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0252/2020

Sicherheit der Fußgängerbrücke Willy-Suth-Allee

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.03.2020, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2658 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer 
 0252/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 
 
Sicherheit der Fußgängerbrücke Willy-Suth-Allee 
Hier: Anfrage (AN/0269/2019) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Chorweiler 
Anfrage: 
 
Seit der Verlegung des Wochenmarktes in Köln-Chorweiler, fahren die Lieferfahrzeuge, die den Wo-
chenmarkt beliefern, über die Brücke (Oxforder Passage) in die Fußgängerzone am 
Wilhelm-Ewald-Weg. Das stellt für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer und andere in der Mobilität 
eingeschränkte Personen, eine Gefährdung dar. 
Abgesehen davon, dass es für diese Personen keine geschützte Zone gibt,  ist nicht klar, ob die Brü-
cke, die zusätzliche Belastung auf lange Zeit unbeschadet übersteht. 
 
 
Wir stellen folgende Fragen an die Verwaltung:  
 
1.) Ist diese Brücke für die hohe Belastung der Lieferfahrzeuge konstruiert worden und hält  
 sie dieser Anforderung auch zwei Jahre Belastung stand?  
 
2.) Welche maximale Belastbarkeit wurde bei der Erbauung der Brücke gefordert? 
 
3.) Kann man, durch farbige Markierung oder Linien, einen Bereich für die Fußgänger  
 abgrenzen, der nicht von den Fahrzeugen genutzt werden darf? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort zu Frage 1: 
 
Die Brücke wurde nach der während der Bauzeit geltenden Brückenklasse 30 berechnet und hält 
somit den Lasten von Lieferfahrzeugen stand. Es bestehen auch für einen Zeitraum von zwei Jahren 
keine Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit des Bauwerks. 
 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
Als dauerhafte Belastung sind Fahrzeuge bis 30t zulässigem Gesamtgewicht möglich. Evtl. ausge-
schilderte Lastbeschränklungen sind zur Vermeidung örtlich unerwünschter Verkehre angeordnet 
worden. 
 
 
Antwort zu Frage 3:

2 
 
Durch den Umbau des Liverpooler Platzes wurde der Wochenmarkt (Do. und Sa.) auf die Grünfläche 
vor der Oxforder Passage und auf die Oxforder Passage verlegt. Dafür wurde eine provisorische Ein- 
und Ausfahrt von der Willi-Suth-Allee über den Liverpooler Platz hergestellt. Allerdings haben sich die 
Markthändler auf die Fußgängerbrücke von der Oxforder Passage bis zum Wilhelm-Ewald-Weg aus-
gebreitet. Die Händler befahren an den Markttagen die Fußgängerbrücke mit ihren Fahrzeugen. Aus 
diesem Grunde wurde auf beiden Seiten der Brücke jeweils ein Pfosten mit der Beschilderung VZ 239 
StVO „Gehweg“ beschildert und von der Polizei werden Kontrollen durchgeführt. Das Marktamt wurde 
zusätzlich aufgefordert, ihre Marktbeschicker über die tatsächliche Marktfläche zu informieren.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Willi-Suth-Allee
  • Wilhelm-Ewald-Weg
  • Liverpooler Platz
  • Oxforder Passage

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Details

Aktenzeichen
0252/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.03.2020
Erstellt
23.01.2020 15:41