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2007/0171

Vertrag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 14.03.2007

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Anhang zum Vertrag
I. Vorbemerkungen
Der SKA bietet in einigen seiner Einrichtungen Offene Kinder- und
Jugendarbeit an. Die Aktivitäten sind nicht konfessionell, weltanschaulich
oder politisch gebunden.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als niederschwellige
Form der Kinder- und Jugendarbeit und nimmt als präventiver Ansatz
einen wichtigen Einfluss auf die Gestaltung der Lebensverhältnisse junger
Menschen. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll zur Entwicklung von
Chancengleichheit beitragen, insbesondere auch zur Aufhebung von
Benachteiligung von Mädchen.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet Raum für Begegnungen,
Freizeitgestaltung, Geselligkeit, Kultur- und Bildungszwecke. Sie fördert
die Persönlichkeitsbildung und das soziale Verhalten, insbesondere durch
das Einüben von Verantwortung und Mitbestimmung.
11. Grundsätzliche Ziele und Methoden des Trägers
Der SKA eV. richtet die Arbeit in seinen Einrichtungen nach folgenden
Leitzielen aus, die je nach Arbeits-/Einrichtungsschwerpunkten mit
spezifischen Zielen vervollständigt werden:
Der Verein hat den Zweck, emanzipatorische Prozesse bei Kindern,
Jugendlichen, Erwachsenen und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen
zu fördern. Seine besondere Aufgabe ist die Förderung des
gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen, Flüchtlingen,
Migrantinnen und Migranten und ihren Familien, auf gesellschaftlicher
und politischer Ebene, durch:
• Interkulturelle Aufklärungsarbeit zum Abbau von Ängsten und
Vorurteilen;
• Förderung gegenseitiger Toleranz und kritische Auseinandersetzung
mit den unterschiedlichen kulturellen Alltagspraxen;
• Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und
Männern in unserer Gesellschaft;
• Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch
Vermittlung von Qualifikationen;
• Kooperation mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die zur
Verwirklichung der Ziele des Vereines beitragen können;

•
111. Derzeitige Leistungsbereiche
Int. Mädchentreff / Int. Mädchenwerkstatt; Einrichtung der
Jugendberufshilfe - Gesetzliche Grundlage § 13 KJHG
Ziele -
• Integration von sozial benachteiligten Mädchen in den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt;
• Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und jungen
Frauen;
• Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit;
• Qualifikation in Computeranwendungen und Vermittlung von
handwerklich/technischen Kompetenzen;
Methoden: Schulkooperationen, offene Gruppenangebote,
Bewerbungsschreiben, Sozialkompetenztraining, Beratung in Berufs- und
Lebensfragen, Unterstützung bei der Praktikums- und
Ausbildungsplatzsuche, Unterstützung in der schulischen Laufbahn
(Schula rbeitsh iIfen), Freizeitangebote, Netzwerk-/G rem iena rbeit
Internationales Jugendzentrum; Einrichtung der Offenen Jugendarbeit
und Jugendbildungsarbeit - Gesetzliche Grundlage § 11 KJHG
Ziele -
• Förderung der Identitätsentwicklung
• Förderung der selbständigen Problemlösung bei persönlichen,
schulischen und beruflichen Schwierigkeiten;
• Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
Methoden: offener Treff, Freizeitangebote, individuelle
Gespräche/Coaching, Elternberatung, Einzelfallhilfe, Schularbeitshilfen,
Schulkooperationen, Bewerbungshilfen, PC-/lnternetschulungen,
Praxistrainings - wie z.B. Frisörladen, ... , Netzwerk-/Gremienarbeit
Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie; Nachschulisches
Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Waldkolonie
- Gesetzliche Grundlage § 11 KJHG
Ziele -
• Unterstützung bei der Identitätsfindung
• Förderung einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung
• Sprachförderung
Methoden: geschlechtsspezifische Angebote im Kinder- und
Jugendbereich, Schularbeitshilfen, gezielte Angebote zur
Sprachentwickl ung/-förderung, Freizeita ngebote, Bewerbu ngsh iIfen,
Gemei nwesen-/E Iternarbeit, Netzwerk-/G rem ienarbeit

• •
Schulsozialarbeit; SchulsOzialarbeit an der Erich-Kästner-Schule und der
Käthe-Kollwitz-Schule Gesetzliche Grundlage § 13 KJHG
Die Schulsozialarbeit richtet sich
(1) an die Schüler/innen der o.g. Schulen mit dem Ziel
• die Kreativität, die Kooperationsfähigkeit und die Teamfähigkeit
der Schüler/innen zu fördern;
• Selbstbewusstsein zu stärken;
• Die Identitätsentwicklung zu unterstützen;
• Schlüsselqualifikationen zu vermitteln;
• Bei der beruflichen Orientierung zu unterstützen;
• Hilfe und Unterstützung in Konfliktsituationen im schulischen sowie
im familiären Bereichen zu leisten.
Diese Ziele werden durch folgende Methoden unterstützt:
Gruppenangebote, geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und
Jungen; Beratung und Einzelfallhilfei Angebote im Bereich Schule-Beruf,
offener Treff, Konfliktschlichtung/Mediation, Projektarbeit, Netzwerk-
und Gremienarbeit.
(2) an die Schüler/innen der Klassenstufen 7 bis 9, deren voraussichtlicher
Schulabschluss gefährdet ist, mit dem Ziel, die Chancen auf den Erwerb
eines Schulabschlusses zu verbessern.
Die Umsetzung erfolgt u.a. mit folgenden Maßnahmen:
• Aufbau und Aufrechthaltung des Betreuungskontaktes zu
Schüler/innen und deren Eltern/Sorgeberechtigten;
• Entwicklung einer Perspektive und Förderung der Motivation unter
Einbeziehung der Eltern/Sorgeberechtigten;
• Entwicklung und Organisation der entsprechenden der
Rahmenbedingungen (z.B. Förderangebote) ;
• Kooperation mit zuständigen Institutionen (wie Berufsberatung,
Schulamt, weiterführenden Schulen u.ä.)
• traroeitung einer Übergangsperspektive für Schüler/innen, die
ohne Schulabschluss die Schule verlassen;
(3) an Schüler/innen mit Migrationshintergrund, die aufgrund
mangelnder Deutschkenntnisse, besonderen Bedarf im Bereich
Sprachförderung und Integrationshilfe haben, mit dem Ziel
sprachbezogene Defizite schnellst möglich aufzugreifen und einen
ausgewogenen Schulalltag zu ermöglichen.
Zur Sicherung von Erfolgsergebnissen wird ein System von Indikatoren
und messbaren Kriterien, sowie Zielvereinbarungskataloge ausgearbeitet.
Die Ergebnisse werden dokumentiert, ausgewertet und in den weiteren
Prozess implementiert.

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Vertrag

zwischen

der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat (nachfolgend „Stadt“ genannt)

und

dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V., vertreten durch den Vorstand (nachfolgend SKA genannt),
wird folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1
Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt


(1) Der SKA erhält für die Durchführung der Schulsozialarbeit eine    zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 87.305,00 ¬  p.a., die vorwiegend Personal- und Sachkosten abdeckt.  

(2) Der SKA erhält für die Durchführung der Aufgaben im Rahmen der Jugendberufshilfe eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 79.316,00 ¬  p.a.. Dieser Zuschuss dient ausschließlich der Kofinanzierung der Mädchenwerkstatt.

(3) Der SKA erhält wie bisher für die Durchführung von Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie, Internationaler Mädchentreff/Hausaufgabenhilfe, Internationales Jugendzentrum) eine zweckgebundene Zuwendung in Gesamthöhe von 320.600,00 ¬  p.a.. Der Zuschuss deckt vorwiegend Personalkosten und in einem geringen Umfang Sachkosten ab. Inhalte und Ziele für die einzelnen o. a. Projekte sind im Anhang zu diesem Vertrag erläutert. 

(4) Die Zuschüsse aus den Absätzen 1,2 und 3 sind Budgets. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig und müssen getrennt verwaltet werden. Für jedes Budget ist ein eigenständiger VN vorzulegen. Für das Budget zu Abs. 3 sind die Ausgaben für die jeweiligen Teilbereiche im VN wie bisher getrennt auszuweisen.  

Der Stadt ist bekannt, dass der SKA darüber hinaus für die in den Absätzen 1-3 genannten Einrichtungen Zuschüsse des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, des Landes Hessen und des Landkreises Darmstadt-Dieburg erhält.

Sollte sich innerhalb der Vertragslaufzeit eine Veränderung der einschlägigen Gesetze oder eine wesentliche Veränderung der Finanzierungsgrundlage ergeben, die eine Konzeptänderung beim SKA erforderlich macht, streben die Vertragspartner eine gemeinsame Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an.




(5) Im Bereich der Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe sowie Offene Kinder- und Jugendarbeit darf die Höhe der Verwaltungskostenanteile 12% der Gesamtkosten für den jeweiligen Bereich nicht übersteigen. Zukünftige Personalkostensteigerungen sind durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verringerung der Sach- oder Verwaltungskosten) auszugleichen. Mit Ausnahme von Verbrauchsgütern soweit sie aus städtischem Zuschuss finanziert wurden (hier nur Einrichtungen der Schulsozialarbeit) bleiben Anschaffungen Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Diese sind entsprechend zu inventarisieren und als städtisches Eigentum zu kennzeichnen.

(6) Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vierteljährlich zum Quartalsanfang. 

(7) Das zuständige Fachamt, die Sozialverwaltung, ist Ansprechpartner bei der Stadt.    

§ 2
Leistungen des Sozialkritischen Arbeitskreises


(1) Im Bereich der Schulsozialarbeit bilden die vom Jugendhilfeausschuss verabschiedete Rahmenkonzeption, in der jeweils aktuellen Fassung und die im Anhang befindliche Zielvereinbarung vom 19.07.05, die Basis für die Zusammenarbeit. 

(2) In der Mädchenwerkstatt werden im Segment der Jugendberufshilfe vor allem geschlechtspezifische Angebote durchgeführt.

(3) Dem SKA obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das von ihm angestellte Personal. Die Organisation der Schulsozialarbeit vor Ort ist zwischen dem SKA und der Schulleitung abzustimmen. In Konfliktfällen werden alle Beteiligten (Stadt, Schule und SKA) zur Lösung des Konflikts eingeladen. Die Stadt kann jederzeit für alle Beteiligten ein klärendes Gespräch anberaumen, mit dem Ziel, den reibungslosen Verlauf der Schulsozialarbeit zu ermöglichen.

(4) Für die Arbeit in den in § 1, Abs. 1-3 genannten Bereichen liegt eine vom SKA erarbeitete Kurzkonzeption der einzelnen Projekte vor (siehe Anhang), die Bestandteil des Vertrages wird. Im Bereich der Schulsozialarbeit bedarf die Kurzkonzeption eines Beschlusses der Gesamtkonferenz der Schule.

(5) Die Vertragspartner kommen darin überein, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem SKA und der jeweiligen Schule möglichst zeitnah abzuschließen ist. Die Kooperationsvereinbarung regelt die konkreten Aufgaben der Schulsozialarbeit (Leistungsbeschreibung). Sollte der SKA am Zustandekommen der Kooperationsvereinbarung nicht ordnungsgemäß mitwirken, ist die Stadt berechtigt, die Zuschussgewährung gemäß § 1 Abs. 1-3 ganz oder teilweise einzustellen. 

(6) Der SKA stellt für die Pädagogische Arbeit in der Schulsozialarbeit, der Mädchenwerkstatt sowie für die Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hauptamtliches und pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung. Der SKA beschäftigt im Rahmen der dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Budgets außerdem entsprechendes Personal für Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten, sowie für pädagogische Gruppenangebote.


(7) Der Träger sorgt im Bereich der Schulsozialarbeit für die erforderliche Ausstattung (z. B. Büromobiliar, PC, Fachliteratur usw.) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Unterbringung (erforderliche Räume) im Rahmen des Budgets (Inventarisierung und Kennzeichnung der Gegenstände als städtisches Eigentum; siehe § 1 Abs. 5.).

§ 3
Controlling, Berichtswesen, Evaluation

(1) Der SKA verpflichtet sich, nach Abschluss des Haushaltsjahres die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses in dem vorgegebenen Schema - Verwendungsnachweis - zu belegen.

Der Verwendungsnachweis (VN) besteht aus

einem jährlichen Sachbericht/Qualitätsbericht und
einem Finanzbericht/der Jahresabrechnung

Für den VN ist die Vorlage der Original-Ausgabebelege bzw. der Nachweis der Zahlungen mittels Kontoauszüge erforderlich.

(2) Der VN ist spätestens drei Monate nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres (zum 31.3.) vorzulegen.

(3) Zuschussgelder, die nicht belegt oder verwendet wurden, werden zurückgefordert bzw. mit dem Zuschuss des Folgejahres verrechnet.

(4) Die Berichterstattung im Bereich der Schulsozialarbeit erfolgt probeweise über den schuljahresbezogenen Qualitätsbericht. Sollten sich durch die Abweichung dieses Berichtszeitraumes bei der Prüfung des haushaltsjahrbezogenen finanziellen Nachweises Nachteile ergeben, so ist der Berichtszeitraum anzupassen. Der SKA verpflichtet sich auf entsprechende Nachfrage der Stadt zur Teilnahme an einem entsprechenden Evaluationsverfahren. 

(5) Der VN wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage  weiterer Unterlagen fordern und auch eine Prüfung in den Geschäftsräumen des Zuschussempfängers vornehmen.

Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes - überörtliche Prüfung - stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBl. I S. 708 f., insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.








§ 4
Jugendhilfeplanung

Der Träger ist zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im angemessenen Umfang verpflichtet. Er erklärt sich ferner bereit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Arbeitstagungen und Erfahrungsaustauschen auf Einladung der Stadt zu entsenden bzw. freizustellen.


§ 5
Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt am 01.01.2007 und wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen; für den Bereich der Jugendberufshilfe (§ 1 Abs. 2) für die Dauer von 1 Jahr. Er verlängert sich nach Ablauf der Vertragsfrist stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist, schriftlich gekündigt wird. 

(2) Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In diesem Fall ist der SKA verpflichtet, die bereits vertragsmäßig erbrachten Leistungen unverzüglich abzurechnen. Die Differenz zwischen den abgerechneten Beträgen und dem bereits im Voraus gezahlten Zuschuss hat der SKA an die Stadt herauszuzahlen. 
    
(3) Die Stadt ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen sowie die bereits gewährte Förderung zurückzufordern, wenn
der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder trotz 
    Anmahnung innerhalb angemessener Frist nicht vorgelegt wird,

der Zuschuss nicht oder nicht in voller Höhe alsbald nach seiner Erbringung nicht mehr für den vorgenannten Verwendungszweck verwendet wird.   

(4) Die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bleibt vorbehalten.

(5) Im Falle vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrages des SKA mit einer der in § 2 Abs. 6 genannten pädagogischen Kraft besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der eingesparten Arbeitgeberbelastung entsprechenden Anteils des Budgets bis zum jeweiligen Ende der Vertragsfrist, sofern und solang keine neue pädagogische Kraft als Ersatz eingestellt wird. Erforderliche Übergangsregelungen sind zwischen den Vertragspartnern abzustimmen.











§ 6
Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Darmstadt, ________________________

Für die Stadt Darmstadt			Für den Sozialkritischen Ar-
beitskreis e. V.





________________________			________________________
Jochen Partsch					Vorstand
Stadtrat






________________________
Wolfgang Glenz
Bürgermeister

Anlagen
	
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Kalkulation des SKA-Haushaltes auf der Grundlage der  Zuschüsse 2007 Stand Mai 2007 
SSA-Erich Kästner-Schule 
SSA-Käthe Kollwitz- 
Schule 
Kinder- u. Jugendhaus 
Waldkolonie Jugendzentrum Mädchentreff Mädchenwerkstat t (JBH) 
Einnahmen 
Stadt 57.590 29.715 111.900 139.000 69.700 79.316 
Bund 
Diakonisches Werk 25.900 33.900 
wird jährlich neu entschieden 
DW Kollekte 1.511 
DW Hausaufgaben 6.000 
Offensive für Kinder 
Hess. Soz.Ministerium 16.900 24.400 10.000 7.900 
Zusage kam erst am 21. Mai 
Hess. Kult.Ministerium 
Landkreis 
Eltern 3.500 
Spenden 400 
Kooperationen 2.500 8.000 
variiert sehr 
Bundesamt ZDL 
Sonstiges 1.500 2.500 4.000 
variiert sehr 
Umlagen / Mieten 450 
Gesamt 57.590 29.715 141.711 168.850 117.600 121.116 
Ausgaben 
Leitung/Verwaltung ca. 
12% der zur Verfügung 
stehenden Mittel 6.168 3.170 16.800 19.400 13.700 13.700 
Personalkosten 
PK Hauptamtliche 43.000 23.000 101.000 93.000 60.000  77.000 
Stellenzuschreibung s. Vertrag 
PK Minijobler 5.000 500 9.000 6.000 7.000 2.000 Projektbezogener Einsatz 
PK ZDL 1.200 8.000 
PK Praktikanten 12.900 läuft im September aus 
PK Reinigung/HWS 2.000 6.890 1.250 1.250 
Raumkosten 
Miete 20.000 16.000 20.400 
Nebenkosten 4.000 7.500 2.500 2.500 
Sachkosten 3.300 3.000 7.500 8.000 4.250 4.250 
Gesamt 57.468 29.670 141.500 168.790 117.600 121.100 
Differenz 122 45 211 60 0 16

Kalkulation des SKA-Haushaltes auf der Grundlage der  Zuschüsse 2007 Stand Mai 2007 
Stellenbesetzung z.Zt. 
Stellenanteil, Name, 
Eingruppierung, 
(Betriebszugehörigkeit 
Monat/Jahr), 
Jahresgehalt inkl. AG- 
Kosten ca. €
0,5 - E 9 Stufe 1, (08/05),  
21.000 €
0,5 - E9 Stufe 3 + 
Besitzstand, (08/02), 
23.000 €
0,5 -  E 9 Stufe 3 + 
Besitzstand, (08/02), 23.000 €
0,9 -  E9 Stufe 4, 
(08/96), 42.500 €
0,85 -  E9 Stufe 2 + 
Besitzstand, (10/00), 
38.500 €
1 - E 9 Stufe 5 + Leistungszulage, 
(08/97), 47.000 €
0,5  - E 9 Stufe 2, (07/03), 
22.000 €
0,625 - E 9 Stufe + 
Besitzstand, (01/99), 29.000 €
0,5 -  E 9 Stufe 2 + 
Besitzstand, (02/02), 
22.000 €
0,6 - E 9 Stufe A, 
(09/06), 21.500 €
0,65 -  E9 Stufe 4 + Differenzzulage + 
Besitzstand, (07/89), 30.000 €
0,9 - E 9 Stufe 5 + 
Leistungszulage, (08/86), 
49.000 €
0, 4 - E9 Stufe 4 + 
Besitzstand, (07/01), 
23.000 €
0,5 - E8 Stufe A, 
(09/06), nur bis 04/07, 
5.500 €
Stellen gesamt 1 0,5 2,025 1,8 1,45 1,65 
Summe gesamt 43.000 € 23.000 € 101.000 € 93.000 € 60.000  € 77.000 €

2007/0171

6521 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
30.04.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat II 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                         II 
V                        20 
50                      52 
51                      JHA 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0171 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
338  
 
 
Betreff: Vertrag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 14.03.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat beschließt, den Vert rag zwischen dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt über eine Zuschussgewährung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Durchführung 
- der Schulsozialarbeit an 2 Darmstädter Schulen, 
- der Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Jugendberufshilfe in der sogenannten 
Mädchenwerkstatt 
- sowie der Durchführung von Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit an verschiedenen 
Standorten. 
2. Der Vertrag wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen.  
3. Die notwendigen Haushaltsmittel 
- für die Schulsozialarbeit in Höhe von 87.305,00 Euro stehen unter der Haushaltsstelle 
01.4525.760000, 
- für die Jugenberufshilfe in Höhe von 79.316,00 Euro unter der Haushaltsstelle 01.4521.700600 
- und für die offene Kinder- und Jugendarbeit stehen 181.600,00 Euro unter der Haushaltsstelle 
01.4521.700300 und 139.000,00 unter der Haushaltsstelle 01.4602.700200 zur Verfügung. 
4. Der Beschluss des Magistrates ist dem Jugendhilfeausschuss (JHA) zur Kenntnis zu geben. 
 
Anlagen: Konzeption SKA 
Vertrag 
Kalkulationsblatt SKA 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2007

2 
... 
 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. März 2007: 
 
Die Zusammenarbeit mit dem Sozialkritischen Arbeitskreis e. V. (SKA) gestaltet sich seit vielen Jahren 
sehr erfolgreich. Zu den 3 Betätigungsfeldern des Vereines ist folgendes zu berichten: 
 
 
Schulsozialarbeit
 
 
Der Verein Sozialkritischer Arbeitskreis e.V. ist Träger der Schulsozialarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB 
VIII an zwei Schulstandorten in Darmstadt. Mit insgesamt 1,5 Stellen, die mit sozialpädagogischem 
Fachpersonal besetzt sind, wird an der Erich-Kästner-Schule (Grundschule und Integrierte 
Gesamtschule) und an der Käthe-Kollwitz-Schule (Grundschule) Schulsozialarbeit geleistet. 
Grundlage der Arbeit ist das Rahmenkonzept der Schulsozialarbeit in Darmstadt mit Stand vom 
11.07.02, verabschiedet vom Jugendhilfeausschuss. 
Mit der Erich-Kästner-Schule  existiert eine Kooperationsvereinbarung, deren Inhalt die 
Zusammenarbeit der beiden Systeme Jugendhilfe und Schule regeln.  
 
Das Leitbild des Trägers hebt die Arbeitsmaximen Niederschwelligkeit, Freiwilligkeit, 
Lebensweltorientierung, Partizipation und besonders Orientierung an Interkulturalität heraus. Die 
Arbeit besteht aus Regelangeboten wie z.B. Elternberatung, Einzelfallhilfe, Mediation, Förderangebote 
und Gruppenangebote sowie Projektangeboten wie z. B. „Jungs, Jungs, Jungs“, „Kompetenzschule“, 
„Bestmöglicher Schulabschluss“. 
 
 
Jugendberufshilfe
 
 
Der Verein Sozialkritischer Arbeitskreis e. V. bietet in seiner Mädchenwerkstatt insbesondere für  
benachteiligte Mädchen und junge Frauen im Alter von 10 – 27 Jahren Maßnahmen 
an, die bei der beruflichen Identitätsfindung, auch in nicht typischen Frauenberufen z.B.  im 
handwerklich technischen Bereich, unterstützen. 
 
Neben schul- und ausbildungsbegleitenden Hilfen für Schülerinnen wird generell Unterstützung bei 
der beruflichen Orientierung gewährt und eine Berufswegeplanung mit vielfältigen Hilfestellungen ( 
Qualifizierungen, Berufspraktika, Bewerbungstraining usw.) bis hin zur Einmündung in eine 
Ausbildung bzw. in den Arbeitsmarkt geboten. 
 
Die Mädchenwerkstatt ist im Rahmen der Jugendberufshilfe ein wichtiger Bestandteil zur  
Verbesserung der Integration  insbesondere dieses Personenkreises  in das Erwerbsleben. 
 
 
Offene Kinder- und Jugendarbeit
 
 
Der SKA wirkt seit über 35 Jahren in Darmstadt als anerkannter  Freier Träger in der Beratungs-, 
Bildungs- und Sozialarbeit mit dem Ziel, die Integration von Migrantenfamilien zu fördern und soziale 
Benachteiligung aufzufangen und abzubauen.  
 
„Der Verein hat den Zweck, emanzipatorische Prozesse bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und 
gesellschaftlich benachteiligten Gruppen zu fördern. Seine besondere Aufgabe ist die Förderung des 
gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen, Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten und 
ihren Familien, auf gesellschaftlicher und politischer Ebene „ (aus: Jahresbericht des SKA 2005). 
 
Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit unterhält der SKA mehrere Einrichtungen 
(Internationales Jugendzentrum, Kinder- und Jugendhaus Waldkolonie, Internationaler 
Mädchenwerkstatttreff),  die über das ganze Stadtgebiet Darmstadts verteilt sind. Hier wird offene 
Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) betrieben.  
 
 
 
Die Grundlagen der Arbeit in diesen Einrichtungen beschreibt der SKA in einem Grundsatzpapier, das 
als Anhang dem Vertrag beigefügt ist und in dem die grundsätzlichen Ziele der Arbeit aufgeführt 
werden:

4 
... 
- interkulturelle Aufklärungsarbeit zum Abbau von Ängsten und Vorurteilen 
- Förderung gegenseitiger Toleranz und kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen 
kulturellen Alltagspraxen 
- Unterstützung von Mädchen und jungen Frauen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen 
Lebenslangen von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft 
- Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch Vermittlung von Qualifikationen 
 
Der SKA kooperiert grundsätzlich mit anderen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in 
den jeweiligen Sozialräumen. Zur Durchführung der Angebote in den Einrichtungen werden 
pädagogische Fachkräfte eingesetzt.  
 
 
Darmstadt, 14. März 2007 
dr-gö, Nst.: 32 73 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat V    
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Jochen Partsch 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadtrat 
 
 
Anlagen 
- Konzeption 
- Vertrag

Beratungsverlauf (4)

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TOP 3
TOP 23
TOP 4

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0171
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.03.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00