BV2/154/2025
Bauantrag, Mettmanner Straße 15 – Neugestaltung Innenhof
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Katasterauszug
65 Zeichen
> Landeshauptstadt Datum: 30.09.2025 3 Düsseldorf Maßstab 1: 500
Beschlussvorlage
3431 Zeichen
BV2/154/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag, Mettmanner Straße 15 – Neugestaltung Innenhof Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 04.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Bauantrags und des Abbruchs innerhalb der Erhaltungssatzung. Sachdarstellung: Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans Nr. 5676/011 (rechtskräftig seit 1903), welcher Fluchtlinien festsetzt. Das Bauvorhaben wird daher gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 1 BauGB beurteilt. Ferner gilt die Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. Geplant ist die Umorganisation des Innenhofs. Auf dem Baugrundstück befinden sich derzeit noch 23 Garagen im Innenhof, die abgebrochen we rden sollen. Durch Bautätigkeiten auf dem Grundstück Mettmanner Straße 23 und 25 wurde teilweise bei den Kleingaragen an dieser Nachbargrenze die Rückwand beseitigt, so dass die Garagen derzeit provisorisch durch eine Holzwand geschlossen werden mussten. D ie Stellplätze sollen an anderer Position errichtet werden. Insgesamt soll der Innenhof durch Begrünung deutlich aufgewertet werden. Aufgrund der Baufälligkeit der Bestandsgaragen und des großen Anteils an versiegelten Flächen im Innenhof des Baugrundstücks ist die Umorganisation der gesamten Fläche beantragt. Ziel ist es, eine neue, grüne Mitte zu schaffen. Bereits 2008 wurde eine Genehmigung für das Vorhaben erteilt. Seinerzeit wurde die Genehmigung nicht vollständig ausgeschöpft. Um die damalige Planung realisieren zu können, muss der Seite 2 Rest der verbliebenen Kleingaragen zurückgebaut werden. Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m², der Bebauung im Hintergelände und des Abbruchs innerhalb der Erhaltungssatzung fällt die Genehmigung des Bauantrag s und des Antrags nach §173 BauGB in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Garagen befinden sich in einem maroden Zustand und sollen zugunsten einer Entsieglung der Fläche zurückgebeugt werden. Da es sich um einen Abbruch im Innenhof handelt, sind die Belange der Erhaltungssatzung nicht berührt. Gegen die Stellplätze im Blockinnenbereich bestehen keine Bedenken, da dieser vormals bereits durch Garagen genutzt wurde. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Derzeit ist auf dem Baugrundstück ein Stellplatz für das Grundstück Gerresheimer Straße 131 öffentlich-rechtlich per Baulast gesichert. Die Baulast soll im Rahmen der Umorganisation des Innenhofs gelöscht werden. Der Antrag auf Ablöse wird der Bezirksvertretung, aufgrund der Anwohnerparkzone, in der sich das Baugrundstück befindet, in einer separaten Beschlussvorlage präsentiert werden. Der Nachweis der notwendigen Stellplätze wird gemäß des Stellplatzschlüssels zum Zeitpunkt der Genehmigung der straßenbegleitenden Wohnbebauung auf dem Baugrundstück weiterhin erbracht (Genehmigungszeitpunkt 1952-1953), danach sind 13 Stellplätze erforderlich. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Lageplan Außenanlagenplan Fotodokumentation Bestandsgaragen
Luftbild
91 Zeichen
ın
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=
3
2
=
ja}
| Landeshauptstadt
Düsseldorf
Maßstab 1: 500
icm=5m
Fotodokumentation Bestandsgaragen
388 Zeichen
1
Projekt: Abbruch von 23 Garagen
Mehrfamilienwohnhäuser
Mettmanner Straße 15 und 11 sowie
Krahestraße 12,16 und 20
40233 Düsseldorf
Fotodokumentation Bestand
3 Garagen
4 Garagen
16 Garagen
2
Garagen 1-3
3
Garagen 4-7
Garagen 8-23
4
5
Rückwände provisorisch mit Holz geschlossen, Abstützung der Decken.
Düsseldorf, 25.09.2025
Außenanlagenplan
1979 Zeichen
OKEingang 40.77 OKEin-gang41.62 010203 05060708 09 111213 2022 6.002.70 6.00 5,005,00 2,502,50 2,50 10 6,00 8,50 4,60 04 5,0012,752,003,00 (40.95)(40.94) (40.93)(40.92) (40.94)(40.95) (40.92) (40.79)(40.90) (40.71)(40.69) (40.79)(40.66) (40.56) (41.12) (40.50) (40.79)(41.04) (40.62)(41.09)(40.63)(40.63)(40.61)(40.62) (40.83)(40.87) (40.80) (40.91) (40.76)(41.20) (41.23) (41.01)(41.59)(41.23) (40.94)(40.94)(40.70)(40.65) (40.60) (40.83) (40.94)(40.87) (40.82) (40.65) (40.64) (40.93) (40.56) Gerätehaus Spielsand Treffpunkt Sport/Basketball Müllraum PROJEKT: BAUHERR:PLANGRÖSSE: A3DATEI:2306-4.00-Übersichtsplan.dwg PROJEKT NR.23061 : 200MASSSTAB: 14.11.2024DATUM: BEARBEITET: MH / CLGEZEICHNET: CL4.00PLAN NR. ÜbersichtsplanZEICHNUNG:GenehmigungsplanungPLANSTUFE: Mettmannerstraße, DüsseldorfÜbersichtplan1:200 BEARBEITUNG:L a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e n+ f r e i r a u m p l u sL a n d s c h a f t s a r c h i t e k t e nStüve Hähnel PartGmbBEmail: buero@freiraumplus.de Internet: www.freiraumplus.de Wiedenhofstraße 6047798 KrefeldTelefon (+) 49 - 2151 / 32 62 394 Telefax (+) 49 - 2151 / 32 62 395 2306 - Neugestaltung Innenhof und Umorganisation vorhandener, notwendiger Kfz-Stellplätzesowie Rückbau von GaragenMehrfamilienhäuserMettmanner Straße 15 und 11 sowie Krahestraße 12,16 und 2040233 Düsseldorf Zufahrt Obst / GemüseGarten neueSpielanlage Spiel Rasenneuer Baum vorh. Baumvorh. Baumvorh. Baumvorh. Baum MülltonenTerrasseTerrasse vorh.Treppe Images Treppe PKW Pflasterflächen PflasterflächenSträucher/Gräser Sträucher / Gräser, optional Gräser, optional neueGehölzeneue Gehölze GF Dr. Ulrich Kriesevertreten durch HV Michael BläserLothringer Straße 2540468 Düsseldorf Gebäude vorh. Baum Sträucher/Gräservorh. Baum 96 Fahrradständer6 Stellplätze fürLastenrädermit E-Anschlussvorh. BaumBiotonnen Biotonnen Stiftung Edith Maryon
Lageplan
482 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/154/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 08.10.2025
- Erstellt
- 08.10.2025 07:10