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Verkauf der städtischen Krankenhäuser an das Universitätsklinikum Köln

SPD Anfrage nach § 4 AN/0119/2018 vom 22.01.2018

Stand: Am 05.02.2018 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Martin Börschel Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.01.2018 AN/0119/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 05.02.2018 Verkauf der städtischen Krankenhäuser an das Universitätsklinikum Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die städtischen Kliniken stellen einen integralen Bestandteil der Kölner Gesundheitsdaseins- vorsorge dar. Die SPD hat die Befürchtung, dass eine Übernahme durch das Universitätskli- nikum Köln ein unkalkulierbares Risiko für die Kölner Patientinnen und Patienten sowie die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den städtischen Kliniken mit sich brin- gen könnte. Die Auswirkungen einer Veräußerung der Mehrheitsanteile an die Uni-Klinik müssen deshalb im Vorfeld des Entscheidungsfindungsprozesses genauestens geprüft, evaluiert und transpa- rent kommuniziert werden. Weitaus verheerender wäre es allerdings, wenn im Rahmen der Veräußerungsbestrebungen der Oberbürgermeisterin an die Uni-Klinik Köln aufgrund von zwingendem Vergaberecht ein rein auf Gewinnmaximierung ausgelegter privater Klinikkonzern zum Zuge käme. Sollte die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nebst der dazugehörigen Rechtsgeschäfte dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, hätte dies er- hebliche Konsequenzen und würde jedem interessierten Dritten weitreichende Rechte und Möglichkeiten im Rahmen eines vergaberechtlichen Kontrollverfahrens einräumen - insbe- sondere dann, wenn seitens der Stadt Köln eine Verpflichtung zur öffentlichen Ausschrei- bung bestehen sollte. Der Markt der privaten Krankenhausträger würde eine solch günstige Gelegenheit für weitere Zukäufe sicherlich nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Kann die Stadtverwaltung ausschließen, dass für die geplante Veräußerung von Anteilen der städtischen Kliniken eine Ausschreibungsverpflichtung im Wettbe- werb besteht, mit der Folge, dass sich am Ende ein privater, nationaler oder in- ternationaler Klinikverbund in einem Vergabeverfahren durchsetzen oder einkla- gen könnte. - 2 - 2. Hat die Stadtverwaltung die entsprechenden vergaberechtlichen Problemstellun- gen geprüft oder durch externe Experten prüfen lassen? 3. Vor dem Hintergrund der aktuellen Akquiseaktivitäten der Uni-Klinik bei den Köl- ner Krankenhäusern (z.B. Evangelisches Klinikum Köln Weyertal) stellt sich die Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit eines großen Kölner Klinikverbundes mit den städtischen Kliniken. Wie bewertet die Stadtverwaltung in diesem Zusam- menhang eine Mehrheitsbeteiligung der Uni-Klinik an der Kliniken der Stadt Köln gGmbH? Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Gesundheitsausschuss zur Verfü- gung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2018

    Finanzausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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