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RAT/021/2026

Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Verzögerte Bebauungsplanung in Wittlaer und Klage der Stadtwerke Duisburg gegen die Stadt Düsseldorf

Anfrage SPD/Volt 21.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 4.14

Anfrage

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2761 Zeichen

1 https://www.stadtwerke-duisburg.de/presse/medieninformationen/newsdetail/wohnbebauung-
blockiert-stadtwerke-duisburg-verklagen-stadt-duesseldorf-auf-erschliessung
2 Siehe Anlage „Begründung“ zur Vorlage 61/11/2018, Stand 12.12.2017
RAT/021/2026
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 20.01.2026
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
 
 
Anfrage des Ratsherrn Benjamin Tscholl (SPD/Volt-Ratsfraktion)
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11.02.2026
 
Betrifft:
Anfrage des Ratsherrn Tscholl: Verzögerte Bebauungsplanung in Wittlaer und 
Klage der Stadtwerke Duisburg gegen die Stadt Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
die Stadtwerke Duisburg leiten laut eigener Pressemitteilung vom 19.12.2025
rechtliche Schritte gegen die Stadt Düsseldorf ein. 
 
„Anlass ist, dass die Stadt Düsseldorf ihrer Pflicht zur Erschließung eines rund
4,5 Hektar großen Plangebiets in Wittlaer nicht nachkommt. Die Stadtwerke
Duisburg haben daher eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf eingereicht. Darüber hinaus liegen für drei Baugrundstücke am
Wasserwerksweg bereits seit einem Jahr Baugenehmigungen vor. Da die Stadt
Düsseldorf jedoch die notwendigen Versickerungserlaubnisse nicht erteilt, haben
die Stadtwerke Duisburg zudem drei Untätigkeitsklagen eingereicht.“1
 
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 11. Februar 2026 zu nehmen und
von der Verwaltung beantworten zu lassen:
 
1. Welche Gründe liegen vor, dass das Bebauungsplanverfahren 05/12
– Wasserwerksweg – seit der formalen frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Sommer 2018
nicht fortgeführt worden ist, obwohl gemäß Verwaltung „nach
intensiven Gesprächen mit der Grundstückseigentümerin [...] nun ein
städtebauliches Konzept erarbeitet worden [ist], auf dessen
Grundlage eine zeitgemäße Bebauung im Plangebiet erfolgen
kann.“?2

Seite 2
3 Ebd.
 
2. Welche Änderungen am städtebaulichen Konzept haben sich seit dem
letzten formalen Verfahrensschritt ergeben und sind dessen
Determinanten weiterhin aktuell, die einerseits „dem wachsenden
Wohnungsdruck“ in Düsseldorf entsprechen sollen und andererseits
„die Ortslage durch einen angemessenen Entwurf und eine
Neudefinition des Ortsrandes arrondiert“3?
 
3. Ist für die Verwaltung eine baurechtlich genehmigungsfähige
Umsetzung des städtebaulichen Konzepts mit Hilfe des Bauturbos
eine zielführende Lösungsmöglichkeit und Handlungsoption, um eine
(außergerichtliche) Einigung mit den Stadtwerken Duisburg
herbeizuführen?
 
 
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
Benjamin Tscholl

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 4.14 -
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/021/2026
Typ
Anfrage SPD/Volt
Datum
21.01.2026
Erstellt
20.01.2026 13:38