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AN/0119/2018

Verkauf der städtischen Krankenhäuser an das Universitätsklinikum Köln

SPD Anfrage nach § 4 22.01.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2018, TOP 3.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3229 Zeichen

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.01.2018 
 
AN/0119/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 05.02.2018 
 
Verkauf der städtischen Krankenhäuser an das Universitätsklinikum Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die städtischen Kliniken stellen einen integralen Bestandteil der Kölner Gesundheitsdaseins-
vorsorge dar. Die SPD hat die Befürchtung, dass eine Übernahme durch das Universitätskli-
nikum Köln ein unkalkulierbares Risiko für die Kölner Patientinnen und Patienten sowie die 
betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den städtischen Kliniken mit sich brin-
gen könnte.  
Die Auswirkungen einer Veräußerung der Mehrheitsanteile an die Uni-Klinik müssen deshalb 
im Vorfeld des Entscheidungsfindungsprozesses genauestens geprüft, evaluiert und transpa-
rent kommuniziert werden.  
Weitaus verheerender wäre es allerdings, wenn im Rahmen der Veräußerungsbestrebungen 
der Oberbürgermeisterin an die Uni-Klinik Köln aufgrund von zwingendem Vergaberecht ein 
rein auf Gewinnmaximierung ausgelegter privater Klinikkonzern zum Zuge käme.  
Sollte die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nebst der 
dazugehörigen Rechtsgeschäfte dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, hätte dies er-
hebliche Konsequenzen und würde jedem interessierten Dritten weitreichende Rechte und 
Möglichkeiten im Rahmen eines vergaberechtlichen Kontrollverfahrens einräumen - insbe-
sondere dann, wenn seitens der Stadt Köln eine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschrei-
bung bestehen sollte. Der Markt der privaten Krankenhausträger würde eine solch günstige 
Gelegenheit für weitere Zukäufe sicherlich nicht ungenutzt verstreichen lassen. 
 
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Kann die Stadtverwaltung ausschließen, dass für die geplante Veräußerung von 
Anteilen der städtischen Kliniken eine Ausschreibungsverpflichtung im Wettbe-
werb besteht, mit der Folge, dass sich am Ende ein privater, nationaler oder in-
ternationaler Klinikverbund in einem Vergabeverfahren durchsetzen oder einkla-
gen könnte.

- 2 - 
 
2. Hat die Stadtverwaltung die entsprechenden vergaberechtlichen Problemstellun-
gen geprüft oder durch externe Experten prüfen lassen?  
3. Vor dem Hintergrund der aktuellen Akquiseaktivitäten der Uni-Klinik bei den Köl-
ner Krankenhäusern (z.B. Evangelisches Klinikum Köln Weyertal) stellt sich die 
Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit eines großen Kölner Klinikverbundes mit 
den städtischen Kliniken. Wie bewertet die Stadtverwaltung in diesem Zusam-
menhang eine Mehrheitsbeteiligung der Uni-Klinik an der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH? 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Gesundheitsausschuss zur Verfü-
gung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0119/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
22.01.2018
Erstellt
22.01.2018 13:48