2541/2017
Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Reinigung in Schulen verbessern - AN/0933/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5390 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/402/23
Vorlagen-Nummer 28.08.2017
2541/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017
Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates:
Reinigung in Schulen verbessern - AN/0933/2017
Durch den anhaltenden Schulbaunotstand ist es an den Kölner Schulen voller geworden.
Der zur Verfügung stehende Schulraum wird derzeit an den meisten Schulen von wesentlich mehr
Schülern genutzt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Auch im Zuge des OGTS-Ausbaus
werden die schulischen Räumlichkeiten und nicht zuletzt auch die Toiletten wesentlich stärker in
Anspruch genommen.
Dennoch wurden seit der Übertragung der Reinigungsaufgabe in den Bereich der Zentralen Dienste
die grundlegenden Intervalle und Standards der Reinigung nicht mehr angepasst.
So verwundert es nicht, dass viele Schulleitungen und Elternvertreter über vollkommen unzureichen-
de Reinigungsleistungen an ihren Schulen klagen und an einigen Schulen auch die Toiletten für viele
Schülerinnen und Schüler ein Problem darstellen. An einigen Schulen wird zwischenzeitlich zusätzli-
che Reinigung durch die Eltern privat organisiert, um den Kindern hier sauberere Räumlichkeiten für
den Unterricht zur Verfügung stellen zu können.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen:
1. In welchen Intervallen werden die Schulen und die sanitären Anlagen derzeit gereinigt?
Gibt es hier Unterschiede zwischen verschiedenen Schulen je nach Nutzung einer Schule?
2. Gibt es vor dem Hintergrund der oben beschriebenen stärkeren Nutzung und Auslastung
der Schulen Überlegungen der Verwaltung zu einer Veränderung des Reinigungsstandards
und –intervalle?
3. Welche Beschwerdelagen in Bezug auf einzelne Schulen oder auch systematischer Natur
sind der Verwaltung bekannt?
4. Gibt es eine Qualitätskontrolle der Reinigungsleistung?
5. Welche Notsysteme gibt es falls Hausmeister an den Schulen ausfallen, um die Reinigung
der Schulhöfe zu übernehmen?
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Reinigungsintervalle an den Kölner Schulen sind wie folgt geregelt:
Klassen-/Fach-/Gruppen-/Betreuungsräume jeden 2. Schultag
2
Büros, Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume 1x wöchentlich
Toiletten, Umkleiden, Turnhalle, Küchen, Speiseräume (hierzu zählen auch Räume
in Doppelnutzung, z.B. Betreuungs- und Speiseraum o.ä.) täglich
Verkehrsflächen:
- Flure im Erdgeschoss sowie Treppen bis zum 1. OG bzw. Keller täglich
- Flure und Treppen ab 1. OG aufwärts bzw. im Keller jeden 2. Schultag
- Abstell-/ Material-/ Lehrmittel-/ Geräteräume je nach Nutzung 1x wöchentlich bis
1x monatlich
Unterschiede zwischen den Schulen gibt es, sieht man von wenigen begründeten
Ausnahmefällen bei den Förderschulen ab, keine. In Förderschulen gibt es zum
Teil die tägliche Reinigung von Klassenräumen, da diese auch gleichzeitig als
Therapieräume genutzt werden.
2. In den letzten Jahren wurden die Nutzungszeiten (offener Ganztag etc.) an den Kölner Schu-
len erheblich ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund erscheint zumindest eine Intervallerhö-
hung auf zweimal tägliche Reinigung der Sanitärbereiche in den Schulen erstrebenswert. Sei-
tens des Servicebetriebes Reinigung werden die Kosten für die vorgenannte Erhöhung von
Reinigungsstandards mit rund 1.030.000 €/brutto beziffert. Hierzu müsste das derzeitige
Budget der Schulverwaltung für die Reinigung der Kölner Schulen in Höhe von rund 17,3 Mio.
€ pro Jahr entsprechend erhöht werden.
3. Eine detaillierte statistische Auswertung nach „Beschwerdelagen/-punkte“ o.Ä. erfolgt durch
die Verwaltung nicht.
Reinigungsmängel im Bereich der Sanitäranlagen und Küchen-/Speiseräume gehören aber
erfahrungsgemäß zu den Hauptbeschwerdepunkten. Auf Grund der für diese Räume vorge-
sehenen täglichen Reinigung und den besonderen Hygieneanforderungen werden Reini-
gungsmängel hier naturgemäß sehr viel schneller festgestellt und führen deutlich schneller zu
Nutzerbeschwerden.
Darüber hinaus gibt es auch hin und wieder pauschal geäußerten Unmut über eine vermeint-
lich generell nicht ausreichenden Häufigkeit der Schulreinigung, wobei hier insbesondere die
„nur“ einmal tägliche Reinigung der Schultoiletten im Vordergrund steht, sowie die seit 2011
nicht mehr beauftragte Innenglasreinigung.
4. Grundsätzlich ist der jeweilige Schulhausmeister für die arbeitstägliche Kontrolle der durchge-
führten Reinigungsarbeiten verantwortlich.
Darüber hinaus führen auch die Zentralen Dienste (Servicebetrieb Reinigung) sowohl anlass-
bezogene Reinigungskontrollen durch (z.B. bei Beschwerden) als auch turnusmäßige anlass-
lose Kontrollen.
5. Sollten Hausmeister längerfristig ausfallen, beauftragt die Schulverwaltung die Gebäudewirt-
schaft mit der Reinigung des jeweiligen Schulgeländes. Die Gebäudewirtschaft beauftragt
dann eine externe Firma bzw. die AWB mit der Reinigung und rechnet die entstandenen Kos-
ten über die Mietnebenkosten ab.
gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2541/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.08.2017
- Erstellt
- 16.08.2017 09:20