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2541/2017

Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Reinigung in Schulen verbessern - AN/0933/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.08.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.09.2017, TOP 3.1.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer  28.08.2017 
 2541/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.09.2017 
 
Anfrage der SPD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates:  
Reinigung in Schulen verbessern - AN/0933/2017 
Durch den anhaltenden Schulbaunotstand ist es an den Kölner Schulen voller geworden.  
Der zur Verfügung stehende Schulraum wird derzeit an den meisten Schulen von wesentlich mehr 
Schülern genutzt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Auch im Zuge des OGTS-Ausbaus  
werden die schulischen Räumlichkeiten und nicht zuletzt auch die Toiletten wesentlich stärker in  
Anspruch genommen. 
 
Dennoch wurden seit der Übertragung der Reinigungsaufgabe in den Bereich der Zentralen Dienste 
die grundlegenden Intervalle und Standards der Reinigung nicht mehr angepasst. 
 
So verwundert es nicht, dass viele Schulleitungen und Elternvertreter über vollkommen unzureichen-
de Reinigungsleistungen an ihren Schulen klagen und an einigen Schulen auch die Toiletten für viele 
Schülerinnen und Schüler ein Problem darstellen. An einigen Schulen wird zwischenzeitlich zusätzli-
che Reinigung durch die Eltern privat organisiert, um den Kindern hier sauberere Räumlichkeiten für 
den Unterricht zur Verfügung stellen zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. In welchen Intervallen werden die Schulen und die sanitären Anlagen derzeit gereinigt?  
Gibt es hier Unterschiede zwischen verschiedenen Schulen je nach Nutzung einer Schule? 
 
2. Gibt es vor dem Hintergrund der oben beschriebenen stärkeren Nutzung und Auslastung 
der Schulen Überlegungen der Verwaltung zu einer Veränderung des Reinigungsstandards 
und –intervalle? 
 
3. Welche Beschwerdelagen in Bezug auf einzelne Schulen oder auch systematischer Natur 
sind der Verwaltung bekannt? 
 
4. Gibt es eine Qualitätskontrolle der Reinigungsleistung? 
 
5. Welche Notsysteme gibt es falls Hausmeister an den Schulen ausfallen, um die Reinigung 
der Schulhöfe zu übernehmen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Die Reinigungsintervalle an den Kölner Schulen sind wie folgt geregelt: 
 
                       Klassen-/Fach-/Gruppen-/Betreuungsräume jeden 2. Schultag

2 
 
                       Büros, Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume 1x wöchentlich 
 
                       Toiletten, Umkleiden, Turnhalle, Küchen, Speiseräume (hierzu zählen auch Räume           
                       in Doppelnutzung, z.B. Betreuungs- und Speiseraum o.ä.) täglich 
 
                       
                       Verkehrsflächen: 
- Flure im Erdgeschoss sowie Treppen bis zum 1. OG bzw. Keller täglich 
- Flure und Treppen ab 1. OG aufwärts bzw. im Keller jeden 2. Schultag 
- Abstell-/ Material-/ Lehrmittel-/ Geräteräume je nach Nutzung 1x wöchentlich bis 
1x monatlich 
                     
                        Unterschiede zwischen den Schulen gibt es, sieht man von wenigen begründeten        
                       Ausnahmefällen bei den Förderschulen ab, keine. In Förderschulen gibt es zum   
                       Teil die tägliche Reinigung von Klassenräumen, da diese auch gleichzeitig als  
                       Therapieräume genutzt werden. 
 
2. In den letzten Jahren wurden die Nutzungszeiten (offener Ganztag etc.) an den Kölner Schu-
len erheblich ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund erscheint zumindest eine Intervallerhö-
hung auf zweimal tägliche Reinigung der Sanitärbereiche in den Schulen erstrebenswert. Sei-
tens des Servicebetriebes Reinigung werden die Kosten für die vorgenannte Erhöhung von 
Reinigungsstandards mit rund 1.030.000 €/brutto beziffert. Hierzu müsste das derzeitige 
Budget der Schulverwaltung für die Reinigung der Kölner Schulen in Höhe von rund 17,3 Mio. 
€ pro Jahr entsprechend erhöht werden. 
 
3. Eine detaillierte statistische Auswertung nach „Beschwerdelagen/-punkte“ o.Ä. erfolgt durch 
die Verwaltung nicht. 
 
Reinigungsmängel im Bereich der Sanitäranlagen und Küchen-/Speiseräume gehören aber 
erfahrungsgemäß zu den Hauptbeschwerdepunkten. Auf Grund der für diese Räume vorge-
sehenen täglichen Reinigung und den besonderen Hygieneanforderungen werden Reini-
gungsmängel hier naturgemäß sehr viel schneller festgestellt und führen deutlich schneller zu 
Nutzerbeschwerden. 
 
Darüber hinaus gibt es auch hin und wieder pauschal geäußerten Unmut über eine vermeint-
lich generell nicht ausreichenden Häufigkeit der Schulreinigung, wobei hier insbesondere die 
„nur“ einmal tägliche Reinigung der Schultoiletten im Vordergrund steht, sowie die seit 2011 
nicht mehr beauftragte Innenglasreinigung. 
 
4. Grundsätzlich ist der jeweilige Schulhausmeister für die arbeitstägliche Kontrolle der durchge-
führten Reinigungsarbeiten verantwortlich. 
 
Darüber hinaus führen auch die Zentralen Dienste (Servicebetrieb Reinigung) sowohl anlass-
bezogene Reinigungskontrollen durch (z.B. bei Beschwerden) als auch turnusmäßige anlass-
lose Kontrollen. 
 
5.  Sollten Hausmeister längerfristig ausfallen, beauftragt die Schulverwaltung die Gebäudewirt-
schaft mit der Reinigung des jeweiligen Schulgeländes. Die Gebäudewirtschaft beauftragt 
dann eine externe Firma bzw. die AWB mit der Reinigung und rechnet die entstandenen Kos-
ten über die Mietnebenkosten ab.  
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2541/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.08.2017
Erstellt
16.08.2017 09:20