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2120/2022

Umverteilung der Förderung für 0,5 Vollzeitstellen im Programm "Bleibeperspektiven in Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 01.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.08.2022, TOP 10.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2120/2022 
Freigabedatum 01.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umverteilung der Förderung für 0,5 Vollzeitstellen im Programm "Bleibeperspektiven in Köln" 
Beschlussorgan 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Aufgrund des Ausscheidens von agisra e.V. aus dem Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 
mit Ablauf des 31.03.2022 beschließt der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales, die Förderung 0,5 Vollzeitstelle von agisra e.V. auf die im Pro-
gramm verbliebenen Träger (Rom e.V., Kölner Flüchtlingsrat, Diakonisches Werk, Caritas) ab 
01.04.2022 gleichmäßig aufzuteilen.  
 
2) Rückwirkend ab 01.04.2022 erhält jeder der verbliebenen Träger zusätzlich zur beantragten 
Fördersumme einen Fördersummenanteil von 0,125 Vollzeitstelle (4,875 Wochenstunden 
p.a.). Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Programm zugrundeliegende Förderrichtlinie 
bis zum 31.12.2022 anzupassen und die Förderbedingungen entsprechend zu aktualisieren. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Schreiben vom 17.02.2022 hat agisra e.V. den Ausstieg aus dem Programm „Bleibeperspek-
tiven in Köln“ mit Ablauf des 31.03.2022 erklärt.  
 
Nach eingehender Prüfung der Verwaltung zu den Handlungsmöglichkeiten und anschließender Ab-
stimmung mit den verbliebenen Trägern, haben sich diese bereit erklärt, die bei agisra e.V. in der 
Beratung befindenden Klient*innen weiter zu beraten und somit auch den geförderten Stellenanteil zu 
übernehmen.  
 
Die dem Förderprogramm zugrundeliegenden Förderrichtlinie der Stadt Köln schließt eine solche 
Vorgehensweise nicht aus.  
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2120/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.08.2022
Erstellt
30.06.2022 13:57