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V/0583/2018

Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach

Vorlagen 02.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 30.08.2018, TOP 4.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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BV_Ost_V_0583_2018_Brueckenbauwerk_Wersewanderweg_Anlage_1_DIN_A_4

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Anlage A

1525 Zeichen

Anlage A zur V/0583/2018 
Kurzüberblick 
Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach; Erneuerung des Überbaus 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensdauer unter der Berücksich-
tigung einer wirtschaftlichen Bauwerksunterhaltung“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2019 vorgesehen. 
 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 58.550 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen.

BV_Ost_V_0583_Brueckenbauwerk_Nr._040_0306_Wersewanderweg_Anlage_2

387 Zeichen

Plot 05.02.2018DIN A3 Papierformat
bearbeitetgezeichnetJHSUÝIWName0DÀVWDENHLQ0DÀVWDE
Bauwerk Nr.:
Tiefbauamt
WerremeierWerremeierNN
Blatt Nr.:
i. A.
Datum13.11.201713.11.201700.00.00genehmigt:0ÝQVWHUGHQ
Wersewanderweg /
0ÝQVWHU0DXULW]/DJHSODQ%UÝFNHQEDXZHUN
$XVIÝKUXQJ6DQLHUXQJ040 0306P-003
KreuzbachBW 040 0306
Bauwerk 040 306

BV_Ost_V_0583_Brueckenbauwerk_Nr._040_0306_Wersewanderweg_Anlage_1

34 Zeichen

Plot 30.05.2018DIN A1 Papierformat

Beschlussvorlage

7425 Zeichen

V/0583/2018 
V/0583/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach; 
Erneuerung des Überbaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Überbau der vorhandenen Holzbalkenbrücke Wersewanderweg über den Kreuzbach wird durch 
einen Ersatzneubau des Überbaus erneuert, da die bestehende Konstruktion umfangreiche Schäden 
am Haupttragwerk und der Geländerkonstruktion aufweist.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 58.550 € en t-
stehen. Da das Bauwerk Teil des Radwegenetzes in Münster ist, ist ein Antrag auf Förderung gestellt 
worden. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 58.550  
Einzahlungen    2019 44.000  
Tiefbauamt 
 
13.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0583/2018 
Saldo 14.550  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der 
oben genannten Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus s-
ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das Bestandsbauwerk wurde 2001 als Holzkonstruktion durch das städtische Amt für Grünfl ä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit errichtet. Es handelt sich um eine Einfeldbrücke mit einer G e-
samtlänge von ca. 7,95 m und einer Brückenbreite von ca. 1,76 m. Die Brücke steht den Fußgä n-
gern und Radfahrern zur Überquerung des Kreuzbaches zur Verfügung. Das Bauwerk lieg t im 
Zuge des Wersewanderwegs am Ostufer zwischen Pleistermühle und Warendorfer Straße. 
 
Die vorhandene Konstruktion besteht aus Eichenholz ohne konstruktiven Holzschutz. Die Grü n-
dung bilden zwei große ausbetonierte Kanalschachtringe aus Beton. 
 
Das Bauwerk ist aufgrund seiner Lage an der Werse dauerhafter Beschattung und Feuchte au s-
gesetzt. Dieser Umstand führt zur schnellen Alterung und damit verbundenen umfangreichen 
Schäden am Bauwerk. Die Hauptträger sind beschädigt und die Geländerkonstruktion weist e in 
erhebliches Bewegungsspiel in horizontaler Richtung auf. Zusätzlich entspricht die Ausführung 
des Geländers nicht den nach Norm geforderten Standards für Geh - und Radwegbrücken (Höhe 
und Ausbildung der Konstruktion). 
 
Bei den vorliegenden Schädigungen i st eine Instandsetzung des Bauwerks wirtschaftlich nicht 
sinnvoll. Der Schädigungsgrad des Überbaus insbesondere an den tragenden Bauteilen und der 
Geländerkonstruktion ist so hoch, dass ein Rückbau des Überbaus erforderlich ist. Die Gründung 
des Bauwerks ist in einem guten Zustand und hat ihre Lebensdauer noch nicht erreicht. Aus di e-
sem Grund wird auf eine Erneuerung der Gründung verzichtet. 
 
2. Geplante Konstruktion  
 
Geplant ist die Erneuerung des Überbaus. Die Brunnengründung des vorhandenen Bauwerks 
bleibt erhalten. Bei dem geplanten Überbau handelt es sich um eine einfeldrige Stahl-Konstruktion 
mit vier Hauptträgern, einem GFK -Belag (Glasfaserverstärkter Kunststoff) und einem Füllstabg e-
länder aus Stahl. Die geplante Brücke besitzt eine Gesamtlänge von 8,3 0 m und eine Gesam t-
breite von ca. 2,90 m.  
Der neue Überbau besitzt eine Breite von 2,60 m zwischen den Geländern. Damit ist die geplante 
Brücke breiter als die vorhandene Konstruktion. Grund hierfür sind die Anforderungen an gemei n-
sam genutzte Geh - und Ra dwege mit Gegenverkehr (vgl. VwV -StVO, gemeinsamer Fuß - und 
Radweg Breite mind. 2,50 m). 
 
Die Hauptträger werden aus Stahl -Walzprofilen IPE300 hergestellt. Als Querträger dienen Stahl -
Rundrohre. 
 
Der Brückenbelag aus Glasfaserverstärktem Kunststoff ist witterungsbeständig und weist eine ho-
he Lebensdauer auf. Durch seine vollständig geschlossene wasserdichte Oberfläche schützt der 
Belag die darunter liegenden Hauptträger gegen Einflüsse durch Niederschlag. Zusätzlich ist das 
GFK-Deck mit einem rutschhemmenden Belag versehen. Auch bei schlechten Witterungsverhäl t-
nissen ist so ein sicheres Überqueren des Bauwerks gewährleistet.

- 3 - 
V/0583/2018 
 
Das Füllstabgeländer aus Stahl entspricht den aktuellen Anforderungen an Geländer für Geh- und 
Radwegbrücken. Die Geländerhöhe beträgt 1,30 m über Oberkanten des Brückenbelags. Im Ver-
gleich zur Geländerkonstruktion aus Holz weist das Stahlgeländer eine deutlich höhere Lebens-
dauer auf. Der ungünstigen Lage (Beschattung und Feuchte) widersteht eine Stahlkonstruktion 
besser als ein Holzgeländer. Das Stahlgeländer wird feuerverzinkt und anschließend pulverbe-
schichtet.  
 
Der neue Überbau besitzt eine Tragfähigkeit für Geh- und Radwegbrücken nach DIN EN 1991-
2/NA. Zusätzlich sind die Lasten für ein Dienstfahrzeug der Stadt Münster und der AWM berück-
sichtigt. 
 
Gesamtkosten 
Für die vorgeschlagene Variante zur Erneuerung des Überbaus werden Kosten in Höhe von ca. 
58.550 Euro erforderlich.  
Kosten für das Einrichten der Baustelle und das anschließende Räumen und Wiederherstellen der 
Zuwegungen sind in den Gesamtkosten von 58.550 Euro enthalten. 
 
Verkehrliche Auswirkungen 
 
Für die Gesamtdauer der Bauzeit wird eine Vollsperrung der Brücke und d es angrenzenden Werse-
wanderwegs erforderlich. Eine Umleitung über das gegenüberliegende Werseufer mit einer ausführl i-
chen Beschilderung ist vorgesehen.  
Die Anlieferung und Andienung der Baustellen soll vom Pleistertimpen erfolgen. Eine Beeinträcht i-
gung des Verkehrs in diesem Bereich wird nicht erwartet. Auf Parkverbote kann aufgrund des geri n-
gen Verkehrsaufkommens verzichtet werden. 
 
1. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist für Sommer 2019 geplant. Als 
Bauzeit werden ca. 8 Wochen veranschlagt. 
Der Leitungsbestand wurde im Zuge der Planung abgefragt, es sind keine Leitungsverlegungen g e-
plant. Der Kanal- und Straßenbau sowie das städtische Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig-
keit und die Untere Wasserbehörde wurden ebenfalls bei der Planung beteiligt und di e Belange wer-
den berücksichtigt. Dies umfasst insbesondere den Hochwasserschutz und den Schutz von Grünfl ä-
chen und Gehölzbestand. 
 
2. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden erwartet, da es sich um ein Bauwerk im Radweg e-
netz handelt. 
 
3. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem L andeswassergesetz erforderlich. Die Genehmi-
gung ist durch die Untere Wasserbehörde erteilt und liegt der Verwaltung vor. 
 
4. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert.

- 4 - 
V/0583/2018 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Lageplan 
Ausführungsplan

Beratungsverlauf (1)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Warendorfer Straße
  • Pleistertimpen
  • Kreuzbach
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0583/2018
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37