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A-W/0003/2020

Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen

Antrag an die BV West 06.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.1

Stellungnahme der Verwaltung vom 11.08.2020

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Ansehen

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 11.08.2020

2924 Zeichen

32.23.0012
Frau Krieger

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über

—_

A-W/o003 Jan:

11.08.2020
3211

Dezernent I
Eing. 18, AUG. 2020

STADT MÜNSTER

Herrn Stadtrat Heuer

2.0. AUG. 2020
über Amt für Bürger- u. Raisservioe
33.24 - Frau Remmers Bexirkevarwakung West

Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen

e Antrag Ifd. Nr. A-W/0003/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL

der Bezirksvertretung Münster-West vom 26.05.2020

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zuverlässige Durchfahrtsperren auf den Versorgungs-
wegen errichtet werden können, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbin-
den.

Der Antrag wurde gemeinsam mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau, der Feuerwehr und der
Polizei geprüft. Zum Ergebnis kann Folgendes mitgeteilt werden:

Die Autobahnrastanlagen Münsterland-Ost und -West können derzeit jeweils von der Straße
Am Rohrbusch angefahren werden. Die Zufahrten sind jedoch durch Beschilderung nur dem
Betriebs- und Versorgungsdienst der Autobahn erlaubt.

Verkehrssicherheit / Unfalllage

Nach Mitteilung der Polizei ist die Straße Am Rohrbusch im Bereich der Rastanlagen unfall-
unauffällig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine bauliche Sperrung der Wege daher
nicht erforderlich.

Kontrollmöglichkeiten des Durchfahrverbotes

Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Kontrollen der Durchfahr-
verbote können nur im Rahmen personeller Möglichkeiten durchgeführt werden. Da Kontrol-
len aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich sind, stehen diese nicht im Zentrum
der polizeilichen Aufgabenerfüllung.

Bauliche Sperrung
Nach Mitteilung der Feuerwehr sind die Zufahrten zu den Rastanlagen Bestandteil des Feu-
erwehrvorbehaltsnetzes und von hoher Bedeutung für den Rettungsdienst und die Feuer-

wehr. Eine bauliche Sperrung durch Sperrpfosten, Schranken o. ä. führt zu einer deutlichen
Verschlechterung der Hilfsfristen. Schranken, die mit automatischen Systemen versehen
sind, sich bei Annäherung automatisch öffnen oder mit Transpondern geöffnet werden, sind
aufgrund der Betriebssicherheit (Heizung, Ersatzstromversorgung etc.) sehr wartungsinten-
siv. Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit rund um die Uhr kann zudem nicht gewährleistet
werden. Darüber hinaus müsste eine Vielzahl der infrage kommenden Einsatzfahrzeuge (u.
a. alle Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr) und der sonstigen Berechtigten (Bedienstete
der Rastanlagen, Fahrzeuge der Straßenunterhaltung, THW etc.) mit Transpondern ausge-
stattet werden. Da bei einigen Unfällen auch aus den umliegenden Kreisen Einsatzkräfte
eingesetzt werden, ist der Personenkreis, der mit Transpondern ausgestattet werden müss-
te, nicht abschließend bestimmbar.

Im Ergebnis können aus den o. g. Gründen keine Durchfahrtsperren eingerichtet werden.

\lew/

Schulze- Werfler

Originalantrag

2046 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
31. Dezember 2019
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Stadt Münster prüft zeitnah, wie im Benehmen mit dem Betreibern der Raststätten
Münsterland-Ost und -West zuverlässige Durchfahrtsperren auf den Versorgungswegen errichtet
werden können, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbinden.
Eine für die Betreiber der Rastanlagen praktikable Lösung soll dabei selbstverständlich angestrebt
werden.
Um eine Kostenabschätzung wird gebeten, ebenso um eine Beurteilung, wer diese Kosten tragen
muss. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird der Bezirksvertretung dann umgehend vorgestellt.
Begründung:
Die Versorgungswege, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbinden, sind lediglich
mit einer Beschilderung versehen, die die Durchfahrt verbietet (Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge
aller Art” mit Zusatztexten, vgl. Anlage).
Diese Beschilderung wird immer wieder von Ortskundigen ignoriert. Gelegentliche stichprobenhafte
Kontrollen durch den Bezirksbeamten entfalten keine dauerhaft abschreckende Wirkung.
Im Gegenteil wirbt ein in der Nähe ansässiger Saunaclub sogar offen auf seiner Webseite damit, wie
von beiden Rastanlagen aus unter Nutzung der Versorgungswege der Club erreicht werden kann. Ein
Hinweis auf die nichtgestattete Durchfahrt erfolgt nicht.
Gezeichnet:
Anke Pallas
Karina Kuschewski
Brigitte von Schonebeck
Kai Bleker
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West
Anke Pallas, Vorsitzende
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Brigitte von Schoenebeck
– 1/2 –

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
©http://www.openstreetmap.org
Übersicht Rastplätze
Screenshot Webseite Saunaclub vom 26.12.2019
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West
Anke Pallas, Vorsitzende
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Brigitte von Schoenebeck
– 2/2 –

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Rohrbusch
  • Schonebeck

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Details

Aktenzeichen
A-W/0003/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37