A-W/0003/2020
Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen
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Stellungnahme der Verwaltung vom 11.08.2020
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32.23.0012 Frau Krieger An die Bezirksvertretung Münster-West über —_ A-W/o003 Jan: 11.08.2020 3211 Dezernent I Eing. 18, AUG. 2020 STADT MÜNSTER Herrn Stadtrat Heuer 2.0. AUG. 2020 über Amt für Bürger- u. Raisservioe 33.24 - Frau Remmers Bexirkevarwakung West Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen e Antrag Ifd. Nr. A-W/0003/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster-West vom 26.05.2020 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zuverlässige Durchfahrtsperren auf den Versorgungs- wegen errichtet werden können, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbin- den. Der Antrag wurde gemeinsam mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau, der Feuerwehr und der Polizei geprüft. Zum Ergebnis kann Folgendes mitgeteilt werden: Die Autobahnrastanlagen Münsterland-Ost und -West können derzeit jeweils von der Straße Am Rohrbusch angefahren werden. Die Zufahrten sind jedoch durch Beschilderung nur dem Betriebs- und Versorgungsdienst der Autobahn erlaubt. Verkehrssicherheit / Unfalllage Nach Mitteilung der Polizei ist die Straße Am Rohrbusch im Bereich der Rastanlagen unfall- unauffällig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine bauliche Sperrung der Wege daher nicht erforderlich. Kontrollmöglichkeiten des Durchfahrverbotes Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Kontrollen der Durchfahr- verbote können nur im Rahmen personeller Möglichkeiten durchgeführt werden. Da Kontrol- len aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich sind, stehen diese nicht im Zentrum der polizeilichen Aufgabenerfüllung. Bauliche Sperrung Nach Mitteilung der Feuerwehr sind die Zufahrten zu den Rastanlagen Bestandteil des Feu- erwehrvorbehaltsnetzes und von hoher Bedeutung für den Rettungsdienst und die Feuer- wehr. Eine bauliche Sperrung durch Sperrpfosten, Schranken o. ä. führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Hilfsfristen. Schranken, die mit automatischen Systemen versehen sind, sich bei Annäherung automatisch öffnen oder mit Transpondern geöffnet werden, sind aufgrund der Betriebssicherheit (Heizung, Ersatzstromversorgung etc.) sehr wartungsinten- siv. Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit rund um die Uhr kann zudem nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus müsste eine Vielzahl der infrage kommenden Einsatzfahrzeuge (u. a. alle Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr) und der sonstigen Berechtigten (Bedienstete der Rastanlagen, Fahrzeuge der Straßenunterhaltung, THW etc.) mit Transpondern ausge- stattet werden. Da bei einigen Unfällen auch aus den umliegenden Kreisen Einsatzkräfte eingesetzt werden, ist der Personenkreis, der mit Transpondern ausgestattet werden müss- te, nicht abschließend bestimmbar. Im Ergebnis können aus den o. g. Gründen keine Durchfahrtsperren eingerichtet werden. \lew/ Schulze- Werfler
Originalantrag
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West 31. Dezember 2019 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Schleichwege an den Rastanlagen Münsterland-Ost und -West schließen Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Stadt Münster prüft zeitnah, wie im Benehmen mit dem Betreibern der Raststätten Münsterland-Ost und -West zuverlässige Durchfahrtsperren auf den Versorgungswegen errichtet werden können, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbinden. Eine für die Betreiber der Rastanlagen praktikable Lösung soll dabei selbstverständlich angestrebt werden. Um eine Kostenabschätzung wird gebeten, ebenso um eine Beurteilung, wer diese Kosten tragen muss. Das Ergebnis dieser Prüfungen wird der Bezirksvertretung dann umgehend vorgestellt. Begründung: Die Versorgungswege, die die Rastanlagen mit der Straße Am Rohrbusch verbinden, sind lediglich mit einer Beschilderung versehen, die die Durchfahrt verbietet (Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art” mit Zusatztexten, vgl. Anlage). Diese Beschilderung wird immer wieder von Ortskundigen ignoriert. Gelegentliche stichprobenhafte Kontrollen durch den Bezirksbeamten entfalten keine dauerhaft abschreckende Wirkung. Im Gegenteil wirbt ein in der Nähe ansässiger Saunaclub sogar offen auf seiner Webseite damit, wie von beiden Rastanlagen aus unter Nutzung der Versorgungswege der Club erreicht werden kann. Ein Hinweis auf die nichtgestattete Durchfahrt erfolgt nicht. Gezeichnet: Anke Pallas Karina Kuschewski Brigitte von Schonebeck Kai Bleker Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Vorsitzende Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 1/2 – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West ©http://www.openstreetmap.org Übersicht Rastplätze Screenshot Webseite Saunaclub vom 26.12.2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Vorsitzende Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 2/2 –
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Am Rohrbusch
- Schonebeck
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0003/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.01.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37