V/0583/2018
Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach
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Anlage A
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Anlage A zur V/0583/2018 Kurzüberblick Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach; Erneuerung des Überbaus Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensdauer unter der Berücksich- tigung einer wirtschaftlichen Bauwerksunterhaltung“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2019 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 58.550 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen.
BV_Ost_V_0583_Brueckenbauwerk_Nr._040_0306_Wersewanderweg_Anlage_2
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Plot 05.02.2018DIN A3 Papierformat bearbeitetgezeichnetJHSUÝIWName0DÀVWDENHLQ0DÀVWDE Bauwerk Nr.: Tiefbauamt WerremeierWerremeierNN Blatt Nr.: i. A. Datum13.11.201713.11.201700.00.00genehmigt:0ÝQVWHUGHQ Wersewanderweg / 0ÝQVWHU0DXULW]/DJHSODQ%UÝFNHQEDXZHUN $XVIÝKUXQJ6DQLHUXQJ040 0306P-003 KreuzbachBW 040 0306 Bauwerk 040 306
BV_Ost_V_0583_Brueckenbauwerk_Nr._040_0306_Wersewanderweg_Anlage_1
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Plot 30.05.2018DIN A1 Papierformat
Beschlussvorlage
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V/0583/2018 V/0583/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Brückenbauwerk Nr. 040 0306 Wersewanderweg über Kreuzbach; Erneuerung des Überbaus Beratungsfolge 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Überbau der vorhandenen Holzbalkenbrücke Wersewanderweg über den Kreuzbach wird durch einen Ersatzneubau des Überbaus erneuert, da die bestehende Konstruktion umfangreiche Schäden am Haupttragwerk und der Geländerkonstruktion aufweist. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 58.550 € en t- stehen. Da das Bauwerk Teil des Radwegenetzes in Münster ist, ist ein Antrag auf Förderung gestellt worden. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 58.550 Einzahlungen 2019 44.000 Tiefbauamt 13.07.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0583/2018 Saldo 14.550 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der oben genannten Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlus s- ausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Das Bestandsbauwerk wurde 2001 als Holzkonstruktion durch das städtische Amt für Grünfl ä- chen, Umwelt und Nachhaltigkeit errichtet. Es handelt sich um eine Einfeldbrücke mit einer G e- samtlänge von ca. 7,95 m und einer Brückenbreite von ca. 1,76 m. Die Brücke steht den Fußgä n- gern und Radfahrern zur Überquerung des Kreuzbaches zur Verfügung. Das Bauwerk lieg t im Zuge des Wersewanderwegs am Ostufer zwischen Pleistermühle und Warendorfer Straße. Die vorhandene Konstruktion besteht aus Eichenholz ohne konstruktiven Holzschutz. Die Grü n- dung bilden zwei große ausbetonierte Kanalschachtringe aus Beton. Das Bauwerk ist aufgrund seiner Lage an der Werse dauerhafter Beschattung und Feuchte au s- gesetzt. Dieser Umstand führt zur schnellen Alterung und damit verbundenen umfangreichen Schäden am Bauwerk. Die Hauptträger sind beschädigt und die Geländerkonstruktion weist e in erhebliches Bewegungsspiel in horizontaler Richtung auf. Zusätzlich entspricht die Ausführung des Geländers nicht den nach Norm geforderten Standards für Geh - und Radwegbrücken (Höhe und Ausbildung der Konstruktion). Bei den vorliegenden Schädigungen i st eine Instandsetzung des Bauwerks wirtschaftlich nicht sinnvoll. Der Schädigungsgrad des Überbaus insbesondere an den tragenden Bauteilen und der Geländerkonstruktion ist so hoch, dass ein Rückbau des Überbaus erforderlich ist. Die Gründung des Bauwerks ist in einem guten Zustand und hat ihre Lebensdauer noch nicht erreicht. Aus di e- sem Grund wird auf eine Erneuerung der Gründung verzichtet. 2. Geplante Konstruktion Geplant ist die Erneuerung des Überbaus. Die Brunnengründung des vorhandenen Bauwerks bleibt erhalten. Bei dem geplanten Überbau handelt es sich um eine einfeldrige Stahl-Konstruktion mit vier Hauptträgern, einem GFK -Belag (Glasfaserverstärkter Kunststoff) und einem Füllstabg e- länder aus Stahl. Die geplante Brücke besitzt eine Gesamtlänge von 8,3 0 m und eine Gesam t- breite von ca. 2,90 m. Der neue Überbau besitzt eine Breite von 2,60 m zwischen den Geländern. Damit ist die geplante Brücke breiter als die vorhandene Konstruktion. Grund hierfür sind die Anforderungen an gemei n- sam genutzte Geh - und Ra dwege mit Gegenverkehr (vgl. VwV -StVO, gemeinsamer Fuß - und Radweg Breite mind. 2,50 m). Die Hauptträger werden aus Stahl -Walzprofilen IPE300 hergestellt. Als Querträger dienen Stahl - Rundrohre. Der Brückenbelag aus Glasfaserverstärktem Kunststoff ist witterungsbeständig und weist eine ho- he Lebensdauer auf. Durch seine vollständig geschlossene wasserdichte Oberfläche schützt der Belag die darunter liegenden Hauptträger gegen Einflüsse durch Niederschlag. Zusätzlich ist das GFK-Deck mit einem rutschhemmenden Belag versehen. Auch bei schlechten Witterungsverhäl t- nissen ist so ein sicheres Überqueren des Bauwerks gewährleistet. - 3 - V/0583/2018 Das Füllstabgeländer aus Stahl entspricht den aktuellen Anforderungen an Geländer für Geh- und Radwegbrücken. Die Geländerhöhe beträgt 1,30 m über Oberkanten des Brückenbelags. Im Ver- gleich zur Geländerkonstruktion aus Holz weist das Stahlgeländer eine deutlich höhere Lebens- dauer auf. Der ungünstigen Lage (Beschattung und Feuchte) widersteht eine Stahlkonstruktion besser als ein Holzgeländer. Das Stahlgeländer wird feuerverzinkt und anschließend pulverbe- schichtet. Der neue Überbau besitzt eine Tragfähigkeit für Geh- und Radwegbrücken nach DIN EN 1991- 2/NA. Zusätzlich sind die Lasten für ein Dienstfahrzeug der Stadt Münster und der AWM berück- sichtigt. Gesamtkosten Für die vorgeschlagene Variante zur Erneuerung des Überbaus werden Kosten in Höhe von ca. 58.550 Euro erforderlich. Kosten für das Einrichten der Baustelle und das anschließende Räumen und Wiederherstellen der Zuwegungen sind in den Gesamtkosten von 58.550 Euro enthalten. Verkehrliche Auswirkungen Für die Gesamtdauer der Bauzeit wird eine Vollsperrung der Brücke und d es angrenzenden Werse- wanderwegs erforderlich. Eine Umleitung über das gegenüberliegende Werseufer mit einer ausführl i- chen Beschilderung ist vorgesehen. Die Anlieferung und Andienung der Baustellen soll vom Pleistertimpen erfolgen. Eine Beeinträcht i- gung des Verkehrs in diesem Bereich wird nicht erwartet. Auf Parkverbote kann aufgrund des geri n- gen Verkehrsaufkommens verzichtet werden. 1. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Der Baubeginn ist für Sommer 2019 geplant. Als Bauzeit werden ca. 8 Wochen veranschlagt. Der Leitungsbestand wurde im Zuge der Planung abgefragt, es sind keine Leitungsverlegungen g e- plant. Der Kanal- und Straßenbau sowie das städtische Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit und die Untere Wasserbehörde wurden ebenfalls bei der Planung beteiligt und di e Belange wer- den berücksichtigt. Dies umfasst insbesondere den Hochwasserschutz und den Schutz von Grünfl ä- chen und Gehölzbestand. 2. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden erwartet, da es sich um ein Bauwerk im Radweg e- netz handelt. 3. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem L andeswassergesetz erforderlich. Die Genehmi- gung ist durch die Untere Wasserbehörde erteilt und liegt der Verwaltung vor. 4. Liegenschaftliche Regelungen Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. - 4 - V/0583/2018 i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan Ausführungsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Pleistertimpen
- Kreuzbach
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0583/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37