0252/2020
Sicherheit der Fußgängerbrücke Willy-Suth-Allee
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2658 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 0252/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Sicherheit der Fußgängerbrücke Willy-Suth-Allee Hier: Anfrage (AN/0269/2019) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Chorweiler Anfrage: Seit der Verlegung des Wochenmarktes in Köln-Chorweiler, fahren die Lieferfahrzeuge, die den Wo- chenmarkt beliefern, über die Brücke (Oxforder Passage) in die Fußgängerzone am Wilhelm-Ewald-Weg. Das stellt für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer und andere in der Mobilität eingeschränkte Personen, eine Gefährdung dar. Abgesehen davon, dass es für diese Personen keine geschützte Zone gibt, ist nicht klar, ob die Brü- cke, die zusätzliche Belastung auf lange Zeit unbeschadet übersteht. Wir stellen folgende Fragen an die Verwaltung: 1.) Ist diese Brücke für die hohe Belastung der Lieferfahrzeuge konstruiert worden und hält sie dieser Anforderung auch zwei Jahre Belastung stand? 2.) Welche maximale Belastbarkeit wurde bei der Erbauung der Brücke gefordert? 3.) Kann man, durch farbige Markierung oder Linien, einen Bereich für die Fußgänger abgrenzen, der nicht von den Fahrzeugen genutzt werden darf? Antwort der Verwaltung: Antwort zu Frage 1: Die Brücke wurde nach der während der Bauzeit geltenden Brückenklasse 30 berechnet und hält somit den Lasten von Lieferfahrzeugen stand. Es bestehen auch für einen Zeitraum von zwei Jahren keine Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit des Bauwerks. Antwort zu Frage 2: Als dauerhafte Belastung sind Fahrzeuge bis 30t zulässigem Gesamtgewicht möglich. Evtl. ausge- schilderte Lastbeschränklungen sind zur Vermeidung örtlich unerwünschter Verkehre angeordnet worden. Antwort zu Frage 3: 2 Durch den Umbau des Liverpooler Platzes wurde der Wochenmarkt (Do. und Sa.) auf die Grünfläche vor der Oxforder Passage und auf die Oxforder Passage verlegt. Dafür wurde eine provisorische Ein- und Ausfahrt von der Willi-Suth-Allee über den Liverpooler Platz hergestellt. Allerdings haben sich die Markthändler auf die Fußgängerbrücke von der Oxforder Passage bis zum Wilhelm-Ewald-Weg aus- gebreitet. Die Händler befahren an den Markttagen die Fußgängerbrücke mit ihren Fahrzeugen. Aus diesem Grunde wurde auf beiden Seiten der Brücke jeweils ein Pfosten mit der Beschilderung VZ 239 StVO „Gehweg“ beschildert und von der Polizei werden Kontrollen durchgeführt. Das Marktamt wurde zusätzlich aufgefordert, ihre Marktbeschicker über die tatsächliche Marktfläche zu informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Willi-Suth-Allee
- Wilhelm-Ewald-Weg
- Liverpooler Platz
- Oxforder Passage
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Details
- Aktenzeichen
- 0252/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.03.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 15:41