2007/0171
Vertrag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Anhang zum Vertrag I. Vorbemerkungen Der SKA bietet in einigen seiner Einrichtungen Offene Kinder- und Jugendarbeit an. Die Aktivitäten sind nicht konfessionell, weltanschaulich oder politisch gebunden. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als niederschwellige Form der Kinder- und Jugendarbeit und nimmt als präventiver Ansatz einen wichtigen Einfluss auf die Gestaltung der Lebensverhältnisse junger Menschen. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll zur Entwicklung von Chancengleichheit beitragen, insbesondere auch zur Aufhebung von Benachteiligung von Mädchen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet Raum für Begegnungen, Freizeitgestaltung, Geselligkeit, Kultur- und Bildungszwecke. Sie fördert die Persönlichkeitsbildung und das soziale Verhalten, insbesondere durch das Einüben von Verantwortung und Mitbestimmung. 11. Grundsätzliche Ziele und Methoden des Trägers Der SKA eV. richtet die Arbeit in seinen Einrichtungen nach folgenden Leitzielen aus, die je nach Arbeits-/Einrichtungsschwerpunkten mit spezifischen Zielen vervollständigt werden: Der Verein hat den Zweck, emanzipatorische Prozesse bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen zu fördern. Seine besondere Aufgabe ist die Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und ihren Familien, auf gesellschaftlicher und politischer Ebene, durch: • Interkulturelle Aufklärungsarbeit zum Abbau von Ängsten und Vorurteilen; • Förderung gegenseitiger Toleranz und kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen kulturellen Alltagspraxen; • Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft; • Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Qualifikationen; • Kooperation mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die zur Verwirklichung der Ziele des Vereines beitragen können; • 111. Derzeitige Leistungsbereiche Int. Mädchentreff / Int. Mädchenwerkstatt; Einrichtung der Jugendberufshilfe - Gesetzliche Grundlage § 13 KJHG Ziele - • Integration von sozial benachteiligten Mädchen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt; • Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen Frauen; • Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit; • Qualifikation in Computeranwendungen und Vermittlung von handwerklich/technischen Kompetenzen; Methoden: Schulkooperationen, offene Gruppenangebote, Bewerbungsschreiben, Sozialkompetenztraining, Beratung in Berufs- und Lebensfragen, Unterstützung bei der Praktikums- und Ausbildungsplatzsuche, Unterstützung in der schulischen Laufbahn (Schula rbeitsh iIfen), Freizeitangebote, Netzwerk-/G rem iena rbeit Internationales Jugendzentrum; Einrichtung der Offenen Jugendarbeit und Jugendbildungsarbeit - Gesetzliche Grundlage § 11 KJHG Ziele - • Förderung der Identitätsentwicklung • Förderung der selbständigen Problemlösung bei persönlichen, schulischen und beruflichen Schwierigkeiten; • Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Methoden: offener Treff, Freizeitangebote, individuelle Gespräche/Coaching, Elternberatung, Einzelfallhilfe, Schularbeitshilfen, Schulkooperationen, Bewerbungshilfen, PC-/lnternetschulungen, Praxistrainings - wie z.B. Frisörladen, ... , Netzwerk-/Gremienarbeit Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie; Nachschulisches Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Waldkolonie - Gesetzliche Grundlage § 11 KJHG Ziele - • Unterstützung bei der Identitätsfindung • Förderung einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung • Sprachförderung Methoden: geschlechtsspezifische Angebote im Kinder- und Jugendbereich, Schularbeitshilfen, gezielte Angebote zur Sprachentwickl ung/-förderung, Freizeita ngebote, Bewerbu ngsh iIfen, Gemei nwesen-/E Iternarbeit, Netzwerk-/G rem ienarbeit • • Schulsozialarbeit; SchulsOzialarbeit an der Erich-Kästner-Schule und der Käthe-Kollwitz-Schule Gesetzliche Grundlage § 13 KJHG Die Schulsozialarbeit richtet sich (1) an die Schüler/innen der o.g. Schulen mit dem Ziel • die Kreativität, die Kooperationsfähigkeit und die Teamfähigkeit der Schüler/innen zu fördern; • Selbstbewusstsein zu stärken; • Die Identitätsentwicklung zu unterstützen; • Schlüsselqualifikationen zu vermitteln; • Bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen; • Hilfe und Unterstützung in Konfliktsituationen im schulischen sowie im familiären Bereichen zu leisten. Diese Ziele werden durch folgende Methoden unterstützt: Gruppenangebote, geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen; Beratung und Einzelfallhilfei Angebote im Bereich Schule-Beruf, offener Treff, Konfliktschlichtung/Mediation, Projektarbeit, Netzwerk- und Gremienarbeit. (2) an die Schüler/innen der Klassenstufen 7 bis 9, deren voraussichtlicher Schulabschluss gefährdet ist, mit dem Ziel, die Chancen auf den Erwerb eines Schulabschlusses zu verbessern. Die Umsetzung erfolgt u.a. mit folgenden Maßnahmen: • Aufbau und Aufrechthaltung des Betreuungskontaktes zu Schüler/innen und deren Eltern/Sorgeberechtigten; • Entwicklung einer Perspektive und Förderung der Motivation unter Einbeziehung der Eltern/Sorgeberechtigten; • Entwicklung und Organisation der entsprechenden der Rahmenbedingungen (z.B. Förderangebote) ; • Kooperation mit zuständigen Institutionen (wie Berufsberatung, Schulamt, weiterführenden Schulen u.ä.) • traroeitung einer Übergangsperspektive für Schüler/innen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen; (3) an Schüler/innen mit Migrationshintergrund, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, besonderen Bedarf im Bereich Sprachförderung und Integrationshilfe haben, mit dem Ziel sprachbezogene Defizite schnellst möglich aufzugreifen und einen ausgewogenen Schulalltag zu ermöglichen. Zur Sicherung von Erfolgsergebnissen wird ein System von Indikatoren und messbaren Kriterien, sowie Zielvereinbarungskataloge ausgearbeitet. Die Ergebnisse werden dokumentiert, ausgewertet und in den weiteren Prozess implementiert.
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Vertrag
zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat (nachfolgend Stadt genannt)
und
dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V., vertreten durch den Vorstand (nachfolgend SKA genannt),
wird folgende Vereinbarung getroffen:
§ 1
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(1) Der SKA erhält für die Durchführung der Schulsozialarbeit eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 87.305,00 ¬ p.a., die vorwiegend Personal- und Sachkosten abdeckt.
(2) Der SKA erhält für die Durchführung der Aufgaben im Rahmen der Jugendberufshilfe eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 79.316,00 ¬ p.a.. Dieser Zuschuss dient ausschließlich der Kofinanzierung der Mädchenwerkstatt.
(3) Der SKA erhält wie bisher für die Durchführung von Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie, Internationaler Mädchentreff/Hausaufgabenhilfe, Internationales Jugendzentrum) eine zweckgebundene Zuwendung in Gesamthöhe von 320.600,00 ¬ p.a.. Der Zuschuss deckt vorwiegend Personalkosten und in einem geringen Umfang Sachkosten ab. Inhalte und Ziele für die einzelnen o. a. Projekte sind im Anhang zu diesem Vertrag erläutert.
(4) Die Zuschüsse aus den Absätzen 1,2 und 3 sind Budgets. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig und müssen getrennt verwaltet werden. Für jedes Budget ist ein eigenständiger VN vorzulegen. Für das Budget zu Abs. 3 sind die Ausgaben für die jeweiligen Teilbereiche im VN wie bisher getrennt auszuweisen.
Der Stadt ist bekannt, dass der SKA darüber hinaus für die in den Absätzen 1-3 genannten Einrichtungen Zuschüsse des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, des Landes Hessen und des Landkreises Darmstadt-Dieburg erhält.
Sollte sich innerhalb der Vertragslaufzeit eine Veränderung der einschlägigen Gesetze oder eine wesentliche Veränderung der Finanzierungsgrundlage ergeben, die eine Konzeptänderung beim SKA erforderlich macht, streben die Vertragspartner eine gemeinsame Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an.
(5) Im Bereich der Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe sowie Offene Kinder- und Jugendarbeit darf die Höhe der Verwaltungskostenanteile 12% der Gesamtkosten für den jeweiligen Bereich nicht übersteigen. Zukünftige Personalkostensteigerungen sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verringerung der Sach- oder Verwaltungskosten) auszugleichen. Mit Ausnahme von Verbrauchsgütern soweit sie aus städtischem Zuschuss finanziert wurden (hier nur Einrichtungen der Schulsozialarbeit) bleiben Anschaffungen Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Diese sind entsprechend zu inventarisieren und als städtisches Eigentum zu kennzeichnen.
(6) Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang.
(7) Das zuständige Fachamt, die Sozialverwaltung, ist Ansprechpartner bei der Stadt.
§ 2
Leistungen des Sozialkritischen Arbeitskreises
(1) Im Bereich der Schulsozialarbeit bilden die vom Jugendhilfeausschuss verabschiedete Rahmenkonzeption, in der jeweils aktuellen Fassung und die im Anhang befindliche Zielvereinbarung vom 19.07.05, die Basis für die Zusammenarbeit.
(2) In der Mädchenwerkstatt werden im Segment der Jugendberufshilfe vor allem geschlechtspezifische Angebote durchgeführt.
(3) Dem SKA obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das von ihm angestellte Personal. Die Organisation der Schulsozialarbeit vor Ort ist zwischen dem SKA und der Schulleitung abzustimmen. In Konfliktfällen werden alle Beteiligten (Stadt, Schule und SKA) zur Lösung des Konflikts eingeladen. Die Stadt kann jederzeit für alle Beteiligten ein klärendes Gespräch anberaumen, mit dem Ziel, den reibungslosen Verlauf der Schulsozialarbeit zu ermöglichen.
(4) Für die Arbeit in den in § 1, Abs. 1-3 genannten Bereichen liegt eine vom SKA erarbeitete Kurzkonzeption der einzelnen Projekte vor (siehe Anhang), die Bestandteil des Vertrages wird. Im Bereich der Schulsozialarbeit bedarf die Kurzkonzeption eines Beschlusses der Gesamtkonferenz der Schule.
(5) Die Vertragspartner kommen darin überein, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem SKA und der jeweiligen Schule möglichst zeitnah abzuschließen ist. Die Kooperationsvereinbarung regelt die konkreten Aufgaben der Schulsozialarbeit (Leistungsbeschreibung). Sollte der SKA am Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung nicht ordnungsgemäß mitwirken, ist die Stadt berechtigt, die Zuschussgewährung gemäß § 1 Abs. 1-3 ganz oder teilweise einzustellen.
(6) Der SKA stellt für die Pädagogische Arbeit in der Schulsozialarbeit, der Mädchenwerkstatt sowie für die Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hauptamtliches und pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung. Der SKA beschäftigt im Rahmen der dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Budgets außerdem entsprechendes Personal für Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten, sowie für pädagogische Gruppenangebote.
(7) Der Träger sorgt im Bereich der Schulsozialarbeit für die erforderliche Ausstattung (z. B. Büromobiliar, PC, Fachliteratur usw.) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Unterbringung (erforderliche Räume) im Rahmen des Budgets (Inventarisierung und Kennzeichnung der Gegenstände als städtisches Eigentum; siehe § 1 Abs. 5.).
§ 3
Controlling, Berichtswesen, Evaluation
(1) Der SKA verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses in dem vorgegebenen Schema - Verwendungsnachweis - zu belegen.
Der Verwendungsnachweis (VN) besteht aus
einem jährlichen Sachbericht/Qualitätsbericht und
einem Finanzbericht/der Jahresabrechnung
Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der Zahlungen mittels Kontoauszüge erforderlich.
(2) Der VN ist spätestens drei Monate nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres (zum 31.3.) vorzulegen.
(3) Zuschussgelder, die nicht belegt oder verwendet wurden, werden zurückgefordert bzw. mit dem Zuschuss des Folgejahres verrechnet.
(4) Die Berichterstattung im Bereich der Schulsozialarbeit erfolgt probeweise über den schuljahresbezogenen Qualitätsbericht. Sollten sich durch die Abweichung dieses Berichtszeitraumes bei der Prüfung des haushaltsjahrbezogenen finanziellen Nachweises Nachteile ergeben, so ist der Berichtszeitraum anzupassen. Der SKA verpflichtet sich auf entsprechende Nachfrage der Stadt zur Teilnahme an einem entsprechenden Evaluationsverfahren.
(5) Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen fordern und auch eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes - überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. I S. 708 f., insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
§ 4
Jugendhilfeplanung
Der Träger ist zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im angemessenen Umfang verpflichtet. Er erklärt sich ferner bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Arbeitstagungen und Erfahrungsaustauschen auf Einladung der Stadt zu entsenden bzw. freizustellen.
§ 5
Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2007 und wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen; für den Bereich der Jugendberufshilfe (§ 1 Abs. 2) für die Dauer von 1 Jahr. Er verlängert sich nach Ablauf der Vertragsfrist stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist, schriftlich gekündigt wird.
(2) Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall ist der SKA verpflichtet, die bereits vertragsmäßig erbrachten Leistungen unverzüglich abzurechnen. Die Differenz zwischen den abgerechneten Beträgen und dem bereits im Voraus gezahlten Zuschuss hat der SKA an die Stadt herauszuzahlen.
(3) Die Stadt ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder trotz
Anmahnung innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,
der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe alsbald nach seiner Erbringung nicht mehr für den vorgenannten Verwendungszweck verwendet wird.
(4) Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bleibt vorbehalten.
(5) Im Falle vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages des SKA mit einer der in § 2 Abs. 6 genannten pädagogischen Kraft besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der eingesparten Arbeitgeberbelastung entsprechenden Anteils des Budgets bis zum jeweiligen Ende der Vertragsfrist, sofern und solang keine neue pädagogische Kraft als Ersatz eingestellt wird. Erforderliche Übergangsregelungen sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.
§ 6
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Darmstadt, ________________________
Für die Stadt Darmstadt Für den Sozialkritischen Ar-
beitskreis e. V.
________________________ ________________________
Jochen Partsch Vorstand
Stadtrat
________________________
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
Anlagen
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Kalkulation des SKA-Haushaltes auf der Grundlage der Zuschüsse 2007 Stand Mai 2007 SSA-Erich Kästner-Schule SSA-Käthe Kollwitz- Schule Kinder- u. Jugendhaus Waldkolonie Jugendzentrum Mädchentreff Mädchenwerkstat t (JBH) Einnahmen Stadt 57.590 29.715 111.900 139.000 69.700 79.316 Bund Diakonisches Werk 25.900 33.900 wird jährlich neu entschieden DW Kollekte 1.511 DW Hausaufgaben 6.000 Offensive für Kinder Hess. Soz.Ministerium 16.900 24.400 10.000 7.900 Zusage kam erst am 21. Mai Hess. Kult.Ministerium Landkreis Eltern 3.500 Spenden 400 Kooperationen 2.500 8.000 variiert sehr Bundesamt ZDL Sonstiges 1.500 2.500 4.000 variiert sehr Umlagen / Mieten 450 Gesamt 57.590 29.715 141.711 168.850 117.600 121.116 Ausgaben Leitung/Verwaltung ca. 12% der zur Verfügung stehenden Mittel 6.168 3.170 16.800 19.400 13.700 13.700 Personalkosten PK Hauptamtliche 43.000 23.000 101.000 93.000 60.000 77.000 Stellenzuschreibung s. Vertrag PK Minijobler 5.000 500 9.000 6.000 7.000 2.000 Projektbezogener Einsatz PK ZDL 1.200 8.000 PK Praktikanten 12.900 läuft im September aus PK Reinigung/HWS 2.000 6.890 1.250 1.250 Raumkosten Miete 20.000 16.000 20.400 Nebenkosten 4.000 7.500 2.500 2.500 Sachkosten 3.300 3.000 7.500 8.000 4.250 4.250 Gesamt 57.468 29.670 141.500 168.790 117.600 121.100 Differenz 122 45 211 60 0 16 Kalkulation des SKA-Haushaltes auf der Grundlage der Zuschüsse 2007 Stand Mai 2007 Stellenbesetzung z.Zt. Stellenanteil, Name, Eingruppierung, (Betriebszugehörigkeit Monat/Jahr), Jahresgehalt inkl. AG- Kosten ca. € 0,5 - E 9 Stufe 1, (08/05), 21.000 € 0,5 - E9 Stufe 3 + Besitzstand, (08/02), 23.000 € 0,5 - E 9 Stufe 3 + Besitzstand, (08/02), 23.000 € 0,9 - E9 Stufe 4, (08/96), 42.500 € 0,85 - E9 Stufe 2 + Besitzstand, (10/00), 38.500 € 1 - E 9 Stufe 5 + Leistungszulage, (08/97), 47.000 € 0,5 - E 9 Stufe 2, (07/03), 22.000 € 0,625 - E 9 Stufe + Besitzstand, (01/99), 29.000 € 0,5 - E 9 Stufe 2 + Besitzstand, (02/02), 22.000 € 0,6 - E 9 Stufe A, (09/06), 21.500 € 0,65 - E9 Stufe 4 + Differenzzulage + Besitzstand, (07/89), 30.000 € 0,9 - E 9 Stufe 5 + Leistungszulage, (08/86), 49.000 € 0, 4 - E9 Stufe 4 + Besitzstand, (07/01), 23.000 € 0,5 - E8 Stufe A, (09/06), nur bis 04/07, 5.500 € Stellen gesamt 1 0,5 2,025 1,8 1,45 1,65 Summe gesamt 43.000 € 23.000 € 101.000 € 93.000 € 60.000 € 77.000 €
2007/0171
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.04.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat I Dezernat II Rechtsamt Revisionsamt Amt: Sozialverwaltung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: I II V 20 50 52 51 JHA Stvv Vorlage-Nr. 2007/0171 Magistratsbeschluss-Nr. 338 Betreff: Vertrag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 14.03.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt, den Vert rag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt über eine Zuschussgewährung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Durchführung - der Schulsozialarbeit an 2 Darmstädter Schulen, - der Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Jugendberufshilfe in der sogenannten Mädchenwerkstatt - sowie der Durchführung von Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit an verschiedenen Standorten. 2. Der Vertrag wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. 3. Die notwendigen Haushaltsmittel - für die Schulsozialarbeit in Höhe von 87.305,00 Euro stehen unter der Haushaltsstelle 01.4525.760000, - für die Jugenberufshilfe in Höhe von 79.316,00 Euro unter der Haushaltsstelle 01.4521.700600 - und für die offene Kinder- und Jugendarbeit stehen 181.600,00 Euro unter der Haushaltsstelle 01.4521.700300 und 139.000,00 unter der Haushaltsstelle 01.4602.700200 zur Verfügung. 4. Der Beschluss des Magistrates ist dem Jugendhilfeausschuss (JHA) zur Kenntnis zu geben. Anlagen: Konzeption SKA Vertrag Kalkulationsblatt SKA Beschluss des Magistrats vom 30.05.2007 2 ... Der Vorlage wird zugestimmt. 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. März 2007: Die Zusammenarbeit mit dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) gestaltet sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Zu den 3 Betätigungsfeldern des Vereines ist folgendes zu berichten: Schulsozialarbeit Der Verein Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. ist Träger der Schulsozialarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII an zwei Schulstandorten in Darmstadt. Mit insgesamt 1,5 Stellen, die mit sozialpädagogischem Fachpersonal besetzt sind, wird an der Erich-Kästner-Schule (Grundschule und Integrierte Gesamtschule) und an der Käthe-Kollwitz-Schule (Grundschule) Schulsozialarbeit geleistet. Grundlage der Arbeit ist das Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit in Darmstadt mit Stand vom 11.07.02, verabschiedet vom Jugendhilfeausschuss. Mit der Erich-Kästner-Schule existiert eine Kooperationsvereinbarung, deren Inhalt die Zusammenarbeit der beiden Systeme Jugendhilfe und Schule regeln. Das Leitbild des Trägers hebt die Arbeitsmaximen Niederschwelligkeit, Freiwilligkeit, Lebensweltorientierung, Partizipation und besonders Orientierung an Interkulturalität heraus. Die Arbeit besteht aus Regelangeboten wie z.B. Elternberatung, Einzelfallhilfe, Mediation, Förderangebote und Gruppenangebote sowie Projektangeboten wie z. B. „Jungs, Jungs, Jungs“, „Kompetenzschule“, „Bestmöglicher Schulabschluss“. Jugendberufshilfe Der Verein Sozialkritischer Arbeitskreis e. V. bietet in seiner Mädchenwerkstatt insbesondere für benachteiligte Mädchen und junge Frauen im Alter von 10 – 27 Jahren Maßnahmen an, die bei der beruflichen Identitätsfindung, auch in nicht typischen Frauenberufen z.B. im handwerklich technischen Bereich, unterstützen. Neben schul- und ausbildungsbegleitenden Hilfen für Schülerinnen wird generell Unterstützung bei der beruflichen Orientierung gewährt und eine Berufswegeplanung mit vielfältigen Hilfestellungen ( Qualifizierungen, Berufspraktika, Bewerbungstraining usw.) bis hin zur Einmündung in eine Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt geboten. Die Mädchenwerkstatt ist im Rahmen der Jugendberufshilfe ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der Integration insbesondere dieses Personenkreises in das Erwerbsleben. Offene Kinder- und Jugendarbeit Der SKA wirkt seit über 35 Jahren in Darmstadt als anerkannter Freier Träger in der Beratungs-, Bildungs- und Sozialarbeit mit dem Ziel, die Integration von Migrantenfamilien zu fördern und soziale Benachteiligung aufzufangen und abzubauen. „Der Verein hat den Zweck, emanzipatorische Prozesse bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen zu fördern. Seine besondere Aufgabe ist die Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und ihren Familien, auf gesellschaftlicher und politischer Ebene „ (aus: Jahresbericht des SKA 2005). Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit unterhält der SKA mehrere Einrichtungen (Internationales Jugendzentrum, Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie, Internationaler Mädchenwerkstatttreff), die über das ganze Stadtgebiet Darmstadts verteilt sind. Hier wird offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) betrieben. Die Grundlagen der Arbeit in diesen Einrichtungen beschreibt der SKA in einem Grundsatzpapier, das als Anhang dem Vertrag beigefügt ist und in dem die grundsätzlichen Ziele der Arbeit aufgeführt werden: 4 ... - interkulturelle Aufklärungsarbeit zum Abbau von Ängsten und Vorurteilen - Förderung gegenseitiger Toleranz und kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen kulturellen Alltagspraxen - Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslangen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft - Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Qualifikationen Der SKA kooperiert grundsätzlich mit anderen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den jeweiligen Sozialräumen. Zur Durchführung der Angebote in den Einrichtungen werden pädagogische Fachkräfte eingesetzt. Darmstadt, 14. März 2007 dr-gö, Nst.: 32 73 Dezernat I Dezernat II Dezernat V Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Jochen Partsch Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Anlagen - Konzeption - Vertrag
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0171
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.03.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00