RAT/021/2026
Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Verzögerte Bebauungsplanung in Wittlaer und Klage der Stadtwerke Duisburg gegen die Stadt Düsseldorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage
2761 Zeichen
1 https://www.stadtwerke-duisburg.de/presse/medieninformationen/newsdetail/wohnbebauung- blockiert-stadtwerke-duisburg-verklagen-stadt-duesseldorf-auf-erschliessung 2 Siehe Anlage „Begründung“ zur Vorlage 61/11/2018, Stand 12.12.2017 RAT/021/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 20.01.2026 An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion) zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11.02.2026 Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Verzögerte Bebauungsplanung in Wittlaer und Klage der Stadtwerke Duisburg gegen die Stadt Düsseldorf Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Stadtwerke Duisburg leiten laut eigener Pressemitteilung vom 19.12.2025 rechtliche Schritte gegen die Stadt Düsseldorf ein. „Anlass ist, dass die Stadt Düsseldorf ihrer Pflicht zur Erschließung eines rund 4,5 Hektar großen Plangebiets in Wittlaer nicht nachkommt. Die Stadtwerke Duisburg haben daher eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Darüber hinaus liegen für drei Baugrundstücke am Wasserwerksweg bereits seit einem Jahr Baugenehmigungen vor. Da die Stadt Düsseldorf jedoch die notwendigen Versickerungserlaubnisse nicht erteilt, haben die Stadtwerke Duisburg zudem drei Untätigkeitsklagen eingereicht.“1 Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11. Februar 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Welche Gründe liegen vor, dass das Bebauungsplanverfahren 05/12 – Wasserwerksweg – seit der formalen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Sommer 2018 nicht fortgeführt worden ist, obwohl gemäß Verwaltung „nach intensiven Gesprächen mit der Grundstückseigentümerin [...] nun ein städtebauliches Konzept erarbeitet worden [ist], auf dessen Grundlage eine zeitgemäße Bebauung im Plangebiet erfolgen kann.“?2 Seite 2 3 Ebd. 2. Welche Änderungen am städtebaulichen Konzept haben sich seit dem letzten formalen Verfahrensschritt ergeben und sind dessen Determinanten weiterhin aktuell, die einerseits „dem wachsenden Wohnungsdruck“ in Düsseldorf entsprechen sollen und andererseits „die Ortslage durch einen angemessenen Entwurf und eine Neudefinition des Ortsrandes arrondiert“3? 3. Ist für die Verwaltung eine baurechtlich genehmigungsfähige Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit Hilfe des Bauturbos eine zielführende Lösungsmöglichkeit und Handlungsoption, um eine (außergerichtliche) Einigung mit den Stadtwerken Duisburg herbeizuführen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Tscholl
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RAT/021/2026
- Typ
- Anfrage SPD/Volt
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 20.01.2026 13:38