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Umverteilung der Förderung für 0,5 Vollzeitstellen im Programm "Bleibeperspektiven in Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 2120/2022 vom 01.08.2022

Stand: Am 29.08.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 2120/2022 Freigabedatum 01.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umverteilung der Förderung für 0,5 Vollzeitstellen im Programm "Bleibeperspektiven in Köln" Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: 1) Aufgrund des Ausscheidens von agisra e.V. aus dem Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ mit Ablauf des 31.03.2022 beschließt der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales, die Förderung 0,5 Vollzeitstelle von agisra e.V. auf die im Pro- gramm verbliebenen Träger (Rom e.V., Kölner Flüchtlingsrat, Diakonisches Werk, Caritas) ab 01.04.2022 gleichmäßig aufzuteilen. 2) Rückwirkend ab 01.04.2022 erhält jeder der verbliebenen Träger zusätzlich zur beantragten Fördersumme einen Fördersummenanteil von 0,125 Vollzeitstelle (4,875 Wochenstunden p.a.). Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Programm zugrundeliegende Förderrichtlinie bis zum 31.12.2022 anzupassen und die Förderbedingungen entsprechend zu aktualisieren. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Schreiben vom 17.02.2022 hat agisra e.V. den Ausstieg aus dem Programm „Bleibeperspek- tiven in Köln“ mit Ablauf des 31.03.2022 erklärt. Nach eingehender Prüfung der Verwaltung zu den Handlungsmöglichkeiten und anschließender Ab- stimmung mit den verbliebenen Trägern, haben sich diese bereit erklärt, die bei agisra e.V. in der Beratung befindenden Klient*innen weiter zu beraten und somit auch den geförderten Stellenanteil zu übernehmen. Die dem Förderprogramm zugrundeliegenden Förderrichtlinie der Stadt Köln schließt eine solche Vorgehensweise nicht aus. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2022

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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