliche Hinweise und Stellungnahmen (Gefahren - und Risikokarten gemäß § 74 
WHG). 
Weiterhin wurde durch die Klenko eine Broschüre für Bürgerinnen und Bürger mit Informationen 
und Tipps zu Klimaanpassung erstellt. Diese enthält unter anderem auch Empfehlungen für eine 
überflutungsangepasste Bauweise, die zuvor mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau abgestimmt 
wurden. Inhalte daraus sind auch auf der städtischen Homepage zu Klimaanpassung (www.stadt-
muenster.de/klima/klimaanpassung/starkregenvorsorge) aufgeführt.

61 
 
Starkregen 
S3  - Überflutungsangepasste Bauweisen 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
siehe A5 a) 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
siehe A5 a) 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

62 
 
Starkregen 
S4  - Gewässerrenaturierung 
Maßnahmenträger Amt für Mobilität und Tiefbau 
Kooperationspartner 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für 
Immobilienmanagement, Wasser- und Bodenverbände, Bezirksregierung 
Münster – Obere Wasserbehörde 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Neben der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerauen dient die 
Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz sowie dem 
Hochwasserrückhalt (insbesondere in festgesetzten 
Überschwemmungsgebieten). Renaturierte Auen verfügen über eine 
hohe Retentionskapazität, die auf der Speicherung des Wassers an sich 
und der Verlangsamung des Hochwasserabflusses basiert. 
Rechtliche Grundlagen bestehen durch die Wasserrahmenrichtlinie, 
sowie die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie." 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster zur Renaturierung der 
Fließgewässer sind weiter zu forcieren. Darüber hinaus ist eine 
Verzahnung von Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie mit 
den Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der FFH-
Gebietsmanagementplanung sinnvoll. 
Die Stellen wurden bereits durch den Verwaltungsvorstand bestätigt und 
im Stellenplan eingestellt. 
Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch Fördermittel / Drittmittel 
sind ggf. zu berücksichtigen. Eine finanzielle Zuordnung dieser 
Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) ist zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 
Berücksichtigung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Im Zuge der Maßnahmenübersichten erfolgte bereits die Zusammenstellung möglicher 
Strahlursprünge und Trittsteine und ein Abgleich mit Eigentumsverhältnissen. Daraus erwachsen 
je nach Flächenverfügbarkeit neue Maßnahmen. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben: 
- Münstersche Aa - Innenstadt - zurzeit und fast fertig: Erstellung Handlungskonzept, statische 
Untersuchung Ufermauern, Sanierungskonzept 
- Werse - die Planung zur Fischaufstiegsanlage Wehr Sudmühle ist beauftragt 
- Ökologische Verbesserungen diverser Gewässer sind aktuell in Planung (Vornholtgraben, 
Piepenbach, Münstersche Aa in Sprakel, Kinderbach nordöstlich Steinfurter Straße, Kinderbach 
östlich Grevener Straße, Werse nördlich Sudmühlenstrasse) oder mittelfristig angedacht (z.B. 
Kannenbach, Münstersche Aa nördlich Roxeler Strasse, Münstersche Aa südlich A1)  
- Hydraulische Nachweisführung und Renaturierung diverser Gewässer im Zuge von B-Plänen 
(Kannenbach, Hunnebecke, Erdelbach, Juffernbach)

63 
 
Starkregen 
S4  - Gewässerrenaturierung 
Die Maßnahmen nach Verpflichtung der WRRL und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 
wurden gemeldet. Zusätzlich werden ökologische Hochwasserbetrachtungen auch für kleinere 
Gewässer außerhalb der Regelwerke, im Rahmen von Baugebietsentwicklung durchgeführt 
(integraler Ansatz).  
Die Zielerreichung der Anforderung der WRRL für das Jahr 2027 ist aufgrund der 
Personalausstattung und Finanzausstattung unrealistisch. Die IT Ausstattung (insbesondere die 
Beschaffung der Software Jabron) zur Gewässersimulation bremst dieses Maßnahmenpaket 
aktuell stark ein.  
Die Umgestaltung der Münsterschen Aa im Bereich der Westerholtschen Wiese und parallel zur 
Kanalstraße sind abgeschlossen. Bei der Bearbeitung treten jedoch Verzögerungen aufgrund der 
vorhandenen IT Ausstattung auf. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
- Die beantragten Stellen wurden nicht zur Verfügung gestellt. 
- Es zeichnet sich ab, dass die potentiell in Aussicht gestellte Landesförderung nicht zur 
Verfügung gestellt werden kann.  
- IT Ausstattung: Die 2020 beantragte Software Jabron wurde bis heute nicht erhalten. Dadurch 
wurden schleppende und teure Simulationen der Gewässer durch Ingenieurbüros erforderlich. 
Hinzukommt, dass der Zeitaufwand durch den Vergabeprozess extrem hoch ist. 
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
IT-Ausstattung, Personal, Finanzierung 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
Zuständige Wasser- und Bodenverbände haben sich nur rudimentär in den Prozess eingebracht.

64 
 
Starkregen 
S5  - Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege 
Maßnahmenträger Feuerwehr 
Kooperationspartner 
Amt für Mobilität und Tiefbau, Rettungs-dienste, Vermessungs- und 
Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, 
Ordnungsamt, Polizei 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege (Beiplan V4 zum 
FNP 2004) im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen oder fehlende 
Befahrbarkeit nach Stürmen. Hierzu zählen folgende Aspekte: 
- Sicherung des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes durch ausreichende 
Fahrbahnbreiten und die bestehenden Anforderungen der Feuerwehr. 
- Aufnahme von Störungspunkten im Straßennetz,  
- Anpassungsmaßnahmen und Festlegung von Alternativrouten für 
Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste, 
- Abbildung für die Fachämter (Vermessungs - und Katasteramt, Amt für 
Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, 
Ordnungsamt), das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr sowie für 
die Polizei. 
- Datenbeschickung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau,  Nutzung 
gleichzeitig für tägliche Störungsmeldungen (Baustellen mit Umleitungen 
im Stadtverkehr). 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des Versorgungsnetzes der 
Rettungswege sind Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungshöhe 
zu planen bzw. alternative Routen festzulegen, insbesondere im Bereich 
der besonders überflutungsgefährdeten Unterführungen. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
1. Der massive Schneefall im Februar 2021 zeigt erneut die Notwendigkeit freier Verkehrswege 
2. Die Vorhaltung eines Feuerwehrvorbehaltstraßennetzes ist alternativlos. 
3. Die anstehenden Bedarfsplanungen bewerten eine infrastrukturelle Anpassung des gesamten 
Gefahrenabwehrsystems. Dies schließt die KatS-Planung mit ein. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

65 
 
Starkregen 
S6  - Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall 
Maßnahmenträger Stadtwerke Münster 
Kooperationspartner Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Entwicklung und Einführung von Notfallregeln für den Busverkehr bei 
Starkregenereignissen 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Notfallregeln im Busverkehr werden im Starkregenfall durch die 
Stadtwerke Münster aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden 
diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der Leitstelle angeordnet. 
Die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen bei derart 
außergewöhnlichen Einwirkungen in den Fahrbetrieb konnte seitens der 
Stadtwerke Münster mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen Kyrill 
oder Friederike erfolgreich unter Beweis gestellt werden. Für derartige 
klimabedingte Ereignisse sollen zukünftig Reservedienste sowohl für den 
Fahrdienst wie auch für die Leitstelle Münster vorgehalten werden.  
Priorität / 
Handlungszeitraum 
hoch / kurzfristig  
Aktueller Status  vollständig erbracht/ abgeschlossen 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Bei vorhergesagten bzw. absehbaren Extremwetterlagen wird die Leitstelle der Stadtwerke heute 
schon personell verstärkt. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr 
und Katastrophenschutz. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
 -  
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

66 
 
Sturm 
W1  - Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden 
Maßnahmenträger Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Kooperationspartner 
Stadtplanungsamt, Amt für Immobilienmanagement, Feuerwehr, 
Forstverbände, Innenministerium (Gefahrenabwehrkarte Wald, 
Informationssystem Gefahrenabwehr) 
Zielsetzung der 
Maßnahme 
Prüfung der Einhaltung von Schutzabständen oder anderer 
Vorsorgemaßnahmen in Bauleitplanverfahren, bei Baugenehmigungen 
sowie für kritische Infrastruktur unter Berücksichtigung des 
Waldzustandes und seiner voraussichtlichen Entwicklung, der 
Gebäudeart und -nutzung sowie der Hauptwindrichtung 
Beschreibung der 
Maßnahme 
Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume besteht in 
der Einhaltung 
von Schutzabständen zwischen Wald - und Forstflächen oder größeren 
Baumbeständen und empfindlichen Nutzungen. 
Sofern im Rahmen der Planung von neuen Baugebieten/Gebäuden der 
Abstandsraum zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine 
angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen und Spielflächen) 
sinnvoll überplant wird, sind nur geringe Investitionen zur 
Verkehrssicherung erfor derlich. Die bestehenden Konflikte können 
teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust gelöst werden (Beseitigung 
der "Altlasten“). 
Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände sollten zudem bereits 
auf der Ebene des FNP angehalten bzw. umgesetzt werden. 
Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, da häufig 
Gesamtflächen vermarktet werden. Rechtliche Vorgaben sind durch das 
Forstgesetz gegeben. 
Priorität / 
Handlungszeitraum 
mittel / kurzfristig  
Aktueller Status  in der Umsetzung 
Bericht des Umsetzungsstandes 
Beteiligung des Regionalforstamtes (als Unterer Forstbehörde) bei allen Bauprojekten am Wald 
(auch bei Nachverdichtungen) bzw. des städtischen Forstbetriebs/der städtischen Baumpflege im 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bei städtischen Waldflächen bzw. 
Baumbeständen (auch bei Nachverdichtungen). Diese erfolgt bisher nicht bei allen Projekten. 
Ggf. Faktoren für eine Verzögerung 
 -  
Ggf. was wäre notwendig, um die Umsetzung besser zu realisieren? 
Intensivere Vorprüfung durch das Stadtplanungsamt/Bauordnungsamt im Hinblick auf die 
Betroffenheit von Baum- und Waldbeständen 
Anmerkungen // Empfohlene Schritte zur weiteren Umsetzung der Maßnahme 
 -

V_0101_2022_Anlage_1_Klimafolgenmonitoring

12594 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
Klimafolgenmonitoring: Temperatur, Niederschlag und Extremwetterereignisse 
Inhalt 
 
1 Erläuterungen zu Datengrundlagen und -analysen ................................ ......................... 2 
2 Klimatische Einordnung der Jahre 2020 und 2021 ................................ ......................... 2 
3 Klimaveränderung in Münster der Jahre 1892 bis 2021 ................................ .................. 5 
4 Zeitreihen Klimatologischer Kenntage der Jahre 1990 bis 2021 ................................ ..... 6

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
2 
 
1 Erläuterungen zu Datengrundlagen und -analysen 
Gemäß den Empfehlungen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) ist es üblich, zur 
Erfassung des Klimas und seiner Änderungen Mittelwerte über einen Zeitraum von 30 Jahren 
zu bilden, um den Einfluss der natürlichen Variabilität aus der statistischen Bet rachtung des 
Klimas auszuklammern. Generell sollen Klimareferenzperioden (auch Klimanormalperioden) 
ermöglichen, den aktuellen Witterungszustand sowohl zum gegenwärtigen Klimazustands 
einer Region, als auch zur langfristigen Entwicklung des Klimas in der Region in Beziehung zu 
setzen.  
Für die Bewertung langfristiger Klimaentwicklung wird die WMO -Referenzperiode 1961-1990 
verwendet, da dieser Zeitraum nur zum Teil von der aktuell  zu beobachteten beschleunigten 
Erwärmung betroffen ist. 
Für Aufgaben des zeitnahen Klimamonitorings, wie z. B. monatliche und sa isonale oder 
jährliche Anomalien diagramme, die nicht auf die Überwachung des längerfristigen 
Klimawandels ausgerichtet sind, werden die Klimanormalperioden alle zehn Jahre aktualisiert. 
Für die aktuelle Betrachtung wird die Referenzperiode 1991-2020 eingesetzt. 
Die Auswertung der Witterungs - und Klimadaten bezieht sich auf die amtliche Wetterstation 
des Deutschen Wetterdiensts (DWD) für Münster. Aufgrund der Auflösung der DWD 
Wetterstation 1991 in Münster, die zuletzt beim Naturkundemuseum in Münster verortet war, 
und der Neuaufstellung der DWD Wetterstation 1989 am Flughafen Münster/Osnabrück  
ergeben sich Brüche in den Zeitreihen für Temperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer. 
Durch eine Überschneidung der Messungen an den Standorten in Münster und am Flughafen 
Münster/Osnabrück wird mit deutlicher graphischer Abgrenzung der zwei Zeitreihen eine 
Trendanalyse von 1892 bis 2021 ermöglicht. 
Die DWD Daten sind unter folgendem Link verfügbar: 
https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/observations_germany/ . Das Landesamt 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) gibt zudem auf 
folgender Seite eine Übersicht zum Klimafolgenmonitoring NRW mit Berichten, Datensätzen 
sowie Kartenanwendungen: https://www.klimafolgenmonitoring.nrw.de/ . 
2 Klimatische Einordnung der Jahre 2020 und 2021 
Überblick zu den wichtigsten Beobachtungen: 
- Die Lufttemperatur ist in Münster deutlich angestiegen, sowohl im Gesamtjahresverlauf 
als auch in den einzelnen Monaten 
- Schwankungen in der Jahresmitteltemperatur wie zwischen 2020 und 2021 
veranschaulichen die natürliche klimatische Variabilität in einer sich beschleunigenden 
globalen Erhitzung. 
- 2020 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen für Münster. 
- 13 der vergangenen 20 Jahre zählen zu den 20 wärmsten Jahren seit 
Aufzeichnungsbeginn. 
- Im Vergleich der Zeiträume 1961 - 1990 und 1991 - 2020 hat die Jahresmitteltemperatur 
um 1 Grad Celsius zugenommen. 
- Eis- und Frosttage werden in Münster deutlich seltener. 
- 2020 verzeichnete die meisten Tropennächte seit Beginn der Messungen. 
- Münster war 2020 und 2021 durch verschiedene Starkregenereignisse betroffen, wie 
z.B. am 14.07.2021, als bis zu 47 mm Niederschlag in 3,5 Stunden gemessen wurden. 
- Ein Kälteeinbruch im Februar 2021 brachte 7 Eistage in Folge sowie ca. 40 cm Schnee.

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
3 
 
Die Jahresmitteltemperatur lag 2020 in Münster mit 11,5 Grad Celsius über den bisherigen 
Rekordjahren 2018 und 2014 (11,4 °C) und 2019 (11,3 °C). Allerdings war 2020 nicht geprägt 
durch langanhaltende Hitzeperioden. Stattdessen waren bis auf Mai und Juli alle Monate zu 
warm, im Verg leich zur Klimanormalperiode 199 1-2020, insbesondere die Wintermonate 
Januar und Februar (Abb. 1). Mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,2 °C war das Jahr 2021 
deutlich kühler als die vorangegangenen Jahre, die zuvor nacheinander die 
Temperaturrekorde im Jahresmittel eingenommen ha tten. Allerdings zeigen sich extreme 
Temperatursprünge: Während April und Mai 2021 im Vergleich zur Klimanormalperiode 1991-
2020 um bis zu 3,2 °C kälter waren, war der Juni 2021 über 3 Grad zu warm.  
Die Jahre 2020 und 2021 waren im Vergleich zum langjährigen Mittel von 1991 bis 2020 zu 
trocken, das bedeutet, dass sich das Niederschlagsdefizi t der vergangenen Jahre weiter 
verschärfte (Abb. 2). Mit 705 mm fielen 84 % (2020) bzw. 87 % (2021) der vieljährigen mittleren 
Jahressummen von 1991-2020. Dies bedeutet ein Defizit von 145 mm in 2020 bzw. 99 mm in 
2021 gegenüber der Bezugsperiode . Das Niederschlagsdefizit sind über den gesamten 
Jahresverlauf zu beobachten. Der niederschlagsreiche Februar mit über 150 % des 
Niederschlags im Vergleich zur vieljährigen mittleren Monatssumme von 1991-2020 und der 
stellenweise zu gewässerseitigen Überflu tungen führte, konnte das folgende extreme 
Niederschlagsdefizit in April und Mai nicht ausgleichen. 
Die Sonnenscheindauer für die Jahre 2020 und 2021 variierte  (Abb. 3). Während 2020 über 
das Jahr ein Plus von 14 % im Vergleich zum Langjährigen Mittel von 1991 – 2020 
verzeichnete, hatte 2021 im Jahresmittel 5 % weniger Sonnenscheinstunden als der 
langjährige MitteI. In den Monaten Januar und Dezember wurde  das Sonnenscheinsoll mit 
jeweils 40% und mehr deutlich verfehlt. In 2020 war vor allem der April und der November mit 
bis zu 60 % Sonnenscheinüberschuss deutlich sonnenscheinreicher als der langjährige Mittel. 
 
Abb. 1: Temperaturanomalie für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 2020 bis 
2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / Flughafen 
Münster/ Osnabrück) 
 
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Abweichungen vom langjährigen Mittel [K]
Temperaturanomalie
2020
2021

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
4 
 
 
Abb. 2: Niederschlagsanomalie für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 2020 bis 
2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / Flughafen 
Münster/ Osnabrück) 
 
Abb. 3: Anomalie der Sonnenscheindauer für Münster für die einzelnen Monate für die Jahre 
2020 bis 2021 in Bezug auf das langjährige Mittel von 1991-2020 (Datengrundlage: DWD / 
Flughafen Münster/ Osnabrück) 
 
 
-100
-50
0
50
100
150
200
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Abweichungen vom langjährigen Mittel [%]
Niederschlagsanomalie
2020
2021
-60
-40
-20
0
20
40
60
80
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Abweichungen vom langjährigen Mittel [%]
Anomalie der Sonnenscheindauer 
2020
2021

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
5 
 
3 Klimaveränderung in Münster der Jahre 1892 bis 2021 
Für die gesamte Zeitreihe (1892-2021) ergibt sich ein Temperaturanstieg von 1,6 K (Abb. 4). 
Hinsichtlich des Niederschlags setzt sich der Trend einer Abnahme der mittleren 
Jahressumme fort  (Abb. 5) . 13 der letzten 14 Jahre waren zu  trocken im Vergleich zum 
langjährigen Mittel von 1961 - 1990. Mit 1787 Sonnenstunden in 2020 setzt sich der Trend von 
sonnenscheinreicheren Jahren fort (Abb. 6).  
 
  
 
Abb. 4:  Zeitreihen der Anomalie der Temperatur (1892 – 2021) in Bezug zur 
Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 - 1989 in Münster und 
1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) 
 
 
 
Abb. 5:  Zeitreihen der Anomalie des Niederschlags (1892 - 2021) in Bezug zur 
Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 - 1989 in Münster und 
1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) 
-2
-1,5
-1
-0,5
0
0,5
1
1,5
2
2,5
1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020
Temperaturabweichung [K]
Temperaturanomalie
Wechsel  der DWD 
Messstationen 1989/ 1990
-60
-40
-20
0
20
40
1890 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020
Niederschlagsabweichung [%]
Niederschlagsanomalie
Wechsel  der DWD 
Messstationen 1989/ 1990
vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 775 mm 
 
vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 9,2 °C  
linearer Trend 1892 - 2020: +1,6 K

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
6 
 
 
  
Abb. 6:  Zeitreihe der Anomalie der Sonnenscheindauer (1892 - 2021) in Bezug zur 
Klimanormalperiode von 1961 - 1990 (Datengrundlage: DWD / 1892 -1989 in Münster und 
1990 - 2021 am Flughafen Münster/ Osnabrück) 
4 Zeitreihen Klimatologischer Kenntage der Jahre 1990 bis 2021 
Trotz des verzeichneten historischen Wärmerekords über die Jahresmitteltem peratur für das 
Jahr 2020 ( Abb. 4) weisen die Jahre 2020 und 2021 im Hinblick auf die Wärme bedingten 
Kenntage mit 40 bzw. 33 Sommertagen (Tage mit Tmax ≥ 25 °C) und 12 bzw. 4 heißen Tagen 
(Tage mit Tmax ≥ 30 °C) auf durchschnittliche Sommer hin (s. Abb. 6). 
Die Kälte bedingten Kenntage liegen mit keinem Eistag (Tage mit Tmax < 0 °C) in 2020 und 7 
Eistagen in 2021 sowie  33 Frosttage (Tage mit Tmin < 0 °C) in 2020 und 50 Frosttagen in 
2021 unter den langjährigen Mitteln von 1991 bis 2020 (Abb. 8).  
Bei den Niederschlagskenntagen zeigt sich, dass nicht nur die Jahr esniederschlagsmenge 
abnimmt (Abb. 5), sondern auch die Tage mit N iederschlagssummen von mind. 10 mm bzw. 
mind. 20 mm (2020: 13 Tage ≥ 10 mm und 3 Tage ≥ 20 mm Niederschlag; 2021: 11 Tage ≥ 
10 mm und 2 Tage ≥ 20 mm Niederschlag) (Abb. 9). Die Zahl der Niederschlagstage nimmt 
zwar weiterhin ab, dennoch sind intensive Starkregenereignisse zu verzeichnen , wie bspw. 
am 14.07.2021 als bis zu 47 mm innerhalb 3,5 Stunden fielen und die Feuerwehr zu über 70 
Einsätzen gerufen wurde, wie etwa Keller leer zu pumpen. In Erinnerung  bleibt auch der 
Kälteeinbruch im Februar 2021 mit starken langanhaltenden Niederschlägen in Form von 
Schnee.  
Für die Erfassung von Extremniederschlägen genügt es i. d. R. nicht, Stationsdaten zu 
analysieren. Da insbesondere konvektive Niederschlä ge sehr kleinräumig s ein können , 
besteht je nach Dichte der  Niederschlagsstationen die Gefahr, dass Starkregenzellen mit 
Punktmessungen nicht  zutreffend (oder gar nicht) er fasst werden. Hier schaffen 
radargemessene Nie derschlagsdaten Abhilfe . Sie zeigen die räumliche 
Niederschlagsverteilung. Daten für Radargebundene Erfassungen des DWDs liegen nur bis 
einschließlich 2020 vor (s. CatRaRE des DWD). Ein Monitoringsystem für Unwetterereignisse 
in Münster soll im Rahmen des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 erarbeitet werden 
(s. Maßnahmen A1e - Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen; A3 - Warn- 
und Informationssystem). 
-30
-20
-10
0
10
20
30
40
1948 1958 1968 1978 1988 1998 2008 2018
Anomalie der Sonnenscheindauer [%]
Anomalie der Sonnenscheindauer
Wechsel  der DWD 
Messstationen 1989/ 1990
vieljähriger Mittelwert von 1961 - 1990: 1526,3 h

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
7 
 
 
Abb. 6:  Zeitreihen der Sommertage (Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C) und der Heißen 
Tage (Maximum der Lufttemperatur ≥ 30 °C) von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / 
Flughafen Münster/ Osnabrück) 
 
 
Abb. 7:  Zeitreihe der Tropennächte (Minimum der Lufttemperatur ≥ 20 °C) von 1990 – 2021 
(Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 
 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Anzahl der Tage [d]
Anzahl Sommertage und Heiße Tage 
Anzahl
Sommertage
Anzahl
Heiße Tage
0
1
2
3Anzahl der Tage [d]
Anzahl Tropennächte

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
8 
 
  
Abb. 8:  Zeitreihen der Frosttage (Minimum der Lufttemperatur ≤ 0 °C) und der Eistage 
(Maximum der Lufttemperatur ≤ 0 °C) (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ 
Osnabrück) 
 
 
Abb. 9:  Zeitreihen der Tage mit Niederschlag ≥ 10 mm und Tage mit Niederschlag ≥ 20 mm 
von 1990 – 2021 (Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 
 
0
20
40
60
80
100
120
Anzahl der Tage [d]
Anzahl Frosttage und Eistage 
Anzahl
Frosttage
Anzahl
Eistage
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anzahl der Tage [d]
Tage mit Niederschlag ≥ 10 mm und ≥ 20 mm
Anzahl
Tage RS
>=10 mm
Anzahl
Tage RS
>=20 mm

Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2022 
 
9 
 
 
Abb. 14: Zeitreihe der Tage mit einer Schneedecke ≥ 1 cm von 1990 – 2021 
(Datengrundlage: DWD / Flughafen Münster/ Osnabrück) 
0
10
20
30
40
50
60
70
Anzahl der Tage [d]
Tage mit Schneedecke ≥ 1 cm

Anlage A

1748 Zeichen

Anlage A zur V/0101/2022
Kurzüberblick
Sachstandsbericht 2020/2021 zur Umsetzung des Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 der
Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und
Erlebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt.
Das T eilziellautet, die Herausforderungen des Klimawandels in der Stadt anzunehmen und mit
der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aktiv entgegenzutreten.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Keine finanziellen Auswirkungen
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
X überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Gemäß Beschlussvorlage V/0799/2019 inkl. V/0799/2019/E1 soll das Handlungskonzept
Klimaanpassung 2030 der Stadt Münster umgesetzt werden.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt
Münster die Grundlagen für die zukünftige Klimaanpassungsstrategie der Stadt zur Kenntnis
genommen und damit auch die städtischen Zielsetzungen für eine resiliente Stadt bekräftigt.
Klimaschutz und Klimaanpassung wirken als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Bereiche
und haben daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).

Beratungsverlauf (2)

29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Kanalstraße
  • Steinfurter Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Grevener Straße
  • Sudmühlenstraße
  • Roxeler Straße
  • Harsewinkelplatz
  • Bremer Platz
  • Wibbeltstraße
  • Kirschgarten
  • Feldstiege
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0101/2022
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2022
Erstellt
07.02.2022 10:16